NBIC Capital AG Amtsgericht Hamburg HRB ISIN: DE000A0DNBJ4 Junge Aktien: ISIN DE000A11QUW0. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

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1 Amtsgericht Hamburg HRB ISIN: DE000A0DNBJ4 Junge Aktien: ISIN DE000A11QUW0 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 15. August 2014, um 13:00 Uhr (MESZ) in den Räumen des Notariats Neuer Wall 41, Neuer Wall 41, Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert und sind auch dort zugänglich. Sie sind auch vor der Hauptversammlung insbesondere im Internet unter über den Verweis (Link) Investor Relations/ Hauptversammlung" verfügbar und stehen dort zum Herunterladen bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Herrn Jürgen Jürgens Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Lentzeallee 107, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014zu wählen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat

2 Der Aufsichtsrat der Gesellschaft Herr Erich Ronacher wird mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. August 2014 sein Mandat niederlegen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG und 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personanstelle desvorgenannten Ausscheidenden zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen: Herr Ralf Rockenmaier, München, Journalist,anstelle von Herrn Ronacher Herr Ralf Rockenmaier übt keine weiteren Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. Die Wahl erfolgt gem. 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des ersetzten ausgeschiedenen Mitglieds. Es ist geplant, die Wahl als Einzelwahl durchzuführen. 6. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlagenunter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von ,00 EUR um ,00 EUR auf ,00 EUR durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1, EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von ,00 EUR ausgegeben. b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien werden zugelassen: Die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB zur Zeichnung von neuen Aktien. Die Fantastic Business GmbH mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB zur Zeichnung von neuen Aktien. Die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB zur Zeichnung von neuen Aktien.

3 c. Auf die hiernach gezeichneten Aktien hat die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 1 bis 4083 zu je EUR 1,00 Nennbetrag an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg. Auf die hiernach gezeichneten Aktien hat die Fantastic Business GmbH Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die überträgt: Geschäftsanteile Nrn bis zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg. Auf die hiernach gezeichneten Aktien hat die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die überträgt: Geschäftsanteile Nrn bis zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen. Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen ( 183 Abs. 3 AktG) gem. 183a, 33a AktG zu verzichten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. d. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Absatz 1 der Satzung wird wie folgt geändert: (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ,00 EUR in Worten: zwei Millionen dreihundertneunundfünfzigtausend fünfhundert Euro. Es ist in Stückaktien eingeteilt. e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 2. Juli 2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im, D Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt. 7. Bericht des Vorstands über die Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (Ausnutzung genehmigten Kapitals) mit Bezugsrechtsausschluss Der Vorstand der Gesellschaft hat am 2. Juli 2014 einen schriftlichen Bericht über die Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist als Anlage

4 beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts: Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR ,00 und ist eingeteilt in Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 14 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist der Gesellschaft an die folgende Adresse zu übermitteln: D Hamburg Telefax: Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, (d.h. auf den Beginn des 25. Juli 2014) und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens bis zum Ablauf des 8. August 2014) unter der vorgenannten Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Bevollmächtigung /Anträge und Anfragen / Ergänzungsverlangen Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an: Hamburg Fax: Rechtzeitig innerhalb der Frist des 126 Abs. 1 AktG unter dieser Adresse ordnungsgemäß eingegangene Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung bzw. Wahlvorschläge der Aktionäre werden den anderen Aktionären auf der Internet-Seite der Gesellschaft ( unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge

5 werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen. Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung ( 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden. Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR erreichen, können gemäß 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden: Hamburg Fax: Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum Ablauf des 15. Juli 2014 zugegangen sein. Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten (Wahl des Abschlussprüfers) und (Wahlen zum Aufsichtsrat) zu machen ( 126 Abs. 1,127 AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, sind sie ausschließlich zu richten an: Hamburg Fax: Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Gemäß 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaftzu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

6 Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen und Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft über den Verweis (Link) Investor Relations/ Hauptversammlung" zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Anforderungen von Unterlagen gemäß 125 AktG Unterlagen gemäß 125 AktG sind bitte unter folgender Adresse anzufordern: D Hamburg Telefon: Telefax: Der Vorstand

7 Anlage I zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. August 2014 Schriftlicher Bericht des Vorstands über den Grund für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der zu beschließenden Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss ist der Erwerb der bislang von der flurfunk UG (haftungsbeschränkt), von der Fantastic Business GmbH und von der GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) gehaltenen vorgenannten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH durch unsere Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien. Der Erwerb dieser Geschäftsanteile liegt im Interesse unserer Gesellschaft, da nach der Insolvenz der e:lumix Technologie AG und damit dem Totalverlust unserer wichtigsten Beteiligung die neu ausgerichtet werden muss. Der geplante Weg, aus dem Verkauf der e:lumix-anteile lukrative Beteiligungen zu finanzieren, um sie dann bis zur Marktfähigkeit und einem interessanten Exit-Potential zu begleiten, ist mit der Insolvenz versperrt. Die für Investitionen in neue Beteiligungen erforderliche Liquidität kann nur über eine Kapitalerhöhung generiert werden. Das von den vorgenannten Gesellschaftern herangetragene Angebot, ihr Geschäftsmodell aus dem Sozial Media Bereich, bei dem ein umfassendes mobiles soziales Netzwerk für Hundebesitzer und Hundeliebhaber programmiert und als App dem Endverbraucher angeboten wird, in die einzubringen, wobei im Gegenzug die NBIC die Finanzierung des bereits im Aufbau befindlichen Geschäftsmodells sicherzustellen hat, ist für die NBIC im Hinblick auf die Fortführung der Gesellschaft alternativlos. Der beabsichtigte Bezugsrechtsausschluss ist für diesen Erwerb gegen Gewährung von Aktien geeignet. Er ist hierfür auch erforderlich, denn die flurfunk UG (haftungsbeschränkt), die Fantastic Business GmbH und die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) waren zu einer Veräußerung ihrer vorgenannten Geschäftsanteile nur gegen Gewährung von Aktien unserer Gesellschaft bereit, da sie daran interessiert sind, über die als börsennotierte Aktiengesellschaft Zugang zum Aktienkapitalmarkt zu bekommen, um diesen Finanzierungsweg für ihr Geschäftsmodell zu öffnen. Da durch den Erwerb der vorgenannten Geschäftsanteile die Fortführung der Gesellschaft gesichert werden kann, ist das Gesellschaftsinteresse an dem beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss höher zu bewerten als das Interesse der einzelnen Aktionäre am Erhalt ihrer Bezugsrechte. Der Ausgabebetrag von EUR 1,00 ergibt sich als Ergebnis aus den Verhandlungen mit den Gesellschaftern der Global Media Innovation Partners GmbH über eine Zusammenarbeit. Der Aufschlag auf den durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 200 Tagevon ca. 68 % unterstreicht das Interesse der Gesellschafter der Global Media Innovation Partners GmbH an einer Zusammenarbeit mit der NBIC und war ein Verhandlungserfolg. Mit einem Ausgabekurs von EUR 1,00, der deutlich über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 200 Tage liegt, werden andere Aktionäre nicht benachteiligt. Hamburg, den 2. Juli 2014 Jürgen Jürgens

8 - Vorstand Anlage II zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 15. August 2014 Schriftlicher Bericht des Vorstands über die Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (Ausnutzung genehmigten Kapitals) mit Bezugsrechtsausschluss Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 29. April 2014 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt ,00 durch Ausgabe von bis zu neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I). Der Vorstand ist in den in 4a der Satzung genannten Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die entsprechende Änderung der Satzung wurde am 19. Juli 2012 im Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2013 beschlossen, das genehmigte Kapital teilweise auszunutzen und beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR ,00 um EUR ,00 auf EUR ,00 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 zu erhöhen. Analog hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 10. März 2014 beschlossen, das genehmigte Kapital weiter teilweise auszunutzen und beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR ,00 um EUR ,00 auf dann EUR ,00 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde jeweils gemäß 4a Abs. 2 lit. b) der Satzung ausgeschlossen. Der Grund für die Inanspruchnahme der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss stand in den beiden vorgenannten Fällen im Zusammenhang mit dem Angebot der Gesellschafter der Global Media Innovation Partners GmbH, ihr Geschäftsmodell in die einzubringen, wobei im Gegenzug die NBIC die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs der Global Media Innovation Partners GmbH sicherstellen sollte. Bei der Global Media Innovation Partners GmbH bestand sowohl zum Jahreswechsel 2013/2014 als auch im März 2014 ein Finanzbedarf, der kurzfristig gedeckt werden musste, weil ansonsten das gesamte Projekt in Gefahr geraten wäre. Da das Angebot der Global Media Innovation Partners GmbH für die NBIC im Hinblick auf die Fortführung der Gesellschaft sehr interessant war und um die Gesellschafter der Global Media Innovation Partners GmbH von der Leistungsfähigkeit der NBIC zu überzeugen, waren die Zeichner der vorgenannten Kapitalerhöhung bereit, zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00, der damit über dem Börsenkurs lag, die Kapitalerhöhung zu zeichnen, so dass damit die NIBC in die Lage versetzt wurde, die Einlagen als Darlehen an die Global Media Innovation Partners GmbH weiterzureichen. Da es in beiden Fällen darauf ankam, kurzfristig

9 und schnell zu handeln, wurde bei den vorgenannten Kapitalerhöhungen von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Hamburg, den 2. Juli 2014 Jürgen Jürgens - Vorstand

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