Stellungnahme des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen zum Konsultationspapier NQR
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1 An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur z. Hd. Frau Milana Tomic Minoritenplatz 5 A-1014 Wien Höchstädtplatz Wien Datum: 17. Juni 2008 Bearbeiter: Ing.Mag.Dr.Peter Hausberger Tel.: (01) DW 470 Fax: (01) DW hausberger@technikum-wien.at ZVR-Nr.: DVR Stellungnahme des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen zum Konsultationspapier NQR Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bedanken uns sehr herzlich für die Einbindung in den gegenständlichen Konsultationsprozess und dürfen Ihnen hiermit die folgende Stellungnahme des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen zum NQR- Konsultationspapier zukommen lassen. Wir haben uns dabei an die Fragen im Konsultationspapier gehalten, möchten aber vorwegschicken, dass wir vor allem jene Fragen beantwortet haben, die aus Sicht des Fachhochschul-Sektors besonders wichtig sind. Trotzdem haben sich bei der Beantwortung einige Redundanzen ergeben, die sich leider nicht haben vermeiden lassen. 1) Bemerkungen vorweg: Die Implementierung eines QR auf europäischer Ebene, und folglich, die Implementierung eines NQR in Österreich, wird seitens des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen grundsätzlich begrüßt. Dem österreichischen Fachhochschul-Sektor ist die lernergebnisorientierte Beschreibung der im Studium zu erwerbenden Qualifikationen seit langem immanent und es ist zu hoffen, dass durch die NQR-Initiative diese Form der transparenten Darstellung von Bildungsinhalten auch in den anderen Bildungssektoren stärker Eingang finden wird. Aus Sicht der FH-Studierenden ist zu hoffen, dass durch einen NQR ihre absolvierten Prüfungen und Studienabschlüsse an unterschiedlichen Hochschulen leichter anerkannt werden können, auch wenn diese Hochschulen unterschiedliche Ausrichtungen in ihren Profilen aufweisen. Die Studierenden würden somit größere Flexibilität bei der Wahl ihres Bildungsweges erlangen und könnten dadurch schneller auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren. Es wäre ihnen dadurch aber auch leichter möglich, ihre persönlichen Interessen und Begabungen zu entfalten, da sie ihren Bildungsweg ihrem persönlichen Entwicklungsprozess besser anpassen könnten.
2 - 2 - Wir erwarten uns von einer transparenteren Darstellung von Bildungsinhalten mehr Aufschluss über bereits erworbene Qualifikationen. Dadurch kann der Einstieg in den Fachhochschul-Sektor insbesondere von Personen ohne Reifeprüfung und letztlich die Anerkennung erworbener Qualifikationen erleichtert werden. Damit der NQR aber diese wünschenswerten Effekte erzielen kann, werden zuvor vertrauensbildende Maßnahmen erforderlich sein, wie beispielsweise ein sich über alle Bildungssektoren erstreckendes externes Qualitätssicherungssystem. Darüber hinaus werden alle Bildungssektoren auf eine lernergebnisorientierte Beschreibung der Lerninhalte umstellen müssen, damit der NQR überhaupt implementiert werden kann und in der Folge funktionsfähig sein kann. Nur so ist letztlich die Zuordnung und folglich die Anerkennung von Lernergebnissen möglich. Dieser Vorgang sollte wie bisher durch die aufnehmende Institutionen erfolgen. 2) Beantwortung der Fragen für den Konsultationsprozess: 1. Hintergrund, Zielsetzungen Sind die organisatorischen Strukturen (insbesondere die nationale Steuerungsgruppe, die Projektgruppe im BMUKK, BMWF) zur Bewältigung des Vorhabens der Implementierung eines NQR transparent und klar dargestellt? Diese Frage muss seitens des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen mit nein beantwortet werden. Die FHK, die Interessenvertretung aller österreichischen Fachhochschulerhalter und Fachhochschul-Studiengängen hat in ihrer Funktion als NQR-Beiratsmitglied bereits mehrfach die Gelegenheit gehabt, zur Implementierung eines NQR und zu den Forschungsberichten im Vorfeld des NQR Stellung zu beziehen. Diese Möglichkeit wurde seitens der FHK auch mehrfach wahrgenommen. Die bisherigen Stellungnahmen der FHK, die insbesondere an der pauschalen Einstufung bestimmter Ausbildungsabschlüsse auf bestimmten Levels von sog. Ergänzungsrahmen sowie das alleinige Abstellen von Erfolgen einzelner Abschlüsse am Arbeitsmarkt scharfe Kritik geübt haben, sind aber offensichtlich nicht in das gegenständliche Konsultationsdokument eingeflossen. Daher ist aus unserer Sicht der Implementierungsprozess bis dato nicht als transparent zu bezeichnen. Vielmehr befürchten wir, dass auch im Zuge der aktuellen Konsultation, die seitens des BMUKK administriert wird, Stellungnahmen des tertiären Sektors nur nachrangig behandelt werden. Wir fordern daher für den gegenständlichen Konsultationsprozess, dass alle Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden; dass die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen insbesondere deren Gewichtung transparent dargestellt wird; dass alle Punkte, zu denen einander widersprechende Stellungnahmen einlangen, öffentlich sichtbar gemacht werden. Sollte zu manchen Fragen ein klarer Dissens bestehen, sollte dies respektiert werden. Folglich kann es bei diesen Punkten auch zu keiner entsprechenden Umsetzung kommen.
3 - 3 - Zur Bildung gegenseitigen Vertrauens trägt es nicht bei, dass im Abschnitt 1. Hintergrund, Zielsetzungen des Konsultationsdokuments auf Seite 5 der Anschein erweckt wird, es seien der QF des Europäischen Hochschulraums (QF-EHEA) und die darin verwendeten Dublin Deskriptoren in das Konsultationsdokument aufgenommen worden. Diese werden als Anstoß gebend für den aktuellen nationalen Prozess bezeichnet. Tatsächlich finden zur Beschreibung der Level 5 bis 8 (Hochschul-Sektor bzw. tertiärer Bereich) die Dublin Deskriptoren im Konsultationsdokument aber keine Erwähnung mehr. Dies ist äußerst bedauerlich, da im europäischen Hochschul-Sektor über den QF-EHEA und die Verwendung der Dublin Deskriptoren bereits eine umfassende Einigung erzielt werden konnte. Im FH-Sektor werden folglich bereits durchgängig die Dublin-Deskriptoren verwendet. Der Studiengang Internationales Wirtschaftsingenieurwesen spricht sich daher ausdrücklich für die Verwendung der Dublin-Deskriptoren zur Beschreibung der Levels 5 bis 8 des NQR aus. Ist der Zeitrahmen für die Entwicklung des NQR realistisch gesetzt? Diese Frage kann auf Basis der im Konsultationsdokument enthaltenen Angaben nicht beantwortet werden, da die weitere Vorgehensweise ab Oktober 2008 nicht klar ist. Bis dato werden die häufig erwähnten Stakeholder lediglich zum Konsultationsdokument befragt. Völlig unklar ist aber, wie der NQR inhaltlich gestaltet wird. Die Erstellung des NQR bleibt weitgehend im Dunkeln und es wird nicht erwähnt ob und in welcher Form die Stakholder bei der Erstellung eingebunden werden sollen. Es wird erwähnt, dass bis Ende 2010 das formale Bildungssystem im NQR zugeordnet werden soll. Dieser Zeitrahmen erscheint sehr ambitioniert, da dies eine durchgängig lernergebnisorientierte Beschreibung von Qualifikationen im formalen Bildungssystem sowie ein durchgängiges externes Qualitätssicherungssystem über alle Sektoren voraussetzen würde. Seitens des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen wird in diesem Zusammenhang kritisiert, dass nicht klar ist, wie die einzelnen Stakeholder in diesen Zuordnungsprozess eingebunden werden. Damit der NQR aber nachhaltig reale Bedeutung erlangen kann, erscheint vor allem die Einbindung der Hochschulen als aufnehmende Institutionen unabdingbar. Stimmen Sie mit den Zielsetzungen überein? Falls nicht, begründen Sie bitte Ihren Standpunkt. Den Zielvorgaben im Konsultationsdokument kann prinzipiell zugestimmt werden. Welche Erwartungen und Ziele verbinden Sie/Ihre Organisation mit der Einführung des NQR? Die österreichischen Fachhochschulen haben sich schon immer auch gegenüber Interessenten mit atypischen Vorkenntnissen offen gezeigt. So war es schon bisher möglich, auch ohne Reifeprüfung aber mit einer einschlägigen beruflichen Qualifikation ein Fachhochschul-Studium zu beginnen. Folglich verfügen Fachhochschulen bzw. die jeweils zuständigen Fachhochschul-Organe über große Expertise in der Bewertung, Einstufung und Anerkennung von (beruflichen) Qualifikationen. Wir erwarten uns daher, dass durch die transparente Darstellung von Qualifikationen im NQR diese Anerkennung und Bewertung künftig leichter wird. Um diese Erwartung zu erfüllen, wird
4 - 4 - es aber notwendig sein, dass der NQR die realen Gegebenheiten widerspiegelt und sich die Fachhochschulen davon auch selbst überzeugen können. Wir erwarten uns daher auch, dass wir in den oben bereits erwähnten Zuordnungsprozess eingebunden werden und die Entscheidung bei der Fachhochschule als aufnehmende Institution verbleibt. Welche Ziele sollten aus der Sicht Ihrer Institution bevorzugt verfolgt werden? Fehlen bestimmte Ziele, die berücksichtig werden sollen? Wie oben erwähnt, kann den Zielvorgaben des Konsultationsdokuments grundsätzlich zugestimmt werden, es ist aber wichtig und zur Erreichung der Zielvorgaben unabdingbar, dass die Hochschulen als aufnehmende Institutionen bei der Anerkennung, Bewertung und Zuordnung von Qualifikationen mitentscheiden bzw. Letztentscheidung im Einzelfall treffen. Auf Seite 8 scheint unter dem ersten Punkt auf dieser Seite das erste und einzige (!) Mal eine gemeinsame Qualitätssicherungsstrategie als Zielvorgabe auf. Wie ebenfalls bereits oben erwähnt, sollten Aspekte der Qualitätssicherung im Vorfeld der Implementierung eines NQR behandelt werden, da nur auf diese Weise sicher gestellt werden kann, dass die im NQR enthaltenen Qualifikationen reale Gegebenheiten widerspiegeln. Zur Sichtbarmachung von Schnittstellen (Seite 8 unter Weitere Teilziele ) möchten wir anmerken, dass wir uns auch eine Erfüllung dieser Zielvorgabe erwarten. Die Verbesserung der Durchlässigkeit innerhalb der Rahmenniveaus (z.b. zwischen Fachhochschulen und Universitäten) und zwischen den Niveaus (z.b. zwischen Berufsbildung und Hochschulen) setzt aber eine seriöse Trennung zwischen Sekundarund Tertiärstufe im NQR voraus. Soll der NQR primär orientierende Funktion haben oder sollen auch stärker regulierende Elemente einbezogen werden? Wenn ja, welche? In diesem Zusammenhang erscheinen zwei Punkte aus Sicht des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen wichtig: Der NQR wird, auch wenn er nur orientierende Funktion haben soll, eine gewisse Sogwirkung auf die Gesetzgebung haben. Darüber hinaus, werden mit dem NQR insbesondere bei den Lernenden bzw. AbsolventInnen einzelner Bildungsanbieter Erwartungshaltungen hervorgerufen. Aus diesen beiden Gründen erscheint es umso wichtiger, dass sämtliche Niveaus des NQR auf Basis der tatsächlichen Verhältnisse beschrieben werden. Eine wesentliche Zielvorgabe ist jene, dass mit dem NQR Anerkennungsfragen leichter beantwortet werden können (Seite 9 des Konsultationsdokuments). Auch aufgrund dieser Zielvorgabe erscheint es wichtig, dass der NQR die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt. Über einen NQR zu diskutieren, ohne dass Aspekte der Qualitätssicherung diskutiert werden bzw. ohne dass Methoden zur Überprüfbarkeit von beschriebenen Lernergebnissen entwickelt werden, ist nicht seriös. Der Aspekt der Qualitätssicherung fehlt aber im Konsultationsdokument.
5 - 5 - Die in diesem Punkt gestellte Frage nach einer orientierenden oder eher regulierenden Funktion des NQR stellt sich für die unmittelbar betroffenen Bildungsanbieter und Lernenden gar nicht. Für sie hängt der Nutzen des NQR davon ab, ob sein Inhalt in der Realität (z.b. bei Anrechnungsfragen) einen Niederschlag findet oder nicht. Die Erwartung, dass dieser Nutzen letztlich eintritt, wird so oder so erweckt. Generell möchten wir aber festhalten, dass im gesamten sehr komplexen Themenfeld NQR jedweder Zwang in Form von regulierenden Elementen kontraproduktiv und daher abzulehnen ist. Vielmehr sollte ein künftiger NQR die österreichische Bildungslandschaft realistisch abbilden, was durch ein Validierungssystem in Form von Qualitätssicherung für alle Beteiligten überprüfbar sein sollte. Ein solcher NQR wird schließlich als nützliches Instrument für die Beurteilung und Bewertung von Qualifikationen in der Praxis mit Leben erfüllt und bedarf folglich keines regulierenden Elements. Wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass auch mit einem orientierenden Rahmen keine Erwartungen geweckt werden sollten, die aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen (z.b. Hochschulzugang gemäß UG 02 und FHStG) nicht realisierbar sind. Rechtlich definierte Schnittstellen sollten im NQR berücksichtigt werden und auch die Zuordnung zu den Qualifikationsniveaus sollte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgen, wie es auch aus der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen auf Seite 7 hervorgeht. 2. Theoretisches Fundament und Gestaltungselemente Sind die Begriffe formales, nicht formales und informelles Lernen ein taugliches Instrument, alle in Österreich relevanten Lernergebnisse zu beschreiben? Kann die zeitlich primäre Zuordnung des formalen Systems allzu normierende für die Korridore 2 und 3 wirken? Wenn ja, wie könnte das verhindert werden? Aus Sicht des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen sind diese Begriffe im Konsultationsdokument unscharf definiert und daher problematisch. Viel brennender als die Frage nach der Tauglichkeit dieser Begriffe ist aber die Frage, wie sie sich in der Praxis niederschlagen. Eklatanter Klärungsbedarf besteht derzeit noch im Hinblick auf die Überprüfbarkeit von nicht formalen und informellen Lernergebnissen. Dazu ist ein Multimethodenansatz zur Erkennung, Bewertung und Zertifizierung von Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen erforderlich. Österreich hat in diesem Bereich kaum Erfahrung. Wichtig erscheint aus unserer Sicht auch die Frage, wie formales mit nicht formalem und informellem Lernen verknüpft werden kann. Warum sich das Konsultationsdokument mit dieser wichtigen Frage nicht befasst, können wir nicht nachvollziehen. Geht man davon aus, dass im NQR konsequent lernergebnisorientierte Beschreibungen von Qualifikationen enthalten sein sollen (darunter verstehen wir eine aktiv formulierte, verständliche Beschreibung, wie sie vom EQF vorgegeben wird), erscheint es durchaus möglich, die Einbindung von formalem, nicht formalem und informellem Lernen gleichzeitig vorzunehmen und nicht erst mit formalen Lernergebnissen zu beginnen.
6 - 6 - Die derzeitige Intention des Konsultationsdokuments zunächst nur formale Qualifikationen aufzunehmen und diese sogar ohne klar lernergebnisorientierte Beschreibungen von Qualifikationen in sog. Ergänzungsrahmen einzustufen, birgt die Gefahr in sich, dass sich einzelne Bildungssektoren in bestimmte Niveaus des NQR interessenspolitisch hineinreklamieren (z.b. Aufnahme der BHS-Ingenieure und Meister auf Bachelor-Niveau in Tabelle 4 Seite 27). Da gerade die Bewertung und folglich die Anerkennung von nicht formalem und informellem Wissen stark vom jeweiligen Einzelfall abhängt, halten wir ein standardisiertes Zertifizierungsverfahren für nicht möglich, da dieses unweigerlich mit bestimmten Erwartungshaltungen einherginge, die in Ermangelung einer rechtlichen Grundlage nicht erfüllbar sind. Die Entscheidung über die Anerkennung, die im Fachhochschul-Sektor die potenzielle Aufnahme in einen Studiengang zur Folge hätte, muss daher unbedingt in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Fachhochschul- Institution bleiben und kann nicht von einer externen Stelle getroffen werden. Welche Herangehensweise hat Ihre Organisation zum Thema Lernergebnisse? Falls Ihre Ausbildungsvorschriften bzw. Curricula bereits Lernergebnisse beinhalten, bitte stellen Sie diese kurz dar. Der FH-Sektor nimmt im Bereich der lernergebnisorientierten Beschreibung von Curricula eine Vorreiterrolle ein. Basierend auf den Dublin Deskriptoren wird dies vom Fachhochschulrat (FHR) im Rahmen der Akkreditierungsrichtlinien 1 vorgeschrieben. Zu unterscheiden ist dabei eine allgemein gehaltene Beschreibung der Studiengangsprofile und eine Beschreibung der einzelnen Module eines Studienganges auf Basis der Dublin Deskriptoren 2. Wie bereits oben unter 1./Punkt 1. erwähnt, fordern wir ein Festhalten an den Dublin Deskriptoren auf den Levels 5-8 (Hochschul-Sektor, tertiärer Bereich), da über deren Anwendung Europaweit im Rahmen des Bologna-Prozesses ein umfassender Konsens erzielt werden konnte und Österreich an diesem festhalten sollte. Eine inhaltliche Bedeutung erlangt diese Form der lernergebnisorientierten Beschreibung allerdings erst dadurch, dass der FH-Sektor, wiederum anders als andere Bildungssektoren, über ein umfassendes externes und internes Qualitätssicherungssystem verfügt. Die Fachhochschulstudiengänge müssen regelmäßig (konkret alle 5 Jahre) nachweisen, dass sie die im Akkreditierungsbescheid angegebenen Lernergebnisse auch tatsächlich erfüllen. Folglich kann aus unserer Sicht konstatiert werden, dass Lernergebnisse nur in Kombination mit einem entsprechenden QS-System sinnvoll sind. Wie bereits mehrfach erwähnt, fordern wir, dass im Vorfeld eines NQR umfassende Strategien im Bereich der Qualitätssicherung bzw. Validierung von Lernergebnissen verfolgt werden. Die Kernfrage wird den Stakholdern in diesem Zusammenhang aus unserer Sicht nicht gestellt, nämlich, ob ein umfassender, auf lernergebnisorientierter Beschreibung basierender NQR, überhaupt einen Sinn macht, so lange nicht alle Bildungsanbieter auf eine derartige Beschreibung und ein damit untrennbar verbundenes Qualitätssicherungssystem umgestellt haben. 1 Richtlinien des Fachhochschulrates für die Akkreditierung von Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen, AR 2006, Version Vgl. Anlage 1 und Anlage 8 der AR 2006.
7 - 7 - Wird dem Prinzip der Gleichwertigkeit von Qualifikationen in einem NQR zugestimmt? Diese Fragestellung muss auf Basis des gegenständlichen Konsultationsdokuments mit nein beantwortet werden. Es ist aber prinzipiell sinnvoll, bei Qualifikationen ein und desselben Niveaus von Gleichwertigkeit auszugehen. Die derzeitigen Vorschläge zu den einzelnen Niveaus gehen aber weg von einer lernergebnisorientierten Beschreibung hin zu einer Einstufung von teilweise vollkommen unterschiedlichen teilweise formalen Qualifikationen auf ein und demselben Niveau (siehe Tabelle Seite 27 und Anhang 4). Welche Auswirkungen in der Realität hat es etwa für einen Meister, wenn seine Qualifikation auf demselben Bildungslevel wie ein Bachelorabschluss zu liegen kommt? Vor dem Hintergrund der Intentionen, die hier offenbar das Konsultationsdokument verfolgt, muss empfohlen werden den Begriff Gleichwertigkeit, entweder nicht zu verwenden oder die Intention des Konsultationsdokuments zu überdenken. Da der Begriff Gleichwertigkeit hohe Erwartungen weckt und mit klaren rechtlichen Auswirkungen assoziiert wird, ist dies dringend erforderlich. Wir fordern, dass der NQR die rechtlichen Schnittstellen berücksichtigt (vgl. unserer Ausführungen zu 1./Punkt 6.) und diese nicht einfach übergeht. Seitens des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen konnte festgestellt werden, dass ein Grund für die Abkehr des Konsultationspapiers von den rechtlichen Gegebenheiten auch dadurch entstanden ist, dass die drei Qualifikationsdimensionen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen offenbar nicht gleichwertig berücksichtigt wurden. Derzeit wird der Eindruck erweckt, dass Kenntnisse gegenüber Kompetenzen (Selbständigkeit) unterbewertet werden. Wir sprichen uns in diesem Zusammenhang dafür aus, dass eine Einstufung von Qualifikationen auf einem bestimmten Niveau nur dann zu erfolgen hat, wenn dieses sowohl im Bereich der Kompetenzen als auch im Bereich der Kenntnisse und Fertigkeiten erreicht wird. Wird der vorgeschlagenen Vorgehensweise, d.h. die EQR-Deskriptoren als Ausgangspunkt zu verwenden, zugestimmt? Gibt es eine Präferenz hinsichtlich der Erstellung einer spezifisch österreichischen Deskriptorentabelle? Welche alternativen Methoden (z.b. Vorgabe von Deskriptoren durch ein top-down Verfahren) kann es geben, um Deskriptoren für den NQR zu entwickeln? Bitte stellen Sie diese, wenn möglich dar. Der Studiengang Internationales Wirtschaftsingenieurwesen stimmt der Verwendung der EQR-Deskriptoren grundsätzlich zu, spricht sich aber gleichzeitig auf den Niveaus 6-8 für eine klare und eindeutige Orientierung an den Dublin-Deskriptoren aus. Wie bereits mehrfach festgehalten wurde, ist es aus unserer Sicht wesentlich, dass die nationalen gesetzlichen Schnittstellen vom NQR berücksichtigt werden, um nicht gegenüber den BildungsteilnehmerInnen falsche Erwartungen zu erzeugen. Dieser Grundsatz deckt sich auch mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen auf Seite 7. Im Bereich der Kenntnisse wird dieser Grundsatz durch die EQR- Formulierung auf Stufe 6 unterstrichen, wo diese als fortgeschrittenen Kenntnisse in
8 - 8 - einem Arbeits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorie und Grundsätzen beschrieben werden. Hierbei handelt es sich eindeutig um Kenntnisse die lediglich an einer Hochschule erworben werden können und folglich dem tertiären Bereich zuzuordnen sind. Dieser Theorienbezug sollte durch die Qualifikationen Kenntnisse im Bereich der wissenschaftlichen Grundlagen und Reflexionsfähigkeit erweitert werden. Die Dimension der Kompetenzen sollte um die Qualifikationen Autonomie, Selbständigkeit und Selbstorganisationsfähigkeit erweitert werden. Eine Erläuterungstabelle kann sinnvoll sein, die sog. Ergänzungstabellen werden in ihrer aktuellen Form abgelehnt, da diese im Konsultationsdokument dazu missbraucht werden, formale Bildungsabschlüsse ohne Bedachtnahme auf die Lernergebnisse in bestimmte Niveaus zu pressen. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass alle drei Dimensionen eines Niveaus erfüllt sein müssen, damit es zur Einstufung einer spezifischen Qualifikation auf einem bestimmten Niveau kommen kann. Diesem Grundsatz wurde im Konsultationsdokument nicht gefolgt (vgl. Einstufung von beruflichen Qualifikationen auf akademischen Niveaus in Tabelle 4 auf Seite 27 des Konsultationsdokuments). Die Erläuterungstabelle sollte in Anlehnung an den EQR wie oben angeführt, auf den Levels 6-8 stärker auf spezifisch hochschulische Merkmale abstellen, und den Aspekt der forschungsbasierten Lehre als typischen hochschulisches Alleinstellungsmerkmal aufnehmen. 3. Konkrete Schritte der Vorgangsweise zum Aufbau des NQR in Österreich Wird der vorgeschlagenen Vorgehensweise, nämlich der ersten Aufnahme von Qualifikationen ab Anfang 2009, zugestimmt? Wenn nein, welche Alternativen schlagen Sie vor? Bitte begründen Sie ihre Vorschläge. Wie bereits mehrfach ausgeführt, erachten wir diese zeitliche Zielsetzung als zu ambitioniert. Um einen NQR, der auf einer lernergebnisorientierten Beschreibung von Qualifikationen fußt, in Österreich zu implementieren, bedarf es zuvor einer umfassenden Neuorientierung in vielen Bildungssektoren. Diese Neuorientierung sehen wir in zwei Bereichen als Bedingung für den NQR. Zum einen muss in der Darstellung der Curricula auf eine lernergebnisorientierte Beschreibung umgestellt werden. Zum anderen müssen vertrauensbildende Methoden zur Anwendung gelangen, um eine gewisse Nachhaltigkeit der Qualifikationen sicherzustellen. Derartige Methoden sehen wir insbesondere in der Implementierung von Systemen der internen und externen Qualitätssicherung in allen Bildungssektoren. Trifft man diese Vorkehrungen nicht, ist eine seriöse Einstufung von Qualifikationen nicht möglich. Dies hätte zur Folge, dass der NQR in der Praxis wertlos wäre und letztlich gar nicht zur Anwendung kommen würde, da man in ihm kein valides Instrumentarium zur Beurteilung von beispielsweise Anerkennungs-, Zulassungs- oder Anrechnungsfragen sehen würde. Wird der Zuordnung von Berufsqualifikationen auf höheren Niveaus (5-8) zugestimmt? Wenn nicht, warum und welche Alternativen werden vorgeschlagen? Einer derartigen Zuordnung wird seitens des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen nicht zugestimmt. Mehrere Gründe sprechen aus unserer Sicht dagegen.
9 - 9 - Wie bereits oben unter 2./Punkt vier bis sieben dargestellt, ist für die Einstufung auf einem bestimmten Niveau die Erreichung der Lernergebnisse aller drei Dimensionen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) erforderlich. Die Lernergebnisse der Stufen 6-8 werden im Rahmen von Berufsqualifikationen nicht erreicht. So ist zur Erreichung der Stufe 6 des NQR im Bereich der Kenntnisse vorgesehen, dass es sich bei diesen um fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorie und Grundsätzen handeln muss. Hierbei handelt es sich eindeutig um Kenntnisse, die alleine im Rahmen eines Hochschul-Studiums erreicht werden können (wie oben unter 2./Punkt fünf bis sieben dargestellt, sollte sich diese Beschreibung stärker an den Dublin Deskriptoren orientieren und noch durch andere akademisch-wissenschaftliche Qualifikationen ergänzt werden). Allgemein möchten wir nochmals kritisch anmerken, dass das Konsultationsdokument zu stark auf die Dimension der Kompetenzen abstellt. Darauf ist auch zurückzuführen, dass eine höherwertige Einstufung von Berufsqualifikationen überhaupt zur Diskussion gestellt wird, obwohl bei dieser die Dimension der Kenntnisse und Fertigkeiten nicht entsprechend stark ausgeprägt ist. Dadurch, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eindeutige Vorgaben im Bereich der Schnittstellen Berufliche Bildung/tertiärer Bereich machen, werden mit einer Zuordnung von Berufsqualifikationen auf höherem (tertiärem) Niveau Erwartungen erzeugt, die in der Realität nicht erfüllt werden können. Daher sieht auch die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (siehe Seite 7) vor, dass gesetzliche Schnittstellen in den NQR ihren Niederschlag finden sollten. Seitens des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen wird darauf hingewiesen, dass eine höhere Einstufung von Berufsqualifikationen durch eine Überbetonung der Kompetenzen im internationalen Vergleich keinerlei Deckung findet, vor allem nicht in jenen Ländern, die bereits einen NQR implementiert haben. Soll der NQR eine reale Bedeutung in der Anerkennungspraxis der aufnehmenden Institutionen und des Arbeitsmarktes erlangen und den erzeugten Erwartungshaltungen entsprechen können, sollten die bisherigen praktischen Erfahrungen der aufnehmenden Institutionen so weit als möglich in den NQR einfließen. Gerade der FH-Sektor nahm schon immer gegenüber Personen mit atypischen Vorbildungen ohne Matura eine offene Haltung ein. Die bisherigen Erfahrungen haben aber gezeigt, dass die Anerkennung solcher atypischer Vorkenntnisse häufig Reibungen im weiteren formalen Ausbildungsweg mit sich bringt. Feststellbar ist ein Nachholbedarf vor allem bei den Kenntnissen im Bereich Deutsch, Mathematik und Englisch. Um einen reibungslosen Übertritt zur höheren Bildung zu ermöglichen, erscheint es uns in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Entscheidung über derartige Anerkennungsfragen bei der aufnehmenden Institution verbleibt und auch diese über die Zuordnung der jeweiligen Qualifikation in den NQR auf Basis einer Einzelfallprüfung entscheidet. Ist die Form der Darstellung der Bildungssegmente wie in Tabelle 4 eine zielführende Darstellung, oder wird einer Darstellung in nur zwei Segmenten (Allgemein- und Hochschulbildung einerseits, Berufsbildung andererseits) bzw. ohne eine Differenzierung in Segmente bevorzugt? Bitte kommentieren Sie Tabelle 4, ob die exemplarischen Zuordnungen für sie nachvollziehbar sind.
10 Im gesamten Hochschul-Sektor hat die exemplarische Zuordnung in Tabelle 4 großes Unverständnis hervorgerufen. Zum einen ist nicht nachvollziehbar, wie rein berufliche bzw. schulische Qualifikationen auf demselben Niveau wie akademische Bildungsabschlüsse eingestuft werden können, wenn sich dies weder mit den Vorgaben des EQR noch mit den nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen deckt. Zurückzuführen ist diese Darstellung wohl auf die bereits konstatierte starke Übergewichtung der Kompetenzen im Konsultationsdokument. Zur Vermeidung von all zu vielen Redundanzen möchten wir in diesem Zusammenhang auf unsere bisherigen Argumente zu anderen Fragestellungen des Konsultationsdokuments verweisen. Noch einmal möchten wir aber auch hier erwähnen, dass eine Darstellung von z.b. MeisterInnen und BHS-IngenieurInnen auf demselben Niveau wie BachelorabsolventInnen, auch wenn der NQR nur ein Orientierungsinstrument ist, Erwartungshaltungen hervorruft, die in der Realität keine Deckung finden (z.b. einem BHS-Ingenieur werden in der hochschulischen Praxis maximal 1-2 Semester angerechnet, nicht jedoch 3 Jahre). Einer gemeinsamen Einstufung von Qualifikationen, die in den verschiedenen Dimensionen unterschiedlich stark ausgeprägt sind, im Spannungsverhältnis zwischen akademischen und berufsqualifizierenden Abschlüssen (Bsp. Meister Bachelor, Doktorat Wirtschaftsprüfer) kann daher nicht zugestimmt werden. Außerdem fällt auf, dass bis zu dieser Stelle im Konsultationspapier von Qualifikationsbeschreibungen gesprochen wird. Etwa ab diesem Abschnitt werden plötzlich konkrete, teilweise formale Bildungsabschlüsse in Niveaus eingereiht, ohne einen Bezug zum NQR oder einer Erläuterungs- bzw. Ergänzungstabelle herzustellen. Dieser plötzliche Systembruch hat im FH-Sektor großes Unverständnis hervorgerufen und legt den Verdacht nahe, dass die Intention zum NQR weniger die durchgängig lernergebnisorientierte Beschreibung von Qualifikationen ist, sondern vielmehr die Einstufung von berufsbildenden teilweise formalen Abschlüssen auf akademischen Niveau. Dies obwohl derzeit bei bestimmten beruflichen Qualifikationen in Ermangelung einer entsprechenden lernergebnisorientierten Qualifikationsbeschreibung und Qualitätssicherung noch gar nicht objektiv feststellbar ist, welche Outcomes beispielsweise ein Meister repräsentiert. Wird der geplanten Struktur (Entscheidungsgremium Geschäftsstelle Register) zugestimmt? Aus Sicht des Studienganges Internationales Wirtschaftsingenieurwesen ist wesentlich, dass die Fachhochschul-Institutionen in allen institutionellen Gremien, die mit der Umsetzung bzw. Implementierung des NQR betraut sind, vertreten sind. Folglich fordern wir ein Vertretungs- bzw. Entsendungsrecht sowohl im Entscheidungsgremium, das wir eher als ExpertInnengremium bezeichnen würden, als auch in der Geschäftsstelle und im Register. Wer soll das Entscheidungsgremium sein, wie soll es besetzte sein, wie groß soll es sein? Soll das Entscheidungsgremium zusätzlich zur nationalen Steuerungsgruppe aufgebaut werden? Welche bestehenden Einrichtungen könnten die Aufgabe der NQR- Geschäftsstelle kompetent erfüllen, wäre eine neue Einrichtung erforderlich?
11 Entscheidend ist letztlich, dass die Fachhochschulen als aufnehmende Institutionen über die Einstufung bzw. Zuordnung nachgeordneter (nicht akademischer) Qualifikationen in den NQR entscheiden. Dies ist aus unserer Sicht der einzig logische und sinnvolle Zugang zur Implementierung eines NQR, dem andernfalls jegliche Relevanz in der Praxis fehlen wird. Zur Steuerungsgruppe erlauben wir uns kritisch anzumerken, dass deren rein politische Besetzung seitens der beteiligten Ministerien von uns abgelehnt wird. Bestimmte Sektoren (vor allem die Hochschulen als aufnehmende Institutionen) sind nicht abgebildet. In allen gegenwärtigen und künftigen Entscheidungsprozessen zum NQR, seien es Entscheidungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des NQR, Qualitätssicherung, Zertifizierung oder Zuordnung von Qualifikationen fordern wir, dass die einzelnen Bildungssektoren ausgewogen vertreten sind. Es kann nicht sein, dass beispielsweise der BHS-Bereich VertreterInnen einzelner Sparten (HTL, HAK, HBLA) entsenden kann und der FH-Sektor nur einen Vertreter. Auch der FH-Sektor setzt sich aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Fachbereichen (Technik, Wirtschaft, Gesundheit etc.) und sogar unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit, berufsbegleitend) zusammen. Entweder es wird von allen Bildungssektoren verlangt, dass diese in einem zweistufigen System zunächst einen internen Abstimmungsprozess vollziehen und dann mit einer Stimme auftreten, oder es dürfen alle Sektoren, nach Anzahl ihrer fachlichen Sparten mehrere VertreterInnen in die Entscheidungsgremien entsenden. Wird den drei geplanten kurzfristigen Maßnahmen zugestimmt? Die genannten kurzfristigen Maßnahmen bzw. die Zuordnung von Qualifikationen ab 2009 erscheinen aus unserer Sicht, wie bereits mehrfach erwähnt, nicht durchführbar. Ohne dass zumindest im Bereich der formalen und nicht formalen Bildungssysteme durchgängige Lernergebnisorientierung und Qualitätssicherung als Validierungsinstrumentarium sowie Zertifizierungsinstrumentarien eingeführt wurden, kann eine Zuordnung nicht seriös von statten gehen. Wir sehen jedenfalls die Nachweisbarkeit von Qualifikationen als Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in den NQR. Es wird nochmals kritisch angemerkt, dass das Konsultationsdokument zwar eine Reihe von Fragestellungen zu den strukturellen Rahmenbedingungen eines künftigen NQR aufwirft, jedoch noch keinerlei Angaben zur materiellen Beschaffenheit des NQR enthält. Wir schließen daraus, dass noch keinerlei Überlegungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des NQR angestellt wurden. Schon vor diesem Hintergrund scheint der zeitliche Rahmen (Zuordnung ab 2009) vollkommen unrealistisch. Welche weiteren Zielsetzungen sollen durch die organisatorische Struktur im NQR verfolgt werden? Der wohl wichtigste Punkt in diesem Abschnitt ist jener der Qualitätssicherung. Qualitätssicherung ist in Zusammenhang mit dem institutionellen Gefüge des NQR mit keinem Wort erwähnt. Da mit dem NQR aber eine bessere Vergleichbarkeit von Qualifikationen angestrebt wird, darf dieser Aspekt keinesfalls vernachlässigt werden und muss vielmehr als Kernelement im Gefüge des NQR vorgesehen sein. Die
12 Definition von Lernergebnissen bringt in der Praxis keinen Nutzen, wenn nicht auch überprüft wird, ob die Lernenden diese Lernergebnisse auch erreichen. Auch im internationalen Kontext ist dieser Aspekt essentiell. Soll die Vergleichbarkeit von Qualifikationen innerhalb Europas durch den NQR erhöht werden, muss es eine nachhaltige externe Qualitätssicherung (in institutionalisierter Form) geben, sonst ist weder national noch international ein gegenseitiges Vertrauen auf die Zuordnungen von Qualifikationen im NQR gegeben. Welche besondere Zielsetzung verlangen die Korridore des nicht formalen und informellen Lernens von einer Organisationsstruktur des NQR? Es ist geplant, dass nicht die Lernenden einen Antrag auf Einstufung in den NQR stellen, sondern prinzipiell nur öffentliche und private Bildungs- bzw. Zertifizierungseinrichtungen in Österreich für die von ihnen vergebenen Qualifikationsnachweise (siehe Seite 30). Wie mit dieser Methodik nicht formales und informelles Lernen (das teilweise nicht bei öffentlichen und privaten Bildungs- bzw. Zertifizierungseinrichtungen stattfindet) transparent gemacht werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Adaptionsbedarf. Gerade in diesem Zusammenhang ist es aber auch wichtig, dass die Bildungseinrichtungen (z.b. Hochschulen) welche Personen mit nicht formalen oder informellen Qualifikationen eine weiterführende Ausbildung ermöglichen können, in den Entscheidungsprozess über die Zuordnung in den NQR eingebunden sind. Mit Hilfe der weitreichenden Expertise dieser aufnehmenden Bildungseinrichtungen muss eine gründliche Einzelfallprüfung stattfinden. Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Stellungnahme und verbleiben, Mit freundlichen Grüßen FH TECHNIKUM WIEN Ing.Mag.Dr.Peter Hausberger Studiengangsleiter Internationales Wirtschaftsingenieurwesen FH Technikum Wien Dieses Schreiben wurde am 17. Juni 08 vorab per an milana.tomic@bmukk.gv.at geschickt.
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