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1 13. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Hofer FDP/DVP und Antwort des Wirtschaftsministeriums Unternehmensnachfolge Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2002, 2003 und 2004 in Baden-Württemberg einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin in der Unternehmensleitung gefunden? 2. Wurde die Nachfolge in der Familie, in einem Management Buy Out, in einem Management Buy In oder auf eine andere Weise gefunden? 3. Kann die Landesregierung die verschiedene Größe und Anzahl der Unternehmen darstellen, die in den oben genannten Jahren eine Nachfolgeregel getroffen haben? 4. Bei wie vielen Unternehmen steht nach Kenntnis der Landesregierung in den nächsten Jahren eine Nachfolge in der Unternehmensleitung an? 5. Kann die Landesregierung auch hierzu unterschiedliche Größenklassen angeben? 6. Welche Förderprogramme stehen Unternehmern und deren etwaigen Nachfolgern von Seiten des Landes, der Kammern, der Verbände, der Banken und weiteren Institutionen zur Verfügung? 7. Wo sieht die Landesregierung den größten Handlungsbedarf, um Unternehmensnachfolgen möglichst zu optimieren? 8. Wie viele Bürger, die ein Unternehmen übernommen haben, sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2002, 2003 und 2004 als Unternehmensgründer aufgetreten? Eingegangen: / Ausgegeben:

2 9. Kann die Landesregierung benennen in welchen Branchen diese Gründungen schwerpunktmäßig erfolgten? Hofer FDP/DVP Antwort Mit Schreiben vom 24. Juni 2005 Nr /123 beantwortet das Wirtschaftsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Die amtliche Statistik erfasst nicht die Zahl von Unternehmensnachfolgen, sodass zu diesem Thema nur eingeschränkt Daten vorliegen. Aus der Statistik der Gewerbemeldungen ist weder ersichtlich, bei welchen An- und Ummeldungen es sich um Unternehmensnachfolgen handelt, noch können Aussagen zur Art von Übernahmen gemacht werden. Die Erkenntnisse stützen sich im Wesentlichen auf zwei Studien: Die Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM Bonn) bestimmt auf Basis der Umsatzsteuerstatistik bundesweit die Zahl der voraussichtlich zur Übernahme anstehenden Unternehmen. Die erstmals im Jahr 1995 veröffentlichte und in 2004 aktualisierte Untersuchung bildet die Grundlage für eine quantitative Auseinandersetzung mit dem Thema Unternehmensnachfolge. Das Institut für Mittelstandsforschung in Mannheim (ifm Mannheim) hat im Jahr 2001 im Auftrag der L-Bank eine Studie zum Generationswechsel in Baden-Württemberg erstellt. Die Untersuchung basiert auf einer Befragung von rund Unternehmern in Baden-Württemberg und liefert wichtige qualitative Aussagen zur Gestaltung des Nachfolgeprozesses. Beide Studien sind mit gewissen Unsicherheiten behaftet und können das Nachfolgegeschehen nicht vollständig abbilden. Die Erkenntnisse beider Studien decken sich jedoch in wesentlichen Punkten, sodass die Aussagen in hohem Maße als valide betrachtet werden können. 1. Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2002, 2003 und 2004 in Baden-Württemberg einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin in der Unternehmensleitung gefunden? Gemäß der Studie ifm Mannheim, die in den Jahren 2002 bis 2003 durchgeführt wurde, haben im Zeitraum 1997 bis 2002 zwischen und Übernahmen stattgefunden; also im Durchschnitt rund Übernahmen pro Jahr. 2. Wurde die Nachfolge in der Familie, in einem Management Buy Out, in einem Management Buy In oder auf eine andere Weise gefunden? Gemäß der Studie des ifm Mannheim wurden zwischen 1997 und 2007 fast drei Viertel der Unternehmen innerhalb der Familie übergeben, 6 % unternehmensintern (Management Buy Out) und 18 % extern (Management Buy In). Für den Zeitraum 2002 bis 2007 ist davon auszugehen, dass nur noch etwa jedes zweite Unternehmen in der Familie übergeben wird, 9 % werden voraussichtlich unternehmensintern (MBO) und 43 % extern (MBI) übergeben. 2

3 3. Kann die Landesregierung die verschiedene Größe und Anzahl der Unternehmen darstellen, die in den oben genannten Jahren eine Nachfolgeregel getroffen haben? Das ifm Mannheim hat ermittelt, dass im Zeitraum 1997 bis 2002 in 5 % der Unternehmen mit einem Beschäftigten, 13 % der Unternehmen mit 2 bis 19 Beschäftigten, 19 % der Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten und 2 % der Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten Übernahmen vollzogen wurden. Das IfM Bonn geht in seiner aktualisierten Berechnung davon aus, dass von der Nachfolgefrage zunehmend kleinere Unternehmen betroffen sind. Dies führt dazu, dass die Zahl der von Unternehmensnachfolgen berührten Arbeitsplätze von bundesweit (im Jahre 2000 ff.) auf knapp im Jahre 2005 ff. zurückgehen wird. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt nicht vor. 4. Bei wie vielen Unternehmen steht nach Kenntnis der Landesregierung in den nächsten Jahren eine Nachfolge in der Unternehmensleitung an? Das ifm Mannheim rechnet für den Zeitraum 2002 bis 2007 mit bis Übernahmen. Laut IfM Bonn, stehen im Zeitraum von 2005 bis 2009 ca Unternehmensnachfolgen in Baden-Württemberg an. Im Schnitt kann also von bis zu Betrieben, die jährlich zur Übergabe anstehen, ausgegangen werden Die betroffenen Unternehmen beschäftigen ca Mitarbeiter. In 8,3 % der Fälle rechnet das IfM Bonn mit einer Stilllegung des Unternehmens. 5. Kann die Landesregierung auch hierzu unterschiedliche Größenklassen angeben? Nach Untersuchungen des IfM Bonn ist im Zeitraum 2005 bis 2009 bei den zur Übergabe anstehenden Unternehmen mit folgender Aufteilung nach Größenklassen (gemessen am Umsatz) zu rechnen: 60 % der Unternehmen mit einem Umsatz in Höhe von bis % der Unternehmen mit einem Umsatz in Höhe von bis % der Unternehmen mit einem Umsatz in Höhe von bis 2 Mill. 5 % der Unternehmen mit einem Umsatz in Höhe von 2 Mill. bis 10 Mill. 1 % der Unternehmen mit einem Umsatz in Höhe von 10 Mill. bis 50 Mill. 1 % der Unternehmen mit einem Umsatz in Höhe von 50 Mill. und mehr. 6. Welche Förderprogramme stehen Unternehmern und deren etwaigen Nachfolgern von Seiten des Landes, der Kammern, der Verbände, der Banken und weiteren Institutionen zur Verfügung? 3

4 Baden-Württemberg hat als eines der ersten Bundesländer die Übernahme eines bestehenden Unternehmens in gleichem Maße gefördert wie die Neugründung eines Unternehmens. Das gilt sowohl für die Unterstützungsangebote des Landes (Finanzierungshilfen, Beratungsförderung), als auch für die Angebote der Kammern und Verbände (Qualifizierung, Beratung). Im Rahmen der Finanzierungshilfen des Landes wurden im Jahr 2004 landesweit rund Existenzgründungen und Betriebsübernahmen mit einem Darlehensvolumen von rund 462 Mio. Euro unterstützt. Rund 30 % der Darlehen und etwa ein Drittel des Volumen (148 Mio. Euro) gingen dabei an Betriebsübernehmer. Aufgrund der großen Bedeutung des Generationswechsels hat das Wirtschaftsministerium im Juli 2001 Kammern, Verbände und Förderbanken zu einem Spitzengespräch eingeladen, um den spezifischen Unterstützungsbedarf bei Unternehmensnachfolgen zu ermitteln. Auf Basis der Ergebnisse der Gesprächs wurde das 12-Punkte-Programm zur Sicherung der Unternehmensnachfolge aufgelegt. Das Programm enthält die Bereiche Sensibilisierung, Qualifizierung, Beratung und Finanzierung. Die einzelnen Elemente werden umgesetzt von Kammern, Verbänden, L-Bank, Bürgschaftsbank, Mittelständischer Beteiligungsgesellschaft, Beratungsdiensten, der Fachhochschule Pforzheim und dem Wirtschaftsministerium selbst. Das Wirtschaftsministerium mit seiner Initiative für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge ifex hat die Koordination des Programms übernommen und stellt jährlich rund 2 Mio. Euro überwiegend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Das Programm enthält folgende Elemente: Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sollen Betriebsinhaber, potenzielle Nachfolger und Unterstützungseinrichtungen für das Problem sensibilisiert werden. Dies geschieht durch Broschüren, Pressearbeit und Präsenz der Amtsleitung bei Veranstaltungen. Weiterhin führt das Wirtschaftsministerium/ifex Informationsveranstaltungen für Übergeber und Übernehmer sowie Tagungen für Multiplikatoren durch. Im Internet wurde eine Plattform zum Thema Unternehmensnachfolge eingerichtet ( Dort finden Übergeber und Übernehmer alle wichtigen Informationen zum Thema Unternehmensnachfolge. Beispielsweise Informationen über Förderprogramme, Adressen von Anlaufstellen sowie Veranstaltungshinweise. Die Qualifizierungsangebote für Übergeber und Übernehmer wurden ausgeweitet. Das Wirtschaftsministerium/ifex fördert Informationstage und Seminare, die von den Wirtschaftsorganisationen veranstaltet werden. Hierfür stehen bis zum Jahr 2006 rund Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Derzeit werden ca. 20 Nachfolge-Veranstaltungen pro Jahr gefördert. An der FH Pforzheim wurde ein berufsbegleitender Masterstudiengang Unternehmensnachfolge eingerichtet. Die Studenten arbeiten an drei Tagen pro Woche in dem zu übernehmenden Unternehmen, von Donnerstag bis Samstag finden die Lehrveranstaltungen statt. Der zu übernehmende Betrieb soll bei Studienbeginn bereits feststehen, dort kann das an der Fachhochschule Gelernte in die Praxis umgesetzt werden. Das Wirtschaftsministerium fördert den Masterstudiengang mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von über Pro Jahrgang studieren ca. 10 Studenten, im Herbst 2005 wird der dritte Jahrgang sein Studium aufnehmen. 4

5 Im Rahmen des Übernahme-Coachings wird eine individuelle, i. d. R. längerfristige Begleitung durch einen freiberuflichen Experten gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 % zu den Coachingausgaben (maximal 30 Tage, maximal Euro) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Coaching wird durch die Beratungsdienste der Verbände unter Einbeziehung freiberuflicher Coaches abgewickelt. Der Einsatz von Nachfolge-Moderatoren ist ein weiterer Programmbestandteil. Bei zwei Handwerkskammern (Karlsruhe, Stuttgart) und vier Industrieund Handelskammern (Heilbronn Franken, Nordschwarzwald, Reutlingen, Ulm) wurden so genannte Nachfolge-Moderatoren eingesetzt. Die Moderatoren haben die Aufgabe, Betriebsinhaber für eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge zu sensibilisieren und Unterstützungsangebote aufzuzeigen. Falls gewünscht, helfen sie auch bei der Suche nach einem Übernehmer und moderieren den Nachfolgeprozess. Das Wirtschaftsministerium/ ifex fördert die Nachfolge-Moderatoren von Dezember 2002 bis November 2005 mit rund Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln. Weiterhin wurde die Übergabe-Beratung eingeführt. Diese Förderung soll Unternehmern als Anreiz dienen, frühzeitig eine ganzheitliche Beratung zur Nachfolgeplanung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Beratung wird ein Übergabe-Fahrplan erstellt, der auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten ist. Übergeber können für die ersten sechs Beratungstage einen Zuschuss von 350 Euro pro Tag erhalten. Die Beratung wird durch die Beratungsdienste der Verbände unter Einbeziehung freiberuflicher Berater abgewickelt. Pro Jahr werden ca. 120 Unternehmer beraten. Die Finanzierungshilfen der L-Bank können gleichermaßen für Gründungen und Nachfolgen in Anspruch genommen werden. Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung vereinigt seit 2004 die Komponenten zinsverbilligte Darlehensfinanzierung und Risikoentlastung der Geschäftsbanken in einem Produkt (40%ige Risikoentlastung). Kurzfristiger Finanzierungsbedarf kann durch die Bildung von neuen Förderschwerpunkten im Liquiditätshilfeprogramm noch flexibler gedeckt werden. Schwerpunkte sind: Betriebsmittelfinanzierung, Kontokorrent-Umschuldungen, Konsolidierung, kurz- und mittelfristige Investitionen, Betriebsübernahmen. Die Besicherung von Krediten stellt häufig eine Schwierigkeit dar. Daher wurden für die Absicherung von Krediten die Bürgschaften erhöht. Das Risiko der Hausbank bei der Finanzierung einer Betriebsübernahme kann jetzt generell mit 70 % entlastet werden. Bei Vorhaben unter Euro sogar mit 80 %. Gleichzeitig können Optionen auf weitere Bürgschaften zur Absicherung von zusätzlichem Finanzierungsbedarf für Investitionen innerhalb von 12 Monaten erteilt werden. Bürgschaften für die Übernahme von Geschäftsanteilen können auch erteilt werden, wenn zunächst weniger als 10 % der Gesellschaftsanteile erworben werden und keine Geschäftsführerposition übernommen wird. Viele Übernehmer stoßen an die Grenzen dessen, was überhaupt mit Fremdkapital finanzierbar ist. Deshalb wurde das Beteiligungsangebot der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft für die Finanzierung von Übernahmen verbessert. Eine Beteiligung erhöht den Eigenkapitalanteil des Übernehmers und erleichtert die Gesamtfinanzierung der Übernahme. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft geht jetzt bei Betriebsübernahmen Beteiligungen bis maximal Euro ein (zuvor Euro). Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Steuerpolitik. Sie hat Einfluss auf die Eigenkapitaldecke der Unternehmen und sie beeinflusst die Höhe der Altersversorgung des Übergebers. Das Land setzt sich über den Bundesrat für eine 5

6 mittelstandsgerechte Steuerreform ein. So sollte etwa die Erbschaftssteuer reformiert werden. Zur Sicherung der Unternehmensfortführung sollte die Erbschaftsteuer bei Weiterführung eines Betriebs über zehn Jahre auf Null abgeschmolzen werden. Dieses Anliegen wurde auf dem Job Gipfel am 17. März 2005 aufgegriffen und das Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge inzwischen eingeleitet. 7. Wo sieht die Landesregierung den größten Handlungsbedarf, um Unternehmensnachfolgen möglichst zu optimieren? Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Modell der Nachfolgemoderatoren wäre es aus Sicht des Wirtschaftsministeriums sinnvoll, dass über die bisherigen Kammerbezirke hinaus landesweit Moderatoren bei den Kammern tätig sind. Darüber hinaus könnten auch Fachverbänden oder Wirtschaftsfördereinrichtungen Nachfolge-Moderatoren einsetzen. Zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht bei der Zusammenführung (Matching) von Übergebern und Unternehmern. Es wurde seinerzeit bewusst darauf verzichtet, eine eigene Unternehmensbörse aufzubauen, da bereits vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und von der KfW Mittelstandsbank die beiden bundesweit agierenden Internet-Börsen Change-Chance und Nexxt Unternehmensbörse betrieben werden. Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Börsen eine aktuelle Darstellung von zum Verkauf anstehenden Unternehmen sowie eine Begleitung bei der Zusammenführung von Unternehmer und Übernehmer nur begrenzt leisten können. Eine erfolgreiche Vermittlung ist letztlich vom Engagement der lokalen Akteure abhängig und nicht selten dem Zufall überlassen. Zur Verbesserung dieser Situation kommen beispielsweise Projekte infrage, die bestimmte Nachfolge-Zielgruppen begleiten, z. B. Hochschulabgänger bei der Übernahme von Handwerksunternehmen und anderen KMU. Denkbar wäre auch eine Ausweitung des Masterstudiengangs dergestalt, dass auch potenzielle Übernehmer, die noch keinen Betrieb zur Übernahme gefunden haben teilnehmen können. In Kooperation mit regionalen Wirtschaftsorganisationen könnte während des Studiums ein geeigneter Betrieb gefunden werden. Weiterhin sollten niederschwelligere Programme, die Vermittlung und Qualifizierung kombinieren, aufgelegt werden, z.b. kombinierte Vermittlungs- und Trainingsmaßnahmen bei den Kammern. Als Basis hierfür könnten die im Rahmen der Arbeit der Moderatoren gewonnenen Daten dienen. Weiterer Handlungsbedarf besteht auch im Bereich der Unternehmensnachfolge durch Frauen. Frauen treten hier bisher kaum in Erscheinung. Das IfM Bonn geht davon aus, dass der Anteil von Frauen bei den Unternehmensübernahmen bundesweit bei etwa 15 % liegt. Nur rund Frauen übernehmen jährlich bundesweit als externe Nachfolgerinnen ein bestehendes Unternehmen. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Unternehmen an Externe übergeben werden, ist es wichtig, geeignete Übernehmer beiderlei Geschlechts zielgruppengerecht anzusprechen. Frauenspezifische Angebote (z.b. Beratung, Coaching, Mentoring) und eine auf Frauen ausgerichtete Kommunikation (z.b. Sichtbarmachen von Unternehmensnachfolgerinnen) könnten dazu beitragen, dass mehr Frauen die Übernahme eines bestehenden Unternehmens in Betracht ziehen. In Frage kämen insbesondere gut qualifizierte Frauen mit einschlägiger Berufs- und Führungserfahrung. Eine erste Veranstaltung Unternehmensnachfolge durch Frauen, die das Landesgewerbeamt im September 2001 durchführte, ist auf große Resonanz bei Multiplikatoren, Unternehmern und (potenziellen) Übernehmerinnen gestoßen. Das Wirtschaftsministerium wird eine weitere Veranstaltung im Oktober 2005 durchführen. 6

7 Aufgrund von Einsparvorgaben bei den Haushaltsmitteln und einer unzureichenden Restlaufzeit des Europäischen Sozialfonds sieht das Wirtschaftsministerium derzeit allerdings keinen Weg zur Umsetzung neuer Projekte. Weiterhin erachtet das Wirtschaftsministerium den europäischen Austausch zum Thema Unternehmensnachfolge als wichtig. Die Regionen in den alten Mitgliedsstaaten der EU sind gleichermaßen mit dieser Situation konfrontiert. Das Wirtschaftsministerium hat daher als Lead Partner ein Konsortium mit Partnerregionen aus Österreich, der Schweiz, Italien, England und Griechenland zusammengeführt und einen Projektantrag im Programm Interreg III C (Interregionale Zusammenarbeit öffentlicher Stellen) eingereicht, der den Zuschlag zur Förderung durch die EU erhalten hat. Das Projekt Next Business Generation ist im April 2005 gestartet. Elemente des Projekts sind ein Veranstaltungszyklus und ein Benchmarking der Unterstützungsangebote in den beteiligten Regionen. In Baden-Württemberg sind in den nächsten drei Jahren vier Fachtagungen und zwei Studienreisen zu speziellen Aspekten der Unternehmensnachfolge geplant (z.b. Management Buy Out/Management Buy In, Finanzierung, Nachfolge im Dienstleistungssektor, Nachfolge durch Frauen). 8. Wie viele Bürger, die ein Unternehmen übernommen haben, sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2002, 2003 und 2004 als Unternehmensgründer aufgetreten? Erfolgt die Übernahme eines Unternehmens durch eine Person, die bislang nicht selbstständig unternehmerisch tätig war, so wird der Übernehmer im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln mit einem Existenzgründer gleichgesetzt. Übernehmen Personen, die bereits als Unternehmer aktiv sind ein weiteres Unternehmen, so werden sie nur dann wie Gründer behandelt, wenn die erste Gründung nicht länger als i. d. R. fünf Jahre zurückliegt. In der amtlichen Statistik wird diese Unterscheidung nicht vorgenommen. Zahlen, wie viele Übernehmer echte Existenzgründer sind, liegen weder bei der amtlichen Statistik, noch im Rahmen der Dokumentation von Förderprogrammen vor. 9. Kann die Landesregierung benennen, in welchen Branchen diese Gründungen schwerpunktmäßig erfolgten? Aussagen, in welchen Branchen Übernahmen, die gleichzeitig auch echte Existenzgründungen sind (siehe Ziffer 8) erfolgen liegen nicht vor. Die Untersuchungen des IfM Bonn gehen davon aus, dass sich Übernahmen im Zeitraum 2005 bis 2009 auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche verteilen: 26,8 % Handel 24,3 % Grundstücks- und Wohnungswesen 12,2 % Baugewerbe 11,5 % Verarbeitendes Gewerbe 9,5 % Sonstige Dienstleistungen 8,5 % Hotel- und Gaststättengewerbe 4,3 % Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung 2,4 % Land- und Forstwirtschaft 0,4 % Kredit- und Versicherungsgewerbe 0,1 % Bergbau, Energie- und Wasserversorgung Pfister Wirtschaftsminister 7

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