Steuervorteile für Unternehmen im Kontext familienfreundlicher Personalpolitik
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- Manuela Lieselotte Gehrig
- vor 8 Jahren
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1 Steuervorteile für Unternehmen im Kontext familienfreundlicher Personalpolitik
2 Kontext familienfreundlicher Personalpolitik En Vogue Hochschulforschung, Förderprojekte des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachen, Zertifikate Demografischer Wandel Zunahme der Bedeutung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie (gesellschaftlich, volkswirtschaftlich, betriebswirtschaftlich) Wettbewerbsvorteile Mitarbeitermotivation, Mitarbeitergewinnung, Senkung der Fluktuation und Krankenstand, Imageverbesserung, Produktivitätssteigerung Steuervorteile Großunternehmen und bestimmte Branchen stimmen ihre Vergütungssysteme auf steuerfreie bzw. steueroptimierte Vergütungsbausteine ab Folie 2
3 Gliederung HLB 1. Vorbemerkungen 2. Direkte Unterstützungen 3. Indirekte Unterstützungen 4. Gesetzesentwicklungen/-anliegen 5. Kritik 6. Fazit Folie 3
4 1. Vorbemerkungen HLB Steuervorteile für Familien Kindergeld (184 EUR/190 EUR/215 EUR p.m.) - 62 ff. EStG Kinderfreibetrag (2.184 EUR EUR p.a. je Elternteil) - 32 EStG Familienlastenausgleich - 31 EStG Steuerbefreites Elterngeld (300 EUR EUR p.m., 67% des Nettoeinkommes) - 3 Nr. 67 EStG, 9c EStG Kinderbetreuungskostenzuschuss - 3 Nr. 33 EStG Sachbezüge - 8 Abs. 2 EStG Aufmerksamkeiten R 19 Abs. 6 LohnStR Folie 4
5 1. Vorbemerkungen HLB Kategorien von Steuervorteilen für Familien Kindergeld Kinderfreibetrag Familienlastenausgleich Steuerbefreites Elterngeld Kinderbetreuungskostenzuschuss Erholungsbeihilfen Sachbezüge Aufmerksamkeiten Maßnahmen außerhalb der Unternehmenssphäre Maßnahmen innerhalb der Unternehmenssphäre Direkte Unterstützungen Indirekte Unterstützungen Folie 5
6 Vorbemerkungen Direkte Unterstützungen 1. Kinderbetreuungskostenzuschuss 2. Gesundheitsförderung 3. Erholungsbeihilfen 4. Unterstützung in Notfällen Indirekte Unterstützungen 1. Sachbezüge 2. Aufmerksamkeiten und Geschenke 3. Firmenveranstaltungen Folie 6
7 1. Vorbemerkungen Wirkungen direkter und indirekter Unterstützungen Der Unternehmer mindert seine steuerliche Bemessungsgrundlage durch Betriebsausgabenabzug spart seinen Anteil an der Sozialversicherung Der Arbeitnehmer BA + SV - spart seinen Anteil an der Sozialversicherung spart die Lohn- bzw. Einkommensteuer LS - Folie 7
8 2. Direkte Unterstützungen 2.1. Kinderbetreuungskostenzuschuss HLB Regelung: Sach- oder Barleistungen des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung (Unterbringung, Betreuung, Verpfl.) in Einrichtungen außer Haus für nicht schulpflichtige Kinder Folge: BA + SV - LS - Hinweise: Zusatz zum Arbeitslohn, keine Steuerbefreiung für Unterricht oder Beförderung zur Einrichtung, Verwendungsnachweis bei Barleistungen erforderlich, keine betragsmäßige Begrenzung, auch bei geringfügiger Beschäftigung mgl. (R 40a.1 Abs 4 LStR). 3 Nr. 33 EStG Folie 8
9 2.1. Kinderbetreuungskostenzuschuss (2) Beispiel: Kinderbetreuungskosten als Alternative zu einer Gehaltserhöhung Gehaltserhöhung Kinderbetr.-Zuschuss Bruttolohn alt Gehaltserhöhung Bruttolohn neu Steuern Sozialvers AN-Anteil Sozialvers AG-Anteil Kinderbetreuungszuschuss Brutto Personalaufwand AG Netto-Einkommen (+ Zuschuss) AN Vorteil Arbeitnehmer - 69 Vorteil Arbeitgeber Nr. 33 EStG Folie 9
10 2.1. Kinderbetreuungskosten Best-Practice-Hinweis: Kooperation Angebote realisieren, die allein nicht umsetzbar sind Synergieeffekte nutzen Beispiel: regionaler Zusammenschluss von Unternehmen zur Anmietung von Belegplätzen in Kinderbetreuungseinrichtungen oder Festanstellung von Tagesmüttern, die eine Notfalltagesbetreuung oder Ferienzeitbetreuung der Arbeitnehmerkinder gewährleisten Folie 10
11 2.2. Gesundheitsförderung Regelung: Sach- oder Barleistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung von qualifiziertem Anbieter durchgeführt je Arbeitnehmer bis zu 500 jährlich Folge: BA + SV - LS - Hinweise: Zusatz zum Arbeitslohn, Verwendungsnachweis bei Barleistungen erforderlich, begünstigt sind auch Gesellschafter- Geschäftsführer oder Ehegatten von Arbeitnehmern, auch für Geringverdiener 3 Nr. 34 EStG Folie 11
12 2.2. Gesundheitsförderung Begünstigte Maßnahmen (Leitfaden Prävention f. 20, 20a SGB V): Massagen, Rückengymnastik Ernährungsschulungen (gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung) Kurse zur Stressbewältigung (Yoga, Burnout-Prohylaxe) Raucherentwöhnungsseminare... Nicht begünstigte Maßnahmen: Übernahme von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine/Fitnessstudios 3 Nr. 34 EStG Folie 12
13 2.3. Erholungsbeihilfen Regelung: Beihilfen an Arbeitnehmer zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit und aufgrund typischer Berufskrankheiten, sowie für Kinder der AN bei medizinisch zwingenden Erholungen bis zu einem Wert von 600 im Jahr Folge: BA + SV - LS - Folie 13
14 2.3. Erholungsbeihilfen Hinweis: Beihilfen für freiwillige Erholungen sind steuerpflichtig Möglichkeit der pauschalen Versteuerung (25%), wenn Beihilfe 156 für den Arbeitnehmer, 104 für dessen Ehegatten und 52 für jedes Kind nicht übersteigt (Freigrenze). Sozialversicherungsfrei Umwandlung von Urlaubsgeld in freiwillige Erholungsbeihilfe, Möglich bei fehlendem arbeitsrechtlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, z.b. durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung oder Einzelarbeitsvertrag. Folie 14
15 2.4. Unterstützung in Notfällen Regelung: Unterstützungen von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer sind bei einem gerechtfertigten Anlass (z.b. Krankheits- oder Unglücksfälle, Tod naher Angehöriger, Vermögensverlust durch höhere Gewalt) bis zu einem Betrag von 600 im Kalenderjahr begünstigt. Folge: BA + SV - LS - Hinweis: laufende Zahlungen sind nicht begünstigt Folie 15
16 3. Indirekte Unterstützungen 3.1. Sachbezüge HLB Regelung: Leistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die nicht in Geld bestehen (Sachleistungen) gehören zum Arbeitslohn Folie 16
17 3.1. Sachbezüge Möglichkeiten der Zuwendung: 1. In Form von Sachgeschenke bis zu einem Wert von 44,- inkl. USt monatlich (z.b. Benzingutscheine, Warengutscheine) 2. Ausgabe von Essensmarken zur Einlösung in Kantinen, Gaststätten oder Lebensmittelgeschäften 3. Abgabe von Wirtschaftsgütern/Produkten mit denen der Arbeitgeber Handel betreibt bis zu einem Rabattfreibetrag von 1.080,- im Jahr Folge: BA + SV - LS - 8 Abs. 2 und 3 EStG; R 8.1 LStR Folie 17
18 3.1. Sachbezüge Hinweise: Gehaltsumwandlung möglich, z.b. Umwandlung von Barlohn in Essensgutscheine Ggf. Zuzahlungen der Mitarbeiter vereinbaren z.b.: Jobticket Unternehmen erwerben für ihre Mitarbeiter Fahrkarten öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Um unter der Freigrenze von 44 zu bleiben, können auch Zuzahlungen der Mitarbeiter erfolgen. Folie 18
19 3.2. Aufmerksamkeiten / Geschenke Regelung: Sachaufwendungen (keine Geldgeschenke) an Arbeitnehmer oder Familienangehörige bis zu einem Wert von 40 inkl. USt je Anlass aus besonderem persönlichen Anlass Folge: BA + SV - LS - Hinweis: mehrfache Nutzung des Freibetrags p.a. möglich; zusätzliche Förderung zur 44 - Sachbezugsfreigrenze; Beispiel: Büchergeschenk zur Einschulung des Arbeitnehmerkindes Folie 19
20 3.3. Firmenveranstaltungen Regelung: Bewirtung / Beköstigung von Arbeitnehmern im Rahmen üblicher Firmenveranstaltungen Kosten bis 110 je Arbeitnehmer inkl. UST (Freigrenze) Folge: BA + SV - LS - Hinweis: Kosten über 110 je Arbeitnehmer steuerpflichtig (25% pauschale Besteuerung möglich), sozv-frei alle Betriebsangehörigen müssen teilnahmeberechtigt sein max. zwei Veranstaltungen pro Jahr Aufteilung der Kosten nach Teilnehmern, wobei Familienangehörige dem Arbeitnehmer zugerechnet werden. Beispiele: Betriebsausflüge, Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern Folie 20
21 4. Gesetzesentwicklungen Steuerliche Maßnahmen für Familien HLB Erhöhung des Kindergeldes um EUR 20 p. M. Erhöhung des Kinderfreibetrages auf EUR p.a. Geplante steuerliche Abzugsfähigkeit von Betreuungs- und Ausbildungskosten und Erweiterung Elterngeld Zur Zeit keine Änderungen bei direkten und indirekten Unterstützungen Folie 21
22 4. Gesetzesanliegen Verbesserungspotenzial: HLB Kinderbetreuung: Ausdehnung der Kinderbetreuungskostenzuschüsse auf schulpflichtige Kinder und Abschaffung der Außer-Haus-Regelung, z.b. bei Erkrankung des Kindes Alle Familienmitglieder einbeziehen: Förderung pflegebedürftiger Angehöriger Folie 22
23 5. Kritik (Verwaltungs-)aufwendig EDV-gestützte Lohnabrechnung und Verwaltung Sozialversicherungsnachteile Mehr Netto vom Brutto Ausgleichskonzepte für fehlende Sozialversicherung Rechtliche Zweifel In Zweifelsfällen können Maßnahmen mit dem Finanzamt abgestimmt werden (gebührenfreie lohnsteuerliche Anrufungsauskunft 42e EStG) Folie 23
24 6. Fazit Begünstigte direkte und indirekte Unterstützungen sind echte Alternativen zu nicht immer gewünschten Lohnerhöhungen Vorteilhaft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv mit zunehmendem Lohn/Gehalt und ungünstigerer Steuerklasse (z.b. Steuerklasse V) flexibel nutzbar (zeitlich, Umfang: Einzelmaßnahmen oder Kombinationen) Basis für Kooperationen bei höherschwelligen Konzepten Folie 24
25 Möserstr Osnabrück Dr. C. Averdiek-Bolwin MBA WP StB Tel averdiek@kmp-osnabrueck.de Folie 25
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