QROPS Steuerfreie Entgegennahme von UK-Vorsorgegeldern & Anwendungspraxis der Pensionskassen bei Einkauf und Vorbezug von Vorsorgegeldern

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1 Financial EXPERT Global AG FINANCIAL FACTS Ausgabe Juni 2012 QROPS Steuerfreie Entgegennahme von UK-Vorsorgegeldern & Anwendungspraxis der Pensionskassen bei Einkauf und Vorbezug von Vorsorgegeldern Inhalt 1. QROPS Ihr Guthaben in der 2. Säule (BVG )... 4

2 1. QROPS Ausgangslage Seit dem 6. April 2006 ermöglicht die Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs Personen, welche UK definitiv verlassen, ihre Vorsorgegelder in eine ausländische Vorsorgeeinrichtung steuerfrei zu überweisen. Das transferierte Vorsorgevermögen darf während fünf aufeinander folgenden, vollen Fiskaljahren nicht bezogen werden. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nur, wenn die empfangende Vorsorgeeinrichtung bei den britischen Steuerbehörden als QROPS (Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme) eingetragen ist. Im Zuge der allgemeinen Tendenz zur Verschärfung der Regulierung und Aufsicht hat auch die britische Steuerbehörde HMRC (Her Majesty's Revenue and Customs) ihre Anforderungen, für den Transfer von Vorsorgeguthaben im Rahmen von QROPS, ab dem neuen Steuerjahr für betroffene Vorsorgenehmer und Vorsorgeeinrichtung erhöht. Diese Kriterien umfassen neue Standards bezüglich Qualifizierung eines QROPS- Staates sowie strengere Informations- und Berichtspflichten für die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen. Änderungen per April Die steuerfreie Grenze sinkt von GBP 1.8 Millionen auf GBP 1.5 Millionen. Alle Beträge, die die Grenze von GBP 1.5 Millionen übersteigen, werden mit 25% besteuert. - Die Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, jede Art von Auszahlungen für die Zeitspanne von 10 Jahren ab Transferdatum den britischen Steuerbehörden zu melden. Vorteile Viele britische Pensionskassen weisen eine nicht zu vernachlässigende Unterdeckung auf. Ausserdem verunsichern Steuererhöhungen bei den Rentensystemen zunehmend die Vorsorgenehmer. Der Transfer des Vorsorgegeldes in eine Schweizer Freizügigkeitsstiftung kann aus diesen Gründen mehrere Vorteile bieten: - Mehr Flexibilität bei der Verwaltung des Vorsorgegeldes - Die Überweisung des Pensionskassenvermögens ist bis zum Freibetrag in Höhe von GBP 1.5 Mio. steuerfrei. - Keine Vermögens- oder Einkommenssteuern - Tiefe, einmalige Besteuerung bei Kapitalbezügen (frühestens nach 5 voll abgelaufenen Fiskaljahren) - Attraktive Erbschaftssteuer bei Wohnsitz in der Schweiz - Bei einem Lebensunterhalt in der Schweiz wird das Währungsrisiko minimiert. Seite 2 von 7

3 Beispiel Situation: Eine Schweizer Firma stellt einen 55-jährigen Mitarbeiter ein, der zuvor mehrere Jahre in England arbeitete und dort ein Pensionskassen-Guthaben in Höhe von GBP ansparen konnte. Wie kann der inzwischen in der Schweiz tätige Vorsorgenehmer das UK-Pensionskassen-Guthaben verwenden? 1. Option Pensionskassen- Guthaben in England 2. Option Transfer PK-Guthaben in die Schweiz PK-Guthaben bleibt bei der/den Pensionskassen in England Transfer in die Schweiz bis GBP 1.5 Mio. steuerfrei; Beiträge über GBP 1.5 Mio. werden mit 25% besteuert. Der Vorsorgenehmer wird in der Schweiz pensioniert: Kapitalbezug möglich geringere Steuerbelastung als in England Der Vorsorgenehmer wird in der Schweiz pensioniert: Nur maximal 25% des PK-Guthabens können als Kapital bezogen werden. Das restliche Guthaben wird in Rentenform ausbezahlt und unterliegt einer hohen Besteuerung. Haben Sie Fragen hierzu oder wünschen Sie Unterstützung beim Transfer Ihres Guthabens? Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Seite 3 von 7

4 2. Ihr Guthaben in der 2. Säule (BVG ) Welche Abklärungen vor einem Einkauf von fehlenden Beitragsjahren, einem Wiedereinkauf nach Scheidung oder einer Rückzahlung nach Bezug von Wohneigentumsförderung sind notwendig? Werden diese Transaktionen dem obligatorischen, dem überobligatorischen oder proportional zum vorhandenen Altersguthaben zugewiesen bzw. entnommen? Einkäufe fehlender Beitragsjahre Um die persönliche Vorsorgesituation zu verbessern, bietet das Gesetz die Möglichkeit, sogenannte Einkäufe in die Pensionskasse bis zu den maximalen reglementarischen Leistungen vorzunehmen. Wiedereinkäufe nach Scheidung Das Scheidungsrecht sieht vor, dass Ehepartnern bei einer Scheidung je die Hälfte des Pensionskassenguthabens zusteht, das sie während der Ehe gespart haben. Das gilt auch für Paare mit Gütertrennung. Einkäufe, die während der Ehe getätigt wurden, werden bei der Scheidung demnach geteilt, sofern sie aus dem gemeinsamen Vermögen stammen. Sie werden nicht geteilt, wenn sie aus dem Eigengut eines Ehepartners finanziert wurden. Zum Eigengut zählt alles, was von einem Partner in die Ehe eingebracht wird oder was dieser während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt. Der Wertzuwachs auf diesem Geld wird bei einer Scheidung dem Eigengut zugeteilt. Macht ein Ehegatte einen Pensionskasseneinkauf aus dem Eigengut, sollte dieser schriftlich und beidseitig unterschrieben festgehalten werden. Fehlt ein solches Beweisdokument, wird im Scheidungsfall auch dieses Guthaben geteilt. Rückzahlung von Vorsorgegeldern nach Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF- Vorbezug) Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) ermöglicht, Geld aus der Pensionskasse für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum zu verwenden. Dies kann entweder als Vorbezug oder als Verpfändung geschehen. Wurden für die Finanzierung der eigenen vier Wände Gelder aus der Pensionskasse vorbezogen, können/müssen diese unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig/zwingend zurückbezahlt werden. Abklärungen vor einem Pensionskasseneinkauf / -rückkauf Wie werden jedoch die eingangs erwähnten Einkäufe, Wiedereinkäufe und Rückzahlungen von Vorsorgegeldern bei den Pensionskassen verbucht? Teilt diese die Pensionskasse dem obligatorischen, dem überobligatorischen Vorsorgeguthaben oder proportional zum vorhandenen Altersguthaben zu? Zu welchen Folgen führt die entsprechende Zuteilung? Wer mit dem Gedanken spielt, Einkäufe in die zweite Säule oder Vorbezüge aus der zweiten Säule zu tätigen, sollte seine Pensionskasse vorher genau unter die Lupe nehmen. Auch wenn der Steuerabzug lockt, ist ein Einkauf in die Pensionskasse nicht bei jeder Ausgangslage die beste Lösung. Auf Grund diverser Anfragen unserer Kunden zum Thema eines Einkaufs oder Wiedereinkaufs in die 2. Säule haben wir eine Umfrage bei diversen Pensionskassen durchgeführt. In unserer Umfrage wurden die Pensionskassen in folgenden Punkten nach den folgenden Faktoren befragt: - Fliesst das Kapital bei einem Einkauf oder bei Rückzahlung in den obligatorischen oder überobligatorischen Teil? Seite 4 von 7

5 - Wie hoch ist die aktuelle Verzinsung des Kapitals und ist der Mindestzinssatz auf die Einzahlung garantiert oder kommt der Zinssatz des überobligatorischen Teils (keine Mindestverzinsung) zur Anwendung? - Welcher Umwandlungssatz kommt für den getätigten Einkauf/Wiedereinkauf zur Anwendung? Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz für den obligatorischen Teil oder der Umwandlungssatz des überobligatorischen Teils? Das Pensionskassen-Guthaben teilt sich auf in einen obligatorischen und einen überobligatorischen Teil. Der obligatorische Teil unterliegt den Regelungen durch den Bund gemäss Bundesversicherungsgesetz (BVG), so dass beispielsweise die Mindestverzinsung aktuell einheitlich bei 1.5% liegt. Der Umwandlungssatz im obligatorischen Teil beträgt 6.8%. Der überobligatorische Teil hingegen wird gemäss den Reglementen der Pensionskassen behandelt. Hier variiert die Verzinsung von Vorsorgeeinrichtung zu Vorsorgeeinrichtung. Der Umwandlungssatz liegt zwischen 1% und 1.5% somit tiefer als im obligatorischen Teil. FAZIT: Einkäufe und Rückzahlungen sind in der Regel von Vorteil, wenn diese im obligatorischen Teil (sofern entsprechende Beitragslücke vorhanden) verbucht werden, da die Konditionen vorteilhafter als im Überobligatorium sind. Hingegen sind Bezüge für WEF sowie bei Scheidung von Vorteil, wenn dabei vorerst der überobligatorische Teil des vorhandenen Altersguthabens belastet wird. Für Sie als Versicherte ist es somit je nach Situation entscheidend, wie Ihre Pensionskasse Ihr Guthaben verwaltet. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Ergebnisse unserer Umfrage an die Vorsorgeeinrichtungen in einer Übersicht zur Verfügung: Vorgang Bâloise AXA Winterthur Helvetia Allianz Swiss Life Pax Vita ASGA Einbau von Einkäufen Überobligatorium Entnahme WEF Überobligatorium Proportional Rückzahlung WEF Analog Vorbezug (so, wie es entnommen wurde) Proportional Entnahme Scheidung Überobligatorium Proportional Rückzahlung Scheidung Analog Entnahme Scheidung (so, wie es entnommen wurde) Überobligatorium Proportional Seite 5 von 7

6 Zur Vereinfachung erläutern wir Ihnen die vorangehende Grafik anhand von Beispielen. Beispiel 1: Einbau von Einkäufen Vorhandene Beitragslücke: CHF Einkaufssumme: CHF Sämtliche Pensionskassen weisen die CHF dem überobligatorischen Teil zu. Beispiel 2: Entnahme für Wohneigentumsförderung (WEF) Annahmen Mann, Alter 36 (zum Zeitpunkt des WEF-Bezuges) Vorhandenes Altersguthaben BVG-Obligatorium: CHF (33.33%) Vorhandenes Altersguthaben BVG-Überobligatorium: CHF (66.66%) Total: CHF (100.00%) WEF-Bezug: CHF Bei der Anwendungspraxis Überobligatorium werden CHF des beantragtes WEF-Bezuges dem BVG-Überobligatorium belastet. Bei der Anwendungspraxis Proportional wird der beantrage WEF-Bezug zu 1/3 (CHF ) aus dem BVG- Obligatorium und zu 2/3 (CHF ) aus dem BVG-Überobligatrium entnommen. Beispiel 3: Rückzahlung nach 5 Jahren des oben erwähnten WEF-Bezugs Anwendungspraxis Bezug Überobligatorium Vorhandenes Altersguthaben BVG-Obligatorium: CHF Vorhandenes Altersguthaben BVG-Überobligatorium: CHF Total: CHF Rückzahlung WEF: CHF Altersguthaben BVG-Obligatorium nach Rückzahlung: CHF Altersguthaben BVG-Überobligatorium nach Rückzahlung: CHF Total: CHF Die Pensionskassen Baloise, AXA-Winterthur und Helvetia verbuchen den Betrag von CHF mit der Anwendungspraxis Analog Vorbezug. Die Rückzahlung wird betraglich so zugewiesen, wie diese ursprünglich entnommen wurde. Die Rückzahlung der Vorbezugssumme von CHF wird dem Überobligatorium verbucht. Seite 6 von 7

7 Beispiel 3: Rückzahlung nach 5 Jahren des oben erwähnten WEF-Bezugs (Fortsetzung) Anwendungspraxis Bezug Proportional Vorhandenes Altersguthaben BVG-Obligatorium: CHF (35%) Vorhandenes Altersguthaben BVG-Überobligatorium: CHF (65%) Total CHF (100%) Rückzahlung WEF: CHF Altersguthaben BVG-Obligatorium nach Rückzahlung: CHF Altersguthaben BVG-Überobligatorium nach Rückzahlung: CHF Total CHF Die übrigen in der Grafik aufgeführten Pensionskassen verbuchen den Betrag von CHF mit der Anwendungspraxis Proportional. Die Rückzahlung wird proportional zum vorhandenen Altersguthaben zugewiesen. 35% (CHF ) der Rückzahlung werden dem BVG-Obligatorium, 65% (CHF ) dem BVG- Überobligatorium zugewiesen. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Bitte kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne. A Partnership for Success TAX EXPERT International AG Tel. +41 (0) Fax +41 (0) taxexpert@taxexpert.ch Financial EXPERT Global AG Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@financialexpert.ch Treuhand EXPERT AG Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@treuhandexpert.ch ADDED VALUE Wirtschaftsprüfungen Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@avwp.ch Seite 7 von 7

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