Deutsche Zeitwert GmbH Zeitwertkontenmodell. FAQs Fragen und Antworten für den Mitarbeiter

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1 Deutsche Zeitwert GmbH Zeitwertkontenmodell FAQs Fragen und Antworten für den Mitarbeiter 1. Welche Vorteile bietet das Zeitwertkonto? Sind alle Zeitwertkontenmodelle gleich? Welche Entgeltbestandteile können in ein Zeitwertkontenmodell eingebracht werden? Gibt es bei der Einzahlung Mindest- oder Höchsteinzahlungsbeträge? Was ist bei der Einbringung von Urlaubsansprüchen zu beachten? Können auch tarifliche Gehaltsbestandteile in ein Zeitwertkontenmodell eingebracht werden? Was passiert mit den eingezahlten Entgeltbestandteilen? Wirken sich Kursschwankungen auf Wertguthaben aus, die in Fonds geführt werden? Welche Verwendungsmöglichkeiten sind bei Zeitwertkonten vorgesehen? Kann das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase beliebig hoch sein? Kann sich der Mitarbeiter sein Zeitwertguthaben einfach auszahlen lassen? Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Mitarbeiters endet? Kann ein Mitarbeiter sein Zeitwertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber übertragen? Wie werden Wertguthaben lohnsteuerlich behandelt? Wie werden Wertguthaben sozialversicherungsrechtlich behandelt? Was unterscheidet ein Zeitwertkonto von der betrieblichen Altersversorgung? Sind Zeitwertkontenmodelle ein Ersatz für betriebliche Altersversorgung? Was passiert im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers? Ist die Treuhand ein sicheres Instrument zur Insolvenzsicherung? An wen muss sich der Mitarbeiter im Insolvenzfall wenden? Wer führt im Insolvenzfall Steuern/ Sozialversicherungsbeiträge ab? Werden Zeitwertkonten bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt? Welcher Verwaltungsaufwand fällt bei Zeitwertkonten beim Mitarbeiter an? Welche Argumente könnten gegen die Nutzung von Zeitwertkonten sprechen? Kann das Unternehmen das Sicherungsvermögen jederzeit ins Unternehmen zurückholen? Besteht die Möglichkeit, Wertguthaben auch nach Alter 65 zu führen? Ist eine Umbuchung in bav auch vor Alter 60 möglich? Sind Zeitwertkonten auch im öffentlichen Dienst möglich? Kann ein Zeitwertkonto auch für geringfügig Beschäftigte eingerichtet werden? Wird das Wertguthaben bei einer Scheidung berücksichtigt? Wird das Wertguthaben bei der Festsetzung von Unterhaltszahlungen berücksichtigt? Welchen Einfluss hat ein Zeitwertkonto auf die Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld? Welche Auswirkungen hat die Erreichung der Altersgrenzen im Lebenszyklusmodell? Was passiert bei einem beruflichen Wechsel ins Ausland?...10

2 FAQs Fragen und Antworten für den Mitarbeiter 1. Welche Vorteile bietet das Zeitwertkonto? Ein Zeitwertkonto ermöglicht die Finanzierung einer längerfristigen bezahlten Freistellung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Die Freistellung kann dazu genutzt werden, die durch die Rente mit 67 und den Wegfall alternativer Vorruhestandsmodelle bewirkte Verlängerung der persönlichen Lebensarbeitszeit auszugleichen. Je nach Ausgestaltung kann sie auch für eine Fortbildung oder sonstige private Zwecke, etwa eine Familienpause, verwendet werden. Dabei ist ein Zeitwertkonto wegen der steuerlichen und beitragsrechtlichen Bedingungen zusammen mit den Effekten des Bruttosparens einer privaten Sparanlage in den meisten Fällen überlegen. 2. Sind alle Zeitwertkontenmodelle gleich? Es gibt viele verschiedene Zeitwertkontenmodelle, die sich von Unternehmen zu Unternehmen hinsichtlich ihrer Modalitäten unterscheiden und auf die Rahmenbedingungen eines Unternehmens zugeschnitten werden. Allen Zeitwertkonten liegt aber das Prinzip zugrunde, dass sie der Finanzierung einer bezahlten Freistellung dienen. Über die Modalitäten des von ihm angebotenen Zeitwertkontos kann der Arbeitgeber, meist in Abstimmung mit der Mitarbeitervertretung, entscheiden. In der Zeitwertkontenvereinbarung (Einzelvereinbarung, Gesamtzusage, Betriebsvereinbarung oder Haustarifvertrag) werden dann alle Modalitäten zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vertraglich festgehalten. 3. Welche Entgeltbestandteile können in ein Zeitwertkontenmodell eingebracht werden? Über die Details der Einbringungsmöglichkeiten entscheidet zunächst der Arbeitgeber bei der Festlegung der Rahmenbedingungen zum Zeitwertkonto. Soweit nicht bestimmte Gehaltsbestandteile verpflichtend in das Zeitwertkonto fließen, kann der Mitarbeiter innerhalb dieser Vorgaben die Art und Höhe seiner Einzahlung individuell wählen (Umwandlungsvereinbarung). Grundsätzlich kann neben sämtlichen Gehaltsbestandteilen (Bruttogehalt, Tantieme und Gratifikationen) bspw. auch der Gegenwert von Überstunden und Urlaubsansprüchen in das Zeitwertguthaben eingebracht werden. Durch die Einbringung bspw. der Überstunden kann die hohe Steuerbelastung, die bei einer Auszahlung der Überstunden anfallen würde, vermieden werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, andere Ansprüche, wie etwa Abfindungszahlungen aus Pensionsansprüchen in das Zeitwertkontenmodell einzuzahlen. 4. Gibt es bei der Einzahlung Mindest- oder Höchsteinzahlungsbeträge? Weder Mindest- noch Höchstumwandlungsbeträge sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei versicherungspflichtigen Mitarbeitern muss das Bruttogehalt nach der Umwandlung immer noch mehr als derzeit 400,- brutto betragen, damit diese weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. 5. Was ist bei der Einbringung von Urlaubsansprüchen zu beachten? Der Mitarbeiter kann nicht wirksam auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten und diesen in ein Zeitwertkontenmodell einbringen. Der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche beträgt 20 Tage ( 3 Bundesurlaubsgesetz). Seite 2 von 10

3 Die Urlaubsansprüche vieler Mitarbeiter liegen 5 bis 10 Tage über dem gesetzlichen Mindesturlaub. Auf diesen zusätzlichen Urlaub kann ein Mitarbeiter verzichten und den Abgeltungsbetrag in ein Zeitwertkonto einbringen. 6. Können auch tarifliche Gehaltsbestandteile in ein Zeitwertkontenmodell eingebracht werden? Von dieser Problematik sind nur Mitarbeiter betroffen, die einer Tarifbindung unterliegen. Dazu muss der Mitarbeiter Mitglied einer Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband sein. In einigen Fällen werden Tarifverträge auch für allgemeinverbindlich erklärt. Der Verzicht auf tarifliches Entgelt zu Gunsten eines Zeitwertkontos ist nur möglich, wenn ein Tarifvertrag dies ausdrücklich zulässt, d.h. wenn eine Tariföffnungsklausel besteht. Andernfalls besteht die Gefahr, dass eine Vereinbarung, die die Umwandlung von tariflichen Gehaltsbestandteilen zu Gunsten eines Zeitwertkontos vorsieht, unwirksam ist. Unabhängig von einer Tariföffnungsklausel können tarifgebundene Mitarbeiter aber über- und außertarifliche Gehaltsbestandteile in ein Zeitwertkonto einbringen. 7. Was passiert mit den eingezahlten Entgeltbestandteilen? Das Wertguthaben wird regelmäßig in Kapitalanlageprodukte investiert, die Anlagestrategie und die Produktauswahl ergeben sich aus der mit dem Arbeitgeber getroffenen Zeitwertkontenvereinbarung. Die umgewandelten Gehaltsbestandteile werden z.b. sehr häufig zum Kauf von Investmentfondsanteilen verwendet. Dem Mitarbeiter werden in vielen Fällen keine einzelnen Fonds angeboten, sondern in Abhängigkeit des Alters des Mitarbeiters wird nach Art eines Lebenszyklusmodells in vordefinierten Zeitintervallen in Investmentfonds mit unterschiedlicher Anlagestrategie und Risikokategorie investiert. Mit zunehmendem Alter ändert sich das Chancen-Risiko-Profil derart, dass bei weniger Chance auf Ertrag das Verlustrisiko abnimmt. Der Mitarbeiter hat zu keiner Zeit eine direkte Entscheidungsbefugnis über die konkrete Hinterlegung mit Investmentfonds, d.h. er kann sich für ein angebotenes Anlagemodell entscheiden, darüber hinaus aber keine anderen Fonds für die Kapitalanlage wählen. Die Entwicklung des Zeitwertguthabens entspricht der in dem Zeitwertkontenmodell festgelegten Verzinsung des Zeitwertguthabens. Dabei findet in der Regel das Partizipationsmodell Anwendung: Das Wertguthaben des Mitarbeiters entwickelt sich dabei analog zu der für ihn hinterlegten Fondsanlage. Somit kommen sämtliche Kurssteigerungen dem Mitarbeiter zu Gute. Vorbehaltlich einer vom Arbeitgeber gegebenen Garantie trägt der Mitarbeiter aber auch das Verlustrisiko. 8. Wirken sich Kursschwankungen auf Wertguthaben aus, die in Fonds geführt werden? Werden Wertguthaben in Fonds investiert und im Rahmen eines Partizipationsmodells geführt, stellt der jeweils maßgebliche Wert des Fondsvermögens den Wert des Wertguthabens dar. Kursschwankungen wirken sich demnach direkt auf das Wertguthaben aus. Durch dieses Modell partizipiert der Mitarbeiter 1:1 an der Wertentwicklung der für ihn hinterlegten Fonds. Beispiel: Mitarbeiter Max Muster wandelt 100,- Gehalt zu Gunsten seines Zeitwertkontos um. Entsprechend dem Zeitwertmodell werden diese in den XY-Fonds investiert. Bis zum Ende des Jahres entwickelt sich der XY-Fonds negativ, so dass die erworbenen Anteile und damit das Wertguthaben nur noch 98,- wert sind. Im Laufe des nächsten Jahres erholt sich der Kurswert des XY- Seite 3 von 10

4 Fonds und das Guthaben steigt auf 103,-. Für die Verwendung des Wertguthabens oder bei Ausscheiden des Mitarbeiters ist stets der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Wert maßgeblich. 9. Welche Verwendungsmöglichkeiten sind bei Zeitwertkonten vorgesehen? Der Arbeitgeber bietet unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten den teilnahmeberechtigten Mitarbeitern eine oder mehrere Verwendungsmöglichkeiten für das Wertguthaben. Er kann seinen Mitarbeitern grundsätzlich einen vorzeitigen Ruhestand und/oder Sabbaticals anbieten. In beiden Fällen wird der Mitarbeiter von seiner Arbeitsverpflichtung frei gestellt, erhält aber weiter seine Gehaltszahlungen bei weiterhin bestehendem Arbeitsverhältnis und Sozialversicherungsschutz. Bei einem Sabbatical erfolgt die Freistellung zu einem beliebigen Zeitpunkt im Erwerbsleben des Mitarbeiters, z.b. für eine Fortbildung, Familienzeit oder einen längeren Urlaub. Beim vorzeitigen Ruhestand liegt die Freistellung dagegen unmittelbar vor dem Altersruhestand. Daneben kann eine Freistellung prinzipiell auch in Form der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgen, bei gleichzeitigem Bezug eines Vollzeitgehaltes. Alternativ kann diese Regelung auch zum Ausgleich für Produktionsschwankungen verwendet werden. Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, ergibt sich aus der mit dem Arbeitgeber getroffenen Zeitwertkontenvereinbarung, ob das bis zu diesem Zeitpunkt angesammelte Zeitwertguthaben an den Mitarbeiter nicht nur ausgezahlt, sondern alternativ in eine betriebliche Altersversorgung umgebucht oder auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. 10. Kann das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase beliebig hoch sein? Nein. Die Höhe des Arbeitsentgelts in der Freistellungsphase darf nicht unangemessen vom Arbeitsentgelt in der Arbeitsphase abweichen. Als angemessen gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe von mindestens 70% des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes der letzten 12 Monate vor der Freistellungsphase. Das Freistellungsgehalt darf regelmäßig 100 % des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes der letzten 12 Monate vor der Freistellungsphase nicht übersteigen. Nur im Einzelfall kann in gewissem Umfang auch die Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts als 100 % des letzten Durchschnittsgehaltes zulässig sein. Zudem muss derzeit das Arbeitsentgelt sowohl in der Arbeits- als auch in der Freistellungsphase 400,- übersteigen, damit ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt. 11. Kann sich der Mitarbeiter sein Zeitwertguthaben einfach auszahlen lassen? Wird das Zeitwertguthaben nicht für eine Freistellung verwendet, kann dies nicht nur die steuerund sozialversicherungsrechtliche Anerkennung der Zeitwertkontenvereinbarung gefährden. Die vorzeitige Auszahlung führt zu einem Störfall mit der Folge, dass für das ausgezahlte Guthaben die Sozialversicherungsbeiträge nach einem besonderen Berechnungsverfahren zu entrichten sind. Die Finanzverwaltung lässt für eine steuerliche Anerkennung die vorzeitige Auszahlung des Wertguthabens lediglich in schwerwiegenden Notfallsituationen zu. Hierbei muss es sich jedoch um nach Anlass und Höhe der damit verbundenen Aufwendungen existenzbedrohende Notfälle handeln. Ereignisse wie Heirat oder die Geburt eines Kindes begründen regelmäßig keine Notfallsituation. Eine Notlage erkennt die Finanzverwaltung etwa dann an, wenn der Mitarbeiter infolge einer Naturkatastrophe (z.b. Hochwasser) nicht versicherte Vermögenseinbußen erleidet und daher dringend auf finanzielle Mittel angewiesen ist. Seite 4 von 10

5 12. Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Mitarbeiters endet? Das Guthaben wird unter Abzug der Lohnsteuer, die sich nach den Merkmalen des Erben richtet, sowie der Erbschaftsteuer an den Erben ausgezahlt. Sie Sozialversicherungsbeiträge werden rückwirkend für den Verstorbenen abgeführt. Je nach Ausgestaltung des Zeitwertkontos ist auch ein Transfer in die bav möglich. 13. Kann ein Mitarbeiter sein Zeitwertguthaben auf einen neuen Arbeitgeber übertragen? Dies ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Übertragungsmöglichkeit in den Bedingungen des Zeitwertkontos auch vorgesehen ist und der Mitarbeiter nach seinem Arbeitgeberwechsel weiterhin in Deutschland beschäftigt ist. Der neue Arbeitgeber muss dann dem Mitarbeiter ebenfalls die Möglichkeit geben, das mitgebrachte Zeitwertguthaben für eine bezahlte Freistellung zu verwenden. Anders als in der betrieblichen Altersversorgung gibt es allerdings keinen Anspruch auf Übertragung der Zeitwertguthaben, d.h. alter und neuer Arbeitgeber und Mitarbeiter müssen sich über die Übertragung einig sein. 14. Wie werden Wertguthaben lohnsteuerlich behandelt? Für den Mitarbeiter gilt das sog. Zuflussprinzip : die Besteuerung erfolgt in dem Zeitpunkt, zu dem der Lohn dem Mitarbeiter zufließt, was denn der Fall ist, wenn er über den Lohn tatsächlich wirtschaftlich verfügen kann. Die vereinbarte Gutschrift künftigen Arbeitsentgelts auf dem Zeitwertkonto führt im Zeitpunkt der Gutschrift nicht zum lohnsteuerlichen Zufluss beim Mitarbeiter. Dies gilt aber nur, wenn der Mitarbeiter bereits vor Fälligkeit des Arbeitsentgelts auf die Auszahlung verzichtet hat. Beispiel 1 Mitarbeiter Max Muster verdient monatlich 3.000,-. Er verzichtet im Januar auf 300,- seines monatlichen Gehalts und lässt sich nur 2.700,- auszahlen, die restlichen 300,- werden seinem Zeitwertkonto gutgeschrieben. In diesem Fall sind im Januar nur die ausgezahlten 2.700,- zu versteuern. Das angesammelte Zeitwertguthaben wird nachgelagert besteuert: Die Besteuerung erfolgt erst bei tatsächlicher Entnahme des Guthabens aus dem Zeitwertkonto. Die Auflösung des Zeitwertkontos erfolgt in der Regel während der Freistellungsphase, die dabei bezogenen Leistungen unterliegen dann in voller Höhe der Besteuerung. Beispiel 2 Mitarbeiter Max Muster verzichtet insgesamt 9 Monate lang auf 300,- Monatsgehalt, um sich daraus einen Monat Freistellung zu finanzieren. Lässt sich dieser Mitarbeiter sein Wertguthaben in Höhe von 2.700,- während einer einmonatigen Freistellung auszahlen, wird diese Zahlung regulär als Arbeitslohn versteuert. Mitarbeiter A erhält also auch im Freistellungsmonat sein gewohntes Gehalt unter Abzug der normalen Steuern weiter bezahlt. Wird das Wertguthaben aus einem anderen Grund als der Finanzierung einer Freistellungsphase aufgelöst, ist das Wertguthaben voll steuerpflichtig. Darunter fällt z.b. die einmalige Auszahlung des Wertguthabens im Falle der Kündigung. In der Regel kann aber zur Milderung der Progressionswirkung die sog. Fünftelungsregelung genutzt werden. Seite 5 von 10

6 15. Wie werden Wertguthaben sozialversicherungsrechtlich behandelt? Während der Arbeitsphase müssen nur für das fällige, tatsächlich an den Mitarbeiter ausgezahlte Arbeitsentgelt Beiträge zur Sozialversicherung geleistet werden. Fortsetzung Beispiel 1 (Frage 12): Entsprechend den steuerlichen Folgen sind in dem Beispielsfall im Monat Januar nur Sozialabgaben für 2.700,- zu entrichten. In der Freistellungsphase werden die Beiträge zur Sozialversicherung auf das während dieser Zeit vereinbarungsgemäß als Arbeitsentgelt ausgezahlte Wertguthaben entrichtet. Fortsetzung Beispiel 2 (Frage 12): Während der einmonatigen Freistellung lässt sich dieser Mitarbeiter sein Wertguthaben in Höhe von 2.700,- auszahlen. Das Freistellungsgehalt von 2.700,- unterliegt entsprechend den steuerlichen Folgen auch der Beitragspflicht. Mitarbeiter A erhält also auch im Freistellungsmonat sein gewohntes Gehalt unter Abzug der normalen Sozialversicherungsbeiträge weiter bezahlt. Im Störfall (z.b. Einmalauszahlung des Wertguthabens bei Kündigung) wird der Beitrag für das verbleibende Wertguthaben nach einem besonderen Verfahren berechnet. In diesem Fall sind die bis dahin ersparten Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zu entrichten. 16. Was unterscheidet ein Zeitwertkonto von der betrieblichen Altersversorgung? Zeitwertkonten sind anders als die betriebliche Altersversorgung nicht auf eine lebenslange Versorgung in Form einer Rente ausgerichtet, sondern dienen der Finanzierung einer bezahlten Freistellung, insbesondere der Verkürzung der Lebensarbeitszeit. Über Zeitwertkonten kann der Mitarbeiter unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei ansparen. Der große Vorteil von Zeitwertkonten: Stirbt der Mitarbeiter, kann das Wertguthaben ohne weiteres an jedermann vererbt werden. Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung sind dagegen nicht frei vererbbar. Ein weiterer Bonuspunkt liegt in der flexiblen Inanspruchnahmemöglichkeit bereits vor dem 60. Lebensjahr. Dadurch wird dem Mitarbeiter die Verwendung des Wertguthabens in Form einer Freistellungsphase vor dem 60. Lebensjahr erst möglich. Ebenso besteht eine höhere Flexibilität in der Ansparphase, denn die Beiträge müssen nicht statisch in derselben Höhe angespart werden. Sollte das Wertguthaben auf dem Zeitwertkonto wider Erwarten nicht für eine Freistellung verwendet werden, kann es beim Eintritt in die Rente unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei in Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgebucht werden. 17. Sind Zeitwertkontenmodelle ein Ersatz für betriebliche Altersversorgung? Zeitwertkonten sollten immer eine Ergänzung und kein Ersatz für betriebliche Altersversorgung sein. So sollten bspw. vorzeitige Risiken wie Tod und Berufsunfähigkeit nach wie vor über den Weg der betrieblichen Altersversorgung abgedeckt werden. Fürs Alter alleine über Zeitwertkonten anzusparen, ist gerade für jüngere Mitarbeiter nicht zu empfehlen. Jüngere Mitarbeiter wechseln häufig den Arbeitgeber. Sieht dieser im Falle der Kündigung eine Auszahlung des Wertguthabens vor, kann keine ausreichende Altersversorgung aufgebaut werden. Der Aufbau einer Grundversorgung sollte daher nach wie vor über den Weg der betrieblichen Altersversorgung erfolgen. Seite 6 von 10

7 18. Was passiert im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Parteien des Zeitwertkontenvereinbarung Vorkehrungen zur Insolvenzsicherung treffen. Beim Modell der Deutsche Zeitwert ist die Insolvenzsicherung mittels einer doppelten Treuhandkonstruktion sichergestellt: Der Treuhänder, die DAB bank AG, verwaltet die Wertguthaben der Mitarbeiter und ist im Insolvenzfall dazu verpflichtet, die Wertguthaben an die Mitarbeiter auszuzahlen und die gesetzlichen Abgaben abzuführen. 19. Ist die Treuhand ein sicheres Instrument zur Insolvenzsicherung? Bei fachgerechter Ausgestaltung des Treuhandvertrages fällt das Treuhandvermögen zwar in die Insolvenzmasse. Es muss aber vom Treuhänder dazu verwendet werden, die Ansprüche gegenüber den Mitarbeitern zu erfüllen. Ihm steht ein sog. Absonderungsrecht zu, das einen Zugriff der Gläubiger auf die gesicherten Wertguthaben der Mitarbeiter verhindert. 20. An wen muss sich der Mitarbeiter im Insolvenzfall wenden? Gemäß dem zwischen dem Arbeitgeber und dem Treuhänder geschlossenen Treuhandvertrag ist der Treuhänder dazu verpflichtet, im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Wertguthaben an die Mitarbeiter auszuzahlen. Zudem muss der Treuhänder die gesetzlichen Abgaben wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Stellen abführen. Der Mitarbeiter hat somit keinen Aufwand im Falle der Insolvenz und bekommt sein Wertguthaben vom Treuhänder ausbezahlt. 21. Wer führt im Insolvenzfall Steuern/ Sozialversicherungsbeiträge ab? Im Insolvenzfall führt der Treuhänder die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge ab. Es ist somit gewährleistet, dass auch im Falle der Insolvenz die Sozialversicherungsbeiträge zu Gunsten der Mitarbeiter abgeführt werden und ihnen kein beitragsrechtlicher Nachteil entsteht. 22. Werden Zeitwertkonten bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt? Mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses und anschließender Arbeitslosigkeit tritt spätestens sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Störfall ein und das gesamte Wertguthaben wird nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgezahlt. Diese Einmalzahlung beeinflusst die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht. Die im Bemessungszeitraum erfolgten Umwandlungen zu Gunsten des Zeitwertkontos werden aber bei der Höhe des Arbeitslosengeldes berücksichtigt. Zeitwertkonten werden im Falle der Arbeitslosigkeit nicht beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt, wenn der Mitarbeiter innerhalb eines Jahres nach Kündigung das Wertguthaben verbraucht. Um die Anrechnung von Vermögen aus ausgezahlten Wertguthaben bei der Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes II zu vermeiden, wäre folgende Variante vorstellbar: Dem Mitarbeiter wird anstelle der Kündigung ermöglicht, die vereinbarte Freistellungsphase in Anspruch zu nehmen. Erst mit Verbrauch des Wertguthabens wird die Kündigung ausgesprochen. 23. Welcher Verwaltungsaufwand fällt bei Zeitwertkonten beim Mitarbeiter an? Die Verwaltungsaufgaben werden im Zeitwertkontenmodell der Deutschen Zeitwert komplett im Rahmen des Dienstleistungsvertrages von der Deutschen Zeitwert und ihren Partnern übernom- Seite 7 von 10

8 men. Ein Verwaltungsaufwand für den Mitarbeiter wird abgesehen von einer Umwandlungserklärung folglich vermieden. 24. Welche Argumente könnten gegen die Nutzung von Zeitwertkonten sprechen? Ein Effekt von Zeitwertkonten besteht darin, dass beim Einbringen aus beitragsfreiem Entgelt u.u. beitragspflichtiges Entgelt in einer Freistellungsphase wird. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass dann auch in der Freistellungsphase ein Sozialversicherungsschutz besteht, der ohne die abgeführten Beiträgen nicht bestanden hätte. Der Zweck der Zeitwertkontenmodelle ist es gerade, einen Sozialversicherungsschutz in längeren Freistellungsphasen herzustellen. Somit erwirbt der Mitarbeiter bspw. auch höhere Ansprüche in der Rentenversicherung. Daneben können die steuerlichen Spareffekte die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge ganz oder zumindest teilweise ausgleichen. Ein weiterer Effekt von Zeitwertkonten ist, dass im Störfall das gesamte Wertguthaben voll zu versteuern ist. Zum einen kann die Steuerlast jedoch durch die Fünftelungsregelung nach 34 EStG gemindert werden. Zum anderen wäre das eingebrachte Wertguthaben auch steuerpflichtig gewesen, wenn es nicht in das Zeitwertkonto einbracht worden wäre. Der Störfall im Falle einer Kündigung kann zudem dadurch umgangen werden, dass das Wertguthaben auf den neuen Arbeitgeber des Mitarbeiters steuer- und sozialversicherungsfrei übertragen wird. 25. Kann das Unternehmen das Sicherungsvermögen jederzeit ins Unternehmen zurückholen? Nein! Ein Treuhandmodell sieht eine Übertragung von Sicherungsvermögen auf einen Treuhänder vor, der dieses in die vorher definierten Fonds investiert. Der Treuhänder erstattet dem Arbeitgeber dann solche Zahlungen, die der Arbeitgeber unter Reduzierung der gesicherten Zeitwertkontenansprüche leistet. Bis zur Befriedigung der gesicherten Zeitwertkontenansprüche ist eine Rückholung von Treuhandvermögen ins Unternehmen nicht möglich. 26. Besteht die Möglichkeit, Wertguthaben auch nach Alter 65 zu führen? Besteht ein gültiger Anstellungsvertrag, so sind Zeitwertkonten durchaus auch nach Alter 65 Jahre möglich. Beispiel: Anstellungsvertrag bis zum Alter 70, d.h. bis zum 70. Lebensjahr ist ein vorzeitiger Ruhestand möglich. 27. Ist eine Umbuchung in bav auch vor Alter 60 möglich? Eine Umbuchung von Zeitwertguthaben in die betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich auch als steuerlich anzuerkennende Entgeltumwandlung möglich. Steuerrechtlich gelten bei einer Umbuchung in Leistungen der bav die Voraussetzungen des jeweiligen Durchführungswegs. Sozialversicherungsrechtlich sind verschiedene Vorgaben zu beachten. Der Inhalt: Sieht die Vereinbarung bereits bei Abschluss für den Fall, dass Wertguthaben wegen der Beendigung der Beschäftigung aufgrund von: verminderter Erwerbsfähigkeit, des Erreichens einer Altersgrenze, zu der eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann, oder des Todes des Beschäftigten Seite 8 von 10

9 nicht mehr für Zeiten einer Freistellung verwendet werden kann, deren Verwendung für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung vor, so ist eine Umbuchung in betriebliche Altersversorgung gestattet. In der Praxis sind diese Vorraussetzungen erst mit Vollendung des 60.Lebensjahres erreicht. Für Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstände von Kapitalgesellschaften, die von der Sozialversicherung befreit sind, ist eine Umbuchung in eine betriebliche Altersversorgung auch früher denkbar. 28. Sind Zeitwertkonten auch im öffentlichen Dienst möglich? Zeitwertkonten sind auch im öffentlichen Dienst möglich, wenn im geltenden Tarifvertrag eine Öffnungsklausel zur Entgeltumwandlung in Zeitwertkonten zu finden ist. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Möglichkeit der Umwandlung von außertariflichem Entgelt. 29. Kann ein Zeitwertkonto auch für geringfügig Beschäftigte eingerichtet werden? Derzeit noch nicht. Eine Vorraussetzung für Wertkonten ist, dass das Arbeitsentgelt während der gesamten Zeit 400,- übersteigt. Dies ist bei geringfügig Beschäftigten nicht der Fall. 30. Wird das Wertguthaben bei einer Scheidung berücksichtigt? Beim Zugewinnausgleich werden auch Ansprüche berücksichtigt, die zwar entstanden, jedoch noch nicht fällig sind. Wenn der jeweilige Ehegatte zu einem späteren Zeitpunkt (z.b. bei Ausscheiden) einen Anspruch auf Auszahlung des Wertguthabens hat, kann das Wertguthaben zum Scheidungszeitpunkt auch im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Dabei ist der Wert des Wertguthabens zum Zeitpunkt der Scheidung maßgeblich. Allerdings ist das Verhältnis zu einem nachehelichen Unterhaltsanspruch noch nicht geklärt. Eine gesetzliche Regelung oder eine verbindliche Rechtsprechung zu dieser Thematik steht insgesamt noch aus, so dass hier keine verbindliche Auskunft erteilt werden kann. 31. Wird das Wertguthaben bei der Festsetzung von Unterhaltszahlungen berücksichtigt? Bei der Festsetzung von Unterhaltszahlungen ist grundsätzlich das Bruttogehalt maßgebend, es können aber Vorsorgeaufwendungen für eine betriebliche Altersversorgung des Unterhaltsverpflichteten berücksichtigt werden. Ob und wenn ja in welchem Umfang auch Beträge unterhaltsmindernd berücksichtigt werden, die in ein Zeitwertkonto überführt werden, ist bislang aber soweit derzeit ersichtlich noch nicht gerichtlich entschieden. Es ist aber aufgrund der Missbrauchsmöglichkeiten eine eher restriktive Handhabung durch die Gerichte zu erwarten. 32. Welchen Einfluss hat ein Zeitwertkonto auf die Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld? Für die Berechnung eines Krankengeldanspruchs in der Ansparphase ist der Gehaltsbetrag maßgeblich, der tatsächlich zur Auszahlung kommt, die Umwandlungsbeträge zu Gunsten des Zeitwertkontos bleiben unberücksichtigt. Soweit die Zeitwertkontenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter keine anderweitige Regelung enthält, wird das Zeitwertkonto in der Freistellungsphase auch dann weiter belastet, wenn der Mitarbeiter erkrankt. Es besteht neben den Zahlungen aus dem Zeitwertkonto kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, ebenso ruht in der Freistellungsphase der Anspruch auf Krankengeld. Seite 9 von 10

10 33. Welche Auswirkungen hat die Erreichung der Altersgrenzen im Lebenszyklusmodell? In Abhängigkeit des Alters des Mitarbeiters wird in vordefinierten Zeitintervallen in Investmentfonds mit unterschiedlichen Anlagestrategie und Risikokategorie investiert. Mit zunehmendem Alter nimmt das Risiko der Anlage ab d.h. im höheren Alter reduziert sich das Verlustrisiko bei Stabilität des Ertrags. Bei Übergang in die nächste Lebensphase wird das Vermögen automatisch in den dafür vorgesehen Fonds umgeschichtet. Die Umschichtung wird automatisch mit Erreichen der nächsten Altersstufe vorgenommen, ohne dass der Mitarbeiter aktive werden muss. 34. Was passiert bei einem beruflichen Wechsel ins Ausland? Grundsätzlich stellt ein Wechsel ins Ausland einen Arbeitgeberwechsel dar, der zur Auszahlung des Wertguthabens unter Abführung von Steuern und Sozialversicherung führt. Denn Voraussetzung für eine sozialversicherungs- und steuerfreie Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz weiterhin in Deutschland hat (s. Frage 11). Nur wenn der Mitarbeiter bei einem Arbeitgeber-Wechsel das Wertguthaben beim neuen Arbeitgeber in eine Vereinbarung nach 7 Abs. 1 a SGB IV einbringen kann, tritt ein Störfall nicht ein (Rundschreiben Spitzenverbände S. 66). Anders ist es, wenn eine Entsendung im Sinne des Entsendegesetzes vorliegt. Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Verschickung ins Ausland, bei der in der Regel weiterhin deutsches Recht anwendbar ist. Es ist aber in jedem Fall eine Abstimmung mit der jeweiligen Einzugsstelle zu empfehlen. Seite 10 von 10

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