Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014

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1 Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014

2 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung 3. Reformelemente 4. Ausgleichsmassnahmen des Bundes 5. Gegenfinanzierung 6. Auswirkungen auf den Neuen Finanzausgleich (NFA) 7. Zusammenfassung Unternehmenssteuerreform III 2

3 Kanton Basel-Stadt Ordentlicher Gewinnsteuersatz, effektiv, in ausgewählten Kantonen 35% Kanton/Gemeinde Bund 30% 25% 20% 15% 24.2% 22.2% 21.2% 20.3% 14.9% 12.3% 10% 5% 0% GE BS ZH BL ZG LU! Grosse Differenzen bei den ordentlichen Steuersätzen! Die Bundessteuer wirkt wie eine Mindeststeuer. Quelle: Hinny (2014), KPMG (2014) Unternehmenssteuerreform III 3

4 Was ist eine «Statusgesellschaft»? Holdinggesellschaft Domizilgesellschaft Gemischte Gesellschaft Kriterien 2/3 der Erträge und Aktiven aus Beteiligungen; Keine betriebliche Tätigkeit in CH Ausland-Ausland- Geschäfte keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz Geschäftstätigkeit überwiegend im Ausland Direkte Bundessteuer: Normalsatz Direkte Bundessteuer: Normalsatz Direkte Bundessteuer: Normalsatz Steuerbelastung Kanton und Gemeinden: Keine Gewinnsteuer Kanton und Gemeinden: CH-Gewinne ordentlich besteuert, Kanton und Gemeinden: CH-Gewinne ordentlich besteuert, Auslandseinkünfte reduziert besteuert Auslandseinkünfte reduziert besteuert Unternehmenssteuerreform III 4

5 Kanton Basel-Stadt Privilegierter Gewinnsteuersatz, effektiv, Beispiel gemischte Gesellschaft, Auslanderträge 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Kanton/Gemeinde Bund 10.7% 10.0% 10.1% 10.0% 9.0% 8.5% GE BS ZH BL ZG LU! Steuersätze sind bei gemischten Gesellschaften sehr tief.! Steuerwettbewerb ist stark eingeschränkt. Quelle: Hinny (2014), KPMG (2014) Unternehmenssteuerreform III 5

6 Kanton Basel-Stadt Es geht nicht «nur» um Briefkästen sondern um die Substanz des Werkplatzes. Innovative, international ausgerichtete Firmen in der Region Basel Arbeitsplätze in BS ( in der NWCH) 35% der Gesamtwertschöpfung in BS 95% der Industriewertschöpfung in BS mehrere hundert Mio. Franken Steuereinnahmen allein in BS Unternehmenssteuerreform III 6

7 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung 3. Reformelemente 4. Ausgleichsmassnahmen des Bundes 5. Gegenfinanzierung 6. Auswirkungen auf den Neuen Finanzausgleich (NFA) 7. Zusammenfassung Unternehmenssteuerreform III 7

8 Kanton Basel-Stadt Umbau des Steuersystems erforderlich - OECD entwickelt neue internationale Standards. - Schweiz muss sich an neuen Rahmen halten. - Die Schweiz arbeitet mit und unterstützt den Prozess. - Zeithorizont der Reform: ~ ! Ziel: Planungssicherheit für den Werkplatz erhalten Unternehmenssteuerreform III 8

9 Einigung mit der Europäischen Union NZZ, 15. Oktober 2014! Schweiz muss die «Statusgesellschaften» aufheben Unternehmenssteuerreform III

10 Kanton Basel-Stadt Was passiert, wenn wir nicht reagieren? 30% 25% 20% 15% 10% 5% ordentlicher Steuersatz privilegierter Steuersatz 0% GE BS ZH ZG LU! BS: Verdoppelung der Steuerlast für bisher privilegierte Erträge.! Hoher Abwanderungsdruck in Richtung Tiefsteuerkantone. Annahme CH: Gewinnsteuersatz effektiv, inkl. Bund, Kanton, Gemeinde; privilegiert: Gemischte Gesellschaft Quellen: Hinny (2014), KPMG (2014) Unternehmenssteuerreform III 10

11 Kanton Basel-Stadt Was passiert, wenn wir nicht reagieren (international)? 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% GE BS ZH LU IRL NL UK FR ordentlicher Steuersatz privilegierter Steuersatz! Abwanderungsdruck in Richtung (1) Tiefsteuerstandorte wie Irland sowie (2) Staaten mit attraktiver Lizenzbox wie Grossbritannien. Annahme CH: Gewinnsteuersatz effektiv, inkl. Bund, Kanton, Gemeinde; Annahme EU, privilegierter Satz: Geltende Lizenzbox; IRL: für 2015 angekündigte Lizenzbox Quellen: Hinny (2014), KPMG (2014); PWC (2014) Unternehmenssteuerreform III 11

12 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung 3. Reformelemente 4. Ausgleichsmassnahmen des Bundes 5. Gegenfinanzierung 6. Auswirkungen auf den Neuen Finanzausgleich (NFA) 7. Zusammenfassung Unternehmenssteuerreform III 12

13 Ziele der Unternehmenssteuerreform III Ersatzmassnahmen umsetzen Attraktiver Standort bleiben Neuen Finanzausgleich reformieren Ziele Gegenfinanzierung sicherstellen International akzeptiert sein Einnahmen erhalten Unternehmenssteuerreform III 13

14 Kanton Basel-Stadt Ersatzmassnahme 1: Lizenzbox - Ansatz: Erträge aus Patenten werden reduziert besteuert. - Attraktivität des Standorts bleibt erhalten kaum Mindereinnahmen. - Internationale Standards werden bis Ende 2015 in der OECD erarbeitet! Solange Lizenzboxen verbreitet sind, kann auch die Schweiz nicht darauf verzichten sie braucht gleich lange Spiesse im Wettbewerb Unternehmenssteuerreform III 14

15 Kanton Basel-Stadt Ersatzmassnahme 2: zinsbereinigte Gewinnsteuer - Verbreitet in einigen Europäischen Staaten (Belgien, Liechtenstein). - Erlaubt Abzug einer (fiktiven) Verzinsung auf Eigenkapital. - Giesskannenwirkung : Hohe Mindereinnahmen, kaum zielgerichtet. - Begünstigte Erträge sind wenig arbeitsplatzintensiv. - Risiko: Grosse dynamische Auswirkungen: Mindererträge infolge von Anpassungen der Unternehmen - Die nötigen Mittel lassen sich volkswirtschaftlich sinnvoller einsetzen.! Basel-Stadt lehnt die zinsbereinigte Gewinnsteuer ab. Sie ist zu wenig zielgerichtet und bringt zu hohe Mitnahmeeffekte Unternehmenssteuerreform III 15

16 Kanton Basel-Stadt Ersatzmassnahme 3: Senkung Gewinnsteuersätze - Ziel: International ausgerichtete, innovative Unternehmen sollen bei Inkrafttreten Reform eine ähnliche Steuerlast tragen wie heute. - Je weniger wirksam die Ersatzmassnahmen sind, desto weiter sind dafür auch kantonale Gewinnsteuersenkungen notwendig. - Gewinnsteuersenkungen haben hohe Mindereinnahmen für den Kanton bei den heute ordentlich besteuerten Unternehmen zur Folge. Modellrechnung: - Bund geht davon aus, dass die Kantone ihre Gewinnsteuern von durchschnittlich effektiv 22% auf 16% senken. - Für Basel-Stadt würde das bedeuten: Mindereinnahmen von grob Fr. 150 Mio. p.a.! Je nach Wirkung der Ersatzmassnahmen sind schrittweise, nachhaltig finanzierte Gewinnsteuersenkungen nötig Unternehmenssteuerreform III 16

17 Kanton Basel-Stadt Weitere steuersystematische Massnahmen Ausdehnung des Beteiligungsabzugs - Insbesondere: Ausdehnung auf Streubesitz. Steuerrabatt auf Dividendenerträge - Ausdehnung auf Streubesitz vorgesehen. Emissionsabgabe auf Eigenkapital - Die Abgabe auf Ausgabe von Eigenkapital soll abgeschafft werden. Zeitlich unbegrenzte Verlustverrechnung - Verluste sollen nicht mehr nur 7 Jahre, sondern unbegrenzt vorgetragen werden dürfen. Aber: Min. 20% des Gewinns p.a. sollen besteuert werden.! Der Kanton Basel-Stadt lehnt Massnahmen ab, die nicht nötig und nicht zielgerichtet sind sie bergen Risiken für hohe, nicht vorhersehbare Mindereinnahmen Unternehmenssteuerreform III 17

18 Kanton Basel-Stadt Basis: Erhalt der Planungssicherheit Steuersystematische Abrechnung bei Statuswechsel ( Step Up ) - Verliert eine Statusgesellschaft ihren Steuerstatus, kann sie stille Reserven offenlegen und abschreiben. - Die Praxis ist bereits im Gesetz angelegt und vom Bundesgericht geschützt. - Führt zu Erhalt der Steuerbelastung für die heutigen Statusgesellschaften für bereits erzielte Werte und schafft gleichzeitig eine Eintrittshürde für neu privilegierte Gesellschaften (Übergang vom alten ins neue System).! Unternehmen sollen im Falle eines Statuswechsels stille Reserven aufdecken können. Die damit verbundene Planungssicherheit für öffentliche Hand und Unternehmen bringt wertvollen Zeitgewinn für die Reform Unternehmenssteuerreform III 18

19 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung 3. Reformelemente 4. Ausgleichsmassnahmen des Bundes 5. Gegenfinanzierung 6. Auswirkungen auf den Neuen Finanzausgleich (NFA) 7. Zusammenfassung Unternehmenssteuerreform III 19

20 Ausgleichsmassnahmen des Bundes an die Kantone - Bund hat hohe finanzielle Interessen: Seine Einnahmen von Statusgesellschaften betragen >Fr. 3 Mia. p.a. - Er will sich deshalb zu 50% an den Mindereinnahmen der Kantone beteiligen. - Er sieht vor, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von juristischen und natürlichen Personen von 17% auf 20.5% zu erhöhen. - Insgesamt erhielte der Kanton Basel-Stadt knapp Fr. 50 Mio. Ausgleichszahlungen.! Die Ausgleichsmassnahmen erreichen in BS nicht 50% der erwarteten Mindereinnahmen der Bund sollte den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer der juristischen Personen auf min. 25% erhöhen Unternehmenssteuerreform III 20

21 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung 3. Reformelemente 4. Ausgleichsmassnahmen des Bundes 5. Gegenfinanzierung 6. Auswirkungen auf den Neuen Finanzausgleich (NFA) 7. Zusammenfassung Unternehmenssteuerreform III 21

22 Gegenfinanzierung: Je grösser die Mitnahmeeffekte, umso wichtiger - Gewinnsteuersenkungen bringen hohe Mindereinnahmen bei den Kantonen mit sich: Mitnahmeffekte bei heute ordentlich besteuerten Unternehmen. - Die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die Anpassungen des Beteiligungsabzugs und der Verlustverrechnung könnten grosse dynamische Effekte auslösen. - Massnahmen zur Gegenfinanzierung sind unter diesen Voraussetzungen unverzichtbar. - Es ist konsequent, bei den von der Reform profitierenden Unternehmenseignern und Kapitaleinkommen anzusetzen.! Je grösser die Mitnahmeeffekte, desto höher der Bedarf für: - Reduktion/Aufhebung der steuerlichen Entlastung der Dividenden; - die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer Unternehmenssteuerreform III 22

23 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung 3. Reformelemente 4. Ausgleichsmassnahmen des Bundes 5. Gegenfinanzierung 6. Auswirkungen auf den Neuen Finanzausgleich (NFA) 7. Zusammenfassung Unternehmenssteuerreform III 23

24 Interessenverbund Nationaler Finanzausgleich (NFA) betroffen Stand 2014, in Mio. Franken Unternehmenssteuerreform III 24

25 Nationaler Finanzausgleich (NFA): Nötige Anpassungen 1. Vorschlag Bund: Gewicht der Unternehmensgewinne reduzieren Einkommen juristischer und natürlicher Personen fliessen heute 1 zu 1 in den NFA ein erstere lassen sich schon heute nur zu 70% ausschöpfen. 2. Vorschlag Bund: Boxengewinne im NFA tiefer gewichten Erträge, die steuerlich begünstigt sind, sollen im NFA wie heute Statusgesellschaften nur reduziert berücksichtigt werden. Sonst lohnt sich das Halten dieser Erträge für die Kantone nicht genügend. 3. Zusätzlich: Ausbau des Soziodemographischen Lastenausgleichs (SLA) Die Hauptlast der Reform tragen die grossen Zentren sie tragen gleichzeitig hohe soziodemographische Lasten. Ein Ausbau des SLA ist dringend erforderlich.! Unverzichtbarer Umbau des NFA: Tiefere Gewichtung der Gewinne juristischer Personen und der Boxenerträge wie Bund vorschlägt.! Zusätzlich: Ausbau des SLA Unternehmenssteuerreform III 25

26 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung 3. Reformelemente 4. Ausgleichsmassnahmen des Bundes 5. Gegenfinanzierung 6. Auswirkungen auf den Neuen Finanzausgleich (NFA) 7. Zusammenfassung Unternehmenssteuerreform III 26

27 Zusammenfassung: Kernelemente der Reform Erhalt von Attraktivität, Einnahmen und internationaler Akzeptanz Geeignete Ersatzmassnahmen (Lizenzbox, Kapitalsteuern) Langfristige und nachhaltig finanzierte Senkung der Gewinnsteuern Anpassung des NFA und Ausgleichsmassnahmen des Bundes Gegenfinanzierung durch die Aktionärinnen und Aktionäre Basis: Erhalt der Planungssicherheit (Step Up: Aufdeckung der stillen Reserven bei Statuswechsel)! Verzicht auf alle Massnahmen, die nicht zielgerichtet wirken (insbesondere: zinsbereinigte Gewinnsteuer, Anpassung Beteiligungsabzug, unbegrenzte Verlustverrechnung) Unternehmenssteuerreform III

28 Stand der Dinge nächste Schritte International Dialog CH-EU gescheitert. EU fordert Übernahme des EU- Code of Conduct OECD publiziert Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS ) EU und Schweiz legen Steuerstreit bei Internationale Standards für Lizenzboxen durch OECD gesetzt? Weiter laufende Arbeiten bei EU, OECD, G Juli 2013 Oktober 2014 Ende 2015? Juni 2012 Dez Sep ~2019 ~2025 National Bundesrat verabschiedet neues Verhandlungsmandat Bericht des Steuerungsorgans Eröffnung Vernehmlassung des Bundes Inkrafttreten der Gesetzesrevisionen Auslaufen der Wirksamkeit des Step-Up

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