1. Das Kurssystem 2. Fächer und Kurse (Übersicht) 3. Kurswahl (Kriterien, Wahlbogen, Beispiele) 4. Abiturprüfung 5. Gesamtqualifikation 6.

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1 1. Das Kurssystem 2. Fächer und Kurse (Übersicht) 3. Kurswahl (Kriterien, Wahlbogen, Beispiele) 4. Abiturprüfung 5. Gesamtqualifikation 6. Zeitlicher Überblick 7. Wiederholung 8. Fachhochschulreife 9. Kurswahlprogramm 1

2 Gliederung der Oberstufe in - eine 1-jährige Einführungsphase (Kl. 10) und - eine 2-jährige Qualifikationsphase (Kursstufe Kl ) Auflösung des Klassenverbandes Persönliche Schwerpunktsetzung: - Wahl der Kurse - 3 der 5 Kernfächer können gewählt werden - Besondere Lernleistung (Seminarfach oder Wettbewerb) - Neue Fächer im Wahlbereich (Lit, Phil, Psy, Ast, DG, Inf, Vertiefungskurs Mathematik) Information und Beratung durch Oberstufenberater/in und Tutor/in vollständige und korrekte Kurswahl am Ende der Einführungsphase 2

3 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit (keine Versetzung, keine Umwahl) Punktesystem statt Noten Punkte Note sehr gut gut befr ausr mgh ug Kurse mit weniger als 5 Punkten sind "unterbelegt". Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht. 3

4 Klausuren (Klausurenplan wird erstellt) Fächer außer Sport und Seminarkurs vierstündig Halbj. 1, 2, 3: je 2 Halbj. 4: je 1 Sport Halbj. 1, 2: insges. 3 Halbj. 3, 4: je 1 zweistündig Halbj. 1, 2, 3, 4: je 1 keine Klausurpflicht - zusätzlich insgesamt 3 (bis 4) GFS in verschiedenen Fächern, - überdurchschnittliche Leistungen in Chor, Orchester oder in Schulsportwettbewerben können auf Antrag in Musik bzw. Sport berücksichtigt werden. Kurszeugnisse pro Halbjahr Gesamtqualifikation (Abiturzeugnisnote) setzt sich zusammen aus - Leistungen der 4 Halbjahre ("Block I": max. 600 Punkte) - Ergebnisse der Abiturprüfung ("Block II": max. 300 Punkte) 4

5 Einteilung der Fächer der Kursstufe in drei Aufgabenfelder sowie in einen Pflicht- und einen Wahlbereich: Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich I Deutsch Deutsch spätbegonnene Fremdsprachen Fremdsprachen (Unterricht sprachlich-literarisch- (ab Kl. 9) Fremdsprachen Literatur spätestens ab Kl. 8) künstlerisch Musik, Musik, Bildende Bildende Kunst Kunst Literatur Geschichte, Geographie, II Geschichte, Gemeinschaftskunde Geographie, Philosophie gesellschaftswissen- Gemeinschaftskunde Wirtschaft Psychologie schaftlich Religionslehre, Ethik Religionslehre, Ethik III Astronomie Darstellende Astronomie mathematisch- Mathematik Geometrie Darstellende Geometrie naturwissenschaftlich- Biologie, Chemie, Physik Problemlösen mit CAS Informatik, Vertiefung M technisch Geologie, Informatik ohne Zuordnung Sport 5

6 (Kurs = Unterricht in einem Fach in einem Halbjahr) Kurse in Kernfächern sind vierstündig. 1. Kernfach = Deutsch 2. Kernfach = Mathematik 3. Kernfach = Fremdsprache 4. Kernfach = Fremdsprache oder Naturwissenschaft 5. Kernfach = weiteres Fach aus dem Pflichtbereich Der Seminarkurs wird i.d.r. dreistündig angeboten. Alle anderen Kurse sind zweistündig. 6

7 Arten einer "Besonderen Lernleistung" (BLL): 1. Seminarkurs (nur in Kl. 11) 2. Wettbewerb nach Genehmigung durch die Schulleitung (z.b. Jugend forscht, Musik, BK, Religion, Geschichte, Literatur etc.) 3. Schülerstudium nach Genehmigung durch die Schulleitung Wahl zwischen 2 Abrechnungsmöglichkeiten für die BLL-Note: 1. In Block I (Kursblock) wie 2 Kurse (also doppelt gewichtet) 2. In Block II (Prüfungsblock) als Ersatz für das mündliche Prüfungsfach (also vierfach gewichtet). Die 5. (d.h. mündliche) Abiturprüfung entfällt damit. 7

8 Die Kurswahl muss sich an folgenden 3 Kriterien orientieren: 1. Pflichtfächer (s.u.) 2. Kursanzahl - 20 Kernfachkurse (auch mehr möglich) - mindestens 20 Kurse in weiteren Fächern 3. Wochenstunden - Mittelwert über 4 Halbjahre mindestens 32 Stunden (AG-Stunden zählen hier mit!) Die Kurswahl soll sich an weiteren Kriterien orientieren: 1. Schwerpunkte nach den eigenen Interessen, Neigungen und Stärken setzen. 2. Die eigene Belastung steuern (Beispiele s.u.). 3. Im Hinblick auf die Gesamtqualifikation (Abischnitt) sind auch Ausgleichsfächer nützlich. Mit der Wahl eines Kurses besteht noch kein Anspruch darauf, dass dieser Kurs tatsächlich zustande kommt. 8

9 In den 4 Halbjahren der Kursstufe müssen im Umfang von je 4 Wochenstunden 5 Kernfächer belegt werden: Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft (Bio, Ch, Ph) ein beliebiges weiteres Fach des Pflichtbereichs Damit ist die Pflicht für 20 Kernfachkurse erfüllt. (In seltenen Fällen wird ein weiteres vierstündiges Fach gewählt.) Außerdem sind damit bereits 5 x 4 = 20 Wochenstunden belegt. 9

10 Neben den 20 vierstündigen Kursen der Kernfächer sind mindestens 20 Kurse in weiteren Fächern zu belegen, darunter falls nicht bereits als Kernfach belegt durchgängig über 4 Halbjahre folgende Fächer: Bildende Kunst oder Musik Geschichte Geographie + Gemeinschaftskunde (je 2 Halbjahre im Wechsel) Religionslehre oder Ethik 2 Naturwissenschaften (aus Bio, Ch, Ph) Sport Damit sind bereits 7 x 2 = 14 weitere Wochenstunden belegt, falls nicht eines oder zwei der obigen Fächer entfallen, da bereits als Kernfächer gewählt. 10

11 Fach Kl. 11 Kl. 12 Informatik Vertiefung Mathematik Astronomie Darstellende Geometrie Literatur Psychologie Philosophie Basiskurs Aufbaukurs (Basiskurs vorausgesetzt) voraussichtlich jahrgangsübergreifend und nur einjährig, dann nicht als 5. PF Eine Belegung dieser Fächer wird bei der Kurszahl und der Wochenstundenzahl mitgerechnet. Ast/Lit/Vertiefung M bzw. DG/Phil/Psy finden gleichzeitig statt. Informatik hat in der Regel einen separaten Stundenplanplatz. 11

12 Mönchsee-Gymnasium Heilbronn Abitur 2017 Name: 1. Prüf.fach (s Vorname: 2. Prüf.fach (s geb. am: 3. Prüf.fach (s Konfession: 4. Prüf.fach (s Klasse: 5. Prüf.fach (m a t.- Aufgabenfelder Fächer Kernfächer (ankreuzen!) Belegungspflicht Wo.Std.: D 4 Hj. x E 4 Hj. F in Sp 1 Sprache L Bk 4. Hj. in Mu 1 Fach G 4 Hj. Ek in Kombi- Gk nation er 4 Hj. kr in Eth 1 Fach M 4 Hj. x sprachlichliterarischkünstlerisch GW (gesellschaftswissenschaftlich ) 12

13 Kernfächer: (5 x 4 = 20 Kurse) Deutsch Mathematik Englisch Französisch Geschichte 20 Std Weitere Fächer: (6 x 4 = 24 Kurse) Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Religionslehre Biologie Physik Sport 12 Std Summe: 32 Std 13

14 Kernfächer: (5 x 4 = 20 Kurse) Deutsch Mathematik Englisch Physik Französisch? Weitere Fächer: (5 x 4 = 20 Kurse) (bei Phil/DG + 4 Kurse) Geschichte Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Religionslehre Biologie Physik? Sport 1 Jahr Phil + 1 Jahr DG oder 2 Jahre AG 20 Std 10 Std Summe: 30 Std 12 Std Summe: 32 Std 14

15 Religionslehre oder Ethik als Kernfach nur wählbar, wenn in der Einführungsphase (gesamte Kl. 10) Unterricht im jeweiligen Fach besucht wurde als Prüfungsfach nur wählbar, wenn in der Einführungsphase (gesamte Kl. 10) Unterricht im jeweiligen Fach besucht wurde oder entsprechende Feststellungsprüfung zu Beginn von 11.1 erfolgt. Sport Wer vom Fach Sport (2-std) befreit ist, hat stattdessen zusätzlich Kurse in entsprechender Anzahl in anderen Fächern zu besuchen. i.d.r. nur als Prüfungsfach wählbar, wenn vom Unterricht nicht teilweise befreit. 15

16 Findet im 4. Halbjahr statt. Gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Besteht aus 5 Prüfungsfächern: 4 schriftliche, 1 mündliches. Durch die Wahl der 5 Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder (AF) abgedeckt werden.!! In den Prüfungsfächern müssen die Kurse aller 4 Halbjahre besucht werden. Dies schränkt die Wahl ein. (Ausnahme: Geographie und Gemeinschaftskunde). 16

17 4.1 Schriftliche Prüfung erfolgt in 4 der 5 Kernfächer: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache und ein weiteres Kernfach nach Wahl die schriftliche Prüfung in einer modernen Fremdsprache schließt eine mündliche Kommunikationsprüfung ein Festlegung der Prüfungsfächer zu Beginn des 3. Halbjahres Aufgaben werden zentral vom Kultusministerium gestellt 17

18 4.2 Mündliche Prüfung erstreckt sich auf das mündliche Prüfungsfach (Präsentationsprüfung), das zweistündig oder vierstündig sein kann, die Fächer der schriftlichen Prüfung (falls durch Schüler/in bzw. Prüfungsvorsitzende/n gewählt) 18

19 4.2.1 Mündliches Prüfungsfach - Fachwahl Da mit Deutsch und Mathematik bereits AF I und AF III abgedeckt sind, muss entweder das 4. schriftliche oder das mündliche Prüfungsfach aus dem AF II gewählt werden: schriftliche Prüfungsfächer mündliches Prüfungsfach D M FS 4. Fach G, Geo, Gk, Rel, Eth FS, BK, Mu, Sport, Bio, Ch, Ph beliebiges Fach oder BLL G, Geo, Gk, Rel, Eth oder BLL aus AF II 19

20 4.2.2 Mündliches Prüfungsfach weitere Regelungen Festlegung zu Beginn des 4. Halbjahres ist eine Präsentationsprüfung Der Schüler legt spätestens 10 Unterrichtstage vor der Prüfung 4 Themen dem Fachlehrer vor. Der Leiter des Prüfungsausschusses wählt eines davon aus. Die Entscheidung wird dem Schüler ca. eine Woche vor der Prüfung mitgeteilt. Die 20-minütige Prüfung gliedert sich in 10 Min Präsentation und 10 Min Kolloquium. Im Falle der Einbringung der BLL ersetzt diese die Prüfung im mündlichen Prüfungsfach. 20

21 4.2.3 Weitere mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern sind möglich (nach Entscheidung des Schülers und/oder des Prüfungsvorsitzenden, schriftlich : mündlich = 2 : 1) Die Prüfungsaufgaben werden vom Fachlehrer gestellt und dem Schüler ca. 20 Min vor der Prüfung zur Vorbereitung übergeben. Die Prüfung ist Ergänzung, keine Wiederholung der schriftlichen Prüfung. 21

22 4.3 Kommunikationsprüfung In den modernen Fremdsprachen besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einer Kommunikationsprüfung. Zeitfenster ist das 4. Halbjahr Wahl zwischen Einzel- oder Tandemprüfung (Schüler entscheidet 2 Wo. nach Beginn von 12.1, Tandempartner wird durch Prüfungskommission im Einvernehmen mit Kandidaten festgelegt) Ablauf: Vorbereitung, monologischer Teil, dialogischer Teil schriftlich: Kommunikation = 2 : 1 22

23 4.4 Fachpraktische Prüfungen In den Fächern BK, Mu, S besteht die schriftliche Prüfung aus schriftlichen und fachpraktischen Anteilen (1:1). Die mündliche Prüfung in den Fächern BK und Mu kann im Fach Sport muss fachpraktische Anteile enthalten. 23

24 Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, wird aus 2 Blöcken ermittelt, wobei in der Summe 900 Punkte maximal erreichbar sind. Block II Block I Block I Leistungen in den (mindestens) 40 Kursen max. 600 Punkte (40 15) min. 200 Punkte Block II Leistungen in der Abiturprüfung Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer 4-fach gewertet max. 300 Punkte (5 15 4) min. 100 Punkte Die insgesamt erreichten Punkte werden in eine Durchschnittsnote umgerechnet (z.b. 629 Punkte Note 2,1). 24

25 Block I Hier müssen mindestens 40 Kurse angerechnet werden. Darunter müssen sein: (1) die 20 Kurse der 5 Kernfächer (2) soweit nicht bereits als Kernfach eingebracht: 2 Kurse in BK oder Musik 4 Kurse in Geschichte je 2 Kurse in Geographie und Gemeinschaftskunde je 4 Kurse aus 2 Naturwissenschaften (Bio, Ch, Ph) (3) soweit noch nicht in (1) oder (2) berücksichtigt: die 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach Die BLL kann in zweifacher Wertung angerechnet werden. Arbeitsgemeinschaften können nicht angerechnet werden. 25

26 Möglichkeit, in Block I mehr als 40 Kurse anzurechnen (mit entsprechender Gewichtung, Anzahl frei wählbar) Beispiel: Schüler bringt 40 Kurse ein mit 320 Punkten ( 8,0 Punkte) zusätzlich 2 Kurse Informatik ( Punkte) und 2 Kurse Philosophie ( Punkte) Gesamtpunktzahl der 44 Kurse: 370 Punkte ergibt 370 : 44 = 8,41 Punkte neue Gesamtpunktzahl: 8,41 40 = 336,4 336 Punkte Allgemein: Punktsumme aus allen Kursen Gesamtzahl der Kurse 40 26

27 Block II Hier werden die Leistungen in der Abiturprüfung erfasst, und zwar aller 5 Prüfungsfächer, jeweils vierfach gewertet: Art der Prüfung Gewichtung der Prüfungsteile Gewichtung insgesamt nur schriftlich oder nur mündlich schriftlich (s) und mündlich (m) 2 s+ m 3 Ermittlung der schriftlichen Note (s) in den modernen Fremdsprachen s = 2 schr.teil+ komm.teil 3 immer 4-fach Ermittlung der schriftlichen Note (s) bei schriftlichen und fachpraktischen Anteilen (BK, Musik, Sport) s = schr. Teil + fachprakt. Teil 2 Die BLL kann das mündliche Prüfungsfach ersetzen und wird dann (auch) vierfach angerechnet. 27

28 Mindestqualifikation Voraussetzungen für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife: in Block I in keinem belegpflichtigen Kurs 0 Punkte höchstens 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten (bei 40 Kursen also max. 8, ab 45 max. 9) Minimum: 200 Punkte *) in Block II in 3 der 5 Prüfungsfächer jeweils mindestens 20 Punkte (in vierfacher Wertung, d.h. Note 5) Minimum: 100 Punkte *) *) Punkteausgleich zwischen den zwei Blöcken ist nicht möglich! 28

29 1. Informationsveranstaltung: Fachbezogene Informationen: Januar Berufsberatung: hat bereits stattgefunden 4. Beratung durch: Herrn Dr. Meyer 10 a Frau Dehnke 10 b, d Herrn Bosnjak 10 c 5. Informationen über Wahlbereich/Seminarkurse/4-std. Fächer: MSG-Homepage 6. Abgabe der Kurswahlbögen: Letzter Abgabetermin für Änderungen der Kurswahlen: Nachwahl für 3./4. Halbjahr (Wahlbereich): Ende des Halbjahres

30 9. Beginn des Halbjahres 12.1 (2 Wochen) Wahl des 4. schriftlichen Prüfungsfaches (4. oder 5. Kernfach) Kommunikationsprüfung einzeln oder im Tandem 10. Am 1. Tag nach Zeugnisausgabe von 12.1: Wahl des mündlichen Prüfungsfaches. 11. Schriftliche Abiturprüfung 12. Mündliches Prüfungsfach: - 2 Wochen vor der Prüfung: Festlegung von 4 Themen (Schüler/in und Fachlehrer/in) - 1 Woche vor der Prüfung: Festlegung des Prüfungsthemas durch Prüfungsvorsitzende/n. 30

31 13. Am 1. Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung ("Eröffnung"): Festlegung einer weiteren mündlichen Prüfung durch den/die Schüler/in aus dem Bereich der schriftlichen Prüfungsfächer (freiwillig). Entscheidung, ob das mündliche Prüfungsfach durch die besondere Lernleistung ersetzt werden soll (gegebenenfalls). 14. Mündliche Abiturprüfung 31

32 4 Kurshalbjahre bilden pädagogische Einheit, keine Versetzung, keine Wiederholung einzelner Kurse! Voraussetzung Kl. 11 kann einmal wiederholt werden. Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung am Ende von 12.1 oder auf Antrag in 12.1, wenn Nichtbestehen zu erwarten ist (gilt jeweils als Nichtzuerkennung der allg. Hochschulreife) Nichtzulassung zur mündlichen Abiturprüfung am Ende von 12.2 oder Nichtbestehen (gilt jeweils als Nichtzuerkennung der allg. Hochschulreife) Modus der Wiederholung Wiederholung ab 11.1, falls vorangehende Kl. nicht wh. wurde Wiederholung ab 11.2 oder Wiederholung ab 12.1 nach zunächst weiterem Besuch von 12.2 oder Wiederholung ab 12.1 nach halbjähriger Unterbrechung Wiederholung ab

33 Erwerb der Fachhochschulreife setzt sich aus einem schulischen und einem beruflichen Teil zusammen: schulischer Teil: gewisse Mindestleistungen aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren (z.b. aus 11.1 und 11.2 oder 11.2 und 12.1) beruflicher Teil: abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (im Anschluss) oder ein mindestens einjähriges Praktikum (Wirtschaft, Kindergarten, Altenheim etc.) oder eine mindestens dreijährige einem FH-Studium "förderliche Berufserfahrung" oder FSJ/BuFDi/Bundeswehr 33

34 Ein Kurswahlprogramm des Landesschülerbeirats (ohne Gewähr) - kann über die Homepage des Ministeriums heruntergeladen werden - einen Link zum Download findet man auch auf der MSG-Homepage 34

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