DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG
|
|
- Lothar Dominic Tiedeman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis Winfried Ayl Finanzamt Trier, Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 1
2 Rechtsgrundlagen 193 bis 207 AO und 42 f EStG Prüfungen nach der Betriebsprüfungsordnung ( BpO ) Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 2
3 Prüfungsanordnung Die Prüfungsanordnung ergeht schriftlich für den Betrieb und für den Berater (2-fach) Als Anlage wird beigefügt: Merkblatt mit Informationen zur Prüfungsvorbereitung - Datenzugriff, Zusatzinformationen, - Rechte und Mitwirkungspflichten Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 3
4 Prüfungszweck. Durch die Lohnsteuer-Außenprüfung soll festgestellt werden, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsbeträge zutreffend berechnet, einbehalten und abgeführt hat und Pauschalsteuern vollständig erfasst hat. Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 4
5 Prüfungsumfang Prüfung der steuerlichen Verhältnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowohl zugunsten als auch zuungunsten Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 5
6 Prüfungserfordernisse Bereitstellung eines Arbeitsplatzes sowie der erforderlichen Unterlagen zum Prüfungsbeginn Benennung von Ansprechpartnern in der Lohn- / Finanzbuchhaltung / EDV Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 6
7 Prüfungsunterlagen Dem Lohnsteuerprüfer ist die Einsichtnahme in die Daten der Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie den dazugehörigen Unterlagen zu gewähren. Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 7
8 Prüfungsunterlagen Zusätzlich vorzuhalten sind Vertragsunterlagen: - Anstellungsverträge / Vertragsänderungen der Gesellschafter - Geschäftsführer - Versicherungspolicen zur betrieblichen Altersversorgung - Kaufverträge, z.b. von Firmenwagen / Leasingverträge Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 8
9 Mitwirkung der Beteiligten - Zeitnahe Vorlage der geforderten Unterlagen - Erteilung von Auskünften - Unterstützung bei der Sachverhaltsermittlung - Erläuterungen der Berechnungsgrundlagen Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 9
10 Mitwirkung beim Datenzugriff Die Finanzverwaltung ist im Rahmen von Außenprüfungen berechtigt, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das EDV- System zur Prüfung der Unterlagen zu nutzen. Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 10
11 Datenzugriff Dies sind nach der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen): - Lohnbuchhaltung - Finanzbuchhaltung - Anlagenbuchhaltung Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 11
12 Nichtbeachtung der GDPdU Bei fehlender Prüfbarkeit der Buchführung mittels EDV ist die Buchführung formal nicht ordnungsgemäß Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 12
13 Zugriffsarten auf die elektronische Buchführung - unmittelbarer Zugriff ( Z1 ) - mittelbarer Zugriff ( Z2 ) - Datenträgerüberlassung ( Z3 ) Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 13
14 Z1 unmittelbarer Datenzugriff - nur Lesezugriff auf die elektronisch gespeicherten und steuerlich relevanten Daten - Verwendung von Hard- und Software des Unternehmens - Lesen, filtern, sortieren und drucken der Daten (Nutzung der vorhandenen Auswertungsprogramme ) - kein Einspielen der Prüfsoftware des Finanzamts Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 14
15 Z2 Mittelbarer Datenzugriff - Steuerpflichtiger oder beauftragter Dritter wertet die Daten nach Vorgaben der Außenprüfung aus - Nur Nutzung der vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten - Kein Einspielen von Prüfsoftware des Finanzamts Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 15
16 Z3 Datenträgerüberlassung - Überlassung der gespeicherten Unterlagen auf maschinell verwertbaren Datenträgern wie z.b. Daten CD / DVD, USB - Stick - Alle zur Auswertung der Daten notwendigen Informationen sind in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Werte einer Datensicherung der Anwender - Software können vom Prüfer nicht verwendet werden. Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 16
17 Datenträgerüberlassung Lohn / Gehalt Welche Daten der Lohnbuchhaltung sind zu überlassen? Faustregel: Alle Daten des Lohnprogramms, die einmal beim Arbeitgeber auf einem maschinell verwertbaren Datenträger gespeichert waren, sind auch in dieser Form vorzuhalten, damit sie maschinell ausgewertet werden können. Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 17
18 Finanzbuchhaltung Grundsatz: Es sind alle Konten aus der Finanzbuchhaltung zu überlassen. (Keine Auswahlselektion beim Datenexport) Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 18
19 Prüfungsergebnis - Abschließende Besprechung der Sachverhalte - Erörterung unterschiedlicher Standpunkte - Wer trägt ggf. die Steuernachzahlungen? ( Arbeitgeber, Arbeitnehmer ) Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 19
20 Bescheide Haftungsbescheid ohne Leistungsgebot: - vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitnehmers falls dort nicht realisierbar, nachträgliche Inanspruchnahme des Arbeitgebers Haftungsbescheid mit Leistungsgebot: - Bruttolohnversteuerung : Arbeitnehmer wird mit der Lohnsteuer belastet - Nettolohnversteuerung : Arbeitgeber trägt Steuer Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 20
21 Bescheide Nachforderungsbescheid - Lohnsteuerpauschalierung 37b, 40 ff EStG - Arbeitgeber wird zum Steuerschuldner Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung - Erhöhte Bestandskraft der Lohnsteueranmeldungen Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 21
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrS.M. Hartmann GmbH IT Solutions
S.M. Hartmann GmbH 82008 Unterhaching Prager Straße 7 www.smhsoftware.de S.M. Hartmann GmbH IT Solutions Software für den modernen Handel Modul IDEA-Schnittstelle gemäß GDPdU Version V5.0 Funktionsüberblick
MehrBereitstellen der Buchungsdaten für das Finanzamt (GDPdU) Arbeiten mit CIPKOM
Bereitstellen der Buchungsdaten für das Finanzamt (GDPdU) Arbeiten mit CIPKOM Anleitung 11_0 152 Stand: April 2012 Impressum Herausgeber Bayerischer Jugendring Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.)
MehrNeue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.
Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der
MehrWorking for. your. future. ...wherever. you are
GDPdU Working for your future...wherever you are Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben... Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend
MehrBetriebsprüfung. 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Betriebsprüfung 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Bei wem kann eine Betriebsprüfung stattfinden? a) Ohne spezielle Begründung bei Gewerbetreibenden,
MehrDigitale Betriebsprüfung
Digitale Betriebsprüfung 1 Digitale Betriebsprüfung Warum digitale Betriebsprüfung: Die digitale Betriebsprüfung ergänzt die bisherige Form der Betriebsprüfung. Seit dem 01.01.2002 sind alle Unternehmen,
MehrGrundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -)
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten
MehrGDPdU Export. Modulbeschreibung. GDPdU Export. Software-Lösungen. Stand: 21.02.2012. Seite 1
Seite 1 Inhalt... 3 Allgemeines... 3 Vorteile... 3 Handhabung... 3 Seite 2 Allgemeines Mit der so genannten GDPdU-Schnittstelle (GDPdU steht für Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrSteuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme
Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrMandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011
Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:
MehrEs gibt zwei Wege die elektronischen Daten aus Navision zu exportieren.
Elektronische Daten aus Navision (Infoma) exportieren Es gibt zwei Wege die elektronischen Daten aus Navision zu exportieren. 1. GDPdU 1.1 Manuelle Einrichtung der GDPdU-Definitionsgruppe und Ausführung
MehrElektronische Betriebsprüfung mit IDEA
Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff
MehrDigitale Betriebsprüfung
Veranstaltungsreihe 2008 Zu Gast bei: ecomm Berlin Digitale Betriebsprüfung GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) Matthias Krüger Geschäftsführender Gesellschafter
MehrFragebogen für das Abschlussgespräch
Fragebogen für das Abschlussgespräch Einleitung und rechtliche Grundlagen Durch die Änderung der Abgabenordnung (AO) in den 146, 147, 200 wird den Finanzbehörden erstmals ausdrücklich das Recht eingeräumt,
MehrAutomatischer Abschluss von Abrechnungsnummern
Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung
MehrDieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung.
MERKBLATT Recht und Steuern DIE DIGITALE STEUERPRÜFUNG WIE KANN MAN SICH VORBEREITEN? Dieses Merkblatt informiert Sie über die Grundlagen der digitalen Steuerprüfung. Inhalt: Digitale Steuerprüfung...
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrInternet Explorer Version 6
Internet Explorer Version 6 Java Runtime Ist Java Runtime nicht installiert, öffnet sich ein PopUp-Fenster, welches auf das benötigte Plugin aufmerksam macht. Nach Klicken auf die OK-Taste im PopUp-Fenster
MehrÄnderungsinformationen zur Lohnbuchhaltung. TOPIX:8 Version 8.8.1, Stand 03/2013. TOPIX Informationssysteme AG
Änderungsinformationen zur Lohnbuchhaltung TOPIX:8 Version 8.8.1, Stand 03/2013 TOPIX Informationssysteme AG Inhalt 1 Neuberechnung der Lohnsteuer... 3 1.1 Neuberechnung durchführen... 3 1.2 Zahlungsvorgang
MehrGuide Agentursoftware
Guide Agentursoftware Fachbeitrag zum Thema Digitale, GDPdU konforme Archivierung Was die GDPdU für Ihr Unternehmen bedeuten und was eine digitale Archivierungslösung können sollte Autor: Ulrich Koch ARA
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrDer Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.
Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche
MehrDer SD-Kartenslot befindet sich an der rechten Gehäuseseite unterhalb der rechteckigen hellgrauen Gummiabdeckung.
1.1 Steckplatz für eine SD-Karte zur Datensicherung 1.2 Verwenden Sie eine SD-Karte zur Datensicherung Ihrer aktuellen Programmierung und die Berichte. Sollte die Kasse einmal einen technischen Defekt
MehrRechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung
Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange
MehrRechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung
Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange
MehrGebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007
Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Stand: 01. Januar 2007 219 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Allgemeines Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrNeu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!
Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
MehrNach dem Anmelden sind die Arbeitnehmer beim Finanzamt bekannt und Sie können und müssen sogar die Änderungsliste, z.b. monatlich, abrufen.
ELStAM Merkblatt ELStAM ist quasi die Lohnsteuerkarte, die der Arbeitgeber jetzt selbst vom Finanzamt- Server abholt. Ab sofort nennt sich die Lohnsteuerkarte = Änderungsliste. Also in einer Liste sind
MehrVertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes
Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrUMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN
UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur
MehrDie steuerliche Betriebsprüfung
Marktplatz 12 * 65824 SCHWALBACH a. Ts. Postfach 25 44 * 65818 SCHWALBACH a. Ts. Telefon (06196) 30 33 oder 50 38 20 Telefax (06196) 8 26 78 Email info@steuerberater-reimann.de August 2005 Die steuerliche
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrEinkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau
für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
MehrMärzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen
Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto
MehrNachberechnung Bezüge
Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen
MehrTreuhand Dialogik Cloud
Treuhand Dialogik Cloud Jederzeit aktuelle Daten Mit der Treuhand-cloud sind Sie mit Sicherheit verbunden am Arbeitsplatz Treuhandbüro unbeschränkter Zugriff Exchange MS-Office Diagramm cloud- Anwendungen
MehrFreiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen
MehrNutzen Sie zeitgemäße Lösungen. Lohn- und Gehaltsdokumente mit DATEV Arbeitnehmer online verwalten
Nutzen Sie zeitgemäße Lösungen Lohn- und Gehaltsdokumente mit verwalten DATEV unterstützt mit einer über 40-jährigen Erfahrung als IT- Dienstleister steuer- und rechtsberatende Berufe sowie kleine und
MehrNeuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22. Inhaltsverzeichnis. 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC...
Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22 Inhaltsverzeichnis 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC... 2 1a. Programm 257: Auflösen Vorschlag Telebanking... 2 1b. Programm 254:
MehrTag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.kasperzyk.de LohnKompetenzCenter Tag für Tag verlieren Sie Zeit & Geld Damit ist jetzt Schluss! Ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Lohnabrechnung
MehrDie Digitale Bereitstellung von Abrechnungsdaten IDEA - konform. nach GDPdU.
Hagen / Rostock den 19.12.2010 Die Digitale Bereitstellung von Abrechnungsdaten IDEA - konform. nach GDPdU. Anders ausgedrückt, das neue erweiterte Aufzeichnungssystem im DILOG-Lohnprogramm erspart Ihnen
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrNeuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015
Neuerungen 37b EStG BMF- 19.05.2015 Siegfried Büdinger Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Inhalt Folie 1. Allgemeines 3 2. Rechtsprechung 4 3. BMF-Schreiben v. 19.05.2015 3.1 Betrieblich
MehrDie Portallösung für Flexible Benefits und Sachbezüge
Die Portallösung für Flexible Benefits und Sachbezüge 1 Über uns Die Gesellschaft für Lohn- und Gehaltsoptimierung bietet Unternehmen vielfältige und innovative Lösungen zur Mitarbeiterbindung und Motivation
MehrSo gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung
So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Unternehmer Suite, WISO Lohn & Gehalt Thema Entgeltumwandlung (Direktversicherung, VWL) Version/Datum 26.09.2013 I. Einleitung Die Entgeltumwandlung
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrAktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten
"GDPdU und raus bist Du?" Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten Es kann teuer für Sie werden, wenn Ihre Buchführung mit Ihrem digitalen Kassensystem
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrSecure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden -
Secure Mail der Sparkasse - Kundenleitfaden - Webmail Interface - Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste Sicherheitstechnologie
MehrHinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin
Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Allgemeine Hinweise Um für das nicht-persönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung durchführen zu
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger
MehrWeg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren
Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht
MehrDienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München
Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrWBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp Inhaltsverzeichnis Seite 1.
MehrAbschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrSEPA-Anleitung zum Release 3.09
Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor
MehrSozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV
Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrErklärung und Handhabung neuer Funktionen Inhalt
Erklärung und Handhabung neuer Funktionen Inhalt Nach Jahresabschluss Berichte noch einmal ansehen/drucken... 1 Passwort... 2 Passwort vergeben... 2 Passwort ändern... 2 Passwort vergessen... 3 Aufgabe
MehrHow-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx
Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrVersorgungsbezugsempfänger
Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Lohnsteuer-Nachschau. TOP 6 der Sitzung LSt III/2014
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrAnleitung zur Bearbeitung von Prüferkommentaren in der Nachreichung
Anleitung zur Bearbeitung von Prüferkommentaren in der Nachreichung Inhalt 1. Schritt Prüferkommentare... 1 2. Schritt Prüferkommentar kommentieren... 4 3. Schritt Nachweisdokumente hochladen... 6 4. Schritt
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrZusatzmodul: Bescheinigungswesen
Zusatzmodul: Bescheinigungswesen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 118 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Bescheinigung aufrufen 3.2. Bescheinigung füllen 3.3. Bescheinigung
MehrMICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011
MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,
MehrDie Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!
Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrLeitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten
Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4281 28.07.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Betriebsprüfungen durch
MehrBetriebsprüfung: Digitale Daten (GDPdU) Agenda FIBU und ANLAG
Betriebsprüfung: Digitale Daten (GDPdU) Agenda FIBU und ANLAG Bereich: FIBU/ANLAG - Info für Anwender Nr. 6075 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Welche Daten werden exportiert?
Mehr10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista
5.0 10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch
MehrLesefassung. 1 Allgemeines
Lesefassung Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne Ziethe, Taube Landgraben und Mulde (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 54 ff.
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrInformation über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren
Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug Mehr Netto für verheiratete Frauen Neues Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Ab 2010 Verbesserungen
MehrUmstellung PC-VAB auf S PA-Zahlungsverkehr
Umstellung PC-VAB auf S PA-Zahlungsverkehr ACHTUNG: Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, führen Sie bitte unbedingt eine Datensicherung über Datei Gesamtbestand sichern Datensicherung auf lokalen Datenträger
MehrTreuhand Cloud. Die Arbeitsumgebung in der Cloud
Treuhand Cloud Die Arbeitsumgebung in der Cloud Seite 2 Diagramm Treuhand Cloud Server Server Treuhand-Büro Home-Office Treuhand-Kunde Treuhand-Büro Interne IT-Infrastruktur des Treuhänders. Zugriff auf
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrNeuerungen in ReviPS Version 12g
Neuerungen in ReviPS Version 12g Review-Aufgaben... 2 Offene Reviews... 4 Offene Arbeiten... 7 AuditCockpit... 8 Bilanz, Erfolgsrechung, Kennzahlen und sonstige Auswertungen... 9 Pendenzen, Risikofälle,
MehrDeutsches Forschungsnetz
Deutsches Forschungsnetz In fünf Schritten in die DFN-Cloud Jochem Pattloch 68. Mitgliederversammlung 3. Juni 2014, Berlin Schritt 1: Rahmenvertrag n Zunächst ist es erforderlich, dass Sie einen Rahmenvertrag
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrLohn-Stundenerfassung
Lohn-Stundenerfassung Anwender-Dokumentation Programm + Datenservice GmbH Mühlenstraße 22 27356 Rotenburg Telefon (04261) 855 500 Telefax (04261) 855 571 E-Mail: info@pds.de Copyright by PDS Programm +
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrSatzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.
Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung
Mehrvoks: Datenübernahme STEUERN
voks: Datenübernahme STEUERN Bereich: Allgemein - Info für Anwender Nr. 6235 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 2.1. Programmstand 2.2. Installation von Agenda 2.3. Mandanten-Adressdaten 3.
Mehreubp - EINBEZIEHEN VON FINANZBUCHHALTUNGSDATEN
eubp - EINBEZIEHEN VON FINANZBUCHHALTUNGSDATEN Im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (eubp) fordert der Prüfungsdienst der Rentenversicherung regelmäßig nicht nur die Entgeltbuchhaltungsdaten
Mehr