Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten

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1 Fakultät Maschinenwesen, Professur für Arbeitswissenschaft Fachveranstaltung Arbeitsstätten BAuA-Dortmund, 13. Mai 2013 Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder

2 Gliederung 1. Einführung und Definitionen 2. Erkenntnisse aus der Produktsicherheit 3. Anforderungen 4. Vorgehensweise und Methoden 5. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Prof. Dr. Ing. Martin Schmauder Folie 2

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5 ArbSchG ArbSchG 1 Zielsetzungen und Anwendungsbereich (1)Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. ArbSchG 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1)Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

6 ArbStättV 3 Gefährdungsbeurteilung (1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen. (2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. (3) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 3 durchgeführt werden müssen.

7 Gefährdung und Gefahr Eine Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne nähere Angabe hinsichtlich deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. (Quelle: amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz) Eine Gefahr bezeichnet eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt. (Quelle: amtliche Begründung zum Arbeitsschutzgesetz)

8 Risiko: Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Schadensausmaßes (Quelle: DIN EN ISO 12100:2011-3)

9 Beispiel: RAPEX-Risikobewertung für die Marktüberwachung Quelle: /Risikobewertung.html#doc909548bodyText3

10 Beispiel: EN ISO Sicherheit von Maschinen (Steuerungen)

11 Beispiel: Performance Level MTTF ist die Abkürzung für die mittlere Betriebsdauer bis zum Ausfall (engl. Mean Time To Failure) und wird auch als mittlere Lebensdauer bezeichnet

12 Gefährdungseinschätzung: Keine probabilistische Sichtweise analog der maschinenbezogenen Risikoanalyse, sondern heuristische Einschätzung.

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14 9. ProdSV Analog: Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

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16 Gliederung 1. Einführung und Definitionen 2. Erkenntnisse aus der Produktsicherheit 3. Anforderungen 4. Vorgehensweise und Methoden 5. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Prof. Dr. Ing. Martin Schmauder Folie 16

17 Orientierung durch die GDA Drei Fälle: 1. Die Gefährdungsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. 2. Die Gefährdungsbeurteilung wurde nicht angemessen durchgeführt. 3. Die Gefährdungsbeurteilung wurde angemessen durchgeführt.

18 Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit den beiden Teilaspekten Ermittlung bzw. Analyse und Bewertung von Gefährdungen, eine Grundlage zur Entscheidungsfindung, ob und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind, sowie ein Handlungskonzept zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.

19 Gefährdungsbeurteilung im Bereich der Arbeitsstätten Die Gefährdungsbeurteilung ist die auf das Betreiben und Einrichten der Arbeitsstätte ausgerichtete systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung ist es, eine Entscheidungshilfe zu liefern, ob weitere Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz notwendig sind. Fachkundige Beurteilung und die Einbeziehung der Beschäftigten ist notwendig.

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21 Gefährdungsanalyse (Ermittlung) Ermittlung der relevanten Gefährdungsfaktoren Identifikation der Gefahrenquellen Identifikation der gefahrbringenden Bedingungen Feststellen und Beschreiben der konkreten Gefährdung, IST-Zustand (real oder geplant)

22 Zu beachten: Vorhandene Erkenntnisse berücksichtigen. Sondersituationen wie z. B. Betriebsstörungen, Brände, Wartungsarbeiten berücksichtigen. Die Gefährdungsermittlung umfasst auch die Gefährdungen, mit denen nach dem Eintritt von Schadensereignissen zu rechnen ist (Sekundärgefährdungen). Einrichten und Betreiben

23 Gefährdungen bewerten Gefährdungsermittlung (IST-Zustand) qualitative Anforderungen beschrieben? nein geeignetes Verfahren verfügbar mit Grenz-, Schwellen- oder Richtwerten? nein Gefährdung einschätzen ja ja qualitative Anforderungen (Stand der Technik) vorhanden Verfahren anwenden betrieblichen Zielsetzungen bzw. Standards Urteil treffen (SOLL-IST-Vergleich) Keine weiteren Maßnahmen notwendig Maßnahmen notwendig

24 Gefährdung einschätzen Schadensschwere physisch, psychisch reversibel, irreversibel Eintrittswahrscheinlichkeit Expositionszeit (Dauer, Anzahl Beschäftigte) Intensität der Einwirkung Gefahrbringende Bedingungen Vorhandene Maßnahmen Bewältigungsmöglichkeiten Hinweise auf bereits eingetretene Ereignisse

25 Beispiel für die Einstufung der Schadensschwere Schwere der Gesundheitsschädigung Schweregrad Beschreibung Beispiele für Unfallfolgen Beispiele für Erkrankungen 1 Keine gesundheitlichen Folgen 2 Bagatellfolgen (die Arbeit kann fortgesetzt werden) 3 Mäßig schwere Folgen (Arbeitsausfall, ohne Dauerschäden) 4 Schwere Folgen (irreparable Dauerschäden möglich) Keine Verletzung Kleine Schnittverletzung Lokale Verbrennung ersten Grades Platzwunde Einfache Brüche Verlust von Gliedmaßen Keine Erkrankung Leichte Erkältung Kopfschmerzen Grippaler Infekt Hörsturz Organschädigungen Posttraumatische Belastungsstörung 5 Tödliche Folgen Tödliche Verletzungen Asbestose Krebs Folie 25 Quelle: DGUV/BAuA: Unterlagen zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

26 Beispiel für die Einstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit Eintrittswahrscheinlichkeit Skala 1 Skala 2 A fast unmöglich sehr unwahrscheinlich B vorstellbar gering C durchaus möglich mittel D zu erwarten hoch E fast gewiss sehr hoch Quelle: DGUV/BAuA: Unterlagen zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit Folie 26

27 Beispiel: Risikograph Mögliche Schadensschwere Eintrittswahrscheinlichkeit Risikobewertung Sehr gering Leicht Mittel Schwer Möglicher Tod 1 2 Risiko sehr gering Start Gering Leicht Mittel Schwer Möglicher Tod 3 4 Identifizierte Gefährdung Mittel Leicht Mittel Schwer Möglicher Tod 5 Hoch Leicht Mittel Schwer Möglicher Tod 6 7 Risiko sehr hoch 27

28 Weitere Schritte: Maßnahmen festlegen Maßnahmen durchführen Wirksamkeit überprüfen Fortschreiben Dokumentation

29 Maßnahmenhierarchie Reichweite der Maßnahmen 1. Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen/reduzieren; Eigenschaften der Quelle verändern 2. Sicherheitstechnische Maßnahmen (räumliche Trennung an der Quelle) 3. Organisatorische Maßnahmen (räumlich/zeitliche Trennung von Faktor und Mensch) 4. Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (räumliche Trennung am Menschen) 5. Verhaltensbezogene Maßnahmen Quelle: DGUV/BAuA: Unterlagen zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

30 Die Kenntnisse zum Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen sind Bestandteil der sicherheitstechnischen Fachkunde nach ASiG

31 Was man manchmal liest: Gefährdung: keine Unterweisung durchgeführt Gefährdung: keine regelmäßigen Prüfungen durchgeführt

32 Gliederung 1. Einführung und Definitionen 2. Erkenntnisse aus der Produktsicherheit 3. Anforderungen 4. Vorgehensweise und Methoden 5. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Prof. Dr. Ing. Martin Schmauder Folie 32

33 Tätigkeiten in der Arbeitsstätte Ziel: Sichere und gesundheitsgerechte Arbeit Situationen, Personen Gefährdungsermittlung und -bewertung Vorschrift, Regel, Stand der Technik Regelmäßige Prüfungen, Organisationsregeln Sicherstellung der Wirksamkeit der Maßnahmen Betriebliche Ziele / Niveaus Handlungsbedarf? JA Maßnahmen entsprechend der Maßnahmenhierarchie NEIN Keine Maßnahmen

34 Erst gestalten wir die Gebäude - und dann gestalten sie uns. Winston Churchill

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