Verpackungshandbuch Version 1.1

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1 INHALTSVERZEICHNIS EINFÜHRUNG 4 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Ansprechpartner bei ZFLS Abkürzungsverzeichnis Begriffserklärungen Transportmittel/Packmittel/Ladungsträger Packhilfsmittel Verpackung Packstück Einwegverpackung Mehrwegverpackung Ladung ABC-Klassifizierung der Teile 7 2 SONDERVERTRÄGE Verpackung Lenkgehäuse ZHL (Anlage A) KLT & Spezialladungsträger (Anlage B) 8 3 TRANSPORT-/PACKMITTELAUSWAHL UND VERPACKUNGSFESTLEGUNG Ablauf der Transport-/Packmittelauswahl und Verpackungsfestlegung Entwicklung von Formeinlagen Änderung des Lieferteils oder Teilespektrum Ablaufschema für die Auswahl des Transport-/Packmittels und der Verpackungsfestlegung Checkliste für die Auswahl des Transport-/Packmittels und der Verpackungsfestlegung Verpackungsdatenblatt Muster eines Verpackungsdatenblattes Erläuterungen zu den einzelnen Begriffen des Verpackungsdatenblattes Lieferanten-Zusatzbedarfe 17 4 ANFORDERUNGEN AN DIE VERPACKUNG Generelle Anforderungen an die Verpackung Verpackungsmaterialien Zugelassene Materialien Nicht zugelassene Materialien 20 Vers. 1.1, Dez

2 5 TRANSPORT- UND PACKMITTELSPEKTRUM ZFLS-Kleinladungsträger VDA-Kleinladungsträger Fehler! Textmarke nicht definiert. 5.3 Formeinlagen Fehler! Textmarke nicht definiert. 5.4 Transportkörbe Fehler! Textmarke nicht definiert. 5.5 Werkstückträger (WT) Fehler! Textmarke nicht definiert. 5.6 Deckel für ZFLS-Kleinladungsträger Fehler! Textmarke nicht definiert. 5.7 Deckel für VDA-Kleinladungsträger WT-Deckel Fehler! Textmarke nicht definiert. 5.9 Großladungsträger Fehler! Textmarke nicht definiert Paletten Fehler! Textmarke nicht definiert. 6 VERWENDUNG VON EINWEGVERPACKUNGEN Materialien Material-Kennzeichnung Abmessungen 22 7 HILFSVERPACKUNGSMATERIAL (FOLIEN, FALTPAPPEN, WELLPAPPE) 22 8 WARENBEGLEITPAPIERE Lieferschein Inhalte des Lieferscheins Transportmitteldaten Transportmittelbegleitschein (TMBS) Fehler! Textmarke nicht definiert Ausfüllen des Transportmittelbegleitscheins Fehler! Textmarke nicht definiert Anfordern der Transportmittelbegleitscheine Fehler! Textmarke nicht definiert Beispiel für einen Transportmittelbegleitschein Fehler! Textmarke nicht definiert. 8.3 Speditionsauftrag VDA-Warenanhänger Kennzeichnung der Behälter mit dem VDA-Warenanhänger Mischsendungen Mitgeltende Unterlagen Übersicht der Datenelemente 30 9 BEHÄLTERSTEUERUNG UND -VERWALTUNG Ablaufprozess (ZFLS Lieferant) Beschaffung der Behälter 34 Vers. 1.1, Dez

3 9.2.1 Einsatz von ZFLS-Transport-/Packmittel Einsatz des VDA-Kleinladungsträgersystems Berechnung der KLT-/WT-Anzahl Leergutmanagement Bestandsführung der Ladungsträger Rücknahme der Behälter Inventur der Ladungsträger Beschädigte Transport-/Packmittel Transport-/Packmittel wird von Lieferant beschädigt Transport-/Packmittel wird beschädigt bei ZFLS angeliefert Transport-/Packmittel wird beschädigt beim Lieferanten angeliefert REINIGUNG DER LADUNGSTRÄGER REGELUNGEN ZUR KOSTENVERTEILUNG Beschaffungskosten von ZFLS-Ladungsträger Frachtkosten AUSNAHMEREGELUNGEN 40 Vers. 1.1, Dez

4 Einführung Die ZF Lenksysteme GmbH ist seit Jahren ein zuverlässiger Partner der Automobilindustrie. Dies ist unter anderem auf den eigenen, sehr hohen Anspruch an die Qualität der Lenkungen und dessen Erfüllung zurückzuführen. Die Sicherung des hohen ZFLS-Qualitätsstandards beginnt schon bei unseren Lieferanten. Dabei spielt die Verwendung einer geeigneten Verpackung eine wichtige Rolle. Neben ihrer Transportfunktion dient sie vor allem dazu, das zu transportierende Teil vor Beschädigungen zu schützen. Somit kann eine beschädigungsfreie Anlieferung gewährleistet werden und eine störungsfreie Montage erfolgen. Dieses Verpackungshandbuch wurde vor dem Hintergrund erstellt, den Lieferanten eine Übersicht über das Verpackungsspektrum der ZFLS zu geben, sie mit den Verpackungsbestimmungen vertraut zu machen und bei der Auswahl geeigneter Packmittel/Ladungsträger zu unterstützen. Das Verpackungshandbuch enthält die Grundsätze, nach welchen die ZFLS ihre Verpackungsplanungen durchführt. Selbstverständlich erfolgen diese gemeinsam mit den Lieferanten unter Berücksichtigung umweltpolitischer Ziele unter folgenden ökologischen Gesichtspunkten: Vermeidung: Beschränkung auf das gewichts- und volumenmäßig Notwendige (Ressourcenschonung und Reduzierung des Transportaufkommens). Verminderung: Einsatz und kontinuierliche Verbesserung wiederverwendbarer Verpackung aus stofflich verwertbaren Materialien. Stoffliche Verwertung: Verwendung umweltverträglicher, stofflich verwertbarer Materialien für alle Verpackungsarten; Verwertung möglichst nahe des Anfallortes, um Rückgabe über die Anlieferkette und den damit verbundenen Transportaufwand zu vermeiden. Vers. 1.1, Dez

5 1 Allgemeine Informationen 1.1 Ansprechpartner bei ZFLS In Anlage 1 sind die zuständigen Ansprechpartner der einzelnen Produktbereiche aufgeführt, die den Lieferanten für die Beantwortung sämtlicher Verpackungsfragen zur Verfügung stehen. 1.2 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung GLT KLT LT TMBS VDA WT ZFLS VDB VHB 1.3 Begriffserklärungen Bedeutung Universal-Großladungsträger Universal-Kleinladungsträger Ladungsträger Transportmittelbegleitschein Verband der Automobilindustrie Werkstückträger ZF Lenksysteme GmbH Verpackungsdatenblatt Verpackungshandbuch In den nachfolgenden Kapiteln des Verpackungshandbuchs werden verschiedene Begriffe aus dem Verpackungswesen der ZFLS verwendet. Die unten aufgeführten Begriffserklärungen sollen zu deren Verständnis beitragen Transportmittel/Packmittel/Ladungsträger Transportmittel/Packmittel/Ladungsträger sind aus unterschiedlichen Materialien (z. B. Metall, Kunststoff, Holz, Karton) hergestellte Behältnisse (z. B. Behälter, Kiste, Schachtel) in denen Teile transportiert, gelagert und vor Beschädigungen geschützt werden können. Universell: universelle Transport-/Packmittel sind für alle Lieferteile, mit Ausnahme von Lieferteilen mit spezieller Geometrie, verwendbar. Speziell: Extra für eine besondere Geometrie des Lieferteils gefertigtes Transport- /Packmittel Packhilfsmittel Packhilfsmittel ist das Zubehör, das neben dem Verschließen der Transport- /Packmittel auch zum Schutz des Packgutes dient (z. B. Strechfolie, Rostschutzpapier, Umreifungsband). Vers. 1.1, Dez

6 1.3.3 Verpackung Verpackung ist die Kombination von Transport-/Packmittel und Packhilfsmittel. Verpackungen werden durch Vorsetzen der Packgutbenennung, eines funktionellen Bestimmungswortes oder der Packstoffbenennung spezifisch eingeteilt Packstück Ein Packstück ist die Gesamtheit aller Transport-/Packmittel und Packhilfsmittel die bei Anlieferung als eine Einheit zu sehen sind. Beispiele für Packstücke sind die Kombinationen aus: Palette (EURO-Pal.), Behälter (KLT), Deckel (KLT-Deckel), Formeinlage/Werkstückträger und Abdeckplatte oder Gitterbox, Werkstückträger und Packhilfsmittel Beispielhafte Darstellung eines Packstückes Umreifungsban d VDA- Abdeckplatte ZFLS-KLT mit Deckel und Formeinlage (innen) Kunststoffpalette Vers. 1.1, Dez

7 1.3.5 Einwegverpackung Die Einwegverpackung ist eine Verpackung, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt ist, d.h. nicht mehr wiederverwendet wird. Nach Gebrauch wird sie der stofflichen Verwertung zugeführt Mehrwegverpackung Die Mehrwegverpackung ist eine Verpackung die mehrmalig verwendet werden kann. Nach Gebrauch bleibt sie im Verpackungskreislauf Ladung Eine Ladung stellt die Gesamtheit aller Packstücke dar ABC-Klassifizierung der Teile ZFLS legt für die Einteilung der Teile folgende Wertgrenzen zugrunde: ABC Analyse A B C D Wertgrenze: > /mon. < /mon. > /mon. < /mon. > 250 /mon. < 250 /mon. Hieraus ergeben sich dann folgende Umlauftage für die Transport-/Packmittel: Lieferfrequenz A B C D wöchentlich 2 wöchentlich monatlich 2 monatlich Bestand ZFLS 7 AT Fracht Vollgut 2 AT Leergut ZFLS 2 AT Fracht Leergut 2 AT Lieferant 5 AT + 10 AT + 20 AT + 30 AT SUMME 18 AT 28 AT 38 AT 48 AT Vers. 1.1, Dez

8 2 Sonderverträge 2.1 Verpackung Lenkgehäuse ZHL (Anlage A) Siehe Anlage A (Verpackung Lenkgehäuse ZHL) 2.2 KLT & Spezialladungsträger (Anlage B) Siehe Anlage B (KLT & Spezialladungsträger) Vers. 1.1, Dez

9 3 Transport-/Packmittelauswahl und Verpackungsfestlegung Für einen beschädigungsfreien und reibungslosen Ablauf bei der Teileanlieferung und montage ist die Wahl der richtigen Transport-/Packmittel von entscheidender Bedeutung. Sie tragen dazu bei, dass die Teile in einwandfreien Zustand von der Rampe des Lieferanten bis an das Montageband der ZFLS transportiert werden können. Bei der sachnummerbezogenen Festlegung der Verpackung werden, ausgehend von der Teilegeometrie sowie dem Bedarf, insbesondere Aspekte des Materialflusses und der Qualitätssicherung berücksichtigt. Mitgeltende Unterlagen für die Verpackungs-festlegung: ZFN Ablauf der Transport-/Packmittelauswahl und Verpackungsfestlegung Nachdem feststeht welches Teil bzw. welches Teilespektrum vom Lieferanten geliefert werden soll, ist der Lieferant angehalten zu prüfen, ob seine eigenen Transport-/Packmittel, gemäß den Verpackungsbestimmungen im VHB, verwendet werden können. Ist dies der Fall, stellt der Lieferant sein Transport-/Packmittel der Verpackungsplanung der ZFLS vor und erhält nach positiver Begutachtung durch ZFLS die Freigabe für das Transport-/Packmittel. Daraufhin erfolgt in Absprache mit dem Lieferanten, auf Basis der ABC-Analyse (siehe 2.3.8), die Ermittlung der Umlaufzahlen (Anzahl Behälter, Formeinlagen oder WT, Paletten) und die Festlegung der ausgewählten Transport-/Packmittel im Verpackungdatenblatt. Besitzt der Lieferant keine geeignete Verpackung so sucht er im Verpackungshandbuch der ZFLS ein geeignetes Transport-/Packmittel zusammen mit der passenden Formeinlage (sofern für die zu liefernden Teile notwendig) aus und teilt dies der Verpackungsplanung von ZFLS mit. Im Anschluss erfolgt wieder gemeinsam mit dem Lieferaten auf Basis der ABC-Analyse die Ermittlung der Umlaufzahlen (Anzahl Behälter, Formeinlagen oder WT, Paletten) und die Festlegung der ausgewählten Transport-/Packmittel im Verpackungdatenblatt Entwicklung von Formeinlagen Wird eine Formeinlage für die Lieferteile benötigt und ist keine passende Formeinlage vorhanden, so ist mit Hilfestellung des zuständigen ZFLS Transportmittelplaners die Entwicklung einer Formeinlage vom Lieferanten durchzuführen. Die Kosten der Entwicklung trägt der Lieferant. Vers. 1.1, Dez

10 Anschließend erfolgt auch hier wieder gemeinsam mit dem Lieferanten auf Basis der ABC-Analyse die Ermittlung der Umlaufzahlen (Anzahl Behälter, Formeinlagen oder WT, Paletten) und die Festlegung der ausgewählten Transport-/Packmittel im Verpackungdatenblatt. Bei der Entwicklung muss darauf geachtet werden, das die Formeinlagen/Werkstückträger die nachfolgend aufgeführten Merkmale aufweisen. ZFLS-Betriebsmittelnummer zur Identifikation der Formeinlage/des Werkstückträgers Materialbezeichnung Herstellungsdatum und Änderungs Index Ergonomisch geformte Handgriffe Formeinlage Vers. 1.1, Dez

11 Werkstückträger selbsttragend/stapelbar/staubdicht/ spritzwasserdicht Stapelung über den Rand der Formeinlage/des Werkstückträgers (Teil freiliegend) Änderung des Lieferteils oder Teilespektrum Sollte der Lieferant frühzeitig von einer Teileänderung Kenntnis erlangen und diese Teileänderung eine Transport-/Packmitteländerung mit sich bringen, bzw. sollten Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich Füllmenge oder Zusatzverpackungen erkannt werden, ist der Lieferant verpflichtet, dies umgehend mit dem zuständigen Transportmittelplaner der ZFLS zu klären. Vers. 1.1, Dez

12 3.2 Ablaufschema für die Auswahl des Transport-/Packmittels und der Verpackungsfestlegung Zu lieferndes Teil / Teilespektrum steht fest Verwendung von Mehrwegverpackung? ja nein Verpackung erfolgt lt. den ZFLS-Vorschriften für Einwegverpackungen Lieferant prüft, ob eigene Verpackung verwendet werden kann nein Lieferant sucht im ZFLS-VHB das passende Packmittel / LT ja Formeinlage benötigt? nein Lieferant stellt Verpackung der ZFLS-Logistikplanung vor. ja Passende Formeinlage für Lieferteil vorhanden? ja nein Lieferant entwickelt mit Hilfestellung von ZFLS eine Formeinlage ZFLS-Logistikplanung erteilt Freigabe Mitteilung des Lieferanten an ZFLS-Logistikplanung ZFLS- Logistikplanung stimmt ausgewählter Verpackung zu ZFLS + Lieferant ermitteln die notwendigen Umlaufzahlen ZFLS und Lieferant legen im VDB den ausgewählten Behälter und dessen Umlaufzahlen fest Vers. 1.1, Dez

13 3.3 Checkliste für die Auswahl des Transport-/Packmittels und der Verpackungsfestlegung Die unten aufgeführte Checkliste soll den Lieferanten bei der Auswahl der geeigneten Transport-/Packmittel unterstützen, damit eine den ZFLS-Anforderungen entsprechende beschädigungsfreie und nicht qualitätsmindernde Teileanlieferung gewährleistet werden kann. Vers. 1.1, Dez

14 Muster einer Checkliste für die Auswahl des Transport-/Packmittels und der Verpackungsfestlegung Lieferant: Lieferanten-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Teile-Nr.: Einsatz von Mehrwegtransportmittel: Bezeichnung: Ja Nein Begründung: Qualitätsanforderungen: Spezieller Schutz: Ja Nein Behälter Ja Nein Formeinlage Ja Nein Sauberkeit Ja Nein Konservierung erforderlich Ja Nein Auswahl Transport-/Packmittel Eigener Behälter: Ja Nein Bezeichnung, Abmessungen: Eigene Formeinlage: Ja Nein Bezeichnung, Abmessungen, Anzahl pro Behälter ZFLS Behälter: Ja Nein Bezeichnung/Nr., Abmessungen: ZFLS Formeinlage: Ja Nein Bezeichnung/Nr., Abmessungen: Inhalt Transport-/Packmittel: Umlauftage lt. ABC-Analyse 18 Lieferantenanteil an Umlauftagen Anzahl an... pro Umlauf Anzahl an... pro Umlauf Anzahl an... pro Umlauf Bemerkungen: 28 Tage 38 Behälter Formeinlagen 48 Paletten/Abdeckplatten Vers. 1.1, Dez

15 3.4 Verpackungsdatenblatt Nachdem die Auswahl der Transport-/Packmittel stattgefunden hat, erfolgt die endgültige Festlegung der aktuellen Verpackung/Ladungsträgerdaten durch ein Verpackungsdatenblatt in Anlehnung an die VDA-Empfehlung Dieses wird vom Lieferanten unterzeichnet und an den zuständigen Transportmittelplaner der ZFLS zurückgesandt. Falls die festgelegte Verpackung ursächlich vom Lieferanten nicht eingehalten wird, sendet ZFLS die Lieferung auf Kosten des Lieferanten wieder zurück. Vers. 1.1, Dez

16 3.4.1 Muster eines Verpackungsdatenblattes 4 Kunde Name Freigabe : Kontakt-Person P. Hirsch 19. Dez. Telefon-Nummer 2000 (07171) Datum Unterschrift Telefax-Nummer (07171) Lieferant Name Musterfabrik GmbH Freigabe Kontakt-Person : H. Mustermann 19. Dez. Telefon-Nummer Datum Unterschrift Telefax-Nummer Variante Ausgabe-Datum Ersetzt Ausgabe vom Dez. 00 Produktbereich Projekt Einsatzdatum Auslaufdatum Z 19. Dez. 00 Sachnummer Kunde Bezeichnung Lagerbuchse 3 Allgemeine Hinweise Verpackungsabweichungen führen bei ZFLS zu Problemen und Mehrkosten, welche wir an Sie weiterbelasten müssen. Die Behälter sind mit Warenanhängern entsprechend der VDA-Version 4 (oder nachfolgende Version) zu versehen. ZF Lenksysteme GmbH, Schwäbisch Gmünd Kunden-Nummer Abteilung ZPLAP peter.hirsch@zf-lenksysteme.com Aussenverpackung/Ladeeinheit Eigentümer Einweg Mehrweg Grundpalette Nummer-Kunde Maße L x B x H (mm) max. Füllmenge pro Ladeeinheit (Stk.) 5 6 Lieferanten-Nummer Abladestelle Werk 2 max. Höhe der Ladeeinheit Brutto (kg) Netto (kg) Stapelfaktor Abdeckung/Nummer-Kunde Anzahl Abdeckungen pro Ladeeinheit Verschluss Packhilfsmittel 8 7 Bemerkungen Unterpackeinheit/Innenverpackung Eigentümer Einweg Mehrweg Unterpackeinheit-Bezeichnung Nummer-Kunde Maße L x B x H (mm) Füllmenge (Stk.) Anzahl Behälter je Lage Anzahl Lagen Brutto (kg) Netto (kg) Tara (kg) max. Brutto (kg) Innenverpackung-Bezeichnung Nummer-Kunde Anzahl Innenverpackungen pro Unterpackeinheit Deckel für Unterpackeinheit/Lieferanten-Nummer Bemerkungen 9 12 Packhilfsmittel Das Verpackungsdatenblatt ist vom Empfänger bezüglich Füllmenge, Zusatzverpackung etc. zu überarbeiten und innerhalb von 14 Tagen an die Kontaktperson zurückzusenden. Die für die Abrufe erforderlichen Behälter sind rechtzeitig per Fax unter den Nummern (07171) (Abladestelle Werk 2) und (07171) (Abladestelle Werk 7) anzufordern. Vers. 1.1, Dez

17 3.4.2 Erläuterungen zu den einzelnen Begriffen des Verpackungsdatenblattes Pos. Begriff Erläuterung 1 Variante Gibt die Anzahl der VDB an, die mit dem Lieferanten abgeschlossen wurden 2 Sachnummer Kunde ZFLS interne Teilennummer 3 Bezeichnung Bezeichnung des Lieferteils 4 Lieferant Lieferantendaten, Wichtig: Kontakt- Person 5 Grundpalette Name des verwendeten Grundträgers 6 Nummer-Kunde 10-stellige ZFLS-Ident.-Nr. 7 Abdeckung/Nummer-Kunde Bezeichnung der zu verwendenden Abdeckung 8 Packhilfsmittel Bezeichnung des zu verwendenden Packhilfsmittel für die Aussenverpackung/ Ladeeinheit 9 Unterpackeinheit-Bezeichnung Name des verwendeten Behälters oder Werkstückträgers 10 Nummer-Kunde 10-stellige ZFLS-Ident.-Nr. 11 Füllmenge (Stk.) Menge, die in einem LT transportiert wird 12 Anzahl Lagen Angabe zur Stapelbarkeit des LT 13 Max. Brutto (kg) Der Behälter darf nur mit einem Gewicht <= 10 kg beladen werden. Ein höheres Gewicht bedarf der Genehmigung von ZFLS 14 Innenverpackung-Bezeichnung Name der verwendeten Formeinlage 15 Nummer-Kunde 10-stellige ZFLS-Ident.-Nr. von Innenverpackung-Bezeichnung 16 Deckel für Unterpackeinheit/ Kunden-Nummer z. B. ZFLS-KLT-Deckel + 10-stellige ZFLS-Ident.-Nr. 17 Packhilfsmittel Bezeichnung des zu verwendenden Packhilfsmittel für die Innenverpackung 3.5 Lieferanten-Zusatzbedarfe Lieferanten-Zusatzbedarfe, die nicht in der Basis-Bedarfsrechnung enthalten sind (z. B. für die Losgrößenfertigung, Zusatzlager oder Unterlieferanten-Einsatz), sind rechtzeitig mit dem zuständigen Transportmittelplaner abzustimmen Vers. 1.1, Dez

18 4 Anforderungen an die Verpackung 4.1 Generelle Anforderungen an die Verpackung Neben teilespezifischen Verpackungsmerkmalen gibt es grundsätzliche Anforderungen an die Verpackung. Um die Sicherung des Packstücks gewährleisten zu können, muss dieses ausreichend umreift werden. Hierfür sind nur Umreifungsbänder aus Kunststoff zu verwenden. Eine maximale Packstückhöhe von 1000 mm darf nicht überschritten werden. Es ist darauf zu achten, das die Lagen vollständig mit KLT s belegt sind (siehe Bild unten) mm Beim Einsatz von Universal-Kleinladungsträgern (KLT) darf das zulässige Bruttogewicht eines gefüllten Behälters 10 kg nicht überschreiten. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der ZFLS- Transportmittelplanung. Des Weiteren muss jeder Behälter mit einem VDA-Warenanhänger nach VDA-Empfehlung 4902 Version 4 (oder nachfolgende Version) gekennzeichnet sein. Das Beschriften oder Bekleben der Universal-Kleinladungsträger (KLT) ist streng untersagt. Sofern bei Großladungsträgern die vorgesehenen Aufnahmen nicht genutzt werden können, ist es möglich, die VDA-Warenanhänger mit leicht und rückstandsfrei lösbaren Klebepunkten zu befestigen. Aus Gründen der Unfallverhütung sind Drahtaufhängungen unzulässig. Bei der Kennzeichnung der Verpackung ist darauf zu achten, das die Recyclingfähigkeit der Verpackung nicht eingeschränkt wird. Vers. 1.1, Dez

19 4.2 Verpackungsmaterialien Ein wichtiger Aspekt, neben den funktionalen Eigenschaften der Verpackungsmaterialien, ist deren Umweltverträglichkeit. Damit der logistische Aufwand für das sortenreine Separieren und Sammeln auf einem Minimum beschränkt wird und der Prozess der stofflichen Verwertung optimal gestaltet werden kann, werden nur bestimmte recyclingfähige Materialien zugelassen. Grundlage für die Auswahl von Verpackungsmaterialien ist Punkt 5.4 der ZF-Norm Zugelassene Materialien Grundsätzlich ist darauf zu achten Mehrwegverpackungen zu verwenden. Für Ausnahmen zeigt die nachstehende Tabelle die in der ZFLS für Einwegverpackungen und Einweg-Verpackungshilfsmittel zugelassenen Materialien. Art Papier Karton Pappe Korrosionsschutzpapier Kunststoffe (möglichst naturfarben) Beispiele für zugelassene Materialien - Zellstoffprodukte - Altstoffprodukte - Wellpappe mit Recyclingzeichen - Papier und Pappe mit PE-Beschichtung - VCI-Papier mit Recyclingzeichen - Wasserlösliches Papier-Selbstklebeband - Wasserlösliches Nassklebeband VCI-Papiere, die nachweislich gemeinsam mit Papier/ Pappe stofflich verwertbar sind [VCI: volatile corrosioninhibitor] - Formteile: PE; PP - Schutzkappen: PE - Folien: PE (auch Luftpolsterfolien) - Schaumstoffe: PE; PP; PS - Umreifungsbänder: PP Metalle Holz Textilien Glas HDPE, ABS Kennzeichen nach DIN 6120 Stahl, Aluminium Ungetränktes Massiv- und Sperrholz, Zellulosefasern (u.a. Baumwolle, Sisal) Nur nach Abstimmung Mitgeltende Unterlagen: ZFN 9004 (Punkt 5.4) Eine zusätzliche Anwendung von Konservierungsöl ist nicht zulässig Vers. 1.1, Dez

20 4.2.2 Nicht zugelassene Materialien Prinzipiell lehnt ZFLS die Verwendung von Verpackungsmaterial für Serienmaterial aus Nahrungsmittel, bzw. Verpackungschips ab. Klebe-/Packbänder sowie Etiketten dürfen die Recyclingfähigkeit des Trägermaterials nicht einschränken. Materialkombinationen oder Verbindungen sind zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu beschränken und müssen nach Gebrauch einfach trennbar sein. Art Papier Karton Pappe Korrosion- Schutzpapier Kunststoffe (möglichst naturfarben) Metalle Holz Textilien Glas Beispiele für NICHT zugelassene Materialien - Bitumenpapier/-pappe - Unverträgliche Klebstoffe - Wachs- und Paraffinprodukte Papier mit unverträglichen Beimengungen, unverträglich imprägniertes oder getränktes Papier (z.b. Bitumen, Öl-, Wachspapier) Kunststoffgemische bzw. Verbundwerkstoffe Gummiverbindungen VCI-Kunststoff-Folien Verzinnte, verzinkte und lackierte Metalle (z.b. Weissblech) Spanplatten, beschichtetes oder lackiertes Holz Wachsleinen Glaswolle Mitgeltende Unterlagen: ZFN 9004 (Punkt 3-5) Vers. 1.1, Dez

21 5 Transport- und Packmittelspektrum Die ZFLS bevorzugt die Teileanlieferung in Mehrwegverpackung. Deshalb besitzt die ZFLS ein breites Spektrum an verschiedenen Mehrwegtransportmitteln. Die folgende Auflistung soll dem Lieferanten einen Überblick geben und ihm die Möglichkeit bieten für sein Lieferteil das/den entsprechende(n) Transport-/Packmittel auszuwählen. 5.1 ZFLS-Kleinladungsträger Aus Gründen eines erhöhten Fassungsvermögens, eines Kostenvorteils gegenüber Einwegverpackung, einer besseren Brennlast und eines geringeren Verschmutzungsgrades hat die ZFLS ein eigenes Kleinladungsträger-System eingeführt. Diese grünen Behälter entsprechen in den Außenabmessungen den VDA-Kleinladungsträger, bieten aber aufgrund anderer Innenabmessungen ein erhöhtes Ladevolumen. Vers. 1.1, Dez

22 6 Verwendung von Einwegverpackungen Der Einsatz von Einwegverpackungen bei Serienmaterial ist unter bestimmten Umständen jedoch nur nach Absprache mit dem zuständigen Ansprechpartner der ZFLS erlaubt. Dabei gelten folgende Vorschriften: 6.1 Materialien Für alle Einwegverpackungen sind umweltverträgliche, stofflich verwertbare Materialien, die flächendeckend zum Recycling akzeptiert werden, zu verwenden. 6.2 Material-Kennzeichnung Alle Einwegverpackungen sind eindeutig und sichtbar, mit genormten (Bild- und Kennzeichen nach DIN 6120) bzw. von der Entsorgungswirtschaft anerkannten Symbolen zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung darf die Recyclingfähigkeit nicht einschränken. 6.3 Abmessungen Die Abmessung der Einwegverpackung hat derjenigen der geplanten Mehrwegverpackung zu entsprechen. Abweichungen hiervon führen zu erheblichen Prozessstörungen bei der Materialbereitstellung und müssen unbedingt vorher mit dem zuständigen Transportmittelplaner abgestimmt werden. 7 Hilfsverpackungsmaterial (Folien, Faltpappen, Wellpappe) Beim Einsatz von Hilfsverpackungsmaterialen ist darauf zu achten daß die unter aufgelisteten Materialien verwendet werden. Vers. 1.1, Dez

23 8 Warenbegleitpapiere Um einen reibungslosen Ablauf im administrativen Bereich gewährleisten zu können, ist der Lieferant verpflichtet, jeder Lieferung die nachfolgend aufgeführten Warenbegleitpapiere ( ) mit den vorgeschriebenen Inhalten in entsprechender Form beizufügen. 8.1 Lieferschein Pro Abladestelle/WE-Stelle ist ein Lieferschein nach DIN 4991 auszustellen Inhalte des Lieferscheins a) Empfänger Vollständige Adresse Abladestelle/WE-Stelle gemäß Bestellung b) Lieferschein-Nummer Lieferschein Nummer, numerisch, ohne Sonderzeichen Versanddatum (Datum des Versandtages) c) Lieferanten Nr. und Absender Feld für Anschrift des berechnenden Lieferanten Sollten bei einem Lieferanten mehrere Lieferorte/-adressen in Frage kommen, so muss dies aus dem Lieferschein eindeutig hervorgehen, von wo aus diese Lieferung erfolgt. Abweichende Lieferanten-Nr. sind dabei zu beachten. d) Versandanschrift Falls der Empfänger von der Bestellanschrift abweicht. (Bsp.: Bestellung erfolgt aus ZFLS Werk Schwäbisch Gmünd, Lieferung ist für ZFLS Werk Bietigheim bestimmt) e) Versandart Eintrag der diversen Versandarten wie: Spedition mit Speditionsnamen, DHL, UPS oder Andere. Sinngemäß gilt dasselbe für Kuriere. Vers. 1.1, Dez

24 f) Lieferbedingungen Frei/unfrei g) Bestellangaben 10-stellige ZF Bestellnummer alternativ Bestellanforderungsnummer (Banf). Erfolgt im Notfall, beispielsweise bei Stillstand der EDV-Anlage, eine telefonische oder Fax - Bestellungen, muss der Namen und die Abteilung des Bestellers angegeben sein h) Diverse Positionen/Sachnummern Eine Sachnummer darf mit der jeweiligen Mengenangabe nur einmal auf dem Lieferschein angegeben werden. In Ausnahmefällen auch zweimal, wenn es sich um verschiedene Bestellnummern handelt. Sind den gelieferten Waren Chargennummern zugeordnet, so sind diese getrennt mit Teilmenge unter der zugehörigen Sachnummer und Chargennummer aufzulisten. In jedem Fall ist zu beachten, daß der Begriff Chargen Nr. vorangestellt wird. Gleiches gilt für Teile, für welche ein Zeichnungsänderungsstand oder Index notiert werden muss. Erstmuster sind mit einem getrennten Lieferschein anzuliefern und mit dem deutlichen Vermerk Erstmuster zu versehen Prototypen sind mit einem getrennten Lieferschein anzuliefern und mit dem deutlichen Vermerk Prototypen zu versehen i) Ladungsträger/Verpackungseinheiten/Packstücknummern Mehrwegtransportmittel sind mit Anzahl, Identnummern und Füllmengen aufzulisten Bsp.: 1 x 0100 = 200 St.. 1 x 0124 = 150 St. Es sind die ZFLS Transportmittel Begleitscheine zu verwenden um eine ordnungsgemäße Leergutkontenabstimmung durchführen zu können. Vers. 1.1, Dez

25 j) Liefermenge Pro Position darf nur eine Menge eingetragen werden mit entsprechender Einheit Die Mengeneinheit im Lieferschein sollte immer den ZFLS- Bestellangaben entsprechen. Stück = St.; Kilogramm = KG; usw. k) Gewichtsangaben Für jeden Vorgang pro Lieferschein sind die korrekten Gewichtsangaben aller avisierten Waren mit Brutto- und Nettogewicht mit anzugeben Auf den Frachtpapieren ist das Gesamtgewicht zu vermerken, aus allen Lieferscheinen in Brutto Dies wiederum gilt separat für jede Abladestelle bzw. WE-Stelle Lieferschein Nr. 009 Br. 20 kg Lieferschein Ne. 18 kg Nr.010 Br. 25 kg Ne. 20 kg Frachtbrie f Lieferschein Nr. 011 Br. 200 kg Lieferschein Nr. 012 Ne. 180 kg Br. 250 kg Ne. 185 kg Frachtbrie f l) Versandorganisation ZFLS benötigt jeden Lieferschein in zweifacher Ausfertigung. Bei Versand der Güter/Waren ist wie folgt zu verfahren: Spedition Sonderfahrten LKW-Zustellung LKW-Abholung Selbstanlieferung Luftfracht Lieferscheine/Begleitpapiere zusammen mit der Ware dem Fahrer bzw. Überbringer mitgeben DHL UPS German Parcel Lieferscheine/Begleitpapiere in einer Begleittasche auf dem Packstück anbringen oder ins Packstück einlegen. m) Bezeichnung Verpackungseinheiten Besteht die Lieferung aus mehreren Verpackungseinheiten, so ist jede Einheit mit einem VDA Warenanhänger zu bezeichnen. (vgl. Punkt 12. VDA Warenanhänger) Vers. 1.1, Dez

26 8.1.2 Transportmitteldaten Die Transportmitteldaten müssen auf dem Lieferschein (DIN 4991) unter Angabe der 10-stelligen ZF-Behälternummer vermerkt werden. Es ist zu beachten, dass dabei alle Unterpackmittel (KLT, Deckel, Formeinlagen) aufgeführt werden. Vers. 1.1, Dez

27 8.2 Speditionsauftrag Der Speditionsauftrag ist ein Werkvertrag, der die Versendung eines Frachtgutes für den Versender zum Gegenstand hat. Nachfolgend ein Beispiel für einen Speditionsauftrag in Anlehnung an die VDA-Empfehlung ) Versender/Lieferant 2) Lieferant-Nr. 3) Speditionsauftrags-Nr. 4) Nr. Versender beim Versand-Spediteur: SPEDITIONSAUFTRAG 5) Beladestelle 6) Datum 7) Relations-Nr. 8) Sendungsnummer-/Ladungs-Bezugnummer 9) Versandspediteur 10) Spediteur-Nr. 11) Empfänger 12) Kunden-Nr. Telefon 13) Anliefer-/Abladestelle 14) Versendervermerk für den Versandspediteur Fax 15) Eintreff-Datum 16) Eintreff-Zeit 17) Zeichen und Lieferschein-Nr. 18) Anzahl 19) Verpackung 20) SF 21) Inhalt 22) Lademitte lgewicht kg 23) Bruttogewicht kg 24) Summe 25) Rauminhalt cdm/lademeter Summen 26) 27) 28) Gefahrgut-Klassifikation 29) Gefahrgut-Bezeichnung 30) Frankatur 31) Warenwert für SVS/RVS 34) Anlagen 41) Übernahmebestätigung des Fahrers: Obige Sendung vollständig und in ordnungsgemäßen Zustand übernommen. 32) Transportversicherung vom Spediteur zu decken mit 33) Versender- Nachnahme 35) Auftrags-Nr. Kunde 36) Kontierung 37) Transportmittel-Nr. 38) LKW-Code 39) Versandart 40) Abrechnungs-Schl. 42) Empfangsbestätigung des Warenempfängers: Obige Sendung vollständig und in ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Datum Uhrzeit Unterschrift Firmenstempel/Unterschrift 43) Die Sendung enthält davon getauscht Euro-Flach-Pal. (FP) Euro-Flach-Pal.(FP) Euro-Gitter-Pal. (GP) Euro-Gitter-Pal.(GP) 44) Es gelten die Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp). Gerichtsstand ist der Firmensitz des Versandspediteurs. 45) Für Warenempfänger Vers. 1.1, Dez

28 8.3 VDA-Warenanhänger Kennzeichnung der Behälter mit dem VDA-Warenanhänger Der Warenanhänger dient zur eindeutigen Identifikation von Transportmitteln und Ladungsträgern im innerbetrieblichen Materialfluss und auf dem Transportweg zwischen Lieferant Spediteur Warenempfänger. Deshalb ist von allen Lieferanten sicherzustellen, dass alle Transportmitteln und Ladungsträger mit einem aktuellen, sorgfältig ausgefüllten und barcodierten Warenanhänger gemäß VDA-Empfehlung 4902 Version 4 (oder nachfolgende Version) versehen sind. Es muss sichergestellt sein, dass alle sich auf dem Warenanhänger befindlichen Daten mit dem Inhalt der Packstücke oder Ladungsträger übereinstimmen. Um eine eindeutige Identifikation zu gewährleisten, ist der Lieferant verpflichtet, nicht aktuelle Warenanhänger und Beschriftungen an Packstücken oder Ladeeinheiten vor der Befüllung zu entfernen. Die VDA-Empfehlung 4902 Version 4 ist weitgehend kompatibel zu dem Standard in Westeuropa (ODETTE). ZFLS behält sich vor, den Lieferanten mit dem Mehraufwand zu belasten, der durch Störungen aufgrund fehlenden oder unleserlich beschrifteten Warenanhängern hervorgerufen wurde. In der VDA-Empfehlung 4902 Version 4 sind zwei Formate beschrieben: Format 210 mm x 148 mm Format 210 mm x 74 mm ("KLT"-Label) Die zu verwendende Papierqualität ist der VDA-Empfehlung 4902 Version 4 (oder nachfolgende Version) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt, daß als Hauptwarenanhänger an Packstücken immer der Vordruck DIN A5 (Format 210 mm x 148 mm) zu verwenden ist. In Verbindung mit dem Universal-Kleinladungsträgersystem (ZFLS-KLT und VDA- KLT) ist der KLT-Label mit dem Format 210 mm x 74 mm zu verwenden. Der KLT- Label ist in die dafür vorgesehene Kartentasche einzustecken. Es ist zwingend erforderlich, daß zusätzlich zur Bezeichnung der Transporteinheit jeder einzelne KLT mit einem VDA-Warenanhänger bezeichnet wird. Es dürfen grundsätzlich keine Klebebelege verwendet bzw. Belege aufgeklebt werden. Sofern die bei Großladungsträgern vorgesehenen Aufnahmen nicht genutzt werden können ist es möglich, die VDA - Warenanhänger mit leicht und Vers. 1.1, Dez

29 rückstandsfrei lösbaren Klebepunkten zu befestigen. Aus Gründen der Unfallverhütung sind Drahtauf-hängungen unzulässig Mischsendungen Bei Anlieferung mehrerer Sachnummern in einem Packstück ist der Hauptwarenanhänger gemäß VDA-Empfehlung 4902 Version 4 (oder nachfolgende Version) im Feld Sachnummer Kunde mit dem Vermerk Mischsendung zu kennzeichnen. In diesem Fall ist es unbedingt erforderlich, jede Unterpackeinheit mit der Lieferschein-Nummer zu kennzeichnen Mitgeltende Unterlagen ZFN 9004 Vers. 1.1, Dez

30 8.3.4 Übersicht der Datenelemente Nachfolgende Festlegungen für die Bezeichnung von Transpormitteln (Feldnamen, Muss/Kann - Eintragungen und Barcodierung) sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Nr. Feldname/Datenelement Muss Kann Barcode Bemerkung 1) 2) 1 Warenempfänger kurz M 2.1 Abladestelle M 2.2 Lagerort K 3 Lieferschein Nummer M Ja 4 Lieferantenanschrift kurz M 5 Gewicht Netto M 1) 6 Gewicht Brutto M 1) 7 Anzahl Packstücke M 1) 8 Sachnummer Kunde M 2) Ja 9 Füllmenge (im Packstück) M Ja 10 Bezeichnung, Lieferung, Leistung 11.1 Sachnummer Lieferant K Ja 11.2 Produktions Nummer K Ja 12 Lieferanten Nummer M Ja 13 Datum M 1) 14 Änderungsstand Konstruktionstand M M 1) 15 Packstück Nummer M 1) Ja 16 Chargen Nummer M 1) Ja Bei chargenpflichtigen Teilen 17 Lieferantenanschrift lang M 1) Von der VDA-Empfehlung 4902 Version 4 (oder nachfolgende Version) abweichende Forderungen der ZFLS Bei Anlieferung mehrerer Sachnummern auf einem Packstück dieses Feld mit dem Vermerk Mischsendung zu kennzeichnen. Abweichungen zu der o. g. Festlegung sind bilateral zu vereinbaren. Vers. 1.1, Dez

31 Nachfolgende Festlegung für die Bezeichnung von Unterpackeinheiten (KLT) für die Feldnamen, Muss/Kann - Eintragungen und Barcodierung sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Nr. Feldname/Datenelement Muss Kann Barcode Bemerkung 1 Warenempfänger kurz K 1) 2.1 Abladestelle K 1) 2.2 Lagerort K 3 Lieferschein Nummer K 1),3) 4 Lieferantenanschrift kurz M 5 Gewicht Netto K 6 Gewicht Brutto K 7 Anzahl Packstücke K 8 Sachnummer Kunde M 9 Füllmenge (im Packstück) M 10 Bezeichnung, Lieferung, M Leistung 11.1 Sachnummer Lieferant K 11.2 Produktions-Nummer 2) M 1) Auftrags-Nr., Serien-Nr. evtl. mit Stempel 12 Lieferanten Nummer K 1) 13 Datum M 1) Produktionsdatum evtl. mit Stempel 14 Änderungsstand M 1) Konstruktion 15 Packstück Nummer K 16 Chargen Nummer M 1) bei chargenpflichtigen Teilen 17 Lieferantenanschrift lang M 1) 1) 2) 3) Von der VDA-Empfehlung 4902 Version 4 (oder nachfolgende Version) abweichende Forderungen der ZFLS Durch diese Angabe muß im Falle einer Reklamation beim Lieferanten eine eindeutige Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleistet werden Bei Mischpackstücken muß die Lieferschein - Nummer auf jeder Unterpackeinheit vermerkt sein. Abweichungen zu der o. g. Festlegung sind bilateral zu vereinbaren. Die zu verwendenden Schriftgrößen, Schriftarten und Ausrichtungen sind aus der VDA-Empfehlung 4902 Version 4 (oder nachfolgende Version) zu entnehmen. Vers. 1.1, Dez

32 Unterlagen zum VDA-Warenanhänger können wir Ihnen aus Copyrightgründen leider nicht zusenden. Sie erhalten jedoch Informationen hierzu unter nachfolgender Adresse: DRUCKEREI HEINRICH GMBH SCHWANHEIMER STRAßE 110 POSTFACH D FRANKFURT/MAIN TEL.: (069) FAX: (069) Vers. 1.1, Dez

33 9 Behältersteuerung und -verwaltung 9.1 Ablaufprozess (ZFLS Lieferant) Hersteller von Packmittel 1. Verhandlungen über Konditionen und Lieferbedingungen für Packmittel ZFLS (Einkauf) 2. Bestellung der Packmittel zu ZFLS-Konditionen 3. Lieferung der bestellten Packmittel Beschaffung der Packmittel Lieferant 1. Schriftliche Leergutanforderung 2. Lieferung der angeforderten Behälter ZFLS (Leergutsammelstelle) 5. Abgabe der leeren Behälter 3. Anlieferung der Teile in angeforderten Behälter ZFLS (Montage) 4. Abgabe der gefüllten Behälter in die Montage Leergutmanagement ZFLS (Wareneingang) Vers. 1.1, Dez

34 9.2 Beschaffung der Behälter Einsatz von ZFLS-Transport-/Packmittel Handelt es sich bei den im Verpackungsdatenblatt festgelegten Transport-/Packmittel um ZFLS- Transport-/Packmittel so erfolgt die Beschaffung durch den Lieferanten bei einem von ZFLS festgelegten Hersteller zu von ZFLS festgelegten Konditionen. Diese Vorgehensweise gilt bei Erstausstattung und ebenso für Zusatzbedarfe. Der Lieferant verpflichtet sich, die beschafften ZFLS-Transport-/Packmittel ausschließlich für den Kunden ZFLS zu verwenden Einsatz des VDA-Kleinladungsträgersystems Hier erfolgt die Abwicklung entsprechend den Regelungen der VDA-Empfehlung 4500 zum "VDA-KLT-Benutzer-Pool". Die Verantwortung für die Funktionalität des Pools liegt bei allen Beteiligten, d.h. die Vertragspartner sind verpflichtet, sich den Bedarf selbst zu beschaffen, der im jeweiligen Einflussbereich benötigt wird. 9.3 Berechnung der KLT-/WT-Anzahl Standardmäßig wird ausgehend vom Jahresbedarf des Lieferteils der Monatsbedarf ermittelt. Der Monatsbedarf wird dann mit der Anzahl von Umlauftagen, die bei der ABC-Klassifizierung festgelegt wurden, multipliziert und durch zwanzig Arbeitstage geteilt. Dadurch steht die Gesamtmenge für den monatlichen Umlauf fest. Diese Menge wird nun durch das Fassungsvermögen des KLT/WT geteilt, somit erhält man die Gesamtmenge an KLT/WT. Die Anzahl an Paletten und Abdeckplatten ergibt sich aus dem Quotienten des Fassungsvermögens pro Palette und der Gesamtmenge an KLT/WT. Abweichungen von diesem Vorgehen sind zwischen dem Lieferanten und dem zuständigen ZFLS-Transportmittelplaner abzustimmen. Vers. 1.1, Dez

35 Beispiel: Lieferteil: Jahresmenge: ABC-Klassifizierung: Kabelbaum Stk. B-Teil Umlauftage: 28 KLT: 3F Füllmenge pro KLT: Anzahl von KLT pro Palette: 6 Stk. 48 Stk. Berechnung: Monatsbedarf: Stk. / 12 Mon. = Stk./Mon. Gesamtmenge monatl. Umlauf: Stk./Mon. * 28 UT/20 AT = Stk./Mon. Gesamtmenge KLT: Stk./Mon. / 6 Stk./KLT = KLT/ Mon. Anzahl Paletten und Abdeckplatten: KLT/Mon. / 48 KLT/Pal. = 49 Paletten/Mon. 9.4 Leergutmanagement Die Leergutversorgung erfolgt durch ZFLS auf Basis von schriftlichen Leergutanforderungen durch den Lieferanten und auf Basis der LT-Bestandsführung. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Transportmittelabwicklung/-verwaltung ist, der auf dem Kontoauszug ausgewiesene Sachbearbeiter. Bitte senden Sie Ihre Leergut-anforderungen grundsätzlich nur noch schriftlich an die angegebene Telefax- Nr. Telefonische Leergutanforderungen können nicht entgegengenommen werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur zulässig nach Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Für Ihre schriftliche Leergutanforderung erhalten Sie in der Anlage 2 ein Formular, welches bei Bedarf zu kopieren ist. Das Formular ist vollständig auszufüllen (Wichtig: Lieferanten-Nummer). Leergutanforderungen müssen mindestens 7 Arbeitstage vor dem Bedarfszeitpunkt in unserem Hause eintreffen, um eine rechtzeitige Belieferung zu gewährleisten. Bei Nicht-einhaltung dieser Vorgehensweise entstehen Störungen in der gesamten Vers. 1.1, Dez

36 Prozesskette in Form von Sonderfahrten, Umpacktätigkeiten, usw. Die daraus resultierenden Mehrkosten werden dem Lieferanten belastet. 9.5 Bestandsführung der Ladungsträger Die Bestandsführung wird durch ZFLS durchgeführt und ist vom Lieferanten zu überprüfen. Die Bestandsführung beinhaltet sowohl Universal-Ladungsträger, als auch Spezial-Ladungsträger. Zum Abgleich der Kontodaten erhalten die Lieferanten von ZFLS durch die Transportmittelverwaltung und steuerung einen Ladungsträger- Kontoauszug über die jeweilig bestandsgeführten Ladungsträger. Dargestellt werden die Bestände unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge. Als Buchungsbeleg für die korrekte Überwachung, Steuerung und Abwicklung aller Ladungsträgerbewegungen dient der Lieferschein oder der Transportmittelbegleitschein (TMBS). Sie stellen die Grundlage der EDV- Transpormittelkonten dar, die monatlich von den Lieferanten und ZFLS überprüft und gegebenenfalls wertmäßig ausgeglichen werden Sollten Differenzen zu Ihrer eigenen LT-Bestandsführung auftreten, so müssen uns diese spätestens 10 Tage nach Erhalt des Kontoauszuges in schriftlicher Form vorliegen. Dem Schreiben sind entsprechende Buchungsunterlagen, wie Kopien der Lieferscheine, Transportmittelbegleitscheine, Frachtbriefe, usw. beizufügen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwände erhoben, gelten die dokumentierten Buchbestände als anerkannt und sind die rechtsverbindliche Grundlage für eine eventuelle Differenzklärung im Rahmen der Inventurabwicklung. Für eingehendes Leergut ist der Lieferant verpflichtet, anhand der Transportmittelbegleitscheine und Frachtbriefe eine mengen- und typenmäßige Prüfung durchzuführen. 9.6 Rücknahme der Behälter Wird gemeinsam festgestellt, dass zu viele Behälter und Zubehör im Umlauf sind, werden diese von der ZFLS zurückgenommen. Hierbei ist von einem Wertverlust von 20% p.a. auszugehen. Es wird bei der Rücknahme nach dem FIFO-Prinzip vorgegangen. 9.7 Inventur der Ladungsträger Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Ladungsträger-Pools ist mindestens einmal im Jahr ein Abgleich der Buchbestände mit den tatsächlich verfügbaren Beständen erforderlich. Der Termin für diese Bestandsaufnahme wird von ZFLS festgelegt. Der Vers. 1.1, Dez

37 Lieferant ist zur Durchführung der Inventuraufnahme durch Zählung verpflichtet. Für die bestandsgeführten Ladungsträger wird von der ZFLS Transportmittelverwaltung und steuerung eine Inventuraufnahmeliste verschickt. Die Inventurergebnisse sind durch den Lieferanten in der Liste zu vermerken und an ZFLS zurück zu senden. Nach Rücklauf der Inventuraufnahmelisten erfolgt ein Abgleich mit den Buchbeständen. ZFLS behält sich vor, bei Minusdifferenzen eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Die Differenzmengen werden nach dem Verursacherprinzip ggf. dem Lieferanten zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei Abweichungen zwischen Inventurbestand und Buchbestand werden die Buchbestände durch Differenzbuchungen richtiggestellt. Durch diese Angleichung ist die Basis für eine korrekte Versorgungssteuerung gegeben. Falls der Lieferant entgegen seiner Verpflichtung keine Inventurmeldung abgibt, wird er auf Basis der nicht bereinigten Buchbestände zunächst weiter versorgt. Es besteht hierbei jedoch die Gefahr, dass Engpässe in der Leergutversorgung des Lieferanten infolge nicht festgestellter Fehlmengen auftreten. Hieraus resultierende Aufwendungen (z. B. Sonderfahrten, Ausweichverpackungen, Umpackkosten usw.) gehen zu Lasten des Lieferanten. Zur Bereinigung des Kontostandes werden die Buchbestände per 31. Dezember des Vorjahres mit der in ZFLS gezählten Transportmittelmenge verglichen. Gibt der Lieferant trotz Aufforderung hierbei eventuell festgestellte Überbestände nicht zurück, ist ZFLS berechtigt, diese in Rechnung zu stellen. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall beim Lieferanten. Vers. 1.1, Dez

38 9.8 Beschädigte Transport-/Packmittel Die ZFLS kontrolliert bei jedem Wareneingang und ausgang die Transport- /Packmittel auf Beschädigung. Dabei wird wie folgt verfahren: Transport-/Packmittel wird von Lieferant beschädigt Lieferant muss dies seinem ZFLS-Ansprechpartner in der Leergutsammelstelle mitteilen Lieferant schickt in Absprache mit dem zuständigen Ansprechpartner die beschädigten Behälter an ZFLS zurück Lieferant ist zum Schadensersatz verpflichtet Transport-/Packmittel wird beschädigt bei ZFLS angeliefert Lieferant wird über Beschädigung informiert Schadensersatz erfolgt gemäß dem Verursachungsprinzip Transport-/Packmittel wird beschädigt beim Lieferanten angeliefert Lieferant teilt dies seinem ZFLS-Ansprechpartner in der Leergutsammelstelle mit Lieferant schickt in Absprache mit dem zuständigen Ansprechpartner die beschädigten Behälter an ZFLS zurück Lieferant erhält Ersatz-Behälter Kosten werden von ZFLS/Spediteur nach dem Verursachungsprinzip getragen 10 Reinigung der Ladungsträger Die Vertragserzeugnisse dürfen nur in saubere Ladungsträger verpackt werden. Verschmutzte Ladungsträger müssen vom Lieferant vor der Befüllung gereinigt werden. Die Kosten dafür trägt der Lieferant. Vers. 1.1, Dez

39 11 Regelungen zur Kostenverteilung 11.1 Beschaffungskosten von ZFLS-Ladungsträger Da der Einsatz von ZFLS-Ladungsträgern im Vergleich zur Verwendung von Einwegverpackungen für alle Beteiligten in der gesamten logistischen Kette eindeutig wirtschaftliche Vorteile bietet, werden die Lieferanten zu 50% an den Kosten zur Beschaffung der Ladungsträger beteiligt. Die Vorgehensweise wird bei Erstausstattung und bei Zusatzbedarfen aufgrund evt. Stückzahlsteigerung eingehalten. Abweichungen hiervon sind bilateral zu vereinbaren. Bei Bedarfsmengenänderungen aufgrund Standortverlagerungen (z.b. ins Ausland) während der Einsatzdauer eines Teils ist die Kostenregelung für die sich daraus ergebenden Zusatzmengen im Einzelfall bilateral zu vereinbaren. Eine Standortverlagerung ist in jedem Fall sofort bei ZFLS anzuzeigen. Die Kosten für die Beschaffung von Lieferanten-Zusatzbedarfen (z.b. für Losgrößenfertigung, Zusatzlager oder Unterlieferanten-Einsatz) gehen voll zu Lasten des Lieferanten. Für grundsätzliche Fragen zur Kostenbeteiligung steht der zuständige Einkäufer zur Verfügung. Fragen zur Ladungsträger-Bedarfsermittlung beantwortet der zuständige Ansprechpartner in der ZFLS-Logistikplanung Frachtkosten Die Frachtkosten durch erhöhtes Taragewicht und der Leergutrücksendungen werden in Anlehnung an VDA Empfehlung 4501 von beiden Partnern (je nach Frankatur) getragen: Frankatur Schnittstelle Zusätzliche Frachtkosten durch Höheres Taragewicht Kosten für Leergutrückversand ab Werk Rampe Lieferant Kunde Lieferant frei Werk Rampe Kunde Lieferant Kunde Der Leergutrücktransport erfolgt in Sammelgebinden. Abweichungen von dieser Regelung sind bilateral mit dem ZFLS-Einkauf zu vereinbaren. Vers. 1.1, Dez

40 12 Ausnahmeregelungen Sollten spezifische Verpackungsanforderungen Abweichungen von den aufgeführten Vorschriften erfordern, so ist eine Abstimmung herbeizuführen: für Serienmaterial mit dem zuständigen Transportmittelplaners des Empfangswerkes für Ersatzteile mit den zuständigen Mitarbeiter des Kundendienstes für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem zuständigen Einkäufer Abweichungen von den aufgeführten Vorschriften und Regelungen bedürfen einer schriftlichen Ausnahmegenehmigung der ZFLS. Vers. 1.1, Dez

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