Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form
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- Maike Hauer
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1 Fachliche Empfehlung für die Tätigkeit der Fachberater und der Berater für Schulentwicklung (Unterstützungssystem) nach 22 Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen 1. Vorbemerkung Das Unterstützungssystem hat die Aufgabe, Schulen bei der Schulentwicklung, insbesondere der Unterrichtsentwicklung, zu begleiten und zu unterstützen. Ziel ist, die individuelle Förderung jedes Schülers in bestmöglicher Qualität zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Entwicklung einer demokratischen Schul- und Lernkultur. Den Kernbereich des Unterstützungssystems bilden die Fachberatung und die Schulentwicklungsberatung. Die Schulen sollen Angebote des Unterstützungssystems für ihre Unterrichts- und Schulentwicklung nutzen. Fachberater und Berater für Schulentwicklung unterstützen eigenverantwortliche Schulen bei der Erfüllung ihrer Zielvereinbarung. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag im Rahmen eines schulinternen Qualitätsmanagements auf der Basis von externer und interner Evaluation. 2. Fachberater Die Grundsätze der Tätigkeit richten sich nach 22 der Dienstordnung für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen und den Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Ausgehend vom konkreten Einzelfach sind für die Fachberatung fächerübergreifende Aspekte zu beachten. Fachberater sind grundsätzlich für einen Schulamtsbereich zuständig. Die Zuständigkeit kann sich über mehrere Schulamtsbereiche erstrecken. Die entsprechenden Festlegungen trifft das Ministerium. Die Fachberater werden von den Schulartreferenten der Staatlichen Schulämter inhaltlich angeleitet; die Fachberater mit der Zuständigkeit für mehrere Schulamtsbereiche von den Fachreferaten des Ministeriums in Kooperation mit dem ThILLM. Im Bereich der berufsbildenden Schulen leitet das ThILLM auch inhaltlich an. Zu den Aufgaben der Fachberater gehört die Unterstützung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) bei der Gestaltung der zentralen Fort- und Weiterbildung, bei Aufgaben im Rahmen der Berufseingangsphase sowie bei Entwicklungsaufgaben und Implementationsprozessen, die landesweit oder überregional von Bedeutung sind. Inhalt und Umfang der Unterstützung werden einvernehmlich vereinbart. Das ThILLM stellt die notwendigen Wochenstunden zur Verfügung. Die Rechenschaftslegung erfolgt jährlich. 2.1 Zusammenarbeit der Fachberater mit den Schulleitern Die Fachberater werden von den Schulleitern in die Beurteilung des fachlichen sowie des didaktisch-methodischen Entwicklungsstandes des Unterrichts an der Schule und der einzelnen Lehrer einbezogen. Der Stand der Unterrichtsentwicklung und die Qualität des Unterrichts sind mit dem Schulleiter zu erörtern, der bei Bedarf Maßnahmen zur Unterrichtsund Personalentwicklung einleitet. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form
2 2 2.2 Schwerpunkte der Tätigkeit Die Fachberater unterstützen und beraten Lehrkräfte in allen unterrichtsrelevanten Fragen sowie den damit verbundene Aufgaben der Unterrichts- und Schulentwicklung. Schwerpunkte sind insbesondere: - Unterstützung der fach- und bildungsgangspezifischen Gestaltung der schulinternen Lehr- und Lernplanung - Umsetzung der Lehrpläne beziehungsweise von Rahmenlehrplänen im berufsbildenden Bereich - Gestaltung eines kompetenzorientierten Fachunterrichtes - Inklusion - fächerverbindendes, fächerintegrierendes sowie fächerübergreifendes Arbeiten - Arbeit an spezifischen inhaltlichen sowie didaktisch-methodischen Fragestellungen - Aufgaben im Rahmen der Berufseingangsphase - Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen, Kompetenztests und Vergleichsarbeiten - inhaltliche Vorbereitung und Begleitung von Wettbewerben und Olympiaden Die Arbeit der Fachberater wird bestimmt durch: - den Bildungsplan, die Lehrpläne, die Nationalen Bildungsstandards - Vorgaben des Ministeriums - Vorgaben des ThILLM - Vorgaben der Staatlichen Schulämter - eigene Analysen und datenbasiertes Steuerungswissen, Auswertungen der Kompetenztests sowie der zentralen Prüfungen - die Entwicklungsvorhaben der Schulen Weitere Schwerpunkte sind: - schulinterne Fortbildung Fachberater unterstützen die Fachkonferenzen und andere schulinterne Gruppen bei deren Arbeit an der Schule. Dabei stehen die Entwicklungsfragen der Einzelschule im Vordergrund. - regionale Fortbildung Fachberater sind verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Evaluation von Fortbildungsangeboten in ihrem Zuständigkeitsbereich. - überregionale und zentrale Fortbildung Fachberater unterstützen das ThILLM bei überregionalen und zentralen Fortbildungsangeboten. - Beratung Fachberater beraten einzelne Lehrkräfte, Fachkonferenzen und Schulen innerhalb ihres Zuständigkeits- und Aufgabenbereichs. Die Fachberater unterstützen Schulversuche und Projekte zur Schulentwicklung. Fachberater können für Fächer, in denen der Erwerb einer Unterrichtserlaubnis möglich ist, beauftragt werden, bei der Durchführung der Leistungsfeststellung und der Abnahme von Lehrproben mitzuwirken. Darüber hinaus öffnen Fachberater den eigenen Unterricht für Unterrichtsbesuche anderer Lehrkräfte und von Fachkonferenzen.
3 3 Die inhaltlichen Schwerpunkte sind von den zuständigen Referenten mit den Fachberatern des Staatlichen Schulamtes jeweils für das folgende Schuljahr zu vereinbaren, dabei sind die zur Verfügung stehenden Wochenstunden festzulegen. Über die Tätigkeit ist jährlich Rechenschaft abzulegen. Dabei sollen Erfahrungen und Erkenntnisse über die Qualität des Unterrichts dargestellt und Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit abgeleitet werden. Die Rechenschaftslegung der Fachberater mit der Zuständigkeit für mehrere Schulamtsbereiche wird dem Ministerium vorgelegt. 2.3 Anforderungsprofil Fachberater müssen fach- und schulartbezogen ausgebildet sein. Es wird erwartet, dass sie den aktuellen Stand der bildungs- und erziehungswissenschaftlichen Forschung sowie der Fachwissenschaft kennen und darstellen können. Fachberater für den fachtheoretischen Unterricht an berufsbildenden Schulen beziehungsweise für die Schwerpunkte der Wahlschulformen müssen schulartspezifisch ausgebildet sein. Die Auswahl der Fachberater erfolgt unter den im Landesdienst stehenden Lehrkräften auf Grundlage einer Interessenbekundung und nach dienstlichen Erfordernissen durch die Staatlichen Schulämter beziehungsweise das Ministerium. Fachberater verfügen über Wissen und Kompetenzen insbesondere: - in der Didaktik und Methodik des jeweiligen Faches, des Bildungsgangs bzw. des jeweiligen Berufsfeldes - in fächerverbindenden und fachübergreifenden Schwerpunkten und Inhalten - zu Lehrplänen und zu deren Grundsätzen sowie fachspezifischen Besonderheiten - zur Unterrichtsentwicklung und zur Leistungseinschätzung - zur Individualisierung von Lernprozessen - der Beratung, in der Kommunikation und Moderation - im Veränderungsmanagement 2.4 Fächer- und Aufgabenbereiche der Fachberatertätigkeit Die Fächer- und Aufgabenbereiche werden in der Anlage festgelegt und fortgeschrieben. Von besonderer Bedeutung sind Fächer, in denen zentrale Abschlussprüfungen und Kompetenztests stattfinden. 3. Berater für Schulentwicklung Die Berater für Schulentwicklung stellen die individuelle Förderung der Schüler als durchgängiges Prinzip des Lehrens und Lernens in den Mittelpunkt. Zu den Aufgaben der Berater für Schulentwicklung gehört die Unterstützung des ThILLM bei der Gestaltung der zentralen Fort- und Weiterbildung sowie bei Entwicklungsaufgaben und Implementationsprozessen, die landesweit oder überregional von Bedeutung sind. Inhalt und Umfang der Unterstützung werden einvernehmlich vereinbart. Das ThILLM stellt die notwendigen Wochenstunden zur Verfügung. Die Rechenschaftslegung erfolgt jährlich. Zur Erfüllung von zeitweiligen Aufgaben für Thüringen können durch das für das Unterstützungssystem zuständige Referat des TMBWK Landeskoordinatoren bestimmt werden. Die dafür notwendigen Wochenstunden stellt das Ministerium zur Verfügung. Die Tätigkeit ist mit dem ThILLM abzustimmen.
4 4 3.1 Schwerpunkte der Tätigkeit Die Berater für Schulentwicklung unterstützen die Schulen in überfachlichen Aufgaben sowie bei der Schulentwicklung. Dabei wird Schulentwicklung als Einheit von Lernen und Lehren, Personalentwicklung und Teamentwicklung sowie Organisationsentwicklung verstanden. Berater für Schulentwicklung können zugleich Fachberater sein. Die Berater für Schulentwicklung sind den für die Schulentwicklung zuständigen Referenten der Staatlichen Schulämter zugeordnet. Schwerpunkte sind insbesondere: - Begleitung von Teamentwicklungsprozessen mit dem Ziel der Förderung einer demokratischen Schul- und Lernkultur - Unterstützung und Begleitung schulspezifischer Entwicklungsprozesse - Unterstützung bei der Entwicklung schulinterner Lehr- und Lernplanung - Inklusion - Begleitung bei der Umsetzung schulspezifischer Zielvereinbarungen - Berater für Schulentwicklung unterstützen das ThILLM bei überregionalen und zentralen Fortbildungsangeboten. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind jeweils für das folgende Schuljahr zu vereinbaren, dabei sind die zur Verfügung stehenden Wochenstunden festzulegen. Über die Tätigkeit ist jährlich Rechenschaft abzulegen. 3.2 Aufgabenbereiche der Berater für Schulentwicklung - Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt Unterrichtsentwicklung - Individualisierung und Leistungseinschätzung - Demokratiepädagogik/Gewaltprävention/Kinderschutz/Gesundheitsförderung - Berufs- und Studienorientierung - Verständnisintensives Lernen - Bildung für nachhaltige Entwicklung 3.3 Anforderungsprofil Berater für Schulentwicklung müssen den aktuellen Stand der bildungs- und erziehungswissenschaftlichen Forschung kennen und praktische Erfahrungen in der Beratungstätigkeit haben. Ihre Auswahl unter den im Landesdienst stehenden Lehrkräften erfolgt durch die Staatlichen Schulämter auf Grundlage einer Interessenbekundung und nach dienstlichen Erfordernissen. Berater zur Schulentwicklung verfügen aufgabenbezogen über Wissen und Kompetenzen insbesondere zu: - Prozessbegleitung und Beratung - Konzeptentwicklung - Veränderungsmanagement - Kommunikation und Moderation - Konfliktmanagement - gruppendynamischen Prozessen/Teamentwicklung - Schulentwicklung - Methoden der Ist-Stand-Analyse - Zielformulierung - Maßnahmeplanung - Implementierung
5 5 - Qualitätsmanagement und Evaluation 4. Fort- und Weiterbildung für die Fachberater und für die Berater für Schulentwicklung Das ThILLM organisiert und koordiniert die Fort- und Weiterbildung der Fachberater sowie der Berater für Schulentwicklung. Die fachliche Anleitung erfolgt durch das ThILLM auf dem aktuellen Stand der bildungs- und erziehungswissenschaftlichen Forschung. 5. Dienst- und Fachaufsicht Die Dienst- und Fachaufsicht über die Fachberater und Berater für Schulentwicklung wird von den Staatlichen Schulämtern ausgeübt. Die Fachaufsicht über die Fachberater, deren Zuständigkeit sich über mehrere Schulamtsbereiche erstreckt, übt das Ministerium aus. 6. Organisation und Planung Für das Unterstützungssystem des Schulamtes sind Fachberater sowie Berater für Schulentwicklung festzulegen. Bei der Planung sind die Zielvereinbarungen und der Bedarf der Schulen zu berücksichtigen. Für die Aufgaben der Fachberater sind die zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden zu konzentrieren. Die Lehrerwochenstunden für die Fachberatung und Beratung für Schulentwicklung können miteinander verbunden werden. Die Mindeststundenzahl soll jeweils fünf Lehrerwochenstunden umfassen. Dienstreiseaufträge der Fachberater und der Berater für Schulentwicklung werden von den Staatlichen Schulämtern genehmigt und abgerechnet. Notwendige Sachausgaben wie Telefon-, Kopiergebühren sowie Portokosten sind ebenfalls von den Staatlichen Schulämtern zu tragen. Die Planung der Staatlichen Schulämter ist dem für das Unterstützungssystem zuständigen Referat des Ministeriums für das jeweils folgende Schuljahr zur Bestätigung vorzulegen. Die Koordination und Organisation der Tätigkeit der Fachberater sowie der Berater für Schulentwicklung obliegt dem für das Unterstützungssystem zuständigen Referat des Staatlichen Schulamtes. Mindestens einmal jährlich findet eine Strategieberatung unter Beteiligung der Staatlichen Schulämter, des ThILLM und des Ministeriums statt. In dieser Beratung werden nach einer Analyse des Arbeitsstandes die Schwerpunkte für die weitere Arbeit vereinbart. 7. In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmung Diese Fachliche Empfehlung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Aus Gründen der Personalplanung kann im Schuljahr 2011/12 nach den bisher geltenden Bestimmungen gearbeitet werden. Erfurt, den 12. Januar 2012 Prof. Dr. Roland Merten Staatssekretär
6 6 Anlage (Stand: 1. November 2012) A - Fächer- und Aufgabenbereiche der Fachberatertätigkeit an allgemein bildenden Schulen Grundschule, Thüringer Gemeinschaftsschule - Schuleingangsphase - Deutsch - Mathematik - Heimat- und Sachkunde - Werken - Schulgarten - Kunsterziehung - Musik - Englisch in der Grundschule - Ethik - Religionslehre - Sport Diese Fachberater sind ebenfalls zuständig für den Bildungsgang Grundschule an den Förderschulen sowie für die Klassenstufen 1 bis 4 der Thüringer Gemeinschaftsschule. Eine Bündelung in Fächergruppen ist möglich. Fachberater mit der Zuständigkeit für Thüringen - Französisch (GS) - frühkindliche Bildung Förderschule/sonderpädagogische Förderung - Förderschwerpunkt Lernen - Förderschwerpunkt Sprache - Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Fachberater mit der Zuständigkeit für Thüringen: - Förderschwerpunkte Hören, Sehen, Geistige Entwicklung, Körperlich motorische Entwicklung, Autismus - Berufsorientierung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf - Team zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung (TQB) Regelschule, Thüringer Gemeinschaftsschule (ab Klassenstufe 5) - Deutsch - Mathematik - Englisch - Französisch - Technisches Werken - Mensch-Natur-Technik - Biologie - Chemie
7 7 - Physik - Astronomie - Geografie - Geschichte - Sozialkunde - Ethik - Religionslehre - Kunst - Musik - Sport - Wirtschaft-Recht-Technik - Darstellen und Gestalten - Natur und Technik - Sozialwesen - Russisch - Wirtschaft-Umwelt-Europa - Informatik - Medienkunde Die Fachberater für die genannten Fächer sind ebenfalls zuständig für den Bildungsgang Regelschule an den Förderschulen. Eine Bündelung in Fächergruppen ist möglich. Die Priorität liegt bei den Fächern der zentralen Abschlussprüfungen. Fachberater mit der Zuständigkeit für Thüringen: - Wahl- oder Wahlpflichtfächer - Italienisch - Spanisch Gesamtschule, Thüringer Gemeinschaftsschule (ab Klassenstufe 5), Gymnasium - Deutsch - Mathematik - Englisch - Französisch, Italienisch, Latein, Russisch, Spanisch abhängig vom jeweiligen Angebot der Schulen - Mensch-Natur-Technik - Biologie - Chemie - Physik - Astronomie - Geografie - Geschichte - Sozialkunde - Wirtschaft und Recht - Ethik - Religionslehre
8 8 - Kunst - Musik - Sport - Darstellen und Gestalten - Gesellschaftswissenschaften - Informatik - Medienkunde - Naturwissenschaften und Technik - Seminarfach Eine Bündelung in Fächergruppen ist möglich. Zu weiteren Fächern, Fächergruppen oder fächerübergreifenden Themen können Fachberater festgelegt werden, wenn die personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Fachberater, die auch schulartübergreifend tätig werden können (außer Grundschulen): - musisch-künstlerischer Bereich - Sport - Religionslehre/Ethik - Astronomie Alle Fachberater an Regelschulen, Gesamtschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen und Gymnasien berücksichtigen die Grundprinzipen der Projektarbeit bzw. das Seminarfach.
9 9 B - Fächer- und Aufgabenbereiche der Fachberatertätigkeit an berufsbildenden Schulen Berufsbildende Schulen 1. Allgemeiner Unterricht (für alle Schulformen) - Berufsethische Grundfragen - Deutsch - Englisch - Mathematik - Sozialkunde - Sport Fachberater mit der Zuständigkeit für Thüringen: - Ethik - Französisch - Religionslehre (kath. u. ev.) Die Fachberatung im allgemeinen Unterricht kann auch von einem Fachberater der Regelschulen, Gesamtschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen und Gymnasien mit wahrgenommen werden. 2. Fachtheoretischer Unterricht a) Berufsschule Fachberater mit der Zuständigkeit für Thüringen: - Wirtschaft und Verwaltung - Banken und Versicherungen (2) - Handel (3) - Industrie (2) - Lager und Transport - Öffentliche Verwaltung - Recht und Steuern - Tourismus - Metalltechnik - Bereich SHK - andere handwerkliche Metallberufe - Industrielle Metallberufe (3) - Fahrzeugtechnik (3) - Elektrotechnik - handwerkliche Elektroberufe - industrielle Elektroberufe - Bautechnik - Fachbereich Ausbau - Fachbereich Hochbau - Fachbereich Tiefbau - Holztechnik (2)
10 10 - Ernährung und Hauswirtschaft - Back- und Süßwarenherstellung - Fleischverarbeitung - Gastgewerbe (3) - Hauswirtschaft - Agrarwirtschaft (2) - Berufsvorbereitung und Berufsausbildung Benachteiligter und Behinderter (5) - Textiltechnik und Bekleidung - Farbtechnik und Raumgestaltung - Körperpflege - Medizinischer und zahnmedizinischer Fachangestellter - Wirtschaftslehre (gewerblich-technischer Bereich) (3) b) Wahlschulformen Die Fachberater betreuen die Fächer des Fachunterrichts in den Schulformen berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Höhere Berufsfachschule - zweijährige Bildungsgänge und der Berufsfachschule - ein- und zweijährige Bildungsgänge, nicht berufsqualifizierend, für die jeweilige Fachrichtung bzw. den jeweiligen Schwerpunkt. Fachberater mit der Zuständigkeit für Thüringen: - Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung (3) - Fachrichtung Technik - Schwerpunkt Elektrotechnik - Schwerpunkt Metalltechnik - Schwerpunkt Bautechnik - Schwerpunkt Ph/Ch/Bio - Schwerpunkt Gestaltungstechnik - Schwerpunkt Daten- und Informationstechnik - Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft - Fachrichtung Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Gesundheit (3) - Schwerpunkt Soziales (3)
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