Kostet die 2. Säule zu viel?

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1 Innovation zweite säule Kostet die 2. Säule zu viel? BVG-Apèro vom 6. September 2010 im Theater STOK Zürich Drama in 3 Akten 1.Akt: Einleitung und Überblick 2.Akt: Thesen und Antithesen 3.Akt: Finale und Ausblick

2 1. Akt Einleitung und Überblick Ziel des BVG-Apèro Transparenz und Bewusstsein betreffend Kosten der beruflichen Vorsorge erhöhen Verständnis für Kosten und deren besondere Struktur in der Berufsvorsorge fördern Kostensystem der 2. Säule kritisch beleuchten Vorschläge für die Verbesserung des Kostensystem in der 2. Säule entwickeln

3 Definition der Kosten Kosten der 2. Säule sind umfassend zu definieren Kosten sind Ausgaben, die nicht unmittelbar die beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen finanzieren (vgl. AG nach Art. 15 BVG) Die Kosten zur Organisation, Durchführung und Kontrolle/Aufsicht der Berufsvorsorge können wegen ihrer verschiedenen Systeme und Kostenfelder nicht mit jenen der 1. Säule verglichen werden Kostenfelder Rechtsetzung und Rechtsprechung Rechtsvollzug der öffentlichen Verwaltung Organisation-, Durchführung-& Kontrolle der Vorsorgeträger sowie Aufwendungen ihrer Dienstleister, wie Revisoren, Experten, Berater, Risikoträger (Versicherer & Asset Manager) Opportunitätsverluste Fiskalausfälle (infolge EET-shortfall)

4 Kostengeneratoren Arbeitgeberunternehmen Versicherte Arbeitnehmer und Leistungsbezüger Vorsorgeträger Vorsorgeeinrichtungen Annexeinrichtungen, wie Freizügigkeitseinrichtungen, Anlagestiftungen Dienstleister der beruflichen Vorsorge, wie Lebensversicherungen, Banken, Revisoren, PK-Experten Öffentliche Stellen, wie.. o Aufsichtsbehörden, o Steuerbehörden, o etc. Gesetz betreffend Kosten Artikel 65 Absatz 3 BVG Sie (scil. die VE) weisen ihre Verwaltungskosten in der Betriebsrechnung aus. Der BR erlässt Bestimmungen über die Verwaltungskosten und die Art und Weise, wie sie ausgewiesen werden müssen. (Siehe dazu Art. 48a BVV 2) Artikel 65a Absatz 3-5 BVG Die VE müssen in der Lage sein, Informationen über..die Verwaltungskosten..abgeben zu können. Der BR erlässt Bestimmungen über die Art und Weise, wie diese Informationen ausgewiesen werden müssen. Der BR erlässt Bestimmungen über die Art und Weise, wie die Transparenz gewährleistet werden muss. Er...legt die Anforderungen an die Kosten transparenzfest. (Siehe dazu die Art e BVV 2)

5 Kostenstatistik durch. Öffentliche Verwaltung Private Kreise Dienstleister Fachverbände (z.b. Swisscanto) Medien Wissenschaftliche Institutionen??? Kosten der BV wurden publiziert.. A vom BSV in Sozialversicherungen der CH 2010 bezüglich 2008 Verwaltungs- und Durchführungskosten: CHF = 2.5 % der Summe von Einnahmen + Ausgaben = 5.5 % der Leistungen = 0.3 % des Kapitals in der 2. Säule Diese Zahlen bilden die Gesamtheit der Kosten der 2. Säule jedoch bei weitem nicht vollständig ab. B Von Medien, wie der Sonntagszeitig im Jahr 2008 mit Kosten von CHF pro Jahr/Versicherte

6 2. Akt Thesen und Antithesen These 1 Die Kosten der beruflichen Vorsorge, namentlich der VE, sind zu hoch Ko Ko-Si/Re-Ratio Si/Re 2

7 These 2 Kosten können durch Wettbewerb der Vorsorgeträger spürbar eingedämmt werden. Die paritätische Verwaltung wird dies wegen der Interesseninkongruenz AG/AN kaum schaffen. Wettbewerb unter den Vorsorgeträgern wird mit deren Wahl durch die Versicherten gefördert. Ebenso kann die Rechtsform des Vorsorgeträgers dessen Kosten günstig beeinflussen. Der Transparenzdruck der Eigentümer ist schwach These 3 Opportunitätskosten sind schwierig zu erfassende, spezifische Kosten. In den USA werden diese systematisch geltend gemacht FiduziarischeKosten sind auch nicht geltend gemachte Rückforderungsansprüche der Vorsorgeeinrichtungen z.b. im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung

8 These 4 Durch das EET-Prinzip, d.h. die nachgelagerte Besteuerung, entgehen dem Fiskus erhebliche Steuereinnahmen, die Kosten der Gemeinschaft sind In diesem Bereich besteht echter Forschungsbedarf sowohl bezüglich Umfang wie auch Wirkung und Massnahme These 5 Kostenreduktion ist zu erwarten durch. Fachliche und örtliche Integration der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge Integration von Revision & PK-Expertise in einer Hand Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat Zentralisierung der Vorsorgeträgerschaft

9 These 6 In den Produkteprämienfür die Vorsorgeeinrichtungen sind die Kosten der Lebensversicherer eingerechnet. Obwohl gewisse Verbesserungen in diesem Bereich vorliegen, sollte die Transparenz im Bereich Kollektivverträge noch erhöht, um sämtliche Kosten der Berufsvorsorge richtig ermitteln zu können These 7 Die derzeit lancierten Forschungsprojekte des BSV über die Verwaltungskosten in der beruflichen Vorsorge können das Bedürfnis zur Ermittlung sämtlicherkosten der beruflichen Vorsorge nicht vollständig abdecken. Eine Gesamtkostenermittlung der BV ist zur nachhaltigen Verbesserung des Systems nötig

10 These 8 Die Verbesserung der Kostentransparenz braucht nicht neue rechtliche Bestimmungen, sondern deren konsequente Durchsetzung durch leitendes Organ der VE hinsichtlich Administration und Vermögensanlage Kostentransparenz ist eine fiduziarischepflicht der Good Pension Fund Governance Aussagekräftige, öffentliche Statistiken und Benchmarking sind immer mehr unabdingbar. These 9 Die zunehmende Individualisierung des Systems der beruflichen Vorsorge generiert entsprechend höhere Kosten Werden diese erhöhten Kosten durch einen entsprechend erhöhten Nutzen für das Individuum gerechtfertigt?

11 These 10 Wie steht es mit den Kosten der Berufsvorsorge für Selbständigerwerbende (3a), deren Gleichwertigkeit mit der Berufsvorsorge der Arbeitnehmer verfassungsmässig gewährleistet wird? Besteht die Gefahr, dass in diesem Bereich die Berufsvorsorgekosten noch intransparenter werden als in der 2. Säule, v.a. hinsichtlich des EET-Shortfalls für den Fiskus? 3. Akt Fazit Vorschläge Ausblick

12 Fazit Kostet nun die 2. Säule tatsächlich zu viel? Was ist Ihre Ansicht dazu? Teilen Sie uns diese mit an: Vorschläge Kostenbegriff erweitern, z.b. auch Opportunitätsverluste und Fiskalausfälle durch die berufliche Vorsorge als Kosten einbeziehen Kosten der BV sachgerecht, umfassend und jährlich via e-datenübermittlung zentral erheben Empirische Forschung der beruflichen Vorsorgekosten systemorientiert durchführen

13 Ausblick Nächster BVG-Apèro Montag, den 4. Oktober 2010, h Käfigturm Bern Thema ab im bekannt Auf Wiedersehen!