Versicherungsschutz für Menschen mt Behinderung Wagniserhöhung begrenzt Auswahl

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1 in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Annette Jäger 31/15 Versicherungsschutz für Menschen mt Behinderung Wagniserhöhung begrenzt Auswahl Menschen mit Behinderung benötigen Versicherungsschutz wie jeder andere auch. Doch aufgrund ihrer Beeinträchtigung haben sie es oft nicht leicht die Policen zu erhalten, die sie sich wünschen. Vor allem wenn es sich um Versicherungspolicen handelt, bei denen der Gesundheitszustand in die Kalkulation des Beitrags mit einfließt. Das ist bei privaten Krankenversicherungen der Fall, bei der privaten Pflegeversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings sollte man sich nicht abhalten lassen es zu versuchen, denn es gibt viele Facetten von Handicaps. Letztendlich entscheidet der Einzelfall. Der vorliegende Text gibt einen allgemeinen Überblick, welcher Versicherungsschutz wichtig ist, was es zu beachten und zu bedenken gibt. Eine Anmerkung vorab: Der pauschale Begriff Behinderung umfasst viele Varianten von Beeinträchtigungen: Es gibt geistige, psychische und körperliche Behinderungen. Es gibt Menschen mit Mehrfachbehinderungen, Menschen, die von Geburt an eine Behinderung haben oder sie im Laufe ihres Lebens durch Krankheit oder Unfall erwerben. Es gibt Menschen mit Behinderung die arbeiten können, die eine Familie ernähren und Menschen, die so eingeschränkt sind, dass sie sich nicht alleine versorgen können. Nicht für alle ist der gleiche Versicherungs-Mix sinnvoll und nicht für alle sind alle im folgenden Text aufgeführten Aspekte relevant. Der vorliegende Text wurde von Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf inhaltliche Richtigkeit geprüft sowie von Heidrun Holstein von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (Punkt 2). 1. Versicherungsschutz das muss man wissen 1a. Geschäftsfähigkeit Der Abschluss eines Versicherungsvertrags setzt die Geschäftsfähigkeit des Versicherungsnehmers voraus. Er muss 18 Jahre alt sein, nach freiem Willen handeln und die Tragweite seines Handelns begreifen und abschätzen können. Ist eine Person nicht geschäftsfähig, muss der gesetzliche Vertreter den Vertrag abschließen. 1b. Existentielle Risiken absichern Es gibt Versicherungspolicen wie Sand am Meer. Man kann nahezu alles versichern, von der Gesundheit über das Auto, das Handy und schwere Krankheiten. Doch was ist wirklich wichtig? Wo sollte man seine Prioritäten setzen? Diese Frage müssen sich alle Menschen stellen, unabhängig davon ob sie eine Behinderung haben. Die Faustregel lautet: existenzbedrohende Risiken sind unbedingt abzusichern. Das sind alle Risiken, die im Ernstfall den finanziellen Ruin bedeuten könnten. Alles andere kann sinnvoll und empfehlenswert sein, muss aber nicht sein, wenn die Haushaltslage es nicht zulässt. Hier gilt: kann man den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, ohne finanziell an seine Grenzen zu stoßen, dann ist der Versicherungsschutz nicht essentiell. 1c. Bedürfnisse abklopfen Versicherungsschutz ist individuell. Jeder hat andere Bedürfnisse und andere Risiken abzusichern. Deshalb sollte man die eigene Situation abklopfen: Sind Kinder zu versorgen? Ist ein Ehepartner zu versorgen? Hat man ein größeres Erbe zu erwarten?

2 Seite 2 Ist eine Immobilie abzubezahlen? Welche Freizeitbeschäftigungen stehen im Mittelpunkt? Unternimmt man Reisen ins Ausland? All diese Fragen sollten in den Versicherungsschutz mit einfließen. Sie bestimmen Versicherungssummen und Leistungsumfang. Wichtig: Versicherungsschutz muss man rechtzeitig abschließen. Ist der Schadensfall erstmal eingetreten beispielsweise eine Pflegebedürftigkeit oder eine Berufsunfähigkeit - hat man keine Chance mehr, eine Police zu erhalten. Deshalb gilt: je früher man eine Police abschließt, desto größer sind die Chancen, angenommen zu werden und desto geringer sind die Beiträge. 1d. Sondersituation: Menschen mit Behinderung Freie Wahl haben Menschen mit Behinderung leider nicht beim Thema Versicherungsschutz. Bei Sachversicherungen, wenn also Dinge wie Hausrat, das Wohnhaus oder das Reisegepäck abzusichern sind, gibt es keine Einschränkungen. Denn hier werden Dinge versichert, keine Personen. Ob der Versicherungsnehmer eine Behinderung hat oder nicht, ist unerheblich. Anders sieht das bei Versicherungen aus, die unter die Sparte Personenversicherungen fallen. Das sind all jene Policen, die das Risiko Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Tod oder finanzielle Existenz absichern. Hier wird der Gesundheitsstatus des Versicherungsnehmers abgefragt, denn dieser bestimmt neben dem Alter das zu versichernde Risiko. Hier haben Menschen mit Behinderung ganz klar das Nachsehen. Denn es gibt keinen Annahmezwang eine Versicherung hat das Recht, Antragsteller abzulehnen, aufgrund eines zu hohen zu versichernden Risikos (Ausnahme: Pflege-Bahr, siehe Punkt 6a). Es steht dem Versicherer frei, einen Antragsteller ganz abzulehnen, Risikozuschläge zu verlangen oder das Leiden aus dem Versicherungsschutz auszuklammern. Dass diese Vorgehensweise erlaubt ist, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe festgestellt. Der Ausschluss vom Versicherungsschutz ist keine unzulässige Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. In dem vorliegenden Rechtsstreit (Az. 9 U 156/09) erhielt ein behinderter Jugendlicher keine private Krankenhauszusatzversicherung. Dies sei rechtens, weil der Versicherer ihn nicht aufgrund seiner Behinderung, sondern wegen der zugrundeliegenden Krankheit ablehnte. Krankheit und Behinderung sind nicht gleichzusetzen, heißt es. Die Ursache des Zustands der Behinderung liegt in der Krankheit und diese ist laut Versicherer nicht versicherbar. 2. Rund um die Krankenversicherung 2a. Gesetzliche Krankenversicherung Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, also jeder muss krankenversichert sein. Menschen mit Behinderung steht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen. Behinderte Menschen, die nicht für ihren Unterhalt sorgen können, bleiben ohne Altersgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern familienversichert. Denn die Kasse muss die Beschäftigungsmöglichkeiten von Behinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigen (Sozialgericht Dortmund, Az. S 39 KR 490/10). Rückkehr in die GKV Wer privat krankenversichert ist, im Laufe seines Lebens aber schwerbehindert wird, hat eine einmalige Chance zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings muss man schnell reagieren. Mit dem Zeitpunkt der Feststellung der Schwerbehinderung diese muss mindestens einen Grad von 50 haben kann man innerhalb einer Frist von drei Monaten eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse beantragen. Achtung, es gibt noch zwei weitere Hürden zu nehmen: 1. Man darf in der Regel nicht älter als 45 Jahre sein. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben Altersgrenzen für solche Rückkehrer festgelegt. Im Laufe der letzten Jahre sind diese von 50, 55, sogar 65 Jahren auf durchschnittlich 45 Jahre gesunken. 2. Man muss eine Vorversicherungszeit erfüllen. Entweder der Schwerbehinderte oder sein Ehepartner müssen in den letzten fünf Jahren vor Feststellung der Schwerbehinderung mindestens drei Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Der Schwerbehinderte erfüllt diese Voraussetzung selbst meist nicht, aber durch die Möglichkeit, dass die Vorversiche-

3 Seite 3 rungszeit auch durch den Ehepartner erfüllt werden kann, eröffnet sich trotzdem die Chance auf einen Wechsel in die GKV. 2b. Private Krankenversicherung Menschen mit Behinderung können in der Regel nicht in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Wegen des Gesundheitszustands, der in die Beitragskalkulation mit einfließt, werden sie meist abgelehnt. Basistarif Menschen mit einer erworbenen Behinderung, die privat versichert sind und wegen der Altersgrenze nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können, haben die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Das macht aber nur dann Sinn, wenn eine wirtschaftliche Notlage mit Anspruch beispielsweise auf Grundsicherung besteht, weil bei einem Wechsel in den Basistarif so der Beitrag halbiert wird. Eine Voraussetzung für den Wechsel gibt es: Der Betroffene muss mindestens 55 Jahre alt sein (wenn er bereits vor 2009 Privatpatient war). Tipp: Wer gar nicht krankenversichert ist und der privaten Krankenversicherung zugeordnet wird, zum Beispiel durch eine frühere Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung, kann die Aufnahme in den Basistarif verlangen. Im Basistarif wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt, es dürfen keine Risikozuschläge für Vorerkrankungen erhoben werden und auch keine Krankheiten aus den Leistungen ausgeschlossen werden. Der Tarif bietet exakt die gleichen Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen. Im Jahr 2015 kostet er 639,38 Euro im Monat. Ein Problem gibt es mit dem Tarif. Als Patient erscheint man beim Arzt als Privatpatient beglichen werden aber nur Arzthonorare auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Wer nicht auf einem hohen Eigenanteil an Kosten sitzen bleiben möchte, sollte seinen Arzt vorher darauf aufmerksam machen, dass man nur im Basistarif versichert ist. Man muss wissen, dass der Basistarif mit dem üblichen privaten Versicherungsschutz erste Klasse Aufenthalt im Krankenhaus, Behandlung vom Chefarzt, geringere Wartezeiten in Arztpraxen etc. nichts zu tun hat. 2c. Private Krankenzusatzversicherungen Menschen mit Behinderung, die gesetzlich krankenversichert sind, können nur sehr wenige private Zusatzversicherungen erhalten. Denn auch hier wird bei Antragstellung der Gesundheitsstatus abgefragt. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Auslandsreisekrankenversicherung Wer ins Ausland reist, sollte keinesfalls auf eine Auslandsreisekrankenversicherung verzichten. Der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse greift in Europa und in wenigen außereuropäischen Ländern. So ist der Rücktransport in die Heimat in der GKV nicht gedeckt. Eine Auslandsreisekrankenversicherung sichert dieses Szenario ab, wie auch alle anderen notwendigen Behandlungen im medizinischen Notfall. Policen sind sehr günstig, ab 20 Euro für eine ganze Familie im Jahr zu haben. Zwar ist die Behandlung von Vorerkrankungen beziehungsweise von chronischen Erkrankungen vom Versicherungsschutz oft nicht erfasst. Auch die Weiterbehandlung geistiger und seelischer Störungen im Urlaub ist nicht gedeckt. Ein Akutfall ist aber immer gedeckt. Theoretisch also auch, wenn dieser in Zusammenhang mit der Vorerkrankung steht. Entscheidend ist hier wie die Bedingungen ausgestaltet sind. Dies sollte man vor Abschluss des Vertrages klären. Viele Auslandsreisekrankenversicherungen fragen den Gesundheitszustand bei Antragstellung gar nicht ab. Allerdings sollte man dann einen Blick in die Bedingungen werfen, welche Ausschlüsse hinsichtlich chronischer Erkrankungen gelten. Wichtig bei Abschluss einer Police ist, dass sie nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland übernimmt. Dies stellt noch mal eine Erweiterung der Leistung dar. Familien empfiehlt sich, auf umfangreiche Assistanceleistungen wert zu legen: Ein Übersetzungsdienst im Ausland ist hilfreich. Sind Kinder betroffen, die unter Umständen nach Hause geflogen werden müssen, sollte die Police auch Reisekosten für eine Begleitperson übernehmen. Genauso wichtig ist, dass die Kinder begleitet werden, wenn die Eltern aus Krankheitsgründen in die Heimat zurückkehren müssen. Zahnzusatzversicherung Die Zahnzusatzversicherung könnte eine weitere wichtige Police sein. Denn hier hat der Patient hohe Kosten zu erwarten, vor allem, wenn es um Zahnersatz geht. Seit 2005 gewähren die gesetzlichen Krankenkassen nur noch Festzuschüsse zu Zahnersatzleistungen. Damit ist gerade mal die Hälfte der einfachsten Standardversorgung gedeckt. Wünscht der Patient Hochwertigeres,

4 Seite 4 steigt sein Eigenanteil bei größeren Zahnbaustellen bis in die Tausende. Zahnzusatzversicherungen können diesen Eigenanteil erheblich senken. Menschen mit Behinderung haben in der Regel auch kein Problem eine solche Police zu erhalten, weil nicht der gesamte Gesundheitszustand abgefragt wird, sondern lediglich der Zahnstatus. Gut ist, wenn eine Police den Zahnersatz umfangreich absichert, also wenn auch Implantate und Inlays bezuschusst werden und zwar ohne Einschränkungen was die Anzahl oder die Erstattungshöhe angeht. Wenn ein Tarif zusätzlich noch Leistungen für Zahnbehandlungen vorsieht gut und schön. Essentiell ist das nicht, denn diese Kosten sind überschaubar. Am besten ist es, der Versicherer erstattet 70 bis 90 Prozent des Gesamtrechnungsbetrags. Meist ist hier der Kassenzuschuss schon eingerechnet. Etwa 20 Euro kostet einen 35 Jahre alten Patienten ein leistungsstarker Vertrag im Monat. Rechenbeispiel: Zu einem Implantat (Frontzahn) für Euro, gewährt die Kasse etwa 400 Euro an Zuschuss. Der Eigenanteil beträgt Euro. Mit einer Police, die 80 Prozent des Gesamtrechnungsbetrags übernimmt, lässt sich dieser auf 200 Euro senken. Wichtig ist, dass die Police auch rein privatärztliche Leistungen erstattet, also Kosten übernimmt, die die Kasse gar nicht bezuschusst. Tipp: Alle Behandlungen, zu denen der Zahnarzt bereits geraten hat, lassen sich nicht in den Versicherungsschutz integrieren. Auch vorhandene Zahnlücken sind oft ausgeschlossen. 3. Private Haftpflichtversicherung Eine private Haftpflichtversicherung sichert Schäden, die man anderen zufügt, seien es Sach-, Vermögens- oder Personenschäden. Laut Gesetz haftet man notfalls auch mit seinem gesamten Vermögen. Dies setzt voraus, dass man für den Schaden haftbar gemacht werden kann, sprich, dass man deliktfähig ist. Bei manchen Menschen mit Behinderung ist diese Frage nicht immer eindeutig zu beantworten. Trotzdem ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig, denn sie ist gleichzeitig eine Art Rechtsschutzversicherung: Sie prüft die Ansprüche, die an den Versicherungsnehmer gestellt werden und damit auch die Frage der Deliktfähigkeit. Diese Leistung steht für Menschen mit Behinderung oft im Mittelpunkt. Eine hohe Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro ist zu empfehlen. Deliktunfähigkeit mitversichern Manche Versicherer bieten an, auch Schäden, die durch deliktunfähige Personen entstanden sind, mitzuversichern. Kinder gehören zu diesem Personenkreis: sie sind bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr nicht deliktfähig, im Straßenverkehr gilt die Grenze sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Für Schäden, die sie in diesem Alter anrichten, können sie per Gesetz nicht haftbar gemacht werden. Man kann sich als Eltern aber moralisch dazu verpflichtet fühlen, einen Schaden dennoch zu begleichen. Meist sind die Schäden in der Summe auf oder Euro begrenzt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen sagt, ob die Haftung nicht nur für Kinder gilt, sondern allgemein für deliktunfähige Personen. Dies würde dann auch Menschen mit Behinderung einschließen, aber auch Demenzkranke. Wichtig: Als Besitzer eines Rollstuhls sollte man darauf achten, dass dieser im Versicherungsschutz integriert ist. Dies sollte man mit seinem Versicherer klären. Für motorisierte Rollstühle, die schneller als 6 Kilometer pro Stunde fahren, ist eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung nötig. 4. Berufsunfähigkeitsversicherung 4a. Anonyme Risikovoranfrage Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, gleich nach der Kranken- und der privaten Haftpflichtversicherung zum wichtigsten Versicherungsschutz. Doch Menschen mit Behinderung haben so gut wie keine Chance, eine Police zu erhalten. Das Risiko, irgendwann nicht mehr arbeiten zu können - womit der Leistungsfall der Police eintreten würde - ist den Unternehmen einfach zu hoch. Ein etwas differenzierteres Bild ergibt sich bei chronischen Erkrankungen, die eine Behinderung

5 Seite 5 in der Zukunft auslösen können. Versicherer bewerten das Risiko der Berufsunfähigkeit unterschiedlich. Möglicherweise hat man die Chance mit einer chronischen Erkrankung wenigstens einen Vertrag zu erhalten, der die Erkrankung selbst als Leistungsfall zwar ausschließt, andere Gründe für eine Berufsunfähigkeit aber akzeptiert und versichert. Damit hat man immerhin eine Teilabsicherung. Möchte man einen Antrag stellen, sollte man sich an einen kompetenten Versicherungsberater wenden. Er kann eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage stellen. Dazu reicht man anonymisierte Gesundheitsfragen bei Unternehmen ein und kann so ein objektives Angebot erhalten. Denn wer einmal namentlich von einem Versicherer abgelehnt wurde, hat kaum Chancen, bei einem anderen genommen zu werden. Wichtig: Es kommt immer auf die Art der Behinderung an, ob ein Antrag akzeptiert oder abgelehnt wird. Eine chronische, fortschreitende Erkrankung wird in der Risikobewertung in der Regel als schwerwiegender eingeschätzt als zum Beispiel das Fehlen einer Hand aufgrund eines Unfalls. 4b. Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten Wer in die Versuchung kommt, bei den Gesundheitsfragen manches unter den Tisch fallen zu lassen, sei gewarnt. Versicherer forschen erst im Schadensfall akribisch nach. Wenn jemand seine Anzeigepflicht verletzt, kann sich der Versicherer vom Vertrag lösen. Dann hat man unter Umständen jahrelang umsonst hohe Beiträge bezahlt und erhält am Ende keine Leistung. 4c. Alternative Unfallversicherung? Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erhältlich, wird oft eine Unfallversicherung empfohlen, um wenigstens das Risiko einer Invalidität durch Unfall finanziell abzusichern. Doch diese Police erhalten Menschen mit Behinderung genauso schwer, wie andere Policen, bei denen der Gesundheitszustand relevant ist. So sind Menschen, die dauerhaft pflegebedürftig sind oder eine geistige Behinderung haben, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In anderen Fällen entscheidet der Einzelfall. Einen Versuch ist es wert. 5. Risikolebensversicherung Eine Risikolebensversicherung ist wichtig für alle, die im Todesfall Hinterbliebene zu finanziell zu versorgen haben. Die Risikolebensversicherung leistet in diesem Fall eine Kapitalzahlung mit der die Hinterbliebenen das fehlende Einkommen ausgleichen können. Doch für Menschen mit Behinderung wird es schwer sein, eine solche Police zu erhalten. Auch hier fließt der Gesundheitszustand in die Berechnung mit ein. Weil die Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung leider oftmals geringer ist, erscheint den Versicherern das Risiko zu hoch, in Leistung treten zu müssen. Trotzdem lohnt sich ein Versuch es kommt auf die Art der Erkrankung beziehungweise Behinderung an. Möglicherweise hat man die Chance, eine Police mit Risikozuschlägen zu erhalten. Ob sich einen solche Police dann lohnt, sollte vorher gut durchgerechnet werden. 6. Pflegeversicherung Wird man zum Pflegefall, sind damit hohe Kosten verbunden. Gerade für Menschen mit Behinderung, die ein höheres Risiko haben, pflegebedürftig zu werden, kann eine Zusatzabsicherung besonders attraktiv sein. Doch genau das ist das Ausschlusskriterium für eine private Zusatzversicherung. Denn auch hier wird bei Antragstellung der Gesundheitszustand abgefragt. 6a. Pflege-Bahr Eine Alternative soweit man noch nicht pflegebedürftig ist kann der sogenannte Pflege-Bahr sein, eine private Pflegetagegeldversicherung mit staatlichem Zuschuss. Die staatlich geförderten Policen sehen vor, dass jeder, der mindestens zehn Euro im Monat in die private Absicherung investiert, weitere fünf Euro Zuschuss vom Staat erhält. Doch die Verträge, für die der Pflege-Bahr in Frage kommt, müssen hohe Auflagen erfüllen. So darf der Gesundheitszustand, anders als bei üblichen privaten Pflegezusatzversicherungen, keine Rolle spielen. Die Versicherer dürfen niemanden ablehnen, es gilt auch keine Altersbeschränkung. Zudem muss die Leistung in Pflegestufe III mindestens 600 Euro im Monat betragen.

6 Seite 6 (Die Huk-Coburg, R+V, oder Signal Iduna gehören unter anderem zu den Anbietern förderfähiger Policen). Allerdings gibt es auch Minuspunkte: Es gilt eine Wartezeit von fünf Jahren. Wird man während dieser Frist pflegebedürftig, erhält man gar keine Leistung aus der Police. Und die Versicherten müssen den Beitrag weiter zahlen, wenn sie zum Pflegefall werden und Leistungen erhalten. 7. Kfz-Versicherungsschutz Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland verpflichtend. So sind Schäden, die man anderen zufügt, gedeckt. Eine zusätzliche Teiloder/und Vollkaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug decken, ist freiwillig. Wichtig ist, dem Versicherer in jedem Fall eine Sonderausstattung wie eine Rollstuhlhebebühne oder einen behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs zu melden. Maschinell angetriebene Rollstühle benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, sofern sie eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde überschreiten. Sie erhalten ein Versicherungskennzeichen, ein Mofa- Kennzeichen. Durch einen Teilkaskoschutz kann man den Rollstuhl gegen Diebstahl versichern. 8. Hausratversicherung versichert Hilfsmittel Menschen mit Behinderungen sind oft auf eine Vielzahl von Hilfsmitteln angewiesen, die sehr teuer sind. Wie versichert man diese? Auf dem Versicherungsmarkt bietet sich lediglich die Hausratversicherung an, die eine Teilabsicherung gewährt. Sie deckt Schäden am Hab und Gut, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Raub, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstehen können. Die Police ersetzt den Neuwert der Gegenstände. Zum Hausrat zählen auch ein Rollstuhl, ein Beatmungsgerät und andere Hilfsmittel ecetera. Allerdings sollten diese Gegenstände der Versicherung ausdrücklich gemeldet und der Umfang der Leistung geklärt werden, denn Rollstühle oder Rollatoren werden häufig im Treppenhaus abgestellt gilt der Versicherungsschutz auch dann? 8a. Diebstahlschutz Knackpunkt ist der Diebstahl: Die Hausratversicherung versichert nur den Einbruchdiebstahl also wenn der Rollstuhl aus der abgeschlossenen Wohnung entwendet wird. Wenn er dagegen vor einer Arztpraxis geparkt und geklaut wird, ist er häufig nicht versichert. Hier sollte man bei seinem Versicherer nachfragen, wie beziehungsweise ob er den Rollstuhl außerhalb der Wohnung gegen Diebstahl versichern kann. 8b. Versicherungssumme Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung muss unbedingt dem Neuwert des gesamten Wohnungsinhaltes entsprechen, sonst erhält man im Ernstfall zu wenig Leistung. Wichtig ist, neben der automatischen Anpassung durch den Versicherer, die Versicherungssumme stets geänderten Situationen anzupassen: wird das Dachgeschoss ausgebaut, steigt der Wert des Hausrats an. Auch Elementarschäden sollten in vielen Fällen versichert sein. In den vergangenen Jahren haben beispielsweise massive Regenfälle dazu geführt, dass es zum sogenannten Rückstau kommt Wasser, das aus der Kanalisation zurückfließt und Keller überflutet werden. Weiterführende Adressen die Versicherungsdienste Ecclesia und Union bieten zum Teil speziell auf die Bedürfnisse zugeschnittene Policen an. und beide unter Tel. Tel, / zu erreichen. Die Familienfürsorge Lebensversicherung (FFL) ein Tochterunternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe offeriert im Rahmen eines Gruppenvertrags Riester Produkte, die eigens für behinderte Menschen konzipiert wurden, die in einer Einrichtung von Caritas, Diakonie, Lebenshilfe o.ä. arbeiten und pflichtversichert sind.

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