Allgemeine Vertragsbedingungen der XCOM Bank AG für die Ausgabe der VISA CsCard

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1 Allgemeine Vertragsbedingungen der XCOM Bank AG für die Ausgabe der VISA CsCard 1. Vertragsabschluss Mit Annahme des Kartenantrages durch die XCOM Bank AG (in der Folge kurz XCOM Bank oder Kreditinstitut ) erhält der Antragsteller eine persönliche VISA CsCard (in der Folge kurz Karte ) und den ausschließlich ihm bekannt gegebenen PIN-Code (Persönliche-Identifikations- Nummer). Das Kreditinstitut kann die erforderliche Zustimmung versagen. Die Karte ist auf den Namen des Karteninhabers ausgestellt und hat auf der Vorderseite das Ablaufdatum, eine zumindest vierstellige Kartennummer angedruckt. Eine Prägung wie bei anderen Kreditkarten erfolgt jedoch nicht. Mit der Unterzeichnung und/oder Verwendung der Karte anerkennt der Karteninhaber die Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Karte. Jede ausgestellte Karte bleibt im uneingeschränkten Eigentum der XCOM Bank. XCOM Bank ist zur Annahme eines Kartenantrages nicht verpflichtet. 2. Zusendung/Ausfolgung an den Karteninhaber Der Karteninhaber erhält Karte und PIN postalisch zugesandt oder persönlich ausgehändigt. Mit der Zustellung wird der Karteninhaber aufgefordert, das PostIdent-Verfahren zur Identifikation zu durchlaufen. Die Zusendung von Karte und PIN-Code erfolgt getrennt. Sofort nach Erhalt hat der Karteninhaber an der auf der Karte dafür vorgesehenen Stelle seine Unterschrift anzubringen. Die Zusendung, mit welcher der PIN-Code dem Karteninhaber übermittelt wird, ist unverzüglich nach Erhalt zu öffnen, der PIN-Code zur Kenntnis zu nehmen und unmittelbar danach zu vernichten. 3. Verwendung Mit der Karte können Waren / Dienstleistungen bezahlt werden, die vom jeweiligen Vertragsunternehmen üblicherweise verkauft bzw. erbracht, bzw. Barbeträge bezogen werden. Der Karteninhaber ist nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unter Verwendung der Karte berechtigt, bei den VISA-Akzeptanzstellen, weltweit Waren und Dienstleistungen und an jedem mit einem VISA-Logo gekennzeichneten Geldausgabeautomaten weltweit Bargeld innerhalb der vereinbarten Limits und bis zur Höhe seines verfügbaren Guthabens zu beziehen. Änderungen der geltenden Limits werden in der Regel mit dem Karteninhaber gesondert vereinbart. XCOM Bank ist berechtigt, Änderungen der geltenden Limits aus Sicherheitsgründen auch einseitig vorzunehmen und dem Karteninhaber mitzuteilen. Über Verlangen der Vertragsunternehmen oder zur Bargeldauszahlung ermächtigten Kreditinstitute ist zwecks Identifizierung ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der Bezug von Waren / Dienstleistungen / Barbeträgen erfolgt durch Unterzeichnung eines dem Karteninhaber vorgelegten Abrechnungsvordruckes oder bei Bargeldabhebungen an Automaten durch Verwendung des PIN-Codes. Die Unterschrift auf dem Abrechnungsvordruck muss mit der auf der Karte befindlichen übereinstimmen. Durch seine Unterschrift / Verwendung des PIN- Codes anerkennt der Karteninhaber die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach und weist XCOM Bank unwiderruflich an, das für den Bezug von Waren / Dienstleistungen / Barbeträgen geschuldete Entgelt direkt an das Vertragsunternehmen zu bezahlen, welche Anweisung XCOM Bank schon jetzt annimmt.

2 Der Karteninhaber darf von der Karte nur so lange und soweit Gebrauch machen, als das verfügbare Guthaben für die Bezahlung der bezogenen Waren / Dienstleistungen / Barbeträge zuzüglich der vereinbarten Entgelte ausreicht. 4. Aufladung Im Zuge der Antragstellung wird das Kartenkonto des Karteninhabers erstmalig aufgeladen. Die Karte ist wiederaufladbar, wobei Aufladungen durch Einzahlungen bzw. Überweisung auf das mit der Karte verbundene Konto erfolgen. Mit Eingang des Ladungsbetrages bei XCOM Bank wird dieser dem Kartenkonto zugerechnet. Jede Aufladung wird zunächst dem Einsatz bis zu dessen vereinbarter Höhe und dann dem verfügbaren Guthaben zugerechnet. Aufladungen sind der Höhe nach nur innerhalb der vereinbarten Grenzen zulässig. Für die Aufladung der Karte wird ein Ladeentgelt verrechnet. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Zinsen in Zusammenhang mit seinem Guthaben. Das Gesamtguthaben darf die vereinbarte Höchstgrenze nicht überschreiten. 5. Haftung von XCOM Bank XCOM Bank übernimmt keine Haftung für den Fall, dass sich ein Vertragsunternehmen aus irgendwelchen Gründen weigert, die Karte zu akzeptieren sowie für etwaige technische Störungen an Geldausgabeautomaten. XCOM Bank haftet für Schäden, die XCOM Bank oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob schuldhaft verursacht haben. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. 6. Pflichten und Haftung des Karteninhabers Der Karteninhaber ist zur sicheren Verwahrung seiner Karte und der Kartendaten verpflichtet. Die Karte ist nicht übertragbar. Die Zurücklassung der Karte in einem nicht in Betrieb stehenden Fahrzeug, in Räumlichkeiten oder an Orten, zu welchen sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zugang verschaffen können oder die ungesicherte/unverschlüsselte Übermittlung von Kartendaten über elektronische Datennetze stellen beispielsweise keine sichere Verwahrung dar. Wird die Karte dennoch verloren oder gestohlen, so hat der Karteninhaber dies unverzüglich (z.b. telefonisch, telegraphisch oder durch persönliche Vorsprache) XCOM Bank zu melden. Der Karteninhaber hat bei fernmündlicher Benachrichtigung seine Identität und Berechtigung durch die Angabe XCOM Bank bekannter Daten über seine Person glaubhaft zu machen. Verlust oder Diebstahl sind überdies sofort der zuständigen örtlichen Behörde anzuzeigen. Wird die als abhanden gekommen gemeldete Karte später wieder gefunden, ist sie unverzüglich entwertet XCOM Bank zurückzustellen und darf nicht weiter verwendet werden. Der ausschließlich dem Karteninhaber bekannt gegebene PIN-Code darf niemandem zur Kenntnis gebracht werden, auch nicht den Mitarbeitern von XCOM Bank oder des Kreditinstituts. Der Karteninhaber ist zur strengsten Geheimhaltung des PIN-Codes verpflichtet. Die Weitergabe des PIN-Codes, die gemeinsame Verwahrung mit der Karte, die Anbringung auf der Karte, ein Niederschreiben des PIN-Codes oder gleichartige auf eigenen Willensentschluss des Karteninhabers beruhende Handlungen, welche die Erlangung des PIN-Codes durch Dritte ermöglichen, begründen im Missbrauchsfalle die volle Haftung des Kontoinhabers. Selbiges gilt für die willentliche Überlassung der Karte an Dritte durch den Karteninhaber. Bis zum Übersendung der Meldung des Verlustes oder Diebstahls der Karte oder der Erlangung des PIN-Codes durch Dritte haftet der Karteninhaber für die missbräuchliche Verwendung der Karte bis zur Höhe des Guthabens. Mit Übersendung der Meldung wird die Karte gesperrt und ist der Karteninhaber von weiterer Haftung befreit.

3 7. Sperren Für die Sperre einer Karte wird XCOM Bank eine Gebühr verrechnen und mit dem Guthaben gegenrechnen. XCOM Bank ist berechtigt, gesperrte Karten dem Kreditinstitut und den Vertragsunternehmen bekannt zu geben. Die Vertragsunternehmen sind berechtigt, gesperrte Karten im Namen von XCOM Bank einzuziehen. Wird ein Geldausgabeautomat mehrmals, etwa durch Eingabe eines unrichtigen PIN-Codes, falsch bedient, kann die Karte vom Geldausgabeautomat aus Sicherheitsgründen eingezogen werden. 8. Abrechnung XCOM Bank wird jeden einzelnen mit der Karte getätigten Umsatz gegen das aufgeladene verfügbare Guthaben verrechnen. Der Karteninhaber erhält von XCOM Bank bei jeder Transaktion, nicht jedoch öfter als einmal pro Kalendermonat, eine Umsatznachricht, die stets auf Euro lautet. Mit Annahme eines vom Karteninhaber gestellten Antrages auf Zusendung der Umsatznachricht auf elektronischem Weg erhält der Karteninhaber diese jeweils an eine von ihm bekannt gegebene -Adresse zugestellt. Der Karteninhaber verzichtet in diesem Fall auf die postalische Zusendung der Umsatznachricht. Der Karteninhaber hat empfängerseitig die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung sicherzustellen. Etwaige automatisierte Antwortschreiben an XCOM Bank (Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Karteninhaber kann die elektronische Zusendung jederzeit schriftlich und rechtsgültig unterfertigt widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung des Widerrufs wird die Umsatznachricht zukünftig an die XCOM Bank zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift zugestellt. XCOM Bank behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Umsatznachricht selbständig an die XCOM Bank zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen. XCOM Bank ist zur Annahme eines Antrages zur elektronischen Zusendung der Umsatznachricht nicht verpflichtet. Der Karteninhaber anerkennt die Richtigkeit der Umsatznachricht dem Grunde und der Höhe nach, sofern er nicht binnen 30 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. XCOM Bank wird den Karteninhaber in der Umsatznachricht auf die 30tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Transaktionen in Fremdwährungen werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, zum jeweiligen Tageskurs von XCOM Bank verrechnet. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem XCOM Bank die Belastung von dem ausländischen Kreditinstitut erhält. Der Karteninhaber hat bei der Benützung der Karte im Ausland die Devisenbestimmungen der Deutschen Bundesbank zu beachten. XCOM Bank wird dem Karteninhaber für eine fernmündliche / fernschriftliche und/oder elektronische Information über das aktuell verfügbare Guthaben eine persönliche Berechtigungsnummer bekannt geben. Der Karteninhaber haftet für Schäden infolge einer Weitergabe der persönlichen Berechtigungsnummer an Dritte. 9. Entgelte Für die Ausgabe der Karte und die zur Verfügungsstellung der damit verbundenen Funktionen wird von XCOM Bank ein Teil des aufgeladenen Guthabens als Nutzungsgebühr einbehalten. Diese beträgt 99,00 über die gesamte Laufzeit. Über diesen Betrag kann der Karteninhaber nicht frei verfügen. XCOM Bank ist berechtigt Forderungen, die das verfügbare Guthaben überschreiten, aus diesem Betrag zu befriedigen. Für die Verwendung der Karte verrechnet XCOM Bank abhängig von Art und Ort der Transaktion, ein Transaktionsentgelt.

4 Für die Aufladung des Kartenkontos wird ein Ladeentgelt verrechnet. Darüber hinaus wird XCOM Bank bestimmte Dienstleistungen gesondert verrechnen, wie dies aus der jeweiligen Preisliste der XCOM Bank hervorgeht. XCOM Bank ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte und Gebührensätze zusammen mit dem jeweiligen Transaktionsbetrag direkt mit dem Guthaben des Karteninhabers zu verrechnen. Art und Höhe der Kosten und Entgelte werden dem Karteninhaber gesondert (z.b. im Zuge der Antragstellung) mitgeteilt. 10. Reklamationen Der Karteninhaber verpflichtet sich, etwaige Beanstandungen (z.b. Mängelrügen) oder Meinungsverschiedenheiten, welcher Art auch immer, direkt mit dem Vertragsunternehmen zu regeln. Dies gilt auch für Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Rechnungsbetrages. Diese bzw. eine Reklamation bei XCOM Bank beeinflussen nicht das Recht von XCOM Bank, den jeweiligen Transaktionsbetrag mit dem Guthaben des Karteninhabers zu verrechnen. 11. Änderung der Anschrift des Karteninhabers Der Karteninhaber hat eine Änderung seiner Anschrift oder, bei Inanspruchnahme der elektronischen Zusendung der Umsatznachricht, der -Adresse unverzüglich XCOM Bank schriftlich mitzuteilen. Versäumt der Karteninhaber diese Mitteilung, dann gelten Erklärungen von XCOM Bank an die zuletzt vom Karteninhaber bekannt gegebene Anschrift oder, bei Inanspruchnahme der elektronischen Zusendung der Umsatznachricht, der -Adresse diesem als zugegangen. Das Kreditinstitut ist berechtigt, eine Änderung der Anschrift oder E- Mail Adresse des Karteninhabers an XCOM Bank weiterzugeben. 12. Änderungen der Geschäftbedingungen Eine Änderung der gegenständlichen Geschäftsbedingungen, der zur Verrechnung gelangenden Spesen, Kosten, Gebühren, Entgelte und/oder des Einsatzes wird dem Karteninhaber schriftlich zur Kenntnis gebracht. Diese Änderung tritt nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Karteninhaber die Karte innerhalb dieser Frist nicht retourniert. XCOM Bank wird den Karteninhaber auf die Änderung der Geschäftsbedingungen, die Änderung der zur Verrechnung gelangenden Spesen, Kosten, Gebühren, Entgelte und/oder des Einsatzes, die 30-tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Die Kartenrücksendung befreit den Karteninhaber nicht von der Haftung für die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten Belastungen. 13. Dauer Der Kartenvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Gültigkeit der Karte endet mit Ablauf des aufgedruckten Monats, jeweils in dem auf der Karte angegebenen Jahr in der Regel zwei Jahr nach Ausgabe. Die Karte muss nach Ende der Gültigkeit vom Karteninhaber vernichtet werden. Der Karteninhaber beauftragt XCOM Bank schon jetzt, vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der Karte eine neue Karte auszustellen und an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zuzustellen sofern nicht eine wirksame Vertragskündigung vorliegt.

5 14. Kündigung des Vertrages Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit durch Rücksendung der entwerteten Karte gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Übersendung der Karte oder bei schriftlicher Kündigung bei XCOM Bank mit Ende der Gültigkeit der Karte wirksam. Bei einer Kündigung innerhalb der letzten drei Monate vor Ende der Gültigkeit ist eine Kündigung erst mit Übersendung auch der neuen, gemäß Punkt 13 dem Karteninhaber zugestellten Karte bei XCOM Bank wirksam. XCOM Bank ist berechtigt, den Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. XCOM Bank ist jedenfalls berechtigt, den Kartenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die Karte selbständig zu sperren, wenn der Karteninhaber wesentliche Pflichten verletzt sowie Missbrauch erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist. Bestehende Verpflichtungen des Karteninhabers bleiben bei einer Kündigung unberührt. Nach Ablauf von zwei Wochen ab Wirksamkeit der Kündigung, d.h. Übersendung der entwerteten Karte oder, bei schriftlicher Kündigung, Ende der Gültigkeit der Karte, wird XCOM Bank das Konto des Karteninhabers abschließen und ein dem Karteninhaber verbliebenes Guthaben auf ein vom Karteninhaber bekannt zu gebendes deutsches Bankkonto erstatten. Verfügt der Karteninhaber über keine deutsche Bankverbindung kann das Guthaben als Postanweisung an eine deutsche Adresse erstattet werden. In diesem Fall, sowie bei einer Erstattung in das Ausland ist XCOM Bank berechtigt die für die Rückerstattung entstehenden Fremdspesen mit dem Guthaben aufzurechnen. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der XCOM Bank AG. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die nicht mit Verbrauchern im Sinne des 13 BGB abgeschlossen werden, ausschließlich das Landgericht München I vereinbart. Stand: Oktober 2005 Die XCOM BANK AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Informationen zum Umfang sowie zur Höhe der Sicherung können Sie bei uns anfordern.