Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
|
|
- Heike Kaufman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fassung Juli 2012 Die Snderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die flgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Abschnitt B.: Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren Abschnitt C.: Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren A. Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels Einzugsermächtigungslastschrift über sein Knt bei der Bank gelten flgende Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vm Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvrgang zulasten des Knts des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vm Zahlungsempfänger angegeben wird. 1.2 Entgelte Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Mnate vr dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textfrm angebten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektrnischen Kmmunikatinsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angebten, kann er diese Geschäftsbeziehung vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristls und kstenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen vn Kunden, die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nr. 12 Abs. 1 bis 6 AGB-Banken maßgeblich. 1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und snstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung vn Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im "Preis- und Leistungsverzeichnis" näher bezeichneten Streitschlichtungs- Beschwerdestellen wenden. 2 Einzugsermächtigungslastschrift 2.1 Allgemein Wesentliche Merkmale der Einzugsermächtigungslastschrift Mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Eur bewirken. Für die Ausführung vn Zahlungen mittels Einzugsermächtigungslastschriften müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nutzen und muss der Kunde vr dem Zahlungsvrgang dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung (siehe Nummer A.2.2.1) erteilen. Diese Einzugsermächtigung ist zugleich die Weisung des Kunden gegenüber der Bank, die vm Zahlungsempfänger auf das Knt des Kunden gezgenen Lastschriften einzulösen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvrgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vrlegt. Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist vn acht Wchen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Knt vn der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kntnummer und die Bankleitzahl der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vm Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen Kntnummer und Bankleitzahl des Zahlungsempfängers aus. 2.2 Einzugsermächtigung Erteilung der Einzugsermächtigung, Weisung an die Bank swie Regelung für bisher erteilte Einzugsermächtigungen Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung. Mit dieser ermächtigt er den Zahlungsempfänger, Zahlungen vn seinem Knt mittels Lastschrift einzuziehen, und weist er zugleich die Bank an, die vm Zahlungsempfänger auf sein Knt gezgenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autrisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung vn Lastschriften des Zahlungsempfängers. Sätze 2 und 3 gelten auch für vm Kunden vr dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss flgende Angaben (Autrisierungsdaten) enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Bezeichnung des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer A.2.1.2). Über die Autrisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten Widerruf der Einzugsermächtigung Die Einzugsermächtigung kann vm Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger seiner Bank möglichst schriftlich mit der Flge widerrufen werden, dass nachflgende Zahlungsvrgänge nicht mehr autrisiert sind. Erflgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs flgenden Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Zusätzlich sllte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht. 2.3 Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Zahlungsempfänger (1) Die vm Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autrisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung vn Einzugsermächtigungslastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vm Zahlungsempfänger angegeben. (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektrnisch den Datensatz zur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit der Einzugsermächtigung erteilte Weisung an die Bank dar, die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen (siehe Nummer A.2.2.1). 2.4 Zahlungsvrgang aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift Belastung des Knts des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende Einzugsermächtigungslastschriften des Zahlungsempfängers werden mit dem vm Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Knt des Kunden belastet. (2) Eine Kntbelastung erflgt nicht wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht (siehe Nummer A ), wenn der Bank ein Widerruf der Einzugsermächtigung zugegangen ist, die vm Zahlungsempfänger angegebene Kntnummer des Zahlungspflichtigen und die Bankleitzahl keinem Knt des Kunden bei der Bank zuzurdnen sind der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Knt über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kntdeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vr Einlösung vn Einzugsermächtigungslastschriften Einzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Knt des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag 1 nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht wird. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Snnabende und 24. und 31. Dezember.
2 2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung Ablehnung der Einlösung Über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe Nummer A.2.4.1) die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift (siehe Nummer A ) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer A vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, sweit möglich, die Gründe swie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autrisierten Einzugsermächtigungslastschrift wegen fehlender Kntdeckung (siehe Nummer A Absatz 2, dritter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der vn ihr dem Knt des Kunden aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Einzugsermächtigungslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, s beginnt die Ausführungsfrist am daraufflgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit. 2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autrisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist vn acht Wchen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Knt vn der Bank hne Angabe vn Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben hiervn unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlssen, sbald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autrisiert wrden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlung richten sich nach Nummer A Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden Erstattung bei einer nicht autrisierten Zahlung Im Falle einer vm Kunden nicht autrisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den vn seinem Knt abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die nicht autrisierte Zahlung befunden hätte Erstattung bei einer nicht erflgten fehlerhaften Ausführung vn autrisierten Zahlungen (1) Im Falle einer nicht erflgten fehlerhaften Ausführung einer autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insweit verlangen, als die Zahlung nicht erflgt fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Knt des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich hne den nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvrgang befunden hätte. (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus vn der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erflgten fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt mit denen sie das Knt des Kunden belastet hat. (3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer A eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen 1 und 2 ausgeschlssen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer A.2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer A (4) Wurde ein Zahlungsvrgang nicht fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvrgang nachvllziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten Schadensersatz (1) Bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung einer autrisierten Zahlung bei einer nicht autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank einen Schaden, der nicht bereits vn den Nummern A und A erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer vn ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf Eur begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autrisierte Zahlungen, bei Vrsatz grber Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist Schadensersatzansprüche vn Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen Abweichend vn den Erstattungsansprüchen in Nummer A und Schadensersatzansprüchen in Nummer A haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe flgender Regelungen: Bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, vn der Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der vn der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Sweit es sich hierbei um die Geltendmachung vn Flgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens Eur je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vrsatz grbe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat Haftungs- und Einwendungsausschluss (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern A bis A ist ausgeschlssen, wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist sweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vm Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde vn der Bank jedch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern A bis A und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht fehlerhaft ausgeführter Zahlungen aufgrund nicht autrisierter Zahlungen sind ausgeschlssen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Mnate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autrisierten fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervn unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Mnats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer A kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er hne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlssen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände
3 auf einem ungewöhnlichen und unvrhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Flgen trtz Anwendung der gebtenen Srgfalt nicht hätten vermieden werden können vn der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. B. Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels Abbuchungsauftragslastschrift über sein Knt bei der Bank gelten flgende Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vm Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvrgang zulasten des Knts des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vm Zahlungsempfänger angegeben wird. 1.2 Entgelte Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Mnate vr dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textfrm angebten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektrnischen Kmmunikatinsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angebten, kann er diese Geschäftsbeziehung vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristls und kstenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen vn Kunden, die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nr. 12 Absatz 1 bis 6 AGB- Banken maßgeblich. 1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und snstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung vn Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im "Preis- und Leistungsverzeichnis" näher bezeichneten Streitschlichtungs- Beschwerdestellen wenden. 2 Abbuchungsauftragslastschrift 2.1 Allgemein Wesentliche Merkmale des Abbuchungsauftragslastschriftverfahrens Mit dem Abbuchungsauftragslastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Eur bewirken. Für die Ausführung vn Zahlungen mittels Abbuchungsauftragslastschrift muss der Kunde vr dem Zahlungsvrgang den Zahlungsempfänger ermächtigen, Geldbeträge vm Knt des Kunden per Abbuchungsauftragslastschriften einzuziehen und die Bank unmittelbar anweisen, die Abbuchungsauftragslastschriften seinem Knt zu belasten und den Lastschriftbetrag an den Dienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Abbuchungsauftrag). Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvrgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Abbuchungsauftragslastschriften vrlegt. Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer Abbuchungsauftragslastschrift vn der Bank keine Erstattung des seinem Knt belasteten Lastschriftbetrages verlangen Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kntnummer und die Bankleitzahl der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vm Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen Kntnummer und Bankleitzahl aus. 2.2 Abbuchungsauftrag Erteilung des Abbuchungsauftrags Der Kunde autrisiert mit dem Abbuchungsauftrag gegenüber der Bank die Einlösung vn Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers. Die Autrisierung umfasst die Belastung des Knts des Kunden mit Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers und die Ausführung vn Zahlungen durch Übermittlung der abgebuchten Lastschriftbeträge an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Abbuchungsauftrag ist schriftlich in der mit der Bank vereinbarten Art und Weise unmittelbar der Bank zu erteilen. Der Abbuchungsauftrag muss flgende Angaben (Autrisierungsdaten) enthalten: Name des Zahlungsempfängers, Name des Kunden, Bezeichnung der Bank des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer B.2.1.2). Über die Autrisierungsdaten hinaus kann der Abbuchungsauftrag zusätzliche Angaben enthalten Widerruf des Abbuchungsauftrags Der Abbuchungsauftrag kann vm Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird am auf den Eingang flgenden Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Der Widerruf sllte möglichst schriftlich erflgen Zurückweisung einzelner Lastschriften (1) Der Kunde kann der Bank gesndert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis vr dem Tag der Vrlage der bestimmten Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank zugehen. Diese Weisung sllte möglichst schriftlich erflgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. (2) Am Tag der Vrlage der Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank kann diese nur nch zurückgewiesen werden, wenn Kunde und Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines slchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (3) Nach dem Tag der Vrlage der Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen. 2.3 Einzug der Abbuchungsauftragslastschrift durch den Zahlungsempfänger Der Zahlungsempfänger übermittelt die Abbuchungsauftragslastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank des Kunden als Zahlstelle. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vm Zahlungsempfänger angegeben. 2.4 Zahlungsvrgang aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift Belastung des Knts des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängers werden am Tag der Vrlage mit dem vm Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Knt des Kunden belastet. Fällt dieser Tag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erflgt die Kntbelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kntbelastung erflgt nicht wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht (siehe Nummer B.2.4.2), wenn der Bank kein Abbuchungsauftrag gemäß Nummer B vrliegt, der Abbuchungsauftrag gemäß Nummer B vm Kunden widerrufen wrden ist, der Bank eine Zurückweisung des Kunden gemäß Nummer B zugegangen ist, die vm Zahlungsempfänger angegebene Kntnummer des Zahlungspflichtigen und die Bankleitzahl keinem Knt des Kunden bei der Bank zuzurdnen sind der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Knt über keinen ausreichenden Kredit verfügt; Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vr Einlösung vn Abbuchungsauftragslastschriften Abbuchungsauftragslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Knt des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag 1 nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht wird Unterrichtung über Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung Ablehnung der Einlösung Über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe Nummer B Absatz 2) die Ablehnung der Einlösung 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Snnabende und 24. und 31. Dezember.
4 einer Abbuchungsauftragslastschrift (siehe Nummer B.2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer B vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, sweit möglich, die Gründe swie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der vn ihr dem Knt des Kunden aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs der Abbuchungsauftragslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, s beginnt die Ausführungsfrist am daraufflgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit. 2.5 Ausschluss des Erstattungsanspruchs bei einer autrisierten Zahlung Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer Abbuchungsauftragslastschrift vn der Bank keine Erstattung des seinem Knt belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Ansprüche aus 675x BGB sind ausgeschlssen. Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlung richten sich nach Nummer B Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden Erstattung bei einer nicht autrisierten Zahlung Im Falle einer vm Kunden nicht autrisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den vn seinem Knt abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die nicht autrisierte Zahlung befunden hätte Erstattung bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung vn autrisierten Zahlungen (1) Im Falle einer nicht erflgten fehlerhaften Ausführung einer autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insweit verlangen, als die Zahlung nicht erflgt fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Knt des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich hne den nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvrgang befunden hätte. (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus vn der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erflgten fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt mit denen sie das Knt des Kunden belastet hat. (3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer B eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlssen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer B.2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer B (4) Wurde ein Zahlungsvrgang nicht fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvrgang nachvllziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten Schadensersatz (1) Bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung einer autrisierten Zahlung bei einer nicht autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank einen Schaden, der nicht bereits vn den Nummern B und B erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer vn ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden, zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf Eur begrenzt. Diese Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autrisierte Zahlungen, bei Vrsatz grber Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist Schadensersatzansprüche vn Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen Abweichend vn den Erstattungsansprüchen in Nummer B und Schadensersatzansprüchen in Nummer B haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach 667 BGB und aus ungerechtfertigter Bereicherung nach 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe flgender Regelungen: Bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, vn der Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der vn der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Sweit es sich hierbei um die Geltendmachung vn Flgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens Eur je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vrsatz grbe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat Haftungs- und Einwendungsausschluss (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern B bis B ist ausgeschlssen, wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist sweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vm Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde vn der Bank jedch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B bis B und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht fehlerhaft ausgeführter Zahlungen aufgrund nicht autrisierter Zahlungen sind ausgeschlssen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Mnate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autrisierten fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervn unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Mnats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer B kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er hne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlssen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvrhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Flgen trtz Anwendung der gebtenen Srgfalt nicht hätten vermieden werden können, vn der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. C. Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis- Lastschrift über sein Knt bei der Bank gelten flgende Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Begriffsbestimmung
5 Eine Lastschrift ist ein vm Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvrgang zulasten des Knts des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vm Zahlungsempfänger angegeben wird. 1.2 Entgelte Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Mnate vr dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textfrm angebten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektrnischen Kmmunikatinsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angebten, kann er diese Geschäftsbeziehung vr dem vrgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristls und kstenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebt besnders hinweisen Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind Für Entgelte und deren Änderung für Zahlungen vn Kunden, die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nummer 12 Absätze 1 bis 6 AGB- Banken maßgeblich. 1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten. 1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und snstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung vn Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im "Preis- und Leistungsverzeichnis" näher bezeichneten Streitschlichtungs- Beschwerdestellen wenden. 2 SEPA- Basis-Lastschrift 2.1 Allgemein Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis- Lastschriftverfahrens Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Eur innerhalb des Gebiets des einheitlichen Eur-Zahlungsverkehrsraums ( Single Eur Payments Area, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören die in der Anlage genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung vn Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriften muss der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen und der Kunde vr dem Zahlungsvrgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvrgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vrlegt. Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis- Lastschrift binnen einer Frist vn acht Wchen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Knt vn der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN 2 und den BIC 3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA- Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vm Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und BIC des Zahlungsempfängers aus Übermittlung vn Lastschriftdaten Bei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten über das Nachrichtenübermittlungssystem der Sciety fr Wrldwide Interbank Financial Telecmmunicatin (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Eurpäischen Unin, in der Schweiz in den USA vn dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers an die Bank weitergeleitet werden. 2.2 SEPA- Lastschriftmandat Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autrisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung vn SEPA-Basis- 2 Internatinal Bank Accunt Number (Internatinale Bankkntnummer). 3 Bank Identifier Cde (Bank-Identifizierungs-Cde). Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dem SEPA- Lastschriftmandat müssen die flgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vm Knt des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und Weisung an die Bank, die vm Zahlungsempfänger auf sein Knt gezgenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss flgende Angaben (Autrisierungsdaten) enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, eine Gläubiger-Identifikatinsnummer, Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung wiederkehrender Zahlungen, Name des Kunden, Bezeichnung der Bank des Kunden und seine Kundenkennung (siehe Nummer C.2.1.2). Über die Autrisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen vn seinem Knt mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vm Zahlungsempfänger auf sein Knt gezgenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autrisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung vn Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vm Kunden vr dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss flgende Autrisierungsdaten enthalten: Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Name des Kunden, Kundenkennung nach Nummer C Kntnummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autrisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vm Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger seiner Bank möglichst schriftlich mit der Flge widerrufen werden, dass nachflgende Zahlungsvrgänge nicht mehr autrisiert sind. Erflgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs flgenden Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Zusätzlich sllte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht Zurückweisung einzelner Lastschriften Der Kunde kann der Bank gesndert die Weisung erteilen, Zahlungen aus bestimmten SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis vr dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sllte möglichst schriftlich erflgen und zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. 2.3 Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift auf Grundlage des SEPA- Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger (1) Das vm Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autrisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung vn SEPA-Basis-Lastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vm Zahlungsempfänger angegeben. (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektrnisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA-Basis-Lastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz verkörpert auch die im SEPA-Lastschriftmandat enthaltene Weisung des Kunden an die Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Basis- Lastschrift (siehe Nummer C Satz 2 und Satz 4). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank auf die für die Erteilung des Mandats vereinbarte Frm (siehe Nummer C Satz 3). 2.4 Zahlungsvrgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Belastung des Knts des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vm Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Knt des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis-
6 und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erflgt die Kntbelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kntbelastung erflgt nicht wird spätestens am zweiten Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis nach ihrer Vrnahme rückgängig gemacht, wenn der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer C zugegangen ist, der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer C zugegangen ist, der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Knt über keinen ausreichenden Kredit verfügt; Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vr, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Knt des Kunden bei der Bank zuzurdnen ist die Lastschrift nicht vn der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubiger-Identifikatinsnummer fehlt für die Bank erkennbar fehlerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt kein Fälligkeitstag angegeben ist Einlösung vn SEPA Basis- Lastschriften SEPA- Basis-Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Knt des Kunden nicht spätestens gemäß Nummer C Absatz 2 rückgängig gemacht wird Unterrichtung über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungs-buchung Ablehnung der Einlösung Über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe Nummer C Absatz 2) die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift (siehe Nummer C.2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer C vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, sweit möglich, die Gründe swie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der vn ihr dem Knt des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, s beginnt die Ausführungsfrist am daraufflgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit. 2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autrisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autrisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist vn acht Wchen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Knt vn der Bank hne Angabe vn Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben hiervn unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlssen, sbald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autrisiert wrden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlung richten sich nach Nummer C Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden Erstattung bei einer nicht autrisierten Zahlung Im Falle einer vm Kunden nicht autrisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den vn seinem Knt abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Knt wieder auf den Stand, auf dem es sich hne die Belastung durch die nicht autrisierte Zahlung befunden hätte Erstattung bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung vn autrisierten Zahlungen (1) Im Falle einer nicht erflgten fehlerhaften Ausführung einer autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insweit verlangen, als die Zahlung nicht erflgt fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Knt des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich hne den nicht erflgten fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvrgang befunden hätte. (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus vn der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erflgten fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt mit denen sie das Knt des Kunden belastet hat. (3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer C eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlssen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer C.2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer C (4) Wurde ein Zahlungsvrgang nicht fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvrgang nachvllziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten Schadensersatz (1) Bei nicht erflgter fehlerhafter Ausführung einer autrisierten Zahlung bei einer nicht autrisierten Zahlung kann der Kunde vn der Bank einen Schaden, der nicht bereits vn den Nummern C und erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer vn ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf Eur begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht für nicht autrisierte Zahlungen, bei Vrsatz grber Fahrlässigkeit der Bank, für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat, und für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist Schadensersatzansprüche vn Kunden, die keine Verbraucher sind, bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen bei nicht autrisierten Zahlungen Abweichend vn den Erstattungsansprüchen in Nummer C und Schadensersatzansprüchen in Nummer C haben Kunden, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe flgender Regelungen: Bei nicht erflgten autrisierten Zahlungen, fehlerhaft ausgeführten autrisierten Zahlungen nicht autrisierten Zahlungen kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, vn der Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der vn der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Sweit es sich hierbei um die Geltendmachung vn Flgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens Eur je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vrsatz grbe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besnders übernmmen hat Haftungs- und Einwendungsausschluss (1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern C bis C ist ausgeschlssen,
7 wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist sweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vm Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde vn der Bank jedch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbeschaffung berechnet die Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern C bis und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht fehlerhaft ausgeführter Zahlungen aufgrund nicht autrisierter Zahlungen sind ausgeschlssen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Mnate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autrisierten fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervn unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kntinfrmatinen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Mnats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer C kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er hne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlssen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvrhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Flgen trtz Anwendung der gebtenen Srgfalt nicht hätten vermieden werden können, vn der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. Anlage: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete Stand der Liste: Juli 2013, Änderungen vrbehalten. 1. Staaten des Eurpäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1.1 Mitgliedstaaten der Eurpäischen Unin Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kratien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Plen, Prtugal, Rumänien, Schweden, Slwakei, Slwenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich vn Grßbritannien und Nrdirland swie Zypern. 1.2 Weitere Staaten Island, Liechtenstein und Nrwegen. 2. Snstige Staaten und Gebiete Maytte, Mnac, Schweiz swie Saint-Pierre und Miqueln.
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Juli 2012
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Juli 2012 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden vier Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
MehrÄnderung der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr zum 9. Juli 2012. A. Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
Anlage 3 Änderung der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr zum 9. Juli 2012 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden vier Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Juli 2012
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Juli 202 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden vier Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift im
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Änderungen zum 9. Juli 2012 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden vier Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
Stand: 02/12 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Bedingungstexte in der ab 9. Juli 2012 geltenden Fassung Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung sind unterstrichen.
MehrSparda-Bank West eg. Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Stand: Februar 2014
Sparda-Bank West eg Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Stand: Februar 2014 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden beiden Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2014
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2014 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
MehrSonderbedingungen. für den Lastschriftverkehr. für Sonderbedingungen den Lastschriftverkehr. PSD Bank Kiel eg Fassung Februar 2014
Sonderbedingungen für Sonderbedingungen den Lastschriftverkehr für den Lastschriftverkehr PSD Bank Kiel eg Fassung Februar 2014 PSD Bank Testbank RZBK 9595 eg Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden zwei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
Mehr4.11 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren
4.11 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis-Lastschrift über sein Konto bei der Sparkasse gelten
MehrZahlungen mittels Lastschrift:
Volksbank Hörste eg Zahlungen mittels Lastschrift: Änderung der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr zum 9. Juli 2012 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zur Umsetzung der Rechtsprechung
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels Einzugsermächtigungslastschrift über sein Konto bei der Bank gelten
MehrZahlungen mittels Lastschrift:
Zahlungen mittels Lastschrift: Änderung der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr zum 9. Juli 2012 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Fassung Februar 2014 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die besonderen Bedingungen der LBBW gelten für die Geschäftsverbindung
Mehr4.12 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
4.12 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher 1 ist, an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Firmen- Lastschrift über sein Konto bei der Sparkasse gelten folgende
MehrSonderbedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
Sonderbedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels Einzugsermächtigungslastschrift über sein Konto gelten folgende
MehrBedingungen für den Zahlungsverkehr Fassung: Dezember 2013
Bedingungen für den Zahlungsverkehr Fassung: Dezember 2013 Bedingungen für den Zahlungsverkehr Stand: Dezember 2013 Inhalt Seite Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
MehrVorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen
Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen
MehrL A S T S C H R I F T B E D I N G U N G E N A Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren
UniCredit Bank AG L A S T S C H R I F T B E D I N G U N G E N A Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren Nähere Angaben zur Bank sind im Preis- und Leistungsverzeichnis
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr PSD Bank Köln eg Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift im
Mehrim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Für Zahlungen des Ken an Zahlungsempfänger mittels SEPA- Basis-Lastschrift über sein Konto bei der Deutschen Kreditbank
MehrSparda-Bank Hamburg eg
Präsident-Krahn-Str. 16-17, 22765 Hamburg Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden zwei Verfahren: Abschnitt A Zahlungen
MehrSparda-Bank West eg. Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Stand: Februar 2016
Sparda-Bank West eg Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Stand: Februar 2016 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden beiden Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2014 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden vier Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
Mehr2. SEPA-Firmen-Lastschrift
im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher 1 ist, an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Firmen-Lastschrift über sein Konto bei der Deutschen (nachfolgend DKB AG genannt)
MehrA. Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
Stand: 07-2009 Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Oktober 2009 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden vier Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels
MehrSparda-Bank Hamburg eg
Präsident-Krahn-Str. 16-17, 22765 Hamburg Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Stand: Februar 2014 Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1.
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der equinet Bank AG Stand: 01. Februar 2016
Stand: 01. Februar 2016 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren Abschnitt
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2016
net-m privatbank 1891 AG Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2016 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2016
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2016 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
Mehrs Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen
s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen SEPA Lastschrift bezahlen Sie fällige Forderungen in Euro
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2016
VOLKSBANK OSTLIPPE eg, BLOMBERG Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2016 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt
MehrSEPA-Basislastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA- Basislastschrift über sein Konto bei der solarisbank AG (nachstehend:
MehrSonderbe din gun gen für den Lastschriftverkehr
Sonderbe din gun gen für den Lastschriftverkehr Fassung: Februar 2014 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr. PSD Bank Nürnberg eg
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr PSD Bank Nürnberg eg Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr PSD Bank Braunschweig eg Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
MehrSEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen
SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen Neben den bekannten nationalen Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren werden von der Oberbank mit dem SEPA Basislastschrift/Direct
MehrFür die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden geltend die folgenden Bedingungen.
II. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr (Fassung gültig ab 01. Februar 2014) Stand: 06. Dezember 2013 Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden geltend die folgenden Bedingungen.
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Januar 2018
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Januar 2018 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden zwei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Januar 2018
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Januar 2018 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden zwei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Januar 2018
Volksbank Osnabrück eg Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Januar 2018 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden zwei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden zwei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
MehrVereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Stadtsparkasse Cuxhaven Rohdestraße 6 27472 Cuxhaven Ust-IDNr. DE 115168565 Kontonummer IBAN
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Januar 2018
Harzer Volksbank eg Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Januar 2018 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden zwei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen
MehrSparkasse. SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen
Sparkasse SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen europäischen SEPA-Lastschrift können Sie fällige Forderungen Ihrer
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Stand: Januar 2018 Sparda-Bank Nürnberg eg Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden zwei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden zwei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Mehr4.11 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren
4.11 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis-Lastschrift über sein Konto bei der Sparkasse gelten
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- Firmenlastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- Firmenlastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher 1 ist, an Zahlungsempfänger mittels SEPA- Firmenlastschrift über sein Konto
MehrSEPA-Basislastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über sein Konto bei der solarisbank AG (nachstehend:
MehrM U S T E RT E X T Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. Stand: 13. Januar 2018
M U S T E RT E X T Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren Stand: 13. Januar 2018 Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über
MehrInformationspaket für Privatkunden
SEPA-Informationen www.kd-bank.de www.lkg-sachsen.de Informationspaket für Privatkunden Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank für Kirche und Diakonie eg.......
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Gültig bis einschließlich 12. Januar 2018 Fassung Mai 2016 Deutscher Sparkassenverlag Seite 1 von 4 Bedingungen für Zahlungen
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Gültig bis einschließlich 12. Januar 2018 Fassung Mai 2016 Seite 1 von 3 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Fassung Mai 2016 Nassauische Sparkasse Rheinstraße 42-46, 65185 Wiesbaden 114 248.000 D1 (Fassung Mai 2016) - v3.4 - o Deutscher
MehrSonderbedingungen zum Zahlungsverkehr. mit Wirkung zum 09. Juli 2012
Sonderbedingungen zum Zahlungsverkehr mit Wirkung zum 09. Juli 2012 I N H A L T 1. Bedingungen für den Überweisungsverkehr 2. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren
MehrSonderbedingungen für Lastschrifteinzug
Sonderbedingungen für Lastschrifteinzug Für den Einzug von Forderungen des Kunden als Zahlungsempfänger mittels Lastschrift gelten folgende Bedingungen. 1 Allgemein 1.1 Begriffsbestimmung Eine Lastschrift
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- Basislastschriftverfahren und SEPA-Firmenlastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- Basislastschriftverfahren und SEPA-Firmenlastschriftverfahren 1. Allgemein 1.1. Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über sein Konto bei der solarisbank AG (nachstehend:
MehrSonderbedingungen für den Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Fassung: Januar 2018 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden drei Verfahren: Abschnitt A.: Zahlungen mittels Lastschrift
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- Basislastschriftverfahren der NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft*
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- Basislastschriftverfahren der NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft* Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über sein
Mehrs Sparkasse SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen
s Sparkasse SEPA-Lastschrift: Geldbeträge europaweit und in Deutschland einziehen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der neuen europäischen SEPA-Lastschrift können Sie fällige Forderungen Ihrer
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (gültig ab 13. Januar 2018) Fassung 13.01.2018 Nassauische Sparkasse Rheinstraße 42-46, 65185 Wiesbaden Deutscher Sparkassenverlag
MehrBesondere Bedingungen für das Geldkonto (gültig ab 1. Juni 2015)
Besondere Bedingungen für das Geldkonto (gültig ab 1. Juni 2015) Grundsätzliche Regelungen für Geldkonten 1. Kontoführung des Geldkontos und Sollsaldoausgleich Das Geldkonto dient der Vermögensanlage.
MehrSonderbedingungen für den Lastschrifteinzug
Sonderbedingungen für den Lastschrifteinzug Fassung: Februar 2014 Für den Einzug von Forderungen des Kunden als Zahlungsempfänger mittels Lastschrift gelten folgende Bedingungen. 1 Allgemein 1.1 Begriffsbestimmung
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (gültig. Januar 2018) Fassung Mai 2016 Sparkasse Pforzheim Calw Poststraße 3, 75172 Pforzheim 114 247.000 D1 (Fassung Mai
MehrSonderbedingungen Lastschriftverkehr
Sonderbedingungen Lastschriftverkehr 952116 PSD HT Stand 02/16 Gültig bis 12.01.2018 Die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr unterscheiden die folgenden vier Verfahren: Abschnitt A.:»Zahlungen
Mehr4.12 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
4.12 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher ist, an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Firmen- Lastschrift über sein Konto bei der Sparkasse gelten folgende
MehrVEREINBARUNGEN FÜR ZAHLUNGEN MITTELS LASTSCHRIFT IM SEPA-BASISLASTSCHRIFTVERFAHREN
Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über sein Konto bei der Bank gelten folgende Bedingungen: 1. ALLGEMEIN 1.1 Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger
Mehr* C *
*000000000000C591710170* 000000000000C591710170 114 247.000 D1 (Fassung Mai 2016) - v4.4 - o Deutscher Sparkassenverlag Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- Basislastschriftverfahren
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- Basislastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über sein Konto bei der Bank gelten folgende
MehrSonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1 Allgemein 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich
MehrFirmenkundenbedingungen für Zahlungsdienste. der Zweigniederlassung Zürich. Die
Firmenkundenbedingungen für Zahlungsdienste der Zweigniederlassung Zürich Stand August 2014 Diese Bedingungen sowie die nachfolgend genannten Regelungen finden Anwendung, wenn der Kunde Zahlungsdienste
Mehrakf bank der finanzpartner
für den Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden. 1. Allgemein 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung Der Kunde kann die Bank beauftragen, durch eine Überweisung Geldbeträge
MehrSonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
Stand: 07-2009 Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Fassung: Oktober 2009 Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1 Allgemein 1.1 Wesentliche
MehrBedingungen für den Lastschrifteinzug
Bedingungen für den Lastschrifteinzug Fassung ab 03.Februar 2015 Landesbank Baden-Württemberg - 1 - Stand 10/13 Inhaltsverzeichnis Bedingungen für den Lastschrifteinzug Einzugsermächtigungsverfahren eingeschränkt
Mehrumweltfreundliche Bauvorhaben
BEDINGUNGEN FÜR DAS UMWELTFIRMENKONTO / UMWELTCASHKONTO Öko-Bonus Bedingungen und für Informationen für Zahlungsdienste umweltfreundliche Bauvorhaben Stand: 1. Mai 2015 Inhalt Bedingungen für den Überweisungsverkehr
MehrBasiswissen SEPA. Zahlungsverkehr ohne Grenzen. Inhalt SEPA 1
_ Basiswissen SEPA Zahlungsverkehr ohne Grenzen Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr
MehrSonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr Fassung: Oktober 2009 Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1 Allgemein 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung
MehrBedingungen für den Überweisungsverkehr
Bedingungen für den Überweisungsverkehr Fassung Februar 2014 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die besonderen Bedingungen der LBBW gelten für die Geschäftsverbindung des Kunden mit der Landesbank
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren der NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft*
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren der NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft* Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über sein
Mehr*000000000010B212701140*
*000000000010B212701140* 000000000010B212701140 Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Firmen-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren zwischen Gläubiger-Identifikationsnummer: Kontonummer
MehrBedingungen für den Überweisungsverkehr der Bankhaus Rautenschlein GmbH Fassung Oktober 2009
Bedingungen für den Überweisungsverkehr der Bankhaus Rautenschlein GmbH Fassung Oktober 2009 Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1 Allgemein 1.1 Wesentliche
MehrBedingungen für den Überweisungsverkehr
Bedingungen für den Überweisungsverkehr Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1 Allgemein 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich des
MehrÄnderungen der Lastschrift- und der HaspaCard Bedingungen.
Änderungen der Lastschrift- und der HaspaCard Bedingungen. (Gültig ab 16. Juli 2012) Meine Bank heißt Haspa. INHALTSVERZEICHNIS Kundeninformationen mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen
MehrVereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Deutsche Kreditbank AG Taubenstraße 7-9 10117 Berlin USt-ID-Nr.: DE137178746 Kontonummer IBAN
Mehr*0000000000103681610120*
*0000000000103681610120* 0000000000103681610120 Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- Basis-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zwischen Gläubiger-Identifikationsnummer: IBAN
MehrBedingungen für den Überweisungsverkehr
Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich des Dauerauftrags Der Kunde kann die Bayerische
MehrSonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr 952112 PSD HT Stand 01/2015 Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Wesentliche Merkmale
MehrBedingungen für den Lastschrifteinzug für Firmenkunden
Bedingungen für den Lastschrifteinzug für Firmenkunden (gültig ab 09. Juli 2012) Für den Einzug von Forderungen des Kunden als Zahlungsempfänger mittels Lastschrift gelten folgende Bedingungen: 1. Allgemein
MehrBedingungen für den Überweisungsverkehr (Stand: Januar 2015) Seite 1/4
(Stand: Januar 2015) Seite 1/4 Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich des Dauerauftrags
MehrSEPA-Lastschrift Mandat
Harzgerode Herr / Frau.. Mitglied:. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE57HZG00000348046 Mandatsreferenz:.. SEPA-Lastschrift Mandat Sehr geehrtes Mitglied, mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren in unserem
MehrKürzere Einreichungsfrist durch die neue Euro-Express-Lastschrift und Änderung der Inkassovereinbarungen zum 01.02.2014
Kürzere Einreichungsfrist durch die neue Euro-Express-Lastschrift und Änderung der Inkassovereinbarungen zum 01.02.2014 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zum 1. Februar 2014 wird der einheitliche
MehrI. Allgemeine Informationen. Name und Anschrift der Bank. II. Informationen zum PSD GiroDirekt
Wichtige Informationen zu Zahlungskonten Vorvertragliche Informationen (inkl. Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Verträge) zum Girokonto Diese Information gilt bis auf Weiteres
Mehrgerne informieren wir Sie über aktuelle Neuerungen in unseren Geschäftsbedingungen.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, gerne informieren wir Sie über aktuelle Neuerungen in unseren Geschäftsbedingungen. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift Die Einführung der Euro-Währung
MehrBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher 1 ist, an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Firmen-Lastschrift über sein Konto bei der Deutschen Kreditbank AG (nachfolgend
Mehr