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1 2010 Anleitung 010 C This explanation is also available in English on the internet. Look at Sie hatten Ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande und niederländisches Einkommen oder beispielsweise eine Zweitwohnung in den Niederlanden? Anhand Ihres C-Formulars zur Einkommensteuererklärung entscheidet das Finanzamt, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten. Elektronische Steuererklärung? Für weitere Informationen lesen Sie bitte Seite

2 Übersicht über einkünfte und abzugsposten

3 ÜBERSICHT ÜBER EINKÜNFTE UND ABZUGSPOSTEN Sie haben sich nicht für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden und wollen mit dieser Übersicht Ihr Schwellen- oder Gesamteinkommen berechnen? Dann müssen Sie beim Ausfüllen dieser Übersicht auch Ihre nicht niederländischen Einkünfte berücksichtigen. Siehe die Erläuterungen auf Seite 2. Box 1 Beträge bitte aus der Steuererklärung übernehmen Gewinn Lohn Frage 13b Frage 14a Trinkgelder und sonstige Einkünfte Frage 14c Renten und Frage 15a, 15b und 15c Sozialleistungen Lohn außerhalb der Niederlande Frage 16a Fahrtkostenabzug für öffentliche Frage 18c Verkehrsmittel Abzug wegen keiner oder geringer Frage 22t Schulden zur Finanzierung von Wohneigentum Aufwendungen für Frage 27g + Vorsorgeleistungen B Zählen Sie zusammen Abzugsposten Renten und Sozialleistungen Frage 17a außerhalb der Niederlande Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten Frage 19c Einkünfte aus Rentabilisierung von Frage 20d Vermögenswerten Erhaltene Unterhaltszahlungen Frage 23c Unterhaltzahlungen usw. Lebensunterhalt für Kinder < 30 Jahre Zeitweiliger Aufenthalt zu Hause Schwerbehinderter Spezifische Krankenkosten Frage 34a Frage 35a Frage 36a Frage 37a Regelmäßige Leistungen Frage 24f Ausbildungsaufwendungen Frage 38a Sonstige Einkünfte Frage 25a Kosten für Baudenkmäler Frage 39a Negativer personengebundener Frage 26a Abzug Rückerstattete Beiträge usw. Frage 28c + Erlassenes Risikokapital Spenden Frage 40a Frage 41a Zählen Sie zusammen Saldo Wohneigentum Frage 22q/r + / Zählen Sie zusammen, bei einem negativen A Saldo Wohneigentum ziehen Sie ab Einkommen Box 1 Restbetrag personengebundener Frage 42a + Abzug aus vorhergehenden Jahren C Zählen Sie zusammen Personengebundene Abzugsposten Gesamteinkommen Bitte von A übernehmen Abzugsposten Bitte von B übernehmen Steuerbefreites Frage 55a + Zählen Sie zusammen D Ziehen Sie ab Personengebundener Abzug Bitte von C übernehmen E Ziehen Sie ab Einkommen aus Arbeit und Wohnung Zu verrechnende Verluste F Ziehen Sie ab Zu versteuerndes Einkommen aus Arbeit und Wohnung Box 2 Beträge bitte aus der Steuererklärung übernehmen Box 3 Beträge bitte aus der Steuererklärung übernehmen Vorteil aus wesentlicher Frage 29h/i G Beteiligung Steuerbefreites Einkommen Frage 55b Ziehen Sie ab Personengebundener Abzug, sofern nicht bei Box 1 und 3 abgezogen H Ziehen Sie ab Einkommen aus einer wesentlichen Beteiligung Zu verrechnende Verluste I Ziehen Sie ab Zu versteuerndes Einkommen aus einer wesentlichen Beteiligung Vorteil aus Spar- und Frage 32k J Anlageaktivitäten Personengebundener Abzug, sofern nicht bei Box 1 abgezogen K Ziehen Sie ab Zu versteuerndes Einkommen aus Spar- und Anlageaktivitäten 1

4 Übersicht über Einkünfte und Abzugsposten In der Übersicht auf Seite 1 können Sie Ihre Einkünfte und Abzugsposten aus Ihrer Steuererklärung eintragen. Damit haben Sie eine Übersicht über Ihr zu versteuerndes Einkommen in den drei Boxen. Diese Angaben können Sie später mit den Angaben auf Ihrem Steuerbescheid vergleichen. Bewahren Sie die Übersicht deshalb gut auf. Weitere Informationen zur Steuererklärung und wie das Steuersystem wirkt, finden Sie unter Schwelleneinkommen Haben Sie Aufwendungen für spezifische Krankenkosten oder Spenden gehabt? Dann müssen Sie einen Schwellenbetrag berechnen. Es handelt sich dabei um den Teil der Aufwendungen, den Sie nicht abziehen können. Die Höhe des Schwellenbetrags hängt von Ihrem Schwelleneinkommen und eventuell von dem Ihres (steuerlichen) Partners ab. Entscheiden Sie sich in Ihrer Steuererklärung für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? Ihr Schwelleneinkommen ist die Gesamtsumme Ihrer Einkünfte und Abzugsposten in den drei Boxen, jedoch ohne Ihre personengebundenen Abzugsposten und zu verrechnenden Verluste aus vorhergehenden Jahren. Die personengebundenen Abzugsposten sind gesondert in der Übersicht aufgeführt. Bei jedem einzelnen Abzugsposten, für den ein Schwellenbetrag gilt, können Sie mit der Übersicht und einer Berechnungshilfe den Schwellenbetrag und den Abzugsbetrag berechnen. Sie entscheiden sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? Dann müssen Sie zur Berechnung Ihres Schwelleneinkommens die Übersicht so ausfüllen, als ob Sie sich wohl für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden hätten. Sie müssen also sowohl Ihre niederländischen als auch Ihre nicht niederländischen Einkünften, Abzugsposten und Vermögenswerten mit einbeziehen. Gesamteinkommen Für die Seniorenermäßigung darf Ihr Gesamteinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Ihr Gesamteinkommen entspricht der Gesamtsumme Ihrer Einkünfte und Abzugsposten in den drei Boxen, jedoch ohne Ihre zu verrechnenden Verluste aus vorhergehenden Jahren. Bei der Frage zur Seniorenermäßigung berechnen Sie mit dieser Übersicht und einer Berechnungshilfe das Gesamteinkommen. Wenn Sie sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden, müssen Sie zur Berechnung Ihres Gesamteinkommens die Übersicht so ausfüllen, als ob Sie sich wohl für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden hätten. Sie müssen also sowohl Ihre niederländischen als auch Ihre nicht niederländischen Einkünfte, Abzugsposten und Vermögenswerte mit einbeziehen, ohne Ihr freigestelltes Einkommen zu berücksichtigen. Wie berechnen Sie, ob Sie Steuern bezahlen müssen oder zurückerhalten? In der Übersicht auf Seite 1 berechnen Sie die Höhe der veranlagten Steuern mit der Berechnungshilfe auf Seite 76 dieser Erläuterung. Diese Angaben können Sie später mit den Angaben auf Ihrem Steuerbescheid vergleichen. Sonderregeln für die Berechnung veranlagter Steuern In einigen Fällen gelten Sonderregeln für die Berechnung der veranlagten Steuern. Das ist dann der Fall, wenn Sie 2010: 65 Jahre alt geworden sind. Vermögenswerte im Ausland oder Einkünfte aus dem Ausland hatten. einen Zeitraum nicht für die Einheitsversicherungen oder die Krankenversicherung versichert waren. eine Steuerbefreiung für die Einheitsversicherungsbeiträge und den einkommensabhängige Krankenversicherungsbeitrag erhielten, weil Sie Gewissensgründe geltend machten. noch einen verrechnungsfähigen Verlust aus wesentlicher Beteiligung hatten, indem Sie keine wesentliche Beteiligung mehr hatten. Einkommen bezogen haben, für das Sie zu Frage 61h um Herabsetzung des einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrages gebeten haben In diesen Fällen können Sie die Berechnung mit der Berechnungshilfe nicht ohne Weiteres verwenden. Weitere Informationen zur Berechnung der veranlagten Steuern erhalten Sie beim SteuerTelefon Ausland: Beitragssätze Einheitsversicherungen Waren Sie in den Niederlanden für die Einheitsversicherungen nach dem Allgemeinen Altersrentengesetz (AOW), dem Allgemeinen Hinterbliebenenrentengesetz (Anw) und dem Allgemeinen Gesetz über besondere Krankenkosten (AWBZ) versichert? In dem Fall müssen Sie 31,15 % über einen Höchstbetrag von in Box 1: Einkommen aus Arbeit und Wohnung entrichten. Ihr maximaler Beitragsbetrag beläuft sich dann auf Wenn Sie 65 Jahre alt oder älter sind, brauchen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Altersrente mehr zu leisten. Ihr maximaler Beitragsbetrag beläuft sich in dem Fall auf 13,25 % über und beträgt Nachfolgend finden Sie die Beitragssätze, die auf Jahrbasis für die drei Einheitsversicherungen gelten. AOW 17,90% Anw 1,10% AWBZ 12,15% + Insgesamt: 31,15% 2

5 Einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag Die Krankenversicherungsbeiträge entrichtet jeder direkt an seinen Krankenversicherungsträger. Darüber hinaus müssen Sie dem Staat einen einkommensabhängigen Beitrag zahlen. Dieser Beitrag ist ein Prozentsatz Ihres Einkommens und wird direkt von Ihrem Lohn oder Ihrer Sozialleistung einbehalten. Haben Sie Gewinn aus Unternehmen, Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten oder beziehen Sie regelmäßige Leistungen beziehungsweise Sachleistungen? In dem Fall erhalten Sie einen (vorläufigen) Steuerbescheid im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (Zvw). Wenn Sie ausschließlich Lohn oder eine Sozialleistung beziehen, erhalten Sie keinen Zvw-Steuerbescheid. Der einkommensabhängige Beitrag wurde in dem Fall bereits von Ihrem Arbeitgeber oder Leistungsträger einbehalten. Beim Steuerbescheid Zvw werden die Abgabenermäßigungen nicht abgezogen. Das geschieht wohl beim Steuerbescheid Einkommensteuer und die Einheitsversicherungsbeiträge. Abgabenermäßigungen Bei der Berechnung Ihrer Steuernachzahlung bzw. Steuerrückerstattung berücksichtigt das Finanzamt bestimmte Abgabenermäßigungen. Dabei handelt es sich um Ermäßigungen über die zu entrichtende Einkommensteuer und die Einheitsversicherungsbeiträge. Sie brauchen dann weniger Steuern zu zahlen. Ob Sie Anspruch auf bestimmte Abgabenermäßigungen haben, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Jeder hat grundsätzlich Anspruch auf die allgemeine Abgabenermäßigung. Wenn Sie arbeiten, haben Sie auch Anspruch auf die Arbeitsermäßigung. Haben Sie Kinder? Dann kommen Sie vielleicht für die Elternzeitermäßigung in Betracht. Hatten Sie in den Niederlanden ein Beschäftigungsverhältnis oder hatten Sie eine Sozialleistung bezogen? In dem Fall hat Ihr Arbeitgeber oder Leistungsträger bereits die folgenden Abgabenermäßigungen berücksichtigt: allgemeine Abgabenermäßigung Arbeitsermäßigung Ermäßigung für (alleinstehende) Senioren Lebenslaufurlaubspauschale (in den meisten Fällen) Ermäßigung für junge Behinderte Damit haben Sie bereits weniger Lohnabgaben über Ihren Lohn oder Ihre Sozialleistung bezahlt. Einige Abgabenermäßigungen können Sie beim Finanzamt beantragen. Das können Sie mit der Einkommensteuererklärung 2010 tun. Weitere Informationen finden Sie in dieser Erläuterung zu den Fragen 44 bis 49. Die Höhe der Abgabenermäßigung(en) hängt ab von der Frage ob Sie in den Niederlanden eine Versicherungspflicht für die Einheitsversicherungen hatten oder ob Sie steuerpflichtig waren. Sie können Anspruch auf den Steuerteil und den Teil der Einheitsversicherungsbeiträge der Abgabenermäßigungen haben. Der Steuerteil beträgt 2,30/33,45 des Betrags der Abgabenermäßigungen. Der Teil der Einheitsversicherungsbeiträge der Abgabenermäßigungen beträgt 31,15/33,45 des Betrags der Abgabenermäßigungen. 3 Auszahlung der (allgemeinen) Abgabenermäßigung Die Abgabenermäßigung entspricht maximal dem Betrag der zu entrichtenden Einkommensteuer und der Einheitsversicherungsbeiträge. Wenn die Abgabenermäßigung höher ist, wird der höhere Betrag nicht ausgezahlt. Für steuerliche Partner gilt jedoch eine Ausnahmeregelung. Wenn Sie 2010 kein oder nur geringes Einkommen hatten, berücksichtigt das Finanzamt die Steuern, die Ihr steuerlicher Partner entrichten muß. In diesem Fall erhalten Sie möglicherweise eine Auszahlung der Abgabenermäßigung. Die nicht verrechnete Abgabenermäßigung entspricht maximal dem Betrag der zu entrichtenden Steuer Ihres steuerlichen Partners. Es handelt sich um den Gesamtbetrag der folgenden Abgabenermäßigungen, die Sie aufgrund ungenügend zu entrichtender Steuern nicht (vollständig) verrechnen können: allgemeine Abgabenermäßigung Arbeitsermäßigung einkommensabhängige Kombinationsermäßigung Elternzeitermäßigung Lebenslaufurlaubspauschale Sie hatten Ihren Wohnsitz in Belgien und haben sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden? Dann kommen Sie nur für die Auszahlung der Abgabenermäßigungen in Betracht, wenn Sie selbst 2010 in den Niederlanden zu versteuernde Einkünfte hatten. Ab 2009 wird in manchen Fällen die Auszahlung der allgemeinen Abgabenermäßigung am nicht oder gering verdienenden Partner abgebaut. Weitere Informationen und Beispiele über die Auszahlung der Abgabenermäßigungen und den Abbau der allgemeinen Abgabenermäßigung finden Sie auf Seite 62. Zu verrechnende Verluste Ihr Einkommen in Box 1 oder 2 kann in einem bestimmten Steuerjahr negativ sein, zum Beispiel infolge des Unternehmensverlustes. Dieses negative Einkommen ist dann ein zu verrechnender Verlust. Das Finanzamt verrechnet einen Verlust aus Box 1 automatisch mit einem positiven Einkommen aus einem oder mehreren der drei vorhergehenden Jahre. Ein Verlust aus Box 2 wird automatisch mit dem positiven Einkommen aus dem vorigen Jahr verrechnet. Haben Sie noch einen nicht zu verrechnenden Verlust aus vorhergehenden Jahren? Das Finanzamt berücksichtigt dies bei der Berechnung Ihres definitiven Steuerbescheids für Weitere Informationen zu verrechnungsfähigen Verlusten erhalten Sie beim SteuerTelefon Ausland:

6 INHALT ÜBERSICHT ÜBER EINKÜNFTE UND ABZUGSPOSTEN 1 STEUERERKLÄRUNG Wohnsitz außerhalb der Niederlande 9 2 Steuerlicher Partner oder kein steuerlicher Partner 14 3 Steuerlicher Partner 16 4 Gewinn aus Unternehmen: steuerbefreite Gewinnbestandteile Gewinn aus Unternehmen: Kosten und Lasten, die nicht oder nur bedingt abzugsfähig sind 18 6 Gewinn aus Unternehmen: Gewinn im Schifffahrtssektor nach der Tonnagegewinnermittlung 19 7 Gewinn aus Unternehmen: Investitionsregelungen 19 8 Gewinn aus Unternehmen: Änderungen der zulässigen Rücklagen 20 9 Gewinn aus Unternehmen: Saldo der steuerlichen Gewinnberechnung Gewinn aus Unternehmen: Teilhaber an einem Unternehmen 12 Gewinn aus Unternehmen: Unternehmerpauschale Zu versteuernder Gewinn aus Unternehmen Lohn und Krankengeld aus den Niederlanden Gesetzliche Altersrente, Rente, Leibrente, staatliche Unterstützung und sonstige Leistungen aus den Niederlanden Lohn usw. außerhalb der Niederlande Renten und Sozialleistungen außerhalb der Niederlande Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel Nebenverdienste oder Einkünfte als Freiberufler, selbstständige Haushalts- und Pflegekraft, Berufskünstler oder Profisportler Einkünfte aus der Rentabilisierung von Vermögenswerten Erhaltene Unterhaltszahlungen oder diesbezügliche Rückkaufsummen Regelmäßige Leistungen und diesbezügliche Rückkaufsummen Sonstige Einkünfte Negativer personengebundener Abzug Aufwendungen für Vorsorgeleistungen Rückkauf von Leibrenten die nicht bei der Einbehaltung der Lohnabgaben berücksichtigt wurden und sonstige negative Aufwendungen für Vorsorgeleistungen Wesentliche Beteiligung Vermögenswerte Schulden Vorteil aus Spar- und Anlageaktivitäten Bank- und Sparguthaben außerhalb der Niederlande Geleistete Unterhaltszahlungen und sonstige Unterhaltsverpflichtungen am ehemaligen Partner Aufwendungen für den Lebensunterhalt von Kindern unter 30 Jahren Aufwendungen für zeitweiligen Aufenthalt zu Hause Schwerbehinderter Aufwendungen für spezifische Krankenkosten Ausbildungsaufwendungen Kosten für ein Baudenkmal in den Niederlanden Erlassenes Risikokapital Spenden Restbetrag personen gebundener Abzug über vorhergehende Jahre Auszahlung der allgemeinen Abgabenermäßigung Besondere Erhöhung der Abgabenermäßigung Wert von Vermögenswerten Wohneigentum Abgabenermäßigungen für Eltern mit Kindern die zu Hause wohnen Lebenslaufurlaubsermäßigung 65

7 INHALT 47 Abgabenermäßigung für Personen von 65 Jahren oder älter Ermäßigung für junge Behinderte Abgabenermäßigung für gemein nützige Kapital anlagen oder direkte Risikokapitalanlagen Getrenntes Privatvermögen (APV) Niederländische Dividende oder zu versteuernde Glücksspieleinkünfte Revisionszinsen Zurückgestelltes Einkommen Einkünfte, auf welche die Niederlande keine Steuern erheben dürfen Niederländische Einkünfte, auf welche die Niederlande keine Einkommensteuer erheben dürfen Versicherungspflicht zu den Einheitsversicherungen Versicherungspflichtig: Einkünfte Versicherungspflichtig: Abzugsposten Versicherungspflichtig: Beitragseinkommen Korrektur oder Herabsetzung Ihres Beitragseinkommens Einkünfte, die unter das Krankenversicherungsgesetz fielen 74 BERECHNUNG DER STEUERN 76 5

8 STEUERERKLÄRUNG Die richtige Steuererklärung Sie haben ein sogenanntes C-Formular erhalten. Dieses Formular ist für Steuerpflichtige vorgesehen, die Ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande haben, aber wohl Einkünfte aus den Niederlanden beziehen. Für Ihre niederländischen Einkünfte oder bestimmte Vermögensbestandteile müssen Sie in den Niederlanden eine Steuererklärung für die Einkommensteuer und die Einheitsversicherungsbeiträge und eventuell für den einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeitrag einreichen. Sie können sich auch dafür entscheiden, für Ihre gesamten Einkünfte, Abzugsposten und Vermögenswerte inner- und außerhalb der Niederlande in den Niederlanden eine Steuererklärung einzureichen. Auf Seite 10 lesen Sie mehr über diese Wahlmöglichkeit. Elektronische Steuererklärung Sie können auch Ihre Steuererklärung mit dem Steuerer klärungsprogramm für ausländische Steuerpflichtige 2010 einreichen. Dieses Steuererklärungsprogramm für ausländische Steuerpflichtige können Sie unter herunterladen. Ihre Steuererklärung rechtzeitig einreichen Auf dem Mantelbogen der Steuererklärung finden Sie die Rücksendeanschrift und das Datum, an dem Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein muß. Wenn Sie dieses Datum nicht erreichen können, müssen Sie vor dem Datum einen Aufschub beantragen. Sie können das in drei Weisen machen: digital. Sie finden das Aufschubformular auf per Telefon (bis zum 1. April 2011). Sie rufen das SteuerTelefon Ausland an: Halten Sie Ihre Steuernummer bereit. schriftlich. Sie schicken Ihren Antrag an : Belastingdienst, Postbus 4486, 6401 CZ Heerlen, Niederlande. Keine Anlagen mitschicken Ihre Steuererklärung wird vom Finanzamt automatisch bearbeitet. Heften Sie deshalb die einzelnen Blätter der Steuererklärung nicht aneinander oder an den Mantelbogen. Schicken Sie nur Anlagen mit, wenn das Finanzamt in der Steuererklärung darum bittet. Änderungen oder Ergänzungen in Ihrer Steuererklärung Möchten Sie nach dem Verschicken der Steuererklärung noch Angaben ergänzen oder ändern? Dann müssen Sie erneut eine vollständig ausgefüllte Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt nimmt die zuletzt eingereichte Steuererklärung in Bearbeitung. Sie können ein neues Formular beim SteuerTelefon Ausland anfordern: Wechselkurs Wenn Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung einen Betrag in Euro umrechnen müssen, dann gehen Sie bitte vom Bankwechselkurs (dem Mittelkurs) zu dem Zeitpunkt aus, an dem Sie die betreffenden Einkünfte und Aufwendungen hatten. Sie gehen also nicht aus vom gültigen Wechselkurs zum Zeitpunkt des Ausfüllens Ihrer Steuererklärung. Bei der Berechnung Ihrer Einkünfte müssen Sie die niederländischen steuerlichen Regelungen berücksichtigen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das SteuerTelefon Ausland: Kontonummer für die Rückerstattung Wenn auf dem Mantelbogen der Steuererklärung bereits eine Kontonummer angegeben ist, verwendet das Finanzamt jene Kontonummer für die Auszahlung der eventuellen Rückerstattung. Ist die Kontonummer nicht korrekt oder fehlt sie, dann tragen Sie unter Uw rekeningnummer voor teruggaaf die richtige Kontonummer ein. Sie können nur eine Kontonummer von maximal zehn Ziffern ausfüllen. Dies darf keine Sparkontonummer sein und auch keine Kontonummer einer Rechnung außerhalb der Niederlande. Wenn onbekend angegeben ist und Sie keine Kontonummer eintragen, verzögert sich die Auszahlung. Geben Sie Ihre Kontonummer ausschließlich unter Uw rekeningnummer voor teruggaaf an. Name und Anschrift Auf dem Mantelbogen der Steuererklärung finden Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift, wie diese beim Finanzamt bekannt sind. Sind die Angaben nicht korrekt oder möchten Sie eine Änderung vornehmen, dann müssen Sie das Finanzamt informieren. Füllen Sie dazu das Formular Änderung der Adresse mitteilen Ausland aus. Sie können das Formular unter herunterladen. Todesfall Wenn Sie die Steuererklärung für eine Person ausfüllen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande hatte und verstorben ist, ist das niederländische Finanzamt oftmals nicht darüber informiert. Um den Hinterbliebenen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, werden Sie gebeten, dem Finanzamt eine Nachricht über den Todesfall zu schicken. Sie können das Finanzamt schriftlich über einen Todesfall benachrichtigen. Berücksichtigen Sie dabei bitte das Folgende: Die Todesbenachrichtigung muß nicht mit der Steuererklärung geschickt werden. Geben Sie die Sozialversicherungs- und Steuernummer des Verstorbenen an. Geben Sie eine (Post-)Anschrift an, die die Erben benutzen wollen. Fügen Sie als Anlage eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Senden Sie die Benachrichtigung bitte an: Belastingdienst Limburg/ kantoor Buitenland, afdeling E&S, postbus 4486, 6401 CZ HEERLEN 6

9 Steuerbescheid Wenn Ihre Steuererklärung vor dem 1. April 2011 beim Finanzamt eingegangen ist, erhalten Sie vor dem 1. Juli 2011 Bescheid, ob Sie einen Betrag nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung bekommen. In den meisten Fällen erhalten Sie zuerst einen vorläufigen Bescheid zur Einkommensteuer und den Einheitsversicherungsbeiträgen von Danach erhalten Sie den definitiven Steuerbescheid für Schätzung Einkommen 2011 Haben Sie die Steuererklärung 2010 ausgefüllt? Und erhielten Sie schon einen vorläufigen Steuerbescheid 2011? Beachten Sie dann ob Ihren vorläufigen Steuerbescheid 2011 richtig ist. Sie haben ja die Zahlen 2010 jetzt vorhanden. Wenn Ihren vorläufigen Steuerbescheid 2011 zu niedrig ist, oder Ihre Rückerstattung zu hoch ist, müssen Sie Ihren vorläufigen Steuerbescheid 2011 ändern. In diesem Fall beugen Sie vor daß Sie Zinsen zahlen müssen.haben Sie noch keinen vorläufigen Steuerbescheid 2011 erhalten und müssen Sie wohl zahlen oder erhalten Sie eine Rückerstattung? Beantragen Sie in dem Fall einen vorläufigen Steuerbescheid. Sie können Ihren vorläufigen Steuerbescheid 2011 beantragen oder ändern mit dem Programm vorläufiger Steuerbescheid 2011 im Internet. Oder fordern Sie das Formular Antrag auf oder Änderung des vorläufigen Steuerbescheids 2011 an. Das Formular fordern Sie beim SteuerTelefon Ausland an: Ehepartner und Mitbewohner Dort, wo in der Steuererklärung oder in dieser Erläuterung Ehepartner oder Mitbewohner steht, ist immer auch Ehe partnerin oder Mitbewohnerin gemeint. Wo er oder sein steht, können Sie auch sie oder ihr lesen. Pflegekind Dort, wo in der Steuererklärung oder in dieser Erläuterung Kind steht, können Sie auch Pflegekind lesen. Datenschutz Die von Ihnen in Ihrer Steuererklärung eingetragenen Angaben werden vom Finanzamt erfaßt. Das Finanzamt geht dabei sehr sorgfältig vor und stellt Dritten diese Daten nicht ohne Weiteres zur Verfügung. Das Finanzamt ist jedoch gesetzlich zum Datenaustausch mit bestimmten staatlichen Behörden und vergleichbaren Einrichtungen verpflichtet. Zusätzliche Informationen Weitere Informationen zu spezifischen Themen stehen Ihnen in ergänzenden Broschüren zur Verfügung. Diese können Sie: im Internet unter herunterladen telefonisch beim SteuerTelefon Ausland anfordern: Geben Sie bitte den Bestellcode der gewünschten Broschüre an. Die angeforderte Broschüre wird Ihnen dann vom SteuerTelefon Ausland schnellstmöglich zugeschickt. Eine Auflistung der zur Verfügung stehenden ergänzenden Broschüren und der dazugehörenden Bestellcoden finden Sie in nachfolgender Übersicht. Ergänzende Broschüren 2010 Ausland Bestellcode Gewinn aus Unternehmen 2449 Nebenverdienste oder Einkünfte als 2451 Freiberufler, selbstständige Haushalts- und Pflegekraft, Berufskünstler oder Profisportler Eigenheimrücklage oder Wohneigentum verkauft 2453 Wohneigentum 2455 Beträge für Vorsorgeleistungen 2457 Wesentliche Beteiligung 2459 Vermögen 2461 Spezifische Krankenkosten 2463 Ausbildungsaufwendungen 2465 Baudenkmal 2467 Abgabenermäßigung für gemeinnützige 2469 Kapitalanlagen oder direkte Risikokapitalanlagen und Investitionen in einen Kulturfonds Zurückgestelltes Einkommen 2476 Fragen? Mit Fragen wenden Sie sich bitte an das SteuerTelefon Ausland: , erreichbar montags bis donnerstags von 8.00 bis Uhr und freitags von 8.00 bis Uhr. Änderungen im Jahr 2010 Zum 1. Januar 2010 wurden einige Veränderungen in Bezug auf die Einkommensteuer durchgeführt. Eigenheim Zinsenabzug Haben Sie 2010 ein Wohneigentum gekauft und haben Sie ein Darlehen abgeschlossen zur Finanzierung bestimmter Kosten, z.b. Abschlußkosten, Notargebühren und Kosten für ein Schätzgutachten? In dem Fall dürfen Sie die Zinsen für dieses Darlehen abziehen. Haben Sie ein Darlehen beim Kauf einer Wohnung vor dem Jahre 2010 abgeschlossen? In dem Fall sind die Zinsen für dieses Darlehen seit 2010 abzugsfähig. Vermietung für einen befristeten Zeitraum Bei Vermietung für einen befristeten Zeitraum müssen Sie 70% der Mieteinkünfte angeben. Das waren 75%. Sie berechnen die Eigenheimpauschale für den ganzen Zeitraum, den Zeitraum der befristeten Vermietung einbegriffen. Hypothekenzinsenabzug wieder möglich nach befristeter Vermietung Sind Sie in eine andere Wohnung umgezogen und haben Sie Ihre alte Wohnung kurzfristig vermietet? Und war diese Wohnung zu verkaufen? Dann fällt die Wohnung ab dem Moment der Vermietung in Box 3 und entfällt der Hypothekenzinsenabzug. Wenn der Vermietungszeitraum geendet ist, fällt die Wohnung in Box 1 zurück und sind die Hypothekenzinsen der alten Wohnung seit dem Moment wieder abzugsfähig. Dieser Rückkehr nach Box 1 gilt nur wenn dies geschieht vor dem Ende des zweiten Jahres, nachdem Sie die Wohnung verlassen haben. Änderung der Zusatzdarlehensregelung Die Eigenheimrücklage verjährt nach drei Jahren. Das waren fünf Jahre. Die Regelung für billiger Wohnen ist entfallen. 7

10 Lebenslaufregelung Wenn Sie 61 Jahre oder älter waren am 31. Dezember 2009, erhalten Sie ab den 1. Januar 2010 keine Arbeitsermäßigung, Bonus für länger Arbeiten, einkommensabhängige Kombinationsermäßigung und zusätzliche Ermäßigung für Alleinerziehende mehr über Leistungen aus der Lebenslaufregelung. Getrenntes Privatvermögen Haben Sie Vermögen abgetrennt, z.b. in einem Treuhandvermögen? Oder haben Sie ein anderes Zweckvermögen? Dieses Vermögen wird ein getrenntes Privatvermögen (APV) genannt. Ab den 1. Januar 2010 wird ein APV als Vermögen der Person (oder seiner Erben) betrachtet, der das Vermögen abgetrennt hat. Abzug spezifischer Krankenkosten Erhöhung spezifischer Krankenkosten Waren Sie am 1. Januar 2010 jünger als 65 Jahre? Und ist Ihr Schwelleneinkommen nicht höher als ? Dann dürfen Sie den Betrag der Aufwendungen für spezifische Krankenkosten um 77% erhöhen (dies war 113%). Die Kosten für Betreuung und Krankenpflege und Fahrtkosten bei Krankenbesuch dürfen Sie für diese Erhöhung nicht hinzuzählen. Diäterklärung; Ein geprüfter Diätassistent darf ab den 1. Januar 2010 auch eine Diäterklärung abgeben. Box 3 Aufteilung Box 3 bei ganzjähriger steuerlicher Partnerschaft Hatten Sie 2010 ganzjährig einen steuerlichen Partner? In dem Fall teilen Sie im Box 3 nicht mehr die Vermögensbestandteile und Schulden zwischen Ihnen und Ihrem steuerlichen Partner auf, sondern Ihre Ertragsbemessungsgrundlage Vorteil aus Spar- und Anlageaktivitäten. Das sind die Gesamtvermögensbestandteile minus die Gesamtschulden (Steuerfreibeträge einbegriffen) die Sie zusammen haben. Sie brauchen also nicht mehr das abgabenfreie Vermögen und die steuerfreien Beträge auf den anderen Partner zu übertragen. Steuerbefreiung Bargeld Es gibt eine Steuerbefreiung von 500 für Bargeld. Hatten Sie 2010 ganzjährig einen steuerlichen Partner? Dann ist die Steuerbefreiung Wertbestimmung von Wohnungen Der Wert eines vermieteten Hauses in Box 3 entspricht meistens dem Immobilien-Schatzwert. Rentabilisierung von Vermögen Die Einkünfte aus Rentabilisierung müssen Sie in Box 1 angeben. Seit dem 1. Januar 2010 gibt es eine Steuerbefreiung. 8

11 Wohnsitz außerhalb der Niederlande Hatten Sie Ihren Wohnsitz 2010 außerhalb der Niederlande? Dann können Sie sich entscheiden sich als unbeschränkt Steuerpflichtiger einstufen zu lassen. In dem Fall müssen Sie in Ihrer Steuererklärung sowohl ihre Einkünfte und Abzugsposten inner- als außerhalb der Niederlande angeben. Sie haben dann Anspruch auf den Steueranteil Ihrer Abgabenermäßigungen. Wenn Sie 2010 im niederländischen Staatsdienst tätig gewesen sind und ins Ausland entsendet wurden, kann es sein, daß Sie dennoch weiterhin als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie als Armeeangehöriger oder als Mitglied einer diplomatischen Mission entsendet wurden. Wenn diese Situation auf Sie zutrifft, benötigen Sie ein anderes Steuererklärungsformular. Wenden Sie sich bitte an das SteuerTelefon Ausland: Zu Frage 1a Geben Sie den Ländercode des Landes an, in dem Sie Ihren Wohnsitz hatten. Dieser Code besteht jeweils aus drei Buchstaben. Sie finden den Code in der nachfolgenden Tabelle. Ist Ihr Land nicht in der Tabelle aufgeführt, dann tragen Sie bitte als Ländercode XXX ein. Es kann sein, daß Sie 2010 in mehreren Ländern gewohnt haben. Geben Sie in diesem Fall für jedes Land, in dem Sie gewohnt haben, den Ländercode und den Zeitraum an, in dem Sie dort Ihren Wohnsitz hatten. Zu Frage 1b Tragen Sie den Ländercode Ihrer Staatsangehörigkeit ein. Sie finden den Code in der nachfolgenden Tabelle. Ist Ihr Land nicht in der Tabelle aufgeführt, dann tragen Sie als Ländercode NLD für die Niederlande, CHE für die Schweiz und XXX für übrige Länder ein. Zu Frage 1c Waren Sie 2010 in den Niederlanden für die Einheitsversicherungen (AOW, Anw und AWBZ) versicherungspflichtig? Sie waren 2010 in den Niederlanden unter anderem für die Einheitsversicherungen (AOW, Anw und AWBZ) versicherungsund beitragspflichtig, wenn Sie: in den Niederlanden ein Beschäftigungsverhältnis hatten in den Niederlanden als selbstständiger Unternehmer tätig waren Für weitere Informationen können Sie die Erläuterungen zu Frage 56 lesen. Wenn Sie für die AOW, Anw und AWBZ versichert waren, können Sie auf Ihrem Lohn- bzw. Leistungsbescheid sehen, für welche Versicherung Sie beitragspflichtig waren. Wenn Sie 65 Jahre oder älter waren, entfällt die Beitragspflicht für die AOW. Sie sind nicht für die niederländischen Einheitsversicherungen versicherungspflichtig, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande hatten und ausschließlich Leistungen aus den Niederlanden bezogen haben. Wenn Sie sich freiwillig für die Einheitsversicherungen versichert haben, sind Sie nicht beitragspflichtig. Hatten Sie 2010 Einkünfte aus den Niederlanden oder Vermögen in den Niederlanden? Sie waren in den Niederlanden steuerpflichtig, wenn Sie aus den Niederlanden Einkünfte haben oder in den Niederlanden Vermögen besaßen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie: in Zusammenhang mit in den Niederlanden verrichteter Arbeit Lohn, Rente oder eine Sozialleistung bezogen haben. Gewinn aus Unternehmen in den Niederlanden hatten. Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten in den Niederlanden bezogen haben. Einkünfte aus einer niederländischen wesentlichen Beteiligung hatten. (Anspruch auf) eine oder mehrere Immobilien in den Niederlanden hatten oder wenn Sie Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung an einem niederländischen Unternehmen hatten. Tabelle der Länder, wobei Sie sich für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden können Land Landcode Land Landcode Land Landcode Land Landcode Land Landcode Albanien ALB Dänemark DNK Argentinien ARG Deutschland DEU Armenien ARM Ägypten EGY Aruba ABW Estland EST Australien AUS Philippinen PHL Aserbaidschan AZE Finnland FIN Bahrein BHR Frankreich FRA Bangladesch BGD Georgien GEO Barbados BRB Ghana GHA Belarus (Weißrussland) BLR Griechenland Ungarn GRC HUN Belgien BEL Irland IRL Bosnien-Herzegowina BIH Island ISL Brasilien BRA Indien IND Bulgarien BGR Indonesien IDN Kanada CAN Israel ISR China CHN Italien ITA Zypern CYP Japan JPN Jordanien Kasachstan Kuwait Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Mazedonien Malawi Malaysia Malta Marokko Mexiko Moldawien Mongolei Montenegro Niederländische Antillen 9 JOR KAZ KWT HRV LVA LTU LUX MKD MWI MYS MLT MAR MEX MDA MNG MNE ANT Neuseeland NZL Sri Lanka LKA Nigeria NGA Suriname SUR Norwegen NOR Taiwan TWN Uganda UGA Thailand THA Ukraine UKR Tschechien CZE Usbekistan UZB Tunesien TUN Österreich AUT Türkei TUR Pakistan PAK Venezuela VEN Polen POL Vereinigtes Portugal PRT Königreich GBR Qatar QAT Vereinigte Staaten von Rumänien ROU Amerika USA Russland RUS Vietnam VNM Serbien SRB Sambia ZMB Singapur SGP Zimbabwe ZWE Slowenien SVN Südafrika ZAF Slowakei SVK Südkorea KOR Spanien ESP Schweden SWE

12 Tabelle der Länder, wobei Sie sich für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden können Wenn Sie selbst keine niederländischen Einkünfte oder Vermögen hatten, aber Ihr Ehepartner oder Mitbewohner schon Hatten Sie selbst keine Einkünfte oder Vermögenswerte in den Niederlanden, Ihr Ehepartner oder Mitbewohner hingegen schon? Dann können Sie sich unter folgenden Voraussetzungen für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden: Sie und Ihr Ehepartner hatten Ihren Wohnsitz in einem der Länder, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind oder in den Niederlanden. Sie erfüllten beide die Voraussetzungen für die steuerliche Partnerschaft. Wollen Sie als unbeschränkt Steuerpflichtiger eingestuft werden? In dem Fall beantworten Sie die Frage Had u in 2010 inkomsten uit Nederland of bezittingen in Nederland? mit Ja. Hatten Sie selbst 2010 keine Einkünfte aus den Niederlanden? Ihr Ehepartner oder Mitbewohner hingegen schon? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden. Das kann vorteilhafter für Sie sein. In dem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf Auszahlung der Abgabenermäßigungen. Waren Sie 2010 in den Niederlanden nicht versicherungspflichtig und hatten Sie 2010 keine Einkünfte aus den Niederlanden oder Vermögenswerte in den Niederlanden? In diesem Fall müssen Sie die Angaben auf den Mantelbogen eintragen, die Steuererklärung unterschreiben und zusammen mit dem Steuererklärungsblatt 1 an das Finanzamt zurückschicken. Schicken Sie die Steuererklärung nicht an die vorgedruckte Postfanschrift auf dem Mantelbogen, sondern an: Postbus 2590, 6401 DB Heerlen. Entscheiden Sie sich 2010 für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? Hatten Sie Ihren Wohnsitz 2010 nicht in den Niederlanden? Dann waren Sie vielleicht trotzdem steuerpflichtig in den Niederlanden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Einkünfte aus den Niederlanden oder Vermögenswerte in den Niederlanden hatten. In dem Fall können Sie sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden. Voraussetzung ist allerdings, daß Sie Ihren Wohnort in einem EU-Land oder einem der anderen Länder außerhalb der EU, die in der Tabelle auf Seite 9 aufgeführt sind, hatten. Siehe Tabelle der Länder, wobei Sie sich für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden können auf Seite 9. Warum entscheidet man sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? Entscheiden Sie sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? Das bringt einige Vor- und Nachteile mit sich mit. Nachfolgend lesen Sie, welche dies sind. Vorteile Sie haben genau wie die Einwohner der Niederlande Anspruch auf einige günstige niederländische Steuerregelungen. Das bedeutet unter anderem, daß: Sie den personengebundenen Abzug erhalten können. Sie bei der Berechnung Ihres Einkommens aus Spar- und Anlageaktivitäten das abgabenfreie Vermögen in Anspruch nehmen können. Sie den Steueranteil Ihrer Abgabenermäßigungen erhalten können. der Partner ohne oder mit nur geringem Einkommen Abgabenermäßigungen ausbezahlt bekommen kann. Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Mitbewohner als steuerliche Partner eingestuft werden können. In dem Fall können Sie bestimmte Einkünfte und Abzugsposten untereinander aufteilen. Nachteile Zum Beispiel: Der niederländische Steuersatz kann höher sein als der Steuersatz, unter den Sie fallen, wenn Sie sich nicht für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden. Wenn Sie sich in einem bestimmten Jahr nicht mehr für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden, können bestimmte Abzugsposten über einen Zeitraum von acht Jahren rückgängig gemacht werden,. Den Steuervorteil dieser Abzugsposten müssen Sie in diesem Fall zurückzahlen. Haben Sie beispielsweise den Abzug für Wohneigentum in Ihrem Wohnsitzland in Anspruch genommen? Und erhalten Sie in einem späteren Jahr niederländische Einkünfte, auf die die Niederlande keine Steuern erheben dürfen? Dann müssen Sie möglicherweise mehr Steuern zahlen. Dies gilt nicht für Ihren personengebundenen Abzug. Beispiel Sie haben Ihren Wohnsitz in Belgien und arbeiten in den Niederlanden. Im Zeitraum von 2010 bis 2012 einschließlich haben Sie die folgenden jährlichen Einkünfte: Lohn in den Niederlanden ( ) Saldo Einkünfte für Wohneigentum in Belgien (negativ 2.000) Sie entscheiden sich ab 2010 bis 2012 einschließlich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger. Ihr Einkommen in Box 1 beträgt jährlich Wenn Sie sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden hätten, läge Ihr Einkommen bei gehen Sie in Rente und veräußern Sie Ihre Wohnung. Ihre Rente beträgt , auf diesen Betrag müssen Sie in Belgien Steuern bezahlen. Sie müssen sowohl Ihre niederländischen als auch Ihre nicht niederländischen Einkünfte angeben. Aus diesem Grund beträgt Ihr Einkommen für das Jahr 2013 in Box Die Steuer darauf wird im Prinzip um einen Betrag ermäßigt, der einem Teil Ihres Einkommens entspricht, der nicht in den Niederlanden besteuert wird ( ). Die Steuerermäßigung würde sich also auf / = 100 % belaufen. In Ihrem Fall müssen Sie allerdings den Saldo Ihrer gesamten negativen nicht niederländischen Einkünfte aus der Vergangenheit von Ihrem nicht niederländischen Einkommen abziehen. Das sind dann 3 x (jährlicher negativer Saldo Einkünfte Wohneigentum). Sie erhalten 2013 also nur eine Ermäßigung von / Weitere Informationen zur Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger finden Sie unter Erfüllen Sie die entsprechenden Voraussetzungen und entscheiden Sie sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? Dann müssen Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung von Ihrem Gesamteinkommen ausgehen. Das heißt, von Ihren Einkünften innerund außerhalb der Niederlande zusammen. Dazu gehören auch Abzugsposten und Vermögenswerte. 10

13 Daß Sie auch Ihre Einkünfte außerhalb der Niederlande angeben müssen, bedeutet nicht, daß Sie darüber auch in den Niederlanden Steuern zahlen müssen. Das Finanzamt gewährt Ihnen bei der Berechnung der Einkommensteuer eine Ermäßigung für diese Einkünfte. Siehe Frage 54 in dieser Erläuterung. Wenn Sie sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden oder entscheiden können Sie entscheiden sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? In dem Fall gilt das Folgende: Ihr Ehepartner oder Mitbewohner kann nicht als Ihr steuerlicher Partner betrachtet werden. Bei der Berechnung Ihres Vorteils aus Spar- und Anlageaktivitäten können Sie kein abgabenfreies Vermögen erhalten. Bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer können Sie keinen personengebundenen Abzug beanspruchen. Für die Berechnung der Einheitsversicherungsbeiträge dürfen Sie hingegen den gesamten personengebundenen Abzug in Anspruch nehmen. Sie haben nur Anspruch auf den Steueranteil Ihrer Arbeitsermäßigung, Ihrer einkommensabhängigen Kombinationsermäßigung und Ihres Bonus für länger arbeiten. Bei der Berechnung Ihres Vorteils aus Spar- und Anlageaktivitäten können Sie das abgabenfreie Vermögen in Anspruch nehmen. Beim abgabenfreien Vermögen müssen Sie die Pro-rata-Regelung berücksichtigen (siehe Berechnungshilfe auf Seite 12). Ihr Ehepartner oder Mitbewohner hat Anspruch auf Auszahlung (eines Teiles) der Abgabenermäßigungen, wenn er nur ein geringes Einkommen hat. Dazu muß Ihr Ehepartner oder Mitbewohner allerdings selbst in den Niederlanden zu versteuernde Einkünfte haben. Wenn Sie einen Ehepartner oder Mitbewohner haben, dürfen Sie die gemeinsamen Einkünfte und Abzugsposten untereinander aufteilen. Auch hierfür gilt, daß Ihr Ehepartner bzw. Mitbewohner selbst in den Niederlanden zu versteuernde Einkünfte haben muß. Sie haben keinen Anspruch auf den Steueranteil der: Abgabenermäßigungen für gemeinnützige Kapitalanlagen sowie direkte Risikokapitalanlagen und Investitionen in einen Kulturfonds Lebenslaufurlaubspauschale Ermäßigung für junge Behinderte Ermäßigung für (alleinstehende) Senioren Hatten Sie Ihren Wohnsitz in Belgien, Suriname, auf den (ehemaligen) Niederländischen Antillen oder Aruba? Oder fielen Sie als Einwohner Deutschlands unter die 90%-Regelung? In dem Fall gelten andere Regelungen. Näheres lesen Sie im nachfolgenden Abschnitt. Hatten Sie Ihren Wohnsitz 2010 in Belgien, Suriname, auf den (ehemaligen) Niederländischen Antillen oder Aruba? Hatten Sie Ihren Wohnsitz 2010 in Suriname, auf den (ehemaligen) Niederländischen Antillen oder Aruba? Und entscheiden Sie sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? Dann gelten für Sie folgende Regeln: Bei der Berechnung Ihrer Einkommenssteuer haben Sie Anspruch auf einen begrenzten personengebundenen Abzug. Für die Berechnung der Einheitsversicherungsbeiträge können Sie hingegen schon den vollständigen personengebundenen Abzug in Anspruch nehmen. Bei der Berechnung Ihres Vorteils aus Spar- und Anlageaktivitäten können Sie das abgabenfreie Vermögen in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Ehepartner oder Mitbewohner keine oder nur geringe Einkünfte hat, hat er möglicherweise Anspruch auf (einen Teil) der Abgabenermäßigungen. Wenn Sie einen Ehepartner oder Mitbewohner haben, dürfen Sie die gemeinsamen Einkünfte und Abzugsposten untereinander aufteilen. Sie haben keinen Anspruch auf den Steueranteil der: Abgabenermäßigungen für gemeinnützige Kapitalanlagen sowie direkte Risikokapitalanlagen und Investitionen in einen Kulturfonds Lebenslaufurlaubspauschale Ermäßigung für junge Behinderte Ermäßigung für (alleinstehende) Senioren Hatten Sie Ihren Wohnsitz 2010 in Belgien? Und entscheiden Sie sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? Dann gelten die folgenden Regeln: Bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer haben Sie Anspruch auf einen begrenzten personengebundenen Abzug. Sie müssen auch die Pro-rata-Regelung berücksichtigen (siehe Berechnungshilfe auf Seite 12). Für die Berechnung der Einheitsversicherungsbeiträge dürfen Sie hingegen den vollständigen personengebundenen Abzug in Anspruch nehmen. 11 Hatten Sie Ihren Wohnsitz 2010 in Deutschland und möchten Sie die 90%-Regelung in Anspruch nehmen? Hatten Sie Ihren Wohnsitz 2010 in Deutschland? Und entscheiden Sie sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? In diesem Fall haben Sie möglicherweise Anspruch auf die 90%-Regelung. Sie müssen in den Niederlanden über mindestens 90% Ihres Gesamteinkommens, inner- und außerhalb der Niederlande Steuern bezahlen. Für Ehepartner ist das über mindestens 90% des gesamten Einkommens inner- und außerhalb der Niederlande von beiden Ehepartnern. Darüber hinaus müssen Sie oder Ihr Ehepartner in den Niederlanden steuerpflichtige Einkünfte aus einem Dienstverhältnis oder Leistungen beziehen. Dies ist die sogenannte 90%-Regelung. Mit der Berechnungshilfe auf Seite 13 können Sie feststellen, ob die 90%-Regelung auf Sie zutrifft. Wenn Sie unter die 90%-Regelung fallen, haben Sie Anspruch auf die folgenden Zuschüsse: Bei der Berechnung Ihrer Einkommenssteuer haben Sie Anspruch auf einen begrenzten personengebundenen Abzug. Bei der Berechnung der Einheitsversicherungsbeiträge dürfen Sie hingegen den vollständigen personengebundenen Abzug in Anspruch nehmen. Bei der Berechnung Ihres Vorteils aus Spar- und Anlageaktivitäten können Sie das abgabenfreie Vermögen in Anspruch nehmen. Ihr Ehepartner hat Anspruch auf Auszahlung (eines Teiles) der Abgabenermäßigungen, wenn er kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Wenn Sie verheiratet sind, können Sie gemeinsame Einkünfte und Abzugsposten untereinander aufteilen. Sie haben keinen Anspruch auf den Steueranteil der: Abgabenermäßigungen für gemeinnützige Kapitalanlagen sowie direkte Risikokapitalanlagen und Investitionen in einen Kulturfonds Lebenslaufurlaubspauschale Ermäßigung für junge Behinderte Fielen Sie als Einwohner Deutschlands unter die 90%-Regelung und entscheiden Sie sich nicht für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? In dem Fall wird nur Ihr Ehepartner als steuerlicher Partner anerkannt.

14 Berechnungshilfe zur Pro-rata-Regelung für Einwohner Belgiens Sie hatten Ihren Wohnsitz in Belgien und haben sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden? Dann berechnen Sie den personengebundenen Abzug und Ihr abgabenfreies Vermögen folgendermaßen: Teilen Sie Ihre in den Niederlanden zu versteuernden Einkünfte durch Ihre in den Niederlanden zu versteuernden Einkünfte und Ihre Einkünfte außerhalb der Niederlande zusammen. Das Ergebnis (Multiplikationsfaktor) multiplizieren Sie mit dem personengebundenen Abzug und dem für Sie in Betracht kommenden abgabenfreien Vermögen. a Zu versteuernder Gewinn aus Unternehmen Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 13. Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein b Einkünfte aus einem Dienstverhältnis Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 14 und 16 c Renten und Sozialleistungen Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 15 und 17 d Nebenverdienste usw. Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 19. Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein e Einkünfte aus Rentabilisierung von Vermögenswerten. Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 20. Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein f Wohneigentum Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 22. Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein g Unterhaltszahlungen Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 23 h Regelmäßige Leistungen und Vergleichbares Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 24 i Sonstige Einkünfte Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 25 Tragen Sie in die linke Spalte die in den Niederlanden zu besteuernden Einkünfte ein. In die rechte Spalte tragen Sie Ihre Einkünfte außerhalb der Niederlande ein, als ob Sie sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden hätten. Zu versteuernde Einkünfte in den Niederlanden Einkünfte außerhalb der Niederlande j Vorteil aus einer wesentlichen Beteiligung Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 29 Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein k Vorteil aus Spar- und Anlageaktivitäten ohne Abzug abgabenfreies Vermögen Bitte von D aus der Berechnung unten übernehmen. Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 32. K + K + Zählen Sie zusammen l Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 18 Ziehen Sie ab m Abzug wegen keiner oder geringer Schulden zur Finanzierung von Wohneigentum Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 22t A B Ziehen Sie ab n Zählen Sie A und B zusammen. Teilen Sie A durch A und B zusammen Multiplikationsfaktor Berechnung Vorteil aus Spar- und Anlageaktivitäten (ohne Abzug abgabenfreies Vermögen) Durchschnittliche Ertragsbemessungsgrundlage Box 3 Berechnen Sie 4 % von C Vorteil aus Spar- und Anlageaktivitäten (ohne Abzug abgabenfreies Vermögen) Tragen Sie bei K ein C C 4% x 4% x D D Tragen Sie bei K ein 12

15 Berechnungshilfe zur 90%-Regelung für Einwohner Deutschlands Lesen Sie zuerst die Erläuterungen auf Seite 11. Wenn Sie 2010 verheiratet waren, tragen Sie die gesamten Beträge von Ihnen und Ihrem Ehepartner ein. Sie haben nur Anspruch auf die 90%-Regelung, wenn Sie in den Niederlanden zu versteuernde Einkünfte aus einem Dienstverhältnis oder Leistungen hatten. Füllen Sie die linke Spalte aus, als ob Sie sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger hiervoor wel entschieden hätten, und die rechte Spalte, als ob Sie sich schon dafür entschieden hätten. Einkünfte aus den Niederlanden Einkünfte inner und außerhalb der Niederlande a Gewinn aus Unternehmen Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 13 Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein b Einkünfte aus einem Dienstverhältnis Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 14 und 16 c Renten und Sozialleistungen Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 15 und 17 d Nebenverdienste usw Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 19 Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein e Einkünfte aus Rentabilisierung von Vermögenswerten Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 20. Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein f Wohneigentum Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 22. Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein g Unterhaltszahlungen Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 23 h Regelmäßige Leistungen und Vergleichbares Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 24 i Sonstige Einkünfte Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 25 j Negativer personengebundener Abzug Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 26 k Rückerstattete Beiträge usw Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 28 l Vorteil aus einer wesentlichen Beteiligung Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 29. Bei einem negativen Betrag tragen Sie ein Minuszeichen ein m Vorteil aus Spar- und Anlageaktivitäten Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage Zählen Sie zusammen n Fahrtkostenabzug für öffentliche Verkehrsmittel Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 18 Ziehen Sie ab o Abzug wegen keiner oder geringer Schulden zur Finanzierung von Wohneigentum Lesen Sie die Erläuterungen zu Frage 22t Ziehen Sie ab p Berechnen Sie: 90 % von B Ist der Betrag bei A gleich groß oder größer als bei C? Und hatten Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland? Dann können Sie die 90%-Regelung für Einwohner Deutschlands beantragen. Wenn Sie diese Regelung beantragen wollen, müssen Sie das Kästchen zu Frage 1c Ihrer Steuererklärung ankreuzen. A B 90% x C 13

16 2 Steuerlicher Partner oder kein steuerlicher Partner Manchmal ist es schwierig für bestimmte Abzugsposten zu bestimmen wer diese Kosten bezahlt hat. Sie oder Ihr Ehepartner, Partner oder Mitbewohner. z.b. weil Sie zusammen ein Bankkonto haben. Sind Sie ganzjährig steuerliche Partner oder haben Sie sich dafür entschieden? Dann ist es egal wer die Kosten bezahlt hat. Steuerliche Partnerschaft bedeutet daß Ehepartner, Personen die zusammenleben (Partner) oder Mitbewohner den Saldo z.b. der Einkünfte und Abzugsposten für Wohneigentum unter sich aufteilen dürfen. Solange insgesamt nicht mehr als 100% angegeben werden. Die Person mit dem Höchsteinkommen kann z.b. die Abzugsposten eintragen. Dadurch haben Sie den größten Steuervorteil. Wenn Sie sich für die steuerliche Partnerschaft entscheiden, dann haben Sie meistens den größten Steuervorteil. In manchen Fällen haben Sie noch Steuervorteil noch Steuernachteil. Hierunter lesen Sie wer steuerliche Partner von einander sein können und welche Einkünfte und Abzugsposten Sie als steuerliche Partner unter sich aufteilen dürfen. Wenn Sie nicht ganzjährig steuerliche Partner sind, dann trägt jeder seine eigenen Einkünfte und Abzugsposten ein. Beispiel Der Saldo der Einkünfte und Abzugsposten für Wohneigentum, den Sie und Ihr steuerlicher Partner als Abzugsposten geltend machen können, beträgt Ihr Bruttojahreslohn beträgt Ein Großteil Ihres Einkommens aus Arbeit und Wohnung fällt damit unter den höchsten Steuersatz von 52 %. Der Bruttojahreslohn Ihres steuerlichen Partners beträgt Dieser Betrag fällt unter den niedrigsten Steuersatz von 33,45 %. Wenn Sie in diesem Fall den ganzen Betrag bei sich selbst eintragen, beträgt der Steuervorteil 52 % von = Wenn Sie den Abzugsposten bei Ihrem steuerlichen Partner eintragen würden, wäre der Steuervorteil 33,45 % von = Ihr Vorteil ist = 927. Wenn Sie auf elektronische Weise Ihre Steuererklärung einreichen, brauchen Sie diese Steuerberechnungen nicht zu machen. Das macht das Programm für Sie. Im Übersicht auf dieser Seite sehen Sie wenn Sie Ihre Einkünfte und Abzugsposten wohl und wann nicht aufteilen dürfen. Entscheiden Sie und Ihr Ehepartner oder Mitbewohner sich 2010 beide für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? Sie können nur ganzjährig 2010 steuerliche Partner sein, wenn Sie sich beide für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden. Sie können auch steuerliche Partner sein, wenn einer von Ihnen seinen Wohnsitz in den Niederlanden hat und sich der andere Partner für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheidet. Falls Ihr Partner selbst keine Steuererklärung einreicht, entscheidet er sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger, wenn er Ihre Steuererklärung unterschreibt. Für wen gilt die steuerliche Partnerschaft? Verheiratet Sind Sie verheiratet? Dann sind Sie und Ihr Ehepartner steuerliche Partner. Dauerhaft getrennt leben Sind Sie noch offiziell verheiratet, aber lebten Sie ein Teil von 2010 dauerhaft getrennt? Für den Zeitraum in dem Sie verheiratet waren und noch nicht dauerhaft getrennt lebten, sind Sie noch steuerliche Partner. Sie dürfen sich 2010 dann noch ganzjährig für die steuerliche Partnerschaft entscheiden (2011 nicht mehr). Wenn Sie sich beide dafür entscheiden, können Sie noch bestimmte Einkünfte und Abzugsposten aufteilen. Lebten Sie 2010 ganzjärig dauerhaft getrennt? Dann können Sie sich für 2010 nicht mit dieser Person für steuerliche Partnerschaft entscheiden. Sie leben dauerhaft getrennt, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner nicht mehr im Familienverband zusammengewohnt haben und dies keine vorübergehende Situation ist. Wenn einer von beiden Partnern das Zusammenleben definitiv nicht mehr fortsetzen will, also nicht probeweise getrennt leben will, spricht man von dauerhaft getrennt lebend. Eingetragener Partner Waren Sie und Ihr Mitbewohner als Partner standesamtlich eingetragen? Dann gelten für Sie die gleichen Regeln wie für Ehepartner. Sie sind dann steuerliche Partner. Wenn Sie beide eine standesamtliche Erklärung abgegeben haben, sind Sie eingetragene Partner. Mit eingetragener Partnerschaft wird nicht die Zivilpartnerschaft gemeint, die von einem Notar aufgestellt worden ist. Auch wenn persönliche Situation steuerliche Partner Entscheidung wohl oder nicht aufteilen oder nicht ganzjährig ganzjährig verheiratet oder eingetragene Partner Sie sind automatisch steuerliche Partner. Dies gilt für das ganze Jahr. Sie dürfen bestimmte Einkünfte und Abzugsposten aufteilen. nicht ganzjährig verheiratet Sie sind für den Zeitraum automatisch steuerliche Partner. Sie können sich für eine ganzjährliche steuerliche Partnerschaft entscheiden. Wenn Sie sich ganzjährig für steuerliche Partnerschaft entscheiden, dürfen Sie bestimmte Einkünfte und Abzugsposten aufteilen. ganzjährig zusammenleben Sie können sich ent-scheiden für steuerliche Partnerschaft. Dies gilt für das ganze Jahr. Wenn Sie sich für steuerliche Partnerschaft entscheiden, dürfen Sie bestimmte Einkünfte und Abzugsposten aufteilen. nicht ganzjährig zusammenlebend (länger als sechs Monate) Sie können sich entscheiden für steuerliche Partnerschaft. Sie können sich für eine ganzjährliche steuerliche Partnerschaft entscheiden. Wenn Sie sich ganzjährig für steuerliche Partnerschaft entscheiden, dürfen Sie bestimmte Einkünfte und Abzugsposten aufteilen. 14

17 Sie zusammen mit Ihrem Mitbewohner auf derselben Adresse beim Standesamt eingetragen sind, bedeutet das nicht automatisch daß Sie eingetragene Partner sind. Wenn in der weiteren Erläuterung verheiratet steht, meinen wir damit auch eingetragene Partner. Unverheiratet zusammenleben Wenn Sie 2010 unverheiratet mit Ihrem Partner oder einem Mitbewohner zusammengelebt haben, können Sie sich für die steuerliche Partnerschaft entscheiden. Ein Mitbewohner kann jeder sein, zum Beispiel ein Freund oder eine Freundin, ein Bruder oder eine Schwester, ein Sohn oder eine Tochter. Sie leben zusammen, wenn Sie mit Ihrem Partner oder Mitbewohner einen gemeinsamen Haushalt führen. Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie und Ihr Partner oder Ihr Mitbewohner lebten 2010 mehr als sechs Monate ununterbrochen zusammen und führten einen gemeinsamen Haushalt. Sie und Ihr Partner oder Ihr Mitbewohner waren in jenem Zeitraum volljährig. Sie waren bei der Gemeinde immer unter derselben Adresse gemeldet wie Ihr Partner oder Ihr Mitbewohner. Haben Sie 2010 mit Ihrem Kind, Ihrem Vater oder Ihrer Mutter zusammengelebt? In dem Fall gilt als ergänzende Voraussetzung, daß Sie beide am 31. Dezember 2009 mindestens 27 Jahre alt waren. Ab den 1. Januar 2011 können Sie sich nicht mehr für die steuerliche Partnerschaft entscheiden. Sie sind dann automatisch steuerliche Partner wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter Vor oder nach Ihrer Ehe auch einen steuerlichen Partner Haben Sie 2010 vor oder nach Ihrer Ehe länger als sechs Monate mit einer anderen Person zusammengelebt? Dann können Sie zwei steuerliche Partner haben. Sie können sich nur mit einer dieser steuerlichen Partner 2010 ganzjährig für die steuerliche Partnerschaft entscheiden. Mit jenem steuerlichen Partner können Sie bestimmte Einkünfte und Abzugsposten unter sich aufteilen. Der andere steuerliche Partner kann noch wichtig sein für andere steuerliche Regelungen, z.b. Auszahlung der allgemeinen Abgabenermäßigung. Ihr Ehepartner, Partner oder Mitbewohner 2010 verstorben Ist Ihr Ehepartner 2010 verstorben? Dann sind Sie bis zum Sterbedatum steuerliche Partner. Sie dürfen sich 2010 dennoch für eine ganzjährige steuerliche Partnerschaft entscheiden. Ist Ihr Partner oder Mitbewohner 2010 verstorben und haben Sie in jenem Jahr aus diesem Grund kürzer als sechs Monate zusammengelebt? Dann dürfen Sie sich dennoch für die steuerliche Partnerschaft entscheiden. Sie müssen dann wohl folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie erfüllen 2010 die anderen drei Voraussetzungen für steuerliche Partnerschaft für unverheiratet Zusammenlebende. Siehe unverheiratet zusammenleben. Sie und Ihr verstorbener Partner oder Mitbewohner haben sich 2009 auch für eine steuerliche Partnerschaft entschieden. Entscheiden Sie sich für eine steuerliche Partnerschaft? Dann geben Sie dies im Übersicht auf Blatt 1 in Ihrer Steuererklärung an. Wie entscheiden Sie sich für die steuerliche Partnerschaft? Zu Frage 1 in der Steuererklärung entscheiden Sie sich für die steuerliche Partnerschaft. Sie und Ihr steuerlicher Partner müssen Ihre Steuererklärung ebenfalls unterschreiben. Haben Sie schon einen Antrag auf eine vorläufige Rückerstattung oder einen Antrag einer Änderung der vorläufigen Rückerstattung gemacht, in dem Sie sich gemeinsam für die steuerliche Partnerschaft entschieden haben? Dann können Sie Ihre Entscheidung bei der Steuererklärung noch ändern. Können Sie aus mehreren Personen wählen für steuerliche Partnerschaft? Sind Sie ein Teil des Jahres verheiratet oder haben Sie ein Teil des Jahres einen eingetragenen Partner? Und haben Sie vor oder nach diesem Zeitraum länger als sechs Monate mit einer anderen Parson zusammengelebt? Dann können Sie meistens wählen mit wem Sie sich ganzjährig für steuerliche Partnerschaft entscheiden. Beispiel Sie sind bis zum 1. März 2010 verheiratet. Danach leben Sie allein. Seit dem 1. Januar 2010 leben Sie zusammen. Sie sind vom 1. Januar bis zum 1. März steuerlicher Partner mit Ihrem Ehepartner. Weil Sie mehr als 6 Monate zusammenleben, können Sie sich dafür entscheiden mit Ihrem Mitbewohner steuerliche Partner zu sein im Zeitraum 15. Juni bis zum 31. Dezember. Sie haben dann 2 steuerliche Partner im Jahre Sie können sich mit einem dieser 2 Partner dafür entscheiden 2010 ganzjährig steuerliche Partner zu sein. Welche Einkünfte und Abzugsposten dürfen Sie aufteilen? Sie dürfen die folgenden Einkünfte und Abzugsposten unter steuerlichen Partner aufteilen: Saldo der Einkünfte und Abzugsposten Wohneigentum zusammen mit dem Abzug wegen keiner oder geringer Schuld zur Finanzierung von Wohneigentum Vorteil aus einer wesentlichen Beteiligung - den gemeinsamen Durchschnitt des Gesamtwertes Ihrer Vermögensbestandteile (Box 3). Dies gilt nicht im Todesjahr. Geleistete Unterhaltszahlungen oder sonstige Unterhaltungsverpflichtungen Aufwendungen für den Lebensunterhalt von Kindern unter 30 Jahren Aufwendungen für spezifische Krankenkosten Aufwendungen für zeitweiligen Aufenthalt zu Hause Schwerbehinderter Ausbildungsaufwendungen Kosten für ein Baudenkmal Spenden Erlassenes Risikokapital Restbetrag personengebundener Abzug über vorige Jahre Welche Einkünfte und Abzugsposten können Sie nicht aufteilen? Die folgenden Einkünfte und Abzugsposten dürfen nicht unter steuerlichen Partnern aufgeteilt werden: zu versteuernder Gewinn aus Unternehmen, Lohn, Sozialleistungen oder Rente Fahrtkostenabzug öffentliche Verkehrsmittel Nebenverdienste und Einkünfte als Freiberufler, selbstständige Haushalts- und Pflegekraft, Berufskünstler oder Profisportler Einkünfte aus Rentabilisierung von Vermögenswerten 15

18 bezogene Unterhaltszahlungen und sonstige regelmäßige Leistungen Aufwendungen für Vorsorgeleistungen wie Beiträge für Leibrenten negative Aufwendungen für Vorsorgeleistungen - den gemeinsamen Durchschnitt des Gesamtwertes Ihrer Vermögensbestandteile (Box 3) im Todesjahr von einem von Euch beiden. negativer personengebundener Abzug Wie aufteilen? Hatten Sie 2010 ganzjährig einen steuerlichen Partner? Dann können Sie und Ihr steuerlicher Partner die gemeinsamen Einkünfte und Abzugsposten in der Steuererklärung nach eigenem Ermessen unter sich aufteilen. Jedes Aufteilungsverhältnis ist möglich, solange insgesamt nicht mehr als 100 % angegeben werden. Sie können bei jeder einzelnen Frage über gemeinsame Einkünfte und Abzugsposten eine neue Aufteilung wählen. Die Aufteilung Ihrer Einkünfte und Abzugsposten kann sich auf die zu leistenden oder zurückzuerhaltenden Steuer- und Beitragsbeträge auswirken. Ihre Aufteilung berechnen Wollen Sie berechnen welche Aufteilung Sie am besten machen können? Benutzen Sie dann das Steuerprogramm. Dann sind Berechnungen auf Papier nicht nötig. Im Steuerprogramm geben Sie an wie Sie die gemeinsamen Einkünfte und Abzugsposten zwischen Ihnen und Ihrem steuerlichen Partner aufteilen möchten. Es hängt ab von Ihrer Aufteilung ob Sie Steuern zurückgezahlt oder bezahlen müssen. Das Steuerprogramm berechnet den Betrag. Sie können das Steuerprogramm von herunterladen. 3 Steuerlicher Partner Lebten Sie unverheiratet zusammen? Dann können Sie sich zusammen mit Ihrem Mitbewohner für eine steuerliche Partnerschaft entscheiden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie und Ihr Mitbewohner lebten 2010 mehr als 6 Monate ununterbrochen zusammen und führten einen gemeinsamen Haushalt. Sie waren bei der Gemeinde immer unter derselben Adresse gemeldet wie Ihr Mitbewohner. Sie und Ihr Mitbewohner waren in jenem Zeitraum 8 Jahre oder älter. Haben Sie 2010 mit Ihrem Kind, Ihrem Vater oder Ihrer Mutter zusammengelebt? In dem Fall gilt als ergänzende Voraussetzung, daß Sie beide am 31. Dezember 2009 mindestens 27 Jahre alt waren. Sie fielen als Einwohner Deutschlands unter die 90%-Regelung und haben sich nicht für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden Wenn Sie verheiratet sind oder in einer standesamtlich eingetragenen Partnerschaft lebten, erfüllen Sie automatisch die Voraussetzungen. Sie können in dem Fall einige Regelungen für steuerliche Partner in Anspruch nehmen. Wenn Sie unverheiratet zusammengelebt haben, die Partnerschaft jedoch nicht standesamtlich eingetragen war, erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht. Günstige Regelungen nutzen Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie einige der Regelungen in Anspruch nehmen, die sonst nur steuerlichen Partnern vorbehalten sind. So können Sie das abgabenfreie Vermögen in Box 3 auf den anderen Partner übertragen und eine Erhöhung der Abgabenermäßigung für nicht oder nur gering verdienende Partner nutzen (Frage 43 und 44). Darüber hinaus können Sie Ihre sogenannten gemeinsamen Einkünfte und Abzugsposten untereinander aufteilen. Tragen Sie zu Frage 3a bis 3d einschließlich die Angaben Ihres Mitbewohners oder Ehepartners ein. Sie können 2010 nur ganzjährig steuerliche Partner sein, wenn Sie sich beide für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entscheiden. Falls Ihr Partner selbst keine Steuererklärung einreicht, entscheidet er sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger, wenn er Ihre Steuererklärung unterschreibt. In einigen Situationen haben Sie und Ihr Ehepartner oder Mitbewohner auch dann Anspruch auf einige steuerliche Vergünstigungen für steuerliche Partner, wenn Sie sich nicht für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden haben. Sie müssen dann allerdings Ihren Wohnsitz in Belgien, Suriname, auf den (ehemaligen) Niederländischen Antillen oder Aruba haben oder als Einwohner Deutschlands unter die 90%-Regelung fallen. Darüber hinaus müssen Sie die übrigen Voraussetzungen für eine steuerliche Partnerschaft erfüllen. Sie hatten Ihren Wohnsitz 2010 in Belgien, Suriname, auf den Niederländischen Antillen oder Aruba und haben sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden Waren Sie verheiratet oder lebten Sie in einer standesamtlich eingetragenen Partnerschaft? In dem Fall erfüllen Sie die Voraussetzungen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Belgien hatten, gilt die ergänzende Voraussetzung, daß Sie beide 2010 in den Niederlanden zu versteuernde Einkünfte gehabt haben. Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen wenn Sie dauerhaft getrennt lebten. 16 Fielen Sie als Einwohner Deutschlands unter die 90%-Regelung und entscheiden Sie sich nicht für eine Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger? In dem Fall wird nur Ihr Ehepartner als steuerlicher Partner anerkannt. Tragen Sie bei Frage 3a bis 3d einschließlich die Angaben Ihres Ehepartners ein. Zu Frage 3b Bürgerservicenummer/Sozialversicherungs- und Steuernummer des (steuerlichen) Partners Das ist die Nummer, unter der Ihr (steuerlicher) Partner beim Finanzamt registriert ist. Diese Nummer steht beispielsweise: auf dem Steuerformular und den Einkommensteuerbescheiden Ihres (steuerlichen) Partners auf dem Lohnstreifen oder der Jahresübersicht, den bzw. die Ihr (steuerlicher) Partner von seinem Arbeitgeber oder Versicherungsträger erhalten hat in dem Schreiben des Finanzamts an Ihren (steuerlichen) Partner zur Bürgerservicenummer/Sozialversicherungs- und Steuernummer auf dem niederländischen Führerschein oder im niederländischen Reisepaß Ihres (steuerlichen) Partners Möglicherweise kennt Ihr (steuerlicher) Partner seine Bürgerservicenummer/Sozialversicherungs- und Steuernummer nicht. In dem Fall können Sie die Steuererklärung nicht ordnungsgemäß mit Ihrem Partner einreichen. Ihr Partner muß zunächst schriftlich seine Bürgerservicenummer/Sozialversicherungs- und Steuernummer beim Finanzamt beantragen, erst danach kann Ihre Steuererklärung

19 bearbeitet werden. Mit dem Antrag schickt Ihr Partner die folgenden Anlagen mit: eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises, in der sein Name, die Anfangsbuchstaben der Vornamen sowie das Geburtsdatum ersichtlich sind. Wenn Sie verheiratet sind: eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde, falls das Eheschließungsdatum und die Angaben Ihres Ehepartners nicht aus der Kopie des Identitätsnachweises ersichtlich sind. einen Nachweis, aus dem seine Wohnanschrift (inklusive Wohnsitzland) ersichtlich ist, sofern dies nicht aus der Kopie des Identitätsnachweises deutlich wird. Ihren Antrag auf Erteilung einer Bürgerservicenummer/ Sozialversicherungs- und Steuernummer senden Sie bitte in einem gesonderten Umschlag an: Belastingdienst Limburg/kantoor Buitenland Postbus CZ HEERLEN Zu Frage 3c Tragen Sie den Ländercode des Landes ein, in dem Ihr steuerlicher Partner seinen Wohnsitz hatte. Dieser Code besteht jeweils aus drei Buchstaben. Sie finden den Code in der Tabelle auf Seite 9. Ist das Land nicht in der Tabelle aufgeführt, tragen Sie als Ländercode bitte XXX ein. Für die Niederlande verwenden Sie den Code NLD. Zu Frage 3d Tragen Sie den Zeitraum ein, in dem Sie 2010 verheiratet waren. Wenn Sie erst im Laufe des Jahres 2010 geheiratet und mit Ihrem Ehepartner vor der Eheschließung bereits zusammengelebt haben, können Sie diesen Zeitraum mitzählen. Sie müssen für diesen Zeitraum allerdings die Voraussetzungen für eine steuerliche Partnerschaft Unverheirateter erfüllen. Siehe Seite 16. Gewinn aus Unternehmen 4 Gewinn aus Unternehmen: steuerbefreite Gewinnbestandteile Bei dieser Frage geht es um einige sogenannte objektive Freistellungen. Das sind Steuerbefreiungen, bei denen bestimmte Gewinne oder Verluste nicht in die Berechnung des zu versteuernden Gewinns aufgenommen werden. Bei der Berechnung des zu versteuernden Gewinns müssen Sie die objektive Freistellung vom Gewinn abziehen. Zu Frage 4a Forstwirtschaftsfreibetrag Der Gewinn aus einem Forstwirtschaftsunternehmen wird von der Besteuerung freigestellt. Der Begriff Forst ist dabei im weitesten Sinne zu verstehen. Auch Bäume an einem Straßenrand oder um einen Bauernhof herum rechnet das Finanzamt zu einem Forstwirtschaftsunternehmen. Das Forstwirtschaftsunternehmen kann darüber hinaus Teil eines größeren Unternehmens sein. Weil der Gewinn aus einem Forstwirtschaftsunternehmen freigestellt ist, ist der Verlust auch nicht abzugsfähig. Haben Sie ein defizitäres Forstwirtschaftsunternehmen? Dann können Sie das Finanzamt fragen den Freibetrag nicht anzuwenden. Sie können den Verlust dann abziehen. Es gelten wohl einige Voraussetzungen. Landwirtschaftsfreibetrag Der Landwirtschaftsfreibetrag gilt für positive oder negative Wertschwankungen landwirtschaftlicher Flächen, die weder durch betriebliche Nutzung noch durch veränderte Flächennutzung entstanden sind. Das Landwirtschaftsunternehmen kann darüber hinaus Teil eines größeren Unternehmens sein. z.b. ein Unternehmen hat zwei verschiedene Tätigkeiten: Landwirtschaft und Lohnarbeit. Hatten Sie Ihren Wohnsitz 2010 außer den Niederlanden? Und waren Sie Unternehmer oder Teilhaber an einem Unternehmen in den Niederlanden? Dann haben Sie Gewinn aus Unternehmen erzielt. Sie waren zum Beispiel Teilhaber, wenn Sie ein Kommanditist einer Kommanditgesellschaft waren. Wenn Sie als Unternehmer 2010 die Voraussetzungen erfüllt haben, können Sie Sonderregelungen, wie beispielsweise die Unternehmerpauschale und den Investitionsabzug in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden haben Geben Sie beim Ausfüllen der Fragen 4 bis 13 einschließlich Ihren Gesamtgewinn an, also Ihren Gewinn inner- und außerhalb der Niederlande. Auch den Gewinn, der aufgrund eines Steuerabkommens in einem anderen Land zu versteuern ist. Das bedeutet nicht, daß Sie doppelt besteuert werden. Für diesen Gewinn können Sie nämlich einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen. Siehe die Erläuterungen zu Frage 54. Wenn Sie sich nicht für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtiger entschieden haben Geben Sie beim Ausfüllen der Fragen 4 bis 13 einschließlich nur Ihren Gewinn aus Unternehmen in den Niederlanden an. 17 Zu Frage 4b Gewinn durch den Erlass von Schulden ist eine Freistellung von Gewinn, der entstanden ist, weil ein Gläubiger von seinem Forderungsrecht auf einen Betrag absieht, den Sie ihm schulden. Wenn ein Gläubiger Schulden erlässt, bedeutet das im Prinzip Gewinn für Sie. Dieser Gewinn ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Besteuerung freigestellt: Der Schuld konnte nicht eingefordert werden, z.b. wegen einer (drohenden) Pleite Von dem aus dem Erlass von Schulden erzielten Gewinn ist nur der Teil freigestellt, der die zu verrechnenden Verluste aus Arbeit und Wohnung der Jahre bis einschließlich 2009 und den Verlust aus Arbeit und Wohnung für 2010 übersteigt. Verluste in den Jahren nach dem Jahr, in dem die Schulden erlassen wurden, verringern den freigestellten Betrag nicht. Beispiel Das Unternehmen von Aart schuldet Kees Weil Aart den Betrag endgültig nicht zurückzahlen kann, entscheidet Kees sich, den Schuld von Aart zu erlassen. Dadurch bekommt Aart einen Vorteil: Gewinn durch den Erlass von Schulden. Für ihn ist das Gewinn aus Unternehmen. Wenn Aart keine Verluste aus Arbeit und Wohnung aus der Vergangenheit oder aus diesem Jahr hat, dann ist der ganzen Betrag des Gewinns durch den Erlass von Schulden freigestellt. Wenn Aart noch zu verrechnende Verluste hat, muß der Gewinn durch den Erlass von Schulden zuerst mit diesen Verlusten verrechnet

20 werden. Der Restbetrag des Gewinns durch den Erlass von Schulden ( ) ist dann freigestellt. Weitere Informationen zu steuerbefreiten Gewinnbestandteilen und sonstigen Voraussetzungen erhalten Sie telefonisch beim SteuerTelefon Ausland: Gewinn aus Unternehmen: Kosten und Lasten, die nicht oder nur bedingt abzugsfähig sind Arbeitsraum abzugsfähig Sie dürfen die Kosten eines Arbeitsraumes abziehen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Arbeitsraum ist ein selbstständiger Bereich der Wohnung, der für den Einkommenserwerb genutzt wird. Selbstständig bedeutet in diesem Fall, daß sich der Raum deutlich durch äußerliche Kennzeichen wie einen eigenen Auf- oder Eingang unterscheidet. Außerdem können auch die Einrichtungen im Arbeitsraum von Bedeutung sein, beispielsweise eigene Sanitäranlagen. Wenn Sie keinen anderweitigen Arbeitsraum zur Verfügung haben, müssen Sie mindestens 30 % Ihrer Gesamteinkünfte aus Arbeit wie Gewinn, Lohn und Nebenverdienste in diesem Arbeitsraum verdienen. Darüber hinaus müssen Sie mindestens 70 % Ihrer Gesamteinkünfte aus Arbeit in oder von diesem Arbeitsraum aus verdienen. Wenn Sie irgendwo anders über einen Arbeitsraum verfügen, müssen Sie mindestens 70 % Ihrer Gesamteinkünfte in dem Arbeitsraum verdienen. Welche Geschäftskosten können Sie von Ihren Erträgen abziehen? Geschäftskosten können von den Erträgen abgezogen werden. Beim Abzug von Kosten müssen Sie Folgendes berücksichtigen: Geschäftskosten können Sie vollständig abziehen. Bei Geschäftskosten handelt es sich um Aufwendungen, die im Rahmen der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit üblich und notwendig sind, beispielsweise Kosten für Fachliteratur. Kosten die kein geschäftliches Charakter haben, dürfen Sie nicht abziehen. Von Kosten mit geschäftlichem und privatem Charakter dürfen Sie nur den geschäftlichen Anteil abziehen. Für einige Kosten gilt ein Schwellenwert, einen Pauschalbetrag oder eine Abzugsbeschränkung. Um welche Kosten es sich handelt, lesen Sie unter Kosten mit einem Schwellenwert. Eventuelle Vergütungen, die Sie für die Kosten erhalten haben, müssen zu Ihren Erträgen hinzugezählt werden. Nicht abzugsfähige Kosten sind beispielsweise: Kosten für einen Arbeitsraum in der Wohnung sowie die Einrichtung davon, sofern Sie die Wohnung nicht als geschäftlich einstufen. In welchen Fallen die Kosten wohl abzugsfähig sind, lesen Sie unter Arbeitsraum abzugsfähig. Telefonverträge für Telefonanschlüsse im Wohnraum. Kleidung mit Ausnahme von Arbeitskleidung. Kosten für persönliche Versorgung. Einbehaltene Lohnsteuer und Einheitsversicherungsbeiträge, Leistungen nach dem Erwerbsunfähigkeitsgesetz für Selbstständige und einkommensabhängige Krankenversicherungsbeiträge. Eine Vergütung für die Arbeit Ihres Partners, wenn diese nicht mehr als beträgt. Ist die Vergütung oder höher? In dem Fall ist der Gesamtbetrag abzugsfähig. Kosten für Musikinstrumente, Tonapparatur, Werkzeuge, Computer, Bildapparatur und Vergleichbares. Das gilt, wenn die Gegenstände Teil Ihres Privatvermögens sind oder wenn Sie diese privat gemietet haben. Standesausgaben, beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Wohltätigkeitsclub oder der Rotary. Kosten für Boote, die zu Repräsentationszwecken eingesetzt werden. Von einem niederländischen Strafrichter auferlegte Geldbußen und Geldsummen zur Vermeidung von Strafverfolgung. Bei der Steuer- und Beitragseinziehung auferlegte Geldbußen und Erhöhungen. 18 Teilweise abzugsfähig sind beispielsweise: Umzugskosten. Sie dürfen nur die Kosten für den Umzug des Mobiliars in einen anderen Wohnraum abziehen zuzüglich eines Pauschalbetrags von Unterbringungskosten außerhalb des Wohnortes während höchstens zweier Jahre. Kosten für Privattransportmittel. Sie dürfen einen Pauschalbetrag von 0,19 pro geschäftlich gefahrenen Kilometer abziehen. Dabei ist es unerheblich, welches Transportmittel Sie benutzt haben. Vergütungen für die geschäftliche Nutzung privater Vermögenswerte (keine Transportmittel). Die Vergütung ist jedoch beschränkt. Abzugsfähig ist maximal der für die betreffenden Vermögenswerte geltende Vorteil aus Spar- und Anlageaktivitäten. Das abgabenfreie Vermögen bleibt dabei unberücksichtigt. Beispiel: Sie haben für Ihr Unternehmen eine gesonderte Garage (die ist kein Teil des Wohneigentums) benutzt. Die Garage hat im Box 3 einen Wert von Sie haben die Garage drei Monate benutzt. Der Abzug beträgt 4% von = x 3/12 = 300. Eine Nutzungsvergütung für privat gemietete Sachwerte (keine Transportmittel), die Sie geschäftlich nutzten. In diesem Fall dürfen Sie maximal einen verhältnisgleichen Teil des Mietpreises und eventuelle andere Mietlasten abziehen. Kosten mit einem Schwellenwert Für einige Kosten gilt ein Schwellenwert von Sie dürfen nur den Betrag abziehen, der den Schwellenwert übersteigt. Dieser Schwellenwert gilt für die folgenden Kosten: Kosten für Nahrung, Getränke und Genussmittel Repräsentationskosten, zum Beispiel Empfänge, festliche Zusammenkünfte und Vergnügungsveranstaltungen Kosten für u. a. Kongresse, Seminare, Symposien, Exkursionen und Studienreisen Der Schwellenwert in Höhe von gilt auch für Reise- und Aufenthaltskosten in Zusammenhang mit Tagungen usw. Bei Reiseund Aufenthaltskosten gilt darüber hinaus ein Höchstbetrag von Dieser Höchstbetrag gilt nicht, wenn die Teilnahme für Ihre Arbeit erforderlich ist. Sie können sich bei der Steuererklärung auch dafür entscheiden, 73,5 % dieser Gesamtkosten abzuziehen. In dem Fall brauchen Sie den Schwellenwert von nicht zu berücksichtigen.

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