Programm Mentoring

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Programm Mentoring 2014-2016"

Transkript

1 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Abteilung Integration Ausschreibung Programm Mentoring Einladung zur Gesuchseingabe Bern, 5. Juni 2014

2 1. Ausgangslage Ziel der Integrationspolitik ist es, dass alle Personen, die längerfristig in der Schweiz wohnen und arbeiten, einen chancengleichen Zugang zu den gesellschaftlichen Angeboten und Strukturen haben. Alle in der Schweiz lebenden Personen verfügen über individuelle Erfahrungen, Fähigkeiten und Begabungen. Nicht allen gelingt es aber, dieses Potenzial in Beruf und Gesellschaft zu entfalten. Migrantinnen und Migranten haben besondere Schwierigkeiten, ihre vorhandenen Potenziale, Fähigkeiten und Kompetenzen einzubringen, selbst wenn sie eine Ausbildung abgeschlossen haben und über gute Sprachkenntnisse verfügen. Einigen Personen, namentlich vielen Zugewanderten, fehlt es häufig an informellem Wissen über Abläufe und Mentalitäten in der Schweiz sowie an persönlichen Kontakten und Netzwerken. Durch Mentorinnen und Mentoren erhalten betroffene Personen konkrete Unterstützung, um Hürden überwinden und ihre Potenziale besser nutzen zu können 1. Mentoring ist ein zeitlich definierter Austausch zwischen einer erfahrenen Person (MentorIn) und einer weniger erfahrenen Person (Mentee) in einem bestimmten Bereich oder Umfeld mit dem Ziel, dass berufliche und persönliche Themen diskutiert, informelles Wissen und Kontakte vermittelt sowie individuelle Lösungen gefunden werden können. Von diesem Austausch sollen sowohl MentorIn wie Mentee profitieren können. Die Tätigkeit der MentorInnen erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Sie wird durch eine Trägerschaft begleitet. Diese stellt die Qualität des Angebots und die Vernetzung mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sicher. Gestützt auf Art. 55 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) vom 16. Dezember und Art. 17e der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 24. Oktober betreffend Programme und Projekte von nationaler Bedeutung, kann der Bund finanzielle Beiträge zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern gewähren. Das Bundesamt für Migration BFM unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO in den Jahren 2014 bis 2016 im Rahmen eines Programms laufende oder neue Projekte, welche die berufliche und persönliche Entwicklung von Migrantinnen und Migranten mittels Mentoring fördern wollen ( Programm Mentoring ). Die Integrationsförderung ist gestützt auf Art. 53 Abs. 4 AuG eine Verbundsaufgabe von staatlichen Behörden in Zusammenarbeit mit Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen und Ausländerorganisationen 4. Die Weiterentwicklung von Mentoringprojekten gehört zum Arbeitsprogramm des BFM zur Weiterentwicklung der bis 2017 laufenden kantonalen Integrationsprogramme. Die Evaluation der finanzierten Projekte soll Aufschluss über besonders wirksame Angebote geben. 1 Die OECD hat in verschiedenen Berichten auf die Bedeutung von Mentoringprogrammen für die Integration von Migrantinnen und Migranten hingewiesen. Siehe Froy, F. & Pyne, L. Ensuring Labour Market Success for Ethnic Minority and Immigrant Youth, OECD, Paris, SR SR Siehe die Partner des Integrationsdialogs der Tripartiten Agglomerationskonferenz und die gemeinsamen Zielsetzungen vom 22. Oktober 2011 ( 2/6

3 2. Projektausschreibung Kriterien 2.1. Voraussetzungen Die inhaltliche Ausrichtung des Mentorings betrifft die Begleitung in persönlich herausfordernden Situationen (bspw. Kindergarten-/Schuleintritt, Schulzeit, Lehrstellensuche, Arbeitssuche, Familiengründung etc.); im Vordergrund steht die Unterstützung im Bereich der Aus- und Weiterbildung (Schule, Berufsbildung) sowie der Arbeitsmarktintegration. Zielgruppen können Kinder, Jugendliche sowie Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter sein, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. Das Projekt sieht vor, mindestens zu 20% Personen ohne Schweizer Pass zu erreichen (siehe auch 3.). Es werden nur Projekte unterstützt, in welchen die MentorInnen ehrenamtlich arbeiten (symbolische oder andere nicht pekuniäre Entschädigung bzw. Spesenentschädigung ist möglich). Coachingprojekte, in denen speziell ausgebildete Personen gegen Entlohnung beraten und begleiten, werden im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung nicht berücksichtigt. Die Prinzipien des Mentorings sind eingehalten: Freiwillige Teilnahme, Hierarchiefreiheit, terminierter Zeitraum, Verbindlichkeit mittels Vereinbarung, Vertraulichkeit. Die Projektträger sind bereit, Daten zur Wirkung zu erheben und am Erfahrungsaustausch im Rahmen des Programms aktiv mitzuwirken sowie die gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse aktiv weiter zu verbreiten. Projektbeginn ist vor Ende Projektkonzept Das Projektkonzept soll aufzeigen, wie das Mentoring zur Integration der jeweiligen Zielgruppen beiträgt; das Projekt soll insbesondere aufzeigen, wie die Zielgruppen ihre Ressourcen besser nutzen können, im Hinblick auf ihre berufliche und/oder persönliche Entwicklung unterstützt und motiviert werden sowie wertvolle Kontakte knüpfen können; welche Zielgruppe (Umschreibung der Zielgruppe unter zwingender Angabe des angestrebten Anteils von MigrantInnen und Migranten inkl. einer Abschätzung von deren Nationalität und Status) unterstützt werden sollen und welche Anforderungen zur Teilnahme bestehen; nach welchen Kriterien MentorInnen und Mentees ausgewählt (Bewerbung, Auswahl) und ein optimales Matching (Bilden von Tandems) angestrebt wird; wie die Qualität der Begleitung sichergestellt wird (z.b. Supervision, Evaluation durch Mentees und MentorInnen); nach welchen Kriterien der Erfolg des Projekts beurteilt wird (Indikatoren); wie der Erfahrungsaustausch und die Weiterbildung (z.b. Rahmen- und Austauschprogramm, Qualifizierungsworkshops) gewährleistet werden; wie die Vernetzung mit für Integration der Zielgruppe relevanten staatlichen und/oder zivilgesellschaftlichen Akteuren sichergestellt wird. 3/6

4 worin das Projekt sich von bestehenden, durch staatliche oder nicht staatliche Stellen bereits finanzierten Angeboten unterscheidet und dadurch eine Innovation darstellt (Weiterentwicklung, Weiterverbreitung, Intensivierung); Die Eingabe enthält eine Beschreibung der Entwicklungsschritte des Projekts sowie einen Zeitplan mit Meilensteinen. Das Mentoring kann auch Teilelement eines grösseren Programms sein. Ist dies der Fall, ist das Zusammenwirken der einzelnen Programmteile zu beschreiben Verankerung und Nachhaltigkeit Es können sowohl staatliche als auch nicht staatliche Stellen Projekte einreichen. Zwingend ist eine enge Zusammenarbeit mit relevanten Regelstrukturen. Zu diesen zählen je nach Ausrichtung des Projekts: Organisationen der Arbeitswelt, Sozialpartner, Berufs-, oder Branchenverbände etc. (berufliche Integration), Schulen, Hochschulen, Organisationen von Lehrkräften etc. (schulische Integration), Zivilgesellschaftliche Organisationen, lokale staatliche Stellen etc. (soziale Integration). In der Projekteingabe ist aufzuzeigen, wie durch die Verankerung in einer Regelstruktur und/oder überregionale Kooperationen die Wirkung des Mentorings erhöht und die Fortführung des Projekts angestrebt wird: Der Nachweis der Anbindung an eine Regelstruktur ist mit entsprechenden Vereinbarungen, zumindest aber mit einem Empfehlungsschreiben zu erbringen. Der Projekteingabe ist weiter eine Kenntnis- und ggf. Stellungnahme der kantonalen Integrationsfachstelle beizulegen. 3. Finanzierung Die geplanten Projekte sind dem Grundsatz der Mitfinanzierung unterstellt. Der Beitrag des BFM richtet sich nach folgenden Grundsätzen: Das BFM kann das einzelne Projekt mit maximal 50% der Gesamtkosten unterstützen. Als Eigenleistungen der Projektträger werden finanzielle Beteiligungen, Arbeitsleistungen oder Infrastrukturkosten angerechnet. Das BFM berücksichtigt bei der Subventionierung von Projekten, die auch jedoch nicht ausschliesslich Migrantinnen und Migranten als Zielgruppe erreichen wollen, deren Anteil am Projekt (s. Punkt 2.2.). Die Eingabe weist eine Übersicht über die Gesamtkosten auf und nennt die an der Finanzierung beteiligten Stellen auf nationaler und kantonaler Ebene 5. Ersatzfinanzierungen sind ausgeschlossen. Bei der Budgeteingabe sind die für die vorliegende Ausschreibung erstellten Vorlagen des BFM für Projekte und Programme von nationaler Bedeutung zu verwenden (s. Punkt 5). 5 Subventionsgesetz (SuG, SR 616.1) Art /6

5 Übersteigen die eingereichten oder zu erwartenden Gesuche die verfügbaren Mittel, so beurteilt das BFM die Gesuche aufgrund einer Prioritätenordnung gemäss den aufgeführten Kriterien. 4. Berichterstattung und Wirkungsmessung Die Projektträger sind gehalten, nach Abschluss des Projekts dem BFM Bericht zu erstatten. Die Projekteingabe enthält Angaben, wie die angestrebten Ziele des Mentorings gemessen werden sollen (vgl. Punkt 2.2). Sie beschreibt dabei die vorgesehenen Methoden und Indikatoren. Im Hinblick auf die Berichterstattung und die Wirkungsmessung erfassen die Projektträger insbesondere auch Daten zu den beteiligten Personen, zu den erbrachten Leistungen (Art, Dauer und Intensität des Mentorings) sowie zur Wirkung des Angebots (z.b. Anteil erfolgreicher Vermittlungen, etc.). Für die Berichterstattung sind die vom BFM zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden (siehe Download). Die Projektträger zeigen in der Eingabe auch auf, wie sie selbstständig für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften sorgen. Die Daten sind zum Zwecke der Berichterstattung auf geeignete Weise zu anonymisieren, damit die gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Projekten gesammelt und in geeigneter Form veröffentlicht werden können. Das Programm Mentoring des BFM soll unter anderem Aufschluss über Erfolgskriterien dieses Instruments geben und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Integration namentlich von Zugewanderten leisten. Die Erkenntnisse aus dem Programm sollen breit diskutiert und in die Weiterentwicklung der spezifischen Integrationsförderung fliessen. Die Projektträger beteiligen sich im angemessenen Umfang an der geplanten formativen und summativen Programmevaluation. 5. Modalitäten der Gesuchseinreichung Der Projektantrag muss die folgenden Elemente enthalten: Name der Institution, Kontaktdaten Information zu Tätigkeitsfeld und Leistungsausweis der Institution, Projektverantwortliche Projektbeschrieb einschliesslich Projektziele, -inhalte, Qualitätssicherung, Verankerung in den Regelstrukturen, Vernetzung und erwartete Wirkungen (siehe und 4) genaue Angaben zur Zielgruppe (Alterssegment, Geschlecht, Ausländeranteil/Status bei Mentoren und Mentees, weitere Merkmale) Liste der involvierten Partner/-innen Zeitplan (Meilensteine) Budget unter Angabe der Mittelherkunft für Mitfinanzierung (s. 3) Konzept hinsichtlich der Weiterführung und Verstetigung des Projekts Vereinbarung/Empfehlungsschreiben durch eine Regelstruktur (s. 2.3) Stellungnahme der kantonalen Integrationsfachstelle (s. 2.3) 5/6

6 Das eigentliche Projektgesuch darf den Umfang von 10 Seiten (exkl. Eingabeformulare) nicht übersteigen. Bitte zu den vorgesehenen Aspekten die jeweiligen Formulare (Deckblatt, Budget, Wirkungsmessung) verwenden. Download-Formulare abrufbar unter hwerpunkteprogramm/modellvorhaben_bfm.html Es ist möglich, dem eigentlichen Projektgesuch zum Zwecke der Information weitere und detailliertere Projektunterlagen beizulegen. 6. Fristen zur Gesuchseinreichung und Kontaktadressen 6.1 Absichtserklärung Projektträgerschaften, die beabsichtigen ein Gesuch einzureichen, sind höflich gebeten, dies per Mail bis 30. Juni 2014 dem BFM an mitzuteilen. Diese Absichtserklärung ist nicht obligatorisch und verpflichtet die Projektträger nicht, sondern dient dazu, die Koordination zu optimieren. 6.2 Gesuchseingaben Projekteingaben der interessierten Trägerschaften sind in schriftlicher und elektronischer Form bis zum 1. Oktober 2014 an folgende Adresse zu senden: Bundesamt für Migration Abteilung Integration Jasmin Blatter Quellenweg Bern-Wabern Weitere Auskünfte sind per Mail bei jasmin.blatter@bfm.admin.ch erhältlich. 7. Auswahl und Zuschlag Das BFM prüft im Folgemonat nach Gesuchseinreichung die eingegangen Projektvorschläge. Je nach thematischer Ausrichtung werden weitere Bundesstellen, namentlich das SECO, involviert. Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der weiter oben aufgeführten Kriterien, der Innovation der Projekte (Art der Anbindung, Methodik, Ausrichtung, Branchen etc.) und der regionalen Abdeckung erteilt. 6/6