Rechtliche Möglichkeiten Welche Aspekte sind im Umgang mit Bewertungen zu beachten?
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- Dennis Knopp
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1 Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, Reputationsmanagement Ihr Kundenfeedback im Netz Rechtliche Möglichkeiten Welche Aspekte sind im Umgang mit Bewertungen zu beachten? Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 1
2 Reputationsmanagement - Social Media heben die Kommunikation auf neuen Level - Unzählige Bewertungen mit Zugang für Jedermann suggerieren Dritten den Ruf - Vorteile und Nachteile für die Reputation - Gezielte Angriffe auf Reputation möglich - Image kann kurzfristig schwer beschädigt werden Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 2
3 Reputationsmanagement Aufbau des Vortrags I. Wann ist eine Bewertung rechtswidrig? II. III. Welche Ansprüche bestehen gegen wen? Wie kann man diese Ansprüche juristisch durchsetzen? Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 3
4 Kein Anspruch darauf, nicht bewertet zu werden (BGH, Urt. v , VI ZR 358/13) Grundsätzlicher Schutz für Bewertungen über Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) Grenze: Persönlichkeitsrechtsverletzung Schutz von Unternehmen: Art. 19 Abs. 3 GG Unternehmenspersönlichkeitsrecht Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 4
5 Fallgruppen verschiedener Rechtsverletzungen Unwahre Tatsachenbehauptungen (1) Schmähkritik, Formalbeleidigung (2) Eingriff in Intim- und Privatsphäre (3) Indiskretionsschutz für Unternehmen (4) Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 5
6 (1) Unwahre Tatsachenbehauptungen Tatsachenbehauptung: Den Mitteln der Beweisführung zugänglich Abzugrenzen von Werturteilen (freie Meinung) Werturteile: Geprägt durch Elemente des Dafürhaltens und des Meines Unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich immer rechtswidrig (Ausnahme: Wertneutrale Unwahrheiten) Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 6
7 (1) Unwahre Tatsachenbehauptungen Beispiel für Tatsachenbehauptung: Zweieinhalb Monate Wartezeit bis zum Termin Beispiel für Werturteil: Unerträgliche Wartezeit bis zum Termin Derselbe Vorgang kann rechtsverletzend und rechtskonform bewertet werden Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 7
8 (1) Unwahre Tatsachenbehauptungen Sonderfälle: Relativierende Einschübe ( offenbar, angeblich, soweit ich weiß, möglicherweise ) (BGH, Urt. v VI ZR 19/08) Bewusst unvollständige Bewertung (OLG München, Beschl. v , Az. 18 W 1933/14) Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 8
9 (1) Unwahre Tatsachenbehauptungen Besonders praxisrelevanter Sonderfall: Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 9
10 (1) Unwahre Tatsachenbehauptungen Noten- oder Punktevergabe ist grundsätzlich Meinungsäußerung (BGH, Urt. v , VI ZR 196/08) Aber: Tatsachenkern durch zugrundeliegende unwahre Behauptungen OLG München: Rechtswidrige Bewertung, wenn die Benotung mit falscher Darstellung steht und fällt (OLG München, Beschl. v , Az. 18 W 1933/14) Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 10
11 (2) Schmähkritik, Formalbeleidigung Nicht jede herabsetzende Bewertung ist Schmähkritik (scharfe, überzogene, unsachliche Kritik, Polemik, vgl. BGH, Urt. v , VI ZR 45/05) Abgrenzung zur Rechtsverletzung: Auseinandersetzung in der Sache oder Diffamierung der Person/des Unternehmens? Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 11
12 (2) Schmähkritik, Formalbeleidigung Formalbeleidigung Bloße Herabsetzung durch normales Schimpfwort reicht grundsätzlich nicht aus ( Dummschwätzer, Trottel ) Formalbeleidigung zu bejahen bei schwerwiegenden Schimpfwörtern (bspw. Fäkalsprache) Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 12
13 (3) Intim- und Privatsphäre Intimsphäre ist unantastbar: Bewertung mit Bezug auf Sexualität, Krankheit bzw. Gesundheitszustand oder innerste Gefühlswelt Privatsphäre ist geschützt: Bewertung mit Bezug auf höchstpersönliche Lebensplanung, private Lebensverhältnisse, private Vermögensverhältnisse Geheimnissphäre bzgl. Unternehmen Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 13
14 (4) Indiskretionsschutz für Unternehmen Verbreitung sensibler Informationen ist rechtswidrig (ggf. sogar strafbar, UWG) Geschäftliche Korrespondenz, Aufzeichnungen, Besprechungen ( Alles was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist ) Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 14
15 Mangelhafte Aufklärung vor der Behandlung. Arzt strotzt vor überheblicher Dummheit und ist ein Riesenarschloch. Eine Bekannte, die dort Arzthelferin war, hat deswegen schon bei ihm gekündigt. Kann gut verstehen, dass seine Frau sich von ihm getrennt hat. Gesamtnote: 6,0 (ungenügend) Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 15
16 II. Welche Ansprüche bestehen gegen wen? Übersicht möglicher Ansprüche 1. Löschung, Beseitigungsanspruch 2. Unterlassungsanspruch, zukünftiges Verbot 3. Auskunft 4. Schadensersatz (materielle Schäden) 5. Geldentschädigung (immaterielle Schäden) Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 16
17 II. Welche Ansprüche bestehen gegen wen? Haftung des Bewertenden Uneingeschränkte Haftung als Täter Problem: Anonymität des Bewertenden Betreiber von Bewertungsportalen müssen die Identität nicht preisgeben (BGH, Urt. v , VI ZR 345/13) Auskunft nur bei strafrechtlich relevanten Bewertungen über die Strafverfolgungsbehörden Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 17
18 II. Welche Ansprüche bestehen gegen wen? Haftung des Bewertungsportals Haftung des Betreibers des Bewertungsportals? Bewertungsprotale sind sog. Host-Provider Veröffentlichung fremder Bewertungen Keine Haftung als Täter oder Teilnehmer Aber: Eingeschränkte Haftung als Störer Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 18
19 II. Welche Ansprüche bestehen gegen wen? Voraussetzungen der Störerhaftung Keine Täterschaft oder Teilnahme Ausreichend qualifizierter Hinweis auf konkreten Verstoß (BGH, Urt. v , VI ZR 93/10) Verletzung von (zumutbaren) Prüfpflichten Folgen der Störerhaftung Haftung auf Beseitigung und Unterlassung Keine Haftung auf Schadensersatz Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 19
20 III. Wie kann man diese Ansprüche juristisch durchsetzen? Außergerichtliche Durchsetzung Abmahnung gegenüber dem Täter Schriftliche Löschungsaufforderung gegenüber dem Portalbetreiber Ggf. Abmahnung gegenüber Portalbetreiber bei Nichtabhilfe und Verletzung von Prüfungspflichten durch Portalbetreiber Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 20
21 III. Wie kann man diese Ansprüche juristisch durchsetzen? Gerichtliche Durchsetzung Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Unterlassung (Feststellung der Rechtswidrigkeit) Sehr effektiv, Eilverfahren Dringlichkeitsfrist zu beachten Hauptsacheklage Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 21
22 Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, Reputationsmanagement Ihr Kundenfeedback im Netz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Internetwoche Köln Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. 22
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