Logib Lohngleichheitsinstrument Bund

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Bereich Erwerbsleben Logib Lohngleichheitsinstrument Bund Technische Benutzungsanleitung Erläuterungen zu Erfassung und Auswertung der Daten Herausgeberin: Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, 3003 Bern Technische Konzeption und Entwicklung: Dr. Silvia Rothen, ecotronics, Bern Methodische Konzeption: Silvia Strub, BASS, Bern Bern, März 2011 Datum der Erfassung: 10. März 2011 Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Schwarztorstrasse 51, CH-3003 Bern Tel , Fax

2 Inhalt Durch Anklicken oder Ctrl und Klick gelangen Sie direkt auf das gewünschte Kapitel. 1 Um was geht es? 2 Technische Voraussetzungen 3 Inhaltliche Voraussetzungen 4 Entpacken 5 Dateien 6 Importformate und Dateien Vorgehen 7.1 Logib öffnen Logib herunterladen Logib speichern mit Office 2007 oder Sicherheitswarnung Office 2007 oder Makros aktivieren Sprachwahl Titel- und Startblatt Generelle Angaben Daten importieren oder manuell erfassen Import aus Excel- oder Textdatei Import aus Lohnstrukturerhebung 2004/2006/ Manuelle Erfassung Daten prüfen und überarbeiten Auswertung starten Auswertungen begutachten Daten noch einmal überarbeiten und erneut auswerten Fehlermeldungen und Fehler Anhang: Erläuterungen zur Datenerfassung 9.1 Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden erfasst? Erläuterung nach Spalten (vgl. Datenblatt data_form ) ******************************************************************************************************************** Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 2/16

3 1 Um was geht es? Mit Logib, dem Lohngleichheitsinstrument des Bundes, kann untersucht werden, ob ein Unternehmen Lohngleichheit - d.h. gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit - zwischen Frau und Mann gewährleistet oder nicht. Die Berechnung erfolgt mittels einer statistischen Regressionsanalyse: Es wird berechnet, wie sich lohnrelevante Faktoren wie beispielsweise Qualifikation oder Funktion auf den Lohn auswirken. Das Geschlecht wird als weitere unabhängige Variable in die Regressionsfunktion einbezogen. Wenn keine Diskriminierung vorliegt, darf diese Variable keinen signifikanten Einfluss auf den Lohn haben. Grundlage für die Berechnung sind Lohn-, Qualifikations- und Arbeitsplatzdaten der MitarbeiterInnen. Diese können in Logib importiert oder eingegeben werden. ******************************************************************************************************************** 2 Technische Voraussetzungen Logib ist eine Windows-Applikation und läuft in Microsoft Excel. Unterstützte Excel-Versionen sind Excel 2000 Excel XP Excel 2003 Excel 2007 Excel 2010 Excel-Sprachversionen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch Ländereinstellung (Windows): Schweiz In Excel müssen unsignierte Makros ausführbar sein (Sicherheitsstufe Mittel). Es empfiehlt sich, eine mit den neuesten Service Packs aktualisierte Excel-Version zu benutzen. Die Verwendung von Beta- oder Testversionen von Excel ist nicht ratsam. ******************************************************************************************************************** 3 Inhaltliche Voraussetzungen Damit Sie mit Logib arbeiten können, gelten folgende inhaltliche Voraussetzungen Zugang zu den Lohn-, Qualifikations- und Arbeitsplatzdaten der MitarbeiterInnen Gemischte Belegschaft mit Männern und Frauen Mindestens 20 MitarbeiterInnen (besser 50) Maximal 10'000 MitarbeiterInnen (Tests haben gezeigt, dass die Verarbeitung von grösseren Datenmengen sehr lange dauern kann und dass Logib nicht mehr zuverlässige Resultate liefert.) ******************************************************************************************************************** Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 3/16

4 4 Entpacken Logib lässt sich zusammen mit der Dokumentation als gepackte ZIP-Datei von der Website des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann herunterladen. In Windows können Sie diese Datei ab Version XP wie einen Ordner öffnen. Unter älteren Windows-Versionen benötigen Sie dazu ein Programm, z.b. Winzip. 5 Dateien Nach dem Entpacken sollten folgende Dateien und Ordner vorhanden sein: logib_version_2.2.0.xls: Das Tool selbst Logib_Anleitung_V2.2.0: Technische Benutzungsanleitung und Erläuterungen zur Erfassung und Auswertung der Daten Ordner Import: enthält Beispiele von Importdateien. Diese können Sie verwenden, um Ihre Daten zu importieren. Anschliessend importieren Sie das neue File in Logib. So vermeiden Sie Formatprobleme. Wichtig: Das Datenblatt von Logib enthält Hinweise (A bis L). Diese entsprechen den Erläuterungen im Anhang (Kapitel 9). ******************************************************************** 6 Importformate und Dateien Logib unterstützt neben der manuellen Dateneingabe die folgenden Importformate Lohnstrukturerhebung 2004/2006/2010 (in Excelarbeitsmappe) Textdateien Excel-Dateien. Achtung: Bei Excel- und Textdateien muss die Spaltenstruktur unbedingt mit dem Datenblatt übereinstimmen. Das heisst, dass bei Exceldateien die Daten auf dem 1. Blatt liegen, in der 1. Zeile Beschriftungen vorhanden sind, die Daten in der 2. Zeile und 1. Spalte beginnen, dass die Anzahl und die Reihenfolge der Spalten den Vorgaben entspricht (siehe unten), und dass die Datentypen in den Spalten den Vorgaben entsprechen (siehe unten, für gewisse Spalten existieren Varianten) Tabelle zur Spaltenstruktur Spalte Inhalt Typ Varianten A Lauf-Nr alphanumerisch oder Zahl - B Geburtsjahr Jahrzahl (Ganzzahl) Geburtsdatum, Alter C Geschlecht 1 (Mann) oder 2 (Frau) beliebiger Code D Zivilstand Ganzzahl 1 bis 3 leer lassen E Dienstjahre Jahrzahl (Ganzzahl) Eintrittsdatum, -jahr F Nationalität Ganzzahl 1 bis 6 leer lassen G Arbeitsort Ganzzahl Postleitzahl leer lassen H Ausbildung Ganzzahl 1 bis 9 - Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 4/16

5 I Anforder.niv. Ganzzahl 1 bis 4 - J Berufl. Stell. Ganzzahl 1 bis 5 - K Tätigkeit Ganzzahl 10 bis 40 leer lassen L Beschäftigungsgrad Dezimalzahl 0 bis 150 leer wenn Stundenlohn M Bezahlte Stunden Dezimalzahl 0 bis 300 leer wenn Monatslohn N Lohnvereinbar. Ganzzahl 1 bis 4 leer lassen O Lohnform Ganzzahl 1 bis 4 leer lassen P Bruttolohn Dezimalzahl 0 bis 199'999 - Q Zulagen Dezimalzahl 0 bis 199'999 leer lassen R 13. Monatslohn Dezimalzahl leer lassen S Sonderzahlungen Dezimalzahl 0 bis 199'999 leer lassen TIPP: Im Ordner Logib Importformate, der in der gezippten Datei enthalten ist, finden Sie verschiedene Formate für gültige Importdateien. Wählen Sie das für Ihre Situation passende Format aus und importieren oder bearbeiten Sie Ihre Daten darin. Anschliessend können Sie die Datei problemlos in Logib importieren. Stellen Sie sicher, dass alle Datenfelder als Zahl formatiert sind. Logib kann sonst die Analyse nicht berechnen. Wichtige Hinweise: Die nichtobligatorischen Spalten müssen in der Importdatei vorhanden sein, können aber leer gelassen werden. Bei "Arbeitszeit" und "Bezahlte Stunden" darf pro Datensatz nur eines der zwei Felder einen von 0 verschiedenen Wert enthalten. Für den 13. Monatslohn wird nur der Monatsanteil ausgewiesen, er ist deshalb auf maximal 1/4 des Bruttolohns beschränkt. Für alle weiteren Fragen bezüglich der Daten lesen Sie bitte die Erläuterungen im Anhang (Kapitel 9). ******************************************************************************************************************** 7 Vorgehen Durch Anklicken (oder Ctrl und Klick) gelangen Sie direkt auf das gewünschte Unterkapitel. 7.1 Logib öffnen Logib herunterladen Logib speichern mit Office 2007 oder Sicherheitswarnung Office 2007 oder Makros aktivieren Sprachwahl Titel- und Startblatt Generelle Angaben Daten importieren oder manuell erfassen Daten prüfen und überarbeiten Auswertung starten Auswertungen begutachten Daten noch einmal überarbeiten und erneut auswerten... 9 Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 5/16

6 9.1 Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden erfasst? Erläuterung nach Spalten (vgl. Datenblatt data_form ) Im Folgenden werden diese Schritte genauer erläutert 7.1 Logib öffnen Wenn die Logib-Datei schon auf Ihrer Festplatte vorhanden ist, öffnen Sie diese entweder in Excel mit Datei - Öffnen - Logib.xls im Windows-Explorer mit einem Doppelklick auf die Datei Logib.xls. 7.2 Logib herunterladen Wenn Sie Logib mit dem Internet-Explorer herunterladen, müssen Sie die Datei zuerst auf Ihrer Festplatte speichern, bevor sie Sie benutzen können. Logib funktioniert nicht direkt im Browser. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Download-Link und wählen Sie im Kontextmenu Ziel speichern unter". Wenn Sie Logib auf diese Weise gespeichert haben, starten Sie das Programm in ihrer Excel- Version. 7.3 Logib speichern mit Office 2007 oder 2010 Logib funktioniert nur einwandfrei, wenn Sie das alte Dateiformat xls" verwenden. Dieses Format können Sie im Fenster Speichern" oder Speichern unter" auswählen (Wahl des Dateityps Auswahl Excel Arbeitsmappe"). Speichern Sie Ihre Logib-Datei sowohl beim Download als auch während der Bearbeitung immer im Format Excel Arbeitsmappe. Wir empfehlen, die Logib-Datei auch nach der Auswertung der Daten im ursprünglichen Format Excel Arbeitsmappe" zu behalten, da dieses mit älteren Versionen von Excel kompatibel ist. 7.4 Sicherheitswarnung Office 2007 oder 2010 Wenn Sie die Logib-Datei mit Excel 2007 oder 2010 öffnen, erhalten Sie möglicherweise eine Sicherheitswarnung oberhalb der Eingabeleiste. Diese Meldung erhalten Sie, wenn sich die Logib-Datei in einem Verzeichnis befindet, das Excel nicht zu den vertrauenswürdigen Speicherorten zählt. Vorgehen bei Excel Version 2007: Klicken Sie auf die Schaltfläche Optionen", dann im Dialogfenster auf Diesen Inhalt aktivieren" und anschliessend auf die Schaltfläche OK". Vorgehen bei Excel Version 2010: Klicken Sie direkt auf Inhalt aktivieren". So lässt sich Logib korrekt ausführen. Dies sehen Sie daran, dass beim ersten Mal das Dialogfenster mit der Lizenzvereinbarung erscheint. Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 6/16

7 7.5 Makros aktivieren Auf die Frage "... enthält Makros. Makros können Viren enthalten.." klicken Sie auf die Schaltfläche "Makros aktivieren". TIPP: Stellen Sie vor dem Öffnen von Logib die Sicherheitsstufe von Excel auf Mittel. Nur so können die programmierten Abläufe (Makros) in Logib und somit auch die Sprachwahl - funktionieren. 7.6 Sprachwahl Logib ist viersprachig: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch. Das Programm öffnet sich automatisch in der Sprache, die Sie auf Ihrem Computer voreingestellt haben. Ist diese nicht mit der von Ihnen gewünschten Sprache identisch, können Sie jederzeit die Sprache wechseln (auf der Seite intro ). TIPP: wenn Sie die Sprache nicht wechseln können, sollten Sie die Sicherheitseinstellung Ihres Excels auf Mittel stellen. Nur so können die programmierten Abläufe (Makros) in Logib und somit auch die Sprachwahl - funktionieren. 7.7 Titel- und Startblatt Lesen Sie die Erläuterungen auf dem Titelblatt title sowie auf dem Startblatt intro. und klicken Sie anschliessend auf die Schaltfläche Weiter zur Eingabe der generellen Angaben. 7.8 Generelle Angaben Wenn Sie die Daten aus der Lohnstrukturerhebung 2004/2006/2010 (LSE) importieren, müssen Sie diese Seite nicht ausfüllen. Sie können direkt auf die Schaltfläche Import aus Lohnstrukturerhebung klicken und so den Datenimport starten. Wenn Sie die Daten aus einer anderen Excel-Datei oder einer Textdatei importieren oder manuell erfassen, füllen Sie auf dem Blatt "Generelle Angaben" (data_head) mindestens folgende Felder aus: Erfassungsjahr Anzahl MitarbeiterInnen (Für die Anzahl MitarbeiterInnen genügt eine grobe, aufgerundete Schätzung. Diese Zahl dient dazu, einen Datenbereich vorzubereiten. Die Zahl wird später automatisch durch tatsächlich vorhandene Anzahl Datensätze ersetzt.) betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit in Stunden. 7.9 Daten importieren oder manuell erfassen Bevor Sie einen Datenimport starten, müssen Sie folgende Angaben zu ihrer Importdatei kennen: Importformat der Datei (Lohnstrukturerhebung, Excel- oder Textdatei) Stammt die Datei von einem anderen Betriebssystem statt Windows, z.b. Macintosh, Linux, Unix, Dos? Wenn Sie unsicher sind, konsultieren Sie die FAQ zu Logib unter Liegen Datumswerte im Format TT.MM.JJJJ vor? Weisen Dezimalzahlen einen Dezimalpunkt auf? Wie wurden Geburtsjahr, Dienstjahre und Geschlecht erfasst? Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 7/16

8 Genaueres zu Importformaten, Spaltenstruktur und Importvarianten entnehmen Sie bitte dem vorangehenden Kapitel 6 Importformate und Dateien. Klicken Sie auf eine der drei Schaltflächen unten auf diesem Blatt, um den Import oder die Erfassung der Daten zu starten. Es stehen Ihnen drei Varianten zur Verfügung: Import aus Excel- oder Textdatei Import aus Lohnstrukturerhebung 2004/2006/2010 (als Excel-Datei) Manuelle Erfassung Import aus Excel- oder Textdatei Geben Sie im nächsten Fenster für die Spalten Geburtsjahr Geschlecht Dienstjahr die vorhandene Variante für die Importdatei an und klicken Sie dann auf "Import starten". Suchen und markieren Sie im nächsten Fenster die zu importierende Datei und klicken Sie auf die Schaltfläche "Öffnen". Wenn Sie eine tabulatorgetrennte Text- oder eine CSV-Datei markiert haben, werden Sie gefragt, ob der Importassistent gestartet werden soll. Klicken Sie auf "Ja", wenn das Trennzeichen nicht ein Tabulator (.txt) oder ein Semikolon(.csv) ist die Datei von einem anderen Betriebssystem stammt (Macintosh, Linux, Unix, Dos) das Datumsformat nicht dem Standard TT.MM.JJJJ entspricht oder wenn Dezimalzahlen ein Dezimalkomma statt eines Dezimalpunkts aufweisen. Andernfalls beantworten Sie die Frage mit "Nein". Wenn Sie den Importassistent verwenden wollen, müssen Sie im Dialogfenster "Öffnen" noch einmal die angegebene Datei bestätigen. Im Schritt 1 geben Sie den Dateiursprung an, z.b. Macintosh oder Dos. Wenn ihre Daten nicht in Zeile 1 beginnen, können Sie hier auch die Startzeile angeben. Im Schritt 2 legen Sie das Trennzeichen fest. Im 3. Schritt können Sie das Datumsformat korrigieren. Und mit der Schaltfläche "Weitere" kann in Schritt 3 ein Dezimalkomma in den verlangten Dezimalpunkt umgewandelt werden. Beenden Sie diesen Schritt mit der Schaltfläche "Fertigstellen". Warten Sie, bis die Meldung "Import abgeschlossen" erscheint und bestätigen Sie die Meldung mit der Schaltfläche "OK". Tipp: Bewahren Sie eine unbearbeitete Version von Logib auf. Wenn der Import missglückt, können Sie es mit der leeren Version noch einmal versuchen Import aus Lohnstrukturerhebung 2004/2006/2010 Geben Sie im Dialogfenster die zu importierende Datei an und klicken Sie auf die Schaltfläche "Öffnen". Wenn die Datei die erwartete Struktur aufweist, erscheint eine Mitteilung, dass der Import nun läuft. Warten Sie, bis die Meldung "Import abgeschlossen" erscheint und bestätigen Sie die Meldung mit der Schaltfläche "OK" Manuelle Erfassung Geben Sie nun die Daten ab Zeile 16 Zeile für Zeile in das Blatt data_form ein. Die Erläuterungen zu den einzelnen Spalten finden Sie im Anhang (Kapitel 9). Beachten Sie dabei die Hinweise und Gültigkeitsprüfungen. Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 8/16

9 7.10 Daten prüfen und überarbeiten Überprüfen Sie nun auf dem Datenblatt data_form die importierten oder manuell eingegebenen Daten. In den Filterspalten V und W erfahren Sie, ob ein Datensatz gültig ist und für Basisregression sowie für die erweiterte Regression verwendet werden kann. Korrigieren Sie die farbig markierten Erfassungsfehler und ergänzen Sie nach Möglichkeit fehlende Daten in den mit Stern markierten obligatorischen Spalten Auswertung starten Wenn Sie mit den erfassten oder importierten Daten auf dem Blatt data_form zufrieden sind, klicken Sie auf die Schaltfläche "Auswerten" oben auf diesem Blatt. Je nach Datenmenge müssen Sie nun ein paar Sekunden oder auch Minuten warten, bis die Auswertungen erstellt sind. Warten Sie auf jeden Fall, bis eine Meldung erscheint, dass die Auswertungen nun abgeschlossen sind Auswertungen begutachten Wenn die Auswertungen erstellt werden konnten, befinden Sie sich auf dem Blatt "rpt_fazit" mit den wichtigsten Ergebnissen. Hier erfahren Sie, ob genügend gültige Datensätze vorlagen, damit die Regression überhaupt gerechnet werden konnte die Lohngleichheit eingehalten wird oder nicht das Resultat statistisch signifikant ist der Wert R2 ziemlich zuverlässig oder sehr zuverlässig ist. Angezeigt wird dies für zwei Regressionsrechnungen Die Basisregression berücksichtigt nur die persönlichen Merkmale Dienstalter, Erwerbsjahre und Ausbildung. Die erweiterte Regression berücksichtigt zusätzlich die Anforderungen des Arbeitsplatzes und die berufliche Stellung. In der Spalte Y (Datenblatt data_form) finden Sie die prozentualen Abweichungen der effektiven Löhne im Vergleich zu den berechneten Löhnen. Ein positiver Wert bedeutet, dass der effektive Lohn höher ist als der berechnete. Und umgekehrt: ein negativer Wert bedeutet, dass er effektive Lohn tiefer ist als der berechnete. Anhand dieser Spalten können Sie die Richtigkeit der eingegebenen Daten bzw. die Lohnhöhe einzelner Mitarbeitenden überprüfen. Wenn Sie für die Interpretation der Resultate zusätzliche Informationen wünschen, beachten Sie bitte die FAQ (Interpretation der Resultate) unter www. gleichstellung-schweiz.ch Daten noch einmal überarbeiten und erneut auswerten Nach der ersten Auswertung können Sie ihre Daten je nach Ergebnis und Bedarf nochmals überarbeiten und z.b. fehlende Werte ergänzen. Allerdings verlieren Sie dann die bereits bestehenden Auswertungen. Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 9/16

10 Tipp: Kopieren Sie die Datei vor der Überarbeitung, damit Sie später wieder darauf zurückgreifen können. Wenn die Überarbeitung abgeschlossen ist, klicken Sie wieder auf die Schaltfläche "Auswertung starten". ******************************************************************** 8 Fehlermeldungen und Fehler- Keine Software ist fehlerfrei. Wenn Programmfehler vorkommen sollten, öffnet sich ein automatisch generiertes fenster, das die wichtigsten Informationen zur Eruierung des Fehlers enthält. Dies ermöglicht es uns, Fehler rasch zu beheben. Sie können die angezeigten Informationen noch ergänzen oder eventuell Teile davon löschen, wenn Ihnen diese Angaben zu vertraulich erscheinen. Bitte senden Sie dieses an die vorgegebene Adresse. ******************************************************************** Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 10/16

11 9 Anhang: Erläuterungen zur Datenerfassung 9.1 Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden erfasst? Berücksichtigt werden alle ArbeitnehmerInnen, denen im Referenzmonat ein Lohn ausbezahlt wurde: neben Vollzeitbeschäftigten auch jene Personen, die in einem Teilzeitverhältnis angestellt sind. GrenzgängerInnen, Saisonniers und von Kurzarbeit betroffene ArbeitnehmerInnen werden ebenfalls in die Erhebung miteinbezogen. Als von Kurzarbeit betroffene ArbeitnehmerInnen gelten Personen, deren normale Arbeitszeit verkürzt oder deren Arbeit ganz eingestellt ist (AVIG Art. 31, Abs. 1). ArbeitnehmerInnen, denen im Referenzmonat nicht der volle Monatslohn ausbezahlt worden ist, weil sie im Laufe des Monats ein- oder ausgetreten sind (Kurzarbeit gilt nicht als Grund), sind wie folgt zu behandeln: Diese sind im Fragebogen aufzuführen. Dabei ist zu beachten, dass die Arbeitszeit entsprechend dem vereinbarten Beschäftigungsgrad und die Lohnbestandteile für den vollen Monat ausgewiesen werden. Bsp: Eine 80%-Anstellung ab dem 15. des Referenzmonats wird mit 80% Lohn für den vollen Monat im Fragebogen aufgeführt (obschon effektiv nur ein halber Monatslohn à 80% ausbezahlt wurde). Nicht erfasst werden folgenden Personengruppen: Lehrlinge und PraktikantInnen im Rahmen einer Ausbildung BetriebsinhaberInnen und ihre Familienmitglieder ohne Arbeitsvertrag Ausschliesslich auf Provisionsbasis entlöhntes Personal Durch Temporärfirmen vermitteltes Personal HeimarbeiterInnen ArbeitnehmerInnen, deren Lohn im Verhältnis zu ihrem Beschäftigungsgrad ungewöhnlich tief ist, z.b. weil sie eine Rente (SUVA, IV, Militärversicherung) beziehen ArbeitnehmerInnen, die ihre beruflichen Aktivitäten grösstenteils im Ausland ausüben (mit Ausnahme von ArbeitnehmerInnen, deren tägliche Arbeit von der Schweiz aus organisiert wird, z.b. Angestellte von Fluggesellschaften, FernfahrerInnen, Seeleute usw.) Für die Überprüfung der Lohngleichheit müssen die ArbeitnehmerInnen des gesamten Unternehmens erfasst werden. Im Falle eines Mehrbetriebsunternehmens werden nicht nur die ArbeitnehmerInnen des Hauptbetriebes, sondern auch jene, die in anderen Unternehmensbetrieben tätig sind, miterfasst. 9.2 Erläuterung nach Spalten (vgl. Datenblatt data_form ) Wichtig: Für die Überprüfung der Lohngleichheit sind nur die mit * bezeichneten Kategorien relevant. Für die Teilnahme an der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik, müssen auch die übrigen Spalten ausgefüllt werden. Die mit * bezeichneten Spalten sind identisch. Die exakte Zuordnung für eine bestimmte Rubrik ist nicht immer einfach. Wählen Sie die bestmögliche Annäherung. A Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit* Wenn in Ihrem Unternehmen für alle Vollzeitbeschäftigten eine einheitliche Arbeitszeit gilt, bitte diese im Fragebogen bzw. der Excel-Datei eintragen. Die betriebsübliche Arbeitszeit ist in Stunden pro Woche einzutragen, z.b Stunden. Die betriebsübliche Arbeitszeit entspricht einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent (Vollzeitstelle). Falls es in Ihrem Unternehmen mehr als eine «betriebsübliche Arbeitszeit» gibt (in Stunden oder Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 11/16

12 Anzahl Lektionen), sind die entsprechenden ArbeitnehmerInnen auf getrennten Bogen bzw. Dateien aufzuführen. Bsp.: ArbeitnehmerInnen, die auf der Basis von Lektionen entlöhnt werden (LehrerInnen), können separat von den übrigen MitarbeiterInnen erfasst werden. Die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit entspricht in diesem Fall der Anzahl der im Rahmen eines Vollpensums (100%) zu erteilenden Lektionen. B Ausbildung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers* Ausbildung, die durch ein entsprechendes Zeugnis oder Diplom bescheinigt ist. Es ist nur die höchste abgeschlossene Ausbildung einzutragen. Für im Ausland erworbene Abschlüsse ist wenn möglich der Code für eine gleichwertige schweizerische Ausbildung einzutragen. Tertiärstufe 1 = Universität, Hochschule (Uni, ETH) 2 = Fachhochschule (FH), Pädagogische Hochschule (PH): mindestens drei Jahre Vollzeitausbildung. Ingenieurschulen HTL, Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (Betriebsökonom, HWV), Höhere Fachschule für Gestaltung (HFG), Höhere Fachschule für Sozialarbeit oder Sozialpädagogik (SASSA/SAH), Institut für angewandte Psychologie (IAP), Kaderschule des SRK, Schweizerisches Institut für Berufspädagogik (SIBP), Heilpädagogisches Seminar, andere pädagogische Ausbildungen, Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule (HHF) sowie allfällige andere Fachschulen 3 = Höhere Berufsausbildung, Fachschule: mindestens zwei Jahre Vollzeitausbildung. Berufslehre plus zusätzliche Ausbildung, die in der Regel mit einer eidgenössischen Prüfung abgeschlossen wird (Eidg. Fachausweis, Diplom oder höhere Fachprüfung/Meisterdiplom, TechnikerIn TS, Abschluss einer höheren kaufmännischen Gesamtschule oder einer höheren gastgewerblichen Fachschule sowie vergleichbare Ausbildungen Sekundarstufe II 4 = LehrerInnenpatent auf verschiedenen Stufen: PrimarlehrerInnenseminar, Oberseminar, Kindergartenseminar, usw. 5 = Matura, Gymnasium, Berufsmaturität 6 = Abgeschlossene Berufsausbildung, die in der Regel zum Erwerb eines eidgenössischen oder kantonalen Fähigkeitszeugnisses führt: Berufslehre, Kaufmännische Lehre (KV), Handels- und Diplommittelschulen, Krankenpflegeschulen, Berufsschulen für Landwirte, Ausbildung für Hauswirtschaftliche Angestellte, anerkannte Anlehren, usw. Obligatorische Schule 7 = Ausschliesslich unternehmensinterne, durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) nicht anerkannte Berufsausbildung 8 = Obligatorische Schule, ohne abgeschlossene Berufsausbildung Andere 9 = Andere Ausbildungsabschlüsse, die nicht in die gängigen Raster der schweizerischen Ausbildungsgänge passen Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 12/16

13 C Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes* 1 = Arbeitsplatz, der die Verrichtung höchst anspruchsvoller und schwierigster Arbeiten beinhaltet 2 = Arbeitsplatz, der sehr selbständiges und qualifiziertes Arbeiten bedingt 3 = Arbeitsplatz, der Berufs- und Fachkenntnisse voraussetzt 4 = Arbeitsplatz mit einfachen und/oder repetitiven Tätigkeiten D Berufliche Stellung 1 = Oberstes und oberes Kader Leitung oder Mitwirkung in der obersten Geschäftsführung: Gestaltung oder Mitgestaltung der Politik auf der Ebene Gesamtunternehmen; Verantwortung oder Mitverantwortung für die Realisierung der Unternehmensziele; Koordination der verschiedenen Leitungsfunktionen; Zuständigkeit für Politik und Zielerfüllung in einem bestimmten Verantwortungsbereich. 2 = Mittleres Kader Bereichsleitung, hohe Stabsfunktionen: Verantwortung für Planung und Organisation in einem bestimmten Geschäftsbereich; Mitwirkung bei der Entwicklung von langfristigen Massnahmenplänen. 3 = Unteres Kader Ausführungsorientierte Leitung eines Teilbereichs, qualifizierte Stabsfunktionen: Verantwortung für die Realisierung von Aufträgen im eigenen Tätigkeitsbereich; Beteiligung an Planung und Organisation. 4 = Unterstes Kader Überwachung von Arbeiten gemäss genauer Anleitung: Beaufsichtigen der laufenden Arbeiten; Fallweise Beteiligung an Planung und Organisation. 5 = Ohne Kaderfunktion E Tätigkeit Es handelt sich um jene Tätigkeit, welche der/die betreffende ArbeitnehmerIn tatsächlich ausübt, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Unternehmensbereich, einem Wirtschaftszweig oder vom erlernten Beruf und der beruflichen Stellung. Es ist nur die Hauptbeschäftigung einzutragen. Produktionsnahe Tätigkeiten 10 = Herstellen, ver- und bearbeiten, montieren von Zwischen- und Endprodukten, Tätigkeiten im Gartenbau und Forstwirtschaft 11 = Tätigkeiten im Baugewerbe 12 = Maschinen und technische Anlagen unterhalten, reparieren, warten, steuern, bedienen, einrichten 13 = Konservieren und restaurieren (Kunsthandwerk) Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 13/16

14 Dienstleistungen 20 = Definieren der Ziele und der globalen Strategie eines Departements oder einer Unternehmung. Gestalten der Unternehmenspolitik (in diesem Fall besteht ausnahmsweise zwischen der Tätigkeit, der beruflichen Stellung und des Anforderungsniveaus eine wechselseitige Abhängigkeit) 21 = Rechnungswesen, Finanzverwaltung, Personalwesen 22 = Sekretariats- und Kanzleiarbeiten, Backoffice 23 = Andere kaufmännisch-administrative Tätigkeiten 24 = Logistik, Stabsaufgaben 25 = Begutachten, beraten, verkaufen (Consulting, Versicherungen, Anlageberatung, Kreditvergabe usw.), kaufen und verkaufen (Börse, Frontoffice), Rechtsprechung, Rechtsberatung, beurkunden 26 = Kaufen und verkaufen von Grundstoffen und Investitionsgütern 27 = Verkaufen von Konsumgütern und Dienstleistungen im Detailhandel 28 = Forschung und Entwicklung 29 = Analysieren, programmieren, Operating, Daten erfassen 30 = Planen, konstruieren, gestalten, zeichnen 31 = Befördern von Personen, transportieren, lagern und spedieren von Waren, übermitteln von Nachrichten 32 = Sichern, bewachen (Verkehrsregelung, öffentliche Sicherheit, Werkschutz usw.) 33 = Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Versorgung und sozialen Betreuung, therapieren, pflegen, versorgen, betreuen, medizin. behandeln 34 = Tätigkeiten im Bereich der Körper- und Kleiderpflege (Haare schneiden, chemisch reinigen usw.) 35 = Tätigkeiten im Bereich der Reinigung und öffentlichen Hygiene (putzen, Strassen wischen, Kehricht beseitigen usw.) 36 = Pädagogische Tätigkeiten (lehren, erziehen, ausbilden) ohne den ausserschulischen Sportunterricht, für den der Code 38 zu verwenden ist 37 = Gastgewerbliche und hauswirtschaftliche Tätigkeiten (bedienen, kochen usw.) 38 = Tätigkeiten im Bereich Kultur, Information, Unterhaltung, Sport, Freizeit 40 = Andere Tätigkeiten (nur eintragen, wenn keine der vorher erwähnten Tätigkeiten zutrifft) F Arbeitszeit im Referenzmonat* Die Arbeitszeit ist für jede Arbeitnehmerin / jeden Arbeitnehmer entweder in der Spalte «ArbeitnehmerIn im Monatslohn» oder in der Spalte «ArbeitnehmerIn im Stundenlohn» einzutragen, nie an beiden Orten gleichzeitig. ArbeitnehmerInnen im Monatslohn Einzutragen ist für jede Arbeitnehmerin / jeden Arbeitnehmer der individuell vereinbarte Beschäftigungsgrad für den Referenzmonat auf welchem der Bruttolohn basiert (ohne Überstunden / Überzeit). Kurzarbeit: Sofern ein/e ArbeitnehmerIn von Kurzarbeit betroffen war, wird der effektiv realisierte Beschäftigungsgrad für den Referenzmonat eingetragen. Der Bruttolohn wird entsprechend diesem Beschäftigungsgrad, aber ohne Kurzarbeitsentschädigung eingetragen (vgl. Punkt I ). ArbeitnehmerInnen im Stundenlohn Einzutragen ist das Total der vom Unternehmen für Person X im Referenzmonat effektiv bezahlten Stunden (der Bruttolohn ist dieser Stundenzahl entsprechend einzutragen, vgl. Punkt I ). Dazu zählen: die gearbeiteten und voll bezahlten Stunden (ohne Überstunden); Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 14/16

15 die voll bezahlten Ausfallstunden z.b. infolge Arztbesuch, Militärdienst, Ferien, unfall- oder krankheitsbedingter Abwesenheit usw. Nicht einzubeziehen sind: die durch Kurzarbeitsentschädigung abgegoltenen Stunden Ausfallstunden, die nicht voll bezahlt wurden G Lohnvereinbarung 1 = Verbandsvertrag: Vertragspartner: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände 2 = Firmen- oder Hausvertrag: Vertragspartner: Unternehmung und Gewerkschaft(en) oder Betriebskommission (Hausverband) 3 = Regelung im öffentlich-rechtlichen Bereich (Bund, Kanton, Gemeinde oder Entlöhnung nach entsprechenden Richtlinien) 4 = Nur Einzelarbeitsvertrag: Vertragspartner: Unternehmung und einzelner Arbeitnehmer H Lohnform 1 = Zeitlohn: Die Entlöhnung hängt nur von der Anzahl der zu bezahlenden Stunden ab. Darunter fallen auch die festen Monatslöhne sowie die Auftragsentlöhnung 2 = Prämienlohn: Neben der Vergütung der zu bezahlenden Stunden erhalten die Arbeitnehmer regelmässig Prämien, deren Höhe z.b. von der Menge der hergestellten Produkte, der Qualität der Produkte oder der Ausschussmenge abhängt 3 = Lohn mit Provisionsanteil: Neben der Vergütung der zu bezahlenden Stunden erhalten die Arbeitnehmer eine Provision, deren Höhe durch den Umsatz oder ähnliche Kriterien bestimmt wird 4 = Akkordlohn: Die Entlöhnung richtet sich ganz oder grösstenteils nach der mengenmässig erbrachten Leistung I Bruttolohn im Referenzmonat* ArbeitnehmerInnen im Monatslohn Der Bruttolohn ist entsprechend der individuell vereinbarten Arbeitszeit (und somit entsprechend dem Beschäftigungsgrad) auszuweisen. Erhielt ein/e ArbeitnehmerIn für den Referenzmonat nicht den vollen Lohn oder war ein/e ArbeitnehmerIn nicht während des ganzen Referenzmonats angestellt (z.b. wegen Ein-/Austritt, unbezahltem Urlaub), ist gemäss Lohnfragebogen, Seite 1 vorzugehen (im Falle von Kurzarbeit, siehe Punkt F ). Einzutragen ist der Bruttolohn inklusive ArbeitnehmerInnenbeiträge (obligatorische und überobligatorische) an die Sozialversicherung (AHV/IV, EO, ALV, NBUV, berufliche Vorsorge); inklusive Naturalleistungen, die auf der Lohnabrechnung eingetragen sind; die Naturalbezüge gehen mit dem Wert in die Bruttolohnsumme ein, den sie für den Empfänger haben. Die dem Arbeitgeber entstandenen Kosten sind nicht massgebend; inklusive (regelmässig) ausbezahlte Prämien-, Umsatz- oder Provisionsanteile. Bei stark schwankenden Beträgen ist ein durchschnittlicher Wert anzugeben; aber ohne Zulagen für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie andere Erschwerniszulagen (diese werden separat in der folgenden Spalte erfasst); ohne Anteil 13. (14. oder n-ter) Monatslohn (dieser wird separat in der entsprechenden Spalte erfasst, vgl. Punkt K ); Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 15/16

16 ohne Sonderzahlungen, welche nicht im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit im Referenzmonat stehen (diese werden separat in der entsprechenden Spalte erfasst, vgl. Punkt L ); ohne Verdienst aus Überstunden und Überzeit; ohne Familien- und Kinderzulagen; ohne Entgelte für nicht in Anspruch genommene Ferien; ohne Spesenrückerstattungen; ohne Kurzarbeitsentschädigungen; ArbeitnehmerInnen im Stundenlohn: Einzutragen ist der im Referenzmonat ausbezahlte Bruttolohn wie für Arbeitnehmende im Monatslohn, aber ohne Ferien- und Feiertagsentschädigungen; ohne Anteil 13. (14.) Monatslohn (dieser wird separat erfasst); ohne Entschädigung für nicht voll bezahlte Ausfallstunden (siehe Punkt F, ArbeitnehmerInnen im Stundenlohn). K 13. Monatslohn (Anteil für Referenzmonat)* Als 13. Monatslohn, inklusive 14. oder n-ter Monatslohn (sofern er nicht Prämiencharakter hat), ist der anteilsmässige Bruttobetrag für den Referenzmonat, entsprechend der individuellen Arbeitszeit (bzw. dem Beschäftigungsgrad) im Referenzmonat anzugeben. L Sonderzahlungen (Anteil für Referenzmonat)* Anzugeben ist der anteilsmässige Bruttobetrag für den Referenzmonat, entsprechend der individuellen Arbeitszeit (bzw. dem Beschäftigungsgrad) im Referenzmonat. Bsp: Bei (halb-) jährlichen Zahlungen ist der durchschnittliche (zu erwartende) Betrag anteilsmässig für den Referenzmonat anzugeben. Als Sonderzahlungen gelten nicht regelmässig geleistete Zahlungen (Gratifikationen, unregelmässig ausbezahlte Prämien, Provisionsanteile, Umsatz-, Gewinnbeteiligungen, Leistungsanteile, Boni). Nicht dazu gehören: der 13. (14., n-te) Monatslohn (ausser wenn er Prämiencharakter hat); Verdienst aus Überstunden und Überzeit, Entschädigungen für Kurzarbeit Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Ferien; Abgangsentschädigungen, Heiratszulagen, Beiträge an Umzugskosten u.ä. Wichtig: Die Daten sind der überprüfenden Stelle in anonymisierter Form zuzustellen. Wir möchten Sie aber bitten, in jedem Fall eine Kopie der nicht anonymisierten Daten zu behalten für allfällige spätere Rückfragen bzw. Ergänzungen (möglichst in elektronischer Form). Anleitung_Logib_V2.2.0_pdf_d 16/16

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