Jahresbericht Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

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1 Juli 2013

2 Ungebrochene Solidarität mit der Bergbevölkerung Jahresrückblick des Präsidenten Arbeitsreich und erfolgreich: So kann man in knappen Worten das vergangene Jahr beschreiben. 480 Geschäfte hat unser Vorstand an seinen monatlichen Sitzungen behandelt und dabei 285 neue Projekte geprüft. Davon sind über 200 als unterstützungswürdig beurteilt worden. Insgesamt konnten wir 20 Mio. Franken an Spendengeldern und Erbschaften an finanzschwache Berggemeinden und andere öffentlichrechtliche Körperschaften im Berggebiet vermitteln. Das sind 2 Mio. Franken mehr als im Vorjahr. Nur dank der Grosszügigkeit und Solidarität unserer Gönnerinnen und Gönner war dieses erfreuliche und schöne Resultat möglich. Aus dem nach den verheerenden Unwettern vom 10. Oktober 2011 errichteten Unwetterfonds konnten wir im Geschäftsjahr 2012 an Aufräum- und erste Instandstellungsarbeiten in verschiedenen Gemeinden im Lötschental, im Glarnerland, im Kanton Obwalden und im Kandertal Hilfe im Betrag von 750'000 Franken ausrichten. Wir glauben an das Berggebiet als attraktiven Lebensraum für die dort lebenden Menschen. Damit es so bleibt, damit Familien eine Lebensgrundlage finden, damit die Landwirtschaft, das Handwerk, die Dienstleistungssektoren und auch der Tourismus eine Zukunft haben, braucht es die Initiative der Bergbevölkerung und ihrer Behörden. Auf unseren Gönnerfahrten, bei denen wir die von uns unterstützten Projekte besuchen, begegnen wir solchen Initiativen immer wieder hautnah. Im Juni reisten wir mit Behördenmitgliedern, Stiftungen und Firmenvertretern nach Riom- Parsonz im Bündner Oberhalbstein. Das Theaterprojekt "Origen", das dort gedeiht und weit über die Region hinaus Bekanntheit und Reputation erhalten hat, zeigt, wie wichtig Kultur auch für die Menschen im Berggebiet ist und welche Wertschöpfung für eine Gemeinde daraus resultieren kann. Die Fahrt im August führte uns mit privaten Gönnerinnen und Gönnern nach Schwellbrunn im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Berge sahen wir dort leider nicht sie versteckten sich in dunkelgrauen Wolken, hingegen die unverkrampfte Art, wie die Bevölkerung Tradition und Moderne auf einen Nenner bringt: Die offene Art der Behörden, der Einblick in den Schulbetrieb, die "Zäuerli", Witze und frischen Lieder der Schülerinnen und Schüler haben alle Teilnehmenden bewegt. Als Vermittler zwischen wohlhabenden und wirtschaftlich benachteiligten Regionen erleben wir nicht nur die Problemstellungen im Berggebiet, sondern auch die Bereitschaft von Kantonen, Städten, Gemeinden, Stiftungen und Unternehmen sowie von vielen, vielen Privatpersonen, Hilfe zu leisten. Für diese Unterstützung sind wir sehr dankbar. Jede Spende von der kleinsten bis zur grössten ist uns wertvoll. Dass die gelebte Solidarität immer wieder kreative Wege findet, freut uns besonders. So überliess die Witwe des Kunstmalers Albert Dörig den Erlös einer Bilderausstellung ungeschmälert unserer Patenschaft. Eine ganz andere Art von Unterstützung erfuhren wir in Winterthur. Anlässlich der 150-Jahr-Jubiläumsfeier der drei Kantons- 2

3 schulen beschlossen die Schülerinnen und Schüler, eine weniger privilegierte Schule von den Festlichkeiten profitieren zu lassen und organisierten einen Sponsorenlauf. Für das Schulhaus in der Bündner Berggemeinde Tenna kamen so 65'000 Franken zusammen. Auch Jugendliche in Berufsausbildung haben sich im letzten Jahr für das Berggebiet eingesetzt. Die Lernenden der Baufirma Walo Bertschinger setzten im Calancatal Muskelkraft und Fachkenntnis für den Bau von Wasserleitungen und Wegen ein. Diejenigen der Josef Wiederkehr Gruppe führten auf der Alp Vorderdurnachtal im Glarnerland Bau- und Renovationsarbeiten an einem Alpgebäude aus. Beide Gruppen erlebten dabei nicht nur die Berge hautnah, sondern auch, wie sich anfängliche Skepsis in einer ungewohnten Umgebung und in einfachen Verhältnissen in grosse Befriedigung verwandeln kann. Dass junge Menschen auf diese Art Einblick in das Leben im Berggebiet erhalten und dass wir dabei vermitteln können, erachte ich für alle Beteiligten als eine sehr wertvolle Investition in die Zukunft. Der gute Kontakt zu Behörden ist uns ein grosses Anliegen. Umso mehr freut es mich, und ich deute es als ein Zeichen des Vertrauens, wenn auch kantonale Behörden den Kontakt mit uns pflegen. So verbrachte unser Vorstand im August auf Einladung der Walliser Regierung zwei Tage im Oberwallis. Neben unserer regulären Vorstandssitzung, die wir in der Gemeinde Mund abhalten konnten, fand auch ein wertvoller Gedankenaustausch mit einer Delegation des Walliser Regierungsrates statt. Zudem konnten wir ein schönes und interessantes Besuchsprogramm absolvieren, das uns von der Walliser Regierung offeriert wurde. Der Regierungsrat des Kantons Graubünden lud den Präsidialausschuss der Patenschaft zu einer Aussprache ein. Der interessante und aufschlussreiche Gedankenaustausch mit der Bündner Regierung zeigte uns, mit welcher Ernsthaftigkeit vom Kanton die verschiedenen sich stellenden Zukunftsprobleme angegangen werden. Beide Kantonsregierungen dankten bei dieser Gelegenheit für die wertvolle Unterstützung ihrer bedürftigen Berggemeinden durch die Patenschaft. Nachwuchs im Vorstand für viele Vereine ist das ein akutes Problem. Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir die Nachfolgen im Vorstand jeweils frühzeitig regeln können. Die Jahresversammlung wählte am 4. Mai drei neue Vorstandsmitglieder: Dr. iur. Lukas Briner, ehemaliger Direktor der Zürcher Handelskammer, Dr. iur. Hermann Bürgi, alt Regierungsrat und Ständerat, sowie Rolf Schweiger, alt Ständerat. Alle drei Herren stammen aus "Geberregionen" und haben einen starken persönlichen Bezug zum Berggebiet. Ihr grosser Erfahrungsschatz ist eine wertvolle Bereicherung für unseren Vorstand und hilft uns, kommende Abgänge besser zu verkraften. Ich bin stolz, Präsident der zu sein. Unser Erfolg wird geprägt durch die Solidarität unserer Gönnerinnen und Gönner, durch die Arbeit unserer ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder und Experten, die von einer absolut effizient funktionierenden Geschäftsstelle unterstützt werden. Ich bin sicher, dass diese schöne Zusammenarbeit auch weiterhin funktionieren wird und freue 3

4 mich auf all die Blüten und Früchte, die dank der Treue und Verbundenheit unserer Gönnerschaft, daraus wachsen und gedeihen werden. Herzlichen Dank! Hans Hofmann, Präsident 4

5 Grosszügige Leistungen unserer Gönnerschaft Der Spendenertrag Trotz vielen grossen Herausforderungen, Turbulenzen an der Börse und der schwierigen Wirtschaftslage konnte die im Jahr 2012 die Spendeneinnahmen im Vergleich zum Vorjahr halten. Insgesamt durfte die Patenschaft Spenden und Legate von Fr. 20'747' entgegennehmen von Mitgliedern, Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Vereinen, Kantonen, Städten und Gemeinden. Die stolze Anzahl von über 115'000 Spenden durfte registriert werden; die grösste Spende belief sich auf Fr. 1'985' Diese sehr grosszügigen Leistungen der Gönnerinnen und Gönner ermöglichen es der Patenschaft, immer wieder zahlreiche Vorhaben im Berggebiet zu unterstützen. Insgesamt konnte die Patenschaft 2012 Fr. 19'215' an dringende Infrastruktur-Projekte weiterleiten. Täglich erreichen zahlreiche Unterstützungsgesuche die Patenschaft. Im Jahre 2012 hat der Vorstand an den monatlichen Sitzungen über 480 Geschäfte befunden, dabei wurden 97 Projekte abgelehnt, 17 zurückgestellt und 23 wegen unvollständigen Unterlagen ad acta gelegt. Wohin die Spenden fliessen Die projektbezogene Unterstützung Unterstützungsgesuche werden von den ehrenamtlich arbeitenden Vorstandsmitgliedern und Experten der vor Ort abgeklärt. Bei den Abklärungen der Gesuche werden die finanzielle Lage der Gemeinde, der Bedarf und die volkswirtschaftliche Bedeutung, die Tragbarkeit des Projektes und die langfristige Nachhaltigkeit geprüft. Die kann Projekte erst unterstützen, wenn die Subventionen bewilligt und die effektiven Restkosten bekannt sind. Die gewährt keine Darlehen, leistet keine Beiträge an Schuldensanierung und übernimmt keine Defizite. Im Sinne einer Arbeitsteilung mit der Schweizer Berghilfe und der Patenschaft Coop unterstützt die Patenschaft keine Projekte von Einzelpersonen. Mit den bewilligten Geldern von Fr. 19'215' konnten 2012 diverse Projekte mitfinanziert werden: Allgemeine Infrastruktur Strassen, Wege, Seilbahnen Fr. 1'752' Wasser, Abwasser Fr. 4'065' Energie Fr. 575' Hochbauten Fr. 376' Übrige Infrastruktur Fr. 872' Verbauungen und Elementarschäden Verbauungen und Elementarschäden Fr. 4'053'

6 Schul- und Gesundheitswesen Schulen Fr. 2'978' Gesundheitswesen Fr. 668' Landwirtschaft Landwirtschaftl. Erschliessungen Fr. 310' Alpsanierungen Fr. 848' Meliorationen Fr. 510' Übrige Landwirtschaft Fr. 225' Forstwirtschaft Walderschliessungen Fr. 1'007' Aufforstung Fr. 88' Übrige Forstwirtschaft Fr. - Diverses Kirche, Kultur Fr. 494' Geräte, Maschinen Fr. 219' Einzelhilfe Fr. 1' Diverse Auszahlungen Fr. 168' Landwirtschaft 10% Schul- und Gesundheitswesen 19% Forstwirtschaft 6% Diverses 4% Wasser, Abwasser 21% Energie 3% Verbauungen und Elementarschäden 21% Allgemeine Infrastruktur 40% Strassen, Wege, Seilbahnen 9% Übrige Infrastruktur 5% Hochbauten 2% 6

7 Ziele und Leistungen der Patenschaft Leitlinien zur Projektunterstützung Ziele Ziel der Unterstützung von Projekten ist die Erhaltung der Besiedlung des Berggebietes und die Begrenzung der quantitativen und der qualitativen Abwanderung. Im Hinblick darauf werden Beiträge geleistet, damit - die Grundbedürfnisse der Bevölkerung im Bereich der Infrastrukturen gedeckt werden können; - die Kulturlandschaft gepflegt wird; - die Entwicklung des Berggebietes gefördert wird und das Leben dort namentlich für Familien attraktiv bleibt, indem vorteilhafte Lebensbedingungen geschaffen, soziale Kontakte gefördert, kulturelle Angebote bereitgestellt und erhalten sowie günstige Bedingungen für Arbeitsplätze geschaffen werden; - die Schutzvorkehrungen getroffen werden, welche die Bevölkerung und ihr Gut namentlich vor Naturgefahren bewahren; bei eingetretenen Schäden wird deren Behebung nach Möglichkeit erleichtert. Empfänger Als Empfänger von Leistungen der kommen in Frage: - Gemeinwesen der regionalen, der kommunalen und der subkommunalen Stufe; - andere juristische Personen des öffentlichen Rechts auf diesen Ebenen; - juristische Personen des Privatrechts, deren Tätigkeit nach Auffassung des Vorstandes im öffentlichen Interesse liegt und den angestrebten Zielen entspricht. Keine Leistungen werden erbracht - an Kantone oder an Gemeinden zur Entlastung der Kantone oder des Bundes; - an kommerzielle Unternehmen, die in der Region mit andern im Wettbewerb stehen. Damit ein Projekt unterstützt werden kann, muss es sich beim Empfänger um eine Organisation handeln, die - im Berggebiet des Alpenraumes, der Voralpen oder des Juras liegt bzw. tätig ist; - finanziell schwach ist; - die Aufgabe nach Ausschöpfung der Finanzhilfen, Abgeltungen und Kredite von Bund und Kanton sowie der Beiträge von andern Organisationen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Art der Leistungen Die Patenschaft unterstützt die Empfänger durch Beiträge à fonds perdu. In der Regel handelt es sich um einmalige Beiträge an Investitionen. Die Beiträge können von Bedingungen abhängig oder mit Auflagen verbunden werden. Die Projekte Damit ein Beitrag gesprochen werden kann, muss das Projekt 7

8 - bei der Einreichung des Gesuchs in der Regel noch nicht abgeschlossen sein; - für den Gesuchsteller ohne die Hilfe der Patenschaft nicht finanzierbar oder nicht verkraftbar sein; - durch die Trägerschaft (gegebenenfalls unter Vorbehalt der Finanzierung) beschlossen und von den Behörden bewilligt sein. Der Gesuchsteller hat der die gewünschten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Fehlt es trotz Mahnung an wesentlichen Teilen der Dokumentation, wird auf das Gesuch nicht eingetreten bzw. wird dieses zu den Akten gelegt. Beurteilung von Projekten Eingeleitet wird das Verfahren durch ein Unterstützungsgesuch. Die Geschäftsstelle beschafft die Unterlagen und führt eine Vorprüfung durch. Danach werden die Projekte von einem Vorstandsmitglied oder einem Experten vor Ort geprüft und dem Gesamtvorstand zum Entscheid vorgelegt. Der Vorstand beschliesst, ob er auf das Projekt eintreten will oder nicht und entscheidet bei Eintreten, ob Gönner gesucht werden sollen oder ein Beitrag aus eigenen Mitteln (namentlich aus einem der Fonds) geleistet wird. Der Experte und die Geschäftsstelle interessieren sich nach Abschluss der Arbeiten, bei längerfristigen Projekten gegebenenfalls später, ob das Projekt wie geplant durchgeführt werden konnte. Trifft dies nicht zu, erstatten sie dem Vorstand Bericht. 8

9 Der Verein Die Organe Ehrenmitglieder Rolf Binder, Korpskommandant a. D., Uitikon Waldegg Dr. Luregn M. Cavelty, a. Ständeratspräsident, Chur Dr. iur. Rudolf Friedrich, a. Bundesrat, Winterthur Prof. Dr. iur. Arnold Koller, a. Bundesrat, Appenzell (Rolf Binder und Prof. Dr. Arnold Koller wurden von der Jahresversammlung vom 3. Mai 2013 als Ehrenmitglieder gewählt.) Vorstand Hans Hofmann, a. Ständerat, Horgen, Präsident Dr. phil. Martin Haas, a. Stadtpräsident, Winterthur, Vizepräsident Walter Anderau, lic. phil., Kilchberg Dr. Hans Baumgartner, dipl. Masch. Ing. ETH, Benken ZH Dr. Lukas Briner, ehem. Direktor Zürcher Handelskammer, Wermatswil Dr. Hermann Bürgi, Rechtsanwalt, a. Ständerat, Dussnang Ruth Frey Commarmot, a. Gemeinderätin, Horgen Helen Gucker-Vontobel, a. Gemeinderätin, Meilen Prof. Dr. iur. Riccardo L. Jagmetti, a. Ständeratspräsident, Zürich Dr. Walter Landis, a. Gemeindepräsident, Meilen Dr. Hans-Rudolf Merz, a. Bundesrat, Herisau Kurt Nabholz, dipl. Ing. agr. ETH, Laufen BL Dr. iur. Fritz Schiesser, Präsident ETH-Rat, a. Ständeratspräsident, Glarus Rolf Schweiger, Rechtsanwalt/Notar, a. Ständerat, Baar Fritz Treichler, eidg. dipl. Bankfachmann, Wädenswil Dr. iur. Max Walter, Rechtsanwalt, Oberrieden Simon Wehrli, dipl. Ing. agr. ETH, Chur (Der Vorstand und der Präsident wurden von der Jahresversammlung vom 4. Mai 2012 für eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt.) Experten Werner Blumer, Zollikon Daniel R. Jagmetti, Zürich Sebastian Leicht, Zollikerberg Rob Neuhaus, Eglisau Prof. Dr. Hans W. Popp, Liebefeld Andreas von Waldkirch, Grafenried Jürg Zehnder, Meilen Geschäftsleitung Barbla Graf, Illnau, Geschäftsleiterin Kontrollstelle Ernst Abegg, Erlenbach Dr. Guido Kümin, Wollerau Robert Zuberbühler, Kloten Revision Ernst & Young AG, Herr Felix Ort, Zürich (Die Mitglieder der Revisions- und Kontrollstelle wurden von der Jahresversammlung vom 3. Mai 2013 für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt.) Der Präsident, der Vizepräsident, die Ehrenmitglieder, alle Vorstandsmitglieder, Experten, Mitglieder der Kontrollstelle und teilweise unser Buchhalter, 9

10 Herr Th. Zimmermann, arbeiten ehrenamtlich. Die unentgeltlichen Leistungen belaufen sich auf insgesamt gegen 10'000 Stunden im Berichtsjahr 2012 und haben sich im Gegensatz zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. 10

11 Die Statuten 1. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter der Bezeichnung, Parrainage suisse pour communes de montagne, Patronato svizzero per comuni di montagna, Padrinadi svizzer per vischnancas da muntogna, besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Zürich. Seine Dauer ist unbeschränkt. Er ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt für sich keine Erwerbszwecke. Art. 2 Der Verein bezweckt a) unterstützungsbedürftigen Gemeinden im schweizerischen Berggebiet (Alpen und Jura) bei der Lösung ihrer Aufgaben, namentlich im Bereich der Infrastruktur, finanziell oder in anderer Weise beizustehen. Im gleichen Rahmen kann Hilfe an Genossenschaften, Korporationen und andere Träger öffentlicher, gemeinnütziger oder gesellschaftlicher Funktionen gewährt werden; b) in Not geratene Familien und Einzelpersonen in solchen Gemeinden zu unterstützen, soweit nicht andere Hilfswerke hinreichende Leistungen erbringen; c) die Solidarität mit der Bergbevölkerung zu verbreiten und zu fördern. Art. 3 Seine Zwecke strebt der Verein an durch: a) Entgegennahme und Prüfung von Unterstützungsgesuchen; b) Schaffung einer breiten Übersicht über unterstützungswürdige Projekte und Anschaffungen; c) Unterstützung ausgewiesener Projekte und Anschaffungen sowie Vermittlung von Unterstützung durch Dritte; d) Übernahme von Patenschaften zugunsten unterstützungsbedürftiger Gemeinden und Vermittlung solcher Patenschaften an Dritte; e) finanzielle und andere Leistungen im Sinne von Art. 2, lit. b; f) Zusammenwirken mit Hilfswerken verwandter Zielsetzung; g) Berichte und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den Vereinszwecken in einem eigenen Mitteilungsblatt und in den Medien. II. Mitgliedschaft und Gönner Art. 4 Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich für die Vereinsziele einsetzen und einen Mitgliederbeitrag entrichten. Dieser kann auch als Pauschale für eine Mehrzahl von Jahren entrichtet werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Sein Entscheid ist endgültig. Die Vereinsversammlung kann eine natürliche Person, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht hat, auf Antrag des Vorstandes zum Ehrenmitglied ernennen. Art. 5 Der Austritt ist jederzeit möglich. Der Vorstand kann ein Mitglied, welches einem Vereinszweck zuwiderhandelt, ausschliessen. Sein Entscheid ist endgültig. III. Mittel Art. 7 Der Verein beschafft seine Mittel durch Mitgliederbeiträge, Sammlungen, Spenden und andere Zuwendungen. Er kann zur Mittelbeschaffung auch mit Firmen zusammenarbeiten. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Persönliche Haftung ist ausgeschlossen. IV. Organe Art. 8 Die Organe des Vereins sind: - die Vereinsversammlung, - der Vorstand, - der Präsidialausschuss - der Präsident/die Präsidentin, - die Kommissionen - die Geschäftsstelle - die Revisionsstelle und die Kontrollstelle. Art. 9 Die ordentliche Vereinsversammlung findet einmal jährlich im Frühjahr statt. Der Vorstand kann die Mitglieder zu ausserordentlichen Versammlungen einberufen, wenn wichtige Geschäfte es erfordern. Art. 64, Abs. 3 ZGB bleibt vorbehalten. Die Einberufung der Vereinsversammlung und die Einladung der Gönner erfolgt durch das Mitteilungsblatt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder und Ehrenmitglieder. Bei Wahlen und Abstimmungen gilt das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen. Für die Änderung der Statuten und die Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Art. 10 Die Vereinsversammlung ist zuständig für: a) den Erlass und die Änderung der Statuten; b) die Beschlussfassung über Fusionen und über die Auflösung des Vereins; c) die Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung sowie die Behandlung von Berichten und Anträgen des Vorstandes; d) die Wahl des Vorstandes und des Präsidenten für eine Amtsdauer von 3 Jahren sowie der Revisionsstelle und der Kontrollstelle für eine Amtsdauer von einem Jahr; Wiederwahl ist zulässig; e) die Entlastung des Vorstandes und des Präsidenten; f) die Festsetzung von Mitgliederbeiträgen bis zu Fr pro Jahr; g) weitere Aufgaben, die ihr Gesetz oder Statuten zuweisen. Art. 11 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und mindestens 9 weiteren Mitgliedern. Sie arbeiten ehrenamtlich. Auslagen können ersetzt werden. Der Vorstand ist zuständig für: a) den Jahresbericht, die Jahresrechnung, Berichte und Anträge zuhanden der Vereinsversammlung; b) die Strategie der Geschäftstätigkeit, Grundsatzfragen und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen; c) die Finanzplanung und den Voranschlag; d) den Erlass von Reglementen für Kommissionen und eines Pflichtenheftes für den Geschäftsleiter/die Geschäftsleiterin; e) die Beschlussfassung über Beitragsleistungen an Gesuchsteller von mehr als Fr ; f) die Behandlung von Berichten und Anträgen des Präsidialausschusses; Art. 6 Gönner des Vereins sind natürliche und juristische Personen, die den Verein finanziell unterstützen. Die Gönner erhalten das Mitteilungsblatt und werden zur ordentlichen Vereinsversammlung mit beratender Stimme eingeladen.

12 g) die Bezeichnung von Experten für die Behandlung von Beitragsgesuchen. h) den Abschluss von Rechtsgeschäften über Grundstücke. Der Vorstand wählt: a) den Vizepräsidenten und 3 weitere Mitglieder des Präsidialausschusses sowie die ständigen Kommissionen für eine Amtsdauer von 3 Jahren; Wiederwahl ist zulässig; b) Spezialkommissionen; c) den Geschäftsleiter/die Geschäftsleiterin. Die Mitglieder des Vorstandes werden über die Geschäfte und Beschlüsse des Präsidialausschusses regelmässig informiert, insbesondere mit Protokollen und Dokumentationen. Sie können dazu schriftlich Stellung nehmen. Der Vorstand hat alle Kompetenzen, die nicht einem anderen Organ zustehen. Art. 12 Der Präsidialausschuss besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 3 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Präsidialausschuss ist zuständig für: a) die Ausarbeitung von Jahresbericht und Jahresrechnung, Finanzplanung und Voranschlag, Berichten und Anträgen zuhanden des Vorstandes; b) die Festlegung von Gehältern, Vorsorgeleistungen, Versicherungen, Entschädigungen, Spesen und Honoraren; c) die Bewilligung von Verwaltungsausgaben über Fr ; d) die Aufsicht über die Geschäftsstelle, insbesondere über die Geschäftsbearbeitung, die Administration, das Personalwesen, den Finanzhaushalt, das Rechnungswesen und die Buchhaltung; e) die Vertretung des Vereins nach aussen und in Rechtssachen. Der Präsidialausschuss wählt: a) die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle; b) externe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; c) Spezialkommissionen. Er regelt die Stellvertretung für den Geschäftsleiter/die Geschäftsleiterin. Art. 13 Der Präsident leitet die Vereinsversammlung, den Vorstand und den Präsidialausschuss. Der Präsident ist zuständig für: a) die allgemeine Beratung und Beaufsichtigung des Geschäftsleiters/der Geschäftsleiterin; b) die Begleitung und Koordination der Arbeit von Kommissionen; c) die Zusprechung von Beitragsleistungen an Gesuchsteller bis Fr , zusammen mit dem Geschäftsleiter/der Geschäftsleiterin; d) die Ablehnung von Beitragsgesuchen, die nicht im Rahmen der statutarischen Aufgaben liegen, zusammen mit dem Geschäftsleiter/der Geschäftsleiterin, unter Mitteilung an den Vorstand; e) die Bewilligung von Verwaltungsausgaben bis Fr zusammen mit dem Geschäftsleiter/der Geschäftsleiterin; f) den Verkehr mit Gesuchstellern, Behörden, Gönnern und Medien. Art. 14 Der Vorstand wählt für eine Amtsdauer von 3 Jahren eine ständige Finanzkommission und eine ständige PR-Kommission für die Bearbeitung dauernder und wiederkehrender Aufgaben. Ihre Obliegenheiten und Kompetenzen werden in Reglementen festgelegt. Art. 15 Dem Geschäftsleiter/der Geschäftsleiterin obliegen die Führung der Geschäftsstelle, die Bearbeitung aller Geschäfte und die Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Er/sie ist zuständig für: a) die Administration, das Rechnungswesen und die Buchhaltung; b) den Finanzhaushalt und die Mittelbeschaffung; c) die Betreuung der Mitglieder, Gönner und Sponsoren; d) den Verkehr mit Gesuchstellern, Behörden und Ämtern sowie mit den Experten; e) die Vorbereitung der Beitragsgesuche zusammen mit den Experten sowie der übrigen Geschäfte für Präsident, Präsidialausschuss, Vorstand und Vereinsversammlung; f) die Protokollführung für diese Organe und die Kommissionen; g) die Information, die Öffentlichkeitsarbeit, die Werbung und die Betreuung der Medien. Der Geschäftsleiter/die Geschäftsleiterin führt die Aufträge von Vorstand, Präsidialausschuss, Präsident und Kommissionen aus. Die Aufgaben und Kompetenzen werden im einzelnen durch den Vorstand in einem Pflichtenheft festgelegt. Art. 16 Als Revisionsstelle amtet eine anerkannte Treuhand- und Revisionsgesellschaft. Sie prüft die Rechnungsführung, die Buchhaltung und die Vermögenslage des Vereins. Die Kontrollstelle, bestehend aus zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied, prüft die statutengemässe Mittelverwendung. Der Präsidialausschuss kann ihr weitere Kontrollaufgaben übertragen. Die Revisionsstelle und die Kontrollstelle erstatten der Vereinsversammlung jährlich Bericht. Art. 17 Für den Verein zeichnungsberechtigt sind kollektiv zu zweien die Mitglieder des Präsidialausschusses und der Geschäftsleiter/die Geschäftsleiterin. V. Schluss- und Übergangsbestimmungen Art. 18 Die revidierten Statuten treten mit der Annahme durch die Vereinsversammlung in Kraft. Art. 19 Im Falle der Auflösung des Vereins wird das verbleibende Vermögen durch den Vorstand für anhängige und allenfalls weitere, den Vereinszwecken entsprechende Projekte verwendet. Art. 20 Die Revision vom 7. Mai 2010 betrifft Art. 17. Die revidierten Statuten wurden durch die Vereinsversammlung vom 7. Mai 2010 angenommen. Zürich, 7. Mai 2010 Für die Vereinsversammlung: Der Vorstand und der Präsidialausschuss können für besondere Fragen Spezialkommissionen einsetzen. Ihre Aufgaben und Kompetenzen werden mit der Beauftragung festgelegt. Der Präsident: Hans Hofmann Die Geschäftsleiterin: Barbla Graf 12

13 Für vertrauensvollen Umgang mit Spendengeldern ZEWO Zertifizierung

14 Bei Fragen und für weitere Auskünfte Kontaktinformationen Schweizer Patenschaft für Berggemeinden Asylstrasse 74 Postfach 8032 Zürich Tel. 044 / Fax 044 / info@patenschaft.ch Homepage: Postkonto