SA/185/IV. Schriftliche Anfrage Antwort BVV Friedrichshain-Kreuzberg. An welchen Schulen geht man (nicht) gern auf die Toilette?

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1 Schriftliche Anfrage Antwort BVV Friedrichshain-Kreuzberg SA/185/IV Eingereicht durch: Eingang BVV: Alagöz, Gülten Weitergabe an BA: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fälligkeit (Eingang BVV): Beantwortet: Antwort von: Erledigt: Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Erfasst: Geändert: An welchen Schulen geht man (nicht) gern auf die Toilette? Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Hat der Bezirk eine Übersicht darüber, welche sanitären Anlagen an welchen Schulen am dringendsten sanierungsbedürftig sind? Wenn ja: bitte aufführen. Ja. Zum einen gibt es in den Bezirken die Sanierungsbedarfslisten (Statusabfrage), die hochbauseitig erstellt und gepflegt werden. Hierin wird der (gesamte) Sanierungsbedarf je Schulstandort erfasst (siehe Auszug Statusabfrage, Anlage 1). Darüber hinaus gibt es anhand von Erkenntnissen des Schulamtes (Begehungen, Vor-Ort- Termine etc.) bereits Schulstandorte, die seitens des Schulamtes und nach Einschätzung des Hochbauservice für dringend sanierungsbedürftig gesehen werden. Dazu gehören die Sanitäranlagen der folgenden Schulen: 1. Lenau-Grundschule, Nostitzstr Charlotte-Salomon-Grundschule, Großbeerenstr Hector-Peterson-Oberschule, Tempelhofer Ufer Hunsrück-Grundschule, Manteuffelstr Wie hoch wird das jeweilige Kostenvolumen geschätzt, um die dringend sanierungsbedürftigen Sanitäranlagen angemessen zu sanieren? Welche Maßnahmen sind genau notwendig? Das Kostenvolumen für die dringend sanierungsbedürftigen Sanitäranlagen wird auf geschätzt ( für Schulen, für Sporthallen). Siehe hierzu ebenfalls Anlage 1. Zu den notwendigen Maßnahmen zählen insbesondere: - Ersatz der Sanitärobjekte - neue Sanitärleitungen (Wasser- und Abwasserrohrleitungen) - neue Fliesenspiegel - neue Fußböden - neue Trennwände etc. - Malerarbeiten.

2 3. Gibt es einzelne Sanitäranlagen an Schulen, die nicht mehr nutzbar sind? Dem Schul- und Sportamt sind keine Sperrungen bekannt. 4. Welche Sanierungen von sanitären Anlagen sind im laufenden Jahr geplant, welche Sanierungen wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt? Aus dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm 2014 sind folgende Sanierungsmaßnahmen von Sanitäranlagen geplant: - Rosa-Parks-Grundschule: zzgl Jens-Nydahl-Grundschule (Sporthalle) - Carl-von-Ossietzky-Schule (Sporthalle) (Gesamt) Die Maßnahmen von 2009 bis 2014 entnehmen Sie bitte der Anlage Wann wurde der Auftrag zur Reinigung von Schulgebäuden zuletzt ausgeschrieben? Welche Lose wurden ausgeschrieben und welche Leistungs- und Qualitätsanforderungen waren in diesen Ausschreibungen konkret verankert (Richtzahl der pro Stunde zu reinigenden m², DIN-Norm, Musterhygieneplan, Reinigungsfrequenzen u. ä.)? Die letzte Ausschreibung erfolgte 2011 extern über Vergabestelle des BA Lichtenberg im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in 5 Losen nach Regionen. Grundlage für die ausgeschriebenen Reinigungsleistungen waren neben den Erfahrungen und Erkenntnissen des Schulamtes die DIN Reinigung und der Musterhygieneplan des Landes Berlin. 6. Kam es bei diesen Vergaben zu rechtlichen Problemen/ Klagen? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen für den Bezirk? Nein. Probleme gab es jedoch bei der zuvor durch das Schulamt durchgeführten Ausschreibung zur Schulreinigung. Dieser drohte die Prüfung durch die Vergabekammer und wurde nach Prüfung auf Empfehlung des Rechtsamtes seinerzeit aufgehoben. Als Konsequenz verständigte man sich auf eine externe Vergabe der Leistung (in diesem Fall: Vergabestelle des BA Lichtenberg). 7. Liegen dem Bezirk Beschwerden über mangelhafte Reinigungsleistungen an Schulen aus den letzten 12 Monaten vor? Wenn ja, wie viele und an welchen Schulen bzw. welche Schulen waren am meisten betroffen? Beschwerden und Mängel über mangelhafte Reinigungsleistungen an Schulen liegen dem Schul- und Sportamt vor. Eine Statistik hierüber wird nicht geführt, da Beschwerden und Mängel in unterschiedlichster Art und Qualität eingehen. An den Standorten, an welchen die Probleme qualitativ am gravierendsten waren (insgesamt 14), hat sich das Schulamt im Januar 2014 von der Reinigungsfirma getrennt. So erfolgte eine Vertragsauflösung an den Schulstandorten: - Zille-GS (Boxhagener Str.) - Schule am Friedrichshain - Ludwig-Hoffmann-GS - Thalia-GS - Galilei-GS - Liebmann-Schule - Modersohn-GS - Lemgo-GS - Robert-Koch-OS - H. Hesse-OS - Adolf-Glaßbrenner-GS

3 - Bürgermeister-Herz-GS - E.-Lasker-OS - Hector-Peterson-Schule Mit dieser Trennung ist ebenfalls ein deutlicher Rückgang der Beschwerden und Mängel zu verzeichnen. 8. (Wie und von wem) Wurde auf die Beschwerden reagiert? Existiert ein formalisiertes Beschwerdemanagement bei mangelhafter Leistung der Putzfirmen? Selbstverständlich ist das Schulamt bemüht, auf alle Beschwerden (zeitnah) zu reagieren. Ein formalisiertes Beschwerdemanagement gibt es dabei nicht. Werden Mängel bei der durch die Reinigungsfirma durchzuführenden Reinigung seitens der Schule im Anschluss an die erbrachte Reinigungsleistung festgestellt, sind diese mittels den zur Verfügung gestellten Vordruck an die Reinigungsfirma zu senden. Vertraglich hat die Fa. sowohl das Recht als auch die Pflicht, ihre Leistung gemäß der vertraglich vereinbarten Umfanges entsprechend nachzubessern. Um einen Überblick sowohl mengenmäßiger als auch qualitativer Art zu haben, sind diese an die Fa. zu richtenden Mängelanzeigen ebenfalls in Kopie bzw. als Durchschrift an das Schulamt zu übersenden. Sofern für das Schulamt ersichtlich ist, dass wesentliche Teile des vereinbarten Reinigungsumfanges nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden, Mängelanzeigen nicht oder nicht wie gewünscht den erhofften Erfolg bringen, kommt es unter Beachtung des Vertrages am Monatsende zu entsprechenden Entgeltkürzungen in den Bereichen, in denen die Leistung nicht oder nur ungenügend erbracht wurden. Darüber hinaus werden nach Bedarf gemeinsame Vor-Ort-Termine mit allen Beteiligten organisiert, um zum einen den Sachverhalt aufzuklären bzw. Missverständnisse auszuräumen als auch für eine künftige Verbesserung der Reinigungsleistung zu sorgen. Sollten auch diese Maßnahmen ebenfalls fehlschlagen, stehen dann noch die Möglichkeiten einer Abmahnung und der Vertragskündigung - auflösung als letztes Mittel zur Verfügung. 9. Musste der Bezirk innerhalb der letzten drei Jahre Kündigungen oder Sanktionen aufgrund mangelhafter Reinigungsleistungen an Schulen verhängen? Ja, an 14 Standorten hat sich das Schul- und Sportamt im Januar 2014 von einer Reinigungsfirma getrennt (siehe Frage 7). 10. Wie viel Mittel stellt der Bezirk zur Reinigung von Schulgebäuden zur Verfügung, wie haben sich diese Mittel in den letzten fünf Jahren verändert? 2009: : : : : : (Haushaltsplan)* * Durch die Neuvergabe der Leistung an 14 Standorten werden Mehrkosten in Höhe von etwa /Jahr erwartet.

4 11. Wie viel Personal steht im Bezirk für vergaberechtliche Fragen (Ausschreibung, Kontrollen, Beschwerdemanagement, Sanktionen) zur Verfügung? Im Schul- und Sportamt steht lediglich eine Mitarbeiterin für Kontrollen, Beschwerdemanagement, Sanktionen und darüber hinaus für die (umfangreiche) Rechnungsbearbeitung mit einer ¾-Stelle zur Verfügung. Für vergaberechtliche Fragen steht grundsätzlich kein Personal zur Verfügung, sodass das Schul- und Sportamt auf (externe) Unterstützung wie der Vergabestelle des BA Lichtenberg angewiesen ist (lediglich ein Mitarbeiter des Amtes ist im Rahmen seiner Möglichkeiten das Amt hinsichtlich Vertragsangelegenheiten unterstützend tätig). 12. Welche good practice Beispiele für pädagogische Konzepte und Engagement für Schulhygiene und Gesundheit sind dem Bezirksamt im Bezirk bekannt? Zu erwähnen ist hierbei ein Projekt der Handwerkskammer, welches derzeit an der Bürgermeister-Herz-GS zum Tragen kommt. Hier erklärt sich einer (Sanitär-) Fachfirma bereit, Sanitärobjekte in einem WC kostenfrei zu ersetzen, sodass (lediglich) die Kosten für die darüber hinaus notwendigen Arbeiten seitens des Bezirkes übernommen werden müssen (die kostenintensive Erneuerung der Rohrleitungen ist nach vorheriger baufachlicher Prüfung in diesem Fall nicht erforderlich). Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Beckers

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