BEZUG VON DATEN AUS DER LOHNSTRUKTURERHEBUNG (LSE)
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- Leopold Schmitt
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Abteilung Wirtschaft BEZUG VON DATEN AUS DER LOHNSTRUKTURERHEBUNG (LSE) Neuchâtel, A) Allgemeines Das BFS gibt Einzeldaten für Zwecke der Statistik, der Forschung und der Planung weiter. Dabei können die Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung nur im Rahmen eines klar definierten Projektes verwendet werden. Jede Nutzung der Daten ausserhalb des Projekts ist untersagt. Rechte und Pflichten werden in einem Datenschutzvertrag detailliert geregelt. Die wichtigsten Punkte sind hier aufgeführt. Die zugestellten Daten sind anonymisiert und dürfen auf keinen Fall zur Identifikation von privaten oder juristischen Personen benutzt werden. Bei der Veröffentlichung von Ergebnissen sind die methodischen Grundsätze der Lohnstrukturerhebung zu berücksichtigen (vgl. Punkt C) Die Daten dürfen nicht mit anderen Einzeldaten verknüpft werden. Die Daten können nur mit Zustimmung des BFS Dritten zugänglich gemacht werden. Das BFS wird über jede bevorstehende Veröffentlichung informiert und erhält umgehend und kostenlos ein Belegexemplar. Nach Abschluss des Projekts wird die Vernichtung der Daten bestätigt. B) Merkmale der Lohnstrukturerhebung Die Resultate der LSE sind repräsentativ auf der Ebene der Schweiz, ab der LSE 2002 ebenfalls auf Ebene der 7 Grossregionen. Für Kantone und Städte, welche beim BFS eine Aufstockung der Stichprobe beantragt haben, liegen ebenfalls repräsentative Daten vor. Für deren Auswertung ist das Einverständnis der betreffenden Kantone nötig. Die Resultate der LSE 2012 sind repräsentativ für 78 Branchen auf dem Niveau der 2-stelligen Einteilung der Wirtschaftszweige NOGA Bis zur LSE 2008 galt die Einteilung der Wirtschaftszweige NOGA Es lagen repräsentative Ergebnisse für 39 Branchen auf dem Niveau der 2-stelligen NOGA vor. Einzelne Unternehmen können nicht über mehrere Erhebungsjahre hinweg verfolgt werden. Weitere Informationen bieten Steckbrief und Methodenberichte zur Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (Links auf Webseite BFS).
2 C) Methodische Grundsätze zur Auswertung der LSE-Daten Grenzwerte: Ergebnisse, die auf weniger als 60 Arbeitnehmenden- und 5 Unternehmensangaben beruhen, dürfen nicht publiziert werden (gültig ab der LSE 2000). Für die Erhebungen bis zur LSE 1998 gelten für den öffentlichen Sektor (Bund) folgende Grenzwerte: 60 Arbeitnehmende- und 1 Unternehmesangabe. Stichprobe Gewichtung: Es dürfen nur gewichtete Resultate veröffentlicht werden. Region: Die Resultate der Lohnstrukturerhebung sind repräsentativ und publizierbar auf Ebene Schweiz, ab der LSE 2002 ebenfalls auf Ebene der 7 vom BFS definierten Grossregionen sowie für die Kantone und Städte, welche beim BFS eine Aufstockung der Stichprobe beantragt haben. Für eine Datenauswertung auf der Ebene der Kantone/ Städte mit Aufstockung ist das Einverständnis der Kantone/ Städte nötig. Wirtschaftszweige, NOGA: Die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) ist verbindlich. In Anbetracht der Definitionsunterschiede zwischen den Systematiken der Wirtschaftszweige sind direkte Vergleiche der Branchen zwischen 1994 und sowie zwischen und nur begrenzt möglich. (Systematik der Wirtschaftszweige: LSE1994 nach NGAE; LSE 1996 bis 2008 nach NOGA 2002; ab LSE 2010 nach NOGA 2008; LSE 2008 und 2010 doppelkodiert mit NOGA 2002 und NOGA 2008). Ausreisser: Bei Analysen ab einem gewissen Detaillierungsgrad kann die Entdeckung und Behandlung von Ausreissern sinnvoll sein. Fehlende Werte: Bei Variablen mit hohen Anteilen von fehlenden Werten (wie zum Beispiel ISCO-2 in der LSE 2012) müssen die Resultate mit Vorsicht interpretiert werden. Für Regressionsschätzer empfiehlt es sich die fehlenden Werte dementsprechend zu berücksichtigen. D) Was enthält ein LSE-Datensatz Grösse: Format: Übermittlung: Anonymisierung: Rechtsform: Branchen: Regionen: LSE 2012: etwas mehr als 1,7 Mio. Records * 37 Variablen CSV oder SPSS per WebFTP oder auf CD (per Einschreiben) Die Daten sind immer anonymisiert Privater Sektor seit Öffentlicher Sektor: Bund seit 1994, kantonal-öffentlicher Sektor seit 2000, kommunal-öffentlicher Sektor seit Die Veröffentlichung von Ergebnissen ist nur für den gesamten privaten Sektor und den gesamten öffentlichen Sektor möglich. Alle Branchen des sekundären und tertiären Sektors (plus Gartenbau, Forstwirtschaft je nach Jahr) Ab LSE 2010: 78 Branchen der NOGA 2008, 2-stellig LSE 1996 bis 2008: 39 Branchen der NOGA 2002, 2stellig, teilweise gruppiert LSE 1994: Einteilung nach NGAE1985 Die LSE 2008 und 2010 enthalten Variablen für beide Nomenklaturen (NOGA 2008 und NOGA 2002) um den Umstieg von einer NOGA auf die andere zu erleichtern. Zusätzlich steht ein Umsteigeschlüssel auf der Webseite BFS zur Verfügung. Trotzdem sind direkte Vergleiche der Branchen nicht in jedem Fall möglich heute: Schweiz Ab 2002: 7 Grossregionen 2/6
3 Variablen: Ab 2000 liegen ebenfalls repräsentative Daten für ausgewählte Kantone / Städte vor. Erteilt der Kanton / die Stadt eine Bewilligung (Kontaktdaten auf Anfrage), liefert das BFS eine Zusatzvariable zur Identifikation der Kantone / Städte mit repräsentativen Daten. - Unternehmensvariablen (Unternehmensgrösse etc.) - Personenbezogene Variablen (Geschlecht, Ausbildung etc.) - Arbeitsplatzbezogene Variablen (Beruf, berufliche Stellung etc.) - Arbeitszeit-Variablen (Beschäftigungsgrad, wöchentliche Arbeitszeit etc.) - Lohnkomponenten (Grundlohn, Zulagen, Boni etc.) - Lohnvereinbarung Eine Liste der Variablen der LSE 2012 findet sich am Ende dieses Dokuments. Zusätzlich steht eine Variablenbeschreibung zur Verfügung. Die Variablen der früheren Jahre sind in der Variablenbeschreibung LSE erläutert. E) Antrag Dem BFS, Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen (LOHN) ist eine (lohn@bfs.admin.ch) oder ein Brief mit den folgenden Angaben zuzustellen: 1. Name und Adresse: zuständige/r Professor/ Professorin, Projektleiter/in und Verantwortliche/r Datenschutz (unterzeichnen den Vertrag namentlich) 2. Institutioneller Rahmen, in welchem das Projekt durchgeführt wird 3. Namen sämtlicher Mitarbeitenden, die mit dem Projekt befasst sind und Daten auswerten (unterzeichnen den Vertrag namentlich). Kommen im Projektverlauf neue Mitarbeitende dazu, sind diese nachträglich zu melden. 4. Offizieller Projekttitel und Projektbeschrieb (1-2 Seiten) 5. Für die Durchführung des Projekts erforderliche Daten - LSE-Jahre: 1994, 1996, 1998, 2000, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, Gesamtwirtschaft (privater Sektor ab 1994, Bund ab 1994, kantonal-öffentlicher Sektor ab 2000, kommunal-öffentlicher Sektor ab 2006) oder privater Sektor oder öffentlicher Sektor - Datenformat: csv oder spss - Übermittlung: webftp (Standard) oder CD 6. voraussichtliches Abschlussdatum des Projekts (Vertragsfrist) 7. Eventuell Bewilligungen der Kantone / Städte mit repräsentativen Daten (Kontaktdaten auf Anfrage) F) Vertrag Nach Erhalt und Prüfung des schriftlichen Antrags wird ein Datenschutzvertrag erstellt (Dauer ca. 3 Wochen). 2 Exemplare des Vertrags werden dem zuständigen Professor/ der Professorin respektive dem Projektleiter/der Projektleiterin zugesandt. 1 Exemplar ist unterschrieben und mit dem beigelegten Briefumschlag an die untenstehende Adresse zurückzuschicken. G) Lieferung Das Bundesamt für Statistik liefert ein Passwort geschütztes Rohdatenfile via Webftp oder auf CD. Die Zustellung erfolgt nach Eingang des unterzeichneten Datenschutzvertrags. Das Passwort wird mit einer mitgeteilt. 3/6
4 H) Verfall Vertragsfrist / Verlängerung Sie werden vom Direktionsstab (DS) brieflich auf den Verfall der Vertragsfrist aufmerksam gemacht. Der DS legt dem Mahnbrief ein Formular bei, mit dem Sie die Vernichtung der Daten bestätigen müssen. Wünschen Sie eine Verlängerung des Vertrages, können Sie dies schriftlich ( , Brief) mit Angabe der Vertragsnummer(n) und der gewünschten Verlängerungsfrist beim Direktionsstab beantragen. Ihnen wird daraufhin eine Vertragsverlängerung in 2 Exemplaren zugestellt, von denen 1 Exemplar unterzeichnet an die untenstehende Adresse zurückzusenden ist. I) Preise für die Datenlieferung Die aufgeführten Preise beziehen sich auf die Daten pro Erhebungsjahr. Zusätzlich zu den Preisen für die Informationseinheiten werden der Zeitaufwand (min.110 CHF) und die MWST 8 % verrechnet. Ein Datensatz umfasst bis Variablen, ab 2008 sind es 36 Variablen, Variablen. Erhebungsjahr Privater Sektor Öffentlicher Sektor (1) Gesamtwirtschaft (2) CHF Verwaltungsaufwand + 8 % Mehrwertsteuer (1) Bund ab 1994, Kantone ab 2000, Gemeinden ab 2006 (2) Preiserhöhung auf Grund der Aufstockung des Stichprobenumfangs ab Auskunft / Antrag Bezug der LSE-Daten lohn@bfs.admin.ch Tel.: Bundesamt für Statistik Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen Espace de l'europe Neuchâtel Rücksendeadresse Datenschutzvertrag Bundesamt für Statistik Espace de l'europe Neuchâtel Antrag Vertragsverlängerung 4/6
5 Bundesamt für Statistik DS Espace de l'europe Neuchâtel Beilagen: 1 Fragebogen LSE Variablenbeschreibung LSE Variablenbeschreibung LSE /6
6 Übersicht Variablen LSE 2012: Name Label Typ alter Lebensalter num ausbild Ausbildung char berufst Berufliche Stellung char bezstd Bezahlte Stunden (Stundenlöhne) num blimok Bruttolohn im Monat Oktober num dienstja Dienstjahre num entid_n Unternehmensidentifikator num fs03 Art des Vertrags char fs04 Grundlage der Lohnberechnung char geschle Geschlecht char gewibgrs Standardisiertes Stichprobengewicht num gewicht Stichprobengewicht num gr Grossregion (Unternehmen) char ibgr Individueller Beschäftigungsgrad num id Identifikator der Beobachtung num isco_2 Ausgeübter Beruf, ISCO-08-Nomenklatur (2-stellig) char iwaz Individuelle wöchentliche Arbeitszeit num k_untgroe Unternehmensgrössenklasse char lohnver Lohnvereinbarung char mbls Standardisierter Bruttomonatslohn ohne Überstunden num mnliu Nettomonatslohn mit Überstunden num natkat Nationalität (CH) oder Aufenthaltsbewilligung char nog_2_08 Wirtschaftsbranche, NOGA 2008 (2-stellig), Stichprobengruppierungen char noga08_ent_2 Wirtschaftsbranche, NOGA 2008 (2-stellig), Original char privoef Unterscheidung der Sektoren privat und öffentlich char sonderza Sonderzahlungen (unregelmässige Leistungen) num sozabg Sozialabgaben num va_ps07 Kompetenzniveau char verduz Verdienst aus Überstunden num xiiimloh 13. Monatslohn num zivsta Zivilstand char zulagen Zulagen num stra_n Schichtungsvariable num th Korrigierte Antwortrate inter-unternehmen num thi Korrigierte Antwortrate intra-unternehmen num nrep Anzahl der antwortenden Unternehmen pro Schicht num anzlohn Anzahl Lohnangaben pro Unternehmen num 6/6
7.23 Lohnstrukturerhebung
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