Einladung zum Herbstkonzert des Männergesangverein Harmonie Obernheim
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- Hertha Salzmann
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1 Herausgeber: Gemeinde Obernheim EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG Gartenstraße 95, Albstadt Telefon 07431/ Fax Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeisteramt Obernheim Tel.: 07436/ Fax 07436/ Verantwortlich für den Anzeigenteil: EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG 55. Jahrgang Freitag, 10. Oktober 2014 Einladung zum Herbstkonzert des Männergesangverein Harmonie Obernheim das diesjährige Herbstkonzert steht unter dem Motto Humor - Teil 1 Sehnsucht Teil 2 Leitung: Cordula Bieber Samstag :00 Uhr Einlass 19:00 Uhr Festhalle Obernheim Gastchöre: Sängerbund Engstlatt (gemischter Chor) Männergesangverein Pfeffingen Nummer 41 Die gesamte Bevölkerung ist herzlich eingeladen Schlachtfest und 10 Jahre Jugendfeuerwehr bei Eurer Freiwilligen Feuerwehr Obernheim Zu unserm diesjährigen Schlachtfest am Sonntag, den möchten wir die gesamte Bevölkerung recht herzlich einladen. Wir bieten Schlachtplatten und verschiedene Schnitzelvariationen, wer sein Essen lieber zu Hause genießen möchte, kann gerne bei unseren Straßenverkauf einkaufen. Ab Uhr bieten wir Vesperplatten mit Hausmacherwurst und Wurstsalat Ab Uhr Frühschoppen Ab Uhr Mittagessen Ab Uhr Straßenverkauf mit Schlachtplatten und Schnitzel Uhr Rückblick 10 Jahre Jugendfeuerwehr Uhr Schauübung von Jugendfeuerwehr und Jugendrotkreuz Uhr Vesper mit Wurstsalat, Vesperteller und Käsebrot Den ganzen Tag über gibt es Kaffee und Kuchen und Verkauf von Hausmacherwurst im Darm oder Dose aus eigener Schlachtung, von der Landmetzgerei Jakob Bayer Hans Werner Moser, Kommandant Wir würden uns sehr freuen, Euch als Gäste bei uns begrüßen zu dürfen.
2 Seite 2 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 10. Oktober 2014 Nummer 41 Information zur Übertragung der Kassengeschäfte an die Stadt Albstadt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Der Gemeinderat Obernheim hat in der vergangenen Woche einstimmig beschlossen, die Kassengeschäfte der Gemeinde Obernheim an die Stadt Albstadt zu übertragen. Dieser Übernahme hat der Gemeinderat der Stadt Albstadt einen Tag später einstimmig zugestimmt. Ich möchte Sie nun darüber informieren, was die Verwaltung und den Gemeinderat zu dieser Entscheidung bewogen hat und welche Auswirkungen diese Entscheidung für sie als Bürger der Gemeinde Obernheim mit sich bringt. Bisher wurden die Aufgaben des gesamten Finanzwesens eigenständig von der Gemeinde Obernheim bearbeitet. Da der Kassenverwalter der Gemeinde Obernheim, Herr Hans-Peter Wittmer, zum in den Ruhestand eintreten wird, haben sich Verwaltung und Gemeinderat intensiv Gedanken über die künftige Abwicklung des Finanzwesens der Gemeinde Obernheim gemacht. Erste Priorität hatte die Nachbesetzung der Stelle des Kassenverwalters, weshalb diese Stelle im April 2014 öffentlich ausgeschrieben wurde. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens konnte keine geeignete Person gefunden werden, welche die Aufgaben des Kassenverwalters im bisherigen Umfang von Herrn Wittmer hätte übernehmen können. Verwaltung und Gemeinderat haben sich deshalb auf die Suche nach einem Partner gemacht, der das Kassenwesen übernehmen kann. Bereits im Jahr 2010 stand die Gemeinde Obernheim mit der Stadt Albstadt bezüglich der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens intensiv im Kontakt. Diese geplante Zusammenarbeit wurde jedoch noch vor meinem Amtsantritt vom Kommunalamt des Zollernalbkreises wegen der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft mit Meßstetten und Nusplingen gestoppt. Die Einführung der Doppik wurde seither nicht mehr konsequent weiterverfolgt, die Aufgaben des Finanzwesens weitgehend in Eigenregie erledigt. Vorrang hatte bei der Suche nach einem Partner die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Daher wurden Gespräche mit der Stadt Meßstetten bezüglich einer möglichen Übernahme des Finanzwesens aufgenommen. Nachdem die Stadt Meßstetten mitgeteilt hatte, dass sie aus personellen Gründen diese Aufgabe derzeit nicht übernehmen kann, wurde in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ein kompetenter kommunaler Partner in räumlicher Nähe gesucht. In weiteren Gesprächen hat sich die Stadt Albstadt für die Übernahme des Kassenwesens der Gemeinde Obernheim sehr offen gezeigt. In verschiedenen Besprechungen wurde die Möglichkeit der Zusammenarbeit erörtert, was im Ergebnis in die zwischenzeitlich beschlossene Übernahme des Kassenwesens mündete. In diesem Dienstleistungsgeschäft hat die Stadtkasse Albstadt große Erfahrung, da seit 2004 die Kassengeschäfte von Stetten a.k.m. erledigt werden. Damit die Übergabe des Kassenwesens zum Anfang des Jahres 2015 durch die Stadt Albstadt erfolgen kann, muss das bisherige Buchungssystem auf das Programm SAP umgestellt und gleichzeitig das Neue kommunale Haushaltsrecht (Doppik) eingeführt werden. In der verbleibenden kurzen Zeit des Jahres 2014 ist dieses Vorhabens war sehr sportlich, aber durchaus machbar. Durch diese Übergabe reiht sich die Gemeinde Obernheim in den Kreis vieler Gemeinden in Baden-Württemberg ein, die ihr Kassenwesen ebenfalls nicht selbst erledigen. So erledigt z.b. in unseren Nachbargemeinden Deilingen, Wehingen, Reichenbach, Schömberg, Ratshausen diese Aufgabe der jeweilige Gemeindeverwaltungsverband. Die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung erfolgt zwar künftig durch die Stadt Albstadt, die Finanzhoheit und die Entscheidungskompetenz bleiben weiterhin unverändert bei der Gemeinde Obernheim. Für den Bürger in Obernheim und im Außenverhältnis wird sich erkennbar sehr wenig verändern. Was bedeutet diese Veränderung nun für den Bürger in Obernheim und seine Zusammenarbeit mit dem Rathaus? Die Gebührenveranlagung wird weiterhin im Rathaus Obernheim erstellt, auch alle Rechnungen werden somit direkt von der Gemeindeverwaltung erstellt und versandt. Auch Barzahlungen sind selbstverständlich weiterhin im Rathaus möglich. Auch unsere Bankkonten bleiben weiterhin so bestehen, weshalb sich auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr nichts ändert. Da das Mahn-und Beitreibungswesen künftig von der Stadt Albstadt übernommen wird, sind Mahnungen dann mit dem Briefkopf Stadtkasse Albstadt im Auftrag der Gemeinde Obernheim versehen. Bei Rückfragen zu solchen Schreiben kann dann sowohl Kontakt mit der Gemeindeverwaltung Obernheim als auch mit der Stadtkasse Albstadt aufgenommen werden. Die Aufstellung des Haushaltsplans, die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel sowie alle Entscheidungen über die Niederschlagung und Stundung von Forderungen werden weiterhin durch die Gemeindeverwaltung oder den Gemeinderat, je nach Zuständigkeit, vorgenommen. In den nächsten Wochen werden wir Sie regelmäßig über das Mitteilungsblatt zu diesem Thema informieren. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie diese gerne an mich oder an die Mitglieder des Gemeinderats richten. Auch beim alljährlichen Bürgerstammtisch, der in diesem Jahr am Mittwoch, 26. November 2014 um Uhr im Sportheim stattfindet, können Fragen zu diesem Thema beantwortet werden. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 23. September 2014 wurde die Technische Betriebsführung unserer Straßenbeleuchtung an die Albstadtwerke GmbH übertragen. Dies bedeutet, dass wir uns von einem kompetenten Partner das Wissen holen können, welches zu einem ordnungsgemäßen Betrieb unserer Anlagen notwendig ist. Auch hier bleiben die Entscheidungskompetenz und die Auftrags vergabe unverändert bei der Verwaltung und beim Gemeinderat. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine Gemeinde unserer Größenordnung kann nicht jede Aufgabe in Eigenregie erledigen. Für die Aufgabenerledigung ist es für die Zukunft wichtig, die Entscheidungskompetenz hier am Ort zu erhalten, und sich für spezielle Fachbereiche kompetente Partner zu suchen. Verwaltung und Gemeinderat schlagen mit diesen Entscheidungen genau den Weg ein, den viele Gemeinden in Baden-Württemberg schon seit Jahren durch die Mitgliedschaft in einem Gemeindeverwaltungsver band gehen (z.b. GVV Oberes Schlichemtal, GVV Heuberg oder VG Spaichingen). All diese Maßnahmen und Entscheidungen sind darauf ausgerichtet, die Verwaltung so schlank und kostengünstig wie möglich zu halten. Dies garantiert auf lange Sicht die Handlungsfähigkeit und die Selbstständigkeit. Ich hoffe auf Ihr Verständnis für unsere Entscheidungen. Josef Ungermann Bürgermeister Herzlich wird eingeladen zum Krämermarkt am Montag, 13. Oktober 2014 An diesem Tag ist die Bushaltestelle von Uhr für alle Buslinien an die Bushaltestelle in den Schulhof verlegt.
3 Grebeldinger, Stefanie Holike il: et: Tel.: 07431/961553; Fax: 07431/ Nummer 41 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 10. Oktober 2014 Seite 3 ier einspaltig: achstehenden Artikel erst nach telefonischem Okay morgen früh veröffentlichen: Wohnbauförderprogramm der Gemeinde obernheim Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen hreibende Stelle: Gemeindeverwaltung Obernheim, Hauptstraße 8, Obernheim, Für Tel. die 07436/92840 künftige, Entwicklung Fax 07436/ der Gemeinde Obernheim ist es wichtig, Bauland zur Verfügung zu stellen, um jungen Familien zu ermöglichen, sich hier in Obernheim niederzulassen. er Grundlage der VOB werden von der Gemeinde Obernheim folgende istungen ausgeschrieben: In naher Zukunft wird die Innenentwicklung eine noch größere Rolle spielen, wobei die Renovierung alter Bausubstanz zunehmend fbauarbeiten zur an Erneuerung Grenzen stoßen der Kanalisation wird. Ein wichtiges und der Wasserleitung Element der Innenentwicklung wird künftig darin bestehen, Bausubstanz, deren Renovierung bin Moser Weg unwirtschaftlich erscheint, zurückzubauen und dadurch Flächen für eine Neubebauung im Innenbereich zu schaffen. Dieser enormen fbauarbeiten Erneuerung Herausforderung Wasserleitung stellt sich die Schömbühl Gemeinde Obernheim. raßenbauarbeiten Unterhaltung von Ortsstraßen 2013 hrungszeitraum: Bei März der Schaffung August 2013 von neuen Wohnbauflächen wird jedoch auch weiterhin die Ausweisung von Bauplätzen in Neubaugebieten unerlässlich sein. Die Innenentwicklung muss gezielt vorangebracht werden, ohne die Außenentwicklung außer Acht zu lassen. ergabeunterlagen stehen ab Dienstag, den zur Verfügung. ollständige Ausschreibungstext Mit der Einführung erscheint dieses auf Wohnbauförderprogramms Internetseite zum soll ein besonderer Anreiz geschaffen werden, um diesem Ziel obernheim.de unter näher der zu Rubrik: kommen. Aktuelles oder kann per Fax 07436/ per unter info@obernheim.de angefordert werden. indeverwaltung 1. Obernheim Wer kann eine Förderung erhalten? Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kind können einen Förderantrag stellen. rmann rmeister 2. Welche Vorhaben sind förderfähig? r Artikel ebenfalls Gefördert erst nach telefonischem wird der Erwerb Okay am eines Mittwochmorgen gemeindeeigenen veröffentlichen: Wohnbauplatzes in Obernheim. Der Kaufpreis reduziert sich um den nach diesem nntmachung Wohnbauförderprogramm des Berichts über die Beteiligung möglichen der Gemeinde Förderbetrag. Antragsteller können den gemeindlichen Zuschuss nur einmal in Anspruch nehmen. Unternehmen (Beteiligungsbericht zum nheim an privaten ) 3. Wie hoch ist die Wohnbauförderung? Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den familiären Verhältnissen der Antragsteller. Maßgeblich ist die Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags. Von diesem Datum an gerechnet, werden ebenfalls Kinder berücksichtigt, die spätestens ein Jahr nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags geboren werden. Zuschuss für den Erwerb eines Baugrundstücks in einem Neubaugebiet Junge Familien und Familien in Gründung erhalten einen Zuschuss in Höhe von zum Erwerb eines gemeindeeigenen Bauplatzes. Für jedes im Haushalt des Antragstellers lebende kindergeldberechtigte Kind erhöht sich der Zuschuss um Die maximale Förderung beträgt Zuschuss für den Erwerb eines Baugrundstücks im Innenbereich (Kernbereich von Obernheim) Junge Familien und Familien in Gründung erhalten einen Zuschuss in Höhe von zum Erwerb eines gemeindeeigenen Bauplatzes im Innenbereich. Für jedes im Haushalt des Antragstellers lebende kindergeldberechtigte Kind erhöht sich der Zuschuss um Die maximale Förderung beträgt Gibt es Bedingungen, an die die Förderung geknüpft ist? Das Wohngebäude muss innerhalb von drei Jahren (ab dem Datum der Baugenehmigung) bezogen sein. Der Zuschuss wird zweckgebunden gewährt. Dies bedeutet, dass der Zuschuss dann zurückgezahlt werden muss, wenn das geförderte Wohngebäude innerhalb von 10 Jahren ab Kaufvertragsdatum veräußert, der Zwangsverwaltung unterworfen wird oder nicht mindestens ein Familienmitglied 10 Jahre im Gebäude wohnt. In diesem Falle ist der Zuschuss ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Fördervoraussetzung mit 5 % über dem Basiszinssatz nachzuverzinsen. Der Zuschuss wird im Grundbuch an rangbereiter Stelle dinglich gesichert. 5. Wann wird der Zuschuss ausgezahlt? Mit der Fälligkeit des Bauplatzpreises erfolgt zeitgleich die Verrechung des Zuschusses. 6. Wann tritt das Wohnbauförderprogramm in Kraft? Das Wohnbauförderprogramm der Gemeinde Obernheim tritt am in Kraft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Obernheim Hauptstraße Obernheim Tel /92840 info@obernheim.de
4 Seite 4 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 10. Oktober 2014 Nummer 41 Amtliche Bekanntmachungen Kurzbericht über die Gemeinderatsitzung am 01. Oktober 2014 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Albstadt zur Übergabe der Kassengeschäfte Installationsarbeiten für die Straßenbeleuchtung vergeben Im neu gestalteten Bereich Engelgässle sind durch die Umgestaltung des Ortskerns in diesem Areal drei Bauplätze entstanden. Der Preis für den Kauf dieser Bauplätze beträgt 36,00 /m2. Dies ist ein sehr attraktiver Preis, speziell für junge Familien mit Kindern, welche beim Kauf einer dieser innerörtlichen Bauplätze noch in den Genuss weiterer finanzieller Vergünstigungen kommen können (s. weitere Informationen zum Wohnbauförderprogramm in diesem Mitteilungsblatt). Im Kreuzungsbereich Bühlstraße/Am Bühl werden der neuen Eigentümerin des Grundstücks Am Bühl 1 kleinere Teilflächen verkauft. Um die notwendige Umstellung des bisherigen Kassenprogrammes auf das neue SAP-Programm zum realisieren zu können, wurde das Rechenzentrum zur Ausführung dieser Umstellung beauftragt. Sehr ausführlich wurde im Gemeinderat das Thema der Übergabe der Kassengeschäfte von Obernheim an die Stadtkasse Albstadt beraten. Hierfür soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Albstadt getroffen werden, in welcher alle diesbezüglichen Belange zur Ausführung der Kassengeschäfte durch die Stadt Albstadt geregelt sind. Der Gemeinderat ist sich hinsichtlich des Renteneintritts von Kassenverwalter Wittmer im Februar 2015 wie auch durch die Tatsache, dass die Umstellung vom kameralen Haushalt auf die Doppik unumgänglich ist darüber einige, dass eine Vergabe der Kassengeschäfte an einen kompetenten und erfahrenen Partner die zukunftsfähigste Lösung für Obernheim ist. Eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema finden Sie auf Seite 1 dieses Mitteilungsblattes. In den Bereichen Albin-Moser-Weg und Engelgässle wie auch im Oberen Scheibenbühl werden insgesamt 15 neue Straßenleuchten installiert. Die Gemeindeverwaltung hat auf diese Ausschreibung lediglich ein Angebot erhalten und somit wurde der Auftrag an die Fa. Elektro-Moser Obernheim zum Angebotspreis von ,14 vergeben. Erfreut zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat die in den vergangenen Wochen eingegangenen Spenden, welche dem jeweiligen Verwendungszweck zugeführt werden. Des Weiteren informierte der Bürgermeister über den Fortgang der Pflanzarbeiten im Albin-Moser-Weg. Der Auftrag wurde an die Fa. Schlegel aus Laufen vergeben, welche auch bereits in der kommenden Woche mit den Arbeiten beginnen wird. A. Kolleck Probealarm der Sirene: Freitag, , Uhr Einladung zur Vereinsvorständesitzung Die Verantwortlichen bei den Vereinen und Gruppen sind herzlich zur diesjährigen Vereinsvorständesitzung am Dienstag, 14. Oktober 2014, Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eingeladen. Für die Sitzung ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Terminabsprachen 2. Veranstaltungskalender Mitteilungsblatt 4. Fragen und Anregungen Im Brandfall Notruf 112 Öffnungszeit des Grüngutsammelplatzes Der Grüngutsammelplatz ist immer samstags von Uhr geöffnet. Letztmals in diesem Jahr wird der Grüngutsammelplatz am Samstag, geöffnet sein! Es kann unter Aufsicht Strauch-, Hecken- und Rasenschnitt angeliefert werden. Glückwünsche an Jubilare Glückwünsche an Geburtstags- und Ehejubiläen werden im Mitteilungsblatt nur dann erwähnt, wenn die betroffenen Personen der Veröffentlichung nicht widersprochen haben. Aus diesem Grunde wird im Mitteilungsblatt zum einen Jubiläum gratuliert und zum anderen nicht. Gelegentliche Druckfehler Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Auch im Mitteilungsblatt gibt es gelegentlich Druckfehler. Sind diese gravierend oder führen zu Verwirrungen, wird im kommenden Mitteilungsblatt eine Berichtigung veröffentlicht! Ansonsten bitten wir um großzügige Nachsicht! Bitte unbedingt beachten! Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes: Spätestens dienstags Uhr. Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nach dem Soldatengesetz - Widerspruchsrecht Die Meldebehörde der Gemeinde Obernheim übermittelt nach 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Geburtsjahr 1998): 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Betroffenen können nach 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprechen. Dies ist der Gemeinde Obernheim -Einwohnermeldeamt- schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen. Forstrevier Obernheim Ein Kind füllt einen Platz in Deinem Herzen, von dem Du nie wusstest, dass er leer war! Sehr geehrte Waldbesitzer, sehr geehrte Bürger von Obernheim, Ich befinde mich ab 13. Oktober 2014 vorübergehend in Elternzeit. Das Forstrevier Obernheim wird in dieser Zeit von meinen Vertretern Herrn Benjamin Schuldt und Herrn Thomas Holl geleitet. Die Erreichbarkeiten und Sprechzeiten des Forstreviers Obernheim bleiben unverändert bestehen: Schulstraße 5a, Obernheim Büro Tel.: / fr.obernheim@zollernalbkreis.de Sprechstunde: Donnerstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Nach meiner Elternzeit bin ich als Leiterin des Forstreviers Obernheim wieder für Sie erreichbar. Julia Kneer, Revierleiterin Entsorgung von Energiesparlampen Energiesparlampen benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwendet werden. Diese Lampen können bei allen Wertstoffzentren kostenlos abgegeben werden. Das Wertstoffzentrum Meßstetten in der Keltenstraße ist am Freitag bis Uhr und am Samstag 9.00 bis Uhr geöffnet.
5 Nummer 41 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 10. Oktober 2014 Seite 5 Nachbarschaftshelfer/Innen gesucht Wir sind ein Team von über 80 Nachbarschaftshelferinnen und -helfer und unterstützen im Rahmen des Betreuungs- und Versorgungsangebotes der Sozialstation freundlich und unkompliziert Familien, alte, kranke und demente Menschen oder Alleinstehende nach ihrem Bedarf und ihren Wünschen in ihrer häuslichen Umgebung. Wir übernehmen: Aufgaben im Haushalt z.b. Reinigung der Wohnung, waschen und bügeln, einkaufen, Essen zubereiten, Hilfe beim Essen sowie Arbeiten rund um das Haus Soziale Betreuung z.b. spazieren gehen, vorlesen, Hilfe bei Besuchen zu Bekannten, Begleitung zum Arzt oder auf Ämter usw. Die Entlastung pflegender Angehöriger z. B. durch stundenweise Betreuung Wegen der immer weiter wachsenden Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe suchen wir zur Verstärkung unseres Teams weitere Nachbarschaftshelfer/Innen. Für Ihren Dienst erhalten Sie ein Entgelt auf der 450,00- -Basis. Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen und können sich auf deren individuelle Bedürfnisse in ihrer häuslichen Umgebung einstellen? Dann würden wir Sie sehr gerne kennenlernen und freuen uns auf Ihre schriftliche oder telefonische Bewerbung bis Freitag, 24. Oktober 2014 an die Stadtverwaltung Meßstetten Hauptamt -, Hauptstraße 9, Meßstetten, Tel.: 07431/ Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Leiterin der Nachbarschaftshilfe, Frau Gabi Wagner, Tel /96247 oder die Leiterin der Sozialstation, Frau Lioba Gerstenecker, Tel / Seniorentreff Obernheim Die Senioren von Obernheim treffen sich am zum gemütlichen Zusammensitzen im Gasthaus zur Sonne. Alle Senioren sind herzlich willkommen. Wir treffen uns um Uhr in der Sonne. Euer Rainer Kostenlose Informationsreihe Das Regionalzentrum Reutlingen lädt zu folgenden Informationsveranstaltungen ein Rente und Steuern was muss ich wissen? am Montag den , Beginn 19:00 Uhr Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes Besteuerung der Renten Verfahren der Rentenbesteuerung Altersrente vor 67 Voraussetzungen und Varianten am Dienstag den , Beginn 19:00 Uhr Was sich seit Juli 2014 geändert hat Hinzuverdienst zur Rente Anhebung der Altersgrenzen Todesfall versorgt über den Partner? am Mittwoch , Beginn 19:00 Uhr Anspruch auf Hinterbliebenenrente Anrechnung des eigenen Einkommens Abfindung bei Wiederheirat Rehabilitation und Erwerbsminderung am Donnerstag den , Beginn 19:00 Uhr Durch Rehabilitation wieder fit für den Job Anspruch auf Erwerbsminderungsrente Berufsunfähigkeitsschutz Rentenhöhe und Hinzuverdienstmöglichkeiten Meine Altersvorsorge - was habe ich schon, was brauche ich noch? am Montag den , Beginn 19:00 Uhr Wie bestimmte ich meine Einkünfte im Alter? Was muss ich beachten? Risiken, Möglichkeiten, Zuschüsse Altersrente vor 67 Voraussetzungen und Varianten am Dienstag den , Beginn 19:00 Uhr Was sich seit Juli 2014 geändert hat Hinzuverdienst zur Rente Anhebung der Altersgrenzen Frauen und ihre Rente: Was ist wichtig? am Mittwoch den , Beginn 19:00 Uhr Anrechnung von Kindererziehung bei der Rente Auswirkungen der Elternzeit und Teilzeitarbeit auf die Rente Altersrente und Witwenrente Alle Vorträge sind kostenlos und finden im Regionalzentrum Reutlingen, Ringelbachstraße 15 in Reutlingen statt, Beginn 19:00 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden Um besser planen zu können, bitten wir um vorherige Anmeldung, unter Tel Unsere Altersjubilare Wir gratulieren am zum 80. Geburtstag am zum 80. Geburtstag Herrn Karl Rühr, Obere Dorfstraße 29 Frau Hannelore Hafner, Panoramastraße 21 Organspende rettet Leben! Verband der Dialysepatienten Baden-Württemberg
6 Johanna Burger Ludwig-Uhland-Straße 4, Meßstetten Seite 6 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 10. Oktober 2014 Nummer 41 Bereitschaftsdienste Ärztlicher Notfalldienst - Beginn freitags Uhr / Ende montags 8.00 Uhr - Im Internet unter erhalten Sie Informationen über das Gesundheits- und Sozialnetz in Baden-Württemberg aufgegliedert nach Landkreisen. Z. B. über Ärzte und ärztliche Notdienste, Kliniken, Apotheken und Apothekennotdienste. An Wochenenden und Feiertagen sind die Notfalldienste unter folgenden Nummern erreichbar Ärztlicher Notdienst (0180) Zahnärztlicher Notdienst (0180) Augenärztlicher Notdienst (0180) Hals-Nasen-Ohrenarzt (0180) Kinderarzt Samstag, 11. Oktober 2014 Praxis Dr. Benz, Tübinger Straße 8, Balingen, Tel.: 07433/20333 Sonntag, 12. Oktober 2014 Praxis Dr. Ciokan, Herrenackerstraße 1, Hechingen, Tel.: 07471/93780 Tierarzt Samstag, 11. Oktober und Sonntag, 12. Oktober 2014 Praxis Dr. Metzger, Mühlstraße 41, Straßberg, Tel.: 07434/ Praxis Dr. Alberta, Obere Steinrinne 9, Meßstetten, Tel.: 07431/62795 Notdienst der Apotheken (im Internet unter Samstag, 11. Oktober 2014 Turm-Apotheke, Hechinger Straße 17, Albstadt-Tailfingen, Tel.: 07432/5271 Stadt-Apotheke, Balinger Straße 15, Rosenfeld, Tel.: 07428/1245 Sonntag, 12. Oktober 2014 Untere Apotheke, Marktstraße 11, Albstadt-Ebingen, Tel.: 07431/2240 Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstraße 21, Balingen, Tel.: 07433/21418 Sozialstation Meßstetten (07431) Nachbarschaftshilfe (07431) Die Veröffentlichung der Notdienste erfolgt ohne Gewähr. --- Volkshochschule Balingen Bodmer, bis Uhr Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon (07433) oder im Internet unter VOLKSHOCHSCHULE BALINGEN E. V. Info und Anmeldung / Folgende Angebote Ihrer Volkshochschule Balingen beginnen in Kürze: Dienstag, 14. Oktober Power-Yoga Einführung für Anfänger mit Eva Scharnowski, 4-mal dienstags, bis Uhr Einführung in das Erbrecht, Vortrag von Dr. Sascha Straub, Fachanwalt für Erbrecht, bis Uhr. Der Vortrag stellt die Grundzüge des Erbrechts dar. Er erörtert die gesetzliche Erbfolge sowie die Möglichkeiten einer erbrechtlichen Gestaltung insbesondere durch Testament und Erbvertrag. Angesprochen sind alle, die über die Rechtsfragen beim Erben und Vererben informiert sein wollen. Mittwoch, 15. Oktober Easy Conversation B2 mit Ann Parlitz, 12-mal mittwochs, bis Uhr Gitarrenbegleitung Anfänger I, ab 16 Jahren mit Simon Steigmayer, 8-mal mittwochs, bis Uhr Donnerstag, 16. Oktober Effektiver Umstieg auf Office 2013 (unter Windows 7) mit Bernd Epple, 2-mal donnerstags, bis Uhr Nähkurs: Home-Deko im Patchwork- und Vintage-Stil, Anfänger und Fortgeschrittene mit Eva Scharnowski, 4-mal donnerstags, bis Uhr Freitag, 17. Oktober Kulinarische Reise durch Thailands Küche Einführung mit Napaporn Schwarz-Sudtipong, bis Uhr Reichenau und der Hegau: antike Kultur und frisches Gemüse, Tagesfahrt mit Brunhilde Haid und Christel Schäfer, bis Uhr. Polnisch für den Urlaub 1 mit Eva Jaroslawiecki, 5-mal freitags, bis Uhr Samstag, 18. Oktober Kunst aus Schrott Workshop mit Lothar Hudy, bis Uhr Ikebana die etwas andere Art, Blumen zu stecken mit Elisabeth Angebote & Öffnungszeiten im Jugendgruppenraum in Meßstetten Montag 13:15 14:15 Uhr Internetcafe Angebote und Öffnungszeiten im Jugendgruppenraum in Dienstag 13:15 14:15 Uhr Internetcafe Meßstetten Öffnungszeiten / Jugendraum Hangergasse Montag Uhr Internetcafe Mittwoch 16:00 20:00 Uhr Offener Treff Dienstag Uhr Internetcafe Freitag 18:00 22:00 Uhr Offener Treff Öffnungszeiten / Jugendraum Hangergasse Angebote im Bueloch Mittwoch Uhr Offener Treff Montag 16:00 18:00 Uhr Sport & Spaß Freitag Uhr Heute ist der Jugendraum Turnhalle Bueloch geschlossen Mädchengruppe ab Klasse 5 im Jugendgruppenraum in Meßstetten Gruppenangebot in Nusplingen in der Schule Freitag 16:00-18:00 Uhr Mädchengruppe Donnerstag Uhr Grundschüler: Thema: 100 Dinge, die Mädchen wissen Keine müssen Gruppe & Gruppenangebote in Obernheim in Wir der machen Grundschule Pizza Freitag Uhr Grundschüler: Gruppenangebote in Nusplingen in der Grundschule Keine Gruppe Montag 14:30-16:00 Uhr alle Grundschüler Freitag Uhr Kinder und Jugendliche ab Kl. 5 : Wellnessnachmittag bitte eine Keine Gruppe Decke/Matte mitbringen Öffnungszeiten / Jugendraum Obernheim Gruppenangebote Freitag in Obernheim Uhr in der Heute Grundschule ist der Jugendraum Freitag 14:00-15:30 Uhr geschlossen alle Grundschüler Herbstbastelei Freitag 16:00-17:30 Uhr alle Kinder und Jugendliche ab Klasse 5 Wir kochen gemeinsam Öffnungszeiten / Jugendraum Obernheim Freitag 19:00 23:00 Uhr Offener Treff Jugendbüro Meßstetten-Nusplingen-Obernheim Stefanie Schulsozialarbeit Holike, Madlen am Gymnasium Eisele, Astrid und an Eppler der Realschule Skistr. 39, Meßstetten Tel.: Montag / Freitag / Fax:07431/ Gesprächstermine nach jugendbuero.messstetten@diasporahaus.de 12.00Uhr Vereinbarung
7 Keine Gruppe Öffnungszeiten / Jugendraum Obernheim Freitag Uhr Heute ist der Jugendraum geschlossen Nummer 41 OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 10. Oktober 2014 Seite 7 Schulsozialarbeit am Gymnasium und an der Realschule Schulsozialarbeit am Gymnasium und an der Realschule Montag- Freitag Gesprächstermine nach 9:00 Montag- 12:00Uhr Freitag Vereinbarung Gesprächstermine nach Johanna Uhr Burger Vereinbarung Ludwig-Uhland-Straße 4, Meßstetten Tel.: Johanna 0173/ Burger Ludwig-Uhland-Straße 4, Meßstetten Schulsozialarbeit an der Burgschule u. der Wilhelm- Busch- Schule Tel.: 0173/ Montag- Freitag Gesprächstermine nach 9:00 Schulsozialarbeit 12:00 Uhr an der Vereinbarung Burgschule und der Montag Wilhelm- 15:45 Busch- 17:45 Schule Uhr Kids Activ und Kreativ : Grundschule im Bueloch Montag- Freitag Gesprächstermine Waldspaziergang nach Uhr Vereinbarung Dienstag 16:00 18:00 Uhr Gruppe Spielen und Lernen Kürbissuppe selbstgemacht Montag Uhr Kids Activ und Kreativ : Mittagsbetreuung und Mensaangebot Grundschule der Schulsozialarbeit im Bueloch Montag 12:35 14:15 Uhr Weihnachtfeier Mensa: Mittagsbetreuung Dienstag Gulasch, Uhr Spätzle, Gruppe Salat Spielen & Dessert und Lernen Dienstag 12:35 14:15 Uhr Mensa: Mittagsbetreuung Weihnachtsfeier Fleischküchle, Rahmsoße, Butterreis, Salat & Dessert Ina Kästle-Müller Mittagsbetreuung und Mensaangebot der Schulsozialarbeit Skistr. 39, Meßstetten Tel.: Montag 0157/ Uhr Mensa: Mittagsbetreuung Schinkennudeln in Ei, Bratensoße, Salat & Dessert Dienstag Uhr Mensa: Mittagsbetreuung Schulnachrichten Cordon bleu, Soße, Dampfkartoffeln, Salat & Dessert Ina Kästle-Müller Skistr. 39, Meßstetten Tel.: 0157/ Grundschule Obernheim Schülerbücherei Da die Schülerbücherei eine neue Software hat, müssen die Bücher neu eingegeben werden. Aus diesem Grund bleibt die Bücherei geschlossen, bis alle Bücher in das neue System eingegeben sind. Bitte geben Sie alle entliehenen Bücher am Donnerstag, bis zum in der Bücherei ab, damit diese auch eingegeben werden können. Bis zu diesem Termin können nur Bücher abgegeben, aber keine neuen ausgeliehen werden. Sobald alle Bücher inventarisiert sind, teilen wir über das Mitteilungsblatt mit, dass die Bücherei wieder geöffnet ist. Staatliches Schulamt Albstadt Herr Rektor Harald Schempp neuer Schulrat beim Staatlichen Schulamt Albstadt seit dem Das Schulräteteam beim Staatlichen Schulamt Albstadt ist jetzt wieder komplett. Harald Schempp, bisher Schulleiter an der Witthauschule in Haigerloch, hat zum seine Tätigkeit als Schulrat beim Staatlichen Schulamt Albstadt aufgenommen. Harald Schempp studierte für das Lehramt Grund- und Hauptschule an der Pädagogischen Hochschule in Lörrach. Er hat langjährige Lehrerfahrungen sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich und war 21 Jahre lang als Schulleiter an der Witthauschule in Haigerloch tätig. In diese Zeit fällt auch der Ausbau der Witthauschule zu einer Ganztagsgrundschule mit einem über Jahre bewährten beispielhaften pädagogischen Konzept. In seiner neuen Tätigkeit wird Herr Schempp im Fachbereich Grundschulen schwerpunktmäßig tätig sein. Als neuer Mitarbeiter im Staatlichen Schulamt Albstadt wird er zudem die neue Aufgabe als Ansprechpartner Inklusion für die Grund-, Werkreal-, Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen übernehmen. Das Staatliche Schulamt Albstadt wünscht Herrn Schempp viel Erfolg in seiner neuen Aufgabe als Schulrat beim Staatlichen Schulamt Albstadt.
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