Staatsstraße Ortsumfahrung Adelsried. Bau-km bis Bau-km (Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890)
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- Stephan Sachs
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1 Staatliches Bauamt Augsburg Unterlage 11.1 Staatsstraße 2032 Ortsumfahrung Adelsried Bau-km bis Bau-km (Abschnitt 200, Station 0,931 bis Abschnitt 240, Station 0,890) Planfeststellung Schalltechnische Untersuchung Aufgestellt: Staatliches Bauamt Augsburg 1.Tektur Augsburg, den Staatliches Bauamt Augsburg Kordon, Baudirektor Fritsch, Baudirektor Staatliches Bauamt Augsburg Postfach Augsburg Telefon
2 Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung Vorhaben: St 2032 Ortsumfahrung Adelsried Auftraggeber: Staatliches Bauamt Augsburg Burgkmairstraße Augsburg Bearbeitungsstand: Projekt-Nr.: Prinzregentenstraße Augsburg Tel.: 0821/ Fax: 0821/ info@em-plan.com
3 Auftrag vom: Anzahl Seiten: 16 Anzahl Anlagen: 3 und Unterlage 11.2 Pläne: Unterlage 11.2, Blätter 1 bis 3 Bearbeiter: Manfred Ertl, Andreas Schartner Durchwahl: 0821 / manfred.ertl@em-plan.com Projekt-Nr.: Seite 2
4 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand der Untersuchung Örtlichkeiten Bauvorhaben Eingangsdaten Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung Beurteilungsgrundlagen Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV Summenpegelbetrachtung Schallemissionen Schallimmissionen OU Adelsried Summenpegelbetrachtung - OU Adelsried und 6-streifiger Ausbau A Zusammenfassung A) Grundlagenverzeichnis / Literatur B) Anlagenverzeichnis Projekt-Nr.: Seite 3
5 1. Gegenstand der Untersuchung Das Staatliche Bauamt Augsburg plant eine Südumfahrung der Ortsdurchfahrt (OD) Adelsried, um die Ortschaft vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Das Bauvorhaben umfasst den Ausbau der St 2032 zwischen Welden und Ehgatten auf einer Länge von etwa 1,4 km, sowie den Neubau der Südumfahrung (St 2032 neu) von Ehgatten bis zum Bau-Ende südlich von Adelsried auf rund 5 km Länge. Die Südumfahrung Adelsried soll im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens durch das Staatliche Bauamt Augsburg planrechtlich gesichert werden. Zweck der Untersuchung ist es, das Bauvorhaben aus schalltechnischer Sicht auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) [1] zu beurteilen. Da die Südumfahrung zu einem Teil in Parallellage zur A 8 verläuft, deren Ausbau bereits planungsrechtlich gesichert ist und sich in der Umsetzung befindet, werden die hierfür geplanten Lärmschutzanlagen bei der Berechnung berücksichtigt und in die Plandarstellung aufgenommen. Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgt nach den RLS-90 [3]. Soweit erforderlich, sind aktive Schallschutzmaßnahmen zu dimensionieren, die nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes die Einhaltung der jeweils geltenden Immissionsgrenzwerte sicherstellen. Sofern eine Einhaltung der nutzungsabhängigen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV mit aktiven Schallschutzmaßnahmen (in erster Linie Schallschutzwälle und / oder Schallschutzwände), nicht erzielt werden kann, sind die betroffenen Gebäude mit verbleibenden Beeinträchtigungen zu dokumentieren. An diesen Gebäuden besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe der 24 BImSchV. Projekt-Nr.: Seite 4
6 2. Örtlichkeiten Die örtlichen Gegebenheiten sind den Lageplänen zum Schallschutz, Unterlage 11.2, zu entnehmen. Der Bau-Anfang der Südumfahrung befindet sich im Bereich des südlichen Ortsausgangs von Markt Welden. Im Einflussbereich des Bauabschnittes befinden sich vereinzelt Wohngebäude mit zwei bis drei Geschoßen. Die Gebäude werden nach Auskunft der Gemeindeverwaltung in ihrer Schutzbedürftigkeit einem Mischgebiet und einem Gewerbegebiet gleichgesetzt. Südlich von Markt Welden im Bereich der Anbindung der St 2032 alt an die geplante Südumfahrung befindet sich der Ortsteil Ehgatten. Bei den vorhandenen Gebäuden handelt es sich um eine lockere Streubebauung mit zwei bis drei Geschoßen im Außenbereich. Die Gebäude werden entsprechend der örtlich vorgefundenen Situation in ihrer Schutzbedürftigkeit einem Mischgebiet gleichgesetzt. Weiter südlich, wo die Südumfahrung in einem weiten Bogen nach Osten schwenkt um dann in Parallellage zur A 8 weiter zu verlaufen, befindet sich die Gemeinde Streitheim. Zwischen der Gemeinde und der geplanten Südumfahrung verläuft die A 8. Im nördlichsten Ortsteil Lüftenberg befindet sich die nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung in einem Abstand von ca. 170 m zur Südumfahrung innerhalb eines als Mischgebiet ausgewiesenen Bereichs. Die nächstgelegenen Gebäude innerhalb eines Wohngebietes befinden sich in einer Entfernung von ca. 250 m zur Umfahrung an der Weldener Straße. Das Gelände ist von Nord nach Süd stark abfallend, die nach Norden zur Südumfahrung gerichteten Fassaden sind überwiegend zweigeschossig. Im Bereich des Bau-Endes, südlich von Adelsried, befindet sich die nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung in einem Abstand von ca. 120 m zum geplanten Kreisverkehr mit dem die St 2032 an die Augsburger Straße und an die AS Adelsried angebunden wird. Die Bebauung befindet sich in einem als Wohngebiet einzustufenden Bereich und besteht aus Einfamilienhäusern mit ein bis zwei Stockwerken (EG und EG + DG). Die zur geplanten OU teilweise parallel verlaufende Autobahn A8 wird aktuell 6-streifig ausgebaut, die im Zuge des Ausbaus vorgesehenen Lärmschutzanlagen befinden sich zwischen Autobahn-km und nördlich der Gemeinde Streitheim und südlich der Autobahn sowie zwischen Autobahn-km und südlich der Gemeinde Adelsried und nördlich der Autobahn. Die geplanten Lärmschutzanlagen weisen bei Streitheim eine Höhe von 5,0 bis 8,5 m und bei Adelsried eine Höhe von 6,0 m über FOK auf. Die genannten Lärmschutzanlagen werden bei der Berechnung der Schallimmissionen aus der geplanten Ortsumfahrung berücksichtigt. Die örtlichen Gegebenheiten wurden durch ein Gelände- und Bebauungsmodell auf der Grundlage eines digitalen Höhenlinienmodells [8] nachgebildet. Die Trassen der zu untersuchenden Straßenverkehrswege wurden anhand der digitalen technischen Planung modelliert. Projekt-Nr.: Seite 5
7 3. Bauvorhaben Das Bauvorhaben hat die verkehrliche Entlastung der Gemeinde Adelsried vom Durchgangsverkehr zum Ziel. Hierdurch werden Adelsried, Kruichen und Ehgatten verkehrlich entlastet. Die Planung der Südumfahrung Adelsried sieht eine Verbesserung der Linienführung südlich von Welden bis Ehgatten auf rund 1,4 km Länge in Verbindung mit einem Straßenneubau von Ehgatten bis südlich Adelsried auf ca. 6,4 km Gesamtlänge vor. Die Trasse der Südumfahrung beginnt am Ortsausgang von Markt Welden und führt von dort aus in südöstlicher Richtung. Im Verlauf der ersten 1,4 km folgt die Achse der Südumfahrung dabei der Bestandsachse der St 2032 alt. Bei Ehgatten beschreibt der Achsverlauf einen leichten Bogen nach Osten, um danach in einem leichten Gegenbogen nach Süden zu verschwenken. Die Trasse wird dabei auf die bestehende Kreisstraße A 33 geführt und folgt deren Achsverlauf in Richtung Streitheim. Danach verschwenkt die Trasse in einem weiten Bogen nach Osten und verläuft in Parallellage zur Autobahn weiter bis zum Bauende südlich von Adelsried. Die Anbindung an das bestehende Straßennetz erfolgt südlich von Adelsried durch einen vierarmigen Kreisverkehr, der die Südumfahrung mit der Ortsdurchfahrt Adelsried (St 2032 alt) sowie mit den Auffahrrampen zur A 8 der AS Adelsried verknüpft. Nördlich von Streitheim-Lüftenberg wird die bestehende Kreisstraße A 33 abgekröpft und als Einmündung mit der vorfahrtsberechtigten Südumfahrung verbunden. Westlich von Ehgatten wird die St 2032 alt abgekröpft und als Einmündung an die vorfahrtsberechtigte Südumfahrung angebunden. 4. Eingangsdaten Zur Erstellung der schalltechnischen Begutachtung wurde ein digitales Berechnungsmodell des Planungsgebiets erstellt. Grundlage des Geländemodells ist ein digitales Höhenlinienmodell [8] mit einer Auflösung von einem Meter. Die Lage der vorhandenen Straßen und Baukörper wurde der digitalen Flurkarte [6] entnommen. Den in Ansatz gebrachten Flächennutzungen liegen im Wesentlichen die Daten der digitalen Flurkarte zugrunde. Das Maß der baulichen Nutzungen sowie die Lage schutzbedürftiger Nutzungen und Fassaden wurden im Rahmen einer Ortsbegehung erhoben und in einer Fotodokumentation erfasst [9]. Die anzusetzenden Verkehrsmengengerüste sowie die technische Planung der zu untersuchenden Südumfahrung wurde vom Staatlichen Bauamt Augsburg zur Verfügung gestellt [7], [5]. Projekt-Nr.: Seite 6
8 5. Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung 5.1 Beurteilungsgrundlagen Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen Neubau eines Straßenverkehrsweges handelt, wird für die Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen die 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung herangezogen. Gemäß 16. BImSchV gilt: 1 Anwendungsbereich (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen- und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Projekt-Nr.: Seite 7
9 2 Immissionsgrenzwerte Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:... Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden." 5.2 Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV Bauliche Eingriffe, welche eine detaillierte schalltechnische Prüfung erfordern: Der im Sinne der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung relevante Umfang der Baumaßnahme ist durch den Neubau der Südumfahrung, in Verbindung mit der baulichen Neugestaltung der Anbindungen an das bestehende Straßenverkehrswegenetz definiert. Der Bau der Südumfahrung stellt zwischen den Anschlüssen an das bestehende Verkehrswegenetz zwischen Ehgatten und Adelsried einen Straßenneubau dar. Die Grenzwerte der 16. BImSchV finden damit bezüglich dieser Baumaßnahme ohne Einschränkung Anwendung. Der Bereich des südlichen Ortsausgangs von Markt Welden und bis zum Neubauabschnitt der St 2032 wird schalltechnisch als erheblicher baulicher Eingriff in die bestehende St 2032 behandelt. Projekt-Nr.: Seite 8
10 Bauliche Eingriffe, welche keiner detaillierten schalltechnischen Prüfung bedürfen: Mit dem Kreisverkehr südlich von Adelsried wird die Anbindung an das bestehende Straßennetz realisiert. Die Errichtung des Kreisverkehrs sowie die Anpassung der Anbindungen an den Kreisverkehr werden als erhebliche bauliche Eingriffe erachtet. Hierbei wird die St 2032 alt leicht nach Westen verschwenkt und rückt damit tendenziell von der Bebauung ab. Zudem wird die Verkehrsmengenbelastung der St 2032 alt als Folge der Umbaumaßnahme von Kfz / 24 h auf Kfz / 24 h reduziert. Die Auffahrrampe zur A 8 in Fahrtrichtung Stuttgart wurde bereits in der Planfeststellung zum 6- streifigen Ausbau der A 8 in diesem Bereich untersucht und wird somit nicht weiter behandelt. Die Anknüpfung der Weldener Straße (Kr A 33) an die geplante OU ist i. S. der 16. BImSchV als erheblicher baulicher Eingriff zu werten. Da sich die maßgeblichen Immissionsorte weit außerhalb des baulichen Eingriffs befinden kann hier eine wesentliche Änderung i. S. 16. BImSchV ausgeschlossen werden, eine detaillierte Untersuchung der Baumaßnahme ist somit nicht erforderlich. 5.3 Summenpegelbetrachtung Nach neuerer Verwaltungspraxis auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung kann ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen auch dann gegeben sein, wenn unter Berücksichtigung der Vorbelastung gesundheitsgefährdende Gesamtlärmbelastungen entstehen. Ein Indiz diese Schwelle stellen die gebietsunabhängigen Pegel 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts gemäß 1 Abs. 2 Nr BImSchV dar. Betrachtet wird die Summenwirkung der Ortsumfahrung Adelsried mit der Autobahn A 8. Projekt-Nr.: Seite 9
11 6. Schallemissionen Die Berechnung der Schallemissionen im Untersuchungsgebiet erfolgt für den Prognosehorizont im Jahr 2025 (Prognose 2025) nach den RLS-90. Die Verkehrsmengen je 24 h und Straßenabschnitt (DTV-Werte) sowie die anzusetzenden Lkw- Anteile je 24 h wurden in einem Verkehrsgutachten des Büros Kurzak [5] für den Prognosehorizont 2025 ermittelt. Die Lkw-Anteile wurden entsprechend dem Gutachten berücksichtigt. Angaben zur abschnittsweisen Aufteilung der Verkehrsmengenangaben finden sich in der Anlage 2 zu dieser Untersuchung. Als Fahrbahnbelag wurde nach dem Stand der Technik einen lärmmindernder Fahrbahnbelag mit einer pegelmindernden Wirkung von D Stro = -2 db bei Tempo > 60 km/h bei der Berechnung berücksichtigt. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 100 km/h. Für den Kreisverkehr und die Anbindung der Auffahrrampen der AS Adelsried sowie der Anbindung der Ortsdurchfahrt Adelsried und der Anbindung der Kr A 33 alt bei Streitheim wurde eine Geschwindigkeit von 50 km/h in die Untersuchung eingestellt. Im Fall der Realisierung der Südumfahrung wird eine Entlastung von Adelsried hinsichtlich des Durchgangsverkehrs im Bereich des südlichen Ortsrandes von ca Kfz / 24 h ohne Südumfahrung auf ca Kfz / 24 h mit Südumfahrung, und somit eine Abnahme des Verkehrs um ca Kfz / 24 h, prognostiziert. In der nachfolgenden Tabelle sind die auf den Verkehrsdaten basierenden Schallemissionen aufgeführt. Projekt-Nr.: Seite 10
12 Tabelle 1: Schallemissionen im Bezugsjahr 2025 basierend auf dem Verkehrsgutachten Kurzak Straße Abschnitt DTV [Kfz / 24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel L m,e [db(a)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht Augsburger Straße an Kreisverkehr Ortseingang Adelsried ,0 6, ,6 51,3 AS Adelsried Rampe zum Kreisverkehr ,0 6, ,0 50,7 St 2032 alt Rampe zum Kreisverkehr ,0 6, ,2 52,8 St 2032 neu St 2032 neu St 2032 neu St 2032 Kr A 33 neu Kreisverkehr Anbindung Streitheim Anbindung Streitheim Ehgatten Ehgatten Markt Welden Ortseingang Markt Welden Anbindung Streitheim an Südumgehung ,0 6, ,4 54, ,0 6, ,0 55, ,0 6, ,0 56, ,0 5, ,3 52, ,0 6, ,8 44,5 St 2032 alt Ehgatten Kruichen ,0 6, ,3 49,8 Fahrbahnzuschläge (D StrO ) sind in der obigen Tabelle nicht enthalten. Projekt-Nr.: Seite 11
13 7. Schallimmissionen 7.1 OU Adelsried Die Berechnung der Schallimmissionen im gesamten Untersuchungsgebiet erfolgt für den Prognosehorizont im Jahr 2025 nach den RLS-90. Die Schallimmissionen im Untersuchungsgebiet wurden getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum an insgesamt 17 repräsentativen Gebäuden berechnet. Hierbei liegen fünf Gebäude im Bereich Adelsried, sechs Gebäude in Streitheim, fünf in Markt Welden und ein Gebäude in Ehgatten. Die Bezeichnungen der Immissionsorte setzen sich aus der Abkürzung des Ortsteils und einer Nummerierung zusammen (Bsp.: AD_IO_01 steht für den Immissionsort 1 in Adelsried). Die Lage der untersuchten Gebäude ist den Lageplänen zum Schallschutz, Unterlage 11.2, Blätter 1 bis 3 zu entnehmen. Die Immissionsorte sollen einen Überblick über die zu erwartenden Schallimmissionen geben. Die maßgebliche Höhe der Berechnungspunkte wurde einheitlich mit 2,8 m angesetzt. Die Anzahl der zu berechnenden Stockwerke wurde entsprechend der im Rahmen einer Ortseinsicht vorgefundenen baulichen Situation festgelegt. Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt für die aus dem Neubau der Südumfahrung (Planfall) resultierenden Schallimmissionen. Deren Beurteilung erfolgt direkt über den Vergleich der Beurteilungspegel mit den Grenzwerten der 16. BImSchV. Die Berechnungsergebnisse der Schallimmissionen aus dem Neubau der Südumfahrung sind in der Anlage 1 und der Unterlage 11.2 beigegeben. Die zugehörigen Grenzwerte der 16. BImSchV sind in den Spalten IGW getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum ausgewiesen. Überschreitungen der Grenzwerte sind in den beiden letzten Spalten angegeben. In Adelsried werden die Grenzwerte der 16. BImSchV von 59/49 db(a) tags/nachts für Wohngebiete um mindestens 4,6/3,0 db(a) tags/nachts unterschritten. In Streitheim werden diese um mindestens 18,2/16,7 db(a) unterschritten und die Grenzwerte von 64/54 db(a) tags/nachts für Mischgebiete um mindestens 19,9/18,4 db(a) tags/nachts. Im Weiler Ehgatten werden die zugrunde gelegten Mischgebietsgrenzwerte durch die geplanten Ortsumfahrung um 14,3/12,8 db(a) tags/nachts unterschritten und somit deutlich eingehalten. In der Marktgemeinde Welden befinden sich Immissionsorte innerhalb eines Gewerbegebiets und innerhalb von Mischgebieten. Hier wurden im Gewerbegebiet Beurteilungspegel von 59,5/51,0 db(a) tags/nachts berechnet. Somit werden die Grenzwerte von 69/59 db(a) um mindestens 9,5/8,0 db(a) tags/nachts unterschritten. In den Mischgebieten wurden Beurteilungspegel von maximal 61,9/53,5 db(a) berechnet, womit die Grenzwerte um mindestens 2,1/0,5 db(a) unterschritten werden. In keinem der betrachteten Bereiche kommt es zu Überschreitungen der geltenden Immissionsgrenzwerte. Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage der 16. BImSchV sind daher nicht erforderlich. Projekt-Nr.: Seite 12
14 7.2 Summenpegelbetrachtung - OU Adelsried und 6-streifiger Ausbau A8 Da sich die Immissionsorte in Adelsried und Streitheim im Einwirkungsbereich der A 8 befinden wurden höchst vorsorglich eine Summenpegelbetrachtung durchgeführt. Grundlage der Beurteilungspegel aus der A 8 ist die Planfeststellungsunterlage zum 6-streifigen Ausbau aus 2004 [10]. Die Summenpegelbetrachtung hat zum Ziel, ggfs. unzumutbare Beeinträchtigungen zu ermitteln, welche sich vor Ort aus der Gesamtlärmsituation ergeben könnten. Die Bildung der Pegelsummen der Schallimmissionen aus der ausgebauten A 8 und der OU Adelsried ergibt an den untersuchten Immissionsorten in der Ortslage Adelsried Beurteilungspegel von maximal 57 db(a) tags und von 50,2 db(a) nachts (AD_IO_05). Die Beurteilungspegel aus beiden Quellen liegen hierbei in einer vergleichbaren Größenordnung. Die Summenpegel liegen weit unter der Schwelle von 70/60 db(a) tags/nachts. Gesundheitliche Gefahren sind bei Beurteilungspegeln dieser Größenordnung auszuschließen. In Streitheim ergeben sich maximale Summenpegel von 60,3 db(a) tags und von 55,5 db(a) nachts (St_IO_06). Die Pegelerhöhung durch den Neubau der OU beträgt tags 0,1 db(a), nachts tritt keine Pegelerhöhung ein. Selbst in der Summe aller Quellen wird der Taggrenzwert für Mischgebiet eingehalten, wie im Übrigen auch an allen anderen Immissionsorten in Streitheim der Taggrenzwert der Lärmvorsorge eingehalten wird. Schallschutzmaßnahmen auf der Grundlage unzumutbarer Beeinträchtigungen können daher auch hier ausgeschlossen werden. Eine tabellarische Aufstellung der Summenpegel ist in der Anlage 3 beigefügt. Projekt-Nr.: Seite 13
15 8. Zusammenfassung Das Staatliche Bauamt Augsburg plant eine Südumfahrung der Ortsdurchfahrt (OD) Adelsried, um die Ortschaft vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Das Bauvorhaben umfasst den Ausbau der St 2032 zwischen Welden und Ehgatten auf einer Länge von etwa 1,4 km, sowie den Neubau der Südumfahrung (St 2032 neu) von Ehgatten bis zum Bau-Ende südlich von Adelsried. Im Rahmen der hierfür zu erstellenden Planfeststellung ist eine schalltechnische Untersuchung auf der Grundlage der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung - Verkehrslärmschutzverordnung - erforderlich. Auf der Basis einer aktuellen Trassierung zur Südumfahrung Adelsried waren die schalltechnischen Auswirkungen des Vorhabens zu prüfen. Anhand der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 - wurden die Schallemissionen und Schallimmissionen für den Prognosehorizont 2025 mit der Neubaumaßnahme an allen relevanten Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme errechnet. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage der Grenzwerte der 16. BImSchV. In Adelsried werden die Grenzwerte der 16. BImSchV von 59/49 db(a) tags/nachts für Wohngebiete um mindestens 4,6/3,0 db(a) tags/nachts unterschritten. In Streitheim werden diese um mindestens 18,2/16,7 db(a) unterschritten, die Unterschreitung der Grenzwerte von 64/54 db(a) tags/nachts für Mischgebiete beträgt minimal 19,9/18,4 db(a) tags/nachts. Im Weiler Ehgatten werden die zugrunde gelegten Mischgebietsgrenzwerte durch die geplanten Ortsumfahrung um 14,3/12,8 db(a) tags/nachts unterschritten und somit auch hier deutlich eingehalten. In der Marktgemeinde Welden befinden sich Immissionsorte innerhalb eines Gewerbegebiets und innerhalb von Mischgebieten. Hier wurden im Gewerbegebiet Beurteilungspegel von 59,5/51,0 db(a) tags/nachts berechnet. Somit werden die Grenzwerte von 69/59 db(a) um mindestens 9,5/8,0 db(a) tags/nachts unterschritten. In den Mischgebieten wurden Beurteilungspegel von maximal 61,9/53,5 db(a) berechnet, womit die Grenzwerte um mindestens 2,1/0,5 db(a) unterschritten werden. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass als Folge der Baumaßnahme Südumfahrung Adelsried zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte keine Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft erforderlich werden, da an allen Gebäuden im Umgriff der Baumaßnahme die Grenzwerte der 16. BImSchV tags und nachts eingehalten werden. Projekt-Nr.: Seite 14
16 Eine ergänzende Summenpegelbetrachtung des Verkehrslärms aus der OU Adelsried zusammen mit den Emissionen der derzeit im Ausbau befindlichen A 8 führte zu dem Ergebnis, dass unabhängig von der Einhaltung der Anforderungen der 16. BImSchV unzumutbare Lärmbelästigungen als Folge der Baumaßnahme ausgeschlossen werden können. Augsburg, Manfred Ertl Projekt-Nr.: Seite 15
17 A) Grundlagenverzeichnis / Literatur Für die Untersuchung wurden folgende Grundlagen herangezogen: [1] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 16. BImSchV, 1990 [2] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswegeschutzmaßnahmenverordnung BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom [3] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [4] BMVBW, Verkehrsblatt 12/97, Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, - VLärmSchR 97 -, 1997 [5] Kurzak, Verkehrsuntersuchung Adelsried Südumfahrung Adelsried, [6] Staatliches Bauamt Augsburg, Digitale Bestandskarten des Planungsgebietes im dxf- Format [7] Staatliches Bauamt Augsburg, Ortsumfahrung Adelsried, technische Planung vom April 2012 [8] Staatliches Bauamt Augsburg, Digitales Geländemodell des Planungsgebietes im dxf- Format [9] Ortseinsicht durch em plan am [10] Autobahndirektion Südbayern, BAB A8 / West Ulm - München, Planfeststellung, 1. Tektur vom B) Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Beurteilungspegeltabellen Verkehrsmengenangaben Summenpegelbetrachtung, OU Adelsried + 6-str. Ausbau der A8 Unterlage 11.2 Lagepläne zum Schallschutz, Blätter 1 bis 3 Projekt-Nr.: Seite 16
18 Beurteilungspegel nach 16. BImSchV Schalltechnische Untersuchung St 2032 Ortsumfahrung Adelsried Schallimmissionen im Prognose-Planfall 2025 Spalte Beschreibung Name Straße, HNr. Nutz. HR SW Grenzwert Pegel Pegel -Grenzwert Immissionsortname(Ortskürzel_IO_Nummer) Straße+Hausnummer Gebietsnutzung Himmelsrichtung der Gebäudeseite Stockwerk Immissionsgrenzwert Tag/Nacht Beurteilungspegel Tag/Nacht Beurteilungspegel -Grenzwert Tag/Nacht Projekt EM Plan, Prinzregentenstraße Augsburg Anlage 1.1 SoundPLAN 7.0
19 Beurteilungspegel nach 16. BImSchV Schalltechnische Untersuchung St 2032 Ortsumfahrung Adelsried Schallimmissionen im Prognose-Planfall 2025 Grenzwert Pegel Pegel -Grenzwert Name Straße, HNr. Nutz. HR SW IGW,T IGW,N LrT LrN T N [db(a)] [db(a)] [db(a)] AD_IO_01 Keltenstr. 28 WA S EG ,7 38,3-12,3-10,7 AD_IO_02 Keltenstr. 26 WA W EG ,5 43,2-7,5-5,8 AD_IO_03 Keltenstr. 24a WA W EG ,7 44,4-6,3-4,6 1. OG 53,3 45,0-5,7-4,0 AD_IO_04 Keltenstr. 22 WA W EG ,6 44,3-6,4-4,7 AD_IO_05 Keltenstr. 20 WA W EG ,0 44,7-6,0-4,3 1. OG 54,4 46,0-4,6-3,0 EH_IO_01 Ehgatten 2 MI NW EG ,1 40,6-14,9-13,4 1. OG 49,7 41,2-14,3-12,8 ST_IO_01 Kornbergstr. 7 WA NO EG ,0 30,5-20,0-18,5 1. OG 40,8 32,3-18,2-16,7 ST_IO_02 Weldener Str. 30 WA O EG ,0 29,5-21,0-19,5 1. OG 39,8 31,3-19,2-17,7 ST_IO_03 Am Hang 3a WA N EG ,0 20,5-30,0-28,5 1. OG 33,4 24,9-25,6-24,1 2. OG 34,9 26,4-24,1-22,6 ST_IO_04 Kornbergstr. 5 MI N EG ,5 29,0-26,5-25,0 1. OG 41,0 32,5-23,0-21,5 ST_IO_05 Kornbergstr. 3 MI N EG ,9 31,4-24,1-22,6 1. OG 42,3 33,8-21,7-20,2 2. OG 43,9 35,4-20,1-18,6 ST_IO_06 Kornbergstr. 1 MI N EG ,6 33,1-22,4-20,9 1. OG 42,9 34,4-21,1-19,6 2. OG 44,1 35,6-19,9-18,4 WE_IO_01 Frickenlohweg 1 MI O EG ,5 46,0-9,5-8,0 1. OG 56,3 47,8-7,7-6,2 WE_IO_02 Frickenlohweg 2 GE O EG ,4 49,9-10,6-9,1 1. OG 59,5 51,0-9,5-8,0 WE_IO_03 Frickenlohweg 4 GE O EG ,4 48,9-11,6-10,1 1. OG 58,6 50,1-10,4-8,9 2. OG 59,5 51,0-9,5-8,0 WE_IO_04 Bahnhofstr. 49 MI W EG ,2 51,8-3,8-2,2 1. OG 61,9 53,5-2,1-0,5 WE_IO_05 Bahnhofstr. 47 MI S EG ,0 52,6-3,0-1,4 1. OG 61,5 53,2-2,5-0,8 Projekt EM Plan, Prinzregentenstraße Augsburg Anlage 1.2 SoundPLAN 7.0
20
21 Beurteilungspegel nach 16. BImSchV Schalltechnische Untersuchung St 2032 Ortsumfahrung Adelsried Name Beurteilungspegel Grenzwerte Ortsumfahrt A 8 Summe Summe - IGW Pegelbeitrag der OU Straße, HNr. Nutz. HR SW IGW,T IGW,N L rt L rn L rt L rn L rt L rn T N T N [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] AD_IO_01 Keltenstr. 28 WA S EG ,7 38,3 52,7 47,8 53,7 48,3-5,3-0,7 1,0 0,5 AD_IO_02 Keltenstr. 26 WA W EG ,5 43,2 54,2 48,9 56,1 49,9-2,9 0,9 1,9 1,0 AD_IO_03 Keltenstr. 24a WA W EG ,7 44,4 53,5 48,3 56,1 49,8-2,9 0,8 2,6 1,5 AD_IO_03 Keltenstr. 24a WA W 1. OG ,3 45,0 54,1 48,8 56,7 50,3-2,3 1,3 2,6 1,5 AD_IO_04 Keltenstr. 22 WA W EG ,6 44,3 52,7 47,6 55,7 49,3-3,3 0,3 3,0 1,7 AD_IO_05 Keltenstr. 20 WA W EG ,0 44,7 52,9 47,7 56,0 49,5-3,0 0,5 3,1 1,8 AD_IO_05 Keltenstr. 20 WA W 1. OG ,4 46,0 53,5 48,2 57,0 50,2-2,0 1,2 3,5 2,0 ST_IO_01 Kornbergstr. 7 WA NO EG ,0 30,5 53,4 48,7 53,6 48,8-5,4-0,2 0,2 0,1 ST_IO_01 Kornbergstr. 7 WA NO 1. OG ,8 32,3 54,9 50,2 55,1 50,3-3,9 1,3 0,2 0,1 ST_IO_02 Weldener Str. 30 WA O EG ,0 29,5 53,7 49,0 53,8 49,0-5,2 0,0 0,1 0,0 ST_IO_02 Weldener Str. 30 WA O 1. OG ,8 31,3 54,6 49,9 54,7 50,0-4,3 1,0 0,1 0,1 ST_IO_03 Am Hang 3a WA N EG ,0 20,5 49,9 45,2 49,9 45,2-9,1-3,8 0,0 0,0 ST_IO_03 Am Hang 3a WA N 1. OG ,4 24,9 51,2 46,5 51,3 46,5-7,7-2,5 0,1 0,0 ST_IO_03 Am Hang 3a WA N 2. OG ,9 26,4 52,5 47,8 52,6 47,8-6,4-1,2 0,1 0,0 ST_IO_04 Kornbergstr. 5 MI N EG ,5 29,0 57,6 52,9 57,6 52,9-6,4-1,1 0,0 0,0 ST_IO_04 Kornbergstr. 5 MI N 1. OG ,0 32,5 58,8 54,1 58,9 54,1-5,1 0,1 0,1 0,0 ST_IO_05 Kornbergstr. 3 MI N EG ,9 31,4 55,6 50,9 55,7 50,9-8,3-3,1 0,1 0,0 ST_IO_05 Kornbergstr. 3 MI N 1. OG ,3 33,8 58,3 53,6 58,4 53,6-5,6-0,4 0,1 0,0 ST_IO_05 Kornbergstr. 3 MI N 2. OG ,9 35,4 59,8 55,1 59,9 55,1-4,1 1,1 0,1 0,0 ST_IO_06 Kornbergstr. 1 MI N EG ,6 33,1 58,4 53,7 58,5 53,7-5,5-0,3 0,1 0,0 ST_IO_06 Kornbergstr. 1 MI N 1. OG ,9 34,4 59,3 54,6 59,4 54,6-4,6 0,6 0,1 0,0 ST_IO_06 Kornbergstr. 1 MI N 2. OG ,1 35,6 60,2 55,5 60,3 55,5-3,7 1,5 0,1 0,0 Projekt EM Plan Prinzregentenstraße Augsbburg Anlage 3
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