Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

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1 Vorlage 2013 Nr. 200/1 Entwässerung Geschäftszeichen: 81 Bei 04. November 2013 GR ö Beschluss Thema Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung Beschlussantrag 1. Die Berechnung der Rechnungsergebnisse der Vorjahre und der Ausgleich von Überund Unterdeckungen aus den Vorjahren werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Kalkulation der Abwassergebühren 2014 einschließlich der Schätzung der voraussichtlichen Abwassermengen und versiegelten Flächen wird zugestimmt. 3. Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird ab 2014 auf 4,0 % festgesetzt. 4. Die Abwassergebühr bei Einleitungen (Schmutzwassergebühr) wird ab auf 1,56 je m³ Abwasser festgesetzt. 5. Die Niederschlagswassergebühr wird ab auf 0,52 je m² versiegelte Fläche festgesetzt. 6. Die Abwassergebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind wird ab auf 0,45 /m³ Abwasser festgesetzt. 7. Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage der Stadtwerke Ostfildern gebracht wird, wird ab festgesetzt auf a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen 27,75 b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben 2,22 c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist 16,65 je m³ Abwasser. 8. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Die Abwassersatzung wird wie folgt geändert:

2 - 2 - Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) Aufgrund von 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 2,8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes wird Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Ostfildern am folgende Satzung beschlossen: 1 41 der Abwassersatzung erhält folgende Fassung: 41 Höhe der Abwassergebühr (1)Die Abwassergebühr bei Einleitungen nach 37 Abs. 1 und 2 beträgt je m³ Abwasser 1,56. (2) Die Niederschlagswassergebühr ( 39 a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,52. (3) Wird Abwasser oder sonstiges Wasser ( 8 Abs. 3) in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,45. (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird ( 37 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen: 27,75, b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben 2,22, c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist 16,65. (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des 39a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am in Kraft. gez. gez. gez. Bolay Assenmacher Bock Oberbürgermeister Techn. Werkleiter Kaufm. Werkleiter Bürgermeister

3 - 3 - Erläuterungen 1. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Mit Urteil des VGH Mannheim vom (Az.: 2 S 2938/08) wurde die Rechtsprechung in Baden-Württemberg geändert. Damit war die Erhebung der Abwassergebühren ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab auch bei kleineren Gemeinden nicht mehr möglich, da dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die Gebühren sind nach ihrer tatsächlichen Benutzung zu bemessen. Deshalb musste die Struktur der Abwassergebühren neu geordnet und die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt werden, um damit die Kosten der Abwasserbeseitigung nach dem Verursacherprinzip gerechter aufzuteilen. Die getrennten Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser für die Jahre 2011 und 2012 wurden vom Gemeinderat am (Vorlage 178/2011 vom ) beschlossen. Die einheitliche Gebühr nach dem Frischwassermaßstab von 2,20 Euro je m³ Abwasser wurde ersetzt durch getrennte Gebühren für Schmutzwasser (1,65 Euro je m³ Abwasser) und Regenwasser (0,56 Euro je m² versiegelter Fläche). Nach der Kalkulation für das Jahr 2013 (Vorlage 173/2012 vom ) wurde davon ausgegangen, dass die Gebühren von 1,65 Euro und 0,56 Euro weiterhin kostendeckend sind und eine Anpassung nicht notwendig ist. 2. Rechnungsergebnisse der Vorjahre und Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren Nach der derzeitigen Rechtslage und den Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt sind die Rechnungsergebnisse der Vorjahre durch eine periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entsprechend zu korrigieren. Sich danach ergebende Überdeckungen (Gewinne) müssen innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden; Unterdeckungen können ausgeglichen werden. Ein Ausgleich von Über- und Unterdeckungen muss durch konkrete Einstellung in zukünftige Gebührenkalkulationen erfolgen. Die Entscheidung über den Ausgleich und die konkrete Aufnahme der Ausgleichsbeträge in die Gebührenkalkulationen obliegt zwingend dem Gemeinderat. Nachdem seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr 2 getrennte Gebühren kalkuliert werden, war es erforderlich auch die Über- und Unterdeckungen getrennt auszuweisen. Die bei Einführung der gesplitteten Abwassergebühr vorhandenen Über- und Unterdeckungen waren deshalb auf die Gebührentatbestände Schmutzwasser und Regenwasser aufzuteilen. Die bis zum Jahr 2010 vorhandenen Gebührenüberschüsse sind bereits durch Aufnahme in frühere Gebührenkalkulationen ausgeglichen. Aus dem Jahr 2011 bestehen noch Überschüsse von Euro (Schmutzwassergebühr) und Euro (Niederschlagswassergebühr), die bis spätestens dem Jahr 2016 auszugleichen sind. 3. Entwicklung der Abwassermenge Die zur Abwassergebühr zu veranlagende Abwassermenge war in den Vorjahren stark schwankend, lag jedoch überwiegend zwischen m³ und m³. Dabei konnte bisher der Rückgang des durchschnittlichen Wasserverbrauchs je Einwohner und Einsparungen bei Industrie und Gewerbe durch die steigende Einwohnerzahl und Neuansiedlung von Betrieben kompensiert werden.

4 - 4 - Nachdem sich beim bisherigen Verlauf der Einkaufsmengen abzeichnet, dass die Menge 2013 geringfügig über den Einkaufsmengen der Vorjahre liegen wird, werden der Kalkulation für das Jahr m³ zu Grunde gelegt. 4. Versiegelte und angeschlossene Flächen Der Gebührenkalkulation wurde in der letzten Kalkulation eine gebührenpflichtige überbaute und versiegelte Fläche (unter Berücksichtigung der Versiegelungsfaktoren) eine versiegelte Fläche von 2 Mio. m³ zu Grunde gelegt. Nach einer Auswertung der Jahresstatistik 2012 wurden im Jahr 2012 rund m² zur Niederschlagswassergebühr veranlagt. Nachdem damit zu rechnen ist, dass sich diese Fläche durch Neubauten und Nacherfassung nach einer Ortsbegehung wieder etwas erhöhen wird, wird vorgeschlagen der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr weiterhin m² zu Grunde zu legen. 5. Festsetzung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals Zu den ansatzfähigen Kosten einer Einrichtung bei der Kalkulation von Benutzungsgebühren gehört nach 14 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals. Nach der derzeitigen Rechtslage (vor allem VGH B.-W. Urteil vom S 887/86 -) steht die Entscheidung über alle in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren, die sich nicht rein rechnerisch sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln lassen, wegen des unmittelbaren Zusammenhangs mit der Entscheidung über die Höhe des Gebührensatzes allein dem Gemeinderat als dem zuständigen Rechtsetzungsorgan zu. Der Zinssatz, nach dem das Anlagekapital zu verzinsen ist, muss angemessen sein. Nach welcher Methode und welcher Höhe der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals zu ermitteln ist, hat der Gemeinderat nach Ermessen festzulegen. Sowohl die Höhe des Zinssatzes als auch die Ermittlungsmethode müssen deshalb aus der vom Gemeinderat zu billigenden Gebührenkalkulation hervorgehen. Der Zinssatz für die Einrichtung Abwasserbeseitigung liegt seit dem (Vorlage 173/2012) bei 4,4%. Grundsätzlich ist es bei der Festlegung des Zinssatzes aus Gründen einer möglichst langfristig kalkulierbaren Gebührenbelastung gerechtfertigt, als Zinssatz einen langfristigen Mittelwert zu wählen, dem die Zinsentwicklung über einen zurückliegenden mehrjährigen Zeitraum zu Grunde gelegt ist. Die Entwicklung der Zinszahlungen der letzten Jahre einschl. des Jahres 2014 (Kalkulationszeitraum) zeigen sinkende Kreditmarktzinsen. Einschließlich der geplanten Neuaufnahme des Jahres 2014 ergibt sich eine durchschnittliche Verzinsung von ca. 4,1%: Ø Erg. Erg. Plan Plan Plan mit geplanten mit geplanten Neuaufn. Neuaufn. Schuldenstand tatsächl. Zinszahlungen Ø Verzinsung 4,7% 4,3% 4,6% 3,7% 3,6% 4,1% Eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes ist deshalb notwendig. Nach dieser Berechnung ergäbe sich ein Zinssatz von 4,1%. Nachdem jedoch die Fremdkapitalzinsen für die aufgenommenen Darlehen der Stadtwerke bereits seit längerer Zeit unter 4% liegen, wird vorgeschlagen, diesen Zinssatz auf 4,0 % festzusetzen. Soweit in den folgenden Jahren keine größeren Zinsänderungen erfolgen, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Zinssatz für mehrere Jahre stabil gehalten werden kann.

5 Gebührenkalkulation für 2014 Bei der gesplitteten Abwassergebühr sind die Gebühren getrennt für die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser zu kalkulieren. Die angefallenen Kosten sind deshalb auf die beiden Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen. Das komplette Abwassersammlungs-, Ableitungs- und Reinigungssystem lässt sich sowohl körperlich als auch kostenseitig in seine jeweils für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung verantwortlichen Bestandteile und Kosten zerlegen, sofern es sich ausschließlich um Schmutz- oder Niederschlagswasseranlagen handelt. Jedoch bleiben diejenigen Anlagen davon unberührt, die sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser aufnehmen, reinigen und transportieren (insbesondere Mischwasserkanäle). Für die Anlagen der im Mischverfahren abgeleiteten Abwässer sind folglich geeignete Schlüssel zu ermitteln, die eine Zuordnung kalkulatorischer und betriebsbedingter Kosten auf die Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser ermöglichen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 ist als Anlage 1 beigefügt. Grundlage dieser Kalkulation sind die Zahlen des Entwurfs des Wirtschaftsplans Die Kostenverteilungsschlüssel wurden der Ausarbeitung der Fa. WTEB (s. Vorlage 178/2011 vom ) entnommen. Es wird vorgeschlagen von den vorhandenen Überdeckungen einen Betrag von in die Gebührenkalkulation einzustellen. Danach ergeben sich die folgenden kostendeckenden Gebühren: 6.1 Kostenträger Schmutzwasserbeseitigung: Kläranlagen Kanal Betriebliche Erträge Aufwendungen Durch Gebühren zu decken Überdeckungen aus Vorjahren Gebührenbedarf Abwassermenge m³ m³ Kostendeckende Gebühr 1,11 /m³ 0,45 /m³ Kostendeckende Gebühr Schmutzwasserbeseitigung 1,56 /m³

6 Kostenträger Niederschlagswasserbeseitigung Betriebliche Erträge Kläranlagen: Entsorgung Niederschlagswasser Kanalisation: Entsorgung Niederschlagswasser Aufwendungen Kläranlagen: Entsorgung Niederschlagswasser Kanalisation: Entsorgung Niederschlagswasser Durch Gebühren zu decken Überdeckungen aus Vorjahren Gebührenbedarf Versiegelte einleitende Fläche m² Kostendeckende Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung 0,52 /m² Nach dieser Berechnung ergeben sich kostendeckende Gebühren von 1,56 /m³ Schmutzwasser und 0,52 /m² versiegelte Fläche für das Jahr Die Gebühren nach 41 Abs. 3 und 4 werden sich entsprechend verringern (s. Anlage 1). Es wird deshalb vorgeschlagen die Gebühren entsprechend anzupassen und die Abwassersatzung zu ändern. Nach den noch vorhandenen Überdeckungen und der voraussichtlichen Entwicklungen der Kosten kann davon ausgegangen werden, dass dies Gebührensätze für mindestens 2 3 Jahre beibehalten werden können, soweit keine heute nicht absehbare Entwicklungen eintreten. Anlagen: 1. Kalkulation der Abwassergebühren Übersicht über die vorhandenen Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren 3. Vergleichszahlen Wasser- und Abwassergebühren

7 Anlage 1 Kalkulation Abwassergebühr 2014 Konten Bezeichnung Ansatz Aufteilung % KA Kanal Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5401 Strombezug % 5% 5404 Wasser und Abwasser % 10% 5410 Brennstoffe, Öl- und Gasbezug % 0% 5415 Treibstoffe % 70% 5450 Material Direktverbrauch f.unterhaltung+reinig % 0% 5457 Geräte und Einrichtungen % 0% 5490 Sonstige Kosten % 50% b) Aufwendungen für bezogene Leistungen ) Fremdleistungen für Unterhaltung Klärwerke % 0% ) Klärschlammentsorgung % 0% ) Unterhaltung Abwasseranlagen % 100% ) Unterhaltung Abwasseranlagen Oberflächenentw % 100% ) Unterhaltung Fahrzeuge % 50% /56 Personalaufwand % 40% 57 Abschreibungen % 61% 59 Übrige Aufwendungen 5910 Mieten, Pachten % 0% 5912 Abwasserabgabe Erstattungen an Stuttgart % 0% 5914 Erstattungen an Esslingen % 18% 5920 Versicherungen % 0% 5930 Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften % 50% 5940 Postgebühren, Frachtkosten % 50% 5950 Anzeigen Inserate % 50% 5960 Reisekosten % 50% 5965 Bewirtungen % 50% 5970 Verwaltungskostenbeitrag % 40% 5971 Inkassogebühr % 50% 5972 EDV-Kosten % 50% 5973 EDV-Kosten PC % 50% 5974 Prüfung und Beratung % 50% 5990 Aus- und Fortbildung % 50% 5992 Berufskleidung % 50% 5993 sonst. Sozialaufwand % 50% 5999 Übrige sonstige Aufwendungen % 50% Kalkulatorische Zinsen % 79% 6810 KFZ-Steuer % 50% Summe der Kosten Betriebliche Erträge 4290 Einspeisevergütung % 0% 4903 Kostenerstattung Straßenentwässerung % 90% 4915 Sonstige Erlöse % 10% 4980 Auflösung passivierter Ertragszuschüsse Ersätze und ähnliche Einnahmen % 50% 5300 Sonstige betriebliche Erträge % 50% Summe Erträge

8 Anlage 1 Kalkulation Abwassergebühr Konten Materialaufwand Bezeichnung Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Anteil KA SW % SW NW % NW 5401 Strombezug 5404 Wasser und Abwasser 5410 Brennstoffe, Öl- und Gasbezug 5415 Treibstoffe 5450 Material Direktverbrauch f.unterhaltung+reinig Geräte und Einrichtungen 5490 Sonstige Kosten % % % % % % % % % % % % % % b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5470) Fremdleistungen für Unterhaltung Klärwerke ) Klärschlammentsorgung ) Unterhaltung Abwasseranlagen ) Unterhaltung Abwasseranlagen Oberflächenentw. ) Unterhaltung Fahrzeuge % % % % % 0 10% % 0 10% % % /56 Personalaufwand 57 Abschreibungen % % % % Übrige Aufwendungen 5910 Mieten, Pachten 5912 Abwasserabgabe 5913 Erstattungen an Stuttgart 5914 Erstattungen an Esslingen 5920 Versicherungen 5930 Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften 5940 Postgebühren, Frachtkosten 5950 Anzeigen Inserate 5960 Reisekosten 5965 Bewirtungen 5970 Verwaltungskostenbeitrag 5971 Inkassogebühr 5972 EDV-Kosten 5973 EDV-Kosten PC 5974 Prüfung und Beratung 5990 Aus- und Fortbildung 5992 Berufskleidung 5993 sonst. Sozialaufwand 5999 Übrige sonstige Aufwendungen Kalkulatorische Zinsen 6810 KFZ-Steuer % % % 0 10% % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % 15 Summe der Kosten Betriebliche Erträge 4290 Einspeisevergütung 4903 Kostenerstattung Straßenentwässerung 4915 Sonstige Erlöse 4980 Auflösung passivierter Ertragszuschüsse 4990 Ersätze und ähnliche Einnahmen 5300 Sonstige betriebliche Erträge Summe Erträge % % % 0 100% % % % % % % % %

9 Anlage 1 Kalkulation Abwassergebühr Konten Materialaufwand Bezeichnung Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Anteil Kanal SW % SW NW % NW 5401 Strombezug 5404 Wasser und Abwasser 5410 Brennstoffe, Öl- und Gasbezug 5415 Treibstoffe 5450 Material Direktverbrauch f.unterhaltung+reinig Geräte und Einrichtungen 5490 Sonstige Kosten b) Aufwendungen für bezogene Leistungen ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ) Fremdleistungen für Unterhaltung Klärwerke ) Klärschlammentsorgung ) Unterhaltung Abwasseranlagen ,18% ,82% ) Unterhaltung Abwasseranlagen Oberflächenentw ,00% 0 100,00% ) Unterhaltung Fahrzeuge ,18% ,82% /56 Personalaufwand 57 Abschreibungen ,18% ,86 56,82% ,22% ,78% Übrige Aufwendungen 5910 Mieten, Pachten 5912 Abwasserabgabe 5913 Erstattungen an Stuttgart 5914 Erstattungen an Esslingen 5920 Versicherungen 5930 Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften 5940 Postgebühren, Frachtkosten 5950 Anzeigen Inserate 5960 Reisekosten 5965 Bewirtungen 5970 Verwaltungskostenbeitrag 5971 Inkassogebühr 5972 EDV-Kosten 5973 EDV-Kosten PC 5974 Prüfung und Beratung 5990 Aus- und Fortbildung 5992 Berufskleidung 5993 sonst. Sozialaufwand 5999 Übrige sonstige Aufwendungen Kalkulatorische Zinsen 6810 KFZ-Steuer Summe der Kosten ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,18% ,82% ,22% ,78% ,18% 65 56,82% Betriebliche Erträge 4290 Einspeisevergütung 4903 Kostenerstattung Straßenentwässerung 4915 Sonstige Erlöse 4980 Auflösung passivierter Ertragszuschüsse 4990 Ersätze und ähnliche Einnahmen 5300 Sonstige betriebliche Erträge Summe Erträge 0 0,00% 0 0,00% ,00% 0 100,00% ,18% ,82% ,22% ,78% ,18% ,82% ,18% ,82%

10 Anlage 1 Kalkulation Abwassergebühr 2014 Gesamt Entsorgung Schmutzwasser Kläranlagen Entsorgung Schmutzwasser Kanalisation Entsorgung Niederschlagswasser Betriebliche Erträge Aufwendungen Gebührenbedarf Abwassermenge m³ m³ versiegelte Fläche m² 1,30 0,53 0,59 Überdeckungen aus Vorjahren Schmutzwassergebühr Überdeckungen aus Vorjahren Regenwassergebühr Überdeckungen aus Vorjahren gesamt Gebührenbedarf kostendeckende Gebühr 1,11 0,45 0,52 Gebührensätze Schmutzwassergebühr 1,56 Regenwassergebühr 0,52 KA = Kläranlagen NW = Niederschlagswasser SW = Schmutzwasser Gebühr gemäß 41 Abs. 1 Satz 2 (nur Ableitung) 0,45 Anlieferungsgebühr gemäß 41 Abs. 2 *) a) Kleinkläranlagen ( 1,11 x 25 ) 27,75 b) Geschlossene Gruben ( 1,11 x 2 ) 2,22 c) Sonstiges Abwasser ( 1,11 x 15 ) 16,65 *) Abwasser aus dezentralen Anlagen (Gruben, Kleinkläranlagen) ist stärker verschmutzt als "normales" Abwasser, weshalb es anhand von Umrechnungsfaktoren in "normales" Abwasser umgerechnet wird 4

11 Anlage 2 Ausgleich von Über- und Unterdeckungen Aufteilung der Überdeckungen auf Schmutz- und Regenwassergebühr Anfangsstand Schmutzwasser Anfangsstand Regenwasser Rechnungsergebnis nach Rechnungsabgrenzung ,25 Rechnungsergebnis 2007 Ausgleich durch Aufnahme in die Kalk Aufnahme in die Kalk Rechnungsergebnis 2008 Ausgleich durch Aufnahme in die Kalk Rechnungsergebnis 2009 Ausgleich durch Aufnahme in die Kalk Aufnahme in die Kalk Rechnungsergebnis Ausgleich durch Aufnahme in die Kalk Aufnahme in die Kalk Zwischensumme vor Gebührenkalk Aufnahme in die Kalk noch auszugleichende Über-/ Unterdeckung Ausgleich notwendig bis 2014/ / saldiert auf Jahresende

12 Wasser- und Abwassergebühren 2013 Anlage 3 Stadt Wasser Grundgebühr Wasser Abwasser 4-Personen- Haushalt Euro/cbm netto Euro/cbm brutto monatl. brutto Frischwasser Euro/cbm Niederschlagswasser Euro/qm Ø 150 cbm Jahresverbrauch, 150 qm versiegelt Stuttgart 2,39 2,56 3,86 1,62 0,57 758,82 Esslingen 1,85 1,98 7,49 2,29 0,77 845,88 Filderstadt 2,16 2,31 2,19 1,80 0,72 750,78 Leinfelden-Echterdingen 2,11 2,26 2,03 1,85 0,50 715,86 Nürtingen 1,95 2,09 2,68 1,45 0,56 647,16 Kirchheim 1,97 2,11 1,28 1,84 0,53 687,36 Denkendorf 1,50 1,60 0,96 1,40 0,53 541,02 Neuhausen 1,95 2,09 1,31 1,20 0,35 561,72 Ostfildern ,12 2,27 1,82 1,65 0,56 693,60 Ostfildern 2014 geplant 2,20 2,35 2,35 1,56 0,52 693,30 Landesdurchschnitt ,88 2,01 2,80 1,90 0,45 687,60 Durchschnittliche jährliche Kosten bei einer vierköpfigen Familie Quelle: Stat. Landesamt, KAG-Umfrage Gemeindetag, Internet-Seiten der Städte Spätere Gebührenerhöhungen der Nachbarkommunen sind nicht berücksichtigt

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