Die Nachfolge im eigenen Unternehmen rechtzeitig und optimal gestalten

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1 MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Thema: Unternehmensnachfolge Generationswechsel Die Nachfolge im eigenen Unternehmen rechtzeitig und optimal gestalten MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Siegburger Straße 223 D Köln (Deutz) Peter A. Börsch Tel.: / Fax: / Norbert Günnewig Tel.: / Fax: / Die mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft: Sie stehen für rund die Hälfte des Bruttosozialprodukts, zwei Drittel der Beschäftigten, 40 Prozent aller Investitionen und drei Viertel aller Patente. Schon in wenigen Jahren könnte diese Statistik erheblich schlechter aussehen, denn ca deutsche Mittelständler stehen in den nächsten Jahren vor dem Generationswechsel. Man vermutet, dass dieser Wechsel über Unternehmen Probleme bereiten wird. Gelingt es nicht in absehbarer Zeit, die Zukunftsgestaltung dieser Betriebe im Rahmen des Generationswechsels zu lösen, so sind allein in der Kölner Region mehr als Arbeitsplätze konkret gefährdet, etwa bis Betriebe müssten geschlossen werden oder mittels Konzentration ihr Eigenleben beenden; das wirtschaftliche Lebenswerk von Altunternehmern im Schätzwert von weit über eine halbe Milliarde Euro ginge allein im Kölner Raum verloren. Die Ursachen dieses Scheiterns liegen häufig darin, dass die Schwierigkeiten, die mit dem Generationswechsel verbunden sind, unterschätzt werden. Steuer-, Rechtsprobleme, die unternehmerischen Notwendigkeiten und nicht zuletzt die menschlichpsychologischen Fragen werden häufig nicht im Zusammenhang gesehen. Wenn überhaupt, werden nur Teilaspekte betrachtet und diese nicht immer fachmännisch gelöst. Meistens scheitert der erfolgreiche Generationswechsel aber daran, dass weder in der Familie noch im Betrieb geeignete Nachfolger vorhanden sind. Häufig geraten Familienunternehmen auch in Schieflagen, weil der vorgesehene Nachfolger nicht ausreichend qualifiziert ist oder weil Reibereien zwischen altem und neuem Chef das Unternehmen belasten. Die persönlich unangenehme Auseinandersetzung mit dem Thema Nachfolge - und damit mit der eigenen Endlichkeit - wird verdrängt und immer wieder hinausgeschoben. Auf den plötzlichen Tod des Unternehmers sind die Betriebe schon gar nicht vorbereitet. Nur die wenigsten Mittelständler hinterlassen ein Testament und verlieren so die Möglichkeit, mit erbrechtlichen Regelungen zumindest einen Streit der Erben zu vermeiden.

2 Kommen Entscheidungsschwierigkeiten hinzu, wenn z.b. die betriebliche Nachfolge nicht geregelt ist, kann das auch für das Unternehmen, das gerade seinen Chef verloren hat, tödlich enden. MBW unterstützt Sie umfassend bei der Nachfolge durch gezielte Vermittlungs- und Beratungsangebote. Es gibt verschiedene Ziele bei der Unternehmensnachfolge zu beachten: Vorrangiges Bestreben bei einer Betriebsübergabe ist es, den Betrieb langfristig zu erhalten und seine Substanz zu sichern. Zielvorstellungen Für den alten Unternehmer spielen dabei vier Ziele eine wichtige Rolle: 1. Die Altersversorgung des Seniors soll in den kommenden Jahren sichergestellt sein. 2. Der Nachfolger darf nicht zu stark finanziell belastet werden; Zahlungen an den Vorgänger oder Ausgleichszahlungen an Miterben sollen ihn bzw. das Unternehmen nicht in finanzielle Nöte bringen. 3. Insbesondere, wenn der Unternehmer mehrere potentielle Erben hat, sind klar definierte Eigentumsverhältnisse zu schaffen. 4. Die steuerliche Belastung soll so gering wie möglich gehalten werden - sowohl für den Senior als auch für den Junior Die einzelnen Ziele stehen oft im Widerspruch zueinander, d.h. es besteht ein Zielkonflikt. Im Rahmen einer Gesamtlösung müssen die einzelnen Aspekte sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Selten wird eine Lösung allen Ansprüchen gerecht, so dass das Ergebnis oft in einem Zielkompromiss besteht. Sicherung der Altersversorgung Der Unternehmer, der sein Leben hart gearbeitet und erfolgreich seinen Betrieb aufgebaut hat, freut sich zurecht darauf, seinen Lebensabend in finanzieller Unabhängigkeit zu verbringen. Er hat jahrzehntelang sein Geld in das Unternehmen investiert und viele persönliche Wünsche zurückgestellt. Im Rentenalter will er die Früchte seiner Arbeit genießen. Wenn der Unternehmer diese Vorstellungen realisieren will, benötigt er nach der Betriebsübergabe laufende Einnahmen, damit er seine privaten Ausgaben finanzieren kann. Hierzu zählen aber nicht nur die Beträge für die private Lebensführung wie für Miete, Kleidung, Auto und Urlaub. Dazu gehören auch die noch fälligen Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen, Zins- und Tilgungszahlungen für noch bestehende Schulden, finanzielle Reserven für Reparaturen an Immobilien und die Einkommenssteuer. Diese Ausgaben müssen durch laufende Einnahmen gedeckt sein. Oft reichen die Rentenansprüche des Unternehmers und seiner Ehefrau dafür nicht aus. Auch die weiteren Einnahmequellen, wie Mietzins, Renten aus privaten Lebensversicherungen oder sonstigen Kapitaleinnahmen, genügen ebenfalls oft nicht. Es entsteht eine Unterdeckung, die der Unternehmer durch Einnahmen aus dem Betrieb schließen muss. Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an, um die finanzielle Lücke zu schließen: Verzinsung aus der Wiederanlage des Verkaufserlöses, Pacht- und Mieteinnahmen aus der Verpachtung bzw. Vermietung des Betriebes, wiederkehrende Zahlungen aus dem Verkauf des Betriebes, wie eine Rente, eine dauernde Last oder Ratenzahlungen, Nießbrauchrechte aus der Schenkung des Unternehmens, Zinseinnahmen aus Darlehen an den Betriebsnachfolger, Gehalts- oder Lohnzahlungen aus einem Arbeitsverhältnis beim Unternehmensnachfolger. Diese Varianten können teilweise miteinander kombiniert werden. Der Nachfolger hat höhere Belastungen Ist erst einmal ein Mieter oder Pächter für das Unternehmen gefunden worden, so ist damit das Problem der Altersversorgung noch nicht automatisch gelöst. Entscheidend ist, dass der Nachfolger die durch die Übernahme entstehenden Belastungen auf Dauer tragen kann. Pacht- und Mietzahlungen dürfen sich deshalb nicht an privaten Ansprüchen des Seniors orientieren, sondern müssen sich an der künftigen Rentabilität des Betriebes messen lassen. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Nachfolgers sieht ganz anders aus als die des Vorgängers. Pacht-, Miet- und Zinszahlungen gehen zu Lasten des Gewinnes. Dies war beim Vorgänger nicht der Fall, als der Betrieb noch ihm gehörte. Der junge Unternehmer hat üblicherweise höhere Finanzierungskosten, weil ihm noch das notwendige Eigenkapital fehlt. Ferner sind die Abschreibungen aufgrund notwendiger Investitionen höher.

3 Per saldo hat der neue Unternehmer aufgrund der höheren Belastungen eine geringere Gewinnerwartung; zusätzlich wird seine Liquidität durch die notwendigen Tilgungszahlungen eingeschränkt. Klare Eigentumsverhältnisse schaffen Viele Beispiele der deutschen Wirtschaftsgeschichte zeigen, dass selbst renommierte Unternehmen durch Streitigkeiten zwischen Erben in die Schieflage geraten können. Häufig bleibt bei Todesfällen ungeklärt, wie das Vermögen unter den Erben zu verteilen ist und wie das Unternehmen weitergeführt werden soll - und das allein deshalb, weil viele Menschen Probleme haben, ihr Testament zu schreiben. Die gesetzliche Regelung nimmt auf persönliche Belange wenig Rücksicht; so werden z.b. die Ehepartner oft nicht ausreichend berücksichtigt. Es können unter den Erben auch Auseinandersetzungen entstehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Mit einem Testament, das den Nachlass regelt, können alle späteren nachteiligen Folgen vermieden werden. Optimale steuerliche Gestaltung Durch eine Betriebsübergabe können beträchtliche Steuerbelastungen entstehen. Dies kann - zumindest teilweise - mit einer konsequenten, persönlichen und unternehmerischen Steuerplanung vermieden werden. Bei der Betriebsübergabe sind insbesondere die Einkommensteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer relevant. Das deutsche Steuerrecht bietet aber eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten; insbesondere im Familienverbund können Steuerzahlungen reduziert, zumindest jedoch aufgeschoben werden. Optimale Steuergestaltung heißt nicht nur Steuern sparen, sondern auch den Zeitpunkt der Besteuerung so zu planen, dass die Steuerbelastung auch mittelfristig den betrieblichen und persönlichen Möglichkeiten entspricht. Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer und vielschichtiger Vorgang. Dieser berührt eine Reihe von Fragen, die miteinander verwoben sind. Die im wesentlichen zu beachtenden Gesichtspunkte beim Nachfolgewechsel werden im folgenden aufgeführt. Personelle Fragen Keiner weiß so genau wie der Unternehmer, wie sein Nachfolger aussehen muss: Er muss eine Unternehmerpersönlichkeit sein; er muss spezifische Fachkenntnisse haben; er muss Mitarbeiter führen und motivieren können; er muss eine gesunde finanzielle Basis haben. Ein Nachfolger aus der Familie kann eine gute Lösung sein, denn er wächst praktisch in den Betrieb hinein. Schon der Heranwachsende kann mit allen seinen Neigungen und Fähigkeiten durch die Familie unterstützt werden - und das Unternehmen bleibt in der Familie. Ist kein familiärer Nachfolger vorhanden, wird man die Unternehmensführung einem Dritten überlassen müssen. Gegebenenfalls kommen als Nachfolger Mitarbeiter in Frage, die heute dem Unternehmer schon bei der Führung seines Unternehmens zur Seite stehen. Steht kein Nachfolger innerhalb der Familie oder im Unternehmen zur Auswahl, muss man den Betrieb einem Außenstehenden überlassen. Der Nachfolger kann ein junger Existenzgründer sein oder ein erfahrener Mann aus der Praxis. Im Einzelfall ist es auch möglich, an ein anderes Unternehmen zu verkaufen, das seine Kapazitäten erweitern will oder eine Ausweitung seines Sortiments vornehmen will. Rechtliche Fragen Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge ist das Erbrecht. Hat der Unternehmer zu Lebzeiten keine anderweitige Verfügung getroffen, kommt es zu einem ungeregelten Erbfall, und es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Eine geregelte Erbfolge lässt sich dadurch erreichen, dass ein Testament oder Erbvertrag abgeschlossen wird. Hierbei können Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sogar schon zu Lebzeiten vorgenommen werden. Es handelt sich dabei um eine Schenkung unter Lebenden zur Regelung des Erbfalls. Eine Gestaltungsmöglichkeit, um der gesetzlichen Erbfolge zu entgehen, besteht in zweierlei Hinsicht: Verfügung von Todes wegen (Testament /Erbvertrag) Schenkung als vorweggenommene Erfolge Einseitige Verfügung und späterer Streit können vermieden werden, wenn die Erbregelungen mit allen Beteiligten abgesprochen werden und dann ein gemeinsamer Erbvertrag beim Notar abgeschlossen wird. Aufgrund der jeweiligen personellen und finanziellen Situation sollten die

4 Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig genutzt werden. Steuerliche Fragen schon Im Zeitpunkt des Erbfalls selbst oder der Schenkung ist die Einkommensteuer als Einmalsteuer wesentlich und von erheblicher Bedeutung, da sie je nach Steuerklasse und Betrag zwischen 7% und 50% betragen kann. Nicht weniger wichtig ist die Erbfolgezeit unter einkommensteuerlichen Gesichtspunkten. Einkommensteuerliche Konsequenzen zeitigen auch Erbauseinandersetzungen (z.b. Veräußerungsgewinne) und die vorweggenommene Erbfolge (z.b. Versorgungsleistungen). Der Gesetzgeber erlaubt eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten und hat für die Übertragung von betrieblichem Vermögen auch Freibeträge vorgesehen. Die steuerliche Möglichkeiten können um so optimaler gestaltet werden, je früher man sich mit der steuerlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge beschäftigt. Betriebswirtschaftliche Fragen Da die Unternehmensnachfolge einen Wechsel in der Person des Unternehmers bzw. des Geschäftsführers bewirkt, so beeinflusst die Nachfolge auch alle betriebswirtschaftlichen Bereiche. Es betrifft den Betriebsaufbau genauso wie die Betriebsabläufe. Beispielhaft sei an dieser Stelle nur der Führungsstil genannt: Schon der Generationswechsel zwischen Junior und Senior bewirken meist eine unterschiedliche Unternehmenskultur und den damit verbundenen Führungsstil. Gerade bei älteren Mitarbeitern ist oft viel Fingerspitzengefühl gefordert, damit der Übergang in die neue Unternehmenskultur erfolgen kann. reibungslos Einer besonderen Aufmerksamkeit bei den betriebswirtschaftlichen Fragen gilt der Bestimmung eines angemessenen Unternehmenswertes. Was ein Unternehmen tatsächlich wert ist, zeigt sich meist erst am Markt: Angebot und Nachfrage bestimmen dort den Preis. Es gibt verschiedene und unterschiedliche Bewertungsmethoden, die aber alle zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Alle Methoden beruhen auf zwei grundsätzlichen Verfahren (Ertrags- und Substanzwert) oder sind Mischformen davon. In den letzten Jahren fand das Ertragswertverfahren im allgemeinen eher Anwendung, da eine Substanz, mit der man in der Zukunft keine o- der nur geringe Erträge erzielen kann, nur schwer verkäuflich ist. In der Regel erwartet ein Käufer, den Kaufpreis in wenigen Jahren aus dem Unternehmen erwirtschaften zu können - neben einem angemessenen Unternehmerlohn. Zwischenmenschliche Fragen Zwischenmenschliche Fragen werden in ihrer Bedeutung häufig unterschätzt und höchst selten als wesentliche Aufgabe beim Gesamtkonzept berücksichtigt. Hierzu zählen Fragen der Gerechtigkeit innerhalb der Familie ebenso wie das allgemeine Generationsproblem. Wichtigste Voraussetzung ist aber, ob überhaupt eine Regelung der Nachfolge erfolgt. Denn hier beginnt der Unternehmer sich selbst zu demontieren, und er muss anfangen, sich gegebenenfalls unangenehme - Fragen über seine eigene Endlichkeit stellen zu müssen. Das Unterstützungsangebot von MBW Mittelstandsberatung GmbH soll im folgenden anhand eines Fallbeispiels aufgezeigt werden: Unternehmer Anton hat vor zwanzig Jahren die Firma Anton gegründet, die zwischenzeitlich als ANTON GmbH firmiert. Das Unternehmen ist im Handelsbereich tätig und erwirtschaftet eine Umsatzleistung von ca. 5 Mio. Euro p.a. bei ca. 8 Prozent Umsatzrendite. Das Geschäftsführergehalt in Höhe von ca. 200 TEURO ist für ein Unternehmen in der genannten Größenordnung als angemessen zu bezeichnen. Aus Altersgründen - Herrn Anton ist in diesem Jahr 60 Jahre alt geworden - möchte Herr Anton seine Gesellschaftsanteile an einen Nachfolger abgeben. Er spricht MBW an, ihn bei der Nachfolgesuche zu unterstützen. MBW gliedert einen solchen Beratungsauftrag üblicherweise in vier Schritte: 1. Ist-Analyse 2. Strategieentwicklung 3. Entscheidungsfindung 4. Umsetzungsbegleitung Ist-Analyse Im ersten Schritt bedarf es einer gründlichen Analyse der aktuellen Unternehmenssituation der ANTON GmbH. Die Analyse beinhaltet ggf. auch eine Schwächen- und Stärkenanalyse der ANTON GmbH und die Ableitung des möglichen Handlungsbedarfs. Gerade einen potentiellen Nachfolger wird insbesondere das Zukunftspotential der ANTON GmbH interessieren, aus diesem Grunde ist die Erstellung einer Zukunftserfolgsplanung besonders wichtig.

5 Herr Anton wird in diesem Zusammenhang bei der Ermittlung eines realistischen und marktgängigen Unternehmenswertes unterstützt. Die Analyse und die Bewertung wird in einer ausführlichen Präsentationsunterlage zusammengefasst - quasi ein Verkaufsprospekt der ANTON GmbH. Neben der genauen Beschreibung des Unternehmens (Angaben zum Produkt/ Dienstleistung, zum Markt, Personal etc.) findet sich in dieser Präsentationsunterlage eine Bilanzanalyse, eine Zukunftserfolgsplanung und eine Unternehmenswertermittlung. Strategieentwicklung Im nächsten Schritt erfolgt ein Sondierungsgespräch mit den beteiligten Personen. Dies könnten z.b. Herr Anton und sein Sohn sein. Herrn Anton senior und Herrn Anton junior werden die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dargestellt und die jeweiligen Konsequenzen für die beteiligten Partner aufgezeigt. Hier arbeitet MBW mit Wirtschaftsprüfern und Fachanwälten zusammen. Abschließend werden die Analyseergebnisse präsentiert, und es wird von MBW die Empfehlung für ein Modell ausgesprochen. Entscheidungsfindung Abgesehen von den betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, muss ein Übergabemodell auch auf die Person von Herrn Anton senior bzw. junior zugeschnitten sein. Im nächsten Schritt stellt MBW das empfohlene Modell vor und diskutiert die Konsequenzen mit Herrn Anton senior und Herrn Anton junior. Durch eine sogenannte Zielfindungsklausur - ein Termin außerhalb der üblichen Bürozeiten und außerhalb des gewohnten Umfeldes - wird eine Entscheidung für die richtige Variante innerhalb des Modells gefunden. Im Anschluss daran wird die ausgewählte Variante konkretisiert und die sich daraus ergebenden Konsequenzen quantifiziert. Umsetzungsbegleitung Bei der Umsetzung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht werden Herr Anton senior und Herr Anton junior von MBW begleitet und betreut. Durch die Hinzuziehung von Experten erfolgt ebenfalls eine Betreuung und Begleitung in steuerlicher Hinsicht. Für den Fall, dass Herr Anton keinen Nachfolger in der Familie hat und sich auch im Unternehmen kein geeigneter Nachfolger findet, hilft MBW auch bei der Suche nach einem Käufer der Gesellschaftsanteile der AN- TON GmbH. Im konkreten Beispiel wurde ein Unternehmenswert in Höhe von 1,8 Mio. EURO für 100 Prozent der Gesellschaftsanteile der ANTON GmbH ermittelt. MBW vermittelt Interessenten, die einen Betrieb übernehmen wollen und hierüber den Weg in die unternehmerische Selbständigkeit starten wollen. Üblicherweise handelt es sich hierbei um junge Männer im Alter zwischen 35 und 45 Jahren, die am Scheideweg einer Angestelltenkarriere oder der freien Unternehmerschaft stehen. MBW prüft im Vorfeld, wer für eine mögliche Übernahme in Frage kommt und bietet hier Herrn Berndt mittels eines anonymen Exposés die Gesellschaftsanteile der ANTON GmbH an. Herr Berndt wurde u.a. auch deshalb ausgewählt, da er über das notwendige Eigenkapital verfügt - für öffentliche Förderprogramme werden ca Prozent freie eigene Mittel gefordert (hier mind. 270 TEuro). Erst wenn Herr Berndt eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat, erhält er Informationen, die über das anonyme Exposé hinaus gehen, z.b. die von MBW erstellte Präsentationsunterlage. MBW führt im nächsten Schritt Herrn Anton und Herrn Berndt zusammen und begleitet die anschließenden Verkaufsverhandlungen. Erfolgt eine prinzipielle Einigung zwischen den Verhandlungspartnern, hilft MBW Herrn Berndt auch bei der Bearbeitung seines Finanzierungswunsches und betreut - so gewünscht - die Partner in der Übergabezeit.

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