Gleichbehandlungsprogramm. der Amprion GmbH
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- Frieder Helge Rothbauer
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1 Gleichbehandlungsprgramm der Amprin GmbH
2 Inhaltsverzeichnis 1 GRUNDSÄTZE DES UNBUNDLINGS ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG DER UNBUNDLING-ANFORDERUNGEN Organisatin der Amprin GmbH Kntrlle der Amprin GmbH INTERNE MAßNAHMEN ZUR SICHERSTELLUNG DER UNBUNDLING-KONFORMITÄT Gleichbehandlungsprgramm Umgang mit sensiblen Netzinfrmatinen IT-Systeme und Berechtigungsmanagement Marktauftritt der Amprin GmbH UNBUNDLING-PFLICHTEN DER MITARBEITER Pflicht zur Vertraulichkeitswahrung sensibler Netzinfrmatinen Pflicht zur strikten Gleichbehandlung der Marktteilnehmer UNBUNDLING BEI DIENSTLEISTERN GLEICHBEHANDLUNGSMANAGEMENT Gleichbehandlungsmanagement bei der Amprin GmbH Aufgaben des Gleichbehandlungsbeauftragten Gleichbehandlungsbeauftragter Unterstützung des Gleichbehandlungsbeauftragten durch Führungskräfte und Mitarbeiter Verpflichtung zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprgramms ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Seite 2 vn 11
3 1 Grundsätze des Unbundlings Die Zielsetzung der Eurpäischen Unin ist die Förderung des Wettbewerbs im Strmmarkt. Dem Übertragungsnetz als natürlichem Mnpl kmmt in diesem Zusammenhang eine besndere Bedeutung zu. Nach Ansicht des eurpäischen Gesetzgebers ist die Vraussetzung für einen funktinierenden Wettbewerb im eurpäischen Strmmarkt eine wirksame Trennung sämtlicher Wettbewerbsbereiche (Erzeugung, Handel und Vertrieb) vm Mnplbereich Netz, der die Plattfrm für einen funktinierenden Wettbewerb darstellt. Gemäß dem aktuell geltenden deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind deshalb flgende Unbundling-Vrgaben einzuhalten: Nach dem gesellschaftsrechtlichen Unbundling ist das Übertragungsnetz in einer eigenständigen Gesellschaft zu führen. Durch das peratinelle Unbundling sll die Trennung der Geschäftsprzesse/ Funktinen des Netzbereiches vn den Wettbewerbsbereichen Erzeugung, Handel und Vertrieb erreicht werden. Mit dem infrmatrischen Unbundling sll sichergestellt werden, dass sensible Netzinfrmatinen vertraulich behandelt werden. Vr dem Hintergrund des Dritten EU-Binnenmarktrichtlinienpakets sll Amprin als unabhängiger, vllfunktinsfähiger Übertragungsnetzbetreiber (ITO) ausgestaltet werden. Durch verschiedene Funktins- und Persnalüberleitungsverträge wurden bestimmte Funktinen des Knzerns einschließlich der diesen zugerdneten Arbeitsverhältnisse mit Wirkung zum auf Amprin übertragen, um bereits die zukünftigen regulatrischen Anfrderungen des Dritten Weges, welche nch der Umsetzung durch den natinalen Gesetzgeber bedürfen, vrzubereiten bzw. vrwegzunehmen. Durch die vrgenannten Umstrukturierungsmaßnahmen stieg die Anzahl der in der Regel beschäftigten Mitarbeiter vn Amprin, ehemals RWE TSO Strm GmbH, auf über 500. Aufgrund dessen hat Amprin einen Aufsichtsrat gebildet, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen ( 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz) nachzukmmen und auch, um die Anfrderungen des Dritten EU- Binnenmarktrichtlinienpakets vrwegzunehmen. 2 Organisatrische Maßnahmen zur Erfüllung der Unbundling-Anfrderungen 2.1 Organisatin der Amprin GmbH Amprin ist ein eigenständiges Unternehmen in Frm einer GmbH, das als Übertragungsnetzbetreiber verantwrtlich ist für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Übertragungsnetzes. Darüber hinaus stehen das Übertragungsnetz und alle Vermögenswerte, welche für die Energieübertragung erfrderlich sind, im Eigentum vn Amprin. Es gibt keine persnellen Dppelfunktinen vn Leitungspersnal bzw. Mitarbeitern vn Amprin in anderen Bereichen des RWE-Knzerns. Die Organisatinsstruktur vn Amprin ist in Abbildung 1 dargestellt. Seite 3 vn 11
4 Technischer Geschäftsführer Kaufmännischer Geschäftsf ührer Asset Management Betrieb/ Prjektierung Systemf ü hrung Netze Brauweiler Arbeits - Finanzen/ Recht Unternehmens - sicherheit* Cntrlling kmmunikatin / Energieplitik Persnal Netzwirtschaft Asset Planung Netzentwicklung Operatives Asset Management Anlagen Betrieb Leitungen Nachrichten - technik und Zählerwesen Integratins - management Netzf ührung und Systemeinsatz Planun g System - einsatz Przesstechnik Unterneh - menscn - trlling / -entwicklung Finanzen/ Rechnungswe sen/ Steuern Leitungs - rechte/ Grund - stücke Operatives Persnal - management Strategisches Persnal - management & Persnal - und Organisa - tinsentwick - lung Bilanzkreis - manage - ment/ Abrechnung Custmer Manage - ment Regulie - rungsma - nagement * Der Leiter Arbeitssicherheit ist disziplinarisch dem Technischen Geschäftsführer zugerdnet. Abbildung 1: Organigramm vn Amprin (Stand ) Die Organisatin vn Amprin stellt smit sicher, dass alle Kernfunktinen vn eigenen Mitarbeitern wahrgenmmen werden. Alle Geschäftsprzesse vn Amprin sind s ausgestaltet, dass die Mitarbeiter die Einhaltung der Vertraulichkeit sensibler Netzinfrmatinen und der Nichtdiskriminierung und damit die Unbundling-Knfrmität der Geschäftsprzesse sicherstellen können. Für ausgewählte Geschäftsprzesse existieren dezidierte Arbeitsanweisungen, Przessbeschreibungen der Unternehmensrichtlinien, die neben diesem Gleichbehandlungsprgramm eingehalten werden. 2.2 Kntrlle der Amprin GmbH Die RWE AG nimmt ihre Kntrllfunktin über Amprin über den in 2009 eingerichteten Aufsichtsrat bestehend aus 6 Mitgliedern wahr. Dieser stellt die Schnittstelle zwischen der RWE AG und Amprin dar. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern, die vn RWE AG vrgeschlagen wurden swie Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Zusammensetzung entspricht bereits heute den Vrgaben des ITO-Mdells nach dem 3. EU-Binnenmarktpaket. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates umfassen dabei bspw. auch die Ernennung und Abberufung des Gleichbehandlungsbeauftragten. Ausdrücklich ausgeschlssen im Gesellschaftsvertrag sind Entscheidungen zu laufenden Geschäften des Übertragungsnetzbetreibers und zu Tätigkeiten zur Aufstellung des Netzentwicklungsplans. Die RWE AG nimmt als Gesellschafterin ihre Aufgaben gemäß 8 Abs. 4 EnWG zur wirtschaftlichen Leitung und Rentabilitätskntrlle gegenüber Amprin über den neu gegründeten Aufsichtsrat swie über eine knzernweite sgenannte Gvernance wahr. Die Geschäftsführung ist in ihren Handlungsbefugnissen im Hinblick auf Betrieb, Wartung und Ausbau des Übertragungsnetzes frei vn Weisungen durch die RWE AG. Unberührt davn behält sich die RWE AG im Rahmen der sgenannte Gvernance das Recht vr, fachliche Weisungen an Amprin zu erteilen, sfern sich diese nicht auf den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Netzes beziehen. Seite 4 vn 11
5 3 Interne Maßnahmen zur Sicherstellung der Unbundling- Knfrmität Neben den beschriebenen rganisatrischen Maßnahmen sind vn Amprin flgende Maßnahmen umgesetzt wrden, um den diskriminierungsfreien Netzbetrieb und die Vertraulichkeit sensibler Netzinfrmatinen in allen Bereichen sicherzustellen. 3.1 Gleichbehandlungsprgramm Um die Einhaltung der Unbundling-Anfrderungen durch die Mitarbeiter sicherzustellen, ist Amprin verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Prgramm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprgramm) festzulegen, den Mitarbeitern und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine Persn der Stelle zu überwachen. Der Geltungsbereich des Gleichbehandlungsprgramms umfasst alle Mitarbeiter vn Amprin. Das Gleichbehandlungsprgramm stellt nach Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung dar, dessen Einhaltung in gleicher Weise wie snstige Richtlinien vn Amprin verbindlich ist. Die Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprgramms bei Amprin ist durch die Aushändigung einer Brschüre an jeden Mitarbeiter erflgt. Neuen Mitarbeitern wird zu Beginn ihrer Tätigkeit das Gleichbehandlungsprgramm vn Amprin über den Persnalbereich ausgehändigt und der Empfang dkumentiert. Das Gleichbehandlungsprgramm ist ferner für alle Mitarbeiter zugänglich im Intranet veröffentlicht. Zudem werden die Mitarbeiter vn ihren Führungskräften über die Ntwendigkeit und die Inhalte der Gleichbehandlung infrmiert. Die Einhaltung des vrliegenden Gleichbehandlungsprgramms wird vm Gleichbehandlungsbeauftragten der Amprin überwacht. Dieser berichtet der BNetzA über die im Unternehmen getrffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Übertragungsnetzbetriebs in einem jährlichen zu veröffentlichenden Gleichbehandlungsbericht. Sweit Mitarbeiter der RWE AG bzw. des Aufsichtsrats in Wahrnehmung der Eigentümerinteressen ( 51 a GmbHG) Daten anfrdern, stellt die RWE AG durch geeignete rganisatrische Maßnahmen sicher, dass die Unbundling-Anfrderungen gewahrt werden. Die drtigen Handlungsanweisungen sind nicht Gegenstand dieses Gleichbehandlungsprgramms. Die Einhaltung der Unbundling-Anfrderungen bei Übertragungsnetzbetreibern wird in Deutschland vn der BNetzA überwacht. 3.2 Umgang mit sensiblen Netzinfrmatinen Das EnWG frdert die Vertraulichkeitswahrung vn wirtschaftlich sensiblen Infrmatinen Dritter und Amprin-eigenen Netzinfrmatinen, die Dritten wirtschaftliche Vrteile bringen können. Wirtschaftlich sensible Infrmatinen Dritter sind geschäftsrelevante Infrmatinen Dritter, vn denen Mitarbeiter vn Amprin in Ausübung ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangt haben (z.b. Kundendaten). Netzinfrmatinen, die Dritten wirtschaftliche Vrteile bringen können, sind slche Infrmatinen vn/ über Amprin, die geeignet sind, Marktchancen auf vr- bzw. nachgelagerten Wettbewerbsmärkten zu generieren, d.h. die Kenntnis derartiger Netzinfr- Seite 5 vn 11
6 matinen wie z.b. Netzausbauvrhaben der Verfügbarkeit vn Leitungskapazitäten kann zu wirtschaftlichen Vrteilen führen. Diese zwei Infrmatinskategrien werden hier der Einfachheit halber zusammenfassend als sensible Netzinfrmatinen bezeichnet und sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Ausgenmmen vn den Beschränkungen zur Weitergabe sind Infrmatinen, die bereits öffentlich zugänglich sind. Amprin hat auf Grund gesetzlicher Vrgaben eine Reihe vn Veröffentlichungspflichten zu erfüllen. Dadurch sll der diskriminierungsfreie Zugang zu Netzinfrmatinen für alle Marktteilnehmer sichergestellt werden. S werden auf den Internetseiten z.b. Infrmatinen zu Strmkreislängen, Entnahmestellen und die Nachfrage und Erzeugung in der Regelzne in Echtzeit veröffentlicht. Diese Infrmatinen unterliegen nicht mehr den Vertraulichkeitsbeschränkungen. Auf eurpäischer Ebene kmmt Amprin ihren zahlreichen Veröffentlichungspflichten auf der Plattfrm der ENTSO-E ( nach. Hier werden wie auch vn anderen eurpäischen Übertragungsnetzbetreibern u.a. System- und Engpassinfrmatinen zeitnah bereitgestellt. Die Beschränkungen zur Weitergabe vn sensiblen Netzinfrmatinen gelten ebenfalls nicht zwischen Netzbetreibern. Sfern für den rdnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfrderlich, müssen Netzinfrmatinen swhl zwischen verschiedenen Übertragungsnetzbetreibern als auch zwischen Übertragungsnetzbetreibern und nachgelagerten Verteilnetzbetreibern ausgetauscht werden. Das EnWG und seine Verrdnungen verlangen hier sgar explizit einen Infrmatinsaustausch. 3.3 IT-Systeme und Berechtigungsmanagement Amprin stellt strenge Anfrderungen an die IT- Infrastruktur und an die IT-Systeme, um die Vrgaben des EnWG und der darauf beruhenden Verrdnungen umzusetzen. S werden die zahlreichen IT-Systeme ausschließlich für das Netzgeschäft eingesetzt. Auf die Daten vn Amprin können daher nur Amprin der slche Dienstleister, die auf die Einhaltung der Unbundling-Anfrderungen verpflichtet sind, zugreifen. Bei kaufmännischen IT-Systemen (z.b. SAP-Systeme) hat Amprin einen eigenen Netzmandanten. Die Definitin vn Benutzerrllen und die Vergabe vn Zugriffsrechten auf diese Mandanten liegt ausschließlich in ihrer Verantwrtung. Damit ist für diese Systeme die Unbundling-Knfrmität gewährleistet. Zur Stärkung des Wettbewerbs durch einfache und autmatisierte Przesse hat die BNetzA Festlegungen zum IT-basierten Datenaustausch mit den Marktteilnehmern 1 getrffen. Diese Festlegungen der BNetzA zum Datenaustausch und die daraus resultierenden IT-Strukturen werden vn Amprin vllständig umgesetzt. Für die Unbundling-Knfrmität ist neben einer geeigneten IT-Systemstruktur insbesndere ein qualifiziertes Berechtigungsmanagement vn zentraler Bedeutung. Das Berechtigungsmanagement für Amprin ist im Leitfaden zur Regelung der IT-Berechtigungen verbindlich niedergelegt und betrifft unter anderem die Berechtigungen für IT-Anwendungen, Laufwerke, Verzeichnisse und -Verteilerlisten. Die Verantwrtung für die rdnungsgemäße Anwendung dieses Leitfadens liegt im Persnalbereich und bei der Leitung der jeweiligen Organisatinseinheit und wird entsprechend dkumentiert. Diese Regelung gilt auch für den Entzug vn Berechtigungen beim Wechsel der Ausscheiden vn Mitarbeitern. 1 Hierunter fallen auch flgende Festlegungen: Festlegung einheitlicher Geschäftsprzesse und Datenfrmate zur Abwicklung der Belieferung vn Kunden mit Elektrizität (GPKE, BK ) und Festlegung vn Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strm einschließlich des Austausches und des Clearings aller bilanzierungsrelevanten Daten (MABIS, BK ) Seite 6 vn 11
7 Mit den geschilderten Maßnahmen ist sichergestellt, dass unberechtigte Zugriffe auf die Daten vn Amprin verhindert werden. 3.4 Marktauftritt der Amprin GmbH Amprin ist eigenständig und unabhängig in allen Fragen des perativen Netzgeschäfts. Daher ist der Marktauftritt vn Amprin nicht mit dem des Mutterknzerns assziierbar. Mit der Amprin GmbH wurde eine eigenständige Crprate Identity für den Übertragungsnetzbetreiber geschaffen. Dazu passend ist ein eigenständiger Internetauftritt unter eingerichtet, auf dem sich die mit dem Geschäftsbetrieb der Amprin zusammenhängenden Inhalte (z.b. Netzentgelte, Anschlussregeln) finden. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Amprin als unverwechselbare Gesellschaft gegenüber den Marktteilnehmern auftritt. Der Firmensitz vn Amprin befindet sich in Drtmund. Die Systemführung vn Amprin ist in Pulheim (Brauweiler) angesiedelt. Darüber hinaus gibt es in der Fläche auf Grund der Ausdehnung des Übertragungsnetzes eine Reihe vn weiteren Technik-Standrten. 4 Unbundling-Pflichten der Mitarbeiter Jeder Mitarbeiter vn Amprin ist dazu verpflichtet, bei der Erfüllung seiner Aufgaben das Gleichbehandlungsprgramm swie die Vrschriften des EnWG zu beachten. Ziel und Aufgabe ist es, ein vn Nichtdiskriminierung und Vertrauen geprägtes Verhältnis zu allen Marktteilnehmern aufrechtzuerhalten und s zu einem funktinierenden Wettbewerb auf den dem Netzbetrieb vr- und nachgelagerten Märkten beizutragen. 4.1 Pflicht zur Vertraulichkeitswahrung sensibler Netzinfrmatinen Sensible Netzinfrmatinen vn Amprin (siehe Kap. 3.1) müssen vn allen Mitarbeitern vertraulich behandelt werden und dürfen insbesndere nicht den knzernverbundenen Vertriebs-, Handels- der Erzeugungsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Vertrauliche Behandlung vn sensiblen Netzinfrmatinen bedeutet die Nicht-Weitergabe dieser Infrmatinen an alle in wettbewerblichen Bereichen tätigen Persnen. Hiervn ausgenmmen sind im Rahmen eines rdnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässige Infrmatinsweitergaben an die jeweiligen Marktteilnehmer, z.b. Vertriebe hinsichtlich ihrer Bilanzkreise der Kraftwerke hinsichtlich ihrer Zählwerte. Ausgenmmen vn der Pflicht zur Vertraulichkeitwahrung sind auch slche Infrmatinen, die RWE AG im Rahmen ihrer Eigenschaft als Eigentümerin vn Amprin weitergegeben werden dürfen. Wirtschaftlich sensible Infrmatinen Dritter sind insbesndere die Daten der an das Übertragungsnetz angeschlssenen Industriekunden (z.b. technische Anschlussdaten, Lastgänge, Geräteinfrmatinen), die Bilanzkreisinfrmatinen (z.b. Fahrpläne, Bilanzkreissald), die Lieferanteninfrmatinen (z.b. versrgte Kunden, Energiemengen) und die Daten der einspeisenden Kraftwerke (z.b. Betriebszustand). Amprin-eigene Netzinfrmatinen, die Dritten wirtschaftliche Vrteile bringen können, sind insbesndere Seite 7 vn 11
8 die Infrmatinen über ptenzielle Prjekte vn Netzkunden swie Prjektinfrmatinen ptenzieller Netzkunden (z.b. Kraftwerke), die bei der Netzführung erlangten Kenntnisse über Netzauslastungen, Regelenergieeinsatz etc., die Infrmatinen über Engpässe im Übertragungsnetz (etwa aufgrund vn EEG- Verpflichtungen, an Kuppelstellen) und die Auswertungen des Übertragungsnetzes zur Markt- bzw. Wettbewerbssituatin (z.b. Marktanteile einzelner Lieferanten). Alle Mitarbeiter, die in Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit Kenntnis vn sensiblen Netzinfrmatinen erlangen, haben im Umgang mit diesen Infrmatinen insbesndere die flgenden besnderen Srgfaltspflichten zu wahren. Unterlagen, die sensible Netzinfrmatinen enthalten, dürfen zu keiner Zeit allgemein zugänglich ausliegen der unverschlssen versendet werden, Unterlagen, die sensible Netzinfrmatinen enthalten, müssen nach ihrer Verwendung entweder unzugänglich aufbewahrt der srgfältig vernichtet werden, passwrtgeschützte Zugriffsrechte auf Datenbanken mit sensiblen Netzinfrmatinen müssen derart srgsam vergeben und ausgeübt werden, dass ein missbräuchlicher Zugriff durch Unbefugte verhindert wird. Der Mitarbeiter ist selbst dann weiterhin zur Vertraulichkeitswahrung verpflichtet, wenn er in ein Unternehmen mit Erzeugungs-, Handels- der Vertriebsaktivitäten wechselt. Weitere, etwa aus dem Datenschutzgesetz resultierende der vertragliche Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bleiben vn diesem Gleichbehandlungsprgramm unberührt. 4.2 Pflicht zur strikten Gleichbehandlung der Marktteilnehmer Alle Mitarbeiter haben bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit alle Marktteilnehmer strikt gleich zu behandeln. Damit einher geht das Verbt einer diskriminierenden Benachteiligung vn Netzkunden und anderen Marktteilnehmern (z.b. Kraftwerke, Lieferanten, Bilanzkreisverantwrtliche, Händler, Industriekunden). Dies bedeutet auch, dass Unternehmen, die Funktinen der Erzeugung, des Handels der des Vertriebs vn Strm wahrnehmen, gegenüber anderen nicht bevrzugt behandelt werden dürfen. Mitarbeiter vn Amprin dürfen in keinem Fall einzelne Marktteilnehmer aufgrund der Tatsache, dass diese sie zugleich einem bestimmten Energievertrieb, einer bestimmten Handelsder Erzeugungsrganisatin zugehörig sind, gegenüber anderen bevrzugt behandeln umgekehrt dürfen sie Marktteilnehmer wegen Fehlens einer slchen Zugehörigkeit nicht benachteiligen. Diskriminierungsrelevant können insbesndere sein: das tatsächliche Verhalten bei der Netzkundenbetreuung das Festlegen der Netzzugangsbedingungen die perative Durchführung des Vertragsmanagements Netznutzung (Bilanzkreis-, Netzanschluss- und Netznutzungsverträge) Netzanschluss (z.b. Kraftwerke, Industriekunden) Energiebeschaffung (z.b. Regelenergie, Verlustenergie) Systemführung (z.b. Regelenergieeinsatz, Nutzungsunterbrechung) Bilanzkreismanagement Engpassmanagement Seite 8 vn 11
9 5 Unbundling bei Dienstleistern Alle Dienstleister vn Amprin unterliegen in Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen der fachlichen Direktive durch Amprin. In allen Dienstleistungsverträgen bzw. Vereinbarungen vn Amprin ist festgelegt, dass die Art und Weise der Dienstleistungserbringung unter Beachtung der Unbundling-Anfrderungen zu erflgen hat. Die Dienstleister sind ferner vertraglich verpflichtet, bei Weiterbeauftragungen die Einhaltung der Unbundling-Vrgaben durch den Subunternehmer sicherzustellen. Die Dienstleistungsverträge bzw. Vereinbarungen berechtigen den Übertragungsnetzbetreiber und seinen Gleichbehandlungsbeauftragten dazu, effektive Kntrllen durchzuführen, um die Einhaltung der Unbundling-Vrgaben durch den Dienstleister überwachen zu können. Dies umfasst z.b. ein jederzeitiges und uneingeschränktes Kntrll- und Einsichtsrecht in alle Daten und Vrgänge. 6 Gleichbehandlungsmanagement In Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen hat Amprin als Übertragungsnetzbetreiber einen Gleichbehandlungsbeauftragten für die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprgramms bestellt und überträgt diesem die nachflgend näher beschriebenen Rechte und Pflichten. 6.1 Gleichbehandlungsmanagement bei der Amprin GmbH Amprin hat einen Gleichbehandlungsbeauftragten unter flgenden Rahmenbedingungen berufen: Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner Aufgabe weisungsfrei und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Der Gleichbehandlungsbeauftragte besitzt ein jederzeitiges Vrtragsrecht gegenüber der Geschäftsführung. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat Zugang zu allen einschlägigen Daten vn Amprin swie zu allen Infrmatinen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte erhält hne Vrankündigung Zugang zu den Geschäftsräumen vn Amprin. Darüber hinaus kann der Gleichbehandlungsbeauftragte bereits jetzt auf Basis des Gesellschaftsvertrags vn Amprin an allen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung teilnehmen und hat drt ein jederzeitiges Vrtragsrecht. 6.2 Aufgaben des Gleichbehandlungsbeauftragten Der Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt auf Basis der Vrgaben des EnWG die flgenden Aufgaben wahr: Der Gleichbehandlungsbeauftragte überwacht die Einhaltung dieses Gleichbehandlungsprgramms. Diesem gesetzlich verankerten Überwachungsauftrag kmmt der Gleichbehandlungsbeauftragte nach, indem er sich der internen Revisin als unabhängiger Prüfinstanz bedient. Dieses Knzept zur Überwachung der Unbundling- Knfrmität mit Hilfe der internen Revisin wurde bei Amprin durch Beschluss der Geschäftsführung verbindlich eingeführt. Seite 9 vn 11
10 Im Rahmen der durchzuführenden, üblichen Revisinsprüfungen werden unbundlingrelevante Fragestellungen nach Vrgaben und im Auftrag des Gleichbehandlungsbeauftragten mitgeprüft. Über die hieraus resultierenden Prüfergebnisse wird zunächst ausschließlich der Gleichbehandlungsbeauftragte infrmiert. Einzelfallbezgen leitet dann der Gleichbehandlungsbeauftragte geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Unbundling-Knfrmität ein. Der Gleichbehandlungsbeauftragte legt der BNetzA jährlich spätestens zum 31. März einen Bericht über die vn Amprin getrffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahrs zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts vr und veröffentlicht diesen im Internet. Der Gleichbehandlungsbeauftragte steht mit der BNetzA in ständigem Kntakt zu Fragen hinsichtlich der zukünftigen Unbundling-Anfrderungen auf Grund der Entwicklungen der Unbundling-Vrgaben durch die EU, den deutschen Gesetzgeber bzw. die BNetzA selbst. 6.3 Gleichbehandlungsbeauftragter Mit Wirkung zum wurde Dr. Peter Stelzner als Gleichbehandlungsbeauftragter vn Amprin bestellt. Kntaktdaten: Dr. Peter Stelzner Adresse: RWE AG Opernplatz Essen peter.stelzner@rwe.cm Telefn: Der Gleichbehandlungsbeauftragte steht unter den bigen Kntaktdaten für jeden Mitarbeiter für eine einzelfallbezgene Beratung auf Wunsch auch vertraulich zur Verfügung. 6.4 Unterstützung des Gleichbehandlungsbeauftragten durch Führungskräfte und Mitarbeiter Unterstützung durch die Führungskräfte Die Leitungsebenen vn Amprin tragen das Gleichbehandlungsprgramm aktiv mit. Sie sind verpflichtet, den Gleichbehandlungsbeauftragten im Hinblick auf die Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Sie haben dem Gleichbehandlungsbeauftragten insbesndere alle für seine Aufgaben ntwendigen Infrmatinen zur Verfügung zu stellen, ihm Einsichtsrechte in ntwendige Unterlagen und Zutrittsrechte zu Räumen und Gebäuden zu gewähren. Vermittlungsknzept Der Gleichbehandlungsbeauftragte führt Infrmatins- und Schulungsveranstaltungen zu allen Fragestellungen des Unbundlings durch. Dabei steht die bedarfs- und zielgruppenrientierte Vermittlung der Inhalte des Gleichbehandlungsprgramms als wesentliches Instrument zur Umsetzung der Unbundling-Vrschriften im Vrdergrund. Das Vermittlungsknzept basiert auf den Intentinen dieses Gleichbehandlungsprgramms. Es werden bedarfsweise swhl allgemeine wie auch bereichsspezifische Infrmatinsveranstaltungen durchgeführt. Darüber hinaus besteht für jeden Mitarbeiter die Möglichkeit einer einzelfallbezgenen und vertraulichen Beratung durch den Gleichbehandlungsbeauftragten. In diesem Vermittlungsknzept wird jeder einzelne Mitarbeiter nicht nur als passiver Adressat des Gleichbehand- Seite 10 vn 11
11 lungsprgramms angesehen, sndern vielmehr als aktiver Unbundling-Verpflichteter begriffen und spezifisch für die Gleichbehandlung sensibilisiert. Unterstützung durch die Mitarbeiter Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, den Gleichbehandlungsbeauftragten bei dessen Aufgabenwahrnehmung aktiv zu unterstützen. Dies bedeutet insbesndere, ihm sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgabe ntwendig sind und Missstände und Unregelmäßigkeiten bei der Umsetzung des Gleichbehandlungsprgramms unverzüglich ihrem Vrgesetzten der dem Gleichbehandlungsbeauftragten anzuzeigen. Entsprechende Hinweise dürfen keinesfalls zu Nachteilen für den jeweiligen Mitarbeiter führen. Unbundling-Beschwerden Es wird rganisatrisch und przessual sichergestellt, dass Unbundling-Beschwerden z.b. wenn Netzkunden der andere Marktteilnehmer diskriminiert fühlen an den Gleichbehandlungsbeauftragten weitergeleitet werden, s dass er federführend eine Aufklärung des Sachverhaltes herbeiführen kann. 6.5 Verpflichtung zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprgramms Amprin weist auf Grund gesetzlicher Vrgaben alle Mitarbeiter auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsprgramms hin. Im Falle vn vrsätzlichen der fahrlässigen Verstößen gegen Pflichten aus diesem Gleichbehandlungsprgramm können die allgemeinen arbeitsrechtlichen Maßnahmen ausgelöst werden. 7 Abkürzungsverzeichnis ACER BNetzA EEX EG EnWG EVU EU GmbHG ISO ITO MDL MSB OTC Eurpean Agency fr the Cperatin f the Energy Regulatrs Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekmmunikatin, Pst und Eisenbahnen Eurpean Energy Exchange Eurpäische Gemeinschaft Energiewirtschaftsgesetz Energieversrgungsunternehmen Eurpäische Unin GmbH-Gesetz Independent System Operatr Independent Transmissin Operatr Messdienstleister Messstellenbetreiber Over-the-Cunter Seite 11 vn 11
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