Konsequenzen in Falle der Beschäftigung von Mitarbeitern, aus der Sicht des Arbeitsschutzes!

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1 Dann stell ich mir halt jemanden an Konsequenzen in Falle der Beschäftigung von Mitarbeitern, aus der Sicht des Arbeitsschutzes!

2 Gesetzliche Rahmenbedingungen ohne Beschäftigten

3 Gesetzliche Rahmenbedingungen ohne Beschäftigten Der Unternehmer seine Ehefrau und Familienangehörige arbeiten selbst auf dem Betrieb Es müssen Gesetzte, wie Straßenverkehrsordnung usw. eingehalten werden. Im Arbeitsschutz gelten die Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherungsträger Hier: SVLFG >>>> VSGen

4 Das deutsche Arbeitsschutzrecht EG-Richtlinien nach Artikel 95 (alt 100 a) Regeln die Realisierung des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes Beispiel: Sicherheitstechnische Anforderungen an Maschinen Grundgesetz Regelt die Grundrechte des Menschen Beispiel: Recht auf körperliche Unversehrtheit EG-Richtlinien nach Artikel 137 (alt 118 a) Regeln Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer (Mindestanforderungen) Beispiel: Manuelle Handhabung von Lasten Gesetze Neu: seit ersetzt GPSG Produktsicherheitsgeset z (ProdSG) Regelt grundsätzliche Ziele für das Inverkehrbringen von Produkten und technischen Arbeitsmittel, Errichtung und Betrieb überwachungsbe-dürftiger Anlagen. Beispiel: Anforderungen an Maschinen,Dampfkessel, Aufzüge, Lager für brennbare Flüssigkeiten. Chemikaliengesetz Regelt Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Beispiel: Einstufung der Chemikalien bezüglich Flammpunkt Gefahrstoffverordnung Auch für Kleinstbetriebe mit zehn und weniger Beschäftigten gilt die Dokumentationspflicht nach 5, 6 ArbSchG (Urteil Europ. Gerichtshofs) Arbeitsschutzgesetz Regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz des Beschäftigten bei der Arbeit Beispiel: Pflichten des Arbeitgebers, Erste Hilfe, Gefährdungsanalyse Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften Regelt Inverkehrbringen und Umgang mit Stoffen und Zubereitungen, Verwendungsbeschränkungen. Beispiel: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche Arbeitssicherheitsgesetz Regelt Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsschutzausschus s Beispiel: Anforderung an Ausbildung und Fachkunde. Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.2 Sozialgesetzbuch VII Regelt Aufgaben und Rechte der Unfallversicherungsträger, z.b. der Berufsgenossenschaften Betriebsbesichtigungen Regelt Schutz von Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen Beispiel: Verbot von schwerer körperlichen Arbeiten für schwangere Frauen Regelt Voraussetzungen und Einsatzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte. Beispiel: Für Betriebe mit bis zu 15 Arbeitnehmern kann der Unternehmer am Unternehermodell teilnehmen Regelt Schutz der Jugend Beispiel: Regelung der Arbeitszeitdauer Abfallgesetz Regelt Abfallvermeidung und Abfallverwertung Beispiel: Verpflichtung zur Entsorgung Beispiel: Erlass von Unfallverhütungsvorschriften. Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Bundesimmisionsschutzgesetz Regelt Schutz vor Umwelteinwirkung en durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen Beispiel: Genehmigungsverfahren für Anlagen Gewerbeordnung Regelt verschiedene Arten von Gewerbebetrieben Beispiel: Befugnisse zum Führen eines Meistertitels Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen Regelt Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen Beispiel: Biogasanlagen, große Schweinestallanlagen Diverse andere Verordnungen Maschinenverordnung 9. ProdSV Regelt grundsätzliche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen. Beispiel: Erforderliche Angaben in Betriebsanweisungen Maschinenlärminformationsverordnung Regelt Angaben der Lärmemmisionswerte in der Betriebsanleitung Beispiel: Angabe des Wertes, in Betriebsanleitungen, wenn dieser >79 db(a) Verordnung über das Inverkehrbringen von pers. Schutzausrüstungen Regelt grundliegende Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen Beispiel: Regelung, welche pers. Schutzausrüstungen geprüft werden müssen. Diverse andere Verordnungen... Regelt... Beispiel: Regeln und Normen Harmonisierte Normen überw. Anlagen Regeln die sicherheitstechnischen und Gesundheitsanforderungen im Detail und füllen damit die Verordnungen aus Beispiel: DIN EN ISO Sicherheitsabstände Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Lasthandhabungsverordnung Regelt Ausführungen für einen bestimmten Zweck Beispiel: Anforderungen an Bau von Behältern; Grenzwerte Regelt manuelle Handhabung von Lasten, die eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit mit sich bringt Beispiel: Der Arbeitgeber muß geeignete organisatorische Maßnahmen treffen oder geeignete Arbeitsmittel einsetzen. Arbeitsstättenverordnung Regelt Anforderungen an Arbeitsstätten (Temperatur, Lüftung, Verkehrswege, Beleuchtung usw. Beispiel: Pausenräume bei mehr als zehn Beschäftigten, Sanitärräume, Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte Bildschirmarbeitsplatzverordnung Regelt Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze und Augenuntersuchungen Beispiel: reflexionsfreier, und flimmerfreier Bildschirm, Bürostühle, Pausen Betriebssicherheitsverordnung Regelt den Betrieb neuer Maschinen und Benutzung vorhandener Maschinen Beispiel: Kauf neuer Maschinen mit CE-Kennzeichnung, Prüfpflichtige Anlagen und Maschinen Baustellenverordnung Regelt die Verantwortung des Bauherrn auf der Baustelle Beispiel: Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne, Baustellenkoordinator, Vorkehrungen für den sicheren Betrieb der baulichen Anlage Diverse weitere Verordnungen... z.b Biostoffverordnung, ArbMedVV Arbeitsstättenregeln Geben spezielle Werte an Beispiel: Raumtemperaturen, erforderliche Mindestabmessungen von Räumen und Verkehrswegen, Unterkünfte... Unfallverhütungsvorschriften Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSGen) legen Schutzziele für die Versicherten fest. Vorwiegend Benutzer- und Handhabungsvorschriften für Arbeitsprozesse Beispiel: Regelung des sicheren Umgangs mit Motorsägen oder mit Tieren... BG-Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz Geben beispielhafte Lösungsansätze an (derzeit ZH-Vorschriften) BG-Informationen Mutterschutzrichtlinienverordnung Nachweisverordnung Regelt Nachweispflicht Regelt den Schutz der werdenden oder stillenden Mutter am Arbeitsplatz Beispiel: Verbot der Beschäftigung bei bestimmten chemischen Stoffen Bedarfs- und branchenorientierte Merkblätter, Infoblätter, Broschüren Beispiel: Nachweis der Entsorgung gebrauchter Lösungsmittel Stand Dez

5 Verpflichtungen eines Unternehmers wenn Beschäftigte vorhanden sind Es gilt VSG 1.2, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz = Staatliches Recht Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Bestellung eines Arbeitsmediziners oder Alternatives Betreuungsmodell = Unternehmermodell

6 Sicherheitstechnische Betreuung Inhalte der 3-tägigen Schulung

7 Alternatives Betreuungsmodell Unternehmer muss in die betrieblichen Abläufe eingebunden sein. Weniger als 16 Beschäftigte, Gartenbau weniger als 41 Beschäftigte. Besuch der von der LSV angebotenen dreitägigen Informations- und Motivationsveranstaltung. Besuch der von der LSV angebotenen regelmäßigen Aufbauschulungen. Die qualifizierte, bedarfsgerechte Betreuung der Versicherten muss nachgewiesen werden. > >> Unterweisungen, welche zu dokumentieren sind!

8 Grundseminar Schulungsinhalte Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung Unterweisung Dokumentation

9 Gefährdungsbeurteilung 5 ArbSchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten, 6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

10 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mechan. G efährdung elektr. G efährdung Anforderung an die Arbeitsstätte Gefahrstoffe Biologische Arbeitsstoffe Brand- und Ex- Gefahr Maßnahmenpaket: Technische Lösungen Anforderung an Arbeitsmittel Anforderung an den konkreten Arbeitsplatz Zu beurteilen im Hinblick auf Thermische Gefährdung Lärm, Vibration Strahlung Arbeitsumgebung Unterweisung Schulung/Information Betriebsanweisung Kontrollen Überprüfungen personenbezogene Anforderung physische Belastung psychische Belastung PSA G efährdung durch unzureichende Info weitere spezifische G efährdungen Arbeitsplatz/Bereich Gefährdungen /Belastungen Maßnahmen

11 Risikoermittlung zur Gefährdungsbeurteilung

12 Gefährdungsbeurteilung Erfassungsbogen zur Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsbereich/Betrachtun gs-einheit: Hofraum Hofraum Einsatz von Lüftung und Heizung Tätigkeiten an und auf Betriebswegen Bemerkung zum Arbeitsbereich: defekte Elektroleitung Stolperstelle am Eingangstor Gefährdungen: Berühren betriebsmäßig spannungsführender Teile (aktiver Teile) Sturz auf der Ebene (z.b. Ausrutschen, Stolpern, umknicken, Fehltreten) Bemerkung en zu Gefährdung en: Elektrofachkr aft erforderlich IV Bauliche Veränderung erforderlich II Tätigkeit zur Betrachtungseinheit: Risikogruppe nach Matrix: Maßnahmen: umgehende Reparatur durch Elektrofachkraft Versenken der mittleren Torführung Verantwortli cher: Frist bis: Herr Siemandel Herr Haberkamm Maßnahmen notwendig Hofraum Hofraum Hofraum Großbrutanlage Großbrutanlage Eierproduktion Betätigung von Türen und Tore Einsatz von Lüftung und Heizung Einsatz von Fahrzeugen Tätigkeiten in Großbrutanlagen Heben und Tragen von Lasten Umgang mit Anlagen im Bereich der Eierproduktion ungeschützte, bewegte Maschinenteile (z.b. Quetschen, Scheren, Einziehen, Einklemmen) Gefahrstelle nur schwer zu beseitigen I Hinweisschild Herr Huber Maßnahmen kaum notwendig Eierproduktion Heben und Tragen von Lasten Geflügel- Legehennenhaltung Fleischproduktion Futtermittelbereitstellung Desinfektion, Räume Lagerräume Maschinenhalle Hygienemaßnahmen / Sanitärräume Infektionsgefahr durch Mikroorganismen (z.b. Viren, Bakterien, Parasiten usw.), durch bereits erkrankte Tiere

13 Dokumentation 6 ArbSchG Dokumentation (1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten. (2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, hat der Arbeitgeber zu erfassen.

14 < Betriebsanweisung Firma: Betriebsanweisung Datum: Arbeitsbereich: Arbeitsplatz: Tätigkeit: BEZEICHNUNG Zweiachsschlepper Unterschrift: Allgemeine Betriebsanweisung für den Umgang mit Zweiachsschleppern GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Verbrennungsgefahr beim Berühren heißer Motorteile. Gefahren durch Lärm. Gefahren durch Umsturz. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Maschinen dürfen nur von unterwiesenen Personen bedient werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Betriebsanleitung des Herstellers sind zu beachten. Sicherheitsschuhe und ggf. Gehörschutz tragen. Personen dürfen nur auf dafür vorgesehenen Sitzplätzen mitgenommen werden. Erst Anfahren, wenn alle Personen sitzen. Motor nicht von außen starten. Auf- und Abspringen während der Fahrt ist untersagt. Umklappbare Umsturzschutzvorrichtungen in Schutzstellung bringen (Warnhinweis beachten). Abgestellte Fahrzeuge sind gegen unbefugte Benutzung und gegen Fortrollen zu sichern. Bei Bergabfahrt darf der Motor nicht ausgekuppelt werden. Beim Betanken nicht rauchen. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN Bei Gefahr sofort Motor stillsetzen. Vor Wartungs-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten Zündschlüssel ziehen und Stillstand des Motors abwarten. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN ERSTE HILFE - NOTRUF (0)112 Durchführung von Sofortmaßnahmen am Unfallort. Rettungswagen / Arzt rufen. Unternehmer / Betriebsleitung und zuständige Berufsgenossenschaft informieren. Ersthelfer(in):... INSTANDHALTUNG, ENTSORGUNG Vor jeder Inbetriebnahme Funktion und Vollständigkeit der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen überprüfen. Reparaturen nur von Sachkundigen durchführen lassen. Zur Wartung und Instandhaltung die Betriebsanleitung des Herstellers beachten. FOLGEN DER NICHTBEACHTUNG Gesundheitliche Folgen: Verletzung, Erkrankung Arbeitsrechtliche Folgen: Abmahnung, Verweis

15 Betriebsanweisung

16 Unterweisung 12 ArbSchG Unterweisung (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

17 Bestellung Fachkraft Arbeitsmediziner Diese Dienstleister sind schriftlich zu bestellen Sie müssen seitens ihrer Ausbildung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Unternehmer ist der Ansprechpartner im Gesetz, er überwacht das Verfahren, incl. der Eignung der zu bestellenden Personen.

18 Service der SVLFG Bei Bedarf kann im Einzelfall eine Beratung zum Thema vor Ort stattfinden Informationen im Internet unter

19 Handeln Sie bewusst! Beeinflussen Sie das Verhalten!

20 Handeln Sie bewusst! Sein Sie Vorbild!

21 Handeln Sie bewusst! Kontrollieren Sie. Loben Sie bei richtigem Verhalten!

22 Vielen Dank fürs Zuhören! Bei Fragen bitte unseren Innendienst anrufen: Marianne Schön, 0921/ Internet: Wolfgang Schatz Technischer Aufsichtsbeamter Handy:

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