Praktisch, preiswert, patiententauglich? Versand von Arzneimitteln

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1 Praktisch, preiswert, patiententauglich? Versand von Arzneimitteln Um sich mit Medikamenten zu versorgen, müssen Patientinnen und Patienten nicht mehr den Fuß in eine Apotheke setzen. Ein paar Klicks im Internet oder ein Anruf genügen, schon kommt die gewünschte Arznei ins Haus. Ein bequemer Service vor allem für Kunden, die nicht so mobil sind und für die Zeit ein knappes Gut bedeutet. Ob sich der Medikamentenkauf via Versandhandel tatsächlich lohnt und wann Kunden der Gang in die nächste Apotheke weiterhin nicht erspart bleibt, hat die Verbraucherzentrale NRW in den folgenden Hinweisen zusammengestellt. I. Verschreibungspflichtige Medikamente Ob fester Standort oder Versandhandel eine Apotheke in Deutschland darf verschreibungspflichtige Mittel nur abgeben, wenn das Originalrezept vorliegt. Außerdem unterliegen verschreibungspflichtige Medikamente zurzeit noch einer festen Preisbindung. Darüber hinaus unterliegen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einer Zuzahlungspflicht. Für Medikamente auf Rezept müssen sie zwischen fünf und zehn Euro pro Präparat zuzahlen. Bei rezeptpflichtigen Arzneien lässt sich bei der Zuzahlung trotzdem ein Teil sparen, wenn die Präparate im Ausland geordert werden. Denn ausländische Apotheken unterliegen nicht den hiesigen Bestimmungen. Sie erlassen in der Regel deutschen Kunden die Hälfte der gesetzlichen Zuzahlungen. Dadurch kann sich vor allem für chronisch Kranke, die regelmäßig eine bestimmte Menge verordneter Mittel benötigen, die Bestellung von Medikamenten im Ausland lohnen. Tipp: Versandapotheken in Deutschland rechnen Rezepte immer direkt mit den Krankenkassen ab. Vor der Bestellung von Medikamenten bei einer ausländischen Apotheke sollten sich Kunden jedoch von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, dass sie die Kosten übernimmt. Wichtig ist auch zu klären, ob ein spezielles Kooperationsabkommen zwischen Kasse und Versandapotheke existiert. In einem solchen Fall kann die Krankenkasse die Kosten direkt mit der Apotheke abrechnen. Wer ansonsten Arzneimittel bei einem Versandhandel bestellt, muss den fälligen Betrag in der Regel aus eigener Tasche zahlen und sich die Summe anschließend von der Kasse erstatten lassen. Zuzahlungsbefreite Medikamente Patientinnen und Patienten sollten jedoch auf folgende Besonderheit achten: Eine Reihe ausgewählter Arzneimittel sind seit 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Fällt das benötigte Medikament unter diese Kategorie, muss sowohl bei deutschen als auch bei

2 internationalen Apotheken nichts zugezahlt werden. Eine Übersicht der zuzahlungsfreien Mittel findet sich unter Tipp: Einzelne ausländische Versandapotheken belohnen ihre Kunden auch beim Erwerb dieser ausgewählten Medikamente zusätzlich mit einem finanziellen Bonus. II. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente Medikamente ohne Rezept müssen Patientinnen und Patienten selbst bezahlen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Von dieser Regel ausgenommen sind auch Mittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum Therapiestandard gehören. Eine Übersicht dieser auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähigen Arzneimittel findet sich im Internet unter Apotheker dürfen seit Januar 2004 die Preise für nicht verschreibungspflichtige Medikamente selbst festlegen. Von dieser Regel des freien Wettbewerbs machen Apotheken bislang jedoch kaum Gebrauch. Im Versandhandel werden rezeptfreie Arzneimittel dagegen oft bis zu einem Drittel günstiger angeboten. In Deutschland gibt es mittlerweile mehr als Apotheken, die einen Versandhandel betreiben. Die unüberschaubare Zahl der Anbieter erschwert es einzelnen Kunden herauszufinden, welche Versandapotheke benötigte Medikamente besonders kostengünstig anbietet, zumal sich die Preise auch regelmäßig verändern. Tipp: Mehrere Suchmaschinen im Internet etwa und liefern einen Preisvergleich von Arzneimitteln verschiedener Versandapotheken. Bei einem solchen Preisvergleich werden jedoch nicht alle Internetapotheken gleichermaßen berücksichtigt. Auch ausländische Anbieter bleiben hierbei meist außen vor. Nachahmerpräparate Es gibt etliche Medikamente mit unterschiedlichen Namen aber gleichen Wirkstoffen. Preiswerter als Originalpräparate, die bekannte Markennamen tragen, sind vielfach Nachahmerpräparate (Generika). Wem es also nicht auf das meist teurere Originalpräparat ankommt, der sollte nach diesen günstigen Alternativen bei den Anbietern suchen. Einige Apotheken und Suchmaschinen weisen im Internet direkt auf preisgünstige Generika hin.

3 Tipp: Ein Preisvergleich beim Medikamentenkauf empfiehlt sich nicht nur bei der Apotheke vor Ort, sondern auch bei Versandapotheken. Denn nicht in jedem Fall sind Versandapotheken günstiger. III. Versand und Lieferung Versandkosten Die Versandkosten betragen in der Regel zwischen 2,50 Euro bis 6,50 Euro. Ab einem bestimmten Bestellwert je nach Anbieter zwischen 20 Euro und 80 Euro werden den Kunden Porto und Versand häufig erlassen. Die meisten Apotheken verzichten auch auf die Versandpauschale, wenn neben rezeptfreien Medikamenten mindestens ein rezeptpflichtiges Arzneimittel bestellt wird. Tipp: Versandkosten können den Preis für ein Medikament in die Höhe treiben. Deshalb sollte auf alle Fälle geprüft werden, ob das Angebot in einer nahe gelegenen Apotheke nicht doch günstiger ist. Lieferung Die Lieferzeiten richten sich danach, ob verschreibungspflichtige oder frei verkäufliche Arzneimittel bestellt werden. Muss kein Rezept vorgelegt werden, ist eine Lieferung in der Regel nach zwei oder drei Tagen da. Ist jedoch eine Verordnung vorzulegen, braucht ein Bestellvorgang entsprechend mehr Zeit. Bei akuten Erkrankungen, die sofort zu behandeln sind, sollten die erforderlichen Medikamente wie gewohnt in der Apotheke vor Ort gekauft werden. Einige Apotheken bieten auch einen Heimlieferservice an, der in Notfällen genutzt werden kann. Die Angebote des Versandhandels lohnen sich deshalb in erster Linie für Patientinnen und Patienten, die ihren Medikamentenbedarf langfristig planen können. Tipp: Vor der Bestellung sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen werden. Im Kleingedruckten sind Einzelheiten zu Lieferbedingungen und den Abrechnungsmodalitäten festgehalten. In der Regel ist zum Beispiel eine Bezahlung auch per Nachnahme möglich. Hierbei fallen jedoch zusätzliche Gebühren an, die einen eventuellen Preisvorteil beim georderten Medikament wieder zunichte machen können. IV. Grundsätzliche Besonderheiten beim Versandhandel: Es ist ratsam, Arzneimittel bei deutschen oder europäischen Online- bzw. Versandapotheken zu bestellen. Bei Händlern aus Übersee oder Fernost besteht die Gefahr, dass gefälschte, nicht zugelassene oder falsch dosierte Arzneimittel geliefert werden.

4 Wer dennoch Medikamente aus dem nichteuropäischen Raum bestellt, sollte wissen, dass Präparate mit der gleichen Bezeichnung nicht immer die gleichen Wirkstoffe enthalten müssen. Dadurch kann es leicht passieren, dass ein anderes als das gewünschte Arzneimittel geliefert wird. Die Seriosität der Versandapotheke kann mit Hilfe folgender Hinweise geprüft werden: Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nicht ohne Vorlage eines Rezeptes versandt werden. Vorsicht vor verlockenden Angeboten, die das Arzneimittel diskret, ohne Rezept bzw. nach Ausstellung eines Online-Rezepts versenden. Solche Anbieter sind unseriös! Auf der Internetseite der Versandapotheke sollte stets ein Impressum angegeben sein, in dem die Adresse der Apotheke und des Betreibers aufgeführt sowie die jeweilige Aufsichtsbehörde und die zuständige Apothekerkammer genannt sind. Apotheken müssen eine Genehmigung zum Versandhandel vorweisen können. Meist findet sich ein Vermerk dazu auch im Impressum. Persönliche Daten sollten nur weitergegeben werden, wenn der Anbieter ein Verschlüsselungssystem anwendet zu erkennen an einem Hinweis (zum Beispiel: auf das SSL-Verfahren) auf der jeweiligen Internetseite. Tipp: Bei Zweifeln und Unsicherheiten helfen auch die Krankenkassen oder die Patientenberatungsstellen der Verbraucherzentralen weiter. V. Kunden ohne Internet Wer nicht über einen Internetanschluss verfügt, kann bei seiner Krankenkasse um Rat und nach möglichen Anbietern fragen. Einige Versandapotheken geben auch Kataloge heraus. Kunden, die der Service überzeugt, können eine Bestellung auch per Telefon oder Fax aufgeben. Es gibt auch regional begrenzte Angebote von Drogerien, die in Kooperation mit Versandhandelsapotheken einen Bestell- und Abholservice anbieten. Dazu muss man den ausliegenden Bestellschein in der Drogerie ausfüllen und kann dann die georderten Medikamente meist drei Tagen später abholen. Tipp: Auch hier sollten Kunden auf einen regelmäßigen Preisvergleich nicht verzichten. VI. Beratung Neben den Apotheken vor Ort sind auch die Versandanbieter verpflichtet, Patientinnen und Patienten fachkundig zu beraten. Bei einem Angebot im Internet darf deshalb der Hinweis auf die Beratung in deutscher Sprache, per Telefon oder nicht fehlen. Eine telefo-

5 nische Beratungshotline sollte möglichst kostengünstig sein. Nutzer sollten darauf achten, dass für einen solchen Service höchstens Telefongebühren in der Höhe eines Ortsgespräches oder einer Rufnummer für 14 Cent pro Minute berechnet werden. Tipp: Vor der erstmaligen Einnahme eines Medikaments sollte man auch bei einer Versandapotheke zuvor den Rat eines Apothekers oder Arztes einholen und immer nach den Nebenund Wechselwirkungen des gewünschten Präparats fragen. Diese Verbraucherinformation wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert und im Rahmen des Projekts "Markttransparenz im Gesundheitswesen erstellt. Stand: 28. Oktober 2008