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1 RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung1

2 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für Unterbrechungsfreie Stromversorgung (RAL-UZ 182), Ausgabe Februar Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben des Leitfadens können Fehler nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Herausgebers auch für die mit dem Inhalt verbundenen potentiellen Folgen ist ausgeschlossen. Wir erlauben das Kopieren sowie die sonstige Nutzung aller in diesem Leitfaden enthaltenen Inhalte, sofern sie nicht verfälscht oder auf sonstige missbräuchliche Art und Weise genutzt werden.

3 Inhalt 1 Einleitung 5 2 Verwendung des Leitfadens 6 3 Anwendungsbereich 7 4 Begriffsbestimmung 7 5 Anforderungen an Messprotokolle 7 6 Umweltbezogene Anforderungen Anforderungen an den Auftragsgegenstand Energieeffizienz Materialanforderungen an Kunststoffe der Gehäuse und Gehäuseteile Anforderungen an Batterien Recyclinggerechte Konstruktion Langlebigkeit Umweltbezogene Anforderungen an die Auftrags ausführung Garantieregelung für Batterien Nutzerinformationen 12 7 Angebotswertung 13 Anlage: Anbieterfragebogen für die umweltfreundliche Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung 14 3 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

4 1 Einleitung Größere Stromausfälle kommen zwar verhältnismäßig selten vor, können aber technische Geräte erheblich schädigen. Weitaus häufiger sind Fälle von Unter- oder Überspannung im Stromnetz, die ebenfalls zulasten der Geräte gehen und im Falle von Kommunikations- und Informationstechnik unangenehme Folgen, wie z.b. Datenverlust, nach sich ziehen können. Um dies zu vermeiden, werden wichtige Geräte mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung ausgestattet. Verwendet wird die unterbrechungsfreie Stromversorgung beispielsweise in Krankenhäusern, Rechenzentren oder Stellwerken. Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2011 in Deutschland ca. 2,5 GW unterbrechungsfreie Stromversorgung dauerhaft genutzt. Diese wurde im Teillastbetrieb mit einer durchschnittlichen Effizienz von 80 % eingesetzt. Angesichts realisierbarer Effizienzsteigerungen sind deshalb CO 2 - Einsparungen von mehreren 100 Tonnen jährlich möglich 1. Eine Umweltbelastung stellen auch Bleibatterien dar, die in der unterbrechungsfreien Stromversorgung genutzt werden. Ziel sollte sein, diese zunehmend durch Batterien zu ersetzen, bei denen weniger umweltgefährdende Stoffe als Blei als Energiespeichermedium dienen. Die Bleibatterien selbst sollten sich durch eine hohe Lebensdauer auszeichnen, um den Nutzwert so hoch wie möglich zu halten und die Entsorgung (Zuführung zum Recycling) so weit wie möglich hinauszuzögern. In diesem Leitfaden wird unterbrechungsfreie Stromversorgung beschrieben, die sich durch folgende Umwelteigenschaften auszeichnet: Hohe Energieeffizienz Geringer Ressourcenverbrauch Verringerung der Schadstoffe und -emissionen Vermeidung umweltbelastender Materialien. Die Einhaltung folgender rechtlicher Anforderungen wird vorausgesetzt: Beachtung der durch das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) 2 in deutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinien 2002/96/EG 3 und 2002/95/EG 4, 1 Vgl. RAL-UZ 182, S. 3, Kap. 1.2, verfügbar unter: (Stand ). 2 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom , verfügbar unter: BJNR html (Stand ). 3 Vgl. (Stand ). 4 Richtlinie 2002/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, verfügbar unter: (Stand ). 4 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

5 Beachtung der durch das Batteriegesetz (BattG) 5 in deutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinie 2006/66/EG 6 Beachtung der durch die Chemikalienverordnung REACH (1907/2006/EG) 7 und die EG-Verordnung 1272/ (oder die Richtlinie 67/548/EWG) 9 definierten stofflichen Anforderungen. 2 Verwendung des Leitfadens Der Leitfaden selbst enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der im Anhang befindliche sowie separat unter als Word-Dokument veröffentlichte Anbieterfragebogen für die umweltfreundliche Beschaffung unterbrechungsfreier Stromversorgungen ist zum einen als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht. Hinsichtlich der Umweltanforderungen an den Auftragsgegenstand ist damit lediglich ein entsprechender Verweis im Leistungsverzeichnis erforderlich, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben 10. Der Anbieterfragebogen soll zum anderen den Vergabestellen die Prüfung der e erleichtern. Eine diesbezügliche Formulierung in den Vergabeunterlagen könnte sein: Die unterbrechungsfreie Stromversorgung muss die im angefügten Anbieterfragebo- 5 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz BattG), verfügbar unter: gesamt.pdf (Stand ). 6 Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG, verfügbar unter: Vgl. 06:266:0001:0014:de:PDF (Stand ). 7 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006, verfügbar unter: (Stand ). 8 Regulation (EC) No 1272/2008 of the European Parliament and of the Council of 16 December 2008 on classification, labelling and packaging of substances and mixtures, amending and repealing Directives 67/548/EEC and 1999/45/EC, and amending Regulation (EC) No 1907/2006, verfügbar unter eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:l:2008:353:0001:1355:en:pdf (Stand ). 9 Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe vom 27. Juni 1967, verfügbar unter: blob=publicationfile (Stand ). 10 Vgl. 7 Abs. 1 VOL/A bzw. 8 Abs. 1 VOL/A-EG: Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind (Leistungsbeschreibung). Aus 8 Abs. 5 VOL/A-EG folgt zudem, dass Spezifikationen aus Umweltzeichen unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Ein bloßer Verweis auf diese Kriterien ist daher zumindest für den Oberschwellenbereich unzulässig. So zuletzt auch der Europäische Gerichtshof auf Grundlage von Art. 23Abs. 6 RL 2004/18/EG in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2012 in der Rs. C-368/10 Kommission./. Niederlande (siehe a.a.o. Rn. 112). 5 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

6 gen für die umweltfreundliche Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung genannten Ausschlusskriterien erfüllen, um bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden zu können. Zum ist für jedes angebotene Produkt der ausgefüllte Anbieterfragebogen zusammen mit den darin geforderten Einzelnachweisen vorzulegen. 3 Anwendungsbereich Der Leitfaden gilt für statische unterbrechungsfreie Stromversorgungen mit einer Leistung von mindestens 5 kw, welche für die Überbrückung von Ausfallzeiten ausgelegt sind. 4 Begriffsbestimmung Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) bezeichnet mit Halbleiter-Ventilbauelementen ausgerüstete Zwischenkreis- Wechselstromumrichter-Systeme mit Speichereinrichtungen für elektrische Energie im Gleichstromzwischenkreis, welche für die Überbrückung von Ausfallzeiten ausgelegt sind. Im Folgenden wird differenziert nach umweltbezogenen Anforderungen an den Auftragsgegenstand in Form von Ausschluss oder Bewertungskriterien (Abschnitt 6.1) sowie umweltbezogene Anforderungen an die Auftragsausführung (Abschnitt 6.2). 5 Anforderungen an Messprotokolle Sofern als ein Messprotokoll gefordert wird, so kann es sich hierbei um ein komplettes Messprotokoll oder eine Zusammenfassung/einen Auszug aus dem Messprotokoll handeln. Das Messprotokoll muss von einer anerkannten Stelle i.s.d. 8 Abs. 6 VOL/A-EG erstellt werden und mindestens folgende Angaben enthalten: a. Name des Prüflabors, b. Unterschrift der autorisierten Person vom Labor (zum Beispiel Laborleiter), c. die Ergebnisse der zu messenden Werte, d. Bestätigung über die Einhaltung des Kriteriums. 6 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

7 6 Umweltbezogene Anforderungen Im Folgenden wird differenziert nach umweltbezogenen Anforderungen an den Auftragsgegenstand (Abschnitt 6.1) sowie umweltbezogene Anforderungen an die Auftragsausführung (Abschnitt 6.2). 6.1 Anforderungen an den Auftragsgegenstand Energieeffizienz Kriterium: Ausschluss und Kriterium: Bewertung (Im Rahmen der Zuschlagskriterien (Bewertungskriterien) sollte der typische Stromverbrauch des Gerätes entweder über die Lebenszykluskosten oder direkt über den gemessenen Wert in die Angebotswertung eingehen.) : 1. Herstellererklärung und 2. Messprotokoll gemäß Kapitel 5 (Messprotokoll nur auf Nachfrage der ausschreibenden Stelle vor Zuschlagserteilung) Der Wirkungsgrad der unterbrechungsfreien Stromversorgung darf in Abhängigkeit von der jeweiligen Betriebsart die folgenden Werte nicht unterschreiten: Doppelwandlerbetrieb: Der Wirkungsgrad für Anlagen > 25 kw im Doppelwandlerbetrieb gemäß VFI-SS-111 nach EN Teil 3 der unterbrechungsfreien Stromversorgung darf bei linearer Last nicht geringer sein als: 94,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 94,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 94 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung Der Wirkungsgrad für Anlagen > 25 kw im Doppelwandlerbetrieb gemäß VFI-SS-111 nach EN Teil 3 der USV darf bei nichtlinearer Last nicht geringer sein als: 93,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 93,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 92 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung Der Wirkungsgrad für Anlagen 25 kw im Doppelwandlerbetrieb gemäß VFI-SS-111 nach EN Teil 3 der USV darf bei linearer Last nicht geringer sein als: 94 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 7 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

8 94 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 93,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung Der Wirkungsgrad für Anlagen 25 kw im Doppelwandlerbetrieb gemäß VFI-SS-111 nach EN Teil 3 der USV darf bei nichtlinearer Last nicht geringer sein als: 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 92,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 92 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung Effizienzoptimierender Modus: Für unterbrechungsfreie Stromversorgung, bei der die ITIC-Kurve 11 eingehalten wird, gelten folgende Anforderungen: Der Wirkungsgrad im effizienzoptimierenden Modus der USV > 25 kw darf bei linearer und nichtlinearer Last nicht geringer sein als: 99 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 99 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 99 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 98 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung Der Wirkungsgrad im effizienzoptimierenden Modus der USV 25 kw darf bei linearer und nichtlinearer Last nicht geringer sein als: 98 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 98 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 98 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung 97,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 15 % der Nennleistung Materialanforderungen an Kunststoffe der Gehäuse und Gehäuseteile Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Den Kunststoffen dürfen als konstitutionelle Bestandteile keine Stoffe zugesetzt sein, die eingestuft sind als: 11 Eine vom Information Technology Industry Council definierte Kurve, welche die maximale Spannungsabweichung in Abhängigkeit von der Dauer der Abweichung beschreibt, die ein Netzteil tolerieren können muss. 8 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

9 a) krebserzeugend der Kategorien 1 oder 2 nach Tabelle 3.2 bzw. Kategorien 1A oder 1B nach Tabelle 3.1 des Anhangs VI der EG-Verordnung 1272/2008 b) erbgutverändernd der Kategorien 1 oder 2 nach Tabelle 3.2 bzw. Kategorien 1A oder 1B nach Tabelle 3.1. des Anhangs VI der EG-Verordnung 1272/2008 c) fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1 oder 2 nach Tabelle 3.2 bzw. Kategorien 1A oder 1B nach Tabelle 3.1 des Anhangs VI der EG-Verordnung 1272/2008 d) besonders besorgniserregend aus anderen Gründen nach den Kriterien des Anhang XIII der REACH-Verordnung, insofern sie in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sog. Kandidatenliste 12 ) aufgenommen wurden. Halogenhaltige Polymere sind nicht zulässig. Ebenso dürfen halogenorganische Verbindungen nicht als Flammschutzmittel zugesetzt werden. Zudem dürfen keine Flammschutzmittel zugesetzt werden, die gemäß Tabelle 3.1 bzw. 3.2 des Anhang VI der EG-Verordnung 1272/2008 als sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung eingestuft und dem Gefahrenhinweis H410 bzw. mit dem R Satz R 50/53 gekennzeichnet sind. Von dieser Regelung ausgenommen sind: prozessbedingte, technisch unvermeidbare Verunreinigungen; fluororganische Additive (wie z. B. Anti- Dripping-Reagenzien), die zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften der Kunststoffe eingesetzt werden, sofern sie einen Gehalt von 0,5 Gew.-% nicht überschreiten; Kunststoffe mit einer Masse < 25 g Anforderungen an Batterien Stoffbezogene Anforderungen an die Batterien: Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Die für die unterbrechungsfreie Stromversorgung verwendeten Batterien dürfen kein Cadmium enthalten Anforderungen an die Qualität der Batterien: Kriterium: Ausschluss : 1. Herstellererklärung 2. Messprotokoll gemäß Kapitel 5 (Messprotokoll nur auf Nachfrage der ausschreibenden Stelle vor Zuschlagserteilung) Sämtliche für die unterbrechungsfreie Stromversorgung verwendeten Batterien müssen über einen möglichst gleichen spektralen Innenwiderstand verfügen. Der Unterschied der spektralen Innenwiderstände der verwendeten Batterien darf maximal 30 % betragen. 12 Vgl. 9 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

10 Anforderungen an die Lebensdauer der Batterien: Kriterium: Ausschluss : 1. Herstellererklärung 2. Messprotokoll gemäß Kapitel 5 (Messprotokoll nur auf Nachfrage der ausschreibenden Stelle vor Zuschlagserteilung) Unterbrechungsfreie Stromversorgung 25 kw: Sämtliche für die USV verwendeten Batterien müssen Langzeitbatterien (Kategorie high performance mit Jahren Lebensdauer oder long life mit 12 oder mehr Jahren Lebensdauer) nach EURO- BAT 13 sein. Unterbrechungsfreie Stromversorgung < 25 kw: Sämtliche für die USV verwendeten Batterien müssen Langzeitbatterien (Kategorie General Purpose mit 6 9 Jahren Lebensdauer oder mehr Jahren Lebensdauer) nach EUROBAT sein Anforderungen an die Ladeelektronik der Batterien: Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Vor die Batterien muss ein Schutzmechanismus, z.b. ein DC/DC-Wandler, geschaltet sein Recyclinggerechte Konstruktion Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Die unterbrechungsfreie Stromversorgung muss so konstruiert sein, dass sie für Recyclingzwecke leicht zerlegbar sind. Damit soll sichergestellt werden, dass einzelne Bauteile und Materialien nach Möglichkeit hochwertig verwertet werden können. Die Geräte müssen so gestaltet sein, dass eine Zerlegung durch intelligent gestaltete Verbindungskonstruktion unterstützt wird und mit gängigen Werkzeugen vorgenommen werden kann. Die im Gerät verwendeten Kunststoffe sollen nur aus einem Polymer bestehen. Kunststoffteile, deren Masse größer als 25g ist, müssen gemäß ISO Norm gekennzeichnet sein. Eine Anleitung zur Demontage der Geräte muss für die Behandler von Alt- Geräten verfügbar sein Langlebigkeit Kriterium: Ausschluss : Herstellererklärung Der Bieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass für die Reparatur der Geräte die Ersatzteilversorgung für mindestens 10 Jahre sichergestellt ist. 13 Prüfung nach EUROBAT basierend auf DIN EN Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

11 Unter Ersatzteilen sind solche Teile zu verstehen, die typischerweise im Rahmen der üblichen Nutzung eines Produktes ausfallen können (ausgenommen: Batterien, siehe 5.1.3). Andere, regelmäßig die Lebensdauer des Produktes überdauernde Teile, sind nicht als Ersatzteile anzusehen. 6.2 Umweltbezogene Anforderungen an die Auftrags ausführung Die im Folgenden genannten Bedingungen sollten als Vertragsbedingungen in die Vergabeunterlagen ausgenommen werden Garantieregelung für Batterien Die Batterien haben eine Pro rata temporis 15 Garantie Nutzerinformationen einer frei zugänglichen Internetseite des Herstellers veröffentlicht und somit einfach zu erreichen sind. Diese Produktunterlagen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: 1. Beschreibung der optimalen Belüftungsbedingungen beim Aufstellen der unterbrechungsfreien Stromversorgung 2. Hinweise zur Leistungsaufnahme im Betrieb 3. Hinweise zur energieeffizienten Nutzung 4. Hinweise zur Maximierung der Lebensdauer der Batterien 5. Hinweise zum chemischen System der Batterie und Sicherheitshinweise zu deren Austausch. Dem Gerät müssen verständliche Produktunterlagen beigefügt sein, die auch auf 14 Vgl. 97 Abs. 4 S. 2 GWB: Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. 15 Pro rata temporis Garantien gewährleisten eine anteilsmäßige Erstattung bei Ausfall der USV für einen vereinbarten Zeitraum in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Ausfalls. Der Garantiezeitraum muss dabei nicht unbedingt die gesamte deklarierte Lebensdauer umfassen, aber zumindest einen relevanten Anteil (z.b. 9 Jahre für eine Batterie mit 12 Jahren Lebensdauer). 11 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

12 7 Angebotswertung Im Rahmen der Angebotswertung dürfen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien, wie u. a. Umwelteigenschaften und Lebenszykluskosten berücksichtigt werden. 16 Als hier zu berücksichtigende Umwelteigenschaften empfehlen wir die im Abschnitt 6 als Bewertungskriterien gekennzeichneten Spezifikationen. Ferner muss bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte 17 die Energieeffizienz als Zuschlagskriterium angemessen berücksichtigt werden 18. Dies kann insbesondere über die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten erfolgen. Eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten muss in geeigneten Fällen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte ohnehin von den Bietern eingefordert werden 19. Zudem müssen die Lebenszykluskosten ungeachtet der Schwellenwerte bei Aufträgen durch Bundesdienststellen sowie nach den landesrechtlichen Bestimmungen einiger Bundesländer als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Ein praxisorientierter Leitfaden zur Berechnung der Lebenszykluskosten sowie Verweise auf geeignete Berechnungshilfen (LCC-Tools) finden sich in den Schulungsskripten Umweltfreundliche Beschaffung Vgl. 16 Abs. 8 VOL/A, verfügbar unter A-3/1.16 (Stand ) und 19 Abs. 9 VOL/A-EG, verfügbar unter A-3/2.19 (Stand ). 17 Vgl. 16 Abs. 3 Buchstabe a VOL/A und 19 Abs. 3 Buchstabe a VOL/A-EG. 18 Vgl. 4 Abs. 6b VgV, verfügbar unter (Stand ). 19 Vgl. 4 Abs. 6b i.v.m. Abs. 6 VgV. 20 Umweltbundesamt (Hrsg.): Umweltfreundliche Beschaffung: Schulungsskript 5 Einführung in die Berechnung von Lebenszykluskosten und deren Nutzung im Beschaffungsprozess, 2012, verfügbar unter: (Stand ). 12 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

13 Anlage: Anbieterfragebogen für die umweltfreundliche Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (Stand: 24. März 2015) Produktname Hersteller Bieter Anschrift des Bieters Umweltzeichen vorhanden? Wenn das angebotene Produkt mit dem Umweltzeichen Blauer Engel für unterbrechungsfreie Stromversorgungen (RAL-UZ 182), Ausgabe Februar 2013, zertifiziert ist, dann gelten die nachfolgenden Kriterien als erfüllt. In diesem Fall ist kein weiteres Ausfüllen des Fragebogens erforderlich! Ziffer Kriterium Anmerkung 1 Energieeffizienz Der Wirkungsgrad der unterbrechungsfreien Stromversorgung unterschreitet in Abhängigkeit von der jeweiligen Betriebsart nicht die folgenden Werte: Ausschlusskriterium durch erbracht? 21 (vom Bieter auszufüllen) 21 Als sind die jeweils unter Anmerkung genannten Dokumente dem ausgefüllten Fragebogen beizufügen. 13 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

14 Ziffer Kriterium Anmerkung Doppelwandlerbetrieb: Der Wirkungsgrad für Anlagen > 25 kw im Doppelwandlerbetrieb gemäß VFI-SS-111 nach EN Teil 3 der unterbrechungsfreien Stromversorgung ist bei linearer Last nicht geringer als: erbracht? 21 (vom Bieter auszufüllen) 94,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 94,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 94 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung Der Wirkungsgrad für Anlagen > 25 kw im Doppelwandlerbetrieb gemäß VFI-SS-111 nach EN Teil 3 der USV ist bei nichtlinearer Last nicht geringer als: 93,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 93,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 92 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung 1. Her stellererklärung; 2. Vorlage eines Messprotokolls 22 (auf Nachfrage der ausschreibenden Stelle vor Zuschlagserteilung) 22 Es kann ein komplettes Messprotokoll oder eine Zusammenfassung /ein Auszug aus einem Messprotokoll vorgelegt werden. Das Messprotokoll muss von einer anerkannten Stelle i.s.d. 8 Abs.6 VOL/A-EG erstellt werden und mindestens folgende Angaben enthalten: a. Name des Prüflabors, b. Unterschrift der autorisierten Person vom Labor (zum Beispiel Laborleiter), c. die Ergebnisse der zu messenden Werte, d. Bestätigung über die Einhaltung des Kriteriums. 14 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

15 Ziffer Kriterium Anmerkung Der Wirkungsgrad für Anlagen 25 kw im Doppelwandlerbetrieb gemäß VFI-SS-111 nach EN Teil 3 der USV ist bei linearer Last nicht geringer als: erbracht? 21 (vom Bieter auszufüllen) 94 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 94 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 93,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung Der Wirkungsgrad für Anlagen 25 kw im Doppelwandlerbetrieb gemäß VFI-SS-111 nach EN Teil 3 der USV ist bei nichtlinearer Last nicht geringer als: 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 93 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 92,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 92 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung 15 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

16 Ziffer Kriterium Anmerkung Effizienzoptimierender Modus: Für unterbrechungsfreie Stromversorgung, bei der die ITIC-Kurve eingehalten wird, gelten folgende Anforderungen: erbracht? 21 (vom Bieter auszufüllen) Der Wirkungsgrad im effizienzoptimierenden Modus der USV > 25 kw ist bei linearer und nichtlinearer Last nicht geringer als: 99 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 100 % der Nennleistung 99 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 99 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 98 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung Der Wirkungsgrad im effizienzoptimierenden Modus der USV 25 kw ist bei linearer und nichtlinearer Last nicht geringer als: 98 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 75 % der Nennleistung 98 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 50 % der Nennleistung 98 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 25 % der Nennleistung 97,5 % bei elektrischer Ausgangsleistung von 15 % der Nennleistung Hinweis für öffentliche Auftraggeber: Leistungsaufnahme als Bewertungskriterium siehe Kapitel und 7 des Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung 16 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

17 Ziffer Kriterium Anmerkung 2 Allgemeine Anforderungen an die Kunststoffe der Gehäuse und Gehäuseteile Den Kunststoffen sind als konstitutionelle Bestandteile keine Stoffe zugesetzt, die eingestuft sind als: erbracht? 21 (vom Bieter auszufüllen) krebserzeugend der Kategorien 1 oder 2 nach Tabelle 3.2 bzw. Kategorien 1A oder 1B nach Tabelle 3.1 des Anhangs VI der EG-Verordnung 1272/2008 erbgutverändernd der Kategorien 1 oder 2 nach Tabelle 3.2 bzw. Kategorien 1A oder 1B nach Tabelle 3.1. des Anhangs VI der EG-Verordnung 1272/2008 fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1 oder 2 nach Tabelle 3.2 bzw. Kategorien 1A oder 1B nach Tabelle 3.1 des Anhangs VI der EG-Verordnung 1272/2008 besonders besorgniserregend aus anderen Gründen nach den Kriterien des Anhang XIII der REACH-Verordnung, insofern sie in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sog. Kandidatenliste) aufgenommen wurden. Halogenhaltige Polymere sind nicht enthalten. Ebenso sind keine halogenorganische Verbindungen als Flammschutzmittel zugesetzt. Zudem sind keine Flammschutzmittel zugesetzt, die gemäß Tabelle 3.1 bzw. 3.2 des Anhang VI der EG-Verordnung 1272/2008 als sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung eingestuft und dem Gefahrenhinweis H410 bzw. mit dem R Satz R 50/53 gekennzeichnet sind. Ausschlusskriterium durch Herstellererklärung 17 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

18 Ziffer Kriterium Anmerkung Von dieser Regelung ausgenommen sind: erbracht? 21 (vom Bieter auszufüllen) prozessbedingte, technisch unvermeidbare Verunreinigungen; fluororganische Additive (wie z. B. Anti-Dripping-Reagenzien), die zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften der Kunststoffe eingesetzt werden, sofern sie einen Gehalt von 0,5 Gew.-% nicht überschreiten; Kunststoffe mit einer Masse < 25g. 3 Anforderungen an Batterien 3.1 Stoffbezogene Anforderungen an die Batterien: Die für die unterbrechungsfreie Stromversorgung verwendeten Batterien enthalten kein Cadmium. Ausschlusskriterium durch Herstellererklärung 18 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

19 Ziffer Kriterium Anmerkung 3.2 Anforderungen an die Qualität der Batterien: Ausschlusskriterium erbracht? 21 (vom Bieter auszufüllen) Sämtliche für die unterbrechungsfreie Stromversorgung verwendeten Batterien müssen über einen möglichst gleichen spektralen Innenwiderstand verfügen. Der Unterschied der spektralen Innenwiderstände der verwendeten Batterien beträgt maximal 30 %. durch 1. Herstellerer klärung; 2. Vorlage eines Messprotokolls 23 (auf Nachfrage der ausschreibenden Stelle vor Zuschlagserteilung) 23 Es kann ein komplettes Messprotokoll oder eine Zusammenfassung / ein Auszug aus einem Messprotokoll vorgelegt werden. Das Messprotokoll muss von einer anerkannten Stelle i.s.d. 8 Abs.6 VOL/A-EG erstellt werden und mindestens folgende Angaben enthalten: a. Name des Prüflabors, b. Unterschrift der autorisierten Person vom Labor (zum Beispiel Laborleiter), c. die Ergebnisse der zu messenden Werte, d. Bestätigung über die Einhaltung des Kriteriums. 19 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

20 Ziffer Kriterium Anmerkung 3.3 Anforderungen an die Lebensdauer der Batterien: Ausschlusskriterium erbracht? 21 (vom Bieter auszufüllen) Unterbrechungsfreie Stromversorgung 25 kw: Sämtliche für die USV verwendeten Batterien sind Langzeitbatterien (Kategorie high performance mit Jahren Lebensdauer oder long life mit 12 oder mehr Jahren Lebensdauer) nach EUROBAT. Unterbrechungsfreie Stromversorgung < 25 kw: Sämtliche für die USV verwendeten Batterien sind Langzeitbatterien (Kategorie General Purpose mit 6 9 Jahren Lebensdauer oder mehr Jahren Lebensdauer) nach EUROBAT. 3.4 Anforderungen an die Ladeelektronik der Batterien: Vor die Batterien ist ein Schutzmechanismus, z.b. ein DC/DC-Wandler, geschaltet. durch 1. Herstellerer klärung; 2. Vorlage eines Messprotokolls 24 (auf Nachfrage der ausschreibenden Stelle vor Zuschlagserteilung) Ausschlusskriterium durch Herstellererklärung 24 Es kann ein komplettes Messprotokoll oder eine Zusammenfassung / ein Auszug aus einem Messprotokoll vorgelegt werden. Das Messprotokoll muss von einer anerkannten Stelle i.s.d. 8 Abs.6 VOL/A-EG erstellt werden und mindestens folgende Angaben enthalten: a. Name des Prüflabors, b. Unterschrift der autorisierten Person vom Labor (zum Beispiel Laborleiter), c. die Ergebnisse der zu messenden Werte, d. Bestätigung über die Einhaltung des Kriteriums. 20 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

21 Ziffer Kriterium Anmerkung 4 Recyclinggerechte Konstruktion Die unterbrechungsfreie Stromversorgung ist so konstruiert, dass sie für Recyclingzwecke leicht zerlegbar ist. erbracht? 21 (vom Bieter auszufüllen) Das Gerät ist so gestaltet, dass eine Zerlegung durch intelligent gestaltete Verbindungskonstruktion unterstützt wird und mit gängigen Werkzeugen vorgenommen werden kann. Die im Gerät verwendeten Kunststoffe besehen nur aus einem Polymer. Kunststoffteile, deren Masse größer als 25 g ist, sind gemäß ISO Norm gekennzeichnet. Eine Anleitung zur Demontage der Geräte ist für die Behandler von Alt-Geräten verfügbar. 5 Langlebigkeit Die Ersatzteilversorgung für die Reparatur der Geräte ist für mindestens 10 Jahre sichergestellt. Ausschlusskriterium durch Herstellererklärung Ausschlusskriterium durch Herstellererklärung 21 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von unterbrechungsfreier Stromversorgung

22 Impressum Herausgeber: Umweltbundesamt Fachgebiet III 1.3 Postfach Dessau-Roßlau Tel: Internet: /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt Gestaltung: KOMAG mbh Berlin Link zur Publikation: publikationen/leitfaden-zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-0 Bildquellen: Titelbild: Ralf Kalytta/Fotolia.com Stand: 24. März 2015

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