Berufsbegleitender weiterbildender Master-Studiengang Human Resource Management Vertiefungsangebot für Studierende aus dem öffentlichen Sektor

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1 Berufsbegleitender weiterbildender Master-Studiengang Human Resource Management Vertiefungsangebot für Studierende aus dem öffentlichen Sektor in Kooperation mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

2 Inhalt Übersicht über das Vertiefungsangebot 2 Ausführliche Beschreibung der Module Rahmenbedingungen des Handelns im öffentlichen Sektor u. Grundzüge des Verwaltungsmanagements Spezifische Formen der Organisation und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor sowie deren Auswirkungen auf die Personalwirtschaft 3 4 Optimierung von Führungskompetenzen für den öffentlichen Sektor 6 Besondere Zielgruppen des HRM im öffentlichen Sektor: Tarifbeschäftigte und freiwillig Tätige Ausgewählte Probleme des Human Resource Managements im öffentlichen Sektor 7 10 Organisationsentwicklung im öffentlichen Sektor 11 Beamtenrecht 12 Herausgeber Akademie der Ruhr-Universität ggmbh Universitätsstr Bochum Fon: (+49) Fax: (+49) info@akademie.ruhr-uni-bochum.de Akademie der Ruhr-Universität ggmbh, Bochum Stand: August 2012

3 Übersicht über das Mit dem Vertiefungsangebot erhalten Studierende aus dem öffentlichen Sektor ein speziell auf ihren Bedarf zugeschnittenes Lehrangebot. Die Teilnahme an diesem Studienangebot ist optional und wird vor Studienbeginn entschieden. Übersicht: Modul 1 3 Titel/ Thema Rahmenbedingungen des Handelns im öffentlichen Sektor und Grundzüge des Verwaltungsmanagements Spezifische Formen der Organisation und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor sowie deren Auswirkungen auf die Personalwirtschaft Dauer (Tag) Optimierung von Führungskompetenzen für den öffentlichen Sektor 2 6 Besondere Zielgruppen des HRM im öffentlichen Sektor: Tarifbeschäftigte und freiwillig Tätige 4 11 Ausgewählte Probleme des Human Resource Managements im öffentlichen Sektor 3 12 Organisationsentwicklung im öffentlichen Sektor 0,5 13 Beamtenrecht 3 Die Lehrveranstaltungen werden parallel zu dem im Studienplan genannten Modulen/ Studieninhalten durchgeführt, d.h. die Gruppe der Studierenden wird geteilt. An allen anderen Terminen findet ein gemeinsames Programm statt. Dieses Angebot kann nur geschlossen wahrgenommen werden, d.h. eine Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist nicht vorgesehen

4 1 Rahmenbedingungen des Handelns im öffentlichen Sektor und Grundzüge des Verwaltungsmanagements Beitrag in Modul 1: Betriebswirtschaftliche Grundlagen des HRM (1 Tag, Samstag) Verantwortlicher Dozent: Prof. Dr. Andreas Gourmelon In dieser Veranstaltung werden den Studierenden die rechtlichen, sozialen und finanziellen Rahmenbedingungen des Handelns im Human Resource Management des öffentlichen Sektors vermittelt. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer die Grundzüge des Verwaltungsmanagements kennen. Lernziele: Die Studierenden kennen die verschiedenartigen Rahmenbedingungen des Handelns im öffentlichen Sektor und können die Einflussfaktoren sowie deren Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln beschreiben. Aktuelle Modelle des Verwaltungsmanagements und der Verwaltungsmodernisierung sowie deren Folgen für die Personalarbeit sind den Studierenden bekannt und können vergleichend beurteilt werden. Die Inhalte dieses Moduls werden in Form von Präsentationen, Lehrgesprächen und Diskussionen durchgeführt. Die Lernzielkontrolle erfolgt anhand einer Klausur

5 2 Spezifische Formen der Organisation und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor sowie deren Auswirkungen auf die Personalwirtschaft Beitrag in Modul 3: Personalwirtschaft I: Organisation und HR-Strategie (Parallelmodul) Verantwortliche Dozenten: Prof. Dr. Andreas Gourmelon Prof. Dr. Michael Mroß Managementinstrumente Den Studierenden werden einschlägige Managementinstrumente und -konzepte des öffentlichen Sektors vermittelt (z.b. Controlling, Benchmarking, Management by - Ansätze, Balanced Scorecard). Für ausgewählte Instrumente der allgemeinen Managementlehre werden Adaptionsmöglichkeiten für die Aufgaben- und Problemfelder des Personalmanagements im öffentlichen Sektor vorgestellt. Lernziele: Den Studierenden sind einschlägige Managementinstrumente bekannt. Sie können diese auf personalwirtschaftliche Funktionen im öffentlichen Sektor übertragen und auf neue Problemstellungen selbständig anwenden. Sie sind in der Lage die einzelnen Managementinstrumente in ihrer Relevanz für das Personalmanagement im öffentlichen Sektor zu beurteilen. Das Modul wird sowohl in Form von Vorlesung als auch seminaristischem Unterricht durchgeführt. Mit Hilfe von Fallstudien und/oder Planspielen wird ein Transfer der theoretischen Inhalte auf die Themenbereiche der Praxis sichergestellt. In Phasen der Gruppenarbeit besteht die Möglichkeit der kritischen Diskussion der Inhalte. Gezielte Literaturhinweise runden das Spektrum der Lernformen ab. Die Lernzielkontrolle erfolgt durch eine Klausur. Qualitätsmanagementsysteme Den Studierenden werden die Konzeptionen des Qualitätsmanagements in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Sektor vermittelt. Basierend auf allgemeinen Qualitätsmanagementkonzeptionen (z.b. Qualitätsdimensionen, Total Quality Management, TQM, DIN ISO-Norm, EFQM) werden auch spezifische Varianten für den öffentlichen Sektor (z.b. CAF) vermittelt. Für ausgewählte personalwirtschaftliche Funktionen (z.b. Personalführung, -entwicklung) werden Möglichkeiten der qualitätsorientierten Beurteilung auf dem Hintergrund der Rahmenbedingungen des öffentlichen Sektors erörtert

6 Lernziele: Den Studierenden sind Qualitätsmanagementsysteme mit ihrer Bedeutung und Anwendungsmöglichkeit für den öffentlichen Sektor bekannt. Sie können diese Systeme auf den Bereich des Personalmanagements exemplarisch anwenden. Die Studierenden können die Qualitätskonzeption auf personalwirtschaftliche Funktionen übertragen und auf neue Problemstellungen selbständig anwenden. Sie können die Eignung von einzelnen Qualitätsmanagementkonzepten für das Personalmanagement im öffentlichen Sektor kritisch beurteilen. Das Modul wird sowohl in Form von Vorlesungen als auch seminaristischem Unterricht durchgeführt. In den seminaristischen Anteilen wird mit Hilfe von Fallstudien und/oder Planspielen ein Transfer der theoretischen Inhalte auf die Themenbereiche der Praxis des öffentlichen Sektors sichergestellt. In Kleingruppenarbeit wird den Studierenden Gelegenheit zur Reflexion und Diskussion der Inhalte gegeben. Gezielte Literaturhinweise runden das Spektrum der Lernformen ab. Die Lernzielkontrolle erfolgt durch eine Klausur

7 3 Optimierung von Führungskompetenzen für den öffentlichen Sektor Beitrag in Modul 4: Entwicklung persönlicher Skills (2 Tage parallel) Verantwortlicher Dozent: Prof. Dr. Andreas Gourmelon In dieser Veranstaltung werden die aktuellen Führungsprobleme im öffentlichen Sektor reflektiert und entsprechende Lösungsansätze erprobt. Ein thematisches Beispiel stellt die Führung von Beurteilungsgesprächen dar. Hierzu lernen die Teilnehmer u.a. die Strategie wirksamer Beurteilungsgespräche, die Gesprächsphasen und den Umgang mit kritischen Gesprächssituationen kennen. Lernziele: Die Studierenden reflektieren ihre Erfahrungen mit verschiedenen Handlungsweisen von Führungskräften. Sie erkennen die Konsequenzen verschiedener Führungsstile. Unter Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen des öffentlichen Sektors (z.b. Beamtenrecht) ergründen die Studierenden die Handlungsoptionen von Führungskräften und optimieren ihre persönlichen Führungskompetenzen. Zur Vermittlung der Lerninhalte dienen sowohl Lehrgespräche und eine Kleingruppenarbeit als auch Diskussionen. In einem Rollenspiel sollen Gesprächssituationen simuliert werden. Die Lernzielkontrolle erfolgt durch die Teilnahme an einem simulierten Rollenspiel

8 4 Besondere Zielgruppen des HRM im öffentlichen Sektor: Tarifbeschäftigte und freiwillig Tätige Beitrag in Modul 6: Personalwirtschaft II: Anreizsysteme, Kalkulationen, Entscheidungen (Parallelmodul) Verantwortliche Dozenten: Prof. Dr. Andreas Gourmelon Prof. Dr. Boris Hoffmann Tarifbeschäftigte (TVöD) Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) stellt die Grundlage für die Beschäftigung einer großen Anzahl von Arbeitnehmern im öffentlichen Sektor dar (auf die Beschäftigtengruppe Beamte wird im Rahmen des Moduls 7 Beamtenrecht eingegangen). Den Studierenden werden die grundlegenden Regelungen des TVöD erläutert. Darüber hinaus werden die Besonderheiten des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst im Allgemeinen dargestellt. Es werden insbesondere die Spezifika bei der Stellenbesetzung, dem Vertragsabschluss u.a. im Hinblick auf das Befristungsrecht, dem Inhalt des Arbeitsvertrages, der Führung unter Zugrundelegung der Grundsätze des Direktionsrechts, der Entlohnung und der Personalfreistellung insbesondere im Hinblick auf das Kündigungsrecht erläutert. Lernziele: In Bezug auf die fachliche Kompetenz verfügen die Studierenden über aktuelle und vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die spezifischen Voraussetzungen des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes unter besonderer Berücksichtigung des TVöD. Sie sind im Hinblick auf die instrumentelle Kompetenz in der Lage, personalwirtschaftliche Problemstellungen bei Tarifbeschäftigten sachgerecht zu lösen. Des Weiteren können die Studierenden den politischen Gremien, dem Personalrat sowie Fachvorgesetzten tarifvertragliche Regelungen anschaulich erläutern (soziale Kompetenz). Lehrformen: Die Inhalte werden überwiegend durch Vorlesungen und seminaristische Lehrformen vermittelt. Darüber hinaus werden Fallbeispiele und Fallstudien verwendet, um hieran die Lösung von personalwirtschaftlichen Problemstellungen zu trainieren. Durch die Arbeit in Kleingruppen und die Präsentation von Arbeitsergebnissen erlangen die Studierenden die Kompetenz, arbeits- und tarifvertragliche Regelungen anschaulich darzustellen. Freiwillig Tätige Lerninhalte: Bereits heutzutage spielen freiwillig Tätige (ehrenamtlich Tätige, bürgerschaftlich Engagierte) bei der Aufgabendurchführung im öffentlichen Sektor eine bedeutsame Rolle. Beispielsweise sind in vielen Kommunen die Feuerwehr oder die Büchereien von freiwillig Tätigen abhängig. Auch das Technische Hilfswerk und viele soziale Organisationen setzen in hohem Maße auf die Mitwirkung von freiwillig Tätigen. Die Bundesregierung, die - 7 -

9 Landesregierungen und viele Kommunen fördern durch verschiedene Strategien und Initiativen das freiwillige Engagement auch um damit personalwirtschaftliche Engpässe zu überwinden. Während der Veranstaltung werden das Ausmaß, die Bedeutung und das Potenzial des freiwilligen Engagements dargestellt. Im Hinblick auf die Funktionen des HRM (Anwerbung, Auswahl, Entwicklung, Einsatz, Führung, Freistellung ) werden die Besonderheiten der Beschäftigung von freiwillig Tätigen erläutert und Grundzüge eines Freiwilligenmanagements erklärt. Des Weiteren wird erläutert, welche Auswirkungen die Mitwirkung von freiwillig Tätigen auf die Personalentwicklung von Beschäftigen (insb. Führungskräfte) hat. Lernziele: Die Studierenden sind sich der Bedeutung des freiwilligen Engagements im öffentlichen Sektor bewusst. Sie kennen die Besonderheiten der Anwerbung, Auswahl, Qualifizierung, des Einsatzes, der Führung und Freistellung von freiwillig Tätigen und können diese Kenntnisse im Berufsalltag des HRM anwenden (fachliche Kompetenz). Die Studierenden sind in der Lage, die Mitwirkung von freiwillig Tätigen im öffentlichen Sektor sachgerecht zu steuern (instrumentelle Kompetenz); sie beugen Konflikten zwischen Beschäftigten und freiwillig Tätigen vor und tragen zur Konfliktklärung bei (soziale Kompetenz). Zudem verfügen sie über die Kompetenz, Konzepte des Freiwilligenmanagements gegenüber Stakeholdern aus Politik, Personalvertretung und Öffentlichkeit zu vertreten. Lernformen: Die Lehrinhalte werden durch Vorlesungen und seminaristischen Unterricht durchgeführt. Anhand von Fallbeispielen und Fallstudien wird die Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in die Praxis gefördert. Durch Kleingruppenarbeit und Diskussionen besteht die Möglichkeit, die eigenen Erfahrungen zu reflektieren und kritisch zu beurteilen sowie die Kompetenz zu trainieren, auch strittige Konzepte gegenüber Stakeholdern zu vertreten. Literaturhinweise und Tipps für das Selbststudium runden das Spektrum der Lehrformen ab. Lernzielkontrolle: Die Lernzielkontrolle zu Tarifbeschäftigte und freiwillig Beschäftigte erfolgt durch eine Klausur

10 Im Bereich der sozialen Kompetenz erwerben die Studierenden ein vertieftes Verständnis für die Zielsetzungen, die mit der Stellenplangestaltung und mit den übrigen unterschiedlichen Anreizsystemen verfolgt werden können. So sollen sie evtl. notwendige Veränderungen in diesem Bereich initiieren und in Kooperation mit Linienvorgesetzten und Geschäftsführung umsetzen können. Darüber hinaus erwerben sie die Fähigkeit, sich in unterschiedliche Entscheidungssituationen zu versetzen und entstehenden Problemen zielgerichtet zu begegnen. Im Rahmen von Vorlesungen werden die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt, welche anschließend in den entsprechenden Kolloquien vertieft werden. Dazu werden die wissenschaftlichen Theorien anhand von konkreten Übungen und Fallstudien angewendet und ihre Implikationen für den Beruf besprochen. Das Kolloquium findet in einer offenen Lernform statt, wobei selbständige Kleingruppenarbeiten mit anschließenden Präsentationen im Plenum als Arbeitsform vorrangig eingesetzt werden. Des Weiteren werden die Studierenden die entsprechende Literatur im Selbststudium vorbzw. nachbereiten. Die Lernzielkontrolle erfolgt mit einer Klausur

11 5 Ausgewählte Probleme des Human Resource Managements im öffentlichen Sektor Beitrag der FHöV in Modul 11: Interkulturelle Kompetenz- und Teamentwicklung (Parallelmodul) Verantwortliche Dozenten: Prof. Dr. Andreas Gourmelon Prof. Dr. Michael Mroß Es werden aktuelle Probleme des HRM im öffentlichen Sektor in den Bereichen Recruiting, PE, Coaching, Interkulturelle Kompetenz- und Teamentwicklung analysiert und unter Berücksichtigung von Modellen und Methoden des HRM Lösungsskizzen erarbeitet. Beispiele für derartige Probleme sind: Auswahl und Qualifizierung von Nachwuchsführungskräften, Auswahl und Qualifizierung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund, Reduzierung von Personalkosten, Kooperation Kommunen und Arbeitsagenturen Folgen für das HRM, HRM und Interkommunale Zusammenarbeit, PPP/ÖPP und die Auswirkungen auf das Anforderungsprofil und die Qualifizierungsbedarfe der Mitarbeiter. Bei den jeweiligen Problemen werden die Rahmenbedingungen des öffentlichen Sektors (z.b. Haushaltsrecht, Dienstrecht, Vergaberecht, Datenschutz, AGG, Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte) aufgezeigt und dargestellt. Lernziele des Moduls: Die Studierenden sind bei der Analyse und Lösung von HRM-Problemen im öffentlichen Sektor handlungssicher. Sie kennen die organisatorischen, rechtlichen und organisationskulturellen Besonderheiten des Recruitings, der PE, des Coachings und der Interkulturellen Kompetenz- und Teamentwicklung im öffentlichen Sektor. Die Studierenden sind in der Lage, HRM-Konzepte auf die Problemstellungen im öffentlichen Sektor anzuwenden - sie verstehen es, unter den Rahmenbedingungen des öffentlichen Sektors wirksame HRM-Maßnahmen zu konzipieren und ihre Wirksamkeit einzuschätzen. Sie sind in der Lage, Maßnahmen-Konzeptionen argumentativ gegenüber der Behörden-/ Verwaltungsleitung zu vertreten. Lehrformen: Bearbeitung von Fallbeispielen, Präsentationen, Lehrgespräch, Kleingruppenarbeit, Fallstudien. Lernzielkontrolle: Bearbeitung einer Fallstudie

12 6 Organisationsentwicklung im öffentlichen Sektor Beitrag in Modul 12: Organisationsentwicklung & Change Management (0,5 Tage, Samstag) Verantwortlicher Dozent: Prof. Dr. Michael Mroß In dieser Veranstaltung lernen die Studierenden zum einen Erscheinungsformen klassischer und neuerer Ansätze zur Organisationsentwicklung mit ihren Besonderheiten für den öffentlichen Sektor kennen. Es wird verdeutlicht, wie bzw. wo Ansätze und Methoden der Organisationsentwicklung für den öffentlichen Dienst zu modifizieren sind. Die Studierenden lernen zum anderen Grundlagen des organisatorischen Wandels durch Change Management kennen, wobei ein besonderer Augenmerk auf die Bedeutung der Kommunikation, politischer Interdependenzen und Arten von Widerstand, speziell für das Tätigkeitsfeld öffentlicher Sektor gelegt wird. Lernziele des Moduls: Die Studierenden können ausgewählte klassische und neuere Ansätze der Organisationsentwicklung einschätzen und auf Praxisfälle übertragen. Ansätze des Change Management können mit Bezug auf öffentliche Verwaltung reflektiert und im Hinblick auf Problemfelder, Widerstände etc. beurteilt werden. Die Studierenden können sowohl für die Organisationsentwicklung als auch das Change Management auf gegebene Problemstellungen praxisorientierte Handlungsempfehlungen herausarbeiten. Dieser Beitrag für Studierende aus dem öffentlichen Sektor findet in Form einer Vorlesung statt. Eine nachfolgende Diskussion und/oder eine Kleingruppenarbeit dienen der Reflexion und Vertiefung der Inhalte. Gezielte Literaturhinweise runden das Spektrum der Lernformen ab. Eine gesonderte Lernzielkontrolle erfolgt nicht

13 7 Beamtenrecht Beitrag der FHöV in Modul 13: Arbeitsrecht für Personaler (Parallelmodul) Verantwortlicher Dozent: RD Siegfried Hlusiak In den Veranstaltungen zu diesem Modul lernen die Studierenden die Grundlagen aus dem Bereich des Beamtenrechts kennen, die sie für ihre berufliche Tätigkeit im Personalbereich benötigen. Es geht hier insbesondere um Aspekte des individuellen Beamtenrechts (Begründung, Dauer und Inhalt, Beendigung des Beamtenverhältnisses). Lernziele des Moduls: In diesem Modul erwerben die Studierenden Kenntnisse des Beamtenrechts, das eine wichtige formale Grundlage für ihre tägliche Personalarbeit darstellt. Bei mangelnder Kenntnis der rechtlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen können für Verwaltungen hohe Kosten entstehen. Daher wird die Darstellung der erforderlichen Kenntnisse nicht abstrakt bereichsbezogen stattfinden, sondern sich an den zeitlichen Stationen eines Beamtenverhältnisses (Ausschreibung, Einstellung, Inhalt und Probleme während des Beamtenverhältnisses, Beendigung, Nachwirkungen) orientieren. Entsprechend der tatsächlichen Bedürfnisse der Verwaltungen sowie der Studierenden werden folgende Schwerpunkte gesetzt: Ernennungen (Einstellung, Beförderung unter Beachtung des Leistungsprinzips), Änderungen des Amtes im funktionellen Sinne bzw. Arbeitsplatzwechsel, Pflichten und Rechte der Beamten, Beendigung des Beamtenverhältnisses, besondere Schutzrechte (wie Gleichbehandlung, Teilzeitbeschäftigung, Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit). Die Studierenden lernen in diesem Modul konkrete Rechte und Pflichten des Dienstherrn und des Beamten kennen und erarbeiten an verschiedenen Problemfällen aus der Praxis mit Hilfe der vermittelten Inhalte konkrete Lösungsansätze. Sie werden befähigt, rechtliche Probleme vor deren Entstehung durch entsprechende Maßnahmen bei der rechtlichen Gestaltung und faktischen Handhabe zu verhindern. Ebenfalls lernen sie, mit den alltäglichen rechtlichen Widrigkeiten besser umzugehen und können dadurch gravierende und kostspielige Fehler verhindern. Durch die Kenntnisse des Beamtenrechts können die Studierenden Belange des Personalmanagements auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen besser vertreten und sind für Diskussionen mit der Politik, dem Verwaltungsvorstand, Beamten sowie dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten gut vorbereitet. Die Lehrinhalte werden durch Vorlesungen und seminaristischen Unterricht durchgeführt. Anhand von Fallbeispielen und Fallstudien wird die Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in die Praxis gefördert. Durch Kleingruppenarbeit besteht die Möglichkeit, die eigenen Erfahrungen zu reflektieren und kritisch zu beurteilen. Literaturhinweise und Tipps für das Selbststudium runden das Spektrum der Lehrformen ab. Lernzielkontrolle: Die Lernzielkontrolle erfolgt durch eine Fallarbeit (schriftliche Hausarbeit)

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