Außenwirtschaft und Zoll

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1 Exportabwicklung mit ATLAS Ausfuhr 2.2 Dokumenten-Akkreditive INCOTERMS 2010 in der Praxis Neuregelungen Zoll Exportkontrolle Aktuelles und rechtssicheres Sanktionslistenscreening Außenwirtschaft kompakt Information und Anmeldung: Einstieg in die Kalkulation von Exportpreisen Warenursprung und Präferenzen Zollwert, Versand und Einreihung von Waren Wareneinfuhr - Importverfahren Lieferantenerklärungen Seite 45

2 Exportabwicklung mit ATLAS Ausfuhr 2.2 Die Abwicklung von Ausfuhren mit dem elektronischen Meldeverfahren ATLAS (Automati - siertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) ist seit Mitte 2009 Pflicht. Nach dem 27. April können Unternehmen nur noch im ATLAS Release 2.2 Ausfuhranmeldungen an den Zoll übermitteln. In diesem Seminar geht es um das richtige Erstellen von Zollanmeldungen sowie um die Kommunikation mit dem Zoll. Europaweit sind alle nationalen Zollsysteme untereinander mit dem Automated Export System (AES) vernetzt. Voraussetzung für eine elektronische Ausfuhranmeldung ist eine vom Zoll zertifizierte Software, die entweder selbst oder von einem beauftragten Dienstleister genutzt wird. Mit dieser können Ausfuhranmeldungen auch nachverfolgt (Follow-Up) oder storniert werden. Sie unterstützt im Idealfall bereits die Einreihung von Waren und die Unterlagencodierungen. Neuerungen ATLAS 2.2 Bewilligungen am Beispiel "Zugelassener Ausführer" Nachrichtenaustausch bei der Ausfuhrabfertigung Die Ausfuhrliste und Unterlagencodierungen Einblick in Veredelungsverkehre Zoll-zertifizierte Software-Lösungen Januar 30 Johannes Lieb AEB GmbH Stuttgart Kooperationspartner EUR 190 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Dokumenten-Akkreditive Zahlungssicherung im Außenhandel: Risikobetrachtung und Basiswissen Je mehr die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes von denen des Exportlandes abweichen oder je unbekannter ein Kunde ist, desto höher ist das Absicherungsbedürfnis des Exporteurs hinsichtlich der Erfüllung seiner Kaufpreisforderungen. Die Zahlungsrisiken werden durch die Vereinbarung zur Zahlungen aus einem Dokumentenakkreditiv reduziert: der Käufer erhält die Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer die bestellte Ware geliefert und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat. Der Verkäufer bekommt eine hohe Sicherheit, dass er nach Lieferung der Ware und nach Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bei der zur Zahlung verpflichteten Bank den Verkaufserlös erhält. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick der Absicherungsmöglichkeiten Ihrer Zahlungsansprüche im Auslandsgeschäft und Erläuterungen zum Ablauf eines durch ein Akkreditiv abgesicherten Geschäfts. Februar 6 13:00 bis 17:00 Uhr Jörg Anders Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Leiter der Gruppe Fachberatung International Business Wirtschaftliche und politische Risiken im Außenhandel Das Dokumenten-Akkreditiv im internationalen Handel Rechte und Pflichten der wichtigsten Beteiligten: Exporteur, Importeur und Banken Die Richtlinien zum Akkreditivgeschäft (ERA 600) Abwicklung eines Dokumenten-Akkreditivs im Exportgeschäft und Akkreditivauftrag Dokumente und Unterlagen im Akkreditivgeschäft: Handelsrechnung, Transportdokumente, Versicherungsdokumente Sonstige Dokumente (Ursprungszeugnis, Qualitätszertifikat, Konsulatsfaktura etc.) Risiken im Akkreditivgeschäft: Dokumentenerstellung, Benutzbarkeit und Zahl barstellung Akkreditivarten: Widerrufliche und unwiderrufliche Akkreditive Bestätigte und unbestätigte Akkreditive, Sicht-Akkreditive/Nach-Sicht-Akkreditive Standby Akkreditive, Übertragbare Akkreditive, Revolvierende Akkreditive EUR 100 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Seite 46

3 INCOTERMS 2010 in der Praxis Vertragsklauseln und Lieferbedingungen rechtssicher anwenden Die richtigen Lieferbedingungen sind im grenzüberschreitenden Warenverkehr ein zentrales Element der Angebots- und Vertragsgestaltung. Die Wahl der jeweiligen INCOTERMS -Klausel ist von entscheidender Bedeutung für die Festlegung von Kosten- und Risikoübertragung. Dieses Seminar vermittelt die handelspraktische Systematik und den Aufbau der INCOTERMS 2010, die Bedeutung der einzelnen Klauseln auf die Lieferkosten, den Gefahren- und Risikoübergang, die zollrechtlichen Auswirkungen und die daraus resultierenden Zahlungsabwicklungen bzw. Versicherungsanforderungen. Grundsätzliches zu den INCOTERMS : Inhalt, Bedeutung, rechtliche Stellung, Systematik, Aufgaben, Geltungsbereich und Anwendung der Klauseln Änderungen im Vergleich zu den INCOTERMS 2000 Besonderheiten einzelner INCOTERMS -Klauseln: Die Einteilung in INCOTERMS -Gruppen, Abhol- und Ankunftsklausel, Zweipunktklauseln INCOTERMS und grenzüberschreitender Warentransport Klauseln für alle Transportarten, Klauseln für den See- und Binnenschifftransport Die richtige Anwendung: Praktische Betrachtung zu Risiko- und Gefahrenübergängen, zu Kosten und zu Rechten/Pflichten für Käufer/Verkäufer Typische Problemstellungen, Risiken und Beschränkungen der INCOTERMS in Verträgen Individuelle Vereinbarungen in den Lieferbedingungen Auswirkungen auf die Zahlungssicherung bei Akkreditiven und auf Transportversicherungen im internationalen Handel Februar 13 13:00 bis 17:30 Uhr Jörg Anders Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Leiter der Gruppe Fachberatung International Business und akkreditierter INCOTERMS -Trainer EUR 100 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Neuregelungen Zoll Die wesentlichen Neuregelungen für Praktiker Jeweils zum Jahreswechsel müssen sich die Verantwortlichen im Unternehmen mit neuen Vorschriften und Anpassungen in den Bereichen Zoll und Außenwirtschaft auseinandersetzen, die es in der täglichen Praxis zu berücksichtigen gilt. Mit diesem Seminar halten Sie sich auf dem neuesten Stand und erkennen den für Sie relevanten Handlungsbedarf im Tagesgeschäft bei Warenursprung und Präferenzen, Zollrecht und Exportkontrolle. Selbstverständlich fließen alle aktuellen Neuregelungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bis zur Veranstaltung aktuell in die Seminarthemen ein. Dieser Tag informiert umfassend und strukturiert über alle rechtlichen Veränderungen und zeigt Hilfestellungen für das Tagesgeschäft auf, eine umfangreiche Seminarunterlage unterstützt die praktische Umsetzung im Unternehmen. Statistische Meldepflichten und Berichte Außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen, Exportkontrollrecht (Neue Merkblätter) Zollrechtliche Neuregelungen und Entwicklungen Änderungen der Zolltarif-Codenummern Regelungen im Bereich Warenursprung und Präferenzen Änderungen im Transportrecht und bei Lieferantenerklärungen Hinweise zu Verbrauchssteuern und Umsatzsteuern Neue Bestimmungen im Ausland und in der Europäischen Union Außenwirtschaftsförderung und Informationsquellen im Internet Aktuelle Länderhinweise Februar 20 Zusatztermin Februar 21 Freitag en Karl Heinz Matt Ma-Tax Consulting GmbH Matthias Preisinger EUR 240 incl. Pausenbewirtung, zzgl. 100 EUR für umfangreiche Seminarunterlagen Seite 47

4 Exportkontrolle Beteiligung an Terrorprävention durch Einhaltung der rechtlichen Beschränkungen Die Exportkontrolle ist ein international gehandhabtes Rechtsinstrument, das sich auf den sicherheitspolitisch relevanten, grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienst - leistungen konzentriert. Neben der Güterprüfung sind die Prüfung des Empfängers, der beteiligten Länder und der Endverwendung fester Bestandteil der Exportkontrolle. Verstöße werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen, Bußgeldern und Einziehung der Erlöse aus diesen Geschäften geahndet. Die Unternehmen müssen wissen, ob ihre Güter in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung oder in der Ausfuhrliste gelistet und damit genehmigungspflichtig sind. Außerdem müssen alle Personen, mit denen Sie in Geschäftsbeziehung stehen, regelmäßig überprüft werden. Die Einhaltung dieser Regeln prüfen sowohl der Zoll als auch das BAFA. Neben der Prüfung der Ware hat also auch eine Prüfung der End-Destination, des End-Empfängers und der End-Verwendung zu erfolgen. Doch nicht nur der Güterverkehr, sondern auch der Wissenstransfer in sensiblen Bereichen an Personen aus kritischen Staaten kann Beschränkungen unterliegen. April 2 Mittwoch 13:00 bis 17:00 Uhr in Dr. Ulrike Jasper AEB GmbH Stuttgart Kooperationspartner Systematik der Exportkontrolle Verknüpfung Exportkontrolle Genehmigungspflichten der Exportkontrolle Verbote: Dual-Use-Verordnung, Embargos und Sanktionslisten Arbeits- und Organisationsanweisungen Haftung EUR 190 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Seite 48

5 Aktuelles und rechtssicheres Sanktionslistenscreening Gegen welche Sanktions-/Verbotslisten muss geprüft werden? Und wie? Bei Sanktionslisten handelt es sich um personenbezogene Embargomaßnahmen. Geprüft werden müssen die Verordnungen EG Nr. 881/2002, 2580/2001 und 753/2011. Diese drei Verordnungen enthalten jeweils umfassende Listen von Personen und Organisationen, die unter dem Verdacht stehen, terroristischen Vereinigungen anzugehören. Mit ihnen dürfen keine Geschäftsbeziehungen eingegangen werden. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert. Außer diesen Personenembargos gibt es eine Reihe von Länderembargos mit deren Hilfe Sanktionen, wie z.b. ein Waffenembargo gegen einzelne Länder verhängt werden. In ihrem Anhang sind ebenfalls Personen gelistet, die neben den drei oben genannten Verordnungen bei der Sanktionslistenprüfung beachtet werden müssen. Die EU sammelt sämtliche in den verschiedenen Verordnungen genannten Personen und Organisationen in einer Datenbank, der CFSP-Liste. Prüft man seine Geschäftskontakte gegen diese, in der CFSP-Liste aufgeführten Personen, Organisationen und Unternehmen hat man sämtliche EU-weit geltenden Verbotsadressen überprüft. Das Seminar umfasst die Grundlagen des Sanktionslistenscreenings, gibt einen Überblick über die verschiedenen Listen und klärt darüber auf was zu tun ist, wenn sich ein Geschäftskontakt auf einer Sanktionsliste findet. Außerdem werden Sie über die rechtlichen Folgen bei Verstößen informiert. Mai 13 Dienstag 13:00 bis 17:00 Uhr in Dr. Ulrike Jasper AEB GmbH Stuttgart Kooperationspartner Grundlagen der Sanktionslistenprüfung Welche Listen müssen beachtet werden US-Black Lists Vorgehen bei einem Treffer Rechtsfolgen bei Verstößen Exemplarische Sanktionslistenprüfung mit einer Software EUR 100 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Außenwirtschaft kompakt Grundlagen der Ein- und Ausfuhr von Waren Nicht nur große, auch viele kleine und mittlere Unternehmen im- oder exportieren oder wollen in nächster Zeit diesen Schritt wagen, bieten sich doch viele Chancen im globalen Dorf. Durch das Internet sind wir uns viel näher gekommen. Alles scheint so einfach und leicht! Und doch gibt es einiges zu beachten. Sie bekommen einen Überblick der wichtigsten Themen in der Abwicklung von Auslandgeschäften, u.a. ZB, LB Incoterms Eintarifierung Statistische Meldungen/Steuerliche Meldung Dokumente Präferenzen, Einfuhrabgaben, Zollwert Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigungen und kontrolle Datenbanken im Internet Mit diesem Einstiegspaket können sie Ihren Export starten bzw. etwas sicherer werden. Der Kurs eignet sich für Einsteiger bzw. Personen mit weniger Erfahrung, sowohl Inhaber als auch Assistenten und Sachbearbeiter. EUR 170 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Teil 1 Teil 2 Mai 19 und Montag 13:00 bis 18:00 Uhr November 13 9:00 bis 17:30 Uhr Göppingen Mai 26 Montag in Andrea Grözinger Außenhandelsagentur Rudersberg Seite 49

6 Einstieg in die Kalkulation von Exportpreisen Wir verkaufen weltweit! Aber zu welchem Preis? Die Exportpreiskalkulation ermittelt Außenhandelspreise unter Berücksichtigung aller geschäftstypischen Einflussgrößen, um je nach Art des Außenhandelsgeschäftes den Angebotspreis für die eigene Unternehmensleistung zu bestimmen. Mit dem Aufbau und mit der Abwicklung von Auslandsgeschäften sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosteneinflussfaktoren verbunden. Damit dies kein Knobelspiel wird, lernen Sie in diesem Workshop verschiedene Faktoren kennen, die bei der Höhe berücksichtigt werden sollten. Anhand verschiedener Fallbeispiele erhalten Sie einen Einblick in die Kosten eines Exports und die Struktur einer solchen Kalkulation. Mögliche Einlussfaktoren wie INCOTERMS und Transportarten Kosten der Zahlungsabsicherung (z.b. Akkreditiv oder Cash against documents) Bürgschaften/Garantien Transport- und Exportkredit-Versicherungskosten Vertriebs- und Marketingkosten Zertifizierungen und Genehmigungen werden beispielhaft angesprochen und in einer Modellkalkulation berücksichtigt. Juli 3 9:00 bis 16:00 Uhr in Andrea Grözinger Außenhandelsagentur Rudersberg Es handelt sich bei diesem Seminar/Workshop um einen Einstieg in die Thematik daher für Neulinge im Exportgeschäft gut geeignet. EUR 170 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Warenursprung und Präferenzen Das Ursprungsrecht im internationalen Handel Der nationale Ursprung eines Produktes kann über die Höhe eines Zollsatzes oder die Zollfreiheit entscheiden. Im Ursprungsrecht wird zwischen dem nichtpräferenziellen und dem präferenziellen Ursprung unterschieden. Waren, die über einen präferenziellen Ursprung verfügen, erhalten bei der Zollabwicklung Vorteile, sie können zu einem ermäßigten Zollsatz oder zollfrei eingeführt werden. Beim Export von Waren dürfen Präferenznachweise erst erstellt werden, wenn die Ursprungsregeln nachprüfbar erfüllt sind. Diese warenspezifischen, teilweise umfangreichen, größtenteils komplizierten Regeln sind vor der Ausstellung der Präferenznachweise zu prüfen und revisionssicher zu dokumentieren. Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmer mit den Grundsätzen und der praktischen Handhabung des Präferenzursprungs vertraut zu machen, damit die Handelsgeschäfte mit Präferenzländern reibungslos abgewickelt werden können und bei Präferenzprüfungen durch die Zollbehörden kein Schaden entsteht. Juli 22 Dienstag Thomas Huber TTS Tooltechnik GmbH, Wendlingen Leiter Zoll, Außenhandel und Versand Grundlagen des Präferenzrechts, nichtpräferenzieller und präferenzieller Ursprung Überblick über die Präferenzabkommen der Gemeinschaft und das Prinzip des Präferenzursprungs im Warenverkehr mit Partnerstaaten Die Systematik der Ursprungsregeln und die Ermittlung des Präferenzursprungs Ausreichende Be- und Verarbeitung / Minimalbehandlungen und Kumulierungsvorschriften Lieferantenerklärungen und Auskunftsblätter als Ursprungsnachweise für inländische Zulieferer Nachprüfung von Präferenznachweisen und mögliche Konsequenzen Die Ursprungserklärungen auf Handelspapieren Der Ermächtigte Ausführer als vereinfachtes Verfahren Risiken des Exporteurs bei fehlerhaftem Umgang mit Präferenznachweisen EUR 170 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Seite 50

7 Zollwert, Versand und Einreihung von Waren Zollseminar für die tägliche Praxis Die Globalisierung und die Vielzahl gesetzlicher Vorschriften verlangt in den Unternehmen eine möglichst effiziente Abwicklung des Warenverkehrs mit Drittländern. Eine sichere Berechnung des Zollwertes beim Import sowie die zutreffende Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif sind dabei wesentliche Faktoren für die Kalkulation der Einfuhrab gaben und für die Abgabe zutreffender Zollanmeldungen. Kenntnisse über die wesentlichen Versandverfahren erleichtern die interne Abwicklung bei der Ein- und Ausfuhr von Waren. In diesem Seminar werden den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen die Zusammenhänge beim grenzüberschreitenden Warenverkehr erläutert und für die tägliche Arbeit erforderliche Kenntnisse anhand von Übungen und Beispielen aus der Praxis vermittelt. Den Teilnehmern steht ein Internetzugang zur Verfügung November 6 9:00 bis 16:30 Uhr en Jürgen Lieb Hauptzollamt Ulm Hans-Ulrich Rohrer Hauptzollamt Ulm Zollwert bei der Einfuhr, wesentliche Methoden und Berechnungsbeispiele Versandverfahren (gvv - NCTS, Carnet TIR, Carnet ATA) Zolltarif (Grundlagen, Allgemeine Vorschriften, Einreihung von Teilen und Zubehör verbindliche Zolltarifauskünfte - VZTA) Hilfen im Internet - online EUR 180 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Seite 51

8 Wareneinfuhr - Importverfahren Bei der Einfuhr von Waren müssen viele gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Der Importprozess beginnt nicht erst beim Wareneingang sondern bereits beim Einkauf der Waren hier werden Entscheidungen getroffen die bei der Importzollabwicklung dann ausschlaggebend sind. Auch bei der Übertragung der Import-Zollabwicklung an externe Dienstleister steht der Einführer weiter in der Verantwortung. Importabläufe und Einfuhrab - fertigungen - auch gelegentliche und an Dritte übertragene müssen sicher organisiert, überwacht, dokumentiert und kontrolliert werden. Das Seminar vermittelt anhand praktischer Beispiele die Grundzüge der Importabwicklung, sensibilisiert für die Risiken bei Einfuhrverfahren und zeigt Wege zur Organisationsstruktur des Imports im Unternehmen auf. Auch um beauftragte Dienstleister sinnvoll kontrollieren zu können, müssen die Grundzüge der Importzollabwicklung im Unternehmen verstanden werden. Die Veranstaltung behandelt alle wesentlichen für die Importzollabwicklung relevanten Schwerpunkte und richtet sich an Mitarbeiter/Innen, die mit der Abwicklung grenzüberschreitender Warenverkehre betraut sind, an Praktiker aus dem Einkauf sowie an Nachwuchskräfte. Oktober 28 Dienstag Michael Picco Zollagentur Winnenden Grundbegriffe und Grundlagen für die Einfuhr von Waren Einfuhrverfahren anmeldungsprozesse im Überblick Präferenzen bei der Einfuhr Einreihung der Waren in den Zolltarif Grundzüge der Zollwertermittlung bei der Importzollabwicklung Outsourcing gelegentlicher Importverfahren an Dienstleister / Transporteure AEO und die Betrachtung der Einfuhrprozesse EUR 180 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Lieferantenerklärungen: Grundwissen LE / LLE Die Anzahl der von der Europäischen Union geschlossenen Freihandelsabkommen FTA nimmt beständig zu. Beispielhaft hierfür stehen die Abkommen mit der Republik Korea, Kolumbien und Peru sowie das Zentralamerika-Freihandelsabkommen. In Planung sind u.a. Indien, Singapore, Kanada, Japan bis hin zur USA. Für die Ausstellung von Präferenznachweise (Warenverkehrsbescheinigungen) spielt neben der präferenziellen Ursprungsermittlung der Ware (Handelsware oder Eigenerzeugnisse) auch die Bestätigung des Ursprunges in Form eines präferenziellen Ursprungsnachweises (Lieferanten- oder Langzeitlieferanten - erklärung) eine Rolle. Außerdem wird diese Form der präferenziellen Ursprungsbescheinigungen häufig auch als Vorpapier für den nichtpräferenziellen Außenwirtschaftsursprung zur Erlangung eines IHK Ursprungszeugnisses verwendet. Erlernen der unterschiedlichen Arten und Formen von LE / LLE und deren Einsatz. Korrektes Prüfen eingehender sowie fehlerfreies Ausstellen ausgehender LE / LLE. Abgenzen zum nichtpräferenziellen Außenhandelsursprung. Sonderfälle wie Lohnveredelung, gebrauchte Waren und Einsatz der LE / LLE im Konzernverbund. November 20 9:00 bis 16:00 Uhr Karl-Heinz Matt Ma-Tax Consulting GmbH Filderstadt Die SeminarTeilnehmer/innen sollen neben dem richtigen Einsatz der verschiedenen Formen und Arten der LE/LLE auch deren korrektes Ausfüllen (u.a. Warenbenennung, Länderangaben, Kumulierungsvermerke) erlernen. Weiterhin werden die Anforderung von LE / LLE und deren Überprüfung beim Eingang bzw. Rücksendung fehlerhaft ausgestellter behandelt EUR 240 incl. Seminarunterlagen und Pausenbewirtung Seite 52

9 Anmeldung Zentrale Verteilerstelle: Fax Die beinhaltet Pausenverpflegung und Seminarunterlagen. Es gelten die AGB der durchführenden Volkshochschule, einzusehen im Internet. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme Mit freundlichen Grüßen Ihr vhs-4business-team vhs Göppingen Daniel Roedel vhs Kirchheim Rose König vhs Nürtingen Michael Schilling vhs Andreas Beck

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