Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB)

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1 Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Inhaltsverzeichnis 1. Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich Flugscheine Flugpreise, Steuern, Gebühren und Abgaben Buchung Einchecken und Boarding Ablehnung und Einschränkungen der Beförderung Gepäck Flugpläne, Verspätungen, Annullierung von Flügen Regeln für Rückerstattungen Verhalten an Bord des Flugzeuges Vereinbarung für zusätzliche Dienstleistungen Verwaltungsformalitäten Beförderungsfolge Haftung für Schäden Andere Bedingungen Entgeltordnung Gutschein-Bedingungen Gerichtsstand und Recht Version vom Seite 1 von 25

2 1. Begriffsbestimmungen Soweit sich aus dem unmittelbaren Zusammenhang nicht zweifelsfrei etwas anderes ergibt, haben die im Text dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen verwendeten Begriffe folgende Bedeutung: 1.1. Wir, unser und uns ist die InterSky Luftfahrt GmbH 1.2. Sie, Ihr, Ihre, Ihnen steht für jene Person, die mit uns einen Beförderungsvertrag geschlossen hat, sowie jede Person, die dem Flugschein zufolge auf einem InterSky-Flug befördert wird oder werden soll, mit Ausnahme von Besatzungsmitgliedern der InterSky im aktiven Dienst Airline-Code Steht für die zwei bzw. drei Zeichen, die eine bestimmte Fluggesellschaft bezeichnen. Unser Airline-Code ist 3L 1.4. Reservierungsnummer bezeichnet diejenige Nummer, die Ihnen von uns oder auf unseren Auftrag hin mitgeteilt wird, um Ihre von uns bestätigte Flugbuchung zu identifizieren Flug-Bestätigung bezeichnet eine Mitteilung, die Ihnen durch uns oder in unserem Auftrag per Fax, oder sonstige Weise übermittelt wird. Darin enthalten ist die Reservierungsnummer, der Name des Fluggastes / der Fluggäste, die Flugdaten und weitere Anmerkungen und Informationen Flugschein, Ticket, Elektronischer Flugschein Wir stellen ausschließlich elektronische Flugscheine aus. Damit wird zusammenfassend die Flug-Bestätigung, die elektronischen Coupons und sofern in den Zusammenhang passend die Bordkarte bezeichnet SZR oder Sonderziehungsrechte sind durch den internationalen Währungsfond festgelegte Sonderziehungsrechte. Ein SZR entspricht Mitte Mai 2008 etwa 1, Flugpreis Der Flugpreis enthält die Kosten, die InterSky dem Passagier für die Beförderung von Abflugort A nach Ankunftsort B in Rechnung stellt Flugpreisrelevante Abgaben Flugpreisrelevante Abgaben sind Abgaben die durch InterSky vom Passagier erhoben werden. Diese bestehen zum Beispiel aus der InterSky Security Charge (YQ) Steuern, Gebühren und Abgaben Steuern, Gebühren und Abgaben beinhalten unter anderem Nutzungsgebühren an Flughäfen, sowie zum Beispiel Sicherheitsabgaben und werden pro Passagier verrechnet. Seite 2 von 25

3 1.11 LVA oder Luftverkehrsabgabe Die Luftverkehrsabgabe ist eine Flugsteuer, die sowohl in Österreich als auch in Deutschland durch die Behörden erhoben wird. Diese Abgabe wird durch InterSky im Auftrag der jeweiligen Staaten erhoben und direkt weitergeleitet. 2. Anwendungsbereich 2.1. Diese Beförderungsbedingungen sind nur auf Flüge oder Flugsegmente anwendbar, für die unser Name oder unser Airlinecode im Flugschein angegeben ist Charterflüge Auf Flügen, die aufgrund eines Chartervertrages durchgeführt werden, gelten diese Beförderungsbedingungen nur in dem Umfang, in dem sie durch Verweis oder sonstige Bezugnahme im Chartervertrag oder im Flugschein ausdrücklich einbezogen werden Entgegenstehendes Recht Widersprechen diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen unseren Tarifen oder dem anwendbaren Recht, so sind Letztere (also Tarife bzw. anwendbares Recht) maßgeblich. Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen unter dem jeweils anwendbaren Recht ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt Ausschluß von Abänderungen und Verzicht Unsere Agenten, Bediensteten und Bevollmächtigten sind nicht berechtigt, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die Flugpreise und die Tarifbestimmungen abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendung zur Gänze zu verzichten. 3. Flugscheine 3.1. Allgemeine Bestimmungen Mit der Bestätigung Ihrer Buchung durch uns oder unsere autorisierten Vertreter kommt ein Beförderungsvertrag zustande, dessen Inhalt sich nach dem ausgestellten Flugschein und diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen einschließlich der Tarife richtet Wir befördern nur den im Flugschein namentlich aufgeführten Passagier. Der Anspruch auf Beförderung bzw. der Flugschein sind nicht übertragbar. Sie müssen jederzeit in der Lage sein, die zu Ihrer Identifikation notwendigen Dokumente vorzulegen. Wir stellen ausschließlich elektronische Flugscheine aus. Anspruch auf Beförderung haben Sie nur dann, wenn Sie Ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) erbringen und auf Ihren Namen ein gültiger elektronischer Flugschein ausgestellt wurde Das Recht zum Rücktritt vom oder zur Kündigung des Beförderungsvertrages sowie ein daraus abgeleiteter Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Beförderungsentgeltes besteht nur dann, wenn dies in den ABB oder im Tarif (gilt dzt. nur für Eco Flex Tickets) ausdrücklich vorgesehen ist. Für Tickets zu Spezialtarifen (Eco Simple und Eco Classic Tickets) gilt dies grundsätzlich nicht. Es wird Ihnen der Abschluss einer Versicherung für den Fall, dass Sie Ihre Reise stornieren müssen, empfohlen Gültigkeitsdauer Der Flugschein zum Normaltarif (nur Eco Flex) ist vorbehaltlich abweichender Bestimmungen zur Beförderung ein Jahr gültig, gerechnet vom Ausstellungsdatum an. Ein Flugschein zu einem anderen als dem Normaltarif ist zur Beförderung oder Erstattung nur für Seite 3 von 25

4 die Zeit gültig, wie dies im Ticket selbst angegeben ist. Das Ausstellungsdatum beim elektronischen Ticket ist immer identisch mit dem Datum der originären Buchung Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen verliert ein Flugschein seine Gültigkeit nach Beendigung der darin aufgeführten Flüge, wenn diese Flüge nicht zuvor in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 3.2 umgebucht worden sind Name und Adresse der Fluggesellschaft Unser Name kann im Flugschein mit dem Airlinecode oder auf andere Weise abgekürzt werden. Unsere Adresse ergibt sich aus der Flug-Bestätigung, aus unserer Internet- Homepage oder aus dem Itinerary/Receipt. 4. Flugpreise, Steuern, Gebühren und Abgaben 4.1. Flugpreise Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum Bestimmungsort, wenn nichts anderes vereinbart ist. In den Flugpreisen sind Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtterminals nicht enthalten. Flugpreise werden für den im Flugschein ausgewiesenen Termin und die dort ausgewiesene Reiseroute berechnet. Sollten Sie Ihre Reiseroute oder das Datum Ihrer Reise ändern, kann dies daher Einfluss auf den zu bezahlenden Flugpreis haben Flugpreisrelevante Abgaben Von InterSky direkt erhobene flugpreisrelevante Abgaben wie zum Beispiel für die InterSky Security Charge (YQ) sind von Ihnen zu tragen. Die Flugpreisrelevanten Abgaben für Flugreisen unterliegen laufenden Änderungen und können auch nach dem Tag der Ausstellung des Flugscheins erhöht werden. Im Falle einer Erhöhung der auf dem Flugschein angegebenen Flugpreisrelevanten Abgaben sind Sie verpflichtet, den Mehrbetrag zu zahlen. Gleiches gilt, wenn nach der Ausstellung Ihres Flugscheins neue Flugpreisrelevante Abgaben eingeführt werden Luftverkehrsabgabe Die deutsche Bundesregierung führt per eine Luftverkehrsabgabe (OY) ein. Österreich führt die Luftverkehrsabgabe (QD) zum ein. InterSky erhebt dazu ab sofort auf alle Abflüge aus Deutschland und Österreich die Luftverkehrsabgabe in derzeit kommunizierter Höhe. Sollte sich eine Veränderung der Luftverkehrsabgabe ergeben, ist InterSky gezwungen, Erhöhungen nach zu berechnen. Bei einer allfälligen Reduzierung der Luftverkehrsabgabe ist es InterSky aufgrund des erhöhten administrativen Aufwandes nicht möglich, die vereinnahmte Luftverkehrsabgabe ganz oder teilweise rückzuerstatten Steuern, Gebühren und Abgaben Steuern, Gebühren und Abgaben, die von der Regierung, anderen Befugten oder durch den Betreiber eines Flughafens erhoben werden, sind von Ihnen zu tragen. Beim Kauf Ihres Flugscheins werden Sie auf nicht im Flugpreis enthaltene Steuern, Gebühren und Abgaben hingewiesen, die in der Regel separat auf der Flug-Bestätigung ausgewiesen sind. Die Steuern, Gebühren und Abgaben für Flugreisen unterliegen laufenden Änderungen und können auch nach dem Tag der Ausstellung des Flugscheins erhöht werden. Im Falle einer Erhöhung der auf dem Flugschein angegebenen Steuern, Gebühren und Abga- Seite 4 von 25

5 ben sind Sie verpflichtet, den Mehrbetrag zu zahlen. Gleiches gilt, wenn nach der Ausstellung Ihres Flugscheins neue Steuern, Gebühren und Abgaben eingeführt werden Weitere Entgelte Der Flugpreis deckt grundsätzlich nur Ihre Beförderung vom Flughafen des Ausgangsortes zum Zielflughafen. Zusatzleistungen, die wir auf Ihren Wunsch im Rahmen Ihrer Beförderung erbringen bzw. Aufwendungen, die zusätzlich zu Ihrer Beförderung bestehen, sind durch den Flugpreis nicht abgegolten, sondern sind von Ihnen als weitere Entgelte zu bezahlen. Wir legen in Punkt 17 dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen fest, unter welchen Voraussetzungen wir derartige weitere Entgelte erheben können und für welche Leistungen dies erfolgen kann. Maßgeblich ist der jeweilige Stand der Entgeltordnung a) zum Zeitpunkt Ihrer Buchung, wenn es sich um eine Leistung handelt, zu deren Erbringung wir bereits aufgrund der Buchung verpflichtet sind oder die Beförderung von Kleinkindern unter 2 Jahren betrifft, sonst b) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder bei Eintritt der Umstände, für die Anspruch auf weiteres Entgelt besteht. Unberührt von diesen Zusatzentgelten bleibt unsere Berechtigung, Auslagen erstattet zu verlangen oder Schadenersatzforderungen geltend zu machen (z.b. bei der Rückbelastung von Lastschriften udgl.) Währung 4.7. Zahlung Flugpreise, Steuern, Gebühren und Kosten sowie weitere Entgelte (Beförderungsentgelt) sind in Euro zahlbar, sofern nicht durch uns oder unseren autorisierten Vertreter spätestens zum Zeitpunkt Ihrer Buchung eine andere Währung angegeben wird Das Beförderungsentgelt wird sofort mit Abschluss des Beförderungsvertrages (vergl ) fällig. Erhöht sich das Beförderungsentgelt nachträglich, wird der Mehrbetrag mit der Mitteilung von uns an Sie fällig Das Beförderungsentgelt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung per von uns akzeptierter Kreditkarte zu entrichten. Sie erteilen uns dazu bei der Buchung des Fluges die Belastungsermächtigung für Ihr Kreditkartenkonto. Die erteilte Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Einziehung etwaiger Mehrbeträge, deren Zahlung wir aufgrund dieser Bedingungen von Ihnen verlangen können Das Entgelt gilt erst als entrichtet, wenn der verrechnete Betrag auf unserem Konto eingelangt ist. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, davon auszugehen, dass Sie den Flugpreis entrichtet haben, wenn Sie bei der Buchung des Fluges die Belastungsermächtigung für Ihr Kreditkartenkonto erteilt haben. Solange das Beförderungsentgelt nicht vollständig auf unserem Konto eingetroffen ist, sind wir berechtigt, die von uns zu erbringenden Leistungen zu verweigern, insbesondere Ihre Beförderung abzulehnen. Wir sind insbesondere berechtigt, Ihre Reservierung zu stornieren, Ihre Beförderung zu verweigern (ohne dass es hiefür besondere Fristsetzungen, Mahnungen oder Benachrichtigungen bräuchte) und Ihren Onlinezugang bei uns zu sperren, sowie weitere Buchungen von Ihnen für Sie als Fluggast abzulehnen, wenn sich für uns ergibt, dass Ihre Angaben hinsichtlich der Daten der Kreditkarte oder Ihres Bankkontos falsch oder unvollständig waren, Sie gar nicht berechtigter Kreditkarten- oder Bankkontoinhaber sind, Sie aus sonstigen Gründen Ihren finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich des Kreditkartenkontos nicht nachkommen können, Sie die Belastungsermächtigung für Ihr Kreditkartenkonto widerrufen haben, das Kreditkarteninstitut die Zahlung nicht leistet oder den eingezogenen Betrag ganz oder teilweise rückbelastet. Wenn Sie keine fristgerechte Zahlung leisten oder von einem der vorangeführten Gründe betroffen sind, sind wir darüber hinaus berechtigt, ein Inkassounternehmen bzw. unseren Rechtsanwalt mit der Forderungsbetreibung zu beauftragen; sämtliche damit verbunde- Seite 5 von 25

6 nen Kosten sind von Ihnen zu tragen. Wir werden Ihr Zahlungssäumnis auch dem KSV anzeigen. Außerdem behalten wir uns Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor und belasten Ihnen jenen Aufwand, den Sie uns durch die Rückbelastung bzw. die Stornierung verursacht haben. Auf die Rückbelastungspauschale unserer Entgeltordnung (Punkt 17.) wird hingewiesen 5. Buchung 5.1. Buchungsanforderungen Grundsätzlich stellen wir Flugscheine nur zusammen mit einer Buchung aus. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein und wird Ihnen ein Flugschein ohne eine Buchung ausgestellt, kann eine Buchung vorbehaltlich unserer Tarife und der Verfügbarkeit von Plätzen auch später vorgenommen werden Wir oder unsere autorisierten Vertreter werden Ihre Buchung(en) registrieren. Auf Anfrage erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Buchung Unsere Flugpreise unterliegen Bestimmungen, die Ihr Recht, Buchungen zu ändern oder zu stornieren, einschränken oder ausschließen Umbuchungen Nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen können Flüge für dieselbe Flugstrecke und denselben Fluggast auf eine andere flugplanmäßige Zeit umgebucht werden, sofern es die Tarifregelungen zulassen oder freie Plätze auf dem neu gewünschten Flug verfügbar sind Umbuchungen können in der Klasse Eco Flex bis 3 Monate nach dem geplanten (ursprünglichen) Flugdatum kostenlos vorgenommen werden. Bei der Klasse Eco Classic kann jedoch nur bis spätestens zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des (ursprünglichen) Fluges umgebucht werden. Die Tarife der Eco Simple sind von Änderungen ausgenommen. Umbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt (nachträgliche Umbuchungen) sind ausschließlich in den in Artikel und Artikel genannten Fällen zulässig Mit Ausnahme der in Artikel und Artikel genannten Fälle erheben wir für Umbuchungen ein pauschales Entgelt pro Fluggast und Flugstrecke, dessen Höhe Sie unserer Entgeltordnung (Artikel 17 RBKG ) entnehmen können. Außerdem bestimmt sich das Beförderungsentgelt nach der zum Zeitpunkt der Umbuchung maßgeblichen Tarifstufe für die betreffende Flugstrecke. Ist das danach zu berechnende Beförderungsentgelt höher, müssen Sie zusätzlich zu der Umbuchungsgebühr den Differenzbetrag entrichten. Die Erstattung eines etwaigen Minderbetrages ist hingegen ausgeschlossen. Bezüglich der sich durch eine Umbuchung ergebenden zusätzlichen Zahlungspflichten weisen wir ausdrücklich auf unser Recht zur Leistungsverweigerung hin (Artikel 7) Umbuchungen erfolgen im Internet oder telefonisch über das InterSky Call-Center (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr). Die neuen Flugtermine müssen vollständig innerhalb der Gültigkeitsdauer des Flugscheins liegen, soweit nicht ein Umstand vorliegt, aufgrund dessen wir die Gültigkeitsdauer verlängern. Eine Umbuchung ist nur auf einen zum Zeitpunkt der Umbuchung in unserem Reservierungssystem geladenen und bereitgestellten Flug möglich. Seite 6 von 25

7 5.2.5 Umbuchungen in der Eco Flex können nach dem geplanten (ursprünglichen) Flugdatum ausschließlich telefonisch über das InterSky Call-Center (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr) vorgenommen werden Sitzplatzbelegung Eine Reservierung bestimmter Sitzplätze ist gegen eine Gebühr möglich ( vgl. Entgeltordnung Punkt 17). Wir behalten uns zudem das Recht vor, jederzeit, auch nach dem Besteigen des Flugzeuges durch Sie, Sitze zuzuteilen oder neu zu verteilen, wenn wir dies aus Gründen der Flugsicherheit, des Schutzes oder aus betrieblichen Gründen für notwendig erachten. Wir sind darüber hinaus auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fluggästen nach der Reihenfolge ihres Eincheckens Priorität bei der Sitzplatzauswahl einzuräumen. 6. Einchecken und Boarding 6.1. Abfertigung (Check-In) Die Check-in-Schalter öffnen in aller Regel 90 Minuten vor der geplanten Abflugzeit. Wir empfehlen Ihnen, sich 90 Minuten vor dem Abflug zur Abfertigung zu begeben. Wir sind berechtigt, Buchungen von Fluggästen, die sich nicht zu der jeweiligen Flug-Bestätigung ausgewiesenen Meldeschlusszeit (spätester Check-in) am Check-in-Schalter eingefunden und sich beim Abfertigungspersonal zur Abfertigung gemeldet haben, zu streichen Die Fluggäste sind verpflichtet, beim Web-Check-in den Onlineprozess spätestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abgeschlossen und die Bordkarte ausgedruckt zu haben. Der Web-Check-in ist ab 24 Stunden bis 2 Stunden vor Abflug möglich. Weitere Informationen finden Sie unter Im Interesse der Sicherheit unserer Fluggäste gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch Verzögerungen ergeben können. (a) Alle Fluggäste, auch Kinder und Kleinkinder, müssen beim Check-in einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Dies gilt ungeachtet staatlicher Reisebestimmungen auch für Inlandsflüge und Flüge von und nach Staaten des Schengener Abkommens. Bei internationalen Flügen sind zusätzlich die staatlichen Einreise- und Ausreisebestimmungen zu beachten und die danach vorgeschriebenen Identitätspapiere und sonstigen Dokumente wie Visa vorzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis müssen wir die Abfertigung verweigern. (b) Die Namen auf dem Identitätsnachweis und in Ihrem Flugschein (Flug- Bestätigung) müssen übereinstimmen. Es können nur Fluggäste abgefertigt werden, für die die Buchung erfolgt ist. Eine nachträgliche Änderung (Fluggastwechsel) ist nicht möglich. (c) Passagiere und ihr Gepäck werden auch von uns einer genaueren Sicherheitsprüfung unterzogen. Wir sind daher nach Maßgabe des Artikels 8.6 berechtigt, Sie und Ihr Gepäck zu durchsuchen. Bestimmte Gegenstände dürfen nicht mit in die Kabine genommen werden, oder sind gar gänzlich von der Luftbeförderung ausgeschlossen. Sie sollten daher bereits beim Packen Ihres Reisegepäcks die näheren Bestimmungen dazu in Artikel 8 genau beachten. Dadurch erleichtern Sie uns unsere Aufgabe und sich selbst Unannehmlichkeiten bei der Abfertigung. Erforderlichenfalls müssen wir Sie bei der Ab- Seite 7 von 25

8 fertigung auffordern, Gegenstände aus dem Handgepäck in ein aufzugebendes Gepäckstück umzupacken oder die Abfertigung Ihres Gepäcks sogar gänzlich verweigern Boarding Bei der Abfertigung erfahren Sie, von welchem Flugsteig Sie an Bord gehen können und wann Sie sich spätestens am Flugsteig einfinden müssen. Sie dürfen am Flugsteig nicht später erscheinen, als zu jenem Zeitpunkt, der Ihnen anlässlich des Check-Ins bekannt gegeben wurde. Beachten Sie bitte, dass an jedem Flughafen vor dem Betreten des Flugsteigbereiches Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden, auf deren Dauer und Ablauf wir keinen Einfluss haben. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig zum Sicherheitsbereich zu begeben, da die Wartezeiten je nach den Umständen unterschiedlich lang sein können Verspätungsfolgen Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren, wenn Sie die Fristen für das Abfertigen nicht einhalten oder nicht rechtzeitig am Flugsteig erscheinen. Das gilt auch, wenn wir Sie aus einem der in Artikel aufgeführten Gründe nicht abfertigen konnten. Sie haben in diesem Fall grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift des Beförderungsentgeltes. 7. Ablehnung und Einschränkungen der Beförderung 7.1. Das Recht, die Beförderung zu verweigern Wir können uns weigern, Sie oder Ihr Gepäck zu befördern oder weiterzubefördern, sofern diese Maßnahme notwendig ist, um geltenden gesetzlichen Bestimmungen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften, behördlichen Verfügungen und Regelungen zu entsprechen. Weiterhin können wir uns weigern, Sie oder Ihr Gepäck zu befördern oder weiterzubefördern, wenn wir aufgrund bestimmter Tatsachen davon ausgehen dürfen, dass Ihre Beförderung oder die Ihres Gepäcks die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort der Passagiere oder der Crew gefährden, beeinflussen oder bedrohen könnte; Ihr psychischer oder physischer Zustand einschließlich einer Beeinträchtigung durch Drogen oder Alkohol eine Gefahr oder ein Risiko für Sie, für andere Fluggäste, die Crew oder deren Eigentum darstellt; Sie bereits auf einem früheren Flug erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht haben und wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie dieses Verhalten wiederholen könnten; Sie es abgelehnt haben, sich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; Sie die von uns verlangten Flugpreise, Steuern, Gebühren oder sonstigen Entgelte nicht vollständig bezahlt haben; Sie scheinbar nicht über gültige Reisedokumente verfügen oder versuchen, in ein Land einzureisen, das Sie lediglich als Transitpassagier bereisen dürfen bzw. für dass Sie nicht die gültigen Reisedokumente haben, Sie Ihre Dokumente während der Reise zerstören Seite 8 von 25

9 oder diese nicht gegen Erhalt einer entsprechenden Bestätigung auf Verlangen der Crew dieser übergeben wollen; Sie nicht beweisen können, dass Sie die in dem Flugschein (Flug-Bestätigung) genannte Person sind; Sie zuvor ohne gültigen Flugschein gereist sind; Sie unsere Sicherheits- und Warnhinweise oder sonstigen Anweisungen nicht beachten Fluggäste, die besonderer Unterstützung bedürfen Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Beförderung von unbegleiteten Kindern unter 12 Jahren, Personen mit Behinderungen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen Personen, die besondere Unterstützung benötigen, von einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarungen mit uns abhängig machen müssen. Buchungen für Fluggäste mit besonderen Bedürfnissen sollten daher über unser Call-Center vorgenommen werden. Ist eine Buchung über das Internet erfolgt, muss das Call-Center unter Angabe der Reservierungsnummer möglichst umgehend nachträglich über die Anforderungen im Detail informiert werden Schwangere werden bis einschließlich der 34. Schwangerschaftswoche befördert. Auch der Rückflug muss bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein. Zum Nachweis darüber, dass die 34. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist, ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung notwendig, die ihr Schwangerschaftsstadium und die Unbedenklichkeit des Fluges belegt Ungeachtet der Erfordernis unserer Akzeptanz im Einzelfall und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gelten folgende Regelungen: (a) Passagiere mit speziellen Bedürfnissen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht vor den Notausgängen sitzen. (b) Wir können maximal einen Fluggast pro Flug befördern, dessen Behinderung die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfordert, es sei denn, der Fluggast reist selbst in Begleitung einer geeigneten Betreuungsperson. Als zur Betreuung geeignet kann eine Begleitperson nicht angesehen werden, wenn sie für die Betreuung von mehr als einem Fluggast verantwortlich ist. (c) Zusammenklappbare Rollstühle von Passagieren werden zusätzlich zum üblichen Freigepäck kostenlos befördert. Der Transport von Rollstühlen mit nicht versiegelten oder nicht auslaufsicheren Batterien ist jedoch ausgeschlossen. Wir können grundsätzlich pro Flug maximal fünf Fluggäste mit Rollstuhl akzeptieren. Die Beförderung größerer Gruppen von Fluggästen mit Rollstühlen ist nur aufgrund besonderer Vereinbarungen mit uns möglich. (d) Für Passagiere, die völlig unbeweglich sind, nicht ohne Hilfe gehen, die Stufen zum Flugzeug nicht hinaufgehen oder keine größeren Distanzen zurücklegen können, stehen am Flughafen Rollstühle zur Verfügung. Der Transport von Liegendkranken, die eine zusätzliche Liege ( Stretcher ) benötigen, ist auf unseren Flügen nicht möglich. Seite 9 von 25

10 7.3. Beförderung von Kindern Von gesonderten Vereinbarungen abgesehen befördern wir Kinder unter 12 Jahren nur, wenn sie zusammen mit ihren Eltern, Geschwistern oder anderen Begleitpersonen (ab 16 Jahren) reisen. Handelt es sich bei der Begleitperson nicht um einen zur Obsorge berechtigten Elternteil, muss uns die Begleitperson eine schriftliche von allen gemeinsam zur Personensorge Berechtigten eigenhändig unterschriebene Erklärung vorlegen, aus der sich das Einverständnis der Sorgeberechtigten mit der Flugreise unter Aufsicht der Begleitperson ergibt Die Anzahl unbegleiteter Kinder ist auf jedem Flug begrenzt. Die Beförderung von unbegleiteten Kindern muss über unser Call Center mit der Buchung angemeldet werden. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren Kinder, die am Tag der Reise das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden gegen eine pauschale Servicegebühr, deren Höhe Sie unserer Entgeltordnung (Artikel 17) entnehmen können, befördert, wenn sie auf dem Schoß einer erwachsenen Begleitperson sitzen. Für Kinder von 2 bis einschließlich 11 Jahren gilt eine Ermäßigung von 50% auf den Flugtarif. Ansonsten haben Jugendliche (ab 12 Jahren) dieselben Tarife wie Erwachsene. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass sich an Bord unserer Flugzeuge keine Kindersitze befinden Jedes Kind/Kleinkind benötigt seit 15. Juni 2012 für Auslandsreisen (auch innerhalb der EU) einen eigenen Pass oder sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte. 8. Gepäck 8.1. Erlaubtes Freigepäck Die Beförderung Ihres Gepäcks ist mit dem Flugpreis abgegolten, soweit es unsere Bedingungen für Freigepäck erfüllt. Als Freigepäck gilt: aufgegebenes Gepäck im Reisekoffer oder in einem ähnlichen kompakten Behältnis bis zu einem Maximalgewicht von 23 kg pro Fluggast mit Ausnahme aller Flüge von/bis Elba. Hier gilt ein Maximalgewicht von 15 kg. Grundsätzlich ist auf allen Flügen pro Fluggast nur ein Gepäckstück erlaubt. Kleinkinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf diese Freigepäckmenge nicht aufgegebenes Gepäck, das Sie als Handgepäck in die Flugzeugkabine mitnehmen und uns als solches beim Einchecken vorgezeigt haben, bis zu einem Maximalgewicht von 5 kg und einer Maximalgröße von 55 x 40 x 20 cm. Seite 10 von 25

11 8.2. Übergepäck Gepäck, das aufgrund seines Gewichts, seiner Sperrigkeit, seiner zugelassenen Stückzahl oder sonstiger Erschwernisse bei der Beförderung nicht als Freigepäck gilt, ist Übergepäck und kann nur gegen ein zusätzliches Entgelt befördert werden Ein Anspruch auf die Beförderung von Übergepäck besteht nicht. In der Regel werden wir jedoch im Rahmen unser Kapazitäten Übergepäck bis zu einem Maximalgewicht von 30 kg pro Fluggast akzeptieren. Im Einzelfall ist eine vorherige Absprache mit uns erforderlich Die Höhe des Entgeltes für Übergepäck entnehmen Sie bitte unserer Entgeltordnung (Artikel 17) oder erfragen Sie über unser Call-Center oder an unseren Abfertigungsschaltern. Maßgeblich sind stets die am Tag des jeweiligen Fluges veröffentlichten Entgelte Luftfracht Auf unseren Flügen befördern wir keine Luftfracht. Gepäck kann daher ausschließlich als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck zusammen mit einem Fluggast befördert werden Gegenstände, die nicht als Gepäck angenommen werden Ihr Gepäck darf nicht enthalten: (a) Gegenstände, die das Flugzeug, Personen oder das Eigentum an Bord gefährden. Diese sind im Einzelnen in den technischen Anweisungen für den sicheren Flugtransport von Gefahrengütern der International Civil Aviation Organisation (ICAO) und in den Bestimmungen für Gefahrengüter der International Air Transport Association (IATA) festgelegt. Insbesondere gilt das für Gasflaschen, tiefgefrorene brennbare, nicht brennbare und giftige Gase wie Butan, Sauerstoff und Propan, einschließlich Butangas, Campinggas und Lötlampen, etc. CS- und Pfeffersprays sowie alle Sprays, die den Bewegungsablauf oder das Handeln beeinflussen, brennbare Flüssigkeiten und Festkörper etwa für Anzünder oder Heizgeräte sowie Farbe und Streichhölzer, Feuerzeuge, etc. Gifte wie Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanid, radioaktives Material, oxidierende Materialien und organische Peroxide wie Bleichmittel und Glasfaserreparaturkästen, Infektiöse Substanzen wie Bakterien und Viren, Ätzende Substanzen wie Quecksilber, Säuren, alkalische Stoffe und Nasszellen, sämtliche Flüssigkeiten die zur Herstellung von explosiven Gegenständen verwendet werden können. Bitte beachten Sie, dass Streichhölzer und Feuerzeuge nur im Handgepäck und nur in zum persönlichen Gebrauch üblichen Mengen, nicht aber im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Gegenstände Sie mitnehmen dürfen, rufen Sie uns an oder fragen Sie am Check-in-Schalter. Seite 11 von 25

12 (b) Gegenstände, deren Beförderung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anweisungen oder sonstiger Vorschriften eines Staates, der überoder angeflogen wird, verboten ist. (c) Gegenstände, die nach unserer Ansicht wegen ihrer Gefährlichkeit, Unsicherheit, ihres Gewichtes, ihrer Größe, ihrer Form oder der Art, ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit zur Beförderung als Gepäck ungeeignet sind oder die die Bequemlichkeit anderer Fluggäste unzumutbar beeinträchtigen. Informationen über Gegenstände, die nicht als Gepäck akzeptiert werden, sind auf Anfrage bei uns erhältlich. (d) Feuerwaffen und Sprengstoff, Handwaffen, automatische Waffen, Munition einschließlich Platzpatronen, Pistolenaufsätze, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkanister und Knallkörper Feuerwaffen und Munition, ausgenommen für Jagd- und Sportzwecke, sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen. Feuerwaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können in Übereinstimmung mit unseren Bestimmungen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden; Feuerwaffen müssen entladen und gesichert, sowie entsprechend verpackt sein. Für den Transport von Munition gelten die von der ICAO und der IATA verlautbarten Bedingungen. Sowohl die Feuerwaffen als auch die Munition müssen rechtzeitig vorab über das Call-Center angemeldet und beim Einchecken deklariert werden, hiefür gelten besondere Check-In Zeiten, die Sie im Bedarfsfall vorher erfragen müssen Waffen, wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck angenommen werden. Sie sind jedoch nicht in der Kabine des Flugzeugs erlaubt Ihr aufgegebenes Gepäck darf kein Geld, Schmuck, kostbare Metalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, begebbare Papiere, Wertpapiere oder andere Wertsachen, Schlüssel, Medikamente, Geschäftsunterlagen, Pässe oder andere Kennkarten und Ausweise enthalten. Befinden sich dennoch solche Gegenstände in Ihrem Gepäck, haften wir nicht für deren Verlust oder Schäden, die daran entstehen Wir befördern keine Rollstühle mit nicht versiegelten oder auslaufbaren Batterien, zusätzlichen Sauerstoff für den persönlichen Gebrauch, Tragen, Stubenkinderwagen oder Motoren Das Recht, Gepäck abzulehnen Unter Berücksichtigung der Ausnahmen in Artikel und werden wir die Beförderung oder Weiterbeförderung der in Artikel 8.4 beschriebenen Gegenstände verweigern Wir können es ablehnen, Gepäck zu befördern, wenn es unserer berechtigten Meinung nach nicht ordentlich und sicher in geeigneten Behältern verpackt ist. Informationen über Verpackungen und ungeeignete Behälter erteilen wir Ihnen auf Anfrage Das Gepäck von Dritten darf nicht als eigenes erklärt und als erlaubtes Freigepäck oder Übergepäck zur Beförderung eingecheckt werden. Seite 12 von 25

13 8.6. Recht auf Durchsuchung Aus Gründen der Flugsicherheit und des Schutzes können wir Sie auffordern, sich und Ihr Gepäck durchsuchen, überprüfen und röntgen zu lassen. Wenn Sie nicht erreichbar sind, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden. Dies geschieht, um zu ermitteln, ob Ihr Gepäck einen, in Artikel beschriebenen Gegenstand, Schusswaffen, Munition oder andere Waffen, die uns nicht gem. Artikel oder vorgelegt wurden, enthält. Wenn Sie einer solchen Aufforderung nicht nachkommen, können wir es verweigern, Sie und Ihr Gepäck zu befördern. Falls eine Durchsuchung oder Überprüfung Ihnen Schaden zufügt oder eine Röntgenaufnahme oder Überprüfung Ihr Gepäck beschädigt, haften wir grundsätzlich nur dann, wenn wir den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet haben. Sie haften für sämtliche direkte und Folgekosten, die aufgrund einer zusätzlichen Untersuchung entstehen Aufgegebenes Gepäck Nach Abgabe des Gepäcks, das Sie aufgegeben haben, werden wir dieses verwahren und an jedes Gepäckstück eine Erkennungsmarke anbringen An jedem aufgegebenen Gepäckstück müssen Ihr Name oder andere persönliche Identifizierungskennzeichen angebracht sein Aufgegebenes Gepäck wird, wenn möglich, mit demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, dass wir aufgrund der Flugsicherheit, aus Gründen des Schutzes oder aus betrieblichen Gründen beschließen, das Gepäck auf einem alternativen Flug zu befördern. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem unserer folgenden Flüge befördert werden, können Sie es am Bestimmungsort (damit ist der jeweiligen Zielflughafen gemeint) persönlich abholen (siehe Pkt 8.9.) Handgepäck Wenn Ihr Gepäck nicht den in Artikel festgelegten Anforderungen entspricht, muss es aufgegeben werden. Darüber hinaus ist auch die Mitnahme der folgenden Gegenstände in die Flugzeugkabine untersagt wie z.b.: Spielzeugwaffen oder Waffenattrappen (Plastik oder Metall) Nagelfeilen (Papierfeilen sind gestattet) Schleudern Tischbesteck Messer mit Klingen jeglicher Länge Papiermesser Rasierklingen Werkzeug Dart-Pfeile Scheren Spritzen Stricknadeln Sportschläger Billard-, Snooker- oder Poolqueues Seite 13 von 25

14 Weitere Gegenstände die in Ihrem Handgepäck nicht befördert werden dürfen erfragen Sie bitte vor dem Abflug direkt bei den Sicherheitsbehörden des jeweiligen Flughafens. Bitte beachten Sie kurzfristige Änderungen aufgrund von Terrorwarnungen. Daraus können sich kurzfristig gesetzliche Änderungen bzw. verschärfte Bedingungen für die Passagiere ergeben Gegenstände, die nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z.b. empfindliche Musikinstrumente) und die nicht den Anforderungen in Artikel entsprechen, werden von uns nur in der Kabine befördert, wenn Sie uns im Voraus benachrichtigen und wir dem stattgegeben haben. Wir erlauben uns, dafür einen Zuschlag zu erheben Abgabe und Ausgabe aufgegebenen Gepäcks Sie sind verpflichtet: Ihr aufgegebenes Gepäck, sobald es möglich ist, am Zielort (damit ist immer der jeweilige Zielflughafen gemeint) oder einer Zwischenlandestelle abzuholen. Sollten Sie Ihr Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abholen, berechnen wir Ihnen eine Aufbewahrungsgebühr nach unseren Tarifen. Verlangen Sie Ihr Gepäck nicht binnen drei Monaten ab dessen Bereitstellung durch uns, entsorgen wir es; wir haften nicht für dadurch entstehende Schäden. Wenn Sie uns noch Beträge schulden, erfolgt die Ausgabe des Gepäcks gegen Bezahlung der offenen Beträge. Wir werden uns jedoch angemessen bemühen, Sie vorher zu benachrichtigen Nur der Besitzer der Gepäckeinlösemarke ist berechtigt, das Gepäck entgegen zu nehmen. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, uns zu vergewissern, dass der Inhaber dieser Gepäckeinlösemarke der berechtigte Empfänger des auszugebenden Gepäcks ist. Wir haften nicht für Verluste, Schäden oder Aufwendungen, die daraus entstehen, dass wir es unterlassen haben, die Berechtigung zu überprüfen. An Personen, die aufgegebenes Gepäck fordern, ohne die Gepäckerkennungsmarke vorzulegen, werden wir das Gepäck nur aushändigen, wenn uns diese ausreichend glaubhaft machen können, dass es sich um Ihr Gepäckstück handelt Wenn eine Person, die aufgegebenes Gepäck fordert, den Gepäckschein, falls ausgestellt, und die Gepäckerkennungsmarke nicht vorlegen kann, um das Gepäck zu identifizieren, werden wir dieser Person das Gepäck nur dann aushändigen, wenn er oder sie sein Recht auf das Gepäck zu unserer Zufriedenheit nachweisen kann Tiere Die Beförderung von Tieren ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Wir werden die Zustimmung nur für den Transport von Hunden oder Katzen erteilen. Wenn wir die Zustimmung erteilen, werden die Tiere vorbehaltlich der folgenden Bedingungen befördert: Seite 14 von 25

15 Sie müssen sicherstellen, dass die zu befördernden Tiere ordnungsgemäß in dafür vorgesehenen, wasserdichten Transportbehältern untergebracht werden und gültige Gesundheits- und Impfnachweise, Einfuhrerlaubnisse und andere Dokumente vorliegen, die von den Ländern, die zu erreichen sind oder die durchreist werden, gefordert werden. Fehlen diese, werden diese Tiere nicht zur Beförderung angenommen. Eine solche Beförderung kann von zusätzlichen Bedingungen, die Sie auf Anfrage bei uns erhalten, abhängig sein Wenn wir den Transport von Tieren akzeptiert haben, gehört das Tier mit seinem Transportbehälter und Futter nicht zum Frei-, sondern zum Übergepäck, für das Sie ein besonderes Entgelt nach unserer Entgeltordnung (Artikel 17) zu zahlen haben. Wenn wir den Transport von Tieren akzeptiert haben, können wir diese nur bis zu einem Gesamtgewicht von 8 kg (Tier und Transportbehälter, Maße max. 25,5 cm x Breite 40 cm x Tiefe 40 cm) ausschließlich in der Kabine befördern Begleithunde (Blindenhunde), die Fluggäste mit Behinderungen begleiten, werden als zusätzliches Freigepäck unentgeltlich befördert. Fluggäste, die mit einem Begleithund reisen wollen, müssen die InterSky Reservierungszentrale im Voraus telefonisch unter der Nummer 0043 (0) davon informieren. Um sicher zu stellen, dass alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden können, müssen Sie außerdem mindestens 90 Minuten vor der geplanten Abflugzeit einchecken. Beachten Sie dazu auch Artikel (e) Wir sind nicht verantwortlich für ein Tier, dessen Ausfuhr-, Einfuhr- und Gesundheitsbescheinigungen oder andere Dokumente, die notwendig sind für eine Einfuhr oder Durchreise des Tieres in ein Land, einen Staat oder ein Hoheitsgebiet, nicht vollständig sind. Sie und der Fluggast, der das Tier mit sich führt, muss uns für alle Bußgelder, Kosten, Verluste und Verpflichtungen entschädigen, die uns aufgrund einer solchen Unvollständigkeit entstanden sind oder auferlegt wurden Beförderung menschlicher Leichname und Organe Die Beförderung menschlicher Leichname und Leichenteile sowie menschlicher Organe ist auf unseren Flügen nicht gestattet. 9. Flugpläne, Verspätungen, Annullierung von Flügen 9.1. Flugpläne Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen weder garantiert noch stellen sie einen Teil des Vertrages mit uns dar Bevor wir Ihre Buchung entgegennehmen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Möglicherweise müssen wir die flugplanmäßige Flugzeit nach Übermittlung Ihrer Flug- Bestätigung jedoch ändern. Wenn Sie uns eine Möglichkeit angeben, Sie zu kontaktieren, werden wir uns bemühen, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Wenn nach Erwerb Ihres Flugscheins, eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan vorgenommen wird und es uns nicht möglich ist, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes Beachten Sie bitte bei Ihrer Reiseplanung, dass wir ein Spezialanbieter für direkte Städteverbindungen zu günstigen Preisen sind. Anschlussflüge und den damit verbundenen Service bieten wir daher grundsätzlich nicht an. Sollten Sie dennoch einzelne unserer Flüge miteinander oder mit Flügen anderer Luftfahrtgesellschaften kombinieren wollen, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko. Seite 15 von 25

16 9.2. Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Sie und Ihr Gepäck ohne Verspätungen zu befördern. Um dies zur bestmöglichen Zufriedenheit unserer Fluggäste sicherzustellen, insbesondere um die Annullierung von Flügen zu vermeiden, sind wir unter außergewöhnlichen Umständen berechtigt, einen Flug in unserem Auftrag von einer anderen Fluggesellschaft durchführen zu lassen und/oder mit einem anderen Flugzeug durchzuführen Wenn Ihr Flug annulliert wird, oder sich der Abflug um mindestens drei Stunden verspätet haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Ihre Rechte in diesem Fall, insbesondere die genauen Voraussetzungen sowie Art und Umfang dieser Leistungen, richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Schriftliche Auskunft darüber erhalten Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig Unsere Haftung für weitergehende Schäden bleibt dadurch unberührt und bestimmt sich nach Artikel Regeln für Rückerstattungen Abwicklung der Rückerstattung Die Bestimmungen dieses Artikels regeln ausschließlich, wie Rückerstattungen durchzuführen sind, wenn solche aufgrund einer besonderen Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen zu erfolgen haben. In einem solchen Fall gilt folgendes: Falls in diesem Artikel nicht anders bestimmt, sind wir berechtigt, eine Rückerstattung entweder an die in dem Flugschein genannte Person oder an die Person, die den Flugschein bezahlt hat gegen Vorlage überzeugender Beweise für diese Bezahlung zu leisten. Bei Zahlung durch Kreditkarte oder per Lastschrifteinzug werden wir den Erstattungsbetrag mangels abweichender Vereinbarungen oder Anweisungen auf das Kreditkarten- oder Bankkonto überweisen Wenn ein Flugschein von einer anderen Person als dem auf dem Flugschein genannten Fluggast bezahlt wurde, und auf dem Flugschein angegeben ist, dass eine Rückerstattungsbeschränkung vorliegt, leisten wir die Rückerstattung nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat, oder auf Anweisung dieser Person hin an eine andere Person Rückerstattungen für Tarife und flugpreisrelevante Abgaben können grundsätzlich nur für Buchungen in der Eco Flex erfolgen. Tarife und flugpreisrelevante Abgaben der Eco Classic & Eco Simple sind grundsätzlich von der Rückerstattung ausgeschlossen. Ein Stornierungsanspruch besteht nur bei einer zeitgerechten Stornierung, die bis 2 Stunden vor Abflug erfolgen muss. Stornierungen sind formlos und schriftlich per , Fax oder Postalisch einzureichen an: InterSky Luftfahrt GmbH Bahnhofstrasse Bregenz Österreich Fax: Mail: reservation@flyintersky.com Seite 16 von 25

17 10.2. Höhe vorgeschriebener Rückerstattungen Falls Sie nach diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen einen Anspruch auf Rückerstattung haben, dann ist die Höhe der Rückerstattung: (a) (b) falls kein Teil des Flugscheins genutzt wurde, so hoch wie das gezahlte Beförderungsentgelt, falls ein Teil des Flugscheins genutzt wurde, so hoch wie das des nicht genutzten Reiseabschnittes gezahlten Beförderungsentgelt, sowie wenn der Flug in Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan aufgrund der Rückerstattung bewirkenden Umstände zwecklos geworden ist Höhe sonstiger Rückerstattungen Falls Sie aus anderen als den in 10.2 genannten Gründen zu einer Rückerstattung berechtigt sind, insbesondere weil Ihre Beförderung zwar aus von Ihnen zu vertretenen Gründen unmöglich geworden ist, wir uns jedoch ersparte Aufwendungen oder die anderweitige Verwendung unserer Leistung anrechnen lassen müssen, erheben wir für den mit der Abwicklung verbundenen Aufwand eine Rückabwicklungspauschale, deren Höhe Sie der Entgeltordnung (Artikel 17) entnehmen können Das Recht, die Rückerstattung zu verweigern Wenn Sie uns oder den Behörden eines Landes ein Ticket vorgelegt haben, als Beweis für die Absicht, dieses Land wieder zu verlassen, sind wir berechtigt, die Rückerstattung für dieses Ticket abzulehnen, wenn Sie uns nicht überzeugend nachweisen, dass Sie die Erlaubnis besitzen, in dem Land zu bleiben, oder dass Sie durch eine andere Fluggesellschaft oder ein anderes Transportmittel dieses Land verlassen Währung Wir werden die Erstattung in der Währung und in der Art vornehmen, in der der Flugschein bezahlt wurde. 11. Verhalten an Bord des Flugzeuges Allgemeines Wenn Sie sich an Bord des Flugzeuges nach dem Eindruck der Crew so verhalten, dass Sie das Flugzeug, eine Person oder Eigentum an Bord in Gefahr bringen, oder die Besatzung an der Durchführung ihrer Pflicht hindern oder es versäumen, den Anweisungen der Besatzung nachzukommen, einschließlich der Anweisungen in Bezug auf Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum, oder falls Sie sich in einer Art und Weise benehmen, die Unbehagen, Störungen, Schäden oder Verletzungen bei anderen Passagieren oder der Besatzung verursacht, dürfen wir Mittel einsetzen, die wir als notwendig erachten, um ein Andauern solchen Verhaltens zu verhindern, einschließlich körperlicher Einschränkungen. Sie können von Bord gebracht werden und eine weitere Beförderung zu einem anderen Ort kann Ihnen verweigert werden. Für unrechtmäßiges Verhalten, das Sie an Bord eines unserer Flugzeuge zeigen, können Sie sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich belangt werden. Seite 17 von 25

18 11.2. Rauchen an Bord Alle unsere Flüge sind Nichtraucherflüge. Sie verpflichten sich, an Bord nicht zu rauchen. Wir müssen uns vorbehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Rauchverbot an Bord nicht beachtet wird Elektronische Geräte Aus Sicherheitsgründen dürfen an Bord keine elektronischen Geräte, wie z.b. Mobiltelefone, Laptops, Aufzeichnungsgeräte und Radios, CD-Player, elektronische Spiele oder Übermittlungsgeräte, einschließlich ferngesteuertem Spielzeug und Walkie-Talkies betrieben werden. Sie verpflichten sich, derartige elektronische Geräte während des gesamten Fluges ausgeschaltet zu lassen. Der Gebrauch von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist selbstverständlich erlaubt Alkoholische Getränke Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet. 12. Vereinbarung für zusätzliche Dienstleistungen Falls wir für Sie Vereinbarungen über zusätzliche Dienstleistungen mit Dritten treffen, um andere Dienstleistungen als die Beförderung bereitzustellen oder falls wir einen Flugschein oder einen Gutschein/Beleg in Bezug auf Beförderungen oder Dienstleistungen (außer der Luftbeförderung), die durch Dritte bereitgestellt werden wie etwa Hotelreservierungen oder Automobilvermietungen ausstellen, handeln wir ausschließlich als Vertreter des Dritten Falls wir Ihnen auch Bodentransportdienste anbieten, können diese anderen Bedingungen unterliegen. Diese Bedingungen sind auf Anfrage durch uns erhältlich. 13. Verwaltungsformalitäten Reisedokumente Sie sind dafür verantwortlich, sich alle erforderlichen Reisedokumente und Visa zu verschaffen und diesbezüglich allen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen und Reiseanforderungen der Länder nachzukommen, aus denen, in oder durch die Sie fliegen. Uns trifft keine Verantwortung für Folgen, die daraus entstehen, dass Sie dieser Verpflichtung nicht entsprechen. Sollte Ihnen in irgendeinem Land die Einreise verweigert werden, müssen Sie alle daraus folgenden Strafen oder über uns verhängte Bußen sowie den Rücktransport aus diesem Land selbst tragen bzw. uns ersetzen. Eine Rückerstattung des Flugpreises für die Beförderung zu dem Ort, an dem Ihnen die Einreise verweigert wurde, erfolgt nicht Vor Reiseantritt müssen Sie alle Ausreise-, Einreise- und Gesundheits- sowie andere Dokumente, die per Gesetz, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen oder anderen Anforderungen des betreffenden Landes verlangt werden, einreichen und uns erlauben, von diesen Fotokopien zu erstellen und einzubehalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern, falls Sie diesen Anforderungen nicht nachkommen oder Ihre Reisedokumente uns nicht ordnungsgemäß erscheinen. Seite 18 von 25

19 13.2. Verantwortung für Geldbußen, Haftkosten etc Falls von uns gefordert wird, eine Geldbuße oder Haftkosten zu bezahlen oder Ausgaben für Ihr Versäumnis, Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen oder anderen Reiseanforderungen der betroffenen Länder nachzukommen, zu übernehmen oder die erforderlichen Dokumente vorzulegen, sind Sie auf Aufforderung verpflichtet, uns die Aufwendungen oder Auslagen zu ersetzen. Wir dürfen für diese Bezahlung oder Ausgaben den Wert von ungenutzten Beförderungen auf Ihrem Flugschein oder Ihr Eigentum, das sich in unserem Besitz befindet, verwenden Zollinspektion/Zollrevision/-Untersuchung Falls erforderlich müssen Sie eine Einsicht in Ihr Gepäck durch Zoll- oder Regierungsbeamte zulassen. Wir sind nicht haftbar für Verlust oder den Schaden, den Sie aufgrund dieser Untersuchung oder durch Ihr Versäumnis, dieser Aufforderung nachzukommen, erleiden Sicherheitsuntersuchung/-inspektion Sie müssen sich jeglichen Sicherheitsüberprüfungen durch Behörden, Flughafenangestellte, Beförderern oder durch uns unterziehen Persönliche Daten Sie erkennen an, dass Ihre persönlichen Daten uns zu folgenden Zwecken überlassen worden sind: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; die Entwicklung und die Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren und die Bereitstellung dieser Daten für die Regierungsbehörden, die mit Ihrer Reise in Verbindung stehen. Zu diesen Zwecken ermächtigen Sie uns, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu nutzen und sie an unsere Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, Regierungsbehörden, andere Fluggesellschaften oder an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen bereitstellen, zu übermitteln. Sie berechtigen uns insbesondere Ihre Passdaten und Ihre im Zusammenhang mit Ihrer Reise von uns verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland einschließlich Behörden in den USA und Kanada zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverfahren auf Verlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist Falls und solange Sie die Verwendung Ihrer Daten nicht ausdrücklich eingeschränkt haben, dürfen wir Ihre Daten auch nutzen, um Sie über unsere Angebote zu informieren. Zu diesem Zweck dürfen wir Ihre Daten auch über die Abwicklung des Beförderungsvertrages hinaus gespeichert halten und mit dieser Zweckbestimmung an unsere Kooperationspartner übermitteln. 14. Beförderungsfolge Durch uns und andere Fluggesellschaften durchgeführte Beförderungen unter einem Flugschein werden gem. dem Abkommen als ein einziger Vorgang betrachtet. Beachten Sie dazu jedoch Artikel Seite 19 von 25

20 15. Haftung für Schäden Allgemeines Wir sind von der Haftung ganz oder teilweise befreit, wenn der Schaden durch Ihr Verschulden verursacht oder mitverursacht wurde Wir haften nur für Schäden, die auf Flügen oder Flugsegmenten eintreten, bei welchen unser Airlinecode in der Spalte Flight/Carrier in Ticket aufscheint. Stellen wir Tickets für die Beförderung auf Flügen eines anderen Luftfrachtführers aus oder nehmen wir Gepäck zur Beförderung auf Flügen eines anderen Luftfrachtführers an, so handeln wir lediglich als Agent für diesen anderen Luftfrachtführer und haften nicht direkt Wir haften nicht für Schäden, die direkt oder indirekt auf die Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, Vorschriften oder Verordnungen oder darauf zurückzuführen sind, dass Sie denselben nicht nachkommen oder die in einem von uns nicht zu vertretenden Umstand ihren Ursprung haben Hinsichtlich des aufgegebenen Gepäcks haben Sie das Recht, auch den ersten oder den letzten Luftfrachtführer wegen Schadenersatzes in Anspruch zu nehmen. Wir haften grundsätzlich nur für Gepäck (Schäden, Verlust, Diebstahl, Verspätung, etc.), welches auf Flügen oder Flugsegmenten befördert wurde, bei welchen unser Airlinecode in der Spalte Flight/Carrier in Ticket aufscheint. Für durchgechecktes Gepäck können wir grundsätzlich keine Haftung (für zb Schäden, Verlust, Diebstahl, Verspätung, etc.) übernehmen. Wir empfehlen daher, Ihr Gepäck auf unseren Flüge immer direkt einzuchecken Unsere Haftung übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir haften nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden und auch nicht für Schadenersatz mit pönalem Charakter Wir haften nicht, wenn wir beweisen, dass wir unsere Leute und sonstigen Personen, deren wir uns zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedienen, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass Sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Ausschluss und Beschränkung unserer Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Agenten, Bediensteten, Vertreter sowie jeder Person, deren Fluggerät wird benützen einschließlich deren Agenten, Bediensteten und Vertreter. Der Gesamtbetrag, der gegebenenfalls von uns und den genannten Personen als Schadenersatz insgesamt zu leisten ist, darf die für uns geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht übersteigen Die Regelungen dieses Abschnittes gelten uneingeschränkt auch für die nachfolgenden Sonderfälle, sofern sich aus diesen Regelungen nichts Abweichendes ergibt Soweit nichts anderes ausdrücklich vorgesehen ist, hat keine dieser Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen nach dem Übereinkommen und dem anwendbaren Recht zum Inhalt Personenschäden Die Schadenshaftung unterliegt dem Österreichischen Luftfahrgesetz sowie dem Übereinkommen von Montreal vom , das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 (in der jeweils geltenden Fassung) geregelt und in das Nationale Recht umgesetzt wurde (a) Bei Schäden bis zu einem SZR entsprechenden Betrag in EURO je Fluggast werden wir auch dann keine Haftungsfreistellung geltend machen, wenn wir beweisen können, dass wir oder unser Personal alle erforderlichen Seite 20 von 25

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