Sie schließt im Namen der GmbH einen Darlehensvertrag über mit einer Verzinsung von 2 % ab.

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1 3 Körperschaftsteuer Aufgaben 33 Sie schließt im Namen der GmbH einen Darlehensvertrag über mit einer Verzinsung von 2 % ab. Beurteilen Sie diesen Sachverhalt aus Sicht des Körperschaftsteuerrechts. 13. Handelsbilanzgewinn und Steuerbilanzgewinn Die X-GmbH hat einen Handelsbilanzgewinn von ermittelt. Gebucht wurden nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in Höhe von Weiterhin wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von in der Handelsbilanz gebildet, die nach Steuerrecht verboten ist. Ermitteln Sie das Steuerbilanzergebnis. 14. Einkunftsart Nennen Sie die Einkunftsart, die bei Körperschaften grundsätzlich anfällt. 15. Berechnung der Körperschaftsteuer II Der X-GmbH liegen zum folgende Daten vor: Betriebseinnahmen im Jahr Monatliche Einnahmen aus Vermietung eines betrieblichen Grundstücks Zinseinnahmen aus einem betrieblichen Bankguthaben Wareneinkäufe im Jahr Löhne und Gehälter pro Monat Sozialabgaben Krankenkassen pro Monat Pachtzahlungen für betriebliche Räume pro Monat Jährliche Abschreibungen für das Anlagevermögen Wertberichtigung einer Forderung eines Kunden Leasingraten für PKW pro Monat 500 Rückzahlung eines Darlehens (davon Zinsen /Tilgung ) im Jahr Sonstige Betriebsausgaben pro Monat Ausgaben für ein maßgeschneidertes Kostüm für die Geschäftsführerin der GmbH Ermitteln Sie die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag.

2 6 Umsatzsteuer Aufgaben Berechnung der Umsatzsteuer Folgende Sachverhalte sind von Ihnen umsatzsteuerlich für den Restaurantbetreiber Herrn Küche zu bewerten. Nehmen Sie die Berechnung der Umsatzsteuerzahllast bzw. des Umsatzsteuerguthabens vor: 1. Wareneinkäufe netto Löhne und Gehälter Sozialabgaben Restaurantmiete netto (gewerblich) Betriebsversicherungen Einnahmen netto Verkauf des betrieblichen PKW netto Einkommensteuer und Umsatzsteuer Nachfolgend sind die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 01 des Einzelhändlers Herrn Alex dargestellt (vereinfachte Form). Herr Alex errechnet seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung): 1. Warenverkäufe Erlöse aus Anlagenverkäufen Entnahmen sonstiger Leistungen Umsatzsteuer Wareneinkäufe gewerbliche Miete Werbung Kfz-Kosten betrieblich Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen Vorsteuer a) Erstellen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung. b) Ermitteln Sie die Einkommensteuer. Gehen Sie dabei von einem Einkommensteuersatz von 25 % aus. Herr Alex hat aus einem Vermietungsobjekt im Jahr 01 einen Verlust in Höhe von erwirtschaftet. Weiterhin hat Herr Alex in dem Jahr Sonderausgaben abzugsfähig (Kranken- und Pflegversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) in Höhe von nachzuweisen. c) Ermitteln Sie die Umsatzsteuerzahllast. Herr Alex hat im Jahr 01 USt-Vorauszahlungen in Höhe von geleistet.

3 54 10 Abgabenordnung Aufgaben 09. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Erklären Sie die Formulierung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lt. Abgabenordnung und nennen Sie zwei Beispiele. 10. Einspruchsentscheidung Welche Bestandteile muss eine Einspruchsentscheidung enthalten? 11. Einspruch/Fristen/Termine I Herr Anton stellt bei der Überprüfung seines Steuerbescheides fest, dass der Sachbearbeiter vom Finanzamt statt der nachgewiesenen Fahrtkosten in Höhe von nur anerkannt hat, ohne dass im Steuerbescheid auf diese Abweichung eingegangen worden ist. Nach Meinung von Herrn Anton liegt hier offensichtlich eine Falscheingabe vor. a) Nennen Sie die Rechtsnatur des Steuerbescheides. b) Geben Sie an, welches Rechtsmittel eingelegt werden kann und welche Aspekte dabei zu beachten sind. c) Nennen Sie die Frist für dieses Rechtsmittel. d) Beschreiben Sie die Folge, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid fehlt. 12. Wiedereinsetzung II Ausgangssituation aus dem Fall 11, aber: Herr Anton hat die vorgegebene Frist durch einen nicht vorhersehbaren Autounfall verbunden mit einem längeren Klinikaufenthalt versäumt. Entscheiden Sie, ob Herr Anton noch die Möglichkeit hat, seine Rechte wahrzu-nehmen. 13. Einspruch/Fristen/Termine II Frau Bertha hat vom Finanzamt ihren Einkommensteuerbescheid am erhalten. Der Bescheid ist laut Poststempel am vom Finanzamt bei der Post aufgegeben worden. Frau Bertha hat beim Prüfen des Bescheides festgestellt, dass die Verluste aus der Vermietung und Verpachtung nicht in voller Höhe anerkannt wurden ohne einen Hinweis in den Erläuterungen.

4 60 1 Grundbegriffe des Steuerrechts Lösungen Verbrauchsteuern Hundesteuer Tabaksteuer Kaffeesteuer Zweitwohnsteuer 04. Ertragshoheiten Laut Artikel 106 Grundgesetz steht der Ertrag bestimmter Steuern entweder dem Bund, den Ländern, den Gemeinden oder mehreren Körperschaften anteilig zu. Es werden daher nach der Ertragshoheit: Bundessteuern Landessteuern Gemeindesteuern Gemeinschaftssteuern unterschieden. Aufteilung der Steuereinnahmen Gemeinschaftsteuer Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Einkommen- und Lohnsteuer Bundessteuern Versicherungssteuer Energiesteuer Tabaksteuer Kraftfahrzeugsteuer Solidaritätszuschlag Gemeindesteuern Gewerbesteuer Grundsteuer Hundesteuer Vergnügungssteuer Getränkesteuer Landessteuern Erbschaft- und Schenkungssteuer Grunderwerbsteuer Biersteuer Feuerschutzsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Kirchen Kirchensteuer

5 1 Grundbegriffe des Steuerrechts Lösungen Steuerarten Steuerart Gemeinschaftsteuer Steuerhoheit Bund Einkommensteuer X X Lohnsteuer X X Körperschaftsteuer X X Gewerbesteuer X X Steuerobjekt Umsatzsteuer X X Grundsteuer X X Grunderwerbsteuer X X Erbschaft- und Schenkungsteuer Kfz Steuer X X X X Länder Gemeinden Besitzsteuer Verkehrsteuer Verbrauchsteuer Tabaksteuer X X 06. Definition der Steuerschuld Die Steuerschuld ist eine durch Gesetz begründete Pflicht zur Zahlung von Steuern. Aus dieser Verpflichtung ergeben sich weitere Verpflichtungen, wie z. B. Mitwirkungs-, Erklärungs- und Buchführungspflichten. In den einzelnen Steuergesetzen (z. B. Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Umsatzsteuergesetz) ist geregelt, welche Personen und welche Steuertatbestände die Steuerpflicht begründen. 07. Buchführungspflichten Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen. ( 140 AO) d. h. wer nach 238 HGB buchführungspflichtig ist, ist dies auch nach Steuerrecht. Darüber hinaus ist jeder andere Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, wenn er folgende Voraussetzungen gem. 141 AO erfüllt: Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze von mehr als im Kalenderjahr selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als

6 62 1 Grundbegriffe des Steuerrechts Lösungen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als im Wirtschaftsjahr Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als im Kalenderjahr. 08. Einteilung der Steuern II Steuereinteilung: Steuerempfänger: Wem fließen die Einnahmen zu? Bund, z. B. Kaffeesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer Ländern, z. B. Biersteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Spielbankenabgabe Gemeinden, z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer Bund, Ländern und Gemeinden (Gemeinschaftsteuer) anteilig, z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer. Die Kirchensteuern fließen den verschiedenen steuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaften zu. Besteuerungsgrundlage: Was wird besteuert? Der Besitz (Besitzsteuern): - Personen (natürliche oder juristische), z. B. Einkommensteuer, Körperschaft steuer - die Objekte (Realsteuern), z. B. Gewerbesteuer, Grundsteuer Rechtliche und wirtschaftliche Vorgänge (Verkehrsteuern), wie der Erwerb von Grundstücken oder der Verkauf von Waren, z. B. Grunderwerbsteuer, Um satzsteuer Verbrauchsteuerpflichtige Güter (Verbrauchsteuern), die in der Regel beim Her steller erhoben werden, z. B. Mineralölsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer. Umwälzbarkeit: Wie erfolgt die Abführung? Direkt: die Steuern werden vom Steuerpflichtigen unmittelbar an das Finanz amt abgeführt z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Hundesteuer Indirekt: die Steuern sind in den Preisen enthalten und werden von den Unter nehmen an die Finanzbehörden weitergeleitet z. B. Umsatzsteuer, Biersteuer, Energiesteuer.

7 10 Abgabenordnung Lösungen Wiedereinsetzung II Herr Anton hat die Möglichkeit, seine Rechte wahrzunehmen, da er unverschuldet die gesetzlich vorgeschriebene Frist nicht einhalten konnte. Er stellt beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Die Antragsfrist beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses zur Einhaltung der Frist oder des Termins. Sie beträgt einen Monat. 13. Einspruch/Fristen/Termine II a) Frau Bertha hat die Möglichkeit gegen diesen Bescheid einen Einspruch einzulegen. Der Einspruch hat in Schriftform per Brief, Telegramm, Telefax oder zu erfolgen. Er ist bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat. Frau Bertha sollte bei der Begründung auf die nicht anerkannten Werbungskosten bei der Vermietung und Verpachtung eingehen. b) Die Einspruchsfrist beträgt ein Monat ( 355 Abs. 1 AO) nach Bekanntgabe (= am dritten Tage nach Aufgabe zur Post). Das bedeutet für Frau Bertha, dass sie bis spätestens den Einspruch beim Finanzamt eingelegt haben muss. 14. Steuerliche Nebenleistungen Zu den steuerlichen Nebenleistungen gehören ( 3 Abs. 4 AO): Zinsen Verspätungszuschläge Säumniszuschläge Zwangsgelder Kosten Gebühren verspätete bzw. nicht abge gebene Steuererklärung festgesetzte bzw. angemel dete Steuern werden nicht bis zum Ablauf des Fälligkeits tages entrichtet für Stundung, Hinterziehung einer Steuer, Prozesszinsen, für Steuernachforderungen, Steuererstattung, Aussetzung der Vollziehung Durchsetzung eines Ver waltungsaktes, der auf Vor nahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlas sung gerichtet ist für besondere Inanspruchnahme der Zollbehörden und Vollstreckungskosten für verbindliche Auskünfte und Vorabverständigungen i. S. d. 178a AO 152 Abs. 2 AO 240 Abs. 1 AO 233 ff AO 329 AO 337 AO 89 AO

8 Abgabenordnung Lösungen 15. Außenprüfung Eine Außenprüfung wird durchgeführt, um eine gründliche Überprüfung der erklärten Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzverwaltung beim Steuerpflichtigen durchzuführen. Zulässig ist eine Außenprüfung ( 193 AO) bei Steuerpflichtigen mit einem gewerblichen Betrieb einem land- und forstwirtschaftlichem Betrieb einer freiberuflichen Tätigkeit. Ausnahmen sind die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Prüfung bei erheblichem Aufklärungsbe darf. 16. Steueranmeldung a) Die Steueranmeldung ist eine Steuererklärung, in der die Steuer vom Steuerpflich ti gen selbst errechnet wird ( 167 AO). Eine Steueranmeldung bewirkt, dass sie einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht ( 168 AO). Die Vorschriften des Rechtsbehelfsverfahrens finden auch auf Steueranmeldungen Anwendung. b) Die Fälligkeit von Steueransprüchen ist nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen geregelt. Danach wird eine Aufteilung in: Vorauszahlungen: Einkommensteuer: /10.06./10.09./ Körperschaftsteuer: /10.06./10.09./ Gewerbesteuer: /15.05./15.08./ Umsatzsteuer; bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes bei monatlicher Abgabe Abschlusszahlungen: Einkommensteuer: nach 1 Monat Körperschaftsteuer: nach 1 Monat Gewerbesteuer: nach 1 Monat Umsatzsteuer: nach 1 Monat Ein Hinausschieben der Fälligkeit ist möglich durch einen Stundungsantrag und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.