Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung

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1 Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung

2 fördermittel im Bereich aus- und Weiterbildung

3 impressum Herausgeber: Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Amt für Jugend, Familie und Bildung, Stabsstelle Lernen vor Ort 1. Auflage 2012 Verantwortlich: Dr. Siegfried Haller Redaktion: Dorit Richter Layout und Satz: Schrift : Satz : Grafik Hanna Blunck Verlag: Stadt Leipzig /Amt für Jugend, Familie und Bildung Druck: Stadt Leipzig / Zentrale Vervielfältigung Redaktionsschluss: Anschrift: Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Naumburger Straße 26, Leipzig Telefon: jugendamt@leipzig.de Internet:

4 Einleitung Weiterbildung ist eine Investition in die Zukunft. Doch wie so vieles im Leben ist auch die berufliche und persönliche Weiterbildung nicht umsonst zu haben. Damit Sie Ihre Weiterbildung finanzieren können, stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem ältere Arbeitnehmer/-innen, Geringverdiener/-innen, Berufsrückkehrer/-innen sowie Väter und Mütter in Elternzeit, aber auch Unternehmen. Die vorliegende Broschüre stellt vor, welche finanzielle Unterstützung es wofür gibt, beschreibt, für wen sie geeignet sind und wie sie beantragt werden. Die hier zusammengestellten Informationen geben einen ersten Einblick und Anregungen. Für vertiefende Informationen empfiehlt es sich, die angegebenen Internetseiten einzusehen und mit den aufgeführten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in Kontakt zu treten. Neben den in dieser Broschüre aufgeführten Fördermöglichkeiten besteht die Möglichkeit, für Ausbildung und berufliche Weiterbildung entstandene Kosten in der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen.

5 Inhalt Ausbildung BaföG für schulische Berufsausbildung 5 Berufsausbildungsbeihilfe 6 Ausbildungsbegleitende Hilfen 7 Studium BaföG für Studierende 8 Deutschlandstipendium 9 Bildungskredit 10 Aufstiegsstipendium 11 Beruf (berufsbegleitend/ höherqualifizierend) Weiterbildungsstipendium 12 Bildungsprämie Weiterbildungssparen 13 Prämiengutschein 14 Weiterbildungsscheck Sachsen 15 Meister-BaföG 16 in besonderen Situationen Bildungsgutschein 18 Weiterbildung für gering qualifizierte und ältere Mitarbeiter 19 für Arbeitgeber und Selbständige Einzelbetriebliches Förderverfahren 20

6 Ausbildung BAföG für schulische Berufsausbildung (Schüler BAföG) Ausbildungsförderung wird gemäß 2 BAföG geleistet für den Besuch von 1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (Gymnasium, Realschule, Hauptschule), 2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10, 3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, 5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, 7. Höheren Fachschulen und Akademien. Schüler/-innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind. sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze (wenn die Ausbildung, für die die Förderung beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt). Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur für eine Erstausbildung geleistet. Für eine einzige weitere Ausbildung kann eine Förderung gemäß 7 Absatz 2 BAföG erfolgen. Die ergibt sich aus Grundbetrag, Mietkostenzuschuss, Zuschlag für Krankenund Pflegeversicherung sowie Kinderbetreuungszuschlag. Direkte Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Leipzig. Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Leipzig Georg-Schumann-Str. 357, Leipzig Telefon:

7 Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer beruflichen Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden (oder waren dies) oder haben mindestens 1 Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe können auch Jugendliche unterstützt werden, die an einer förderfähigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt von zwei Faktoren ab: dem Gesamtbedarf für die Ausbildung oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und dem anzurechnenden Einkommen, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt. Dauer der Förderung: Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für die Dauer der beruflichen Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wichtig dabei ist, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird. Wird die Berufsausbildungsbeihilfe nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistung beantragt worden ist. Bürgerinnen & Bürger Ausbildung Finanzielle Hilfen Agentur für Arbeit Leipzig Georg-Schumann-Str , Leipzig Telefon: * * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min 6

8 Ausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Gefördert werden Jugendliche während einer betrieblichen Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung. Mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen soll in der Ausbildung der Ausbildungserfolg gesichert und ein drohender Ausbildungsabbruch verhindert werden. In der Einstiegsqualifizierung ist es Ziel, dass diese erfolgreich absolviert wird, um die Chancen beim Übergang in eine anschließende Ausbildung zu erhöhen. Ausbildungsbegleitende Hilfen nützen, wenn der Ausbildungsabschluss oder die Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung gefährdet ist. wenn das theoretische Wissen nicht so stark ausgeprägt ist. wenn Unterstützung in der Ausbildung / Einstiegsqualifizierung benötigt wird, aber zu Hause niemand helfen kann. wenn allzu große Probleme mit der deutschen Sprache bestehen. wenn es um die Vorbereitung der Zwischen-, Abschluss- oder Wiederholungsprüfung in der Ausbildung geht. Die Inhalte, die in den ausbildungsbegleitenden Hilfen vermittelt werden, müssen über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen. Sie werden außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit durchgeführt. Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. der Träger der Grundsicherung. Der Antrag wird durch den Auszubildenden bei der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Träger für Grundsicherung gestellt. Bürgerinnen & Bürger Ausbildung Finanzielle Hilfen Agentur für Arbeit Leipzig Bereich U25 und akademische Berufe Georg-Schumann-Str , Leipzig Telefon: * Jobcenter Leipzig Georg-Schumann-Str. 150, Leipzig Telefon: * * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min 7

9 Studium Das BundesAusbildungsförderungsGesetz (BAföG) für Studierende Das BAföG (BundesAusbildungsförderungsGesetz) soll Studierende, deren Elternhaus ein Studium bzw. eine weiterführende Schulausbildung nicht (ausreichend) finanzieren kann, unterstützen. Gefördert wird das Erststudium an Hochschulen (Uni, FH, PH etc.), und zwar Grundständige Studiengänge. Studierende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres beginnen. Hat man grundsätzlich Anrecht auf BAföG, bestimmt das Amt zunächst den sogenannten Bedarf. Hierbei ist die Art der Ausbildung entscheidend. Hinsichtlich der Höhe des Anspruchs spielt es eine Rolle, ob man bei den Eltern wohnt oder nicht. Die Einkommens- und Familienverhältnisse sind Grundlage für die weitere Berechnung des BAföG-Anspruchs. BAföG-Leistungen gibt es auf Grundlage eines schriftlichen Antrags, und zwar auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Die Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich oder im Internet unter abrufbar. Studentenwerk Leipzig Amt für Ausbildungsförderung Goethestraße 6, Leipzig Telefon:

10 Studium Das Deutschlandstipendium Gefördert werden Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Das Programm wird an allen Hochschulen angeboten. Die Fristen für die Bewerbung sind an der Hochschule zu erfragen, an der das Stipendium beantragt werden soll. Jede Hochschule entscheidet für sich, ob und wem sie das Deutschlandstipendium anbietet. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von den Gremien der Hochschulen auf Basis der festgelegten Kriterien ausgewählt. Die Hochschule trifft ihre Auswahl auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Fragen zum Deutschlandstipendium beantwortet die Studienberatung der jeweiligen Hochschule. 9

11 Studium Bildungskredit Gefördert werden Studierende an einer BAföG-anerkannten Ausbildungsstätte mit bestandener Zwischenprüfung oder Schüler/-innen, die bereits einen Berufsabschluss erworben haben bzw. sich innerhalb der letzten 24 Monate der Erstausbildung befinden und unter 36 Jahre alt sind. Möglich ist auch die Förderung von postgradualen Studiengängen (z. B. Master- oder Promotionsstudiengang). Der Bildungskredit ist speziell für die Schlussphase einer Ausbildung oder für Praktika gedacht. Er finanziert einen Teil der anfallenden Lebenshaltungskosten. Bis zu 24 Monate können 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt werden. Auf Wunsch ist eine Einmalzahlung von bis zu Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen möglich. Die Förderung ist unabhängig von eigenem Einkommen und Vermögen oder dem Einkommen der Eltern bzw. Partner und kann zusätzlich zum BAföG in Anspruch genommen werden. Der Antrag ist beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einzureichen. Von dort wird ein Leistungsbescheid samt Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) versandt. Inlandsförderung Programmübersicht Bildungskredit Beratung Infocenter der KfW Bankengruppe Telefonische Beratung Montag bis Freitag von 08:00 17:30 Uhr Telefon:

12 Studium nach Berufsausbildung Aufstiegsstipendium für beruflich Begabte Wer in einer Berufsausbildung und in der beruflichen Praxis besonderes Talent und Engagement gezeigt hat und erstmals studieren möchte, kann vom Bundesministerium für Bildung und Forschung Unterstützung für ein Hochschulstudium erhalten. Gefördert wird ein Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bis zum ersten akademischen Abschluss. Bewerbungskriterien: abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Auch wer schon langjährig im Beruf steht, kann sich bewerben. Belegbarkeit der besonderen beruflichen Leistungsfähigkeit (u. a. durch den Notenschnitt der Berufsabschlussprüfung von 1,9 oder besser oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers), In der Regel erfolgt die Bewerbung bereits vor Beginn eines Studiums. Während des Studiums kann eine Bewerbung noch vor Abschluss des zweiten Fachsemesters erfolgen. Ein Vollzeitstudium wird mit monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld gefördert. Gegebenenfalls sind zusätzliche Pauschalen für die Betreuung von eigenen Kindern unter 10 Jahren oder für ein Auslandssemester möglich. Ein berufsbegleitendes Studium wird mit jährlich Euro unterstützt. Die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Mit der Durchführung des Stipendienprogramms beauftragt ist die SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung in Bonn. Das Bewerbungsverfahren hat drei Stufen: 1. Onlinebewerbung 2. Kompetenz-Check 3. Auswahlgespräch Beratung und Bewerbung Die Website enthält ausführliche Informationen und die Ansprechpartner. 11

13 Berufliche Weiterbildung berufsbegleitend Weiterbildungsstipendium für junge berufliche Talente Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Die zweite Voraussetzung ist ein Beleg für die besondere berufliche Leistungsfähigkeit, etwa durch ein Gesamtergebnis in der Berufsabschlussprüfung von 1,9 oder besser oder Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers. Bei der Aufnahme in das Programm besteht eine Altersbegrenzung bis 24 Jahre. Durch Berücksichtigung von z. B. Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen oder eine Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsagentur vorliegen. Stipendiaten/Stipendiatinnen können innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von Euro. Die SBB Stiftung Begabtenförderung koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Beratung und Bewerbung Duale Berufe: die dem Beruf zugeordnete Kammer Gesundheitsfachberufe: SBB Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung Lievelingsweg , Bonn Telefon:

14 Berufliche Weiterbildung berufsbegleitend Die Bildungsprämie Weiterbildungssparen Gefördert werden Berufstätige, die sich beruflich weiterbilden möchten. Voraussetzung ist die Nutzung der Arbeitnehmersparzulage oder anderer vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Entnahme aus dem angesparten Guthaben (Bausparvertrag, Lebensversicherung, Banksparplan, etc.) ist möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt dabei in voller Höhe erhalten, auch wenn die Sperrfrist für die Geldentnahme noch nicht abgelaufen ist. Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Beschäftigte, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben haben, können diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Unabhängig von der Höhe des Einkommens können kostenintensivere Weiterbildungen finanziert werden. Eine Entnahme ist nur ab einer Höhe von mindestens 30 Euro möglich. Sowohl die Höhe des geförderten Ansparguthabens als auch die Weiterbildungskosten müssen diese sogenannte Bagatellgrenze überschreiten. 1. Informationen beim Finanz- oder Anlageinstitut einholen 2. Prämienberatung bei einer Beratungsstelle Beide Komponenten der Bildungsprämie können miteinander kombiniert werden. Es ist möglich, mit dem Prämiengutschein (siehe Seite 14) die Kursgebühren zu reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen zu finanzieren. 13

15 Berufliche Weiterbildung berufsbegleitend Die Bildungsprämie Prämiengutschein Gefördert werden Berufstätige, die sich beruflich weiterbilden möchten. Das sind: Erwerbstätige, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind (außer Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen), Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit. Der Prämiengutschein dient der individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen oder Seminaren sowie Prüfungen. Er darf ausschließlich für die unmittelbaren Prüfungsoder Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden. Unterstützt werden erwerbstätige Frauen und Männer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu Euro bzw Euro bei Verheirateten. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Der ausgestellte Prämiengutschein kann bis zu 500 Euro betragen, wobei dieselbe Summe zur Finanzierung der Kursgebühren vom Bewerber selbst übernommen werden muss. Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Wichtig: Bitte zuerst eine Beratungsstelle aufsuchen. Bei der Prämienberatung werden die persönlichen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Sind sie erfüllt, wird der Gutschein ausgehändigt. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und mindestens drei geeignete Weiterbildungsangebote. Gebucht wird ein auf dem Gutschein genannter Kurs. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes. Grundsätzlich ist er zur Annahme des Gutscheins allerdings nicht verpflichtet. Bildungsvereinigung ARBEIT und LEBEN Sachsen e.v. Löhrstraße 17, Leipzig Telefon: LAB Leipziger Aus- und Weiterbildungsbetriebe GmbH Jahnallee 56, Leipzig Telefon: /-60/-67 14

16 Berufliche Weiterbildung berufsbegleitend Weiterbildungsscheck Sachsen Gefördert werden Arbeitnehmer/-innen (außer öffentlicher Dienst), die sich weiterbilden wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Vom Weiterbildungsscheck Sachsen profitieren Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Grundsätzlich gibt es den Weiterbildungsscheck für Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern. Die Weiterbildung ist individuell und muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder den derzeitigen Aufgaben stehen. Bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten können durch den Weiterbildungsscheck Sachsen getragen werden: 80 Prozent der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Erwerbseinkommen im Hauptbeschäftigungsverhältnis von unter Euro brutto monatlich. (Kosten mind. 650 Euro. Bei geringeren Kosten kann die Bildungsprämie genutzt werden.) 60 Prozent der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit Erwerbseinkommen über Euro und unter Euro mit mindestens einer der folgenden : ältere Beschäftigte (über 50 Jahre) in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses (Kosten mind Euro). Eine passende Weiterbildung aussuchen und drei Angebote verschiedener Anbieter einholen. Den Antrag auf Förderung und die drei Angebote für die Weiterbildung mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen; eine Anmeldung darf erst nach dem Förderbescheid erfolgen. Sobald die SAB die Förderung bestätigt oder einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt und den Weiterbildungsscheck Sachsen zugesagt hat, können die verbindliche Anmeldung und die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgen. Nach Abschluss der Weiterbildung wird der Zahlungsnachweis (nach Vorleistung) bei der SAB eingereicht und diese zahlt den Förderbetrag aus. Arbeit & Bildung berufliche Weiterbildung Weiterbildungsscheck SAB Sachsen Kundencenter Leipzig Eingang Ecke Kupfergasse/Universitätsstr. 16, Leipzig Telefon:

17 Berufliche Weiterbildung berufliche Höherqualifikation Meister-BAföG Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte, die einen Fortbildungsabschluss anstreben und über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Die Förderung gilt für alle Berufsbereiche, unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung stattfindet. Die Fortbildung muss oberhalb eines Facharbeiter- oder Gesellenabschlusses liegen und mindestens 400 Stunden umfassen. Voraussetzung ist, dass noch keine gleichwertige Qualifikation vorliegt und eine höherwertigere (Berufs-)Qualifikation angestrebt wird. Förderausschluss Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (z. B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld) bei Vollzeitmaßnahmen Hochschulabsolventen bereits nach dem AFBG geförderte Personen durch Arbeitgeber finanzierte Maßnahmen Lehrgänge unter 400 Stunden Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) bis maximal Euro in Form eines rückzahlungsfreien Zuschusses von 30,5 Prozent und eines möglichen Darlehens bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 69,5 Prozent Unterhaltsleistungen bei Vollzeitmaßnahmen (einkommens- und vermögensabhängig), gestaffelt nach Familienstand und -größe Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende von 113 Euro Materialkosten des Meisterstückes als Darlehen (50 Prozent bis maximal Euro) 25 Prozent Darlehenserlass für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei bestandener Prüfung Darlehenserlass für Existenzgründer bis maximal 66 Prozent Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten (Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche). Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen und Kinderbetreuungszuschlägen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Diese Förderung sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnitts beantragt werden. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird. 16

18 HWK Handwerkskammer zu Leipzig Dresdner Str. 11/13, Leipzig Telefon: IHK Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Goerdelerring 5, Leipzig Telefon:

19 Berufliche Weiterbildung während Arbeitslosigkeit Der Bildungsgutschein Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter können Arbeitsuchende, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte mit einem Bildungsgutschein unterstützen, für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe. Erstattet werden können Lehrgangs-, Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kosten zur Kinderbetreuung. Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss die Teilnahme an der Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter erfolgen. Die Weiterbildung wird vollständig finanziert, wenn die oben genannten gegeben sind. Die Beratung erfolgt bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Der dort ausgestellte Bildungsgutschein mit Bildungsziel und Dauer der Weiterbildung belegt, dass die erfüllt sind und sichert die Kostenerstattung für die Weiterbildung. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt längstens drei Monate. Aufsuchen eines für das vereinbarte Bildungsziel geeigneten Bildungsträgers. Der Bildungsträger bestätigt die Aufnahme in die Weiterbildungsmaßnahme auf dem Bildungsgutschein. Vorlegen des Gutscheins vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter. Beginn der Maßnahme während der Gültigkeit des Gutscheins, andernfalls verfällt dieser. Bürgerinnen & Bürger Weiterbildung Fördermöglichkeiten Bildungsgutschein Agentur für Arbeit Leipzig Georg-Schumann-Str , Leipzig Telefon: * Jobcenter Leipzig Georg-Schumann-Str. 150, Leipzig Telefon: * * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min 18

20 Berufliche Weiterbildung gering Qualifizierter und Älterer / für Arbeitgeber Weiterbildung für gering Qualifizierte und ältere Mitarbeiter (WeGebAU) Für ältere Arbeitnehmer/-innen sowie geringqualifizierte Beschäftigte kann eine berufliche Weiterbildung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gefördert werden. Mit der Gesetzesänderung zum erfolgt eine Erweiterung des Personenkreises auf jüngere, nicht-geringqualifizierte Beschäftigte. sind: der/die Arbeitnehmer/-in ist 45 Jahre oder älter oder gering qualifiziert, der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück, er/sie wird für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freigestellt, im Unternehmen sind höchstens 250 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt. Die Weiterbildung muss außerhalb des Betriebes stattfinden sowie aus überwiegend nicht-arbeitsplatzbezogenen Lerninhalten bestehen. Die Arbeitsagentur kann die Kosten für Bildungsmaßnahmen bei nicht-geringqualifizierten Beschäftigten übernehmen. Sind diese mindestens 45 Jahre alt, kann der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt werden. Bei jüngeren Beschäftigten muss sich der Arbeitgeber mit mindestens 50 Prozent an den Kosten beteiligen. Bei geringqualifizierten Beschäftigten ist eine Beteiligung des Arbeitgebers nicht erforderlich. Beantragt wird die Förderung seitens des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit. Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit für die Zeit, in welcher der Beschäftigte seiner Arbeit nicht nachgehen kann, Zuschüsse zu erhalten. Bürgerinnen & Bürger Weiterbildung Fördermöglichkeiten Beschäftigtenförderung WeGebAU Agentur für Arbeit Arbeitgeber-Service Georg-Schumann-Str. 150, Leipzig Telefon: * Über die persönliche Ansprechperson im Arbeitgeberservice. * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min 19

21 Berufliche Weiterbildung für Arbeitgeber Einzelbetriebliches Förderverfahren Das einzelbetriebliche Förderverfahren unterstützt Unternehmen mit Sitz im Freistaat Sachsen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen. Antragsberechtigt für das einzelbetriebliche Förderverfahren sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Der Firmensitz oder eine Niederlassung der Firma muss sich in Sachsen befinden. Weitere Bedingungen sind, dass die Teilnehmer/-innen ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen haben und die Weiterbildung durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird. Für kleine und mittlere Unternehmen werden zwischen 35 und 80 Prozent der Ausgaben für die Weiterbildung bezuschusst. Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen erhalten 25 bis 60 Prozent. Der niedrige Fördersatz gilt jeweils für unternehmensspezifische Bildungsinhalte, der höhere für den Erwerb allgemein gültiger Abschlüsse bzw. Testate. Die Förderung beantragt das Unternehmen oder der Selbstständige bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB). Der Antrag muss gemeinsam mit den drei Vergleichsangeboten der Weiterbildungen und den entsprechenden Anlagen vor der Anmeldung / dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden. Die gewünschte Weiterbildung darf erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert etwa sechs Wochen. Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gibt jeweils die Dienststelle, in deren Bezirk der antragstellende Betrieb liegt. SAB Sachsen Kundencenter Leipzig Eingang Ecke Kupfergasse / Universitätsstr. 16, Leipzig Telefon:

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