derkvprofi kommentiert: Finanztest oder sachliche Kritik wäre angemessen!
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- Leon Neumann
- vor 8 Jahren
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1 derkvprofi kommentiert: Finanztest oder sachliche Kritik wäre angemessen! Im Moment kocht es wieder zwischen Finanztest und den Versicherungsvermittlern und Experten. Auf der Basis der Diskussion rund um den BU Test im Juli 2013 und der Kommentierung Avanti Dilettanti ( berufsunfaehigkeitsversicherung test 2013 avanti dilettanti/) feinden sich beide Seiten nun wegen des aktuellen Test der PKV an. Einen beachtenswerten Artikel hat Herr Sven Hennig dazu geschrieben: _finanztest_pkv.pdf Vieles was er vorträgt und anmerkt kann ich zu 100% mittragen, dennoch scheinen die Fronten verhärtet und vieles endet in emotionaler Betroffenheit. Der Graben zwischen Versicherungsvermittlern und Finanztest scheint tief und breit zu sein. Richtig oder falsch? (Artikel: gesetzlich oder privat) Ich denke, dass Finanztest in dem Artikel zum Test vieles schreibt, was richtig ist. Der Test scheitert nur an der praktischen Umsetzung, die unter Umständen bestimmten Interessen geschuldet ist. Wenn ich zum Beispiel im Artikel lese, dass sich Kunden das arglistige Verhalten eines Versicherungsmaklers zurechnen lassen müssen, wie der BGH erst kürzlich unter AZ. IV ZR 306/13 geurteilt hat ( dann ist das richtig. Die Frage ist aber, wieso dieser Absatz völlig isoliert und sinnfrei dort steht? Die Thematik ist bekannt und der Kunde auch für die Wahl seines Vermittlers verantwortlich. Der Vermittler haftet übrigens in diesem Fall gegenüber dem Kunden, was Finanztest aber nicht ausführt. Es handelt sich sicherlich um absolute Einzelfälle. Letztendlich muss aber festgestellt werden, dass Finanztest in keiner Form für den Inhalt seiner Ausführungen haftet. Richtig ist auf jeden Fall die Aussage von Finanztest, dass derjenige, der in die PKV wechselt sehr viel für das Alter im Sinne von Vermögen und Alterseinkünften tun muss. Und zwar zusätzlich zu Riester, Rürup oder bav (betrieblicher Altersversorgung), die ja dazu gedacht sind, die Rentenkürzungen aus den vergangenen Rentenreformen auszugleichen. Die Berechnungen von Herrn Hennig zum Thema Beitragsbelastung im Alter sind hier wenig hilfreich und erinnern mich ein wenig an PKV Marketing. Sein Beispiel mit Euro Rente halte ich für zu optimistisch. Auch die Aussage, dass der Kunde ggf. im Alter als freiwillig versicherter Renter bewertet werden könnte, verfängt nicht, weil der Kunde nach aktueller Rechtslage Pflichtmitglied in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) wird, wenn er nicht in die PKV wechselt. Ob, wann und wie der Gesetzgeber die Regeln in der Zukunft verändert, können wir heute nicht beurteilen. Ob die Berechnungsmethoden für den Geldbedarf nun richtig sind, sei einmal dahin gestellt. Ich persönlich finde es gut, dass es einmal deutlich gesagt wird, dass man für die Beiträge im Alter im erheblichen Umfang zusätzlich Geld ansparen muss. Wichtiger wäre der Hinweis auf ausreichende Absicherung der Arbeitskraft gewesen, denn was von Finanztest gänzlich übersehen wurde, ist ein deutlicher Warnhinweis zum Thema BU Versicherung bzw. Absicherung der Arbeitskraft, die für einen Interessenten zur PKV unabdingbar ist. Auch für Beamten, insbesondere die auf Widerruf oder auf Probe (Dienstunfähigkeit mit Entlassungsklausel).
2 Auch der Hinweis, dass die voraussichtliche Stabilität der Einkommenssituation des Interessenten schwer einzuschätzen ist, und deshalb eine frühe Entscheidung, die auf der Basis der Eintrittsaltersystematik sinnvoll erscheint, schwierig sein kann, ist völlig korrekt. Auch die Ausgabensituation ist für die Zukunft schwer zu prognostizieren: Hausbau, Familiensituation, Scheidung, berufliches Scheitern nach Vollendung des 55. Lebensjahres, etc. sind Punkte, die gegen die PKV sprechen können. Was mich aber im hohen Maße irritiert, das ist die Aussage, dass Beamte kein Risiko eingehen. Beamtenanwärter, die sich eben oft bereits zu diesem Zeitpunkt für die PKV entscheiden, kann man nicht zwangsläufig die PKV empfehlen. Die entscheidende Frage ist die Perspektive nach Beendigung der Ausbildung und die Frage ob zum Beispiel für den Fall der Dienstunfähigkeit mit Entlassung aus dem Dienst ausreichend Absicherung aufgebaut wurde. Auch Beamte in der Probe sind hier betroffen. Und der nicht erwerbstätige Ehegatte, bei dem Finanztest auch keine Einschränkungen macht (geht kein Risiko ein), ist spätestens nach der Scheidung bei vollendetem 55. Lebensjahr, vor ein riesengroßes Problem gestellt. Zu dem irritiert mich Hinweis, dass einige oder viele Versicherer heute auch für Hospizunterbringung und spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) leisten Das hat der PKV Verband doch bereits 2004 erklärt, dass das in allen Verträgen versichert ist, auch wenn es nicht genannt ist. Und der aktuelle Streitpunkt in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit von SAPV, wie er zum Beispiel von der Continentale geführt wird, ist der Abrechnung von Pauschalen statt nach GOÄ geschuldet. Ein gutes Beispiel, dass zeigt, wie erfindungsreich und unflexibel die PKV sein kann, wenn sie Kosten sparen will. Ich finde aber die Typfrage von Finanztest gut, weil wer Belege und Bürokratie nicht im Griff hat und wer nicht mit Ärzten und Krankenversicherung verhandeln will oder kann, der hat nichts in der PKV zu suchen, sondern sollte besser in der GKV bleiben. Plattitüden und Peinlichkeiten (Artikel: gesetzlich oder privat) Der PKV Versicherte bekommt auch rezeptfreie Medikamente? Ist das existenziell? Schneller einen Termin? Ist das richtig? Einbettzimmer und privatärztliche Leistung im Krankenhaus? Höhere Leistung bei teurem Zahnersatz? Gibt es keine Zusatzversicherungen? Es gibt so viele Banalitäten, die leider aber von der PKV in den Markt getragen werden oder worden sind, dass es kaum auszuhalten ist. Das diese alle im Artikel wiedergegeben werden, ist schon in Frage zu stellen. Was aber gar nicht geht, das ist die Behauptung, dass ein Arzt bei einem Selbstzahler bereits bei kleinsten Hinweisen einer möglichen Krankheit nachgeht, bei einem Kassenpatienten nicht. Das ist eine Diffamierung der Ärzte und als pauschale Unterstellung unerhört. Das kann ich so nicht akzeptieren. Der Autor disqualifiziert sich dadurch selbst. Richtig ist aber, dass es bei Selbstzahlern immer wieder zu Streit um die Frage der medizinischen Notwendigkeit, die Angemessenheit der Honorare bzw. der eingesetzten Diagnostik oder Therapieform kommt. Ein Kassenpatient ist hier einfach besser geschützt, weil der Arzt nur das tun oder verordnen darf, was geregelt ist. In jedem anderen Fall muss er den Patienten aufklären.
3 Testkriterien (Artikel: Der beste Vertrag) Ich werde nicht vollumfänglich auf alle Punkte eingehen, aber einige Highlights, die bisher so nicht aufgezählt wurden, will ich doch anmerken. 1. Kriterien Finanztest setzt Kriterien an, die mindestens zu erfüllen sind. Zum Beispiel stationäre Psychotherapie für mindestens 30 Tage. Wie man dann die Concordia überhaupt noch aufführen kann, sei einmal dahin gestellt, denn die leistet für 20 Tage. Darüber hinaus nur nach vorheriger schriftlicher Zusage. Wir können auch die 30 Tage in Frage stellen, weil laut Psychotherapeutenkammer die durchschnittliche Verweildauer fast fünf Wochen (34,3 Tage). In der Psychosomatik waren es mehr als sechs Wochen (43,1 Tage) beträgt. Ich nenne so etwas ein unkalkulierbares Risiko. Insbesondere dann, wenn wir das auch bei besonders belasteten Berufsgruppen (Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Lehrer) machen. Sind die 30 Tage etwa der Tatsache geschuldet, dass wenn ich das Kriterium so nicht setze, die HUK Coburg auch nicht im Ergebnis auftauchen würde? Fiese Frage, aber leicht zu beantworten. Bei der Concordia hat Finanztest ja bereits bewiesen, dass die selbst aufgestellten Kriterien unwichtig sind. Ich halte dieses Kriterium in dieser Form für massiv manipulativ, was den Test an sich bereits jeglichen Wert nimmt. Stationäre Psychotherapie ist ohne Einschränkung als medizinisch notwendige Heilbehandlung zu erstatten. Alles andere ist nicht akzeptabel. Eine vorherige schriftliche Zusage müsste so formuliert sein, dass der Versicherer nur die Frage der medizinischen Notwendigkeit oder die Erstattungsfähigkeit der Klinik prüfen darf und sich verpflichtet, die schriftlichen Zusagen unverzüglich zu prüfen. Darüber hinaus bei eienr Notalleinweisung darauf verzichtet. Krankentransportkosten bis zum nächstgelegenen Krankenhaus bis zu 100km. Auch hier denke ich, dass die Zahl 100 km nicht auftauchen darf. Der Transport zum nächsterreichbaren medizinisch geeigneten Krankenhaus ist die einzig richtige Aussage. Vorsorgeuntersuchungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Herzlich willkommen im Tal der Ahnungslosigkeit. Ein Blick in 192 Abs. 1 VVG reicht, um die Frage abschließend zu klären: 100% aller PKV Tarife erfüllen dieses Kriterium. Ein Kriterium, das aber alle erfüllen, ist kein Kriterium. Heilmittel zu 75% für physikalische Therapie und Logopädie. Das verstehe, wer will, weil Ergotherapie und Podologie sind inzwischen marktüblich genannt. 75% ist auch etwas sehr kurz gesprungen. Wenn ich bei einem schweren Schlaganfall von Kosten von bis zu Euro für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgehe. Die 25% Unterdeckung sind auch nicht von der Regelung des 193 Abs. 3 (maximal Euro Selbstbehalt) erfasst, es sei, es wäre ausdrücklich so geregelt. 75% für Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) für technische Hilfsmittel und Prothesen bei einem offenen Hilfsmittelkatalog. Auch hier sind die 25% Unterdeckung nur bei einer ausdrücklichen Regelung von der Begrenzung des 193 Abs. 3 VVG erfasst. Ansonsten bedeutet das unter Umständen eine Eigenbeteiligung von bis Euro je nach medizinischem notwendigem Bedarf bei einer Oberschenkel oder Armprothese.
4 Was fehlt sind einige Kriterien, die wirklich relevant sein können, wie die ambulanten Fahrtkosten, die Nennung zulässiger Behandler, etwaige Preisverzeichnisse bei Heilmitteln und zahntechnischen material und Laborkosten. 2. Beamte Das ein Versicherer aufgeführt wird, der nur Bundesbeihilfe und analoge Beihilfeverordnungen abbilden kann, also die Concordia, ist schon eine Frechheit. Der Beamte, der sich auf der Basis des Tests für die Concordia entscheidet und nach Bremen oder Hessen versetzt wird bzw. sich dort um eine attraktive Stelle bewirbt, hat nur die Möglichkeit Basistarif für eine beihilfekonforme Absicherung in diesen Ländern. Ich vermisse hier auch eine entsprechende Fußnote. Das aber auch die Frage, ob der Versicherer an der Öffnungsaktion teilnimmt, nicht berücksichtig wird, ist eine unglaubliche Fahrlässigkeit. Ohne die Öffnungsaktion, an der zum Beispiel die Concordia nicht teilnimmt, ergibt sich für den Versicherten folgendes Problem: Der Beamte heiratet, sein Ehepartner ist nicht berufstätig und hat Vorerkrankungen, die Concordia ist nicht zur Aufnahme verpflichtet. Die anderen Versicherer, die an der Öffnungsaktion teilnehmen, müssten den Ehegatten jedoch versichern. So mache ich natürlich auch Geschäft, ohne der Verantwortung für den Berufsstand gerecht werden zu müssen. Ob unter diesen Gesichtspunkten, die Concordia, die ja schon bei 30 Tagen stationärer Psychotherapie gerissen hatte, überhaupt zu nennen wäre, sei dahin gestellt. Ich halte es aber für unverantwortlich solche Aspekte nicht zu berücksichtigen, die meines Erachtens mehr als nur wesentlich sind. 3. Arbeitnehmer Bei der Auswertung unterläuft der Stiftung Warentest der nächste Fauxpas. Die UKV wird mit den Modultarifen und einem Beitrag von 804, Euro abgebildet. Die Bayrische Beamtenkrankenkasse mit GC300 und Vital plus bei einem Monatsbeitrag von 544. Euro. Diesen Tarif bietet die UKV ebenfalls und exakt zu diesem Beitrag an. Hier stellt sich schon die Frage, warum das nicht berücksichtigt wurde. In der Fußnote ist es festgehalten. Ist das nicht eigentlich schon unlauter, was hier praktiziert wird, also gegenüber der UKV? Es stellt sich aber auch die Frage, wie das möglich ist, dass der schlechtere Tarif teurer ist? Ist er auch nicht, sondern der neuere bessere Tarif ist zu günstig. Dazu später mehr. 4. Selbstständige Es ließen sich jetzt zu vielen Punkten Fragen generieren. Wir überlassen die Kritik in diesem Bereich einfach Herrn Hennig, der das sehr schön auf den Punkt bringt. Was ich aber anmerken möchte ist, dass die Betrachtung der Beiträge Esprit/Esprit X mit der Addition von Selbstbehalten einem Versicherungsvermittler, insbesondere einen Versicherungsmakler, nachdenklich machen sollte. Ist der Tarif mit der niedrigeren Selbstbehalt günstiger, stell sich die Frage, ob es ein Tarifwerk ist (nein, geht gar nicht, weil dann die Verwerfung nicht entstehen würde) und wann der jeweilige Tarif in der Vergangenheit wann, warum und wie angepasst wurde.
5 5. Preis /Leistungsverhältnis Die PKV ist ein Dauerschuldverhältnis. Für die Definition des Beitrages im Sinne einer Kalkulation gibt es Vorschriften. Die Annahmen, die dann letztendlich zum Beitrag führen, sind unterschiedlich. Fest steht aber, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von Krankheiten und die Höhe der Kosten durch Untersuchung und Behandlung, die entstehen, gleich sind. Es gibt keine Möglichkeit mit einer Risikoprüfung die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten oder Kosten mit einer Perspektive von 10, 20, 30 oder 40 Jahren zu beeinflussen. Wenn dann aber noch der Tipp gegeben wird, die Gesellschaft mit dem niedrigsten Prämienzuschlag für eine Vorerkrankung zu wählen, dann sind wir genau da, wo Beitragsstabilität garantiert aufhört: bei den kurzfristigen Kosten. Einen Einfluss auf die Beiträge haben die Kosten, die teilweise (in nicht unerheblichem Umfang) in Schaden oder Nettozins berücksichtigt sind, aber auch in Abschluss und Verwaltungskosten sichtbar werden. Richtig ist, dass die Versicherer mit niedrigen Kosten im Vertrieb (Abschluss und Verwaltungskosten Verwaltungskosten sind überwiegend mittelbare und indirekte Vertriebskosten) Beitragsvorteile haben können. Das bewegt sich in einem Bereich zwischen 5 10% Beitragsvorteil. Wenn die Kosten in Schadenregulierung günstiger sind, sollte man die Frage nach dem Warum stellen. Dies gilt auch für die Kosten der Kapitalanlage, obwohl die tatsächlich auch beträchtlich sind und sich direkt im Nettozinsergebnis spiegeln. Wie oben schon angeführt, sind die Beiträge Esprit/Esprit X (Deutscher Ring von Herrn Hennig anschaulich dargestellt) und von UKV (Modultarife VA) zu GC (BBKK aber eben auch UKV) nicht passend zueinander. Das ist den Tarifwerken geschuldet. Die Tarife VA der UKV sind seit fast 30 Jahren am Markt. Hier sind Personen versichert die schon 65 bis 70 Jahre alt sein können. Neue Kunden werden mit diesem Tarif kaum noch generiert. Die Kalkulationsannahmen in diesem Tarif sind eher richtig, als falsch. Das zeigt auch ein Blick in eines der größten Kollektive der PKV, obwohl hier jeder Baustein ein eigenes Kollektiv ist, die M Tarife der DKV. Diese Beiträge sind richtig und nicht falsch. Beiträge sind nie zu hoch, sondern wenn überhaupt, zu niedrig. Was aber völlig übersehen wird, ist die Tatsache der Sparanteile in den Kollektiven, die bei zu optimistischen Annahmen zu niedrig sind. Das hat für den Kunden eine fatale Auswirkung, weil die er alles nachzahlen muss, was anfangs zu wenig an Sparanteil gebildet wurde. Der Nachteil der Kalkulation nach Art der Lebensversicherung, also mit Bildung von Alterungsrückstellungen, ist eben, dass die Fehler in der Kalkulation vom Kunden auszugleichen sind. Je niedriger der Beitrag, desto niedriger der Sparanteil. In Verbindung mit hohen und umfassenden Leistungen wird das noch dramatischer. Habe ich nun noch attraktive Leistungen im Bereich kurzfristiger Leistungen (pauschale Abgeltung, Vorsorge und Schutzimpfung außerhalb von BRE und SB, etc.) oder nehme ich Vorerkrankungen mit laufenden Behandlungskosten zu niedrigen versicherungsmedizinischen Zuschlägen (Empfehlung Finanztest: die sollten sie nehmen!), erhöht sich der Druck weiter.
6 Das Spannungsdreieck der PKV gilt unwiderruflich und für alle: Ob und in welcher Höhe auf die Laufzeit der nächsten 20 bis 50 Jahre Limitierungsmittel entstehen werden, ist für keine Gesellschaft zu prognostizieren. Der Ansatz Preis /Leistungsverhältnis ist einfach nur falsch! Lesen Sie zum Thema auch diese beiden Artikel DerKVProfi über die Beitragskalkulation der PKV: die Geister, die ich rief! pkv die geister die ich rief/ Axel Kleinlein Kolumne im Handelsblatt: Wenn das Kollektiv implodiert und schmerzhaft/der verunsicherer wenndas kollektiv implodiert/ html Schlecht recherchiert oder kein Plan? (Artikel: Raus aus teuren Tarifen) Frau Möhring stellt fest, dass sie noch keinen Tarif gesehen habe, der für Frauen im Zusammenhang mit Tarifwechseln nach 204 VVG von Bisex nach Unisex preislich attraktiv wäre. Richtig, denn das war das Ziel der Unisex Kalkulation der PKV. Das ist auch verständlich, wenn man die Wirkung bedenkt: die Frauen wären in Unisex gewechselt und hätten damit einen wichtigen Kalkulationsfaktor (Anteil der versicherten Frauen) nachteilig verändert. Die PKV hat das mit der Absenkung des Rechnungszinses und ggf. einigen Korrekturen an den Kalkulationsfaktoren bewusst und absichtlich so erzeugt. Das beste Beispiel ist, dass die Hallesche den Rechnungszins sogar auf 2,5% abgesenkt hat, weil mit 2,75% die Unisex Tarife für Frauen nicht teuer genug geworden wären. Die Hallesche im Verbund Alte Leipziger ist aber einer der Versicherer, die bei der Erwirtschaftung
7 von Kapitalerträgen, im Vergleich zu einigen Wettbewerbern, in einer Komfortzone lebt. Die hätten das also gar nicht nötig gehabt. Der Standardtarif soll also auch wegfallen, wenn man in Unisex wechselt? Der PKV Verband ist bemüht, dass der Gesetzgeber ihn für alle Versicherten öffnet. Das ist mit Verlaub unqualifizierter Unsinn. 204 VVG klar und deutlich, dass der Kunde der Versicherer den Antrag auf Tarifwechsel unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt;. Ein Kunde, der seinen Vertrag vor dem abgeschlossen hat, hat das Recht auf den Standardtarif. Der Tarifwechsel begründet keinen neuen Vertrag! Auch wenn 204 VVG regelt, dass ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen; so muss hier nicht der Gesetzgeber, sondern der PKV Verband und seine Mitgliedsunternehmen aktiv werden. Das ist überfällig und meines Erachtens auch nur der Tatsache geschuldet, die Tarifwechsel in Unisex Tarife so lange wie möglich zu blockieren. Fazit Finanztest legt ohne Mühe eine Bewertung von mangelhaft für den Test hin. Der Artikel zu Tarifwechsel verdient ein ausreichend. Der Artikel vor dem Test ist aber sehr gut gelungen, wenn man einmal von einigen Allgemeinplätzen und dem Revanchefoul gegen die Versicherungsmakler (BGH Urteil zur Arglist des Versicherungsmaklers) absieht. Schlechter Stil ist aber für mich nicht die Messlatte der fachlichen Beurteilung eines Artikels und die Versicherungsmakler haben mit Ihrer ständigen Kritik auch dazu beigetragen. Insgesamt stellt sich aber die Frage, ob man nicht aus Sicht der Versicherer und der Versicherungsvermittler Finanztest einfach mal den Stecker ziehen sollte. Auch das Analyseangebot halte ich für unzulässig. Finanztest begibt sich meines Erachtens hier auf dünnes Eis, wenn Sie im Einzelfall konkrete Beratung anbietet. Das sollte meiner Ansicht nach einmal rechtlich gewürdigt werden. Dies ist aber den Juristen und Richtern in diesem Land vorbehalten Thorulf Müller derkvprofi
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