Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbh für das Stromnetz 1 und 2

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1 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbh für das Stromnetz 1 und 2 Ausgabe 05/2012

2 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz 1 Allgemeines INHALT 2 Erläuterungen und Konkretisierungen zur TAB Mittelspannung 2008 des BDEW Zu 1.3 Zu 1.4 Zu 2.4 Zu 3.1 Zu 3.2 Zu 4 Zu 7 Abbildung 1 Abbildung 2 Anmeldeverfahren Inbetriebnahme Netzrückwirkungen Baulicher Teil Elektrischer Teil Abrechnungsmessung Erzeugungsanlagen Übergabeschutzschrank Übergabeklemmleiste NB-Kunde Prinzipanbindung Übergabe-Schutz-Schrank Abbildung 3 Anschlussschema Prozesserfassugs-, verarbeitungs- und - übertragungseinheit Anhang A Anhang B Dokumente/Formblätter Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung 2

3 TAB-Mittelspannung der RNG 1. Allgemeines Als Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten die: Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz -TAB Mittelspannung 2008 des BDEW Ausgabe Mai 2008 (bei Verweisen BA genannt) Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW (bei Verweisen EA genannt) mit den Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie die nachfolgend aufgeführten individuellen Bedingungen der Rheinischen NETZGesellschaft mbh (RNG). In den individuellen Bedingungen sind die wesentlichen technischen und organisatorischen Auslegungen für den Netzanschluss und die elektrische Installation aller an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen und anzuschließenden Anlagen für das Stromnetz 1 und 2 der RNG. Dies sind die Städte/Gemeinden: Bergisch Gladbach, Kürten, Lindlar und Odenthal (Stromnetz 1) Köln (Stromnetz 2). Die TAB dienen der sicheren und störungsfreien Versorgung. Die TAB konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE Normen, DIN Normen, sowie andere Richtlinien und Bestimmungen). Sie gelten für Neuanschlüsse an das Verteilungsnetz der RNG sowie für Anschlussänderungen. Anschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Anschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbauzeitpunkt gültige TAB. Für den Anschluss von Kundenanlagen an die Mittelspannungsnetze der RNG, die eine Nennspannung größer als 10/11 kv haben, gelten besondere Bestimmungen. Der Bau und Betrieb einer solchen Kundenanlage ist daher im Einzelfall abzustimmen. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Die RNG oder deren Beauftragte (im folgenden NB genannt) behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der NB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage. Die TAB gilt ab dem Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 3 von 14

4 TAB-Mittelspannung der RNG 2. Erläuterungen und Konkretisierungen zur TAB Mittelspannung 2008 Die nachstehend beschriebenen spezifischen Ergänzungen und Konkretisierungen der RNG sowie die notwendigen Präzisierungen sind den jeweiligen Nummerierungen der BDEW- Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 zugeordnet. Entsprechende individuellen Bedingungen zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW sind ebenfalls eingearbeitet. zu 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Bei der Anmeldung sind alle anschlussrelevanten Unterlagen (siehe Anhang A) und die vollständig ausgefüllten Vordrucke spätestens 6 Wochen vor Fertigungsbeginn/Schaltanlagenbestellung in digitaler Form(PDF-Format) einzureichen. Abweichend wird ein Lageplan im Maßstab von 1:250 gefordert. Erfolgt der Einsatz von Schaltanlagen mit Sekundärtechnik so sind die für die Werksfertigung benötigten Schaltpläne spätestens 6 Wochen vor Fertigungsbeginn/Schaltanlagenbestellung zwecks Plausibilitätsprüfung einzureichen. Im Falle einer Schaltanlageneinbindung im geschlossenen Ring und der Beistellung eines Schutzübergabeschrankes wird vom NB ein Prinzipanbindungsschaltbild zur Verfügung gestellt (siehe Schutzeinrichtungen). Die Technischen Unterlagen (Mittelspannungs-Schaltpläne, Schaltpläne Sekundärtechnik nach IEC bzw. DIN ) werden auf die Belange des Netzbetreibers geprüft und mit einem Sichtvermerk versehen. Anmerkungen des NB sind bei der Ausführung vom Errichter der Anlage zu berücksichtigen. zu 1.4 Inbetriebsetzung Vor dem Beginn der Kabelarbeiten/-einführung muss der Stationsraum abgenommen sein. Für die Funktionsprüfung, Abnahme und Inbetriebsetzung der Anlage ist eine frühzeitige Bekanntgabe des Terminplanes mit einem verbindlichen Inbetriebsetzungstermin erforderlich. Spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin reicht der Kunde dem NB den Inbetriebsetzungsauftrag sowie ggf. die aktualisierten Schaltplanfertigungsunterlagen zwecks Abnahmeprüfung vor Ort ein. Vor der Inbetriebsetzung erfolgt nach Fertigstellung und Fertigmeldung die Funktionsprüfung und Abnahme (Prüfung der TAB-relevanten Funktionen) der Gesamtanlage. Sind aufgrund von Fehlern, welche der NB nicht zu vertreten hat, weitere Prüfungen notwendig, so werden diese Arbeiten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Abnahme wird entsprechend der Checkliste Anhang A dokumentiert. Im Vorfeld tauschen NB und Anlagenbetreiber die jeweiligen Ansprechpartner und Telefonnummern der betriebs- und netzführenden Stellen aus. Spätestens 3 Monate nach Inbetriebsetzung sind dem NB die revidierten Schaltplanunterlagen zu übergeben. Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 4 von 14

5 TAB-Mittelspannung der RNG zu 2.4 Netzrückwirkungen BA Tonfrequenzen Rundsteuerung EA Tonfrequenzen Rundsteuerung Die Tonfrequenz-Rundsteueranlagen werden mit folgenden Frequenzen betrieben: Stromnetz 1: Rundsteuerfrequenz = / 3 Hz bzw / 3 Hz (eine objektspezifische Information erhalten Sie auf Anfrage) Stromnetz 2: Rundsteuerfrequenz = Hz zu 3.1 Baulicher Teil Allgemeines Der Standort der Transformatorenstation ist grundsätzlich so zu wählen, dass die Netzanschlusskabel auf dem Grundstück des Anschlussnehmers direkt (gerade Trassenführung) und auf kürzestem Wege in die Transformatorenstation eingeführt werden können Einzelheiten zur baulichen Ausführung Bei Transformatorenstationen in Gebäuden muss der Zugangsweg eine durchgängige Höhe von mindestens 2,2 m aufweisen. Die Schaltgangbreite muss mind. 1,50 m betragen. Bei allen nicht fabrikfertigen Stationen (industriell gefertigt) ist ein qualifizierter Nachweis über die Beherrschung des Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers zu erbringen. Das beinhaltet sowohl eine Bewertung des Baukörpers sowie ein Nachweis aller Ein- und Anbauteile wie Be- und Entlüftung oder Türen. Der bauliche Brandschutz des Stationsraumes ist entsprechend der Anforderungen an das Gebäude auszuführen. Bei nicht fabrikfertigen Stationen müssen die Decken und Wände fugenglatt und weiß gestrichen sein. In hochwassergefährdeten Gebieten hat der Anschlussnehmer auf seine Kosten Vorkehrungen zum Schutz der Transformatorstationen zu treffen, z. B. Bereitstellung einer druckwasserdichten Mauerdurchführung. Sind im Netzgebiet Köln in einem Netzabschnitt alle Transformatorstationen oberhalb der Hochwassermarke angebracht gilt diese Anforderung ebenfalls für weitere Transformatorstationen/Netzanschlüsse. Generell wird empfohlen Transformatorstationen (oberkante Doppelboden) und Zählerschränke oberhalb 11,30 m Kölner Pegel anzubringen. Eine Abstimmung ist mit dem NB erforderlich. Trassenführung der Netzanschlusskabel Der Anschlussnehmer sorgt bei Kabelanschlüssen im Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Kabels in der Gebäudeeinführung. Werden Anschlusskabel in einem Gebäude verlegt, ist die Kabelbühne/pritsche in einer geschlossenen Bauform auszuführen und außen mit 10/11 kv-netzkabel zu kennzeichnen. Beleuchtung und Steckdosen Es sind zwei Brennstellen zu installieren. Kabelfehlerortung/Kabelprüfung Zur Ortung und Prüfung von Kabeln muss der Anschluss des Prüffahrzeugs möglich sein. Ein möglicher Standort des Fahrzeugs darf max. 40 m von der Schaltanlage entfernt sein, die Prüfkabel müssen behinderungsfrei zur Schaltanlage verlegt werden können. Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 5 von 14

6 TAB-Mittelspannung der RNG In SF6-Anlagen besteht an Kabelschaltfeldern, die Möglichkeit die Verriegelung zur Öffnung der Kabelraumabdeckung, bei eingeschaltetem Erdungsschalter, auszusetzen. Endverschlüsse müssen so ausgebildet sein, dass diese entweder mit Anschlusszangen oder mit standardisierten Messadaptern (z.b. an Winkelsteckern) kontaktiert werden können. zu 3.2 Elektrischer Teil Wird der Kunde aus einem geschlossenen Ring oder von zwei Parallelkabeln versorgt, dann ist für die Einspeisefelder des NB eine besondere Schutzausrüstung nötig, die unter Punkt 4.3 näher beschrieben wird. Zur Begrenzung der Kurzschlussströme im Mittelspannungsnetz dürfen die Kundentrafos grundsätzlich auf der Unterspannungsseite nicht parallel geschaltet werden (ggf. sind zum Nachweis der max. möglichen Kurzschlussleistung entsprechende Berechnungen vorzulegen). Die Wandlerübersetzungen und Schutzrelais-Einstellbereiche sind an die zu schützenden Anlagen/Betriebsmittel eng anzupassen Kurzschlussfestigkeit Die Schaltanlage ist hinsichtlich ihrer mechanischen und thermischen Festigkeit für eine Ausschaltleistung von 350 MVA, einen Stoßkurzschlussstrom von 50 ka und einen Nennkurzzeitstrom von 20 ka (Einsekundenstrom) zu bemessen Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Ab einer installierten Transformatorennennleistung von > 800 kva ist in der Kundenanlage ein Leistungsschalter mit entsprechenden Schutzeinrichtungen notwendig. Bei mehreren Transformatoren, mit einer Summenleistung von > 800 kva, erfolgt der Einbau des Leistungsschalters im Übergabefeld.Bei einem einzelnen Transformator mit einer Leistung von > 800 kva kann der Leistungsschalter direkt im Transformatorfeld eingebaut werden Betriebsmittel Schaltgeräte Lasttrennschalter in den Netzkabelanschlussfeldern sowie Sammelschienen sind für einen Nennstrom von mind. 630 A und einen Stoßkurzschlussstrom von 50 ka auszulegen. Sicherungslasttrennschalter an Transformatorabzweigen sind mit einer dreipoligen Freiauslösung, die durch die Schaltstiftbetätigung eine allpolige Ausschaltung des Lasttrennschalters beim Ansprechen der Sicherung bewirkt, auszustatten. Bei bestimmten Betriebsbedingungen des Kunden, können es die Netzverhältnisse erfordern, dass Leistungsschalter mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen einzubauen sind (s. hierzu auch ). BA Verriegelung EA Verriegelung Trenner bzw. Erdungsschalter müssen gegen den zugehörigen Lasttrenn- bzw. Leistungsschalter verriegelt sein. Das Öffnen der Kabelraumabdeckung in SF6- Anlagen darf nur bei eingeschaltetem Erdungsschalter möglich sein. Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 6 von 14

7 TAB-Mittelspannung der RNG Grundsätzlich ist zudem die Möglichkeit einer Generalentriegelung zu realisieren. Die Schließung wird durch den NB vorgegeben Transformatoren Die Absperrleisten sind mit einer rot/weißen Markierung zu versehen. Die Anzapfungen der Transformatoren müssen einen Einstellbereich von +2% / +4% aufweisen. Weiterhin empfehlen wir bei den Transformatoren den Einsatz einer Temperaturüberwachung, die auf den mittelspannungsseitigen Transformatorschalter wirkt. Beim Einsatz eines RheinEnergie-Miettransformators wird die Temperaturüberwachung gefordert Sternpunktbehandlung In den einzelnen Netzregionen des NB wird die Sternpunktbehandlung teilweise unterschiedlich gehandhabt. Im Versorgungsgebiet des NB gibt es sowohl isolierte als auch kompensierte Netzbereiche. Maßnahmen die sich aus der Behandlung des Sternpunktes ergeben, sind deshalb mit dem NB abzustimmen. Für gelöscht betriebene Netze gilt: Die Erdschlusslöschspulen sind für einen Kurzzeitbetrieb von 2h ausgelegt. Ein Erdschluss muss in dieser Zeit geortet und abgeschaltet werden. Gibt es beim Kunden ein Leitungsnetz oder Leitungen, die mit dem Netz des NB galvanisch verbunden sind, so müssen diese mit Erdschlusswischerrelais mit Richtungserkennung zur Erkennung der erdschlussbehafteten Leitung ausgerüstet werden. Die erdschlussbehaftete Leitung muss zu jeder Zeit, durch Fachpersonal des Kunden mit Schaltberechtigung für Hochspannungsnetze, möglichst sofort abgeschaltet werden. Die notwendigen Schalthandlungen sind mit der Leitstelle des NB abzustimmen. Wird der Erdschluss nicht rechtzeitig in der Zeit von 2 h abgeschaltet, muss der NB die Einspeiseleitung abschalten. Es ist sicherzustellen, dass der Erdschluss im Kundennetz von der Netzführung des NB erkannt wird. Hierzu ist im Feld der Übergabe, die Meldung "Erdschluss im Kundennetz" optisch darzustellen und entsprechende potentialfreie Kontakte zur Übertragung an die Netzleitstelle zur Verfügung zu stellen. BA Fernsteuerung EA Fernsteuerung In Anlagen mit einer Einrichtung zur Erkennung von erdschlussbehafteten Leitungen und in BA-Anlagen mit einer installierten Trafoleistung >800 kva die aus einem geschlossenen Ring oder von zwei Parallelkabeln versorgt werden sowie generell für Erzeugungsanlagen mit einer Erzeugungsleistung >100 kw sind technische Einrichtungen vorzusehen, die es erlauben Daten mit der netzführende Stelle des NB online auszutauschen. Die Prozessanbindung für Meldungen und Messwerte sind mit dem NB abzustimmen. In Abzweigen, die im Verfügungsbereich des NB stehen werden Leistungsschalter (auch) von der netzführenden Stelle des NB ferngesteuert. Einspeise- und Erzeugungsmanagement gemäß gesetzlichen Anforderungen sind zu erfüllen und mit dem NB abzustimmen (siehe auch EA Wirkleistungsabgabe). Der Fern/Ort Umschalter ist mit einer Schließung des NB auszurüsten. Der Anschluss und die Verkabelung erfolgt bauseits. Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 7 von 14

8 TAB-Mittelspannung der RNG BA Hilfsenergieversorgung EA Hilfsenergieversorgung Es ist eine gesicherte Gleichspannungsversorgung von 60 V bzw. 110 V bereitzustellen. Diese muss für min. 3 Schaltfolgen ausgelegt sein. Für nicht schutzrelevante NB- Einrichtungen ist alternativ eine gesicherte Gleichspannungsversorgung von 24 V erlaubt. Bei Einsatz einer Fernwirkeinrichtung ist die Störmeldung der Gleichspannungsüberwachung an die netzführende Stelle zu übertragen. BA: Schutzeinrichtungen EA: Schutzeinrichtungen Ab einer installierten Trafo-Nennleistung von >800 kva kann es zu Unselektivitäten mit dem vorgelagerten Schutz im Umspannwerk kommen. Daher sind im Übergabefeld Leistungsschalter mit entsprechender Schutzeinrichtung erforderlich (s. hierzu auch BA: ). Für die Abstimmung des geplanten Schutzkonzeptes der Gesamtanlage sind die Vordrucke nach Anhang A vorzulegen. Die Vorgaben der einzusetzenden Schutzfunktionen sowie deren Einstellwerte erfolgt durch den NB bzw. sind dort zu erfragen. Für Bezugs- und Erzeugungsanlagen ist im Feld der Übergabe die Prüfklemmenleiste in Abstimmung mit dem NB aufzubauen. Schutzeinrichtungen sind zyklisch durch eine Fachkraft zu überprüfen. Das Ergebnis ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Schutzrelais-Prüfungen können auch durch den NB im Auftrag des Kunden durchgeführt werden. Bei Einsatz einer Umschaltautomatik in der Kundenanlage muss seitens des Kunden sichergestellt werden, dass durch die Umschaltautomatik: eine Kupplung der beiden Einspeisungen zu keiner Zeit möglich ist zu keiner Zeit auf einen Fehler in der Kundenanlage geschaltet wird Das Konzept/der Einsatz der Umschaltautomatik liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden und ist mit dem NB abzustimmen. Für die NB-Einspeisefelder einer Kundenanlage die sich in einer Ring- oder Parallelspeisesituation befinden, gelten besondere Vereinbarungen die nachfolgend beschrieben werden. Die Einspeisefelder werden mit Leistungsschaltern und je nach Ausprägung des Netzes mit Überstromrichtungs- bzw. Distanzschutzeinrichtungen und Signalvergleich ausgerüstet. In Einzelfällen kann auch der Einsatz von Leitungsdifferentialschutzeinrichtungen erforderlich werden. Die Schutzrelais incl. Signalvergleich sind in einem separaten Schutzübergabeschrank untergebracht. Zur Durchführung von Funktionsprüfungen und optimierten Instandsetzungszeiten (Störungsbehebung) sind die Kunden-Klemmleisten zur Anbindung an den Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 8 von 14

9 TAB-Mittelspannung der RNG Schutzübergabeschrank in der Schaltanlage spiegelbildlich zu den Schnittstellen- Klemmenleisten im Schutzübergabeschrank aufzubauen. Ein Prinzipschaltbild für die Anbindung an die Schaltanlage wird vom NB beigestellt. Der Schutzübergabeschrank wird nach Annahme des Anschlussangebotes durch den Kunden und dem zugehörigen Auftragseingang beim NB gefertigt und beigestellt. Die Kosten sind durch den Anschlussnehmer/-nutzer zu tragen. Der Anschluss und die Verkabelung erfolgt bauseits. Hieraus ergeben sich folgende Anforderungen: 1. Der Schutzübergabeschrank incl. Sockel (BxHxT ca. 800 x 2100 x 600) wird anlagennah aufgestellt und ist bei der räumlichen Anordnung durch den Kunden mit einzuplanen. 2. Die Dokumentation der Einspeisezellen, insbesondere der Zielzeichen zur Anbindung des Schutzübergabeschrankes wird vom NB auf Einhaltung der Anforderungen geprüft und ist daher genehmigungspflichtig. Die notwendigen Schaltungsbücher sind deshalb spätestens 6 Wochen vor Montagebeginn beim NB zur Abstimmung und Freigabe vorzulegen. 3. Die gesicherte Gleichspannungsversorgung für die NB-Einrichtungen ist vom Kunden zu stellen (siehe Hilfsenergieversorgung). 4. Das Auslösekommando des Schutzgerätes erfolgt einpolig und muss ohne zeitliche Verzögerung auf die Auslösespule des LS erfolgen. Eine Verriegelung im Schutzauskreis ist nicht erlaubt. 5. Die Spannungswandler für die Einspeisefelder sind mit wandlernahen Spannungswandlerschutzschaltern (Hilfskontakte 1S) auszurüsten. 6. Zur Auskreisüberwachung der Leistungsschalter-Aus-Spule sind vom LS entsprechende Hilfskontakte (je ein Öffner und Schließer) zur Verfügung zu stellen (siehe Prinzipschaltbild). BA Erdungsanlagen Alle Erdungssysteme sind isoliert in die Station einzuführen und über Trennlaschen an die Erdungsschiene anzuschließen. Die Trenn- und Messstellen müssen gut zugänglich sein und außerhalb der Mittelspannungszellen liegen. Eine Anschlussfahne des Fundamenterders ist im Stationsraum herauszuführen. Die Erdungsanlage ist entsprechend der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Regeln und Gesetze (u.a. DIN VDE 0101 und DIN VDE 0141) auszulegen. Die Einhaltung der zulässigen Berührungsspannungen ist sicherzustellen. Die Ausführung der Erdungsanlage ist nach der örtlichen geologischen und baulichen Beschaffenheiten auszurichten. Die genaue Lage der Erdungsanlage und dessen messtechnischer Nachweis sind bei der Inbetriebnahme der Übergabestation schriftlich zu erbringen (Messprotokoll mit Skizze der Erdungsanlage, D.6 Erdungsprotokoll). Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 9 von 14

10 TAB-Mittelspannung der RNG zu 4 Abrechnungsmessung Es gilt Anhang B Richtlinie für Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung. zu 7 Erzeugungsanlagen EA Wirkleistungsabgabe Analog den gesetzlichen Vorgaben zum Einspeisemanagement muss der Anlagenbetreiber seine Anlage mit einer technischen Einrichtung derart ausstatten, dass die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert, reduziert und für Anlagen >100 kw die jeweilige Ist-Einspeisung abgerufen werden kann. Der NB stellt ein Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage bei Netzüberlastung bereit. Die Reduzierung erfolgt in vier diskreten Stufen bezogen auf die installierte Leistung der Erzeugungsanlage. Die Art und Ausführung des Einspeisemanagement wird mit dem NB während der Planungsphase abgestimmt. Anforderungen Einspeisemanagement Erzeugungsleistung 100 kw Zur Realisierung des Einspeisemanagement installiert der Anlagenbetreiber an einer geeigneten Stelle (z. B. Übergabestelle) einen schutzisolierten separaten Zählerschrank gemäß den TAB (Standardzählerschrank oder Zählerschrank für Wandlermessungen) bzw. einen geeigneten Isolierstoffverteiler. Darin ist ein Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger zu installieren. Der Anlagenbetreiber stellt sicher, dass die Signale des Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger für das Einspeisemanagement zu jeder Zeit von der nachgelagerten Anlagensteuerung/-regelung der Erzeugungsanlage verarbeitet werden. RNG Strom-Netz Städte/Gemeinden Art der Signalübertragung 1 Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Rundsteuerung Leichlingen, Lindlar, Odenthal 2 Köln Rundsteuerung 3 Leverkusen Rundsteuerung 4 Dormagen Funkrundsteuerung 5 Bergneustadt, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Overath, Meinerzhagen, Morsbach, Reichshof, Wiehl Funkrundsteuerung Grundsätzlich gibt der NB vier potentialfreie Relaiskontakte (K1-K4) eines Rundsteuerempfängers bzw. Funkrundsteuerempfänger die Sollwerte für die Einspeiseleistung vor. Der Befehl zur Reduzierung der Einspeiseleistung bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.b. Generatoren oder Wechselrichtern) die Anlage besteht. Dieser muss auf die Steuerung der Erzeugungsanlage wirken: 100% keine Reduzierung (K1) 60% Reduzierung auf maximal 60% der Leistung (K2) 30% Reduzierung auf maximal 30% der Leistung (K3) 0% Reduzierung auf 0% der Leistung (K4) keine Einspeisung! Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 10 von 14

11 TAB-Mittelspannung der RNG Es ist das Versacom Protokoll gemäß DIN anzuwenden. Die Programmierung, des einspeisereigenen Rundsteuerempfängers bzw. Funkrundsteuerempfänger, auf die entsprechenden Signale erfolgt durch den Netzbetreiber. Die Spannungsversorgung und Relaiskontakte des Rundsteuerempfängers bzw. Funkrundsteuerempfänger sind auf eine Klemmleiste zu führen. Durch den Betreiber der Erzeugungsanlage ist sicherzustellen, dass ein Empfang der Funksignale durch die Wahl des Standortes nicht beeinträchtigt wird. Ein sicherer Signalempfang ist ggf. durch die Installation einer abgesetzten Antenne zu gewährleisten. Zwischen elektronischen Bauteilen und der Antenne des Funkrundsteuerempfängers (intern bzw. abgesetzt) ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 60 cm einzuhalten. Rundsteuerempfänger Anschlussschema des Rundsteuerempfänger Bei den Relais handelt es sich um potentialfreie Wechsler. Schaltungsmatrix Die auswertende Logik darf nur einen geschlossenen Relaiskontakt b auswerten b=ein, a=aus Anlagensoll K1 K2 K3 K4 100% b 60% b 30% b 0% b 100% b b 100% b b b 100% b b b b 100% b b 100% b b 100% b b b 100% b b b 0% b b 0% b b b 0% b b 30% b b 100% Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 11 von 14

12 TAB-Mittelspannung der RNG Funkrundsteuerempfänger Anschlussschema des Funkrundsteuer empfänger Bei den Relais handelt es sich um potentialfreie Wechsler. Schaltungsmatrix Die auswertende Logik darf nur einen geschlossenen Relaiskontakt a auswerten b=aus, a=ein Anlagensoll K1 K2 K3 K4 100% a 60% a 30% a 0% a 100% a a 100% a a a 100% a a a a 100% a a 100% a a 100% a a a 100% a a a 0% a a 0% a a a 0% a a 30% a a 100% Erzeugungsleistung >100 kw Zur Realisierung des Einspeisemanagement ist eine Fernwirkanlage (FW) an der Übergabestelle in einem separaten Gehäuse zu installieren (Abbildung 3). Den genauen Einbauort stimmt der Errichter der elektrischen Anlage mit dem NB ab. Die lichten Innenabmessungen des Gehäuses müssen mindestens betragen: Höhe = 600 mm Breite = 250 mm Tiefe = 180 mm Der Einbau und der Anschluss der Übertragungseinheit an die Erzeugungsanlage erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Zum Betreiben der FW ist ein separat abgesicherter Anschluss 230 V erforderlich. Die Versorgungsspannung ist aus dem Teil der elektrischen Anlage bereit zu stellen, der unabhängig von der Erzeugungsanlage ist. Die Anbindung an die Netzleitstelle erfolgt je nach den örtlichen Gegebenheiten grundsätzlich über UMTS oder über die energienahen Telekommunikationsleitungen des NB. Hierzu hat eine Abstimmung mit dem NB zu erfolgen. Der Anlagenbetreiber veranlasst nach Vorgabe des Netzbetreibers, je nach festgelegtem Verbindungstyp: Für Funkverbindungen die Montage einer Empfangsantenne an einem geeigneten Ort an oder auf dem Gebäude, in dem die Übertragungseinheit (FW mit Klemmleisteiste in einem Gehäuse) installiert wird. Über Art und Ausführung der Antenne und des Antennenkabels gibt der Netzbetreiber Auskunft. Für leitungsgebundene Telekommunikationsverbindungen die Verlegung eines Telekommunikationskabels zwischen Übertragungseinheit und dem Übergabepunkt des genutzten Telekommunikationsnetzes. Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 12 von 14

13 TAB-Mittelspannung der RNG Die Übertragungseinheit ist komplett betriebsfertig auf einer Montageplatte zu installieren. Die Spezifikation der Montageplatte stellt der Netzbetreiber auf Anfrage zur Verfügung. Die Fernwirkanlage stellt vier potentialfreie Relaiskontakte zur Verfügung. Hierüber gibt der NB die Reduzierung der Einspeiseleistung vor. Der Befehl zur Reduzierung der Einspeiseleistung bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.b. Generatoren oder Wechselrichtern) die Anlage besteht: XDEA: 100% A keine Reduzierung der Leistung 100% C 60% A Reduzierung auf maximal 60% der Leistung 60% C 30% A Reduzierung auf maximal 30% der Leistung 30% C 0% A Reduzierung auf 0% der Leistung 0% C Es ist immer nur ein Kontakt geschlossen. Bei einer undefinierten Stellung der Kontakte gilt keine Reduzierung der Leistung. Für die Abrufung der Istwerte sind die Messwerte P und Q in Form von ±0-20 ma Werten an der FW-Anlage zur Übertragung zur Verfügung zu stellen. Vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage muss die Übertragungseinheit vom Netzbetreiber mit den spezifischen Daten parametriert und in Betrieb genommen werden. Der NB behält sich vor, das technische Konzept zur Umsetzung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen zukünftig anzupassen. Generell gilt: Wird der erteilte Sollwert nicht innerhalb von 5 Minuten ausgeführt, kann eine direkte Abschaltung durch den Netzbetreiber erfolgen. Wenn mehrere Erzeugungsanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt verbunden sind (z. B. Windpark) kann grundsätzlich eine gemeinsame Vorrichtung zur Lastreduzierung installiert werden. Die Kostentragung erfolgt jeweils durch den Anlagenbetreiber. Der Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger bleibt im unterhaltspflichtigen Eigentum des Anlagenbetreibers. Eventuelle Abweichungen von dieser Vorgehensweise sind im Einzelfall mit der RNG abzustimmen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der RNG insbesondere bei einer Abweichung der Leistungsvorgaben. EA Blindleistung Die Erzeugungsanlagen sind so zu betreiben, dass bei Einspeisung ein Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv eingehalten wird. Alle Erzeugungsanlagen beteiligen sich an der statischen Spannungshaltung mit einem Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,95 kapazitiv und 0,95 induktiv. Hierzu sind die Erzeugungseinheiten grundsätzlich mit einem der beiden nachfolgend aufgeführten Kennlinien-Verfahren zu betreiben: Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 13 von 14

14 TAB-Mittelspannung der RNG P / P nenn = 0,0 0,5 cos φ = 1 P / P nenn = 0,5 0,7 cos φ = 1 0,95 untererregt P / P nenn = 0,7 1,0 cos φ = 0,95 untererregt (kein Eingriff in U nötig) (zur Begrenzung von U) (zur Begrenzung von U) Die cos φ (P) - Kennlinie entspricht in ihrem Verlauf der Beispiel-Kennlinie der BDEW- Richtlinie, ohne jedoch zunächst den übererregten Teil der Kennlinie zu nutzen. EA Entkupplungsschutz Ein Ausfall der Hilfsenergieversorgung einer Erzeugungseinheit muss zum unverzögerten Auslösen der betroffenen Erzeugungseinheit führen. Bei Erzeugungsanlagen mit vollständiger dynamischer Netzstützung ist zwingend eine Hilfsenergieversorgung mit Batterie einzusetzen (siehe auch Ergänzung zur BDEW- Richtline Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Stand Juli 2010). Der übergeordnete Entkupplungsschutz ist nach Absprache mit dem NB entsprechend Anhang C.1 bis C.10 der BDEW-Richtline Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz zu realisieren. EA 5.7 Zuschaltbedingungen und Synchronisierung Die Erzeugungsanlage ist mit einer automatischen Paralellschalteinrichtung zu versehen. Die Synchronisiereinrichtung bei nicht inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist dem Generatorschalter zuzuordnen. Bei inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist zusätzlich eine Synchronisiereinrichtung am Kuppelschalter vorzusehen. *** Rheinische NETZGesellschaft mbh Seite 14 von 14

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17 Abbildung 3 Anschlussschema Prozesserfassungs-, verarbeitungs- und -übertragungseinheit RNG 11 Prozessinformationsübertragung aus Erzeugungsanlagen > 100 kw im Mittelspannungsnetz, Schema, ' Netzleitstelle Netzbetreiber L J. Rheinische NETZGesellschaft I Hilfsenergieversorgung Übertragungseinheit 230 V AC (unabhängig von der Erzeugungsanlage) L =:=:E:=:=:=:=:=:=:=:=:=:=:=:=:=:=:=:=:= Kommunikationsnetz N (Funk, Kabel) PE L! r- -~-~- ~H-- ~- ~- ~-~~~-~-~-~-~- ~- ~- ~- ~~~~~-~ Antenne oder I LI.L Kabelanschluss ---l Beistellung durch den Netzbetreiber möglich 1 I I Prozessinformationserfassungs-, verarbeitungs- und übertragungseinheit _I Fernwirkübertragung nach EN /101 mit TK 30, 45, 70, 100, 103 I.. I I. I Befehle. I I. Freigabe [1] Messwerte 60% 30% 0%. I P Q I.. I] -, -, -, Dauerbefehlsausgabe Befehlsspannung 24 V DC Maximale Kontaktbelastung 500 ma Eingeprägter Strom P, Q bipolar ma Übergabeleiste I MM I I I I I Hinweise: [1] Die Freigabebefehle sind 1 aus n verriegelt, stehen zeitgleich zwei Befehle an, gilt der Befehl mit dem geringsten Freigabewert, ist die Übertragungseinheit spannungslos gilt der höchste Freigabewert (100%) keine Reduzierung, J. i ~ -----~ I I ' I ' -- -'-L --, ' L --rn-~-- - ' ' ' ' I I I ". I I I I I I I I I I I I -, I. -' J I I I I

18 Anhang A Dokumente/Formblätter D 1 Anmeldung Formblatt "Anschlussanfrage -Strom-" des Dienstleisters RheinEnergie AG bzw. Belkaw GmbH (vom Kunden auszufüllen)

19 D 2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 1 / 2 (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bemessungsleistung S rt kva Transformatoren relative Kurzschlussspannung u k % Schaltgruppe Blindleistungskompensation Bereich der einstellbaren Blindleistung kvar Blindleistung je Stufe kvar Zahl der Stufen Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz Höchste Schweißleistung Leistungsfaktor Schweißmaschinen Anzahl der Schweißvorgänge Dauer eines Schweißvorganges 1/min Asynchronmotor Synchronmotor Motor mit Stromrichterantrieb Motoren Bemessungsspannung Bemessungsstrom Bemessungsleistung Leistungsfaktor Wirkungsgrad Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom I a / I r V A kva Anlaufschaltung: direkt Stern / Dreieck sonstige Anzahl der Anläufe je Stunde oder Tag Anlauf mit oder ohne Last: mit Last ohne Last Anzahl der Last- bzw. Drehrichtungswechsel 1/min

20 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 2 / 2 (vom Kunden auszufüllen) Bemessungsleistung kva Stromrichter Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller Pulszahl bzw. Schaltfrequenz Schaltung (Brücke, ) Steuerung: gesteuert ungesteuert Zwischenkreis vorh. induktiv kapazitiv Schaltgruppe Bemessungsleistung kva (Eingangs-) Gleichrichter Stromrichtertransformator Kommutierungsinduktivitäten relative Kurzschlussspannung u k % mh Herstellerangaben zu den netzseitigen Oberschwingungsströmen Ordnungszahl I µ [A] Bemerkungen

21 D 3 Netzanschlussplanung Netzanschlussplanung (Mittelspannung) (Checkliste für den Netzbetreiber für die Festlegung des Netzanschlusses) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Straße, Hausnummer PLZ, Ort Standort der Übergabestation und Leitungstrasse des Netzbetreibers geklärt? ja nein Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage geklärt? ja nein Erforderliche Schutzeinrichtungen für Einspeise- und Übergabefelder geklärt? ja nein Fernsteuerung/Fernüberwachung und erforderl. Umschaltautomatiken geklärt? ja nein Art und Anordnung der Messeinrichtung geklärt? ja nein Eigentumsgrenze geklärt? ja nein Liefer- und Leistungsumfang von Kunde und Netzbetreiber geklärt? ja nein

22 D 4 Errichtungsplanung Errichtungsplanung (Mittelspannung) (Spätestens 6 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation vom Kunden an den Netzbetreiber zu übergeben) Anlagenanschrift Anlagenbetreiber Stationsname/Feld-Nr. Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Maßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation, der Trasse des Netzbetreibers sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung beigefügt? Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Transformatoren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsenergiequelle) incl. der Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenzen beigefügt? (bitte auch technische Kennwerte angeben) Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte beigefügt? (Montagezeichnungen) ja ja ja nein nein nein Anordnung der Messeinrichtung (incl. Datenfernübertragung) beigefügt? ja nein Grundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:250), der elektrischen Betriebsräume für die Mittelspannungs-Schaltanlage und der Transformatoren beigefügt? (Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein.) Einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestation und der Netzbetreiber-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter bzw. dem Betreiber der Übergabestation (wenn dies unterschiedliche Personen sind) erzielt? Liegen Nachweise zur Erfüllung der technischen Forderungen des Netzbetreibers gemäß der TAB Mittelspannung beim Netzbetreiber vor? (Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation, ) ja ja ja nein nein nein Liegt ein Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die Mittelspannungsschaltanlage vor? ja nein

23 D 5 Inbetriebsetzungsautrag Formblatt "Inbetriebsetzung -Strom-" des Dienstleisters RheinEnergie AG bzw. Belkaw GmbH (vom Kunden und Anlagenerrichter auszufüllen)

24 D 6 Erdungsprotokoll Erdungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsnummer/ Feld-Nr. Straße, Hausnummer PLZ, Ort Skizze der ausgeführten Erdungsanlage (bitte Nordpfeil einzeichnen) Ausführung durch Firma: Datum: Bodenart: Lehm Humus Sand Kies felsig Boden: : feucht trocken Tiefenerder? ja nein Oberflächenerder? ja nein Steuererder? ja nein Fundamenterder? ja nein Erdungsmaterial: Gesamtlänge Tiefenerder m Gesamtlänge Oberflächenerder m Hochspannungsschutzerder Ω Niederspannungsbetriebserder Ω Gesamterdungs-Impedanzwert nach Verbindung von Hochspannungsschutz- und Niederspannungs- Erdungsanlage: Ω Mängel vorhanden: welche: nein ja Die Erdungsanlage entspricht den anerkannten Regeln der Technik ja nein (u.a. DIN VDE 0101 und/oder 141). Die zulässigen Berührungsspannungen werden nicht überschritten. ja nein Name des Anlagenbetreibers (in Druckbuchstaben) Datum: Unterschrift/Stempel :

25 D 7 Beauftragung zur Prüfung u. Inbetriebnahme Betriebsstätte: Betriebsmittel: Ausführungen: Prüftermin: Datum Uhrzeit Auftrags - Nr. : Projektleiter: Abtlg. Name Protokoll Datum Mitarbeiter Abtlg. Verantwortlicher Drahtprüfung: Schutzprüfung: Funktionstest: Datentest: Inbetriebnahme: Dokument nach Inbetriebnahme zurück an Projektleiter Bestätigt mit Unterschrift

26 D 8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) 1 / 2 (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Anschlussnehmer (Eigentümer) Anlagenbetreiber Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Stationsname/Feld-Nr. Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Telefon, Vorname, Name Telefon, Firma, Ort Telefon, Netzform gelöscht isoliert niederohmig UMZ-Schutz Schutzrelais Hersteller: Typ: Wandlerdaten Typ: Übersetzung: Primär [A] Sekundär [A] Zeit [s] Einstellwerte lt. Vorgabe Prüfwerte Erdschlussrichtungserfassung [A] Dokumentation (Übergabe an NB mindestens 2 Wochen vor Inbetriebsetzung des Netzanschlusses) I> I> I / I n = t = I>> I>> I / I n = t = I> I> I / I n = t = I>> I>> I / I n = t = Wandlerdaten Typ: Übersetzung: I Einstell I Prüf Meldung geprüft U Verlag U Prüf Aktualisierte Projektunterlagen der Übergabestation vorhanden Inbetriebsetzungsauftrag vorhanden Erdungsprotokoll vorhanden Beglaubigungsscheine der Wandler vorhanden (Eichscheine)

27 Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) 2 / 2 (vom Kunden auszufüllen) Fernsteuerung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS) Messwertübertragung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft Abrechnungsmessung Vorprüfung + Inbetriebnahmeprüfung erfolgt Bemerkungen: Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber des Kunden eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Die Anschaltung der Kundenanlage an das Mittelspannungsnetz erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Netzbetreiber

28 D 9 Datenblatt einer Erzeugungsanlage Mittelspannung Datenblatt einer Erzeugungsanlage MS 1 (4) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Anschlussnehmer Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Geothermie Wasserkraftwerk Windenergieanlage Erzeugungsanlage (bei Energiemix Mehrfach-Nennung) Brennstoffzelle Blockheizkraftwerk Photovoltaikanlage Aufstellungsort PV-Anlage: Dachfläche Freifläche Fassade Sonstige: Eingesetzter Brennstoff (z.b. Erdgas, Biogas, Biomasse): Anlagenart Neuerrichtung Erweiterung Rückbau Leistungsangaben bereits vorhandene Anschlusswirkleistung P A neu zu installierende Anschlusswirkleistung P A neu zu installierende maximale Scheinleistung S Amax kw kw kva Einspeisung der Gesamtenergie in das Netz des Netzbetreibers? ja nein PV-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach 33 Abs. (2) EEG (PV-Selbstverbrauch) geplant? KWKG-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach 4 Abs. (3a) KWKG geplant? ja ja nein nein Inselbetrieb vorgesehen? ja nein Kunden- / Einspeiser-Nr. bereits vorhanden? nein ja Kurzbeschreibung:

29 Datenblatt einer Erzeugungsanlage MS 2(4) (vom Kunden auszufüllen) Elektrisches Verhalten am Netzanschlusspunkt Kurzschlussverhalten Kurzschlussströme der Erzeugungsanlage bei einem dreipoligen Kurzschluss am Netzanschlusspunkt gemäß DIN VDE 0102 (bei Kurzschlusseintritt): I k3 : I p : Blindleistungsbereich (am Netzanschlusspunkt) Einstellbarer Blindleistungsbereich (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem): cos ϕ ind (untererregt) : bis cos ϕ kap (übererregt) : nicht vorhanden vorhanden kvar geregelt: ja nein Zugeordnet: der Erzeugungsanlage den Erzeugungseinheiten Blindleistung je Stufe kvar Zahl der Stufen Verdrosselungsgrad / Resonanzfrequenz Tf-Sperre nicht vorhanden mit Tf-Sperre für Hz Distanzschutzrelais mit U-I-Anregung Blindleistungskompensation Kurzschlussschutz Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt Erdschlussrichtungserfassg. Leistungsschalter mit Überstromzeitschutz Lastschalter-Sicherungskombination sonstiges: Art: Typ: Bemessungsspannung U rms kv Leitungslänge m Kabeltyp Querschnitt Angaben zum anschlussnehmereigenen MS-Netz Netzform: gelöscht isoliert niederohmig geerdet MS/MS-Zwischen- Transformator (falls vorhanden) Schaltgruppe u k % Obere Bemessungsspannung U ros Untere Bemessungsspannung U rus kv kv

30 Datenblatt der Erzeugungseinheiten MS 3 (4) (vom Kunden auszufüllen; für jede Erzeugungseinheit bitte ein Datenblatt ausfüllen) Asynchronmaschine doppelt gespeiste Asynchronmaschine Generator Synchronmaschine direkt gekoppelt Synchronmaschine mit Umrichter PV-Generator mit Wechselrichter weitere Hersteller: Typ: Anzahl baugleicher Erzeugungseinheiten: Stück Leistungsangaben Nennleistung einer Generatoreinheit P ng Maximale Wirkleistung P Emax Bemessungsscheinleistung S re kw kw kva Generatornennspannung U ng V Generatornennstrom I ng A Maximaler Schaltstromfaktor gemäß Kapitel Anfangs-Kurzschlusswechselstrom des Generators I k (bei U ng ) A Bereich Verschiebungsfaktor (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem): cos ϕ ind (untererregt) : bis cos ϕ kap (übererregt) : Hersteller: Bemessungsleistung kva Typ: Pulszahl / Schaltfrequenz Stromrichter Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller Steuerung: gesteuert ungesteuert Zwischenkreis vorh. induktiv Kapazitiv Bemessungsleistung S rt kva Kurzschlussspannung u k % Maschinentransformator Schaltgruppe MS-Spannungsstufen Bemessungsspannung MS Bemessungsspannung NS

31 Datenblatt der Erzeugungseinheiten MS 4 (4) (Checkliste für die vom Kunden an den Netzbetreiber zu übergebenden Informationen; vom Kunden auszufüllen) Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbzeichnung, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) beigefügt? Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend), Angaben über kundeneigene Transformatoren, Mittelspanungs- Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten beigefügt? Einheiten-Zertifikat beigefügt? (Für alle unterschiedlichen Einheiten je ein Zertifikat) Nummern der Einheiten-Zertifikate: Anlagen-Zertifikat beigefügt? Nummer des Anlagen-Zertifikates: vom Baugenehmigung beigefügt? positiver Bauvorbescheid beigefügt? (nicht erforderlich bei PV-Anlagen auf genehmigten Baukörpern) BImSch-Genehmigung beigefügt? Zeitlicher Bauablaufplan vorhanden (bitte beifügen) Geplanter Inbetriebsetzungstermin Dieses Datenblatt ist Bestandteil der Netzverträglichkeitsprüfung und ggf. der Netzanschlusszusage. Bei Veränderungen jeglicher Art ist der zuständige Netzbetreiber unverzüglich schriftlich zu informieren. Nur vollständig ausgefüllte Datenblätter können bearbeitet werden. Ort, Datum Unterschrift des Anschlussnehmers

32 D 10 Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt (nur für Erzeugungsanlagen) Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt Der NB übernimmt die Angaben zur Anlage aus dem Vordruck D 1. Der Kunde ergänzt den Planungsstand der Erzeugungsanlage. Antragstellung für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage Anlagenanschrift Anschlussnehmer Netzanschlusspunkt (Bezug auf das Mitteilungsschreiben des NB mit Nennung des Netzanschlusspunktes) Anmeldung erfolgte beim NB am (Datum des beim NB eingereichten Formulars D.1) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Vorname, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Kürzel / Interne Nummer: Datum: Geplanter Inbetriebsetzungstermin Die Erzeugungsanlage befindet sich derzeit in der Planungsphase: Detailplanung (Auftrag an Anlagenplaner ist erteilt.) Grundstück für die Errichtung der Erzeugungsanlage ist gesichert. Finanzierungsvereinbarung ist abgeschlossen. Herstellungsauftrag für den kundeneigenen Netzanschluss ist erteilt. Bestellbestätigung der Erzeugungsanlage liegt vor. Baugenehmigung liegt vor. Sonstiger Grund für eine Reservierung der Netzanschlusskapazität am Netzanschlusspunkt: Betreffende Unterlagen füge ich bei. Mit Vorlage des unterschriebenen Formulars auf Sicherstellung der Netzanschlusskapazität am Netzanschlusspunkt wird die Einspeisemöglichkeit für 6 Monate reserviert. Falls Netzausbau erforderlich ist, werden die Maßnahmen unverzüglich begonnen. Ort, Datum Unterschrift des Anschlussnehmers/Einspeisewilligen

33 D 11 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten D 11.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/11 kv Netz Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten MS (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Anlagenbetreiber Vorname, Name Telefon, Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Erzeugungseinheit Firma, Ort Telefon, Einspeiseleistung: kw Art: Einheiten-Zertifikat Nummer: Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) Wertrichtig ausgelöst Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz 100 ms Hz ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz 100 ms Hz ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U NS 100 ms * U NS ms Spannungsrückgangsschutz U< 1,10 U NS 100 ms* U NS ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,80 U NS 100 ms U NS ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Anmerkung: * Die Schutzrelais-Einstellwerte für U>> und U> können auch mit einem Relais für Spannungssteigerungsschutz U>> mit 1,12 U NS 100 ms realisiert werden.

34 D 11 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten D 11.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 10 kv-sammelschiene - Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten MS (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Anlagenbetreiber Vorname, Name Telefon, Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Erzeugungseinheit Firma, Ort Telefon, Einspeiseleistung: kw Art: Einheiten-Zertifikat Nummer: Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) Wertrichtig ausgelöst Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz* 100 ms Hz ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz 100 ms Hz ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,20 U NS 100 ms U NS ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U NS 1,8 s U NS ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,45 U NS 300 ms U NS ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Anmerkung: * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen.

35 D 11 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten D 11.3 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10 kv-netz mit eingeschränkter dynamischer Netzstützung Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten MS (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. Anlagenbetreiber Vorname, Name Telefon, Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) Erzeugungseinheit Firma, Ort Telefon, Einspeiseleistung: kw Art: Einheiten-Zertifikat Nummer: Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) Wertrichtig ausgelöst Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz* 100 ms Hz ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz 100 ms Hz ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U NS 100 ms U NS ms Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 U NS 300 ms U NS ms Spannungsrückgangsschutz U<< 0,45 U NS 0 ms U NS ms TF-Sperren In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 3 und 5 für betriebsbereit erklärt. Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: Ort, Datum Anlagenbetreiber Anlagenerrichter Anmerkung: * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen.

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