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1 Erfahren Sie mehr über smart ceramics. Einfach klicken: (mit Laboradressen) oder Information anfordern unter Telefon 01 80/ * (* eine Einheit je Anruf) 28023/0402/H Indikation, Präparation, Liquidation Zirkonoxid, Zirkondioxid, Zirkon-Vollkeramik Rp. Cercon Verarbeitungssystem Gerüstkeramik Verblendkeramik Über-Presskeramik Patienten-Sicherheitsgarantie Mit dem Plus: ohne zusätzliche Investition für Ihre Zahnarztpraxis. Cercon smart ceramics das Vollkeramik-System

2 Auf einen Blick Gerüstmaterial Verblendkeramik Farbgestaltung Indikationen im Front- und Seitenzahnbereich Provisorische Befestigung Definitive Befestigung Cercon base Zirkonoxid-Strukturkeramik Cercon ceram S Cercon ceram express Schichttechnik, Maltechnik Kronen mehrgliedrige Brücken mit max. 47 mm anatomischer Länge Primär-Teleskopkronen möglich konventionell oder adhäsiv Für die Unterstützung bei der Zusammenstellung dieser Information bedanken wir uns bei: Sybille David, Zahnärztliche Praxisberatung, Bruchköbel, Tel.: /74 46 Dr. Sven Rinke, Zahnarzt, Hanau Klein-Auheim, Tel.: / Das CAM-gestützte Vollkeramik-System Cercon in der Zahnarztpraxis. Was bedeutet das für Präparation und Abrechnung? Hier finden Sie einige wichtige Hinweise. Die Präparationsempfehlungen entsprechen dabei weitgehend denen der klassischen Metallkeramik. Ausführlich über die klinischen Aspekte informiert Sie die Broschüre Klinischer Leitfaden, die Sie kostenlos bei uns erhalten. Die Abrechnung von Zahnrestaurationen mit Cercon erläutern wir Ihnen an verschiedenen Beispielen. Welche Abrechnungsart für Sie in Frage kommt, hängt maßgeblich von den Empfehlungen Ihrer regionalen Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. Auf einen betriebswirtschaftlichen Vorteil von Cercon weisen wir Sie schon vorab hin: Cercon lässt sich konventionell zementieren. Daher können Sie auf die bei der Adhäsivtechnik notwendigen Kautelen verzichten und sparen somit Zeit und Material. 2 3

3 Präparationsempfehlungen für Cercon Restaurationen. Allgemeine Hinweise Ausgeprägte Hohlkehlpräparation (90 ). Zirkuläre Schnitttiefe mind. 1 mm. Stufenpräparation mit innen gerundeter Kante. Zirkuläre Schnitttiefe mind. 1 mm. Frontzahnrestaurationen 2,0 0,9 1,0 1,0 Schichtstärke in mm Frontzahnpräparation. Axiale und inzisale Reduktion. Palatinale Reduktion. Seitenzahnrestaurationen Okklusale Reduktion der anatomischen Form um mind. 1,5 mm. Axiale Reduktion der anatomischen Form um mind. 1 mm. Konus: mind. 2 x 3 Okklusalfläche im Winkel zwischen 120 und 140, Konuswinkel der korrespondierenden axialen Flächen 3 4. Für die Präparation empfehlen wir das ERGO-PRÄP-SET (Bestell-Nr ) der Firma Brasseler, Lemgo. Die sechs Instrumente dieses Sets erlauben eine rationelle Präparation von Vollkeramik- Restaurationen, wahlweise mit einer H ohl- oder Stufenpräparation im Front- und Seitenzahngebiet. 4 5

4 Abrechnung von Cercon Zahnrestaurationen 1. Abrechnung nach Sozialgesetzbuch Nach 135, Absatz 1 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) gehört Zahnersatz aus z. B. neuen Dental- Keramiken wie Cercon nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung, wenn der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen dafür keine Empfehlung in den Richtlinien nach 92, Absatz 1 abgegeben hat. In einer Erklärung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen wurde Folgendes festgehalten: Insbesondere bei neuen Herstellungsverfahren von Kronen und Brücken kann es darüber hinaus Versorgungsformen geben, die auf Grund ihrer spezifischen Beschaffenheit nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören Diese Versorgungsformen dürfen dann auch nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden. Hierbei kann es sich um neue Herstellungsverfahren und neue Materialien handeln, die noch nicht ausreichend erprobt sind Es haben sich die KZBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen jedoch darauf verständigt, dass Kronen und Brücken, die nach neuen Verfahren hergestellt werden, für die der Bundesausschuss noch keine Empfehlung im Sinne des SGB V abgegeben hat, auch gegenüber gesetzlich Krankenversicherten erbracht werden können. Die der erbrachten Kronen- und Brückenversorgung entsprechenden Bema-Vergütungen können über die KZVen abgerechnet werden. Gehen diese neuen Herstellungsverfahren über den üblichen im Bema-Z beschriebenen Rahmen einer Kronen- und Brückenversorgung hinaus, so sind mögliche Mehrkosten auf der Grundlage einer Mehrkostenvereinbarung nach 30, Absatz 3 des SGB V vom Versicherten zu übernehmen. Wichtiger Hinweis: Dieser auf Bundesebene getroffenen Erklärung haben sich nicht alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen angeschlossen. Bitte klären Sie für Ihre Praxis deshalb, ob sich Ihre KZV der vorstehenden Aussage angeschlossen hat. 6 7

5 2. Abrechnung nach GOZ und GOÄ Die Abrechnung von Cercon Zahnrestaurationen kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten erfolgen und ist maßgeblich abhängig von den Empfehlungen Ihrer regionalen KZV: 1. Rein private Abrechnung 2. Abrechnung über Mehrkosten Zunächst stellen wir Ihnen die rein private Abrechnung vor, so wie es in einigen KZV-Bereichen empfohlen wird. Hierzu können die Möglichkeiten der Analogberechnung ( 6/2 GOZ) ebenso wie die der Behandlung auf Wunsch ( 2/3 GOZ) gleichermaßen angesetzt werden, da in der GOZ/GOÄ eine Restauration mit Cercon nicht geregelt ist: Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die erst nach Inkrafttreten dieser Gebührenordnung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen berechnet werden. Des Weiteren beschreiben wir die Mehrkostenberechnung von Brücken und Kronen im Frontund Seitenzahnbereich. Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung des neuen Bema 2004 die Abrechnungsbestimmungen wieder die Faktorhöhe bis 3,5fach oder höher für Frontzahnkronen und -brücken aus Cercon ausdrücklich zulassen! Natürlich gibt es noch eine Fülle von anderen Abrechnungsmöglichkeiten, die wir aber in diesem kleinen Leitfaden nicht alle gleichermaßen berücksichtigen können. Neue Richtlinien (Auszüge): A.1.: Diese Richtlinien regeln gemäß 92 SGB V in Verbindung mit 30 SGB V die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen durch die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte (Vertragszahnärzte) mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen (früher vollwertigen ) Versorgung der Versicherten. 87 SGB V bleibt weiterhin gültig. 8 9

6 Rein private Abrechnung einer Vollkeramikkrone/-brücke B.6.: Wählen Versicherte eine Versorgung mit Zahnersatz, die über die medizinisch notwendige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung hinausgeht, so haben sie einen Leistungsanspruch nach 30, Absätze 1 und 2 SGB V nur bezogen auf die im Einzelfall wirtschaftliche und notwendige Behandlung. Die Mehrkosten der zusätzlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen haben sie selbst in vollem Umfang zu tragen ( 30, Abs. 3 SGB V). D.I.23.: Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören vestibulär verblendete Verblendkronen im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4 sowie metallische Voll- oder Teilkronen... ff. D.I.24.: Für Verblendkronen, die über die Verblendgrenzen nach Nummer 23 hinausgehen, keramisch vollverblendete Kronen und Vollkeramikkronen, gilt Nr. 6 der Richtlinien. (ohne Mehrkosten, ohne Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, auch anwendbar für Privatpatienten) Bei der rein privaten Abrechnung ohne Mehrkosten kann der Honorarfaktor nach den Bestimmungen der GOZ zwischen dem 1,0- und dem 3,5fachen oder bei der Vereinbarung nach 2/1 auch über den 3,5fachen Faktor hinausgehend in Ansatz gebracht werden. Fakultative Leistungen sind hierbei auch noch 800er-Positionen, wie Mundhygienemaßnahmen nach den Nummern 100 ff. usw. Da diese Gebührenziffern nicht in direktem Zusammenhang mit einer Krone/ Brücke stehen, wurden sie bei unserem Beispiel nicht berücksichtigt. Die unterschiedlichen Qualitätsstufen einer Krone/ Brücke entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Beispielen der Mehrkostenberechnung. D.II.29.: Freiendbrücken sind nur angezeigt zum Ersatz eines mesial fehlenden Prämolaren. Bitte beachten Sie auch die Abdingungsmöglichkeiten bei vollkeramischen Stiftaufbauten und vollkeramischen Primärteleskopen! 10 11

7 Rein private Abrechnung einer Vollkeramikkrone (ohne Mehrkosten, ohne Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, auch anwendbar für Privatpatienten) Leistungsbeschreibung Geb.-Nr. GOZ Eingehende Beratung über Keramik Ä1/Ä3 Individuellen Therapieplan erstellen 002 Situationsmodelle/Planmodelle 005/006 Abformung mit individuellem Löffel 517 Provisorische Krone 227 Da Abnehmen und Wiederbefestigen in der GOZ nicht vorgesehen ist, bei Einproben Faktor erhöhen für den Mehraufwand, der dadurch entsteht. Vollkeramische Krone 221 Cercon Krone Faktor frei wählbar Anästhesie 009/010 + Mat. Konkremente/Beläge entfernen 407/405 bmf/kofferdam, jeweils auch 203/204 beim Einsetzen ansetzbar (ansetzbar je Maßnahme) Zahntechnische Leistungen, kleines Eigenlabor 9 GOZ Planungsmodelle/Situationsmodelle herstellen (Hartgips/Superhartgips) Provisorische Krone herstellen Fremdlabor/Eigenlabor 12 13

8 Abrechnung einer Vollkeramikkrone nach Mehrkostenvereinbarung 30, Abs. 3 Qualitätsstufe I Qualitätsstufe II Qualitätsstufe III (Standard) (optimiert) (Premium) Honorar: Honorar: Honorar: Auf HKP 20a Auf HKP 20a Auf HKP 20a oder 20b oder 20b oder 20b MKV: MKV: MKV: abzügl. 20a/20b abzügl. 20a/20b abzügl. 20a/20b (auch für Gegenkiefer mögl.) 005/006 Plan-Situmodelle 600 Foto 601 Modellanalyse Muster 1 (ggf.) 800 ff. * bis 3,5fach oder nach 2/1 GOZ oberhalb 3,5fach mögl. oder evtl. IPR-System Material- und Material- und Material- und Laborkosten Laborkosten Laborkosten Kleines Eigenlabor Kleines Eigenlabor Abrechnung einer Teilkrone nach Mehrkostenvereinbarung 30, Abs. 3 Qualitätsstufe I Qualitätsstufe II Qualitätsstufe III (Standard) (optimiert) (Premium) Honorar: Honorar: Honorar: Auf HKP 20c Auf HKP 20c Auf HKP 20c MKV: MKV: MKV: abzügl. 20c abzügl. 20c abzügl. 20c (auch für Gegenkiefer mögl.) 005/006 Plan-Situmodelle 600 Foto 601 Modellanalyse Muster 1 (ggf.) 800 ff. * bis 3,5fach oder nach 2/1 GOZ oberhalb 3,5fach mögl. oder evtl. IPR-System Material- und Material- und Material- und Laborkosten Laborkosten Laborkosten Kleines Eigenlabor Kleines Eigenlabor Individuelle Farbskizze durch Zahnarzt Material- und Laborkosten Hartgips-/Superhartgipsmodelle Foto-Dokumentation Modellanalyse Prothetik Individuelle Farbskizze durch Zahnarzt Material- und Laborkosten Hartgips-/Superhartgipsmodelle Foto-Dokumentation Modellanalyse Prothetik Präp.-Grenze unter Mikroskop oder Lupenbrille definieren Präp.-Grenze unter Mikroskop oder Lupenbrille definieren * Faktor frei wählbar HKP: 19 20a für eine Krone außerhalb des Verblendbereiches (metallische Vollkrone) 20b für eine Krone innerhalb des Verblendbereiches (vestibulär verblendete Krone) Mehrkostenvereinbarung 30, Abs abzüglich 20a/20b Selektives Einschleifen der Keramikkaufläche auf dem Modell Keramikkaufläche im Artikulator nach Registrat nacharbeiten Überprüfung der Kauflächen und Abschlussränder auf Modell * Faktor frei wählbar HKP: 19 20c (metallische Teilkrone) Mehrkostenvereinbarung 30, Abs abzüglich 20c Selektives Einschleifen der Keramikkaufläche auf dem Modell Keramikkaufläche im Artikulator nach Registrat nacharbeiten Überprüfung der Kauflächen und Abschlussränder auf Modell 14 15

9 Rein private Abrechnung einer Vollkeramikbrücke (13-11) (ohne Mehrkosten, ohne Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, auch anwendbar für Privatpatienten) Leistungsbeschreibung Eingehende Beratung über Keramik Ä1/Ä3 Individuellen Therapieplan erstellen 003 Nur bei Privatpatienten möglich Situationsmodelle/Planmodelle 005/006 Abformung mit individuellem Löffel 517 Provisorische Krone 2x 512 Da Abnehmen und Wiederbefestigen 1x 514 in der GOZ nicht vorgesehen ist, bei Einproben Faktor erhöhen für den Mehraufwand, der dadurch entsteht. Vollkeramische Brücke x 501 Cercon Brücke 1x 507 Faktor frei wählbar Anästhesie 009/010 + Mat. Konkremente/Beläge entfernen 407/405 bmf/kofferdam, jeweils auch 203/204 beim Einsetzen ansetzbar (ansetzbar je Maßnahme) Zahntechnische Leistungen, kleines Eigenlabor 9 GOZ Planungsmodelle/Situationsmodelle herstellen (Hartgips/Superhartgips) Provisorische Krone herstellen Fremdlabor/Eigenlabor Geb.-Nr. GOZ Abrechnung einer Vollkeramikbrücke (13 11) nach Mehrkostenvereinbarung 30, Abs. 3 Qualitätsstufe I Qualitätsstufe II Qualitätsstufe III (Standard) (optimiert) (Premium) Honorar: Honorar: Honorar: Auf HKP 91b 2x/92 Auf HKP 91b 2x/92 Auf HKP 91b 2x/92 MKV: MKV: MKV: 501 2x 501 2x 501 2x abzügl. 91b 2x/ (auch für Gegenkiefer mögl.) abzügl. 91b 2x/92 005/006 Plan-Situmodelle 600 Foto 601 Modellanalyse abzügl. 91b 2x/92 Muster 1 (ggf.) 800 ff. * bis 3,5fach oder nach 2/1 GOZ oberhalb 3,5fach mögl. oder evtl. IPR-System Material- und Material- und Material- und Laborkosten Laborkosten Laborkosten Kleines Eigenlabor Kleines Eigenlabor Individuelle Farbskizze durch Zahnarzt Material- und Laborkosten Faktor frei wählbar HKP: Brücke x 91b 2x/92 (evtl. 98a evtl. 89) Mehrkostenvereinbarung 30/Abs.3 501(2x)/507 * Faktor frei wählbar abzüglich 91b 2x/92 Hartgips-/Superhartgipsmodelle Foto-Dokumentation Modellanalyse Prothetik Präp.-Grenze unter Mikroskop oder Lupenbrille definieren Selektives Einschleifen der Keramikkaufläche auf dem Modell Keramikkaufläche im Artikulator nach Registrat nacharbeiten Überprüfung der Kauflächen und Abschlussränder auf Modell 16 17

10 Rein private Abrechnung einer Vollkeramikbrücke (35-37) (ohne Mehrkosten, ohne Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, auch anwendbar für Privatpatienten) Leistungsbeschreibung Eingehende Beratung über Keramik Ä1/Ä3 Individuellen Therapieplan erstellen 003 Nur bei Privatpatienten möglich Situationsmodelle/Planmodelle 005/006 Abformung mit individuellem Löffel 517 Provisorische Krone 2x 512 Da Abnehmen und Wiederbefestigen 1x 514 in der GOZ nicht vorgesehen ist, bei Einproben Faktor erhöhen für den Mehraufwand, der dadurch entsteht. Vollkeramische Brücke x 501 Cercon Brücke 1x 507 Faktor frei wählbar Anästhesie 009/010 + Mat. Konkremente/Beläge entfernen 407/405 bmf/kofferdam, jeweils auch 203/204 beim Einsetzen ansetzbar (ansetzbar je Maßnahme) Zahntechnische Leistungen, kleines Eigenlabor 9 GOZ Planungsmodelle/Situationsmodelle herstellen (Hartgips/Superhartgips) Provisorische Krone herstellen Fremdlabor/Eigenlabor Geb.-Nr. GOZ Abrechnung einer Vollkeramikbrücke (35 37) nach Mehrkostenvereinbarung 30, Abs. 3 Qualitätsstufe I Qualitätsstufe II Qualitätsstufe III (Standard) (optimiert) (Premium) Honorar: Honorar: Honorar: Auf HKP 91a 2x/92 Auf HKP 91a 2x/92 Auf HKP 91a 2x/92 MKV: MKV: MKV: 501 2x 501 2x 501 2x abzügl. 91a 2x/ (auch für Gegenkiefer mögl.) abzügl. 91a 2x/92 005/006 Plan-Situmodelle 600 Foto 601 Modellanalyse abzügl. 91a 2x/92 Muster 1 (ggf.) 800 ff. * bis 3,5fach oder nach 2/1 GOZ oberhalb 3,5fach mögl. oder evtl. IPR-System Material- und Material- und Material- und Laborkosten Laborkosten Laborkosten Kleines Eigenlabor Kleines Eigenlabor Individuelle Farbskizze durch Zahnarzt Material- und Laborkosten Faktor frei wählbar HKP: Brücke x 91a 2x/92 (evtl. 98a evtl. 89) Mehrkostenvereinbarung 30, Abs (2x)/507 * Faktor frei wählbar abzüglich 91a 2x/92 (die Mehrkostenberechnung des Zahnes 35 ist uneingeschränkt möglich) Hartgips-/Superhartgipsmodelle Foto-Dokumentation Modellanalyse Prothetik Präp.-Grenze unter Mikroskop oder Lupenbrille definieren Selektives Einschleifen der Keramikkaufläche auf dem Modell Keramikkaufläche im Artikulator nach Registrat nacharbeiten Überprüfung der Kauflächen und Abschlussränder auf Modell 18 19

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