Einreichung für einen Finanzierungsbeitrag
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- Gerrit Thomas
- vor 8 Jahren
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1 An das T +43/(0) 664/ Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark F +43/(0)316/ Marienplatz 1/1 E kioer@museum-joanneum.at 8020 Graz I Einreichung für einen Finanzierungsbeitrag GZ: E- Datum wird vom Institut ausgefüllt unbedingt auszufüllen 1. Antragsteller/in a) Der Antragsteller/die Antragstellerin ist eine Einzelperson Familienname / Vorname Geburtsdatum b) Der Antragsteller/die Antragstellerin ist ein Verein oder eine Institution Name/Bezeichnung Registercode Bei juristischen Personen die in öffentlichen Büchern eingetragene Bezeichnung (bzw. genaue Buchstabierung laut aktuellem Vereinsregister, Firmenbuch, ) Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, Name des vertretungsbefugten Organs (bzw. Ansprechpartners) Geburtsdatum z.b. Bei Vereinen und Verbänden der Obmann, bei Interessens- bzw. Arbeitsgemeinschaften der zu ungeteilter Hand Verantwortliche, Funktion des vertretungsbefugten Organs Seite 1/9
2 1.1 Adresse des Antragstellers/der Antragstellerin Straße Hausnummer bis Stiege Tür Postleitzahl Ort Politischer Bezirk Bei juristischen Personen die in öffentlichen Büchern eingetragene Anschrift. 1.2 Zustell-Adresse Straße Hausnummer bis Stiege Tür Postleitzahl Ort Politischer Bezirk Nur angeben, wenn die Zustell-Adresse für Postsendungen von der Adresse des Antragstellers lt. Punkt 1.2 abweicht. 1.3 Kontakt Telefon Fax Mobil-Telefon Homepage Mit der Angabe der -Adresse ermächtigen Sie die Behörde, auch auf diesem Wege mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. 1.4 Bankverbindung Kontoinhaber Kontonummer Bankleitzahl Bankinstitut Sparbücher dürfen nicht herangezogen werden! Seite 2/9
3 1.5 Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung [Beilage Finanzamtsbestätigung] Vorsteuerabzugsberechtigung ja nein falls vorhanden UID Auf Verlangen der Förderstelle ist die entsprechende Bestätigung des Finanzamtes vorzulegen. 1.6 Angaben zur rechtlichen Eignung [Beilage Rechtlicher Nachweis] Sinn und Zweck des Vereines bzw. der Institution Nicht auszufüllen bei Personen-Finanzierungen (siehe dazu Pkt. 2.1) 1.7 Angaben zur fachlichen Eignung [Beilage Fachlicher Nachweis] Beschreibung der fachlichen Eignung! Nicht auszufüllen bei Personen-Finanzierungen (siehe dazu Pkt. 2.1). Bei erstmaliger Antragstellung sind Künstlerischer Lebenslauf, Referenzlisten, etc. beizulegen. Seite 3/9
4 2. Beschreibung des Vorhabens & Finanzierungsgegenstand 2.1 Arbeits-/Projekt-Titel Arbeits-Titel / Kurzbezeichnung des Vorhabens 2.2 Projekt-/Durchführungs-Zeitraum (Bitte unbedingt die Vor- und Nachlaufzeit einkalkulieren!) Gesamt- Projektdauer von (TT.MM.JJJJ) bis (TT.MM.JJJJ) Die Projektdauer beinhaltet den Zeitraum für anrechenbare, förderfähige Kosten (Vor- und Nachlauf-Zeit beachten). 2.3 Inhalt und Ziele des Vorhabens / Projektes Kurz-Beschreibung & Zielsetzung (max. 2 Seiten) Wofür wird eine Finanzierung benötigt? Klare Ausformulierung des Finanzierungsgegenstandes: WER macht WAS, WANN, WO, WIE, um WIEVIEL und WARUM? Die Projektdarstellung (bzw. der Finanzierungsgegenstand) ist so zu beschreiben, dass es einer mit dem Projekt oder der Tätigkeit des Antragsstellers nicht vertrauten Person ohne größeren Aufwand möglich ist, den Projektinhalt zweifelsfrei festzustellen. Unterschiede: Projekt-Finanzierungen: Personen-Finanzierung: Beschreibung des Projekts, welche es ermöglicht, die Realisierbarkeit des Projekts nachzuvollziehen Angaben zur Lebenssituation, die den Grund für die Finanzierungsgewährung bilden Seite 4/9
5 2.4 Indikatoren Realisierungs- Indikatoren! Bei Projekt-Finanzierungen mit einer beantragten Förderhöhe von über ,-- anzugeben. Unter "Realisierungs"-Indikatoren sind fachliche Indikatoren zu verstehen, die es ermöglichen, die Realisierung des Vorhabens bzw. des Finanzierungsgegenstandes nachzuvollziehen. (Bei Veranstaltungen könnten z.b. Medienberichte, Teilnehmerlisten, Ergebnisprotokolle, etc. die Indikatoren darstellen). 2.5 Projekt-Struktur [Beilage Projektstruktur]! Eine Darstellung der Projektstruktur nach inhaltlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (samt kurzer Erläuterung der einzelnen Positionen). Z.B. Mit WEM wird zusammengearbeitet bzw. Kooperationen,. 2.6 Organisations- und Personal-Planung [Beilage Organisations-/Personal-Plan]! Bei Projekt-Finanzierungen mit einer beantragten Förderhöhe von über ,-- ist beizulegen: Eine Darstellung der projektrelevanten Organisations- und Personalplanung in tabellarischer Form (samt kurzer Erläuterung der einzelnen Positionen). Darstellung des Projekt-Zeitplanes (Zeit- und Aktions-Plan): "WER macht WAS WANN?" Beispiel: Aktivitäten Person/Mitarbeiter Jänner Februar.. Dezember Seite 5/9
6 3. Kosten- & Finanzierungs-Plan 3.1 Aufgliederung der voraussichtlichen gesamten Einnahmen und Ausgaben für das Vorhaben/Projekt: F I N A N Z I E R U N G K O S T E N Bezeichnung Betrag Bezeichnung Betrag (I) Erträge Kosten-Positionen (II) Öffentliche und private Finanzierungen (beabsichtigt/beantragt/genehmigt) Beim Institut KiöR beantragt (III) Eigene Finanzmittel G E S A M T G E S A M T Kosten: Finanzierung: Das Projekt muss nachweislich ausfinanziert sein! Die Kosten sind in Kosten-Gruppen(/Positionen) zu gliedern: z.b.: Künstlerhonorare, Werbung, Bürobedarf, Infrastruktur, Betriebskosten, Personalkosten, etc. Bitte verwenden sie für die Erläuterungen der einzelnen Positionen nur wenn notwendig ein Beiblatt. Detail-Darstellung der geplanten Finanzierung: (1) Erträge aus Eintritten, Verkäufen, Mitgliedsbeiträgen, (2) Finanzierungen oder Finanzbeihilfen von öffentlichen Förderstellen (Bund, Land, Gemeinden) sowie private Mittel von Sponsoren (3) Finanzielle Eigenmittel des Projektträgers Seite 6/9
7 3.2 Beantragte Unterstützung beim Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark Zweck der beantragten Unterstützung Höhe der beantragten Unterstützung Das Finanzierungs-Begehren muss inhaltlich bestimmt sein, das heißt es muss auf die Realisierung des Finanzierungsgegenstandes ("wofür") bezogen sein. Beispiel: die Angabe einer Kostenkategorie wie z.b. Künstlerhonorare,. Die Höhe der beantragten Subvention muss unbedingt ausgefüllt werden, eine weitere Bearbeitung ist ansonsten nicht möglich. 4. Verpflichtungserklärung 1. Im Falle der Genehmigung des Unterstützungsbeitrags verpflichten sich alle Werber/Empfänger, diesen ausschließlich für den erbetenen Zweck zu verwenden. Alle Änderungen bei den für die Unterstützung maßgebenden Umständen sind unverzüglich dem Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark mitzuteilen. Es ist nicht zulässig, die Finanzierung ohne vorherige Zustimmung der Abteilung für andere als die angegebenen Maßnahmen einzusetzen. 2. Weiters erklärt sich der Werber/Empfänger bereit, den Organen des Landes Steiermark (inklusive des Landesrechnungshofes) Einsichtnahme in die Gebarungsunterlagen zu gewähren. 3. Außerdem erklärt sich der Werber/Empfänger bereit, den Verwendungsnachweis spätestens fünf Monate nach der Durchführung des geförderten Projektes dem Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark vorzulegen. 4. Für den Fall, dass die Tätigkeit bzw. das Vorhaben nicht ausgeführt wird oder die Finanzmittel zweckwidrig verwendet werden, verpflichtet sich der Werber/Empfänger, die Unterstützung sofort zurückzuzahlen. 5. Der Werber/Empfänger erklärt sich weiters bereit, auf Verlangen ergänzende Unterlagen und allenfalls notwendige Zwischenabrechnungen und Zwischenberichte vorzulegen. 6. Unter der Voraussetzung, dass dem Werber/Empfänger die finanzielle Unterstützung gewährt wird, ist dieser mit der Veröffentlichung seines Namens sowie der Höhe und des Zweckes der Unterstützung im Sinne des Datenschutzgesetzes, DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 in der geltenden Fassung, einverstanden. 7. Der Werber/Empfänger ist einverstanden, dass der Antrag, sowie die allenfalls übermittelten Unterlagen, dem Kulturkuratorium zur Einsicht vorgelegt werden. 8. Der Antragsteller erklärt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Zur besonderen Beachtung: Der Antrag ist vom Antragsteller/in nach den rechtlichen Bestimmungen (Statuten, Gesetzen) von dem Zeichnungsberechtigten zu unterfertigen und abzustempeln. Mit seiner Unterschrift anerkennt der Antragsteller/in die unter Punkt 4 angeführten Verpflichtungen ohne Einschränkungen. Gleichzeitig wird mit der Unterfertigung des Antrages die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben bestätigt. Stampiglie Ort, Datum Name (Blockschrift) Funktion Unterschrift des vertretungsbefugten Organs der antragstellenden Rechtsperson Seite 7/9
8 MERKBLATT I Allgemeine Informationen zur Projekteinreichung Das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark lädt Künstler/innen, Kunstinitiativen oder Gemeinden ein, an uns heranzutreten, um zeitgenössische Kunstprojekte realisieren zu können. Es bieten sich dazu folgende Möglichkeiten: Künstler/innen Einreichung unterschiedlicher, auch spartenübergreifender Projekte von Künstler/innen, veranstaltenden Einzelpersonen und Personengruppen, sowie von Initiativen Gemeinden Einreichung bzw. Entwicklung von Projekten durch Gemeinden und Städten gemeinsam mit dem Institut, die beraten und bestmöglich unterstützt werden Institut Erarbeitung von Programmlinien und Umsetzung von Projekten unter zeitrelevanter Themenstellung sowie Durchführung von Wettbewerben durch das Institut Eine Beratung vor Einreichung eines Projektes wird empfohlen. Kontakt: kioer(at)museum-joanneum.at Die Realisierung eines Vorhabens erfolgt nach positiver Beurteilung durch das Kulturkuratorium des Landes Steiermark sowie aller behördlichen Bewilligungen. Die nächsten Einreichfristen am Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark: 20. März Mai September 2013 Seite 8/9
9 MERKBLATT II für das Antragsformular zur Einreichung für einen Finanzierungsbeitrag Allgemeine Information Grundlage der Entscheidung über den Antrag bildet das "Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005". Eine Finanzierung soll die Initiative und wirtschaftlich zumutbare Eigenleistung der Kulturträger anregen und berücksichtigen. Sie kann natürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeit im Interesse des Kulturlebens liegt, für ein bestimmtes Vorhaben oder für ihre allgemeine kulturelle Tätigkeit gewährt werden. Die Finanzierung kann auch neben einer Finanzierung durch andere Rechtsträger erfolgen, doch ist eine Abstimmung mehrerer Finanzierungen anzustreben. Die Finanzierung soll die von ihr unterstützten kulturellen Leistungen und Einrichtungen der Bevölkerung allgemein zugänglich machen und Verständnis für sie wecken. Voraussetzungen Verfahren Das Vorhaben muss einen direkten Bezug zur Steiermark haben. Finanzielle Unterstützung darf nur gewährt werden, wenn aus der Situation des Antragsstellers oder aus dem zu geplanten Vorhaben zu schließen ist, dass das Vorhaben ohne Unterstützung durch Das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark nicht oder nicht im notwendigem Umfang durchgeführt werden kann und es bei der Gewährung der Unterstützung finanziell gesichert ist. Ein Werber ist von der Gewährung von (weiteren) finanziellen Unterstützungen ausgeschlossen, solange er aus seinem Verschulden in Bezug auf bereits gewährte Unterstützung nach dem Steiermärkischen Kulturund Kunstförderungsgesetz 2005 mit der Abrechnung oder einer allfälligen Rückzahlung säumig ist. Ein Ansuchen um finanzielle Unterstützung muss rechtzeitig vor Projektbeginn eingebracht werden. Das Institut KiöR empfiehlt ein Beratungsgespräch vor Einreichung. Kontakt: kioer(at)museum-joanneum.at Die Entscheidung über den Antrag (d.h. erfolgt eine Genehmigung oder Absage) wird dem Antragsteller innerhalb von 14 Wochen nach Vorliegen aller benötigten Antrags-Unterlagen schriftlich mitgeteilt. Alle Anträge werden dem Kulturkuratorium zur fachlichen Begutachtung und Empfehlung der Höhe finanzieller Unterstützung vorgelegt. Nach Prüfung des Projektvorhabens und nach positiver Begutachtung durch das Kulturkuratorium sowie anschließender Genehmigung durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung wird zwischen dem Land Steiermark (als Finanzgeber) und dem Projektträger (als Finanznehmer) ein Projektvertrag mit der Klärung der Autoren- und/oder Besitzrechten und pflichten abgeschlossen. Die Auszahlung der Finanzmittel wird entsprechend der Vertragskonditionen veranlasst. Seite 9/9
Das Ansuchen wurde gemäß der "Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark" laut Regierungssitzungsbeschluss
An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen Landhausgasse 7 8010 Graz Eingangsstempel Für Rückfragen: Telefon: +43/(0)316/877-5832 Fax: +43/(0)316/877-3156
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