Handbuch für die standardisierte Warenanlieferung der Aspöck Systems GmbH
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- Elke Kneller
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1 Handbuch für die standardisierte Warenanlieferung der Aspöck Systems GmbH QW Ausgabe 02
2 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Ladungsträger Paletten Ladungsgewicht Palettenhöhe / Packhöhe Ladungsbreite Mischpaletten Verpackung Karton / Behälter zerbrechliche Ware Elektronikbauteile Verpackungseinheiten Gewichtsvorgaben für Karton/Behälter Schlichtung der Paletten Kennzeichnung und Etikettierung Etikettierung der Ladung Karton Behälter Kabeltrommeln: Identifikation und Rückverfolgbarkeit Kennzeichnung von neuen und geänderten Produkten Ladegutsicherung Anlieferqualität Frachtfreie Sendungen Lieferpapiere / Vollständigkeit / Temperatur Lieferpapiere Vollständigkeit der Lieferungen Temperatur Anlieferzeiten Kontoführung des Ladungsträgertausches Ansprechpartner QW Ausgabe 02 2
3 13. Anhang Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Europalette... 4 Abbildung 2 Behälter mit Abdeckung... 6 Abbildung 3 Karton-Etikettierung... 8 Abbildung 4 Etikettenposition... 9 Abbildung 5 Schlichtung und Kennzeichnung der Karton / Behälter... 9 Abbildung 6 Behälterkennzeichnung Abbildung 7 Schlichtung und Kennzeichnung Kabeltrommel Abbildung 8 Schlichtung und Kennzeichnung Kabeltrommel Abbildung 9 Falsche Schlichtung von Kabeltrommel Abbildung 10 ECR-Empfehlung für Lieferschein QW Ausgabe 02 3
4 3. Ladungsträger 3.1. Paletten Wenn nicht anders mit Aspöck Systems GmbH vereinbart, darf die Anlieferung nur auf Paletten nach DIN EN13698 Teil 1 (genormte, mehrwegfähige Transportpalette mit den Maßen 1200x800x144 mm mit einem Eigengewicht von kg), bzw. nach ÖNORM A5300 lt. UIC Merkblatt erfolgen. Abbildung 1 Europalette Der Ladungsträgertausch mit der Firma Aspöck Systems GmbH darf nicht erfolgen wenn der Ladungsträger beschädigt ist (d.h. ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist, ein Boden-, bzw. Deckenrandbrett abgesplittert ist, ein Nagel-, oder Schraubenschaft sichtbar ist, ein Klotz fehlt, zerbrochen oder abgesplittert ist, die Vernagelung bzw. Verschraubung sichtbar ist). mit keinem Identifikationszeichen versehen ist. der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, Ladegüter verunreinigt oder beschädigt werden können Ladungsgewicht Eine Palette darf das Höchstgewicht von 1000kg nicht überschreiten! 3.3. Palettenhöhe / Packhöhe Die Gesamthöhe einer Palette (inkl. 150 mm der Palette) darf die Höhe von 1500mm nicht überschreiten. QW Ausgabe 02 4
5 3.4. Ladungsbreite Das Grundmaß der Ladungsträger darf durch das Ladegut und Ladeeinheitensicherung nicht überschritten werden. Bei Folienumwicklung, ist darauf zu achten, dass der Anfang und das Ende nicht lose sind und die Kufen der Palette frei sind. Abweichungen sind nur erlaubt, wenn diese von Aspöck Systems GmbH auf der Bestellung vorgegeben worden ist Mischpaletten Grundsätzlich sind Restmengen auf eigenen Paletten sortenrein zu verpacken, Mischpaletten sind nur nach gesonderter Genehmigung von Aspöck erlaubt. Mischpaletten und Lagenpaletten müssen außerdem gesondert gekennzeichnet werden. (z.b.: Packliste) QW Ausgabe 02 5
6 4. Verpackung 4.1. Karton / Behälter Gibt es keine Sondervereinbarung mit Aspöck Systems GmbH ist der Lieferant für die ordnungsgemäße Verpackung seines Produktes selbst verantwortlich. Bei Anlieferung in offenen Behältern müssen diese in jeder Lage durch einen Karton abgedeckt werden. Abbildung 2 Behälter mit Abdeckung 4.2. zerbrechliche Ware Bruchempfindliche Waren müssen bruchsicher verpackt werden und sind mit den handelsüblichen Symbolen auf den Verpackungen zu kennzeichnen! Lichtscheiben und Gläser müssen mit Zwischenlagen getrennt werden und dürfen nicht an scheuernden Gegenständen wie z.b. Schrauben oder kantige Metallteile anstehen. Sind Hohlräume im Karton nicht zu vermeiden, müssen diese mit Luftpolsterfolie o.ä. ausgestopft werden, um Beschädigungen zu vermeiden 4.3. Elektronikbauteile Elektronikbauteile sind gemäß den ESD Richtlinien, in ESD tauglicher Verpackung zu verpacken. QW Ausgabe 02 6
7 4.4. Verpackungseinheiten Die verpackte Menge pro Verpackungseinheit muss, wenn von Aspöck vorgegeben, eingehalten werden! 4.5. Gewichtsvorgaben für Karton/Behälter Das Gewicht der angelieferten Karton/Behälter darf 15kg pro Karton oder Behälter nicht überschreiten. Dabei sind die Verpackungseinheiten so zu wählen, dass der Füllgrad bestmöglich erreicht wird! 4.6. Schlichtung der Paletten Grundsätzlich sind die Paletten so zu schlichten, dass keine Transportschäden auftreten können. Wie in Punkt 3.4. beschrieben, dürfen die Grundmaße des Ladungsträgers nicht überschritten werden, dies gilt auch für Material welches für die Ladungsträgersicherheit verwendet wird (z.b.: Schrumpf-, und Wickelfolie, Umreifungsbänder etc.) siehe auch Abbildung 5! QW Ausgabe 02 7
8 5. Kennzeichnung und Etikettierung 5.1. Etikettierung der Ladung Name des Empfängers Nummerierung der Paletten (z.b.: 1 von 10) 5.2. Karton Jeder Karton bzw. Behälter muss auf dem Etikett Aspöck Artikelnummer als Klartext und Barcode (Code 39, 2/5 interleaved, Code 128), Artikelbezeichnung und Menge (Angaben in SI-Einheiten) beinhalten. Abbildung 3 Karton-Etikettierung QW Ausgabe 02 8
9 Diese Etiketten sind so anzubringen, dass sie nach der Palettisierung nach außen gut sichtbar sind, und dürfen nicht durch Kantenschutz oder dgl. überdeckt werden. Abbildung 4 Etikettenposition Beim stapeln der Behälter/Karton auf Paletten ist darauf zu achten, dass jeder Behälter/Karton mit dem Etikett gut sichtbar geschlichtet wird. Abbildung 5 Schlichtung und Kennzeichnung der Karton / Behälter QW Ausgabe 02 9
10 5.3. Behälter Bei Anlieferung in anderen Behältern ist das Etikett in die vorgesehenen Etikettenfenster zu stecken Die Behälter selbst dürfen nicht beklebt werden. Abbildung 6 Behälterkennzeichnung 5.4. Kabeltrommeln: Kabeltrommeln müssen entweder liegend mit seitlich durchgehender Kanntholz - Sicherung und achsialer Bündelung, oder stehend mit horizontaler Bündelsicherung angeliefert werden. Abbildung 7 Schlichtung und Kennzeichnung Kabeltrommel QW Ausgabe 02 10
11 Abbildung 8 Schlichtung und Kennzeichnung Kabeltrommel 2 Jede Kabeltrommel muss mindestens einseitig und außen gut sichtbar gekennzeichnet werden, und muss wie in 5.2 beschriebene Informationen beinhalten. Abbildung 9 Falsche Schlichtung von Kabeltrommel QW Ausgabe 02 11
12 5.5. Identifikation und Rückverfolgbarkeit Lieferungen an Aspöck Systems GmbH müssen neben der Artikelnummer und Revision auch eine Charge beinhalten. Diese sollte zweckmäßig sein, wobei mindestens das Herstelldatum als Charge gefordert ist Kennzeichnung von neuen und geänderten Produkten Die ersten zwei Lieferungen von neuen bzw. geänderten Produkten müssen gut sichtbar mit einem gelben Aufkleber mit dem Stichwort Neuteil bzw. geändertes Teil gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung hat auf jedem Packstück zu erfolgen. Weiters ist auf dem Lieferschein der Vermerk Neuteil bzw. geändertes Teil zu machen. QW Ausgabe 02 12
13 6. Ladegutsicherung Folgende Punkte sind bei der Ladegutsicherung zu beachten: Die Karton/Behälter müssen so gesichert sein, dass kein Verrutschen/Lösen vom Ladungsträger möglich ist. Die Paletten sollen mit stehenden Kantenschoner und horizontaler Umreifung gesichert sein. im Hinblick auf die Wiederverwertung und Entsorgung sind die für die Sicherung verwendeten Materialien sortenrein zu verwenden und so wenig wie möglich durch zusätzliche Materialien zu verunreinigen. Zulässige Materialien sind transparente PE-Folien, Umreifungsbänder und Klebepunkte, wobei die Produktkennzeichnung nicht verdeckt werden kann. (siehe auch Kapitel 5) 7. Anlieferqualität Zur Sicherung der Qualität der gelieferten Produkte verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung aller notwendigen Richtlinien, diese sind insbesondere: Die Einhaltung aller für die jeweiligen Produkte geltenden Vorschriften. Eine Beschädigung/Beeinträchtigung der Ware, hat der Fahrer unverzüglich der Warenübernahme zu melden. Entspricht die Ware nicht diesen Voraussetzungen, so kann sie jederzeit durch die Warenübernahme abgelehnt werden und gilt somit als nicht geliefert! 8. Frachtfreie Sendungen Lieferungen, die nicht DDU oder DDP an Aspöck versandt werden, müssen über den aktuellen Spediteur von Aspöck Systems GmbH abgewickelt werden. QW Ausgabe 02 13
14 9. Lieferpapiere / Vollständigkeit / Temperatur Lieferpapiere sind vorab per Mail an die Adresse lieferpapiere@aspoeck.at zu übermitteln Lieferpapiere Als Lieferschein ist der ECR-Standard-Lieferschein zu verwenden. (ECR-Lieferschein mit Inhalt siehe Anhang) Falls es nicht möglich sein sollte diesen Standard-Lieferschein zu verwenden, muss der Lieferschein mindestens: Anschrift des Lieferanten und/oder Versenders Exakte Lieferadresse (jener Ort an dem die Ware entladen wird) Bestellnummer unter der die Lieferung bestellt wurde Lieferdatum (Datum, an dem die Lieferung erfolgen soll aufsteigende Positionszahl am Lieferschein Aspöck Artikelnummer Mengeneinheit (z.b. Stück, Karton,...) Inhalt pro Mengeneinheit (z.b. kg, Dosen, ) die genaue Artikelbezeichnung umfassen Vollständigkeit der Lieferungen Die bestellten Artikel sind vollständig anzuliefern, d.h. richtige Artikel, in den richtigen Mengen, gemäß der Bestellung. Um dies zu gewährleisten, stellt der Lieferant die laufende Warenverfügbarkeit sicher Temperatur Unterliegen die gelieferten Produkte einer Temperatureinschränkung ist diese bei der Übergabe unbedingt am Wareneingang bekannt zu geben und die Einhaltung der bisherigen Temperaturkette schriftlich zu bestätigen. QW Ausgabe 02 14
15 10. Anlieferzeiten Die vereinbarten Bestell- und Lieferzeiten sind einzuhalten, wobei die unverzügliche Warenannahme nur bei Eintreffen im Lieferzeitfenster garantiert wird. Die aktuellen Anlieferzeiten finden Sie auf unserer HP in der Rubrik Unternehmen bzw. Downloads Einkauf. Etwaige Änderung werden Ihnen via Informationsschreiben und/oder auf der jeweiligen Bestellung mitgeteilt. 11. Kontoführung des Ladungsträgertausches Die Kontoführung der Ladungsträger wird für EURO Paletten von Aspöck mittels Lademittelkonto mit der Spedition geführt. Für Sonder-Ladungsträger wird ein Konto mit den jeweiligen Lieferanten bzw. Kunden geführt! 12. Ansprechpartner Mag. Elisabeth Brandl Teamleiterin Logistik Aspöck Systems GmbH / / AUSTRIA Tel. +43 (0) / / Fax DW elisabeth.brandl@aspoeck.at / QW Ausgabe 02 15
16 13. Anhang Abbildung 10 ECR-Empfehlung für Lieferschein QW Ausgabe 02 16
17 Nr. Inhalt Anzahl M/K Druckstellen 1 Firmenlogo des Lieferanten oder des Versenders 3x35 M 2 Anschrift des Lieferanten oder Versenders 4x40 M 3 Lieferadresse: jener Ort, an dem die Ware entladen wird 7x35 M 7 Kundennummer, welche beim Lieferanten oder 1x27 K Versender für den Warenendempfänger hinterlegt ist 9 Lieferscheinnummer 1x27 M 10 Bestellnummer, unter der die Lieferung bestellt wurde 1x27 M 11 Bestell-/Lieferscheinnummer in Form eines EAN-128-5x75 K Codes 12 Lieferdatum: Datum an dem die Lieferung erfolgen soll 1x12 M 14 Datum, an dem der Lieferschein ausgestellt wurde 1x12 M 15 Datum, an dem die Bestellung erfolgt ist 1x12 K 16 Seitenanzahl des Lieferscheins 1x12 M 17 Aufsteigende Positionszahl am Lieferschein bis 25 1x2 M Zeilen 18 Mengen der bestellten EAN 1x7 K 19 Mengeneinheit (z.b. Stück, Karton, Stange, Dose, Kiste) 1x5 M 20 Inhalt pro Mengeneinheit 1x10 M Bei egalisierter Ware: z.b. 12x150gr, 6 Dosen, 8 Pakete Bei gewichtsvariabler Ware: das tatsächliche Verrechnungsgewicht, z.b. 135,25 kg 21 Genaue Artikelbezeichnung ** 1x22 M 22 EAN der bestellten Menge 1x14 K 23 Freies Feld für produktbezogene Lieferantenhinweise, 1x10 K z.b. MHD, Chargennummer, interne Artikelnummer, Anzahl Paletten pro Position 24 Freies Textfeld K 25 Lademittel 4 x28 M Art: Palette, Chep-Palette, Rollcontainer Menge: genaue Anzahl der Lademittel 27 Bruttogewicht der Lieferung inkl. Lademittel und 1x20 K Verpackung 28 Stampiglie und Unterschrift des Warenübernehmers 3x40 M * M Muss-Feld, K Kann-Feld ** Bei Verwendung des ECR-Vorschlags für Lieferscheine muss im Feld 17 Genaue Artikelbezeichnung die Artikelnummer angeführt werden. QW Ausgabe 02 17
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