2. Die gynäkologische Betrachtung von Schwangerschaft, Fehl- und Totgeburt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2. Die gynäkologische Betrachtung von Schwangerschaft, Fehl- und Totgeburt"

Transkript

1 1. Einleitung In den letzten Jahren kommt bei uns ein neuer Brauch mehr und mehr in Mode: Sobald eine Schwangerschaft festgestellt wurde und die werdenden Eltern diese Neuigkeit im Familien- und Freundeskreis bekannt geben, erhalten sie Gratulationen und Glückwünsche von allen Seiten. Hintergrund dieser, sich mehr und mehr ausbreitenden, Gewohnheit ist die Unterstellung, dass die Eltern sich über die bestehende Schwangerschaft freuen, dass es sich um ein Wunschkind der Eltern handelt. In unseren westlichen Industriestaaten ist dies i.d.r. auch der Fall. Denn die fast uneingeschränkte Erreichbarkeit von Verhütungsmitteln und die jahrelange, staatlich geförderte, Aufklärungsarbeit haben dazu geführt, dass Kinder planbar wurden. Zu früheren Zeiten sah die Situation noch ganz anders aus. An Wunschkinder dachte vor 100 Jahren noch niemand. Denn Kinder wurden damals geboren und starben. Die Eltern hatten wenig Einfluss auf den Zeitpunkt der Schwangerschaft oder ob das Kind die ersten Jahre überlebte. Viele Schwangerschaften wurden zudem nicht zu Ende ausgetragen. Fehl- und Totgeburten gehörten mit zur Tagesordnung. Und wenn sich die Geburt durch Wehen ankündigte, war dies noch lange kein sicheres Zeichen dafür, dass das Baby die Geburt überlebte. Denn die Säuglingssterblichkeit war zu jener Zeit enorm hoch. (vgl. Sommerhoff 1993, 12) Aus diesen Gründen wäre damals niemand auf die Idee gekommen, die Feststellung einer Schwangerschaft zu feiern. Der Tod war den Menschen in dieser Zeit gegenwärtig. Er gehörte zum täglichen Leben dazu. Diese Einstellung schützte die Menschen davor, nicht an ihrem persönlichen Leid zu zerbrechen. Denn wie hätte eine Frau, die möglicherweise acht oder mehr Schwangerschaften und Geburten erlebte und nur zwei oder drei Kinder aufwachsen sah, den Schmerz über den Verlust der anderen Kinder ertragen sollen? In unserer heutigen Gesellschaft zeigt sich ein ganz anderes Bild: Geburtenkontrolle und die Pränataldiagnostik machen Schwangerschaften kalkulierbar. Auch besteht für werdende Eltern heute die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob sie ausschließlich ein gesundes Kind zur Welt bringen möchten. 10

2 Frauen können sich i.d.r. bewusst für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden. Dies bringt Vorteile. Denn die Frau kann so denjenigen Zeitpunkt für eine Schwangerschaft wählen, der ihrer individuellen Lebensplanung entspricht. Allerdings zeigt die Natur uns immer wieder, dass nicht alles im Leben berechenbar ist. Denn die Entstehung eines neuen Lebens lässt sich nicht in jedem Fall steuern und planen. Trotz Hormonforschung, künstlicher Befruchtung und Embryonentransfer bleiben auch heute in den Industriestaaten schätzungsweise 15 bis 20 Prozent aller Paare mit Kinderwunsch ohne leiblichen Nachwuchs (Sommerhoff 1993, 13). Weitaus mehr Frauen erleiden in ihrem Leben eine oder mehrere Fehlgeburten, bis sich der ersehnte Nachwuchs einstellt. Und auch in einer fortgeschrittenen Schwangerschaft kann sich die Natur noch gegen das Leben entscheiden. Das zeigt sich daran, dass vier von 1000 Babys in der Bundesrepublik Deutschland tot zur Welt kommen. Die schwierige Situation der Frauen, die ein totes Kind entbinden müssen, und die daraus entstehenden Probleme für die ganze Familie, wurden mir persönlich zum ersten Mal bewusst, als ich durch Zufall auf das Buch Gute Hoffnung jähes Ende der Autorin Hannah Lothrop stieß. Angeregt durch diese Veröffentlichung beschäftigte ich mich näher mit der Problematik und musste feststellen, dass hierzu weit weniger Fachliteratur vorhanden war als erwartet. Aus diesem Grund entschloss ich mich dazu, mich im Rahmen meiner Diplomarbeit mit diesem Themengebiet auseinander zu setzen. Verschiedene Fragen sollten geklärt werden, beispielsweise: Wie sieht die momentane Betreuungssituation von Eltern aus, die ihr Kind vor der Geburt verlieren? Gibt es Standards im Umgang mit Betroffenen, von Seiten der professionellen HelferInnen? Sind betroffene Mütter und Väter mit der emotionalen Begleitung durch die betreuenden Fachkräfte zufrieden? Und welche Rolle spielt die Soziale Arbeit in diesem Bereich? Um diese und andere offenen Fragen zu beantworten, entschied ich mich für eine empirische Arbeit. Denn ich wollte die Möglichkeit nutzen, mit Selbstbetroffenen und professionellen Kräften die bestehenden Fragen anhand von Experteninterviews zu beantworten. Die gewonnenen Ergebnisse sollten im Anschluss daran näher beleuchtet werden. 11

3 Da jedoch im Vorfeld die Klärung diverser Fachbegriffe und die Darstellung verschiedener wissenschaftlicher Theorien notwendig ist, gliedert sich die vorliegende Arbeit in zwei Teile: Der erste Teil stellt zum einen medizinische und rechtliche Grundlagen vor, die bei der Betrachtung des Themenkomplexes Fehl- und Totgeburt zu berücksichtigen sind. Die hier aufgeführten Definitionen beeinflussen die Situation betroffener Frauen und Paare enorm. Auch die praktische Arbeit der professionellen HelferInnen stützt sich auf die hier aufgeführten Begriffsbestimmungen. Deshalb werde ich diese Aspekte in den ersten Kapiteln abhandeln. Um zu verstehen, welche Bedeutung der Tod eines Kindes vor der Geburt für die Eltern hat, werde ich die Schwangerschaft als eigene Entwicklungsphase näher betrachten. Zum anderen werden die Auswirkungen, die der Verlust einer nahestehenden Person mit sich bringt, wissenschaftlich betrachtet. Ebenso soll auf die Verarbeitungsformen eingegangen werden, die Menschen entwickeln, um ein solch tragisches Ereignis zu bewältigen. Ein weiterer Teilbereich wird spezielle Aspekte bei der Verarbeitung einer Totgeburt thematisieren. Dies umfasst u.a. die Bewältigung einer Totgeburt in Familie und Partnerschaft, wie auch die Betreuungssituation betroffener Eltern. Des Weiteren wird auf die Wichtigkeit und den Nutzen von Abschiedsritualen eingegangen, vor allem unter der Prämisse: Was hilft trauernden Eltern? Abschließend wird im ersten Teil der vorliegenden Arbeit die Netzwerkarbeit in ihren verschiedenen Facetten näher beleuchtet werden. Es wird in diesem Abschnitt zum einen um die Bedeutung der Selbsthilfe und die Merkmale von Selbsthilfegruppen gehen. Zum anderen sollen Möglichkeiten für Zusammenschlüsse professioneller HelferInnen aufgezeigt werden. Der zweite Teil der Arbeit umfasst den empirischen Aspekt. Es werden Personen zu Wort kommen, die entweder persönlich vom frühen Tod eines Kindes betroffen sind oder aus beruflichen Gründen mit dieser Problematik konfrontiert werden. Die Gespräche sollen aufzeigen, ob die Situation in den Kliniken für die betroffenen Frauen zufrieden stellend ist oder ob Verbesserungsbedarf besteht. Darüber hinaus möchte ich herausarbeiten, welche Standards in der Begleitung betroffener Frauen in unseren 12

4 Kliniken umgesetzt werden, und wie professionelle HelferInnen sich mit diesen Patientinnen auseinandersetzen. Auch die Rolle, die die Soziale Arbeit in diesem Bereich übernimmt, soll dargestellt werden. Die einzelnen Schritte des methodischen Vorgehens werden im Kapitel Forschungsdesign dargestellt. Anschließend erfolgt die Präsentation der Ergebnisse aus den Befragungen. Abschließend möchte ich in einer Handlungsempfehlung an die Soziale Arbeit darstellen, wie SozialarbeiterInnen die Situation betroffener Eltern verbessern können, und inwieweit der Einsatz sozialpädagogischer MitarbeiterInnen sinnvoll ist. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Namen der befragten Personen nicht angegeben. Um die Anonymität zu gewährleisten, verwende ich eine Kodierung, die nur Rückschlüsse auf die Tätigkeit der Interviewten zulässt, um so die Aussagen vergleichbar machen zu können. Für die vorliegenden Arbeit habe ich eine Schreibweise gewählt, die sowohl die männliche wie auch die weibliche Form umfasst. Hierfür verwende ich i.d.r. die Schreibweise mit dem Anhang In bzw. Innen, (z.b. MitarbeiterInnen). Bei aufgeführten Zitaten entfällt diese Regelung, soweit sie von den zitierten AutorInnen nicht selbst gewählt wurde, damit die Originalaussage nicht verfälscht wird. Wenn im Folgenden von SozialarbeiterInnen gesprochen wird, umfasst das grundsätzlich die Berufsgruppe der SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichte ich darauf, in den folgenden Ausführungen beide Berufsbezeichnungen aufzuführen. 13

5 2. Die gynäkologische Betrachtung von Schwangerschaft, Fehl- und Totgeburt 2.1 Schwangerschaft und Schwangerschaftsdauer Berechnung der Schwangerschaftsdauer In der Medizin unterscheidet man zwei Arten der Berechnung der Schwangerschaftsdauer. Zum einen wird von der tatsächlichen oder echten Schwangerschaftsdauer (post conceptionem; abgekürzt: p.c.) gesprochen. Hier wird die Zeit von der Konzeption (Befruchtung) bis zum Geburtstermin berücksichtigt. Dies sind zwischen 263 bis 273 Tagen, im Durchschnitt 266 Tage bzw. 38 Wochen (zu je 9 ½ Lunarmonaten 1 zu 28 Tagen). Zum anderen kann die Schwangerschaftsdauer berechnet werden anhand der Zeit vom ersten Tag der letzten Regelblutung bis zum ersten Tag der Geburt. Das sind etwa 280 Tage bzw. 40 Wochen, oder 10 Lunarmonate. Hier spricht man von der post menstruationen (abgekürzt: p.m.) Schwangerschaftsdauer. (vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch 1994, 1395) Die Entwicklung eines Embryos Blastogenese (bis zum 15. Tag nach der Befruchtung) Zwischen dem 12. und 14. Zyklustag einer Frau springt das befruchtungsfähige Ei aus dem aufgeplatzten Eibläschen, einer Kapsel, die sich auf der Oberfläche des Eierstocks vorwölbt. Zum Zeitpunkt des Eisprungs, der Ovulation, legt sich die trichterförmige Öffnung der Eileiter um den Eierstock und nimmt das Ei direkt auf. Anschließend wandert das Ei durch den Eileiter in die Gebärmutter. Es ist davon auszugehen, dass die Eizelle ca. 12 bis 24 Stunden, vom Eisprung an gerechnet, befruchtungsfähig ist. Demgegenüber sind die Spermien des Mannes zwei bis vier Tage, unter sehr günstigen Umständen sogar sieben Tage, befruchtungsfähig. Bei der Befruchtung (Konzeption), die im Allgemeinen im Eileiter und nur ausnahmsweise in der Gebärmutter stattfindet, dringt das Spermium in die Eizelle ein. Eine Hülle, die Zona pelluzida, die die Eizelle umgibt, verhindert das Eindringen weiterer Spermien. 1 Lunarmonat (lat. luna Mond), Mondmonat. Ein Lunarmonat ist ein Monat mit 28 Tagen. (vgl. hierzu Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch 1994, 898) 14

6 Im befruchteten Ei verschmelzen die genetischen Informationen der Mutter und des Vaters, das sind je Elternteil 23 Chromosomen, zu einer neuen Zelle mit 46 Chromosomen, wie sie jede menschliche Zelle (mit Ausnahme von Ei- und Samenzelle) enthält. In diesem Moment beginnt die Entwicklung des Kindes. Unmittelbar nach dem Verschmelzen von Ei- und Samenzelle kommt es zur ersten Teilung der neu entstandenen Zelle. Auf dem Weg durch den Eileiter teilen sich die Zellen mehrmals. Nach ca. vier Tagen wird die Gebärmutter erreicht, man spricht jetzt bereits von einer Keimblase, der sog. Blastozyste, die aus einer äußeren Wand, dem Trophoblasten, und einer inneren Zellenansammlung, dem Embryoblasten, besteht. Von der Keimblase werden Enzyme freigesetzt, die eine Auflösung der Gebärmutterschleimhaut bewirken und ca. am siebten Tag nach der Befruchtung die Einnistung (Nidation) der Keimblase in die Gebärmutter gestatten. Aus dem Trophoblasten entwickeln sich im Folgenden die Plazenta und die Eihäute, aus dem Embryoblasten entwickelt sich der Embryo. Kommt es in dieser Phase zu schädigenden Einwirkungen, werden diese entweder völlig repariert oder die weitere Entwicklung beendet (Allesoder-Nichts-Prinzip). (vgl. Internet 5) Embryonalperiode (3. bis 10 SSW p.c.) In der 4. SSW differenzieren sich die Zellen. Die Fruchtblase, eine mit salzigem Wasser gefüllte Hülle, in der das Kind heranwachsen wird, entsteht. Aus anderen Zellen entsteht der Dottersack, wo der Embryo unter anderem Blutkörperchen bilden kann. Zwischen diesen beiden Zellensammlungen liegt der Embryo. Jetzt wächst der Embryo in die Länge. In der 6. SSW sind ein Kopf- und Schwanzteil zu erkennen. Das Aussehen des Embryos verändert sich durch das Wachstum des Kopfes und die Anlage des Gesichtes und der Gliedmaßen. Arme und Beine treten als paddelförmige Knospen auf. In der 6. SSW beginnt das Herz zu schlagen. Blutzellen entstehen und zirkulieren mit dem Herzschlag. In der Nabelschnur, die zur Plazenta führt, stellen Blutgefäße die Verbindung zur Mutter her. Im Gesicht entwickeln sich die Augen und der Mund. Es entstehen Knochenzellen, wo vorher nur Knorpelzellen waren. Die großen Gelenke, wie Schultern, Ellenbogen, Hüfte und Knie, sind deutlich sichtbar. 15

7 In der Embryonalperiode entwickeln sich die einzelnen Organe und Gewebe. Man bezeichnet diese Zeit deshalb auch als sog. Organogenese bzw. Embryogenese (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, 1111). Während jener Zeit ist der Embryo gegenüber schädigenden Einflüssen besonders anfällig, da diese zu bleibenden Schäden führen. Die meisten Fehlbildungen entstehen in dieser kritischen Entwicklungsphase. (vgl. Internet 5) Fetalperiode (ab der 10 SSW p.c.) Der Zeitraum vom Beginn der 10. SSW bis zur Geburt bezeichnet man als Fetalperiode. Sie ist durch das schnelle Wachstum des Körpers gekennzeichnet. In dieser Phase entstehen kaum noch Fehlbildungen. Schädigende Einflüsse und Substanzen rufen Abwehrreaktionen des kindlichen Organismus (Fetalkrankheiten) hervor, die ihrerseits zu bleibenden Veränderungen führen können. Jetzt sind nicht nur Arme und Beine zu unterscheiden, auch Finger und Zehen werden sichtbar. Die Ohren finden in der 10. SSW ihren endgültigen Platz an der Seite des Kopfes und sind in ihrer Form erkennbar. Der Kopf ist, verglichen mit dem Körper, noch sehr groß. In der 11. SSW werden die inneren Geschlechtsorgane (Hoden oder Eierstöcke) gebildet. Die äußeren Geschlechtsorgane sind so weit entwickelt, dass mit einer äußeren Untersuchung (z.b. Ultraschall) das Geschlecht des Kindes bestimmbar wird. Am Ende der 11. SSW sind alle inneren Organe angelegt und arbeiten. Ab der 12. SSW sind geschlossene Augenlider erkennbar. Finger und Zehen sind voll geformt und haben Nägel. Das Kind kann saugen und ist in der Lage Fruchtwasser zu schlucken. Es hat jetzt eine Länge von ca. sieben cm erreicht. In den folgenden Monaten wächst das Kind rasch in die Länge. Im vierten Monat ist eine Scheitel-Steiß-Länge von ca. 15 cm erreicht, das entspricht in etwa der Hälfte der Länge eines Neugeborenen. Am Ende des fünften Monats wiegt das Kind noch weniger als 500 Gramm. Die gesamte Körperoberfläche ist mit einer Lanugo-Behaarung bedeckt, Augenbrauen und Haupthaar sind ebenfalls vorhanden. Die Kindsbewegungen sind jetzt so stark, dass die Mutter sie wahrnehmen kann. Zu einer entscheidenden Gewichtszunahme kommt es in den letzten drei Schwangerschaftsmonaten. Am Ende des sechsten Monats sind das Gehirn und die Lungen soweit, dass das Kind lebensfähig wäre. Das Kind wiegt bei der 16

8 Geburt zwischen 2800 und 4000 Gramm und hat eine Körperlänge von 48 bis 54 cm. (vgl. Internet 5) Die folgende Grafik soll einen kurzen Gesamtüberblick über die Entwicklungsschritte eines Embryos, von der Befruchtung bis zum Ende der Fetalentwicklung, geben. Abb. 1: Organogenese: Zeitlicher Ablauf Quelle: Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, Die Differenzierung von Fehl- und Totgeburt Die Fehlgeburt In der Medizin spricht man bei einer Fehlgeburt von einem sog. Abort (lat. abortus ). Es handelt sich hierbei um die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch die Ausstoßung des Embryos oder Fetus. Zum Zeitpunkt der Ausstoßung ist der Fetus noch nicht lebensfähig. (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, 5) Beim Abort handelt es sich um die häufigste Komplikation während einer Schwangerschaft (Gravidität), die etwa 20 % der erkannten Schwangerschaften betrifft und mit zunehmender Dauer der Schwangerschaft seltener vorkommt. Von einem Abort oder einer Fehlgeburt spricht man, wenn die Gravidität innerhalb der ersten 28 SSW beendet wird, vorausgesetzt, dass das Kind keine Lebenszeichen wie Atmung, Herzschlag oder Nabelschnurpulsation zeigt und unter 500 Gramm wiegt. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, d.h. das Kind zeigt eines oder mehrerer der Lebenszeichen, dann liegt eine Frühgeburt vor. Grundsätzlich muss man zwischen einem Spontanabort und einem eingeleiteten Abort, d.h. einem Schwangerschaftsabbruch, unterscheiden. Im medizinischen Sprachgebrauch wird der eingeleitete Abort als Abruptio bezeichnet. (vgl. Internet 7) 17

9 Ursachen eines Aborts Die Gründe für einen Abort können nur selten aufgedeckt werden. Grundsätzlich sind fetale (kindliche), mütterliche und väterliche Ursachen zu unterscheiden. In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Abortursachen tabellarisch aufgeführt: Abortursachen Fetale Ursachen Mütterliche Ursachen Väterliche Ursachen Chromosomenmutationen Infektionen Medikamenteneinwirkung Einwirkung ionisierender Strahlen Plazenta-Insuffizienz Fehlbildungen der Gebärmutter Verwachsungen, Tumore Zervixinsuffizienz (Schwächung des Gebärmutterhalses) Mechanische Traumen (z.b. Stürze, starke psychische Belastungen) Infektionen der Mutter Endokrine Störungen der Mutter (z.b. Diabetes mellitus [ Zuckerkrankheit ]) Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion) (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994; 725, 1691, 684) Genetische Störungen Verschiedene Arten von Spermaanomalien Abb. 2: Abortursachen Quelle: Eigene Darstellung mit Daten aus Internet 7 Zusätzlich zu den bisher genannten Ursachen können immunologische Abwehrreaktionen einen Abort auslösen. Diese Abwehrreaktionen werden durch Blutgruppenunterschiede bei den Rhesus(Rh)-Faktoren zwischen Mutter und Kind ausgelöst (Rhesusgruppenunverträglichkeit). Einen sog. endokrinen Abort können schwangerschaftsspezifische hormonelle Funktionsstörungen der Mutter (z.b. eine Corpus-luteum- Insuffizienz 2 ) oder des Kindes (z.b. Trophoblastinsuffizienz 3 ) auslösen. (vgl. Internet 7) 2 Corpus-luteum-Insuffizienz (C.-l.-I.) ist eine Funktionsschwäche des Gelbköpers mit erniedrigter Progesteronkonzentration im Plasma. Die C.-l-I. ist eine der wichtigsten funktionellen Ursachen der weiblichen Sterilität. (vgl. Pschyrembel Klinische Wörterbuch 1994, 284) 3 Trophoblastinsuffizien bezeichnet eine Schwäche der zelligen Außenwand der Blastozyste. (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, 734 und 1572) 18

10 Häufigkeit von Aborten Die Häufigkeit des Spontanaborts beträgt etwa 20 % aller erkannten Schwangerschaften. Mit zunehmender Schwangerschaftsdauer nimmt das Risiko ab: Es beträgt in der sechsten bis achten SSW ca. 15 bis 18 % und sinkt anschließend kontinuierlich bis auf 3 % in der 17. SSW. Da jedoch sehr frühe Aborte häufig unbemerkt bleiben, kann die wahre Inzidenz, also die Gesamtanzahl der Neuerkrankungsfälle in der Bevölkerung, nur geschätzt werden (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, 735). Man geht dabei von einer Absterberate von 30 bis 50 % aller befruchteten Eizellen aus. (vgl. Internet 7) Einteilung der Abortformen Der Abort kann nach drei verschiedenen Gesichtspunkten klassifiziert werden: Man unterscheidet die Abortformen nach der Körpertemperatur, dem Zeitpunkt des Auftretens und nach der klinischen Symptomatik. Nach der Körpertemperatur wird zwischen einem afebrilen (Temperatur bis 37,9 C), einem febrilen (Temperatur zwischen 38 und 39 C) und einem septischem Abort (Temperatur über 39 C, Schüttelfrost) unterschieden. Wenn man die Einteilung nach dem Zeitpunkt des Auftretens vornimmt, kann man zwischen einem Frühestabort, einem Frühabort und einem Spätabort unterscheiden. Der Frühestabort tritt oft auf Grund genetischer Schäden unmittelbar nach der Einnistung der befruchteten Eizelle auf und fällt zeitlich meist mit der erwarteten Monatsblutung zusammen. Die Blutungsstärke entspricht häufig der einer normalen Regelblutung. MedizinerInnen gehen davon aus, dass viele Frauen, die über eine verspätet eingetretene Regelblutung berichten, in Wirklichkeit einen Frühestabort erlitten haben, ohne davon zu wissen, dass eine Schwangerschaft bestand. (vgl. Internet 7) Ein Frühabort liegt vor, wenn der Fetus bis zur 16. SSW ausgestoßen wird. Nach diesem Zeitpunkt, also ab der 16. SSW, bezeichnet man eine Fehlgeburt als Spätabort (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, 5). 19

11 Die Einteilung nach der klinischen Symptomatik orientiert sich am zeitlichen Ablauf der Fehlgeburt. Ein drohender Abort (Abortus imminenz) liegt vor, wenn zwar eine Blutung auftritt, die Schwangerschaft aber noch intakt ist. Hier kann eine schnell einsetzende Therapie die Schwangerschaft häufig erhalten. Bei einem Abortus incipiens, dem sog. beginnenden Abort, ist dies nicht mehr der Fall. Hier ist der Abort bereits im Gange, die Wehentätigkeit hat eingesetzt bzw. die Fruchtblase ist gesprungen und der Muttermund beginnt sich zu öffnen. Eine Therapie kann den Verlauf nicht mehr aufhalten. Ist die Fehlgeburt zum Stillstand gekommen und sind noch Teile von Fetus und Plazenta in der Gebärmutter verblieben, spricht man im medizinischen Sprachgebrauch von einem Abortus incompletus. Hier ist eine Kürettage (Ausschabung) unbedingt erforderlich. (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994; 5, 141) Wird der Fetus so wie die Plazenta vollständig ausgestoßen und kommt es zum Stillstand der Blutung, bezeichnet man die Fehlgeburt als einen Abortus completus. (vgl. Internet 7) Die Totgeburt Eine Sonderform des Abortes ist der sog. Missed abortion. Hierbei handelt es sich um den frühen Tod eines Kindes in der Gebärmutter, ohne dass es jedoch zu Blutungen oder Wehentätigkeit mit der Ausstoßung des Fetus (d.h. der Totgeburt) und der Plazenta kommt (vgl. Internet 7). Als Totgeburt wird die Geburt eines Fetus ab der 28. SSW bezeichnet. Der Totgeburt geht der intrauterinen Fruchttod (IUFT) voraus. (Grützner 1994, 23) Ursachen einer Totgeburt In der Literatur wird immer wieder darauf hingewiesen, dass viele Gründe für den intrauterinen Fruchttod noch im Unklaren liegen. Als Ursachen für einen Missed abortion werden u.a. genannt: Fetale Mangelentwicklung, auch fetale Wachstumsretadierung genannt. Sie entsteht durch eine Versorgungsstörung mit Aufbau- und Nährstoffen. Das Wachstum entspricht nicht der Schwangerschaftswoche, d.h. der Fetus ist, gemessen an der Gewichtsnorm der betreffenden Woche, zu klein. 20

12 Plazenta-Insuffizienz Chronische oder akute Hypoxie, d.h. der Gasaustausch ist gestört. Fehlbildungen Genetische Schäden Morbus hämolyticus fetalis. Hier werden die Erythrozyten (roten Blutkörperchen) des Feten durch Antikörper der Mutter zerstört. Zugrunde liegt eine Rhesusgruppenunverträglichkeit. Nabelschnurtod (Nabelschnurumschlingungen, Nabelschnurknoten) Stoffwechselstörungen der Mutter, z.b. Diabetes mellitus ( Zuckerkrankheit ) Eklampsie (Schwangerschaftsspezifische Erkrankung mit Auftreten von Krampfanfällen oder Koma, die für Mutter und Kind lebensgefährlich sind.) Toxische Schäden durch Medikamente, Drogen, Alkohol, Nikotin (vgl. Grützner 1994, 23) Häufigkeit von Totgeburten Mit einer Totgeburt enden vier von 1000 Schwangerschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Die Statistik erfasst allerdings nur Kinder mit mindestens 500 Gramm Gewicht. (vgl. Internet 8) Bis zum 1. April 1994 wurden sogar nur totgeborene Babys ab 1000 Gramm in die Statistik mit aufgenommen. Im Jahr 1950 wurden noch Kinder tot geboren. In den Richtlinien des Bundesausschuss der ÄrztInnen und Krankenkassen legte man die Vorsorgemaßnahmen für Schwangere fest. In diesen Richtlinien (Mutterschafts-Richtlinien) wurden die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung festgeschrieben. Unter anderem ist es diesen Vorsorgemaßnahmen und dem wissenschaftlichen Fortschritt in der Medizin zu verdanken, dass die Zahl der Totgeburten bis zum Jahr 2001 auf totgeborene Kinder gesunken ist. (vgl. Grützner 1994, 25) Die folgende Abbildung zeigt die Zahl totgeborener Kinder ab dem Jahr 1950 in der Bundesrepublik Deutschland. Zu berücksichtigen ist die Heruntersetzung der Gewichtsgrenze im Jahr

13 Abb. 3: Anzahl der Lebendgeborenen im Verhältnis zu Totgeburten in Deutschland*) Lebendgeborene Ehe- darunter Totge- Jahr Schlie- männ- weib- insge- nicht- borene 1) ßungen lich lich samt ehelich *) Nach jeweiliger Definition der Bundesstatistik bzw. der Ehemaligen DDR. S. Einführung und methodische Hinweise. 1) Geburtsgewicht vom bis mindestens 1000 Gramm, ab mindestens 500 Gramm. Quelle: Statistisches Bundesamt

14 Totgeborene Kinder, mit einem Gewicht unter der festgesetzten 500-Gramm-Grenze werden (wie in Kapitel beschrieben) als Fehlgeburt bezeichnet. Da es für die betroffenen Eltern jedoch keine Rolle spielt, ob ihr totes Kind, über oder unter 500 Gramm wiegt, wurden für den empirischen Teil dieser Arbeit (vgl. Kap. 10) auch Personen befragt, deren verstorbene Kinder die Voraussetzungen für diese statistische Grenze nicht erfüllten, also weniger als 500 Gramm wogen Symptome und Diagnostik Deutliche Anzeichen dafür, dass das Kind intrauterin verstorben ist, sind u.a. die fehlenden kindlichen Herztöne und die fehlenden Kindesbewegungen. Diese Symptome lassen sich durch Ultraschalluntersuchungen leicht überprüfen. Durch eine gynäkologische Untersuchung wird zum einen festgestellt, ob die Gebärmutter (Uterus) weiter wächst oder ob das Wachstum zum Stillstand gekommen ist. Zum anderen kann durch die gynäkologische Untersuchung diagnostiziert werden, ob der Fundusstand 4 zu sinken beginnt. Dies geschieht etwa ab dem 14. Tag nach dem Absterben des Fetus. In Folge einer Abnahme des Fruchtwassers nimmt der Bauchumfang der Schwangeren ebenfalls ab. Die Fruchtwasserveränderungen können durch eine Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung) oder eine Amniozentese (Fruchtwassergewinnung zur Untersuchung) medizinisch abgeklärt werden. Als weitere diagnostische Maßnahmen stehen dem Gynäkologen/der Gynäkologin Röntgenuntersuchungen und Hormonbestimmungen zur Verfügung. Bei der Hormonbestimmung wird die Östriolausscheidung bestimmt. Denn eine fallende Östrogenkonzentration (z.b. im 24-Stunden-Urin feststellbar) kann ebenfalls auf einen intrauterinen Fruchttod hinweisen. (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, 496 und Grützner 1994, 24) Symptome, die am Feten selbst auftreten können, sind u.a. Mazerationen. Hierbei handelt es sich um eine Auf- bzw. Erweichung der Haut (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, 947). Man unterteilt die verschiedenen Stadien der Mazerationen in drei unterschiedliche Grade: 4 Fundus uteri, (lat. für Grund, Boden) bezeichnet den gewölbten Grund der Gebärmutter, der den Tubenansatz überragt. (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, ) 23

15 I. Grad: Blasenbildung und Lösung der Oberhaut in großen Stücken beim Platzen der Blasen II. Grad: Schmutzige rotbraune Hautfarbe und schlotternde Gelenke III. Grad: Zerfall des Körpers bis zur Skelettierung In seltenen Fällen findet eine Mumifikation anstelle der Mazeration statt. (vgl. Grützner 1994, 24) Therapiemaßnahmen beim intrauterinen Fruchttod Wenn ein Fetus im zweiten oder dritten Drittel der Schwangerschaft stirbt, muss die Geburt eingeleitet werden. Bis zum Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels kann eine Kürettage vorgenommen werden. Steht der errechnete Geburtstermin unmittelbar bevor, so wird in manchen Fällen auch abgewartet, ob sich die Wehen von selbst einstellen. Die Vorstellung, ein totes Kind zur Welt zu bringen, ist für die betroffenen Frauen oft schrecklich. Sie äußern deshalb häufig im ersten Schockzustand, dass sie einen Kaiserschnitt möchten. Die Patientinnen rechnen damit, dass der Kaiserschnitt (Sectio caesarea) unter Vollnarkose erfolgt und sie die Geburt nicht bei vollem Bewusstsein erleben müssen. Bei einer normalen Lage des Kindes in der Gebärmutter ist dies jedoch nicht der Fall. Und im Nachhinein sind die Frauen meistens froh, von dieser Operation verschont geblieben zu sein.(vgl. Lothrop 1998, 68) Das Risiko einer Kaiserschnittentbindung ist für die Schwangere deutlich größer als das einer normalen Entbindung, der sog. vaginalen Entbindung. Aus diesem Grund werden der Schwangeren, wenn sich die Wehen nicht von alleine einstellen, Wehenmittel gegeben. Das kann in Form von Scheidentabletten oder einer Infusion erfolgen. Dadurch soll die Geburt eingeleitet werden. 24

16 Eine medikamentös eingeleitete Geburt ist meistens mit größeren Schmerzen in der Eröffnungsphase verbunden als eine normale Geburt. Schmerzmittel oder die sog. rückenmarksnahe Narkose (PDA 5 ) können in dieser Situation hilfreich sein. Allerdings benebeln manche Schmerzmittel die Schwangere so stark, dass sie das Geschehen kaum bewusst miterlebt. Dies erscheint im ersten Moment als Vorteil, aber später bedauern betroffene Frauen in den meisten Fällen, dass sie aufgrund der Medikamente den Moment, in dem sie ihr Kind zum ersten (und häufig auch zum letzten) Mal sehen konnten, nicht bei vollem Bewusstsein miterleben konnten. Bei einer Totgeburt können Medikamente einerseits risikoloser eingenommen werden, da sie dem Kind nicht mehr schaden können. Andererseits können manche Medikamente bei den Gebärenden zu massiven Nebenwirkungen, wie Herzrasen, Blutdruck- oder Kreislaufstörungen, führen. (vgl. Sommerhoff 1993, 75) Mögliche Komplikationen nach dem Absterben des Fetus Nach einer Geburt bzw. Totgeburt oder einem Abort kann es zu einer atonischen Blutung kommen. Es handelt sich hierbei um eine Nachblutung, bei der eine größere Menge Blut verloren wird als üblicherweise bei einer Nachgeburtsblutung. Für die Patientin besteht in diesem Fall die Gefahr eines zu hohen Blutverlusts. (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994, 1029) Etwa 0,2 aller Patientinnen verbluten in der Nachgeburtsperiode. (Internet 9) Komplikationen treten, nach dem Absterben des Kindes, ebenfalls durch das sog. Dead fetus syndrome auf: Wenn der tote Fetus länger als fünf Wochen in der Gebärmutter verbleibt, kann es zu einer Koagulopathie kommen. Dies ist eine Gerinnungsstörung, hervorgerufen u.a. durch die Freisetzung proteolytischer Fermente (proteinhaltiger Enzyme), die in den Organismus der Mutter übergehen, und dadurch die Patientin schädigen können. (vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch 1994; 302, 461, 496, 1252) Umgangssprachlich beschreibt man diesen Vorgang als eine Vergiftung der Mutter durch das abgestorbene Kind. 5 PDA ist die med. Abkürzung von Periduralanästhesie, auch Epiduralanästhesie genannt. Es handelt sich um eine Form der Lokalanästhesie mit Punktion des Epiduralraums (dieser umfasst Teile der Wirbelsäule). (vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 1994; 417,1167).Umgangssprachlich spricht man von einer rückenmarksnahen Narkose. 25

17 3. Die rechtliche Situation von totgeborenen Kinder und betroffenen Eltern in Deutschland 3.1 Definitionen nach dem Personenstandsgesetz und der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz In der Bundesrepublik Deutschland wird das Personenstandswesen durch das Personenstandsgesetz (PStG) und die dazugehörige Ausführungsverordnung (PStV) geregelt. Das PStG legt einen Bestattungszwang fest, der durch die Ländergesetze und verordnungen näher beschrieben wird. Dem Bestattungszwang unterliegen alle menschlichen Leichen und Totgeburten. 29 PStV konkretisiert die Definition von Totgeburt in Abgrenzung zur Lebend- und Fehlgeburt: (1) Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor, wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. (2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, beträgt das Gewicht der Leibesfrucht jedoch mindestens 500 Gramm, so gilt sie im Sinne des 24 [Personenstands-] Gesetztes als ein totgeborenes oder in der Geburt verstorbenes Kind. (3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger als 500 Gramm, so ist die Frucht eine Fehlgeburt. Sie wird in den Personenstandsbüchern nicht beurkundet. (Internet 3) Vor dem 1. April 1994 gestaltete sich die rechtliche Situation in Deutschland für totgeborene Kinder noch anders: Das Personenstandsgesetz sah vor, dass Kinder unter 1000 Gramm Körpergewicht als Fehlgeburt zählten und demnach nicht bestattungspflichtig waren. Auf Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und durch Forderungen bundesweiter Selbsthilfegruppen erfolgte im Personenstandsrecht eine Herabsetzung der Gewichtsgrenze von 1000 auf 500 Gramm. (vgl. Müller-Hannemann 2002, 140) 26

18 Allerdings ist mit der bundesweiten personenstandsrechtlichen Begriffsänderung nicht automatisch eine Neuregelung der Bestattungspflicht (durch die Bundesländer) verbunden. (vgl. Schmitz/Bornhofen 2002, 16) So kommt es zu der missverständlichen Situation, dass in manchen Ländergesetzen über das Bestattungswesen noch von der 1000-Gramm-Grenze gesprochen wird. Vereinzelt wird auch nicht auf das Gewicht des Babys abgestellt, sondern auf die Körpergröße. In der Regel muss demnach ein Kind, das tot zur Welt kommt, mindestens 35 cm groß sein, um bestattungspflichtig zu sein. Die bestehenden Gesetze sehen vor, dass Fehlgeburten, die nicht bestattet werden, ebenso wie Körper- oder Leichenteile, unverzüglich hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend beseitigt werden. (vgl. Gaedke/Diefenbach 2000, 113) In der Praxis erfolgt in diesen Fällen meistens eine Verbrennung in einem Krematorium. Die derzeitige juristische Definition von Tot- und Fehlgeburt beeinflusst die Rechte und Pflichten der betroffenen Eltern in verschiedenen Lebensbereichen. In den folgenden Kapiteln soll auf diese Aspekte eingegangen werden. 3.2 Die Bestattung fehl- und totgeborener Kinder Der Bereich Bestattungsrecht/Leichenwesen ist Ländersache, d.h. jedes Bundesland hat seine eigenen Bestimmungen, die z.t. erheblich voneinander abweichen. Allen Bestattungsgesetzen gemeinsam ist die Bestattungspflicht für menschliche Leichen. (Internet 12) Als menschliche Leichen gelten, wie bereits angesprochen, zum einen verstorbene Kinder, die lebend geboren wurden. Hier spielt das Körpergewicht des Babys keine Rolle. Zum anderen fallen Totgeburten (also Kinder mit mindestens 500 Gramm Gewicht) unter diese Definition. Für Fehlgeburten, d.h. totgeborene Kinder unter 500 Gramm, besteht keine Bestattungspflicht. Nach neuerer Auslegung bestehender Gesetze spricht man heute jedoch von einem Bestattungsanspruch der Eltern. Der Jurist Stephan Rixen spricht in diesem Zusammenhang von einem Rechtsproblem und weist damit auf die unklare bestehende Gesetzeslage hin. Denn nicht selten wird den Eltern eines vorgeburtlich verstorbenen Kindes die Bestattung auf dem gemeindlichen Friedhof mit eben der Begründung verwehrt, eine Bestattung sei nur zulässig, wenn das Kind über 500 Gramm wiegt oder mindestens 35 cm groß ist. 27

19 Träfe diese Rechtsauffassung zu, dann wäre eine sachlich nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung die Folge (Rixen 1994, 417). Denn auf Grund des medizinischen Standards werden zahlreiche extrem frühe, aber durchaus überlebensfähige Frühgeborene mit einem Gewicht von unter 500 Gramm lebendgeboren. Wird ein solches Frühgeborenes lebend geboren und verstirbt es unmittelbar nach der Geburt dann darf, ja muss es nach der insoweit eindeutigen Rechtslage von den Eltern bestattet werden, denn jede Lebendgeburt (vgl. 29 I PStG) ist, sobald es verstirbt, unabhängig von ihrem Gewicht oder ihrer Größe beizusetzen (Rixen 1994, 417). Den Eltern eines totgeborenen Kindes unter 500 Gramm wäre jedoch die Bestattung verwehrt, obwohl das Fehlgeborene vor seinem intrauterinen Tod als Ungeborenes länger gelebt hat als das unmittelbar nach der Lebendgeburt verstorbene Kind. (vgl. Rixen 1994, 417) Eine rechtspolitische Lücke (Engisch zitiert nach Rixen 1994, 417) bestünde jedoch nur dann, wenn feststehen würde, dass den Eltern nach geltendem Recht die Bestattung Fehlgeborener tatsächlich verwehrt ist. Die neuere Auslegung der bestattungsrechtlich maßgeblichen Gesetzesvorschriften ergibt aber, dass die Eltern eines totgeborenen Babys, das weniger als 500 Gramm wiegt, Träger eines subjektiv-öffentlichen Rechtes sind, kraft dessen sie die Beisetzung des Fehlgeborenen auf dem kommunalen Friedhof verlangen dürfen (Bestattungsanspruch) (Rixen 19994, 417). Denn ein elterlicher Bestattungsanspruch lässt sich gewinnen, wenn man das Begehren der Eltern, ihr Fehlgeborenes zu bestatten, systematisch in den Anwendungsbereich des (kommunalrechtlichen) Nutzungsanspruchs der Einwohner einordnet. Dieser Nutzungsanspruch berechtigt alle Gemeindeeinwohner zu deren Lebzeiten, die öffentlichen Einrichtungen einer Gemeinde zu nutzen. Darunter fällt auch die Nutzung des kommunalen Friedhofs. Da der Verstorbene jedoch diesen Anspruch selbst nicht mehr geltend machen kann, sind die Angehörigen dazu berechtigt, die Bestattung ihres Verstorbenen auf dem gemeindlichen Friedhof durchführen zu lassen. Wenn sich nun das Fehlgeborene als Einwohner (...) qualifizieren lässt und folglich friedhofsnutzungsberechtig ist, dann wären auch die Eltern des Fehlgeborenen als dessen Angehörige Träger eines Bestattungsanspruchs (Rixen 1994, 419). 28

20 Rixen weist in seinen Ausführungen darauf hin, dass in der bestattungsrechtlichen Literatur die Frage bislang noch nicht behandelt worden ist, ob auch ein nichtlebendgeborener Mensch kommunalrechtlich Einwohner der Gemeinde ist und damit einen Friedhofsnutzungsanspruch besitzt. Zu bedenken ist aber, dass Einwohner jeder lebende Mensch ist, der unabhängig von Alter, Willens- oder Geschäftsfähigkeit in der Gemeinde wohnt (Rixen 1994, 419). Und auch das fehlgeborene Kind ist, bevor es intrauterin verstirbt, in Anbetracht der Wertung des Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, ein lebender Mensch. Denn es hat in der Zeit vor seinem intrauterinen Tod als ungeborenes, menschliches Individuum gelebt, und zwar in einer Lebens- oder Hausgemeinschaft mit der Mutter. Vermittelt über die Mutter wohnt daher der ungeborene Mensch, ebenso wie der lebend neugeborene Mensch, in der Gemeinde und ist daher im kommunalrechtlichen Sinn Einwohner und somit friedhofsnutzungsberechtigt. (vgl. Rixen 1994, 420) Darüber hinaus wird in der juristischen Fachliteratur darauf hingewiesen, dass Eltern auch nach dem Grundgesetz (GG) einen Anspruch darauf haben, ihr fehlgeborenes Kind zu bestatten. Denn nach Art. 6 Abs. 2, Satz 1 (Elternrecht) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG fällt unter die Totenfürsorge der Eltern, nach heutiger Rechtsauffassung, auch der Schutz der postmortalen Menschenwürde des toten Fetus. Daraus lässt sich ableiten, dass die Eltern zumindest auf Antrag, im Wege einer Ausnahmegenehmigung, eine Bestattung auf dem kommunalen Friedhof vornehmen lassen können. (vgl. Müller- Hannemann 2002, 141) Wie eingangs schon erwähnt, ist der Bereich Bestattungsrecht Ländersache. Daraus ergibt sich, dass die Länder (und erst in den von ihnen gezogenen Rechtskreisen die Gemeinden, gemäß Art. 70 Grundgesetz) eigenständig regeln, wer auf kommunalen Friedhöfen bestattet werden darf. Demzufolge bestehen in der Bundesrepublik Deutschland 16 unterschiedliche Bestattungsgesetze. In den zwei zuletzt erlassenen Bestattungsgesetzen der Bundesländer Bremen und Hamburg wurde auf den in der Mitte der achtziger Jahre verstärkt geäußerten Elternwunsch, die fehlgeborenen Kinder zu bestatten, reagiert. Dem gegenüber stehen die Gesetze der anderen Bundesländer, die in den sechziger und siebziger Jahren entstanden. Sie enthalten entweder gar keine Vorschrift zu Fehlge- 29

21 burten-bestattung oder führen die 500-Gramm-Grenze (in manchen Fällen sogar noch die 1000-Gramm-Grenze) auf, was in der Praxis zu Missverständnissen geführt hat. (vgl. Rixen 1994, 418) In den sich anschließenden Kapiteln soll die Rechtslage verschiedener Bundesländer dargestellt werden, bezüglich der Bestattung totgeborener Kinder unter 500 Gramm Gewicht. Zum einen wird auf die Bestattungsgesetze derjenigen Länder eingegangen, die eine eindeutige Regelung bei der Bestattung Fehlgeborener besitzen. Zum anderen soll exemplarisch auf die Rechtslage der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg eingegangen werden, da die GesprächspartnerInnen, die für die Experteninterviews (vgl. Kap. 10.1) gewonnen werden konnten, zum größten Teil in diesen beiden Bundesländern tätig sind Länder mit eindeutigen Regelungen In Bremen und Hamburg dürfen Eltern ein totgeborenes Kind mit einem Gewicht von unter 500 Gramm auf Grund von eindeutigen gesetzlichen Vorgaben bestatten. 17 Abs. 3, Satz 1 des am in Kraft getretenen bremischen Gesetzes über das Leichenwesen lautet: Auf Wunsch eines Elternteils werden Fehlgeborene bestattet, wenn eine ärztliche Bescheinigung (...) darüber vorliegt, dass es sich um eine Fehlgeburt handelt, dass die Fehlgeburt nicht innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgte und dass mit Ausnahme der Fälle des 218a I und II Nr. 1 StGB [Schwangerschaftsabbruch] keine Anhaltspunkte für ein nichtnatürliches Geschehen bestehen (Rixen 1994, 418). In 12 Abs. 1, Satz 2 des hamburgischen Bestattungsgesetzes wurde festgesetzt, dass die Erd- und Feuerbestattung einer Fehlgeburt zulässig ist, wenn eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt, dass keine Anhaltspunkte für ein nichtnatürliches Geschehen besteht. (vgl. Rixen 1994, 418) Durch die 12-Wochen-Frist des Landes Bremen soll gewährleistet werden, dass zumindest auf Seiten eines Elternteils eine Beziehung zum fehlgeborenen Kind entstanden ist. Allerdings kann in Einzelfällen auch schon vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eine Beziehung zum Kind entstanden sein, etwa bei Frauen, deren Kinderwunsch nach mehreren Aborten sehr stark ist. Die Bestattbarkeit des Frühabortes, also 30

22 der bis zum Ende der 12. SSW totgeborenen Leibesfrucht, auszuschließen, überzeugt in der Sache daher nicht (Rixen 1994, 418). Hamburg hingegen hat auf das Tatbestandsmerkmal der 12-Wochen-Frist verzichtet Länder mit missverständlichen Regelungen Baden-Württemberg In 30 Abs. 2 des baden-württembergischen Bestattungsgesetzes (BestG) heißt es: Fehlgeborene, die nicht bestattet werden (...) sind hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen (Deinert 2002, 230). Nach ihrem Wortlaut ließe sich die Vorschrift folgendermaßen interpretieren: Fehlgeburten, die nicht bestattet werden... = Fehlgeburten, die nicht bestattet werden dürfen... Legt man die Betonung jedoch an einer anderen Stelle, ergibt sich ein neuer Sachverhalt: Fehlgeburten, die nicht bestattet werden..., dann ergibt sich im Umkehrschluss, dass Fehlgeburten, die bestatten werden, nicht mehr anderweitig zu beseitigen sind. Dies würde allerdings voraussetzen, dass Fehlgeburten überhaupt bestattet werden dürfen. Die zweite Variante der Auslegung des Wortlauts wird bestätigt in der Entstehungsgeschichte des baden-württembergischen Bestattungsgesetzes. In einer amtlichen Begründung des Landtags zum späteren 30 BestG liest man nämlich, dass Fehlgeburten bestattet werden können, sie müssen es aber nicht. Demnach steht betroffenen Eltern im Bundesland Baden-Württemberg die Freiheit zu, ihr vor der Geburt verstorbenes Kind beerdigen zu lassen. (vgl. Rixen 1994, 421ff; Deinert 2002, 230) Bayern Die Ausführungen des bayerischen Bestattungsgesetzes sind demgegenüber eindeutiger geregelt. Hier ist in Art. 6 Abs. 1, Satz 2 BestG zu lesen: Eine totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm (Fehlgeburt) kann bestattet werden (Klingshirn 2001, 5). Das heißt, dass die Fehlgeburt bestattet werden kann, sofern derjenige, der im Falle einer Lebendgeburt das Personensorgerecht innegehabt hätte, dies wünscht. 31

23 Während vor dem die Bestattung fehlgeborener Kinder nicht in Betracht kam, wurde mit dem Änderungsgesetz diese Möglichkeit ausdrücklich eingeräumt. Fehlgeburten, die nicht bestattet werden, sind nach Art. 6 BestG Abs. 3 unverzüglich und in gesundheitlich unbedenklicher Weise zu beseitigen. (vgl. Klingshirn 2001, 4ff) 3.3 Die Führung des Familien- und Geburtenbuchs Das Familienbuch Grundsätzlich ist im juristischen Sprachgebrauch zu unterscheiden zwischen dem Familienbuch und dem Stammbuch. Das Stammbuch wird privat geführt. Es besteht keine Pflicht zur Führung eines solchen Buches. Bei dem Familienbuch handelt es sich um ein standesamtlich geführtes Dokument, in dem die Daten über die Eheschließung aufgenommen werden, wie z.b. die Geburtsnamen der Ehegatten und die personenbezogenen Daten der Eltern des Ehepaares. Außerdem werden in das Familienbuch die Geburtsdaten der Kinder bzw. des Kindes eingetragen. Nach 15 PStG können die Ehegatten auf Wunsch ihr totgeborenes Kind mit dem Vornamen und dem Vermerk, dass es totgeboren wurde, eintragen lassen. Da der 29 PStG definiert, dass ein vor der Geburt verstorbenes Baby mindestens 500 Gramm Gewicht haben muss, um rechtlich als Totgeburt zu zählen, können fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm nicht eingetragen werden Das Geburtenbuch Ein weiteres, standesamtlich geführtes Personenstandsbuch ist das Geburtenbuch. Auch totgeborene Kinder werden nach 21 Abs. 2 PStG in das Geburtenbuch eingetragen, allerdings ohne Vornamen des Kindes und mit dem Vermerk, dass das Kind tot geboren wurde. Nur auf Wunsch einer Person, der bei einer Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, kann der Vorname des verstorbenen Babys in das Geburtenbuch mit aufgenommen werden. Ansonsten wird nach 21 PStG unter anderem nur der Vor- und Familienname der Eltern, ihr Beruf und Wohnort sowie das Geschlecht des Kindes eingetragen. 32

24 Die Eintragung im Sterbebuch unterbleibt, weil bereits im Geburtenbuch der Vermerk über den Tod des Kindes aufgenommen wurde. (vgl. Schmitz/Bornhofen 2002, 15ff) Für eine Fehlgeburt ist keine Beurkundung vorgesehen und die Eltern erhalten somit vom Standesamt keine Dokumente über die Geburt ihres Kindes. (vgl. Internet 10) Bis zum war, durch das Personenstandsgesetz, die Sachlage zur Eintragung in das Geburtenbuch anders geregelt: Der damalige 24 PStG sah vor, dass bei einer Totgeburt lediglich eine Eintragung in das Sterbebuch vorgenommen wird, und zwar ohne Angabe des Vornamens. Seit dem wurde der 24 PStG aufgehoben und in 21 PStG ein zusätzlicher Absatz 2 eingefügt, der den Eltern die Möglichkeit bietet, auf Wunsch auch den Namen des Kindes in das Geburtenbuch mit eintragen zu lassen. (vgl. Internet 14) Nachträglich können Eltern, deren totgeborenes Kind vor dem zur Welt kam, auf Antrag bis zum den Vornamen des Kindes nachträglich eintragen lassen. Allerdings wird dieser nur durch einen Zusatz im Sterbebuch aufgenommen. (vgl. Deinert 2002, 147) 3.4 Regelungen zum Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gilt demnach nicht für Hausfrauen und Selbständige. Es gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, Hausangestellte und Heimarbeiterinnen und für Frauen, die sich noch in der beruflichen Ausbildung befinden, wenn das Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht (Broschüre 2, 7). Auch auf Frauen in sozialversicherungsfreien Arbeitsverhältnissen, sog. geringfügig Beschäftigte, findet das Mutterschutzgesetz grundsätzlich Anwendung. Weder die Staatsangehörigkeit der Frau noch der Familienstand spielen eine Rolle. Entscheidend ist, dass die werdende Mutter ihren Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland hat. (vgl. Broschüre 2, 7) 33

25 3.4.1 Allgemeine Schutzfristen vor und nach der Entbindung Nach 3 Abs. 2 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass die Schwangere sich ausdrücklich dazu bereit erklärt. Diese Erklärung kann sie jederzeit widerrufen. Nach der Entbindung hat die Mutter, gemäß 6 Abs. 1 MuSchG, im Normalfall eine achtwöchige Schutzfrist. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zeit auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Frauen auch dann nicht beschäftigt werden, wenn sie dazu bereit wären. (vgl. Broschüre 2, 21ff) Schutzfristen bei Tot- und Fehlgeburten Da es sich bei einer Totgeburt auch um eine Entbindung im Sinne des 6 MuSchG handelt, stehen solchen Müttern die gleichen Schutzfristen zu wie Müttern, deren Kinder lebend zu Welt gekommen sind. Im Falle einer Totgeburt kann die Arbeitnehmerin allerdings auf ihr ausdrückliches Verlangen hin schon vor Ablauf ihrer Schutzfrist beschäftigt werden. Voraussetzung ist, dass nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Auch diese Erklärung kann von der Mutter jederzeit widerrufen werden. Im rechtlichen Sinne ist eine Fehlgeburt keine Entbindung. Sie löst deshalb keine mutterschutzrechtlichen Folgen aus. D.h. für die Frau gelten die Schutzfristen nach der Entbindung nicht, sie scheidet aus dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes ganz aus. Frauen, deren vor der Geburt verstorbene Kinder unter 500 Gramm wiegen, können sich arbeitsunfähig krankschreiben lassen, so gelten statt der Grundsätze des Mutterschutzgesetzes die Regelungen über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. (vgl. Broschüre 2, 21ff; Internet 3) 34

3. Die rechtliche Situation von totgeborenen Kinder und betroffenen Eltern in Deutschland

3. Die rechtliche Situation von totgeborenen Kinder und betroffenen Eltern in Deutschland 3. Die rechtliche Situation von totgeborenen Kinder und betroffenen Eltern in Deutschland 3.1 Definitionen nach dem Personenstandsgesetz und der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz In der Bundesrepublik

Mehr

1. Tag. Spermien erreichen die Eileiter, in denen sich reife Eizellen befinden. 2. Tag. Befruchtung der Eizellen in der Eileiterampulle. 3.

1. Tag. Spermien erreichen die Eileiter, in denen sich reife Eizellen befinden. 2. Tag. Befruchtung der Eizellen in der Eileiterampulle. 3. 1. Tag Erster Decktag. Spermien wandern außerhalb der Gebärmutterschleimhaut. Die Spermien wandern zu den Eileitern. Bei gesunden Rüden ist das Sperma bis zu sechs Tage im weiblichen Genital befruchtungsfähig.

Mehr

Die Entwicklung eines Babys

Die Entwicklung eines Babys Die Entwicklung eines Babys 1. 2. Monat Das Herz beginnt zu schlagen. Arme und Beine zu knospen. Das Ungeborene hat nur ein paar Gramm und ist ungefähr 3,5 cm groß. 3. Monat Das Baby ist ca. 30 Gramm schwer

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

3D-Ultraschall-Aufnahmen. Eine Fachinformation Ihrer Abteilung für Geburtshilfe

3D-Ultraschall-Aufnahmen. Eine Fachinformation Ihrer Abteilung für Geburtshilfe 3D-Ultraschall-Aufnahmen Eine Fachinformation Ihrer Abteilung für Geburtshilfe 2 Hufeland Klinikum Da werden Hände sein, die Dich tragen, und Arme, in denen Du sicher bist, und Menschen, die Dir ohne Fragen

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Was sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht?

Was sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht? 6 Checkliste 3 Checkliste der relevanten Fragestellungen für die psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen mit dem Ziel der informierten und selbstbestimmten Entscheidung Es müssen nicht

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Thema: «Eigen-Eispende» (Eizellkryokonservierung)

Thema: «Eigen-Eispende» (Eizellkryokonservierung) Thema: «Eigen-Eispende» (Eizellkryokonservierung) Warum Eizellen tieffrieren? «Eigen-Eispende» Bei der Geburt hat eine Frau ca. 1 000 000 Eizellen. Zum Zeitpunkt der Pubertät sind dies noch ca. 100 000.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch nicht akzeptabel

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch nicht akzeptabel Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist ethisch nicht akzeptabel Das Schweizer Volk soll sich selber äussern bezüglich der Gesetzgebung zur embryonalen Stammzellenforschung. Die ethische Bedeutung

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

WEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE

WEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE WEGWEISER ZUR EINLAGERUNG VON NABELSCHNURBLUT UND -GEWEBE Nabelschnurblut ist wertvoll! Wenn sich Eltern dafür entscheiden, das Nabelschnurblut ihres Kindes aufzubewahren, können sie damit dem Kind selbst,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

Patienteninformation: Gentestung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (Basis-Information):

Patienteninformation: Gentestung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (Basis-Information): Frauenklinik Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie Patienteninformation: Gentestung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (Basis-Information): Universitätsspital Basel Frauenklinik PD Dr. med. Nicole

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Labortests für ihre Gesundheit. Gerinnungsstörungen Vorbeugung für Mutter und Kind 12

Labortests für ihre Gesundheit. Gerinnungsstörungen Vorbeugung für Mutter und Kind 12 Labortests für ihre Gesundheit Gerinnungsstörungen Vorbeugung für Mutter und Kind 12 01IPF Labortests für ihre Gesundheit Gerinnungsstörungen Vorbeugung für Mutter und Kind Schwangerschaft ist etwas Schönes:

Mehr

Pränatales Screening auf Chromosomenstörungen. Pränatales Screening. Leitfaden für werdende Mütter und Väter. Leitfaden für werdende Mütter und Väter

Pränatales Screening auf Chromosomenstörungen. Pränatales Screening. Leitfaden für werdende Mütter und Väter. Leitfaden für werdende Mütter und Väter Unsere Patienten-Information Pränatales auf Chromosomenstörungen Pränatales auf Chromosomenstörungen Leitfaden für werdende Mütter und Väter Leitfaden für werdende Mütter und Väter Labor Enders & Partner,

Mehr

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung Datensicherung Es gibt drei Möglichkeiten der Datensicherung. Zwei davon sind in Ges eingebaut, die dritte ist eine manuelle Möglichkeit. In

Mehr

Von der Eizelle zum Welpen

Von der Eizelle zum Welpen Manuela Walter Landstr. 34, CH-5322 Koblenz / Switzerland Tel./Fax P: +41(0)56 246 00 38 Natel: +41(0)79 344 30 09 e-mail: olenjok@hotmail.com website: www.olenjok-husky.ch Von der Eizelle zum Welpen Ein

Mehr

? Kann ich mit Karotten zu viel Vitamin A

? Kann ich mit Karotten zu viel Vitamin A Schwangere aus sozial schwachen Schichten Schwangere, die alkohol-, drogen- oder nikotinabhängig sind Schwangere, die aufgrund einer chronischen Erkrankung Medikamente einnehmen müssen, welche die Nährstoffverwertung

Mehr

Die große Wertestudie 2011

Die große Wertestudie 2011 Die große Wertestudie Projektleiter: Studien-Nr.: ppa. Dr. David Pfarrhofer Prof. Dr. Werner Beutelmeyer ZR..P.F/T Diese Studie wurde für die Vinzenz Gruppe durchgeführt Dokumentation der Umfrage ZR..P.F/T:

Mehr

Themenbereich "Trauer"

Themenbereich Trauer Ergebnisse aus der Meinungsforschung: "So denken die Bürger" Übersicht Zu dem Verlust eines Menschen gehört meist auch die Trauer danach. Wissenschaftler sprechen dabei gerne von Trauerphasen und suchen

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Patienteninformationsbroschüre Valproat

Patienteninformationsbroschüre Valproat Patienteninformationsbroschüre Valproat Informationen für Patientinnen Die Informationen in dieser Broschüre sind für Frauen bestimmt, denen Valproat verschrieben wird und die schwanger werden können (Frauen

Mehr

Und im Bereich Lernschwächen kommen sie, wenn sie merken, das Kind hat Probleme beim Rechnen oder Lesen und Schreiben.

Und im Bereich Lernschwächen kommen sie, wenn sie merken, das Kind hat Probleme beim Rechnen oder Lesen und Schreiben. 5.e. PDF zur Hördatei und Herr Kennedy zum Thema: Unsere Erfahrungen in der Kennedy-Schule Teil 2 Herr Kennedy, Sie haben eine Nachhilfeschule in der schwerpunktmäßig an Lernschwächen wie Lese-Rechtschreibschwäche,

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Fruchtbarkeit ist messbar!

Fruchtbarkeit ist messbar! Fruchtbarkeit ist messbar! I n d i v i d u e l l & a u s s a g e k r ä f t i g Bestimmung der individuellen Fruchtbarkeitsreserve Hätten Sie s so genau gewusst? Weibliche Fruchtbarkeit und Lebensalter

Mehr

Geburtsplan. Begleiter. Eigene Notizen. Von meiner Begleitung erhoffe ich mir folgende Unterstützung:

Geburtsplan. Begleiter. Eigene Notizen. Von meiner Begleitung erhoffe ich mir folgende Unterstützung: Bitte beachten Sie: Der Geburtsplan soll Ihnen während der Geburtsvorbereitung helfen, sich über Ihre eigenen Wünsche klarzuwerden und Ihren Partner oder andere Begleitpersonen darüber zu informieren.

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Adobe Photoshop. Lightroom 5 für Einsteiger Bilder verwalten und entwickeln. Sam Jost

Adobe Photoshop. Lightroom 5 für Einsteiger Bilder verwalten und entwickeln. Sam Jost Adobe Photoshop Lightroom 5 für Einsteiger Bilder verwalten und entwickeln Sam Jost Kapitel 2 Der erste Start 2.1 Mitmachen beim Lesen....................... 22 2.2 Für Apple-Anwender.........................

Mehr

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs

Screening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung

Mehr

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 11469 letzte Aktualisierung: 21.11.2006 BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen I. Sachverhalt

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Multicheck Schülerumfrage 2013

Multicheck Schülerumfrage 2013 Multicheck Schülerumfrage 2013 Die gemeinsame Studie von Multicheck und Forschungsinstitut gfs-zürich Sonderauswertung ICT Berufsbildung Schweiz Auswertung der Fragen der ICT Berufsbildung Schweiz Wir

Mehr

1.1.1 Test Überschrift

1.1.1 Test Überschrift 1.1.1 Test Überschrift Körper: Frau - Innere Geschlechtsorgane Die inneren Geschlechtsorgane der Frau Die inneren Geschlechtsorgane der Frau sind im Körper. Ganz unten im Bauch (= Unterleib) sind: n die

Mehr

Stammzellentherapien

Stammzellentherapien Können mit Stammzellen Krankheiten wie Autismus, bzw. das Kanner-Syndrom und Asperger behandelt werden? Diese Vorstellung klingt auf den ersten Blick sehr verlockend, doch was verbirgt sich hinter dem

Mehr

RSV. RSV kennen. Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen. Kinder schützen

RSV. RSV kennen. Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen. Kinder schützen RSV kennen Kinder schützen RSV Das Virus, das Eltern kennen sollten. Informationen zu einem wenig bekannten Virus sowie praktische Ratschläge, wie Sie das Risiko einer RSV-Infektion verringern können.

Mehr

Sandoz Pharmaceuticals AG

Sandoz Pharmaceuticals AG Die Pille danach. Was ist eine Notfallverhütung oder die sogenannte «Pille danach»? 1 Wann wird NorLevo Uno eingenommen? 2 Bei der «Pille danach» handelt es sich um eine Notfallverhütung, die eine unerwünschte

Mehr

Patientenumfrage. Was wirklich zählt

Patientenumfrage. Was wirklich zählt Patientenumfrage Was wirklich zählt Pressekonferenz, 20. Juni 2011 DOKUMENTATION DER UMFRAGE Ziel dieses Forschungsprojektes war die Auslotung der Bedeutung von Werten und Werthaltungen einerseits in der

Mehr

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt? Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,

Mehr

Ursachen des unerfüllten Kinderwunschs

Ursachen des unerfüllten Kinderwunschs Ursachen des unerfüllten Kinderwunschs Von "Sterilität" spricht man dann, wenn nach einem Jahr regelmäßigem Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft eintritt. Die Ursache für ungewollte Kinderlosigkeit

Mehr

Kärntner Elterndiplom 2015/16

Kärntner Elterndiplom 2015/16 Das Karntner : Abt. 4 Kompetenzzentrum Soziales Kärntner Elterndiplom 2015/16 Kompetente und starke Eltern haben es leicht(er)" " - mitmachen, mitgestalten, voneinander profitieren - Arbeitsvereinigung

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

M03a Lernstraße für den Unterricht in Sekundarstufe I

M03a Lernstraße für den Unterricht in Sekundarstufe I M03a Lernstraße für den Unterricht in Sekundarstufe I 1. Station: Der Taufspruch Jedem Täufling wird bei der Taufe ein Taufspruch mit auf den Weg gegeben. Dabei handelt es sich um einen Vers aus der Bibel.

Mehr

Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004. Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: Lesen

Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004. Studienkolleg Köthen. Name, Vorname: Lesen DSH-Aufnahmetest Sommersemester 2004 Lesen Sind Männer und Frauen gleichberechtigt? Im Grundgesetz steht: Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand soll Vorteile

Mehr

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012 Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf

Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten? Liebe Leserin, dieses Merkblatt erläutert, warum allen Schwangeren ein Test

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Die Liebe und der Verlust

Die Liebe und der Verlust Die Liebe und der Verlust Jeder Mensch hat in seinem Leben Zuneigung, Affinität oder Liebe zu einem anderen Menschen gehabt in einer Partnerschaft oder sogar einer Ehe. Gemeint ist eine Zeit, in der man

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Körperbilder Einstellung zu Schönheitsoperationen und zur Wahrnehmung des eigenen Körpers

Körperbilder Einstellung zu Schönheitsoperationen und zur Wahrnehmung des eigenen Körpers Pressegespräch Künstlich geformte Körper: Schönheit um jeden Preis?, 2.. 28, Wien/ Seite Körperbilder Einstellung zu Schönheitsoperationen und zur Wahrnehmung des eigenen Körpers Studie im Auftrag des

Mehr

Erklärung zum Internet-Bestellschein

Erklärung zum Internet-Bestellschein Erklärung zum Internet-Bestellschein Herzlich Willkommen bei Modellbahnbau Reinhardt. Auf den nächsten Seiten wird Ihnen mit hilfreichen Bildern erklärt, wie Sie den Internet-Bestellschein ausfüllen und

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Lernwerkstatt 9 privat- Freischaltung

Lernwerkstatt 9 privat- Freischaltung Was tun, wenn mein Rechner immer wieder die Freischaltung der Lernwerkstatt 9 privat verliert und ich die Ursache dafür nicht finden kann? Normalerweise genügt es, genau eine einzige online-freischaltung

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

1 Mathematische Grundlagen

1 Mathematische Grundlagen Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.

Mehr

Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die Eigenkapitalrendite aus.

Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die Eigenkapitalrendite aus. Anhang Leverage-Effekt Leverage-Effekt Bezeichnungs- Herkunft Das englische Wort Leverage heisst Hebelwirkung oder Hebelkraft. Zweck Der Leverage-Effekt wirkt sich unter verschiedenen Umständen auf die

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

Osteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen

Osteoporose. Ein echtes Volksleiden. Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen Osteoporose Osteoporose 9 Osteoporose Ein echtes Volksleiden Schon jetzt zählen die Osteoporose und die damit verbundene erhöhte Brüchigkeit der Knochen in den entwickelten Ländern zu den häufigsten Erkrankungen

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2006 / Nr. 8 ALTERSVORSORGE THEMA NUMMER 1 Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2006. - Das Thema Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung immer

Mehr

34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei

34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei 34 ff. neues PStG Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei * Anmeldung der Eheschließung Zuständigkeit * Nachbeurkundung * Geburt im Ausland * Eheschließung

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr