Konzept der Leistungsbewertung am Dreikönigsgymnasium Köln (Stand: Dezember 2016)

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1 Konzept der Leistungsbewertung am Dreikönigsgymnasium Köln (Stand: Dezember 2016) 1. Rechtsgrundlagen Die Leistungsbewertung der Schule richtet sich nach den folgenden rechtlichen Vorgaben: Schulgesetz NRW 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I 2 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe 3 Richtlinien und Kernlehrpläne für Fächer 4 2. Grundsätze der Leistungsbewertung Schülerinnen und Schüler brauchen Orientierung über das, was sie leisten sollen. Dazu gehören Informationen über die Leistungsanforderungen und Rückmeldungen zum Lern- und Leistungsstand als Grundlage für eine individuelle Förderung. Leistungsbewertungen und Lernerfolgsüberprüfungen sollen so angelegt sein, dass sie Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen und ggf. Hinweise für Lernstrategien und Fördermöglichkeiten geben. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer erläutern zu Beginn des Schuljahres die Leistungsbewertung in ihren Lerngruppen, um Transparenz der Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung sicher zu stellen. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten und im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. Die Leistungen grundsätzlich anhand der Parameter Quantität, Qualität und Kontinuität bewertet SekII/APO_GOSt_SekI_6Jahre.pdf 4

2 3. Schriftliche Arbeiten 1. Sekundarstufe I (Klasse 5-9) 1. und in der Sekundarstufe I Klasse Deutsch 1. Fremdsprache (Englisch) 2. Fremdsprache (L, F, S) Mathematik bis zu 1 6 bis zu bis zu 1 6 bis zu Weitere grundlegende Übereinkünfte Schriftliche Klassenarbeiten sind, soweit möglich, gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen und vorher rechtzeitig anzukündigen. Vor der Rückgabe und Besprechung darf in demselben Fach keine neue Klassenarbeit geschrieben. In der Sekundarstufe I grundsätzlich nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Schulleitung. Pro Tag darf nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben. An diesen Tagen dürfen keine anderen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden. 2. Sekundarstufe II (EF-Q2) Klausuren dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse in einem Kursabschnitt und bereiten sukzessive auf die komplexen Anforderungen und Aufgabenarten in der Abiturprüfung vor. Sie sollen darüber Aufschluss geben, inwieweit die im laufenden Kursabschnitt erworbenen Kompetenzen umgesetzt können. Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, wird die Note für die Facharbeit wie eine Klausurnote gewertet.

3 Die der Klausuren in der Einführungsphase orientiert sich bei den ersten drei Klausuren am Schema der Sek I, für die Zentrale Klausur gelten die vorgegebenen Standards. Note Klausur - erreichte Punktzahl (in Prozent) Zentrale Klausur - erreichte Punktzahl (in Prozent) Sehr gut 100%-88% 100%-86% Gut 87%-76% 85%-71% Befriedigend 75%-63% 70%-56% Ausreichend 62%-50% 55%-41% Mangelhaft 49%-25% 40%-21% Ungenügend 24%-0% 20%-0% Die der Klausuren in der Qualifikationsphase orientiert sich am sschema des Zentralabiturs, die Anforderungen den Schülerinnen und Schülern bei der Rückgabe durch einen Erwartungshorizont transparent gemacht. Note Note in Punkten Erreichte Leistung in % Sehr gut Gut Befriedigend Ausreichend Mangelhaft Ungenügend Sonstige Leistungen Zum Beurteilungsbereich der Sonstigen Mitarbeit gehören laut Schulgesetz NRW alle in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen ( 15). Im Folgenden für einige zentrale Bereiche der Sonstigen Leistungen allgemeine definiert. In einzelnen Bereichen gelten darüber hinaus fachspezifische Anforderungen, die in den Fachcurricula näher definiert (z.b. Kommunikationsprüfungen in den Fremdsprachen, praktische Überprüfung in Sport/ Kunst/ Musik/ Literatur). Die der Sonstigen Mitarbeit orientiert sich dabei an den in Kapitel 2 dargestellten Grundsätzen der Leistungsbewertung (vgl. Schulgesetz 48).

4 1. Mündliche und schriftliche Mitarbeit im Unterrichtsgespräch dem Unterrichtsgeschehen aufmerksam folgen und sich kontinuierlich beteiligen bereit sein, auf Fragestellungen einzugehen Fachkenntnisse und -methoden sachgerecht einbringen Ergebnisse zusammenfassen Beiträge strukturieren, allgemein- und fachsprachlich präzise und klar formulieren sinnvolle Beiträge zu schwierigen und komplexen Fragestellungen einbringen problemorientierte Fragestellungen entwickeln den eigenen Standpunkt begründen, zur Kritik stellen und ggf. korrigieren Beiträge und Fragestellungen anderer aufgreifen, prüfen, fortsetzen und vertiefen, Redundanzen vermeiden Ergebnisse reflektieren und eine Standortbestimmung vornehmen 2. in Arbeitsphasen (Einzel-, Partner-, Gruppenarbeit, Lernzeiten, Projektarbeit) Aufgaben und Problemstellungen erfassen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Unterrichtszeit effizient arbeiten Beiträge aufmerksam und aufgeschlossen anhören Kommunikationsregeln anwenden und einhalten Beiträge anderer würdigen und im Hinblick auf die Aufgabenstellung nutzen sich an Planung, Arbeitsprozess und Ergebnisfindung aktiv und konstruktiv beteiligen fachspezifische Kenntnisse und Methoden anwenden (Transfer) Informationen nach Relevanz gewichten geeignete Präsentationsformen wählen selbstständig Frage- und Problemstellungen entwickeln Arbeitswege, Organisation und Steuerung selbstständig planen 2. Referate/ Präsentationen

5 Inhaltliche Leistung themen- und adressatengerecht aufbereiten sachlich richtig er- und verarbeiten Informationen angemessen gewichten und strukturieren Rückfragen angemessen beantworten können Darstellungsleistung frei und angemessen reden (Tempo, Pausen, Lautstärke, Intonation...) Vortrag nonverbal unterstützen (Gestik, Mimik, Blickkontakt, Körperdynamik...) funktionale Visualisierung zur Stützung des Vortrags nutzen Originalität und Ideenreichtum entwickeln Methodisch-strategische Leistung Zeitmanagement anwenden (Arbeitsprozess und Vortrag), Fristen beachten geeignete Quellen und Zitate verwenden Adressaten aktivieren Aufgaben innerhalb der Gruppe sinnvoll verteilen 3. Dokumentation 1. Mappen- und Heftführung Vollständigkeit gewährleisten Ordnung (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Arbeitsblätter, Überschriften, Mitschriften, Datum, Aufgaben) und Sorgfalt (Schriftbild, Übersichtlichkeit, Sauberkeit) einhalten Arbeitsblätter vollständig bearbeiten und korrekt ausfüllen kreativ und funktional ausgestalten sinnvolle eigene Beiträge ergänzen 2. Protokoll Vollständigkeit gewährleisten sachlich richtig und vollständig formulieren sachlogische Abfolge berücksichtigen strukturiert und sprachlich angemessen darstellen Protokolltyp berücksichtigen (Ergebnis- vs. Verlaufsprotokoll) formale Korrektheit berücksichtigen 4. Schriftliche Übungen

6 fachlich richtig und aufgabenbezogen arbeiten angemessenes Sprachniveau verwenden, differenziert formulieren Fachvokabular verwenden Aufgabe(n) zeitökonomisch bewältigen 5. Projektarbeit fachliche Qualität Methodenkompetenz Präsentationskompetenz Sprachniveau und sprachliche Differenziertheit, Sicherheit in Bezug auf das Fachvokabular Originalität und Ideenreichtum Selbstständigkeit Arbeitsintensität Planungs- und Organisationskompetenz Teamfähigkeit 6. Weitere Leistungen Facharbeit, Experiment, praktische Überprüfung (Musik, Kunst, Sport ) In weiteren Fächergruppen gibt es verbindliche Absprachen zu skritierien, so z.b. im Bezug auf Experimentieren in den Naturwissenschaften, im Bezug auf die Facharbeit, bei praktischen Präsentationen in Musik, Kunst, Sport oder Literatur. Diese finden sich in den jeweiligen fachspezifischen Leistungsbewertungskonzepten.

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