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1 Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Personal- und Organisationsreferat Dr. Thomas Böhle Berufsmäßiger Stadtrat CSU- Stadtratsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Schmid Frau Stadträtin Sabathil Frau Stadträtin Burkhardt Herrn Stadtrat Offman Frau Stadträtin Dr. Olhausen Maßnahmen gegen den drohenden Erzieherinnen- Notstand in München 1 Ihr Antrag Nr / A vom Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Schmid, sehr geehrte Frau Stadträtin Sabathil, sehr geehrte Frau Stadträtin Burkhardt, sehr geehrter Herr Stadtrat Offman, sehr geehrte Frau Stadträtin Dr. Olhausen, mit Schreiben vom haben Sie folgenden Antrag gestellt: Der Oberbürgermeister setzt sich über den Bayerischen Städtetag bei der Staatsregierung für eine Reform der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ein, mit dem Ziel, die Ausbildungszeit von fünf auf maximal vier Jahre zu verkürzen. Zunächst bedanke ich mich für Ihre Terminverlängerung bis und erneut bis Nach 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und als bloßer Annex zur Zuständigkeit des Oberbürgermeisters in Personalangelegenheiten aufgrund 24 Nr. 1 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt. Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen in Zusammenführung der Stellungnahmen des Schul- und Kultusreferates und des Sozialreferates Folgendes mitteilen: Die Entscheidung über die Ausbildungswege liegt beim Freistaat Bayern. So bestimmt z.b. die Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik in 4 ff. FakOSozPäd, welche Aufnahmevoraussetzungen gerade auch hinsichtlich der Vorbil - dung - erfüllt sein müssen. Marienplatz München Telefon: Telefax:

2 Seite 2 von 7 Abweichend von 4 Abs. 1 Satz 1 FakOSozPäd können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde darüber hinaus auch sonstige Bewerberinnen und Bewerber in die Fachakademie oder in das zweite Jahr des Sozialpädagogischen Seminars aufgenommen werden, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit an der Fachakademie bzw. im zweiten Jahr des Sozialpädago - gischen Seminars erwarten lassen. Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum Staatlich anerkann - ten Erzieher ist vom Niveau her der Ausbildung zum Meister/ Techniker gleichzu - setzen, die erst nach der beruflichen Erstausbildung erworben werden kann und ggf. zum Besuch der Hochschule berechtigt. Der zeitliche Umfang der Ausbildung relativiert sich damit im Vergleich zu anderen Ausbildungsrichtungen erheblich. Zudem wurde der inhaltliche Umfang der Ausbildung in den letzten Jahren entsprechend den gesellschaftspolitischen Vorgaben stetig erweitert und vom Niveau intensiviert. Bereits jetzt schon gibt es diverse Möglichkeiten, die Ausbildung entsprechend der eigenen Vorbildung zu verkürzen oder entsprechend der persönlichen Lebensum - stände gegebenenfalls auch zu verlängern. Die Regelausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an der Fachakademie für Sozialpädagogik sowie eine eventuelle Weiterqualifizierung gliedert sich in folgende Abschnitte: Jahr Schulform Status 1. SPS 1: Sozialpädagogisches Seminar Teilzeitunterricht an der FAKSoz 2. SPS 2: Teilzeitunterricht an der FAKSoz = Erstausbildung mit Dualem Partner / Bezahlung nach Tarifvertrag = Erstausbildung Abschlussprüfung zur Staatl. gepr.kinderpflegerin bzw. zum Staatl. geprüften Kinderpfleger mit Dualem Partner / Bezahlung nach Tarifvertrag 3. A- Kurs: Vollzeitunterricht an der FAKSoz 4. B- Kurs: Vollzeitunterricht an der FAKSoz 5. Anerkennungsjahr / Berufsprak - tikum mit Betreuung durch die FAKSoz 6. Kooperationsstudiengang: BA- Studium an der Hochschule = Weiterbildung (vglb. Meister/Techniker) = Weiterbildung Prüfungen Erzieherinnen bzw. Erzieher = Praxisjahr mit tariflicher Bezahlung nach bestandenem Berufspraktikum Staatl. anerkannte Erzieherin bzw. Staatl. anerkannter Erzieher Hochschulzugangsberechtigung

3 Seite 3 von 7 München Bildung u. Erziehung im Kindesalter = Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist Voraussetzung für Studiengang Eintritt ins 4. Fachsemester 7. BA- Studium an der Hochschule München = Abschluss nach dem 7. Semester inkl. Zulassungsarbeit Bachelor Grundvoraussetzung zur Anmeldung an der Fachakademie für Sozialpädagogik ist der mittlere Bildungsabschluss. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Sozialpädagogische Seminar zu verkürzen. Bewerberinnen und Bewerber mit einem freiwilligen sozialen Jahr, Zivildienst, der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule, Ausbildungsrichtung Sozialwesen, der allgemeinen Hochschulreife oder abgeschlossener Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger können um ein Jahr verkürzen. Direkt im dritten Ausbildungsjahr einsteigen können Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger und einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung und Bewerberinnen und Bewerber mit mitt - lerem Bildungsabschluss und einer mindestens zweijährigen Ausbildung in einem pädagogischen, sozialpädagogischen, pflegerischen, sozialpflegerischen oder rehabilitativen Beruf. Der Einstieg direkt im vierten Ausbildungsjahr ist möglich, wenn die Bewerberinnen und Bewerber die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen und zusätzlich die Aufnahmeprüfung über alle Inhalte des ersten Studienjahrs bestehen. Derzeit befinden sich insgesamt 480 Schülerinnen und Schüler an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik. Angebote für eine neue praxisorientierte und berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher zum Beispiel für Mütter oder Väter gibt es in München bereits. Es ist die Erzieherinnenausbildung bzw. Erzieherausbildung in Teilzeitform an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik. Derzeit werden in zwei Klassen 42 Schülerinnen und Schüler in Teilzeitform qualifiziert. Voraussetzung ist der mittle - re Bildungsabschluss. Diese berufsbegleitende Teilzeitausbildung richtet sich an alle Interessenten, die ihre Ausbildung aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände (familiäre Situation) nur am Abend absolvieren können. Sie unterscheidet sich von der Regelausbildung nur in der zeitlichen Streckung von zwei auf drei Jahre und in der Änderung der Organisationsform. Der Unterricht findet an drei Werktagen abends von bis Uhr sowie in Form von E-Learning statt. Das Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung schließt die Erzieherinnenausbildung bzw. Erzieherausbildung ab. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausbildung light, sondern um eine vollwertige Ausbildung. Beispielweise sind auch 480 Stunden Sozialpädagogische Praxis in die Ausbildung integriert, um die Absolventeninnen und Absolventen optimal auf den Berufsalltag vorzubereiten. Im Vorbereitungslehrgang für die Prüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber (LAB) werden jährlich derzeit 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitergebildet. Zur Externenprüfung (ohne Vorbereitungslehrgang) melden sich pro Jahr 10 Teilnehme - rinnen und Teilnehmer an. Voraussetzungen sind der mittlere Bildungsabschluss, ein

4 Seite 4 von 7 Mindestalter von 25 Jahren (bzw. 27 Jahren bei LAB) und eine mindestens sechsmo - natige Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass das zweijährige Sozialpädagogische Seminar (SPS) absolviert wurde. Beim SPS gibt es allerdings, je nach Berufsausbildung und berufsprak - tischer Vorerfahrung, verschiedene Verkürzungsmöglichkeiten. Um die Urkunde zur Staatlich geprüften Erzieherin bzw. zum Staatlich geprüften Erzieher zu erhalten, ist nach der Abschlussprüfung ein Berufspraktikum erforderlich bzw. bei dem LAB der Nachweis über 400 Stunden in der Sozialpädagogischen Praxis. Hinsichtlich der Verkürzung der Ausbildung ergibt sich damit ein Pro und Contra. Einerseits ist die Ausbildungszeit angemessen und notwendig, um die derzeit err eichte Qualität der Ausbildung zu sichern; Verkürzungsmöglichkeiten sind gegeben, aber ohne dass die Qualität der Ausbildung leidet. Die Stadt München hat sich bislang für eine Intensivierung der theoretischen Ausbil - dung und für die Verbesserung des qualitativen Niveaus eingesetzt mit dem Ziel, die gestiegenen Anforderungen an die frühkindliche Bildung zu erfüllen. Die Teilakademisierung der Erzieherinnen und Erzieher war auch Gegenstand des Stadtratsantrages vom Andererseits ist die Verkürzung der Ausbildung u.a. im Hinblick auf die demo - graphische Entwicklung überlegenswert. Durch diese wird es in Zukunft immer schwieriger werden, ausreichend Schulabgängerinnen und Schulabgänger für die Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Erzieherin bzw. zum Staatlich geprüften Erzieher zu gewinnen. Die Verkürzung der Ausbildung würde die Attraktivität der Berufsausbildung gerade im Hinblick auf die Abgrenzung zu den Bachelor- Studiengängen erhöhen. Derzeit ist die Situation so, dass man als Realschulabgängerin bzw. Realschulabgänger nach 5,5 Jahren einen Bachelor- Abschluss erlangen könnte. Die Zeitersparnis zur Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik ist sehr gering. Da aber an den Kindertageseinrichtungen vor allem Abgängerinnen und Abgänger von den Fachakademien gebraucht werden, die mit guten theoretischen Kenntnissen und praktischen Handlungsfähigkeiten gerne mit Kindern arbeiten, ist eine Verkürzung der Ausbildung zu befürworten. Es stellt sich die Frage, an welcher Stelle die Ausbildung möglichst unschädlich verkürzt werden könnte: Das Berufspraktikum ist das entscheidende Jahr für den Theorie- Praxis- Transfer. Hier erfolgt die Beschäfti - gung an einer Kindertageseinrichtung. Die Praxis wird durch die Anleitung vor Ort und die Praxislehrkraft der Fachakademie begleitet. Die Seminartage an der Fachakademie ermöglichen Reflexion und den Austausch mit den anderen Studierenden. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten gelten nach 16 Abs. 4 AVBayKiBiG als Ergänzungskräfte. Sie stehen also dem Arbeitsmarkt bereits überwiegend zur Verfü - gung. Das Berufspraktikum sollte auf keinen Fall verkürzt werden. Ein halbjähriges Berufspraktikum wäre für die Träger kaum organisierbar, da der gesamte Ablauf in Kindertageseinrichtungen am Schuljahr orientiert ist.

5 Seite 5 von 7 A- und B- Kurs an der Fachakademie Die beiden Jahre an der Fachakademie sind gefüllt mit einer Vielzahl von theoretischen und praktischen Fächern, die in Lernfeldern vermittelt werden. Praktisches Einüben des Gelernten und das Auffinden von Fragen aus der Praxis an die Theorie erfolgt in den integrierten Praktikas. Da stets von unterschiedlicher Seite gefordert wird, die Fachakademie sollte noch mehr theoretische Kenntnisse vermitteln, ist an eine Verkürzung dieser zweijährigen Ausbildungszeit nicht zu denken. Sozialpädagogisches Seminar Das Vorpraktikum wurde im Jahr 2001 in das sogenannte SPS (Sozialpädagogisches Seminar) umgewandelt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des SPS erzielen die Studierenden eine abgeschlossene Berufsausbildung als Staatlich anerkannte Kinder - pflegerin bzw. als Staatlich anerkannter Kinderpfleger und damit die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Fachakademie für Sozialpädagogik. Die Schülerinnen und Schüler befinden sich durchschnittlich an einem Tag in der Woche an der Fachakademie. Neben theoretischen und praktischen Inhalten dienen diese Seminartage der Reflexion. Jede Praktikantin und jeder Praktikant hat eine Fachakademiedozentin bzw. einen Fachakademiedozenten als Praxisbetreuerin bzw. Praxisbetreuer. Diese zweijährige Ausbildungsphase ist die einzige, die ohne zu große Gefahren des Qualitätsverlustes gekürzt werden könnte. Auch wenn es bereits Verkürzungsmöglichkeiten des SPS gibt, ist der klassische Zugang zur Ausbildung der Realschulabschluss. In den beiden Jahren SPS verdienen die Auszubildenden weniger als in den meisten sonstigen Berufen auf diesem Niveau. Diese Bedingungen werden in Zukunft für gute Realschulabgängerinnen und Realschulabgänger nicht attraktiv wirken. Die Verkürzung der Ausbildungszeit auf vier Jahre steigert die Attraktivität dieser Ausbil - dung. Zunächst ist hierzu ein völlig neues Konzept des einjährigen Sozialpädagogischen Seminars zu erstellen. Ziel könnte sein, die theoretischen Inhalte überwiegend in diesem einen Jahr zu integrieren. Die Schülerinnen und Schüler wären dann absehbar einen Tag weniger pro Woche am Lernort Praxis. Die Lehrstunden an der Fachakademie würden sich dadurch nur wenig ändern. Eventuell wäre ein neuer Helferinnen- bzw. Helferberuf möglich. Schon bisher war es für viele ein Problem, Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger werden zu müssen, obwohl sie doch Erzieherin bzw. Erzieher werden wollten. Bei einer Verkürzung der Ausbildung wäre auch zu beachten, dass es im A- und B- Kurs neben der Möglichkeit des Schul- BAföGs auch die Möglichkeit des BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), sogenanntes Meister- BAföG gibt. Dies setzt eine Erstausbildung voraus. Beide Systeme haben unterschiedliche Bedingungen. Ein markanter Unterschied ist beispielsweise, dass das Meister- BAföG elternunabhängig bezahlt wird, das Schul- BAföG jedoch nicht. Es muss ein Weg gefunden werden, das Meister- BAföG als Grundlage des Lebensunterhalts für die Studierenden auf jeden Fall zu erhalten.

6 Seite 6 von 7 Zusammenfassende Würdigung: Die Landeshauptstadt fördert lebenslanges Lernen in erheblichem Maße. Nach der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher kann ein dreijähriges Berufseinfüh - rungsprogramm am Pädagogischen Institut besucht werden. Die Ausbildung kon - zentriert sich auf die Vermittlung von Grundkompetenzen. Zusätzliche und weiterge - hende Kompetenzen können im Berufsleben bzw. durch Fortbildungen erworben werden, die im Pädagogischen Institut- abgestimmt auf die unterschiedlichen Bedarfe- angeboten werden. Durch die fortgeschrittene Entwicklung der Weiterbildung kann die Berufsausbildung auch kürzer gefasst werden. Damit kann eine Verkürzung des Sozialpädagogischen Seminars um ein Jahr ohne Qualitätsverlust erreicht werden. Der unmittelbare Zugang zum Bachelorstudium ist damit auch weiterhin gewährleistet. Die Leitung der Fachabteilung 5 des Schul- und Kultusreferats ist im Rahmen ihrer fachlichen Unterstützung des Bayerischen Städtetages zwar bereits in die bestehende Diskussion involviert. Das für die Sachaufgabe zuständige Schul- und Kultusreferat begrüßt dennoch eine Initiative des Herrn Oberbürgermeisters im Bayerischen Städtetag. Der Herr Oberbürgermeister hat dieser Vorgehensweise zugestimmt und wird unverzüglich das Notwendige in die Wege leiten. Die Frauengleichstellungsstelle wurde bei der Beantwortung eingebunden. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. II. Abdruck von I. an das Schul- und Kultusreferat mit der Bitte, dem Büro des Oberbürgermeisters eine entsprechende Vorlage für den Bayerischen Städtetag zu übermitteln das Sozialreferat den Gesamtpersonalrat die Gleichstellungsstelle für Frauen zur Kenntnis und ggf. weiterer Veranlassung III. Vor Auslauf (in 3- facher Ausfertigung) über das Direktorium, HA II/ Verwaltungsabteilung an Herrn Oberbürgermeister Ude mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung zum Entwurf des Antwort - schreibens. IV. Wv. P 2.33 Mitzeichnung Gleichstellungsstelle: Schulreferat: SCU, Sozialreferat: Dr. Böhle

7 Berufsmäßiger Stadtrat Seite 7 von 7

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