Ex. IVW 3/2014

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1 Media-Daten 2015 Verkaufte Auflage 14-täglich: Ex. IVW 3/2014

2 Idee und Konzept Das redaktionelle Konzept Alle Magazine der setzen auf ein klares Konzept zur Leser-Blatt-Bindung. Dabei stehen Unterhaltung, Information und Lesespaß an erster Stelle. Die Magazine sollen Lebensfreude vermitteln und die Leser bis auf den Wohnzimmertisch begleiten. Diese innovative Themen-Mischung aus kompetenter Gesundheits-Information und großem Unterhaltungswert macht die zu einem effektiven Werbeträger für Ihre Anzeigenkampagne. Verbreitung Die bringt Ihre Werbebotschaft zuverlässig auch in alle MVDA-Apotheken sowie alle Mitglieds-Apotheken des Premium-Netzwerkes LINDA. Die beinhaltet folgende Magazin-Varianten der mkv medienkontor Verlagsgesellschaft: TV GESUND & LEBEN, LINDA magazin, Das Magazin aus Ihrer Apotheke (auch mit TV).

3 Kommunikationskonzept Ein hochwertiges redaktionelles Umfeld schafft eine erhöhte Aufmerksamkeit für Ihre Anzeigen bei der Leserschaft. Zusätzlich werden alle MVDA- und LINDA Apotheken vorab über Anzeigen in den Magazinen schriftlich informiert. So erreichen Sie nicht nur Ihre Zielgruppe, sondern auch Ihre Kunden, die Apotheker.

4 Anzeigenpreisliste Nr. 11 gültig ab 1. Januar 2015 Verlag: mkv medienkontor Verlagsgesellschaft mbh & Co KG Rathausstraße Bargteheide Tel.: / Fax: / info@mkv-medienkontor.de Anzeigenmarketing: Margit Schönfelder info@mkv-medienkontor.de Bankverbindung: Zahlungsbedingungen: Mittlerprovision: 15 % Erscheinungsweise: 14-täglich Anzeigenschluss: HypoVereinsbank, Hamburg Konto-Nr BLZ: IBAN DE BIC (Swift Code) HYVEDEMM300 Zahlbar nach Rechnungserhalt, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen ohne Abzug. 2 % Skonto bei Vorauszahlung bis zum Erscheinungstermin. lt. Terminplan Nachlässe: Mengenstaffel ab 1 Seite 5% ab 2 Seiten 7% ab 4 Seiten 10% ab 6 Seiten 13% ab 8 Seiten 15% ab 12 Seiten 20% Heftformat: 210 mm breit, 297 mm hoch Satzspiegel: 182 mm breit, 260 mm hoch Beschnittzugabe: an allen Seiten 3 mm Druckverfahren: Rollenoffset Datenlieferung: CD-Rom oder (bis 5 MB) Technik: Druckfähige PDF-Datei, Einstellungsvorgaben unter News/Service Download Settings; bitte Frank Druck Stand verwenden; Download-Profile zur Prooferstellung unter: ECI_Offset_2009 Kasten: Offset-Profile Ordner: eci_offset_2009.zip downloaden Prooferstellung für Innenseiten mit Profil: SC_paper_eci.icc Prooferstellung für Umschlagseiten mit Profil: ISOcoated_v2_300_eci.icc; PDF-Datei bitte nicht größer als 10 MB Postanschrift für Datenträger: siehe Verlag Malstaffel bei 3 Anzeigen 3% bei 6 Anzeigen 5% bei 8 Anzeigen 7% bei 12 Anzeigen 10% bei 26 Anzeigen 15% bei 52 Anzeigen 20%

5 Standardformate 1/1 Seite 210 x 297 mm 1/3 Seite hoch 71 x 297 mm 1/6 Seite hoch 71 x 146 mm 1/2 Seite hoch 102 x 297 mm 1/3 Seite quer 210 x 99 mm 1/6 Seite quer 133 x 70 mm 1/2 Seite quer 210 x 146 mm 1/4 Seite hoch 102 x 146 mm 1/8 Seite quer 102 x 70 mm 3/8 Seite hoch 102 x 222 mm 1/4 Seite quer 210 x 74 mm

6 Anzeigenformate und -preise Format (Anzeigen im ) Breite Höhe Preis mm mm sw, 2c, 3c oder 4c 1/1 Seite ,00 1/2 Seite hoch ,00 1/2 Seite quer /8 Seite hoch ,00 1/3 Seite hoch ,00 1/3 Seite quer /4 Seite hoch ,00 1/4 Seite quer /6 Seite hoch ,00 1/6 Seite quer /8 Seite quer ,00 Beschnittzugabe: 3 mm Bitte beachten Sie: Wir berechnen keine Farbzuschläge. Sonderformate, Advertorials sowie Beilagen und Beihefter auf Anfrage. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

7 Erscheinungstermine Halbjahr Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss- und DU-Termin 01/ / / / / / / / / / / / / /

8 Erscheinungstermine Halbjahr Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss- und DU-Termin 15/ / / / / / / / / / / / /

9 Themenplan Halbjahr Ausgabe Schwerpunkt-Themen Weitere Themen auf Anfrage 01/15 Mehr Gelassenheit im neuen Jahr: Tipps für gute Nerven Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Was hilft gegen Erkältung? 02/15 Augengesundheit: Was tun bei Grünem / Grauem Star? Häusliche Pflege: Praxis-Ratgeber für Angehörige 03/15 Demenz: Therapien gegen das Vergessen Arthrose: Hilfe für die Schulter 04/15 Prostatakrebs: Symptome und Beschwerden Gute Verdauung: Was hilft, was schadet? 05/15 Asthma und COPD: Diese Reisetipps sorgen für Linderung Chronobiologie: So tickt unsere innere Uhr 06/15 Alternative Medizin: Ratgeber Bachblüten-Therapie Schlaganfall: Ursachen, Warnsignale und Erste HiIfe 07/15 Rheuma: Ursachen und Hilfe Wechseljahre: Erste Anzeichen sanft bekämpfen 08/15 Volkskrankheit Diabetes: Tipps für jede Altersklasse Schöne Zähne: Schonende Pflege und richtige Prophylaxe 09/15 Allergie: Was tun, wenn die Pollen wieder fliegen? Hund, Katze, Maus: Warum uns Tiere so glücklich machen 10/15 Brustkrebs: Neue Erkenntnisse aus der Onkologie Kraft durch Yoga: Körper und Geist in Bewegung 11/15 Kindergesundheit: So werden unsere Kleinen groß und stark Arteriosklerose: Riskante Verengung der Arterien 12/15 Hautkrebs: Neue Diagnoseverfahren und Heilungschancen Migräne: Kopfschmerzattacken lindern 13/15 Gesund im Urlaub: Alles Wichtige für die Reiseapotheke Bluthochdruck: Vorsorge und Sicherheit für unterwegs

10 Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber klar und unmissverständlich erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll. Bei rubrizierten Anzeigen gewährleistet der Verlag den Abdruck der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilageaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn laut Terminplan anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderer Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind nach Maßgabe der nachfolgenden Sätze des Absatzes 2 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Er erstreckt sich ferner nicht auf Schadensersatzansprüche aus von dem Verleger, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertretender Unmöglichkeit oder aus Verzug, es sei denn, es handelt sich um mittelbare Schäden; die Haftung ist in diesen Fällen auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgelt beschränkt. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch nicht auf unmittelbare Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 17. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofern keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft. 18. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen sind Ansprüche gegen den Verlag wegen unrichtiger Wiedergabe ausgeschlossen. 19. Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlungen bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen. MD

11 Rathausstraße Bargteheide Tel.: / Fax: / info@mkv-medienkontor.de

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