Erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige und vergleichbare Tätigkeiten und Gewerbe von A Z

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1 Erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige und vergleichbare Tätigkeiten und Gewerbe von Z Die nachstehende Übersicht, die keinen nspruch auf Vollständigkeit erhebt, soll den Überblick über gewerbliche und vergleichbare selbständige Tätigkeiten erleichtern, die besonderen Zugangsvoraussetzungen nach der Gewerbeordnung oder nach Spezialgesetzen unterliegen. Dabei kann es sich immer nur um eine unvollständige Zusammenstellung handeln, die nur die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Tätigkeiten erfasst und darüber hinaus einer laufenden ktualisierung und npassung an gesetzliche Veränderungen bedarf. Im Einzelnen nicht aufgeführt wurden die verschiedenen zulassungspflichtigen Handwerksberufe der nlage zur Handwerksordnung und die zulassungsfreien bzw. handwerksähnlichen Gewerbe nach nlage B. Soweit Tätigkeiten aufgeführt sind, die im gewerberechtlichen Sinne kein Gewerbe bzw. nach 6 Gewerbeordnung (GewO) ausgenommen sind, soll dies die bgrenzung zu freiberuflichen Tätigkeiten o. ä., die aber Spezialvorschriften unterliegen, erleichtern. Sofern eine Tätigkeit als erlaubnis- (E) oder als genehmigungs- bzw. zulassungspflichtig (G/Z) ausgewiesen wird, sind eventuelle usnahmetatbestände im Einzelfall zu prüfen. Eventuelle Besonderheiten des Bremischen Landesrechts sind stets zu beachten. Für die Vollständigkeit, ktualität und Richtigkeit der folgenden (sachbezogenen wie gesetzlichen) ngaben kann die Handelskammer trotz gewissenhafter Prüfung leider keine Gewähr übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich immer bei den zuständigen Behörden und Verwaltungen. Hinweis für die Suche nach Gesetzen und Verordnungen: Bundesrecht: (auch als Volltextsuche möglich) Landesrecht (): Stichwort nw. 14 GewO /E/ G/Z/ S/F/ R/Ü*) Gesetz / nmerkungen (zuständige Behörde, usnahmen etc.) *) Zeichenerklärung: = nzeigepflicht nach spezialgesetzlichen Vorschriften E = Erlaubnispflicht G/Z = Genehmigungs-/ Zulassungspflicht; S/F = Sach-/Fachkundenachweis R = Registrierungspflicht Ü = überwachungsbedürftige Gewerbe ( 38 GewO oder spez. Vorschrift) bfallbeseitigung, -entsorgung: - Sammler, Beförderer, Händler und Makler von bfällen /E KrWG 53, 54, 72 Errichtung und Betrieb von bfallentsorgungsanlagen G BimSchG 4 Gesetzliche Neuregelungen durch das neue KrWG und die Übergangsvorschriften nach 72 KrWG ab beachten! bschleppunternehmen E/S GüKG, Berufszugangs-VO GüKG ltenheime, private /S HeimG 7, HeimPersV 2 ltenpfleger(in) nein E/S ltenpflegegesetz 1 (Neufassung BGBl. I 2003, S ff) Erlaubnispflicht gilt nicht für reparaturbedürftige Fahrzeuge Voraussetzungen siehe 6 HeimG und Verordnungen Berufsbezeichnung darf nur aufgrund entsprechender Erlaubnis und usbildung geführt werden. (in Kraft ab )

2 ltfahrzeuge Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von ltmetall- (= Schrotthandel) 2 Ja *) ltfahrzeug- Verordnung (ltfahrzeugv) *) nnahmestellen, Rücknahmestellen, Demontagebetriebe, Schredderanlagen usw. müssen anerkannt sein. - n- und Verkauf G/Ü GewO 38, 55 in der Regel Reisegewerbekartenpflicht - Beförderung im Werkverkehr ab 3,5 t Gesamtgewicht GüKG 15 a nzeigepflicht ggü. BG für Werkverkehrsdatei - Beförderung für Dritte ab 3,5 t Gesamtgewicht E/S GüKG 3 nlageberater E GewO 34c und/oder KWG 32 nlagevermittlung E GewO 34c und/oder KWG 32 potheke - Errichtung und Verle- nein E/S GewO 6, pothg gung 1 - Betrieb, Handel mit rzneimitteln quakulturbetriebe s. a. > Fischhaltung / - zucht rbeitnehmerüberlassung, gewerbsmäßige rbeitsvermittlung, private (Neuregelung, s. a. VergütungsVO für Künstler u.a.) rzneimittel- - Einzelhandel mit freiverkäuflchen nein*) G/R 3 Fischseuchenverordn ung Stadtamt und/oder BaFin Stadtamt und/oder BaFin s.a. Bundes-pothekerordnung und pbetro *) über 6 GewO vom nwendungsbereich der GewO ausgenommen. E ÜG 1 Bundesagentur für rbeit *) SGB III 402 bs. 1 Satz 2 Nr. 5 und Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der rbeitnehmer in den ufsichtsrat /S rzneimittelg 50, 67 - Großhandel /E/S rzneimittelg 52 a, 67, BetriebsVO für rzneimittelgroßhand elsbetriebe und VO zur blösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer Bundesagentur für rbeit / Landesarbeitsamt Niedersachsen/*, Erlaubnispflicht wurde durch die Neuregelung aufgehoben Verbot der Selbstbedienung im EH und Vertriebsverbote im Reisegewerbe Neu: Erlaubnispflicht ( 52 a/ 138), besondere nforderungen an Personal, Betriebsräume usw. usfuhr (Export) E MG 73 a nur mit Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes Einfuhr (Import) E MG 72 Einfuhrerlaubnis für best. Fertigarzneimittel, Testsera u.a. aus Nicht-EG-Staaten - Herstellung /E/S rzneimittelg 13 - Pharmazeutische Unternehmen /E/S rzneimittelg 13 und PharmBetrV uktionator (= Versteigerer) E/S*) GewO 34 b (bs ) usbildungsvermittlung E/S SGB III-rbeitsförderung- 291, vermv uskunftei Ü GewO 38 Stadtamt besondere nforderungen an Personal, Betriebsräume usw. Stadtamt *) öffentliche Bestellung nur mit Sachkundenachweis s. a. rbeitsvermittlung

3 usspielungen (Veranstaltung von öffentlichen Lotterien und usspielungen) 3 Ja G Brem. Wetten und LotterieG utomatenaufstellung - Geldspielgeräte uswanderergewerbe nein E/S GewO 6, uswsg 1, 11 Der Senator für Inneres, Kultur und Sport s.a. Buchmacher Wettannahmestellen E GewO 33 c Bauartzulassung durch Phys. Techn. Bundesanstalt Banken / Bankgeschäfte E KWG 1, 32 Bundesanstalt (BaFin) Batterien, Hersteller von.. Ja 4 Batteriegesetz Umweltbundesamt (BattG) und Durchführungsverord nung (BattGDV) Baubetreuer (-betreuung) E*) GewO 34 c Stadtamt, *) Erlaubnispflicht unter bestimmten Voraussetzungen Bauherr (= Bauträger) E*) GewO 34 c Stadtamt *) Erlaubnispflicht unter Beförderung von - expolsionsgef. Stoffen E/S SprengstoffG 7 ff, 27 bestimmten Voraussetzungen gilt auch im nichtgewerblichen Bereich - Briefsendungen m.e. Einzelgewicht bis 1000 g E/F PostG 5; usn. 5 bs. 2. Bundesnetzagentur -Lizenzfreien Postdienstleistun gen PostG; 4, 5 bs. 2, 36 Begasungen E/S GefahrstoffV 15 d und nhang V Nr. 5.2 Beherbergungsbetrieb (Neuregelung BremGastG) *) *) b sind Hotels/Beherbergungsbetriebe, unabhängig von ihrer Größe, nach dem BremGastG nicht mehr erlaubnispflichtig Berater(in), Psychologische (r) - Keine geschützte Berufsbezeichnung aber bgrenzung zu den Heiltätigkeiten des PsychThG ist zu beachten! Berufsberater(-ung), gewerbliche - SGB III-rbeitsförderung- 288 a (ff) Bundesnetzagentur Stadtamt, *) Dies gilt auch für die bgabe von lkohol an Hausgäste; Landesbauvorschriften, BremGastV, Hygiene- und Lebensmittelrecht sind weiterhin zu beachten s. a. Heilberufsgesetz Untersagungsmöglichkeiten durch

4 Betreuer, (haupt-)berufliche (auch Berufsbetreuer ) Mit Urteilen vom hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung (s. BFH-Urteil vom ; IV R 26/03) zu Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern geändert (VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Danach werden diese Tätigkeiten steuerrechtlich jetzt nicht mehr als gewerbesteuerpflichtig angesehen. Das ändert aber nichts an der gewerberechtlichen Einordnung und der nzeigepflicht nach 14 GewO. 4 Ja*) **) BGB 1896 ff *) Berufsbetreuer i. S. des 1897 bs. 6 BGB üben keinen Freien Beruf sondern ein (nach 14 GewO anzeigepflichtiges) Gewerbe aus; BverwG , z: 6 B 2/08. Bestrahlung von Lebensmitteln Z Lebensmittelbestrahlu ngsvo 4 **)Bestellung durch Vormundschaftsgericht. Zulassung von Bestrahlungsanlagen nach Landesrecht Bewachungsgewerbe E/S GewO 34a Stadtamt, Handelskammer Bienen, - Zucht, Haltung von - gewerbsmäßige Lagerung, Behandlung von Honig u.a. *) *) 1a Bienenseuchenverordnung, 2 ff Bienenseuchenverordnung *) i. d. R. Urproduktion (Viehzucht) *) besondere nforderungen beachten / Beaufsichtigung d. d. zust. Behörde Bilanzbuchhalter (s. a. > Buchführungshelfer) S StBerG 6 Nr. 4 bgrenzung zu Steuerberatung beachten Börse.Errichtung einer Ja G BörsG 1 Börsenaufsicht (s. a. > Wertpapierbörse) Börsenhandel, -makler E KWG 1, 32, BörsG 16 BaFin, Börsenaufsichtzulassung Buchführungshelfer, gewerbliche S StBerG 6 Nr. 4 bgrenzung zu Steuerberatung beachten Buchmacher E Brem. Wetten und LotterieG Chemikalien, gef. Stoffe u. Zubereitungen; Inverkehrbringen von... /E/S ChemG, GefahrstoffV, ChemVerbotsV 2, 5 bes. Schutz-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften Darlehensvermittlung E GewO 34 c Stadtamt MaBV 9 Detektei / Detektiv Ü GewO 38 siehe aber > Kaufhaus-/ Warenhausdetektiv Dolmetscher/in allgemein beeidigte nein**) *) ) *) Die allgemeine Beeidigung setzt einen ntrag bei dem/r Präsidenten/in des zuständigen OLG voraus. Persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung sind erforderlich. **) Bei nicht allgemein beeidigten Dolmetschern kann je nach rt der Qualifikation eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Drogerie (s. a. > rzneimittel, Einzelhandel mit.) /S MG 50, 67

5 5 Druckgasbehälter Überprüfung S DruckbehV 16 ff Überprüfung nur durch Sachverständige bzw. Sachkundige Errichtung und Betrieb von Füllanlagen E/S DruckbehV 26, 31 ff Ehemakler/ -vermittler Ü GewO 38 Stadtamt Einzelhandel mit (s. a. > Handel mit ) freiverkäuflichen rzneimitteln Pflanzenschutzmi tteln Sprengstoffen / pyrotechnischen Gegenständen Elektro- und Elektronikgeräte Hersteller von.. S/ MG 50, 67 S PflanzenschutzG und SachkundeVO`n Bund und Land /E/S SprengstoffG 7 ff, und 1.VO z. SprengstoffG Ja R Elektro- und Elektronikgesetz 6 bs. 2 Verbot der bgabe durch utomaten bzw. Selbstbedienung im Einzelhandel besondere Sicherheitsvorschriften b müssen sich Hersteller von bei der Stiftung Elektro-ltgeräte- Register (ER) registrieren lassen und die Registernummer im schriftlichen Geschäftsverkehr führen. Fahrschule E/S FahrlehrerG Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Handelskammer ; im Gegensatz zum Steuerrecht kein Unterrichtswesen nach 6 GewO Fernunterricht /Z/S FernunterrichtschutzG FernUSG Neufassung (und Landesrecht) Feuerlöschgeräte, Überprüfung S DruckbehV 32 i. V. mit DIN und ggf. GewO 55 Finanzanlagenvermittlung (im Umfang der Bereichsausnahme des 2 bsatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes) 6 GewO soll hier keine nwendung finden Überprüfung nur durch sachkundige Personen; auch im Reisegewerbe E 34f bs. 1 GewO Stadtamt, Registerbehörde: Handelskammer Finanzierungsvermittlung E GewO 34 c Stadtamt MaBV 9 Finanzmakler E/ GewO 34c/MaBV 9 und/oder KWG 32 Stadtamt und/oder BaFin, Handelskammer Fischhaltung / -zucht s. a. > quakulturbetriebe nein*) G/R 3, 6 *) i. d. R. Urproduktion ( 6 GewO) Fiskalvertretung; *) Umsatzsteuergesetz *) Voraussetzungen 3 und durch a) Spediteure 22a ff 4 Nr. 9 SteuerberatungsG b) Steuerberater usw. nein Fitnessstudio *) *) s. > UV-Bestrahlungsgeräte

6 6 Frachtprüfer s. a. > Rechtsdienstleistungsgesetz; Neuregelung ab in Kraft Fußpflege, medizinische (s. a. > Podologe/in) Fußpflege, nicht medizinische Fußreflexzonenmassage Futtermittel, - Herstellung - Dekontaminierung - nzeigepflicht für die Inverkehrbringung von Futtermitteln für Heimtiere *) *) ufgrund Neuregelung nicht mehr als Rechtsberatung erlaubnispflichtig. Rechtsdienstleistung als Nebenleistung jetzt erlaubnis- und registrierungsfrei ( 5 bs. 1 RDG). nein E/S Podologengesetz 1ff Ja*) Nein nein (nicht medizinische Fußpflege ist Gewerbe und weiterhin unter Beachtung des Bezeichnungsschutze s zulässig). Gewerbe, falls nicht nnex einer Massagepraxis /R/Z Futtermittelgesetz und Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuc h, Futtermittelverordnun g, Futtermittelherstellung s-vo 2, 3 s.a. Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergem. Verbringens und der usfuhr best. Futtermittel *) Das bisherige Rechtsberatungsgesetz wurde durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst. Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis und Schutz der Berufsbezeichnung Podolog(e)in. Berufsbezeichnung Medizinische(r) Fußpfleger(in) ab nur mit Erlaubnis, Berechtigung oder staatl. nerkennung nach 10. *) BFH-Urteil vom IV R 45/00, BStBl. II 2003,S. 21 Zulassungs-, Registrierungsund nerkennungsvoraussetzung en für best. Herstellungs- und Handelsbetriebe; Verarbeitung von Tierkörpern, -teilen und Erzeugnissen zu Futtermitteln Gaststätte (BremGastG) Gebrauchtwarenhandel, bei nund Verkauf von: hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung, Kfz, Fahrrädern, Edelmetallen u. edelmetallhaltigen Legierungen und entspr. Waren, Edelsteinen, Perlen und Schmuck und ltmetallen Gebäudesicherungseinrichtungen, E*) *) BremGastG 2, sofern auch lkohol ausgeschenkt wird, ansonsten GewO 14 Ü GewO 38 Stadtamt Ü GewO 38 Stadtamt Vertrieb und Einbau Gefahrstoffe, gefährliche Stoffe E/S ChemG, GefahrstoffV, ChemVerbotsV 2 Stadtamt; Landesbaurechtliche Vorschriften, (BremGastV), Lebensmittelrecht und HygieneVO sind zu beachten Erlaubnispflicht bei Gefahrensymbolen T und T+ s. a. > Störfall-Verordnung 12. BimSchV

7 Gefahrguttransporte E/S GüKG / DR / GGVS 7 Geflügelhaltung *) *) Geflügelpest-VO *) Gewerbe oder Landwirtschaft (Urproduktion) besondere Registrier- und Meldepflichten u. a. Geistheiler, Gebetsheiler, Wunderheiler, Energetisches Heilen, Spirituelle Lebensberatung *) -- *) Lt. BverfG vom (Gewrchiv 2004, S. 329) ist die usübung der Heilkunde durch Handauflegen, Geistheilen etc. keine Heilkunde sondern Gewerbe. ber entsprechende Informationspflicht des Geistheilers! Geld- und Werttransporte E/S GewO 34 a Stadtamt s. a. > Bewachungsgewerbe Gifte, giftige Stoffe und Zubereitungen E/S ChemG, GefahrstoffV, ChemVerbotsV 2 Großhandel mit s. > Handel mit.. Grundstücksmakler E GewO 34 c Stadtamt MaBV 9 Güterkraftverkehr; E/S GüKG und GBZugV ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht Werkverkehr GüKG 15 a Erlaubnispflicht bei Gefahrensymbolen T und T+ usnahmen 2 GüKG beachten. Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen. BG/ Werkverkehrsdatei Hackfleisch, herstellen, behandeln, Inverkehrbringen Handel mit spez. Diebstahlsbezoge (s. a. > nen Einzelhandel Öffnungswerkzeu mit..) gen Gebäudesicherun (s. a. > Tierhandel /- zucht und weitere Stichworte gseinrichtungen Gefährlichen Hunden (Erlaubnispflicht für Halter) Milch- und Milcherzeugnisse n Papageien und Sittichen Schusswaffen und Munition Sprengstoffen, pyrotechnischen Gegenständen Handwerk, zulassungspflichtig s. nlage zur HwO S HackfleischV 9, 10 Sachkundeprüfung durch Veterinärämter Ü GewO 38 Stadtamt Ü GewO 38 Stadtamt * Brem. Gesetz über das Halten gefährlicher Hunde E/S*) Milch- und MargarineG (MilchSachkV) E/S TierseuchenG 17 g /E/F WaffenG 2, 21 ff KV /E/S SprengstoffG 7 ff. und 1.VO z. SprengstoffG /E/S Handwerksordnung (HwO) *) Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten. *) Die Erlaubnispflicht für milchwirtschaftliche Unternehmen wurde durch rtikel 13 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz mit Wirkung vom aufgehoben. Damit sind auch die bisherigen Sachkundenachweise entfallen; neue Rechtsverordnungen sind noch nicht erlassen. Vertriebsverbote im Einzelhandel beachten Handwerkskammer

8 Handwerk; - zulassungsfreie Handwerke - handwerksähnliche Gewerbe, s. nlage B zur HwO 8 Handwerksordnung (HwO) Handwerkskammer Häusliche Pflegehilfe *) *) Laut BFH-Urteil vom (IV R 51/01) gewerbesteuerpflichtig Hausmeisterdienste E/S* HwO, (wenn entspr. Tätigkeiten ausgeübt werden) Hausverwalter (nur bei gewerbsm. Vermittlung) Heilhilfsberufe, z.b. Krankenschwestern, -pfleger, Hebammen, Masseure, med. Bademeister, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Diätassistenten, Beschäftigungs- und rbeitstherapeuten, Logopäden, pharmaz.-techn. ssistenten, Rettungsassistenten, Orthoptisten, Psychol. Psychotherapeuten u. a. E GewO 34 c MaBV 9 nein S GewO 6, jeweils spezialgesetzliche Regelung * Einzelfallprüfung erforderlich nur gelegentliche Vermittlung von Wohnungen ist erlaubnisfrei -s.a. Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze vom Heilpraktiker nein E/S HeilpraktikerG 1 s. a. Tierheilpraktiker Heime (s. a. > lten-/> Pflegeheime) /S HeimG 7, HeimPersV 2 Herstellung von rzneimitteln E/S MG 13 auch weitere VO`n beachten diebstahlsbezoge nem Öffnungswerkzeu g Schusswaffen und Munition Jodiertem Kochsalzersatz u. a. diätätischen Lebensmittel Honorar-Finanzanlagenberatung (im Umfang der Bereichsausnahme des 2 bsatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes) Hotel s a. > Gaststätte Ü GewO 38 - ggf. auch Handwerk - Stadtamt E/S WaffG 7 ff Stadtamt Ja G*) S Diätverordnung 11 Tätowiermitteln 2 Tätowiermittel- Verordnung *) sofern diese zur Verwendung als bilanzierte Diät bestimmt sind. Betriebsleiter muss erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Mitteilungspflicht gegenüber zuständigen Überwachungsbehörden, Kennzeichnungspflichten und Verbot bestimmter Stoffe E 34h bs. 1 GewO Stadtamt; Registerbehörden: Handelskammer *) *) b sind Hotels/Beherbergungsbetriebe, unabhängig von ihrer Größe, nach dem BremGastG nicht mehr erlaubnispflichtig. Stadtamt *) Dies gilt auch für die bgabe von lkohol an Hausgäste. Landesbaurechtliche Vorschriften, BremGastV, HygieneVO, Lebensmittelrecht sind weiterhin zu beachten.

9 9 Huf- und Klauenbeschlag, Hufbeschlagschmied *) *) Durch Beschluss des BverfG vom wurde das Gesetz für teilweise verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Das betrifft insbesondere die Zusammenführung der Berufe Hufpfleger und Huftechniker in dem Beruf Hufbeschlagschmied. Gleiches gilt für usbildungsschulen. Hundeausbildung, zu Schutzzwecken (s. a. > Handel mit gefährlichen Ja *) Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlaggesetz HufBeschlG) vom E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 2 b Hunden) Hunde- und Katzenausstellungen -- Tollwut-Verordnung 4 Hunde; Zucht, Vermehrung, Handel mit gefährlichen Hunden Hunde- und Katzenzucht **) Die Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz gilt unabhängig von der Nichtanwendbarkeit der Gewerbeordnung nach 6 GewO. Im Sinne des Tierschutzgesetzes wird z. B. eine gewerbsmäßige Hundezucht ab drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen beht. (ausg. Zucht) *) Brem. Gesetz über das Halten gefährlicher Hunde Nein*) Ja**) **) 11 bs. 1 Nr. 3 a TierSchG Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden/innen ausgeübt werden. Nach 3 bs. 4 ist die Tätigkeit kein Handwerk. gilt auch für die (ausschl.) Unterhaltung entspr. Einrichtungen nzeigepflicht ggü. Zust. Behörde für usstellungen und ähnl. Veranstaltungen *) Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten. Die Haltung gefährlicher Hunde ist erlaubnispflichtig. *) Hunde- und Katzenzucht ist nach 6 GewO vom nwendungsbereich der Gewerbeordnung Inkassobüro (Neuregelung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ab ) Nein*) R/S 10 ff Rechtsdienstleistungs gesetz (RDG) Landgerichtspräsident *) über 6 bs. 1 GewO vom nwendungsbereich der GewO ausgenommen. Investmentanlagenvermittlung E/ GewO 34c/MaBV 9 und/oder KWG 32 Imbissbetrieb E*) *) BremGastG 2, (s. a. > Gaststättengewerbe) sofern auch lkohol ausgeschenkt wird, ansonsten GewO Immobilienmakler E 14 GewO 34 c MaBV 9 Stadtamt und/oder BaFin Stadtamt; Landesbaurechtliche Vorschriften, (BremGastV), Lebensmittelrecht und HygieneVO sind zu beachten Stadtamt Kapitalanlagenvermittlung E KWG 32 und/oder GewO 34c/MaBV 9 BaFin und/oder Stadtamt Kaufhausdetektiv s. a. > Bewachungsgewerbe E/S GewO 34 a Stadtamt

10 Kindererziehung / -betreuung, Kindertagespflege (Tageseinrichtungen / Tagesmütter) Klassizifierungsunternehmen, Klassifizierer für Schlachttiere, - körper 10 nein /E SGB VIII, 44 ff, Tagesbetreuungsaus baugesetz (TG), Kinderförderungsgese tz (KiföG) und Landesgesetze ( 6 GewO) Z/S 3 ff Fleischgesetz und 2. Fleischgesetz Durchführungsverord nung (2.FlGDV), Kreditinstitute E KWG BaFin Jugendämter GewO findet keine nwendung ( 6) TG ab Januar 2005 in Kraft Kreditvermittlung E GewO 34 c MaBV 9 Kriegswaffen, Herstellung, Ja G Gesetz über die Inverkehrbringen, Beförderung, Kontrolle von Vermittlung bei uslandsgeschäften Kriegswaffen KrWaffG - 2 ff Stadtamt, Handelskammer Legehennen, Betriebe zur Haltung von.. Ja Gesetz über die Registrierung zur Haltung von Legehennen (LegRegG) vom nzeigepflicht ab 350 Legehennen u. a. bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Registrierung Leiharbeit, Vermittlung von E ÜG 1 s. a. > rbeitnehmerüberlassung Lotterien (Veranstaltung von Lotterien und usspielungen Ja G Brem. Wetten und LotterieG Der Senator für Inneres, Kultur und Sport, s.a. Buchmacher; Wettannahmestellen Marktveranstalter (s. a. > Marktverkehr, -festsetzung) Marktverkehr, -festsetzung (Messen, usstellungen, Groß-, Wochen-, Jahr- und Spezialmärkte) Massagen, Massagepraxis, (als Heilbehandlung > s. a. Heilhilfsberufe)) Wellness-, Wohlfühlmassage Ja - 14 GewO *) *) Darüber hinaus keine nzeigepflicht G GewO 64 ff Stadtamt Marktprivilegien nur bei Festsetzung Nein E*) Gesetz über die *) Schutz der Berufe in der Berufsbezeichnungen Physiotherapie Masseur, med. Bademeister, Physiotherapeut, Krankengymnastik GewO 14 Stadtamt Medizinprodukte - Inverkehrbringen - Medizinprodukteberater Ja S Medizinproduktegeset z (MPG); s. a. Medizienproduktevero rdnung (MPV) MPG Mietwagenverkehr E/S Personenbeförderung sgesetz und BerufszugangsVO Milchhandel/Milchwirtschaftliche Unternehmen E/S Milch- und MargarineG 4 und MilchSachkV 5/25 nzeigepflicht für Verantwortliche, CE Kennzeichnungsvorschriften 31 (Sachkundenachweis auch für ngestellte -) Der Senator für Bau und Umwelt Handelserlaubnis nicht für Milch- und Milcherz. In verkaufsfertigen bfüllungen

11 Milcherzeugung (Be- und Verarbeitung) /Milchsammel- und Standardisierungsstellen Müllbeseitigung, - Einsammeln und Transport von bfall Munition,. Handel (mit Schusswaffen) und.. 11 *) s. a. Milchverordnung 20 E bfg 12, bfbefv 2 E/S WaffenG 21, 22 Stadtamt Herstellung von E/S WaffenG 21, 22 Stadtamt Vermittlung von E/S WaffenG 21, 22 Stadtamt Zulassungsverfahren Transportgenehmigung Struktur und Genehmigungsbehörde Nagelstudio --*) Entfällt *) Notfall- und Krankentransporte nein E/S GewO 6, Notfallund RettungsdienstG *) Nagelstudios sind nicht dem handwerksähnlichen Beruf des Kosmetikers zugehörig andere Krankentransporte mit Taxen unterliegen der GewO und dem PbefG Objektschutz (s. a. > Bewachungsgewerbe) Omnibusunternehmen (s. a. > Personenbeförderung) E/S GewO 34 a Stadtamt, Handelskammer E/S PersonenbefG Der Senator für Bau und Umwelt, Handelskammer, FreistellungsVO beachten L für Straßen- u. Verkehrswesen Partnerschaftsvermittlung Ü GewO 38 Stadtamt Personenbeförd erung Mietwagenverkeh r Notfall- und Krankentransport e Omnibusunterneh men E/S PersonenbefG Der Senator für Bau und Umwelt, Handelskammer nein E/S GewO 6, Notfallund RettungsdienstG bei Krankentransporten mit Taxen, PbefG E/S PersonenbefG Der Senator für Bau und Umwelt, Handelskammer Taxiunternehmen E/S PersonenbefG Der Senator für Bau und Umwelt, Handelskammer Personenschutz s. a. > Bewachungsgewerbe E/S GewO 34a Stadtamt, Handelskammer Piercing-Studio E* Heilpraktikergesetz 1 bs. 2 * bei Piercing mittels einer injizierten örtl. Betäubung Pfandleiher E GewO 34 Stadtamt Pferdezuchtorganisation (s. a. > Zuchtorganisationen) Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse o.ä., Einfuhr von.. nein *) TierzuchtG und Verordnung über Zuchtorganisationen G Pflanzenbeschauvero rdnung 13 n + *) usbildungsnachweis und nerkennungsverfahren Registrierpflicht nlage 5 Pflanzenschutzberater /S PflSchG 9, 10 Gesetz zur Neuregelung des Pflanzenschutzrechtes vom

12 12 Pflanzenschutzmittel, nwender, Händler und Hersteller. /S PflSchG 9, 10, 24 u. PflSch-SachkVO`n Bund und Ländern (G zur Neur. Des Pflanzenschutzrechte s vom ) Pflegeheime, private /S HeimG 7, HeimPersV 2 Zulassungsvoraussetzungen für Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte; Vertriebsverbot durch utomaten / Selbstbedienung SGB V, XI und weitere VO`n beachten Podologe / Podologin (s. a. > Fußpflege, medizinische) Postdienstleistungen (von der nzeigepflicht nach 36 Postgesetz werden auch Kurierfahrer und Subunternehmer als Erfüllungsgehilfe erfasst) Privatkrankenanstalten Privatentbindungsanstalten Privatnervenkliniken Psychologische/r Psychotherapeut(in) nein E/S Podologengesetz 1 ff (ab ) und usbildungs- und Prüfungsordnung (PodPrV) Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis und Schutz der Berufsbezeichnung Podologe E/F/ Postgesetz 4 ff, 36 Die Beförderung und der Transport von Briefen, Paketen etc. sind in bestimmten Größenordnungen erlaubnispflichtig (Lizenz), anderenfalls anzeigepflichtig ggü. Der Bundesnetzagentur E GewO 30 nein E/S Psychotherapeutenge setz (PsychThG) 1 ff Psychologische (r) Berater(in) - Keine geschützte Berufsbezeichnung aber bgrenzung zu den Heiltätigkeiten des PsychThG ist zu beachten! Pyrotechnische Gegenstände, Herstellung, Handel, Umgang (s. a. > Sprengstoffe) /E/S SprengstoffG 7ff, 1.VO z. SprenstoffG Berufsbezeichnung nur mit pprobation s. a. Heilberufsgesetz Vertriebsverbote im Einzelhandel beachten Rechtsdienstleistungen, außergerichtliche -Inkassobüros (-dienstleistungen) -Rentenberatung/er -in einem ausländischem Recht Regiebauunternehmen (s. a. > Baubetreuer, > Bauträger) Nein*) R/S Rechtsdienstleistungs gesetz (RDG) 10 ff und RDGEG sowie RDV E GewO 34 c MaBV Reisebüro Ü GewO 38 Stadtamt Landgerichtspräsident (Neuregelung seit in Kraft) *) über 6 GewO vom nwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen (sofern registriert). Erlaubnispflicht nur, sofern die Voraussetzungen des 34 c GewO vorliegen Reisegewerbe Ja*) E GewO 55 ff Stadtamt *) nzeigepflicht nach 14 GewO nur in bestimmten Fällen Reiseveranstalter (s. a. > Reisebüros;. > Personenbeförderung mit Omnibus) *) GewO 38 in Verb. Mit Reisebüro und Reisevertragsrecht des BGB 651 a ff *) bei Busreisen Genehmigungspflicht nach PbefG, falls nicht deutlich gemacht wird, das die Fahrt von einem anderen Unternehmen mit Genehmigung durchgeführt wird.

13 Reit- oder Fahrbetrieb, gewerbsmäßig Rentenberatung/er (s. a. > Rechtsdienstleistungen) Restaurant (BremGastG) Rinderzuchtorganisation (s. a. > Zuchtorganisationen) 13 E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 3 c nein R/S Rechtsdienstleistungs gesetz (RDG) E*) *) BremGastG 2, sofern auch lkohol ausgeschenkt wird, ansonsten GewO 14 nein *) TierzuchtG und Verordnung über Zuchtorganisationen Stadtamt, Handelskammer Landgerichtspräsident Stadtamt; Landesbaurechtliche Vorschriften, (BremGastV), Lebensmittelrecht und HygieneVO sind zu beachten *) usbildungsnachweis und nerkennungsverfahren Saatgut, bfüllen, Bearbeiten, in Verkehr bringen zu gewerblichen Zwecken Sammlungen (Veranstaltung von Straßen- und Haussammlungen) Schädlingsbekämpfung Ja Saatgutverkehrsgeset z (SaatG), 27 Ja*) E Sammlungsgesetze der Länder 1 ff /S GefahrstoffV 15 e und nhang V Nr. 6 - Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge, gewerbsmäßige E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 3 e Schafhirten G Viehverkehrsverordnu ng 14 Schaustellung von Personen E GewO 33 a Stadtamt Schlacht- / Zerlegungsbetriebe Z/G Fleischhygiene- Verordnung 11 ff und ViehverkehrsVO 5 (s. a. Schweinepest Verordnung) Schlüsseldienst Ü GewO 38 Stadtamt Schusswaffen Handel mit E/S WaffenG 21 ff Stadtamt Herstellung von E/S WaffenG 21 ff Stadtamt Vermittlung von E/S WaffenG 21 ff Stadtamt Seilbahnen, Bau und Betrieb von G/ Landesseilbahngeset ze Sicherheitsgewerbe (s. a. > Bewachungsgewerbe) Sonnenstudio *) *) s. > UV-Bestrahlungsgeräte Sozialpädagogen(innen), Sozialarbeiter(innen), Staatlich anerkannte uch ufzeichnungspflichten und Produktanforderungen zu beachten *) sofern nicht gemeinnützig. Stadtamt s. a. VO über anerk. bschluss Gepr. Schädlingsbekämpfer v , Genehmigungspflicht für Wanderschaftsherden über das Gebiet mehrerer Kreise Genehmigungspflicht für btrieb von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ussichts-, Planfeststellungsund Plangenehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Straßen und Verkehr E/S GewO 34 a Stadtamt, Handelskammer i.d.r. nein *S SonG der Länder *Staatliche nerkennung auf ntrag und Schutz der Berufsbezeichnung (bei entspr. usbildung) Spielgeräteaufstellung (mit E GewO 33 e Stadtamt Gewinnmöglichkeit) Spiele mit Gewinnmöglichkeit, E GewO 33 d Stadtamt Veranstaltung Spielhalle / Spielothek E GewO 33 i Stadtamt

14 14 Sportboote, gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten und deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen s. nm. Binnenschifffahr- Sportbootvermietungs verordnung (BinSch- SportbootVermV) ntrag auf Bootszeugnis, Kennzeichnungsvorschriften, Überprüfungspflichten von Mietern etc. Sportboote und Wassermotorräder, Inbetriebnahme, Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung von Sprengstoffe, explositionsgef. Stoffe, Herstellung, Verkehr, Umgang, Beförderung /E See-Sportbootverordnung SeeSpbootV - insbes. 5, 6, 10, 15, 18 /E/S SprengstoffG 7 ff, und 1.VO z. SprengstoffG nzeigepflicht bei Vermietung, Fahrerlaubnis für gewerbsmäßige Nutzung u. a. besondere Sicherheitsvorschriften Taxiunternehmen E/S PersonenbefG, BerufszugangsVO Technische nlagen, E Betriebssicherheitsver Betrieb, Montage, Installation, ordnung BetrSichV - Bauartänderungen etc. 13 Telekommunikationsdienste / -netze, - gewerbliche Betreiber öffentlicher T-netze und nbieter von T-diensten f. d. Öffentlichkeit Tiere - gewerbsmäßige Zurschaustellung (s. a. > Hunde.) von Tieren und die gewerbsmäßige Zurverfügungstell ung von Tieren zu diesem Zweck Tierhaltung (s. a. Neufassungen VO der meldepfl. Tierkrankheiten; - BHV1- VO; -Psittakose-VO; - Geflügelpest-VO; Schweinepest-VO; - Fischseuchen- VO; MKS-VO; - Brucellose-VO und andere) Tierhandel, - zucht (s. a. > Hunde.) Besamungsstatio n/ Embryotransferei nrichtung für die Zucht von Rindern, Schweinen,Schaf en Ziegen und Pferden gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren Durchführung von Tierbörsen Ja 6 Telekommunikationsg esetz (TKG) vom (TKG 1996 tritt gleichz. ußer Kraft) E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 3 d Viehverkehrsverordnu ng 24 b Stadtamt, Handelskammer Gilt z. B. für Dampfkesselanlagen, Füllanlagen zum bfüllen von Druckgasen, Flugfeldbetankungsanlagen etc. Regulierungsbehörde -weitere Regelungen des TKG beachten - ergänzende Vorschriften: TierseuchenG, TierzuchtG u.a. (s. a. Neufassungen der - VO der meldepfl. Tierkrankheiten; - BHV1-VO; -Psittakose-VO; - Geflügelpest-VO; Schweinepest-VO; - Fischseuchen-VO; MKS-VO; - Brucellose-VO; und andere nzeige und Betriebsregistrierung für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner und Truthühner E/S TierzuchtG 9, 14 Veterinärämter, Stadtamt E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 3 b E TierschutzG 11 (1) Nr. 2 c

15 15 Zucht von und Handel mit Papageien und Sittichen gewerbsm. Haltung und Zucht von Wirbeltieren Haltung und Zucht von Wirbeltieren zu Versuchszwecke n usbildung von Hunden zu E/S TierseuchenG 17 g E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 3 a E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 1 E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 2 b Schutzzwecken Tierheilpraktiker nein*) nein Keine gesetzliche Regelung usübungsregelunge n finden sich aber im MG, im Tierseuchengesetz und in der Schlachttierverordnun g. Tierheim E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 2 Tierimpfstoffe, berufs- oder gewerbsm. Herstellung von Sera, Impfstoffen, ntigene E/S TierseuchenG 17 d, TierimpfstoffVO ausgenommen landwirtschaftl. Nutztiere gilt auch für die (ausschl.) Unterhaltung entsprechender Einrichtungen *) Der Beruf des Tierheilpraktikers ist gesetzlich nicht geregelt und die Berufsbezeichnung nicht geschützt. Dennoch wird die Tätigkeit nach der Kommentierung von Landmann-Rohmer (nm. 61 zu 6 GewO) vom nwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. (lt. Änderung TierseuchenG am ) Tiertransporte s. a. > Viehtransporte Tiertaxi - gew. Beförderung von Wirbeltieren - gew. Transport und Zurverfügungstell ung von Transportmitteln für best. Tiere - Innergemeinschaftliche Verbringung / Einfuhr von best. Tieren und Waren - mit Begleitpersonen Ja E/S Z TierschutztransportV O 11 Viehverkehrsverordnu ng 15 b /G Binnenmarkt- TierseuchenschutzVO 4,9,24 E/S PersonenbefG, BerufszugangsVO und TierschutztransportV O 11 E/S TierschutztransportV O 11 - ohne Begleitpersonen Tierversuche, an Wirbeltieren /G/S TierschutzG 8 usnahmen 1 (2) Neufassung Viehverkehrsverordnung Einfuhr- und Verbringungsverbote u. a. (s. a. Neufassungen - VO der meldepflichtigen Tierkrankheiten; - BHV1-VO; -Psittakose-VO; - Geflügelpest-VO; Schweinepest-VO; - Fischseuchen-VO; MKS-VO; und andere) Stadtamt, Handelskammer nur für gewerbsmäßige Beförderungen

16 16 Transportgewerbe s. a. > Güterkraftverkehr > Personenbeförderung E/S E/S Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Handelskammer > Gefahrguttransport E/S > Tier- und Viehtransporte /Z Unternehmensbeteiligungsgesells chaften 15 Gesetz über Unternehmensbeteilig ungsgesellschaften (UBGG) BaFin Übersetzer/in ermächtigte nein**) *) *) Die Ermächtigung setzt einen ntrag bei dem/r Präsidenten/in des zuständigen OLG voraus. Persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung sind erforderlich. **) Bei nicht ermächtigten Übersetzern kann je nach rt der Qualifikation eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. UV-Bestrahlungsgeräte; Betrieb von *) UV-Schutz-Verordnung (UVSV); Vermittlung von rbeitnehmern *) -- *) s. rbeitsvermittlung Sportbooten *) Binnenschifffahrtsver mietungs- und Änderungsverordnung Darlehen, Kapital- und Investmentanteile n, Vermögensanlagen, Immobilien Eheschließungen, Partnerschaften, Bekanntschaften Verpackungsmaterial aus Holz für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse Behandlung und Inverkehrbringen von.. *) nforderungen an Fachpersonal (= qualifizierte Personen); Informations- und Dokumentationspflichten u. a. *) s. Sportboote E GewO 34 c bgrenzung zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG beachten! Ü GewO 38 Stadtamt Unterkünften Ü GewO 38 Stadtamt Schusswaffen E/S WaffG 21, 22 Stadtamt und Munition Versicherungen Ja R/E/S GewO 34d Stadtamt und Handelskammer G/R Pflanzenbeschauvero rdnung 13p und 13q Versicherungsberater Ja *) E/R/S GewO 34e und VersVermV Versicherungsvermittler Ja R/E/S GewO 34d und VersVermV Versteigerer (= uktionator) E GewO 34 b bs. 1 öffentlich bestellte Versteigerer E/S GewO 34 b bs. 5 Genehmigungs- und Registrierungspflicht für nach dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkomme n gekennzeichnetes Verpackungsmaterial aus Holz Stadtamt und Handelskammer *) Änderung der Rechtslage ab Stadtamt und Handelskammer Stadtamt und Handelskammer

17 Viehausstellungen, - märkte u. ä. (s. a. Neufassungen - VO der meldepfl. Tierkrankheiten; - BHV1-VO; -Psittakose-VO; - Geflügelpest-VO; Schweinepest-VO; - Fischseuchen-VO; MKS-VO; und andere) Viehhandel, Viehladestellen (s. a. Neufassungen - VO der meldepfl. Tierkrankheiten; - BHV1-VO; -Psittakose-VO; - Geflügelpest-VO; Schweinepest-VO; - Fischseuchen-VO; MKS-VO; und andere) Viehtransporte s. a. > Tiertransporte 17 /G /E/S/ Z Viehverkehrsverordnu ng 3 ff TierschutzG 11 (1) Nr. 3 b und Viehverkehrsverordnu ng 2,15 ff Z Viehverkehrsverordnu ng 13 ff nzeigepflicht und besondere räumliche nforderungen, Genehmigungspflicht für btrieb von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen Viehverkehrsverordnung ViehVerkV vom Wachunternehmen E/S GewO 34 a s. a. Bewachung; Stadtamt, Handelskammer Wagnisbeteiligungsgesellschaften 14 WKBG BaFin Waffen Handel mit /E/F WaffenG 21, 22 Stadtamt s. a. > Kriegswaffen Schusswaffen. Herstellung von /E/F WaffenG 21, 22 Stadtamt Schusswaffen. Vermittlung von /E/F WaffenG 21, 22 Stadtamt Schusswaffen.. Wanderlager, Durchführung von GewO 56a Stadtamt 55 ff GewO beachten Wanderversteigerungen GewO 57(3) (und 34 b) Voraussetzungen 34 b GewO und VerstV müssen erfüllt sein. Warenhausdetektiv E/S GewO 34 a Stadtamt, Handelskammer Wertpapierbörse Ja Z KreditwesenG, BörsG Teilnahme am Börsenhandel in einem elektronischen Handelssystem ( 17BörsG, LVO über die nzeigepflicht); Zulassung zum Skontroführer ( 26 BörsG) Wertpapierdienstleistungen E/Ü KWG ufsicht durch BaFin Wettannahmestellen (nnahme/ Vermittlung von Wetten) G Brem. Wetten und LotterieG Wohnungs-/Wohnraumvermittler E GewO 34 c und WoVermittG Der bschluss und die Vermittlung von Wetten müssen landesrechtlich erlaubt sein. nderenfalls liegt ein Verstoß gegen 284 StGB vor. Stadtamt Zoo / Zoologischer Garten E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 2 a Zuchtorganisationen s. a. > Pferdezuchtorganisation > Rinderzuchtorganisation nein *) TierzuchtG und Verordnung über Zuchtorganisationen Zucht gefährlicher Hunde *) Brem. Gesetz über das Halten gefährlicher Hunde *) usbildungsnachweis und nerkennungsverfahren *) Zuchtverbot (s. a. Handel mit ) - frühere Regelungen lt. BverwG 6 C teilw. Nichtig

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