SAP/NT-Konferenz für Betriebs- und Personalräte
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- Hermann Biermann
- vor 8 Jahren
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1 SAP/NT-Konferenz für Betriebs- und Personalräte in Hannover 3./4. November 2015
2 Aktuelle Datenschutzthemen; Beschäftigtendatenschutz Was wurde erreicht? Das ist das Ziel. Barbara Thiel Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen
3 Agenda 1. Einleitung 2. Datenschutz in Zeiten von Big Data 3. Fortentwicklung des Datenschutzes - Datenschutz-Grundverordnung - Datenschutz als Wettbewerbsvorteil - EuGH-Urteile 4. Beschäftigtendatenschutz aus Sicht der Aufsichtsbehörde
4 1. Einleitung (1) 21. Tätigkeitsbericht für 2011/2012 Abrufbar unter Tätigkeitsbericht 2013/2014 derzeit in Arbeit Vorstellung im LT, voraussichtlich Ende November 2015
5 1. Einleitung (2) Anspruch des Datenschutzes: Persönlichkeit vor Datenmissbrauch schützen Transparenz und Informiertheit Hilfestellung und Unterstützung
6 1. Einleitung (3) Volkszählungsurteil des BVerfG aus 1983: Es gibt kein belangloses Datum Digitalisierung des Alltags: Weltweites Datenvolumen (Zetabytes) verdoppelt sich alle zwei Jahre Daten sind weltweit transportier- und kopierbar
7 2. Datenschutz in Zeiten von Big Data (1) Anwendungsbereiche Medizinische Forschung und Früherkennung Medikamente/Grippewelle Auto der Zukunft: Internet auf Rädern Energieversorgung: Smart Meter Smart Home/Internet der Dinge
8 2. Datenschutz in Zeiten von Big Data (2) Datenschutzforderungen bei Big Data Anonymisieren und zwar so früh wie möglich! Datenverknüpfungen und Speicherdauer begrenzen Datensparsamkeit Nach Möglichkeit: Einwilligung der Betroffenen Dokumentation der Verantwortlichkeiten Umfassende Sicherung/Schutz der Daten
9 3. Fortentwicklung des Datenschutzes (1) Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) Fortentwicklung der Datenschutzrichtlinie 1995, Verhandlungen seit 2012 Einige Kernpunkte der DSGV: One Stop-Shop-Verfahren Marktortprinzip Aufwertung des technologischen Datenschutzes Begrenzung der Profilbildung
10 3. Fortentwicklung des Datenschutzes (2) Forderungen der DSK zur DSGVO: Datensparsamkeit Zweckbindung Ausdrückliche Einwilligung Stärkung der Rechte der Betroffenen Wirksame Begrenzung des Profiling Stärkung der Datenschutzbeauftragten
11 3. Fortentwicklung des Datenschutzes (3) Datenschutz als Wettbewerbsvorteil begreifen! Datenschutz muss gelebt werden Vertrauen der Kunden: Was geschieht mit meinen Daten? Transparenz! Datenschutz elementar für die Privatsphäre Wirtschaftlicher Schaden durch Datenpannen
12 3. Fortentwicklung des Datenschutzes (4) EuGH-Entscheidungen Mai 2014 Google Spain Recht auf Sperrung von Suchergebnissen bei Anbietern von Suchmaschinen Okt Safe Harbor Entscheidung der EU-Kommission zum Datenaustausch zw. Europa und USA ungültig
13 3. Fortentwicklung des Datenschutzes (5) Cloud-Computing (Orientierungshilfe 2.0 des Düsseldorfer Kreises) Sicherer Hafen ist Europa! Denn: Datenschutz durch eindeutige Vertragsklauseln Flankierend: technisch-organisatorische Maßnahmen Kontrolle des Cloud-Anwenders als Auftraggeber
14 4. Beschäftigtendatenschutz (1) Was unterscheidet das Arbeitsverhältnis von anderen Rechtsverhältnissen? persönlicher Bezug Zeitfaktor Abhängigkeit => Datenschutzrecht wird zu wichtigem Gegengewicht
15 4. Beschäftigtendatenschutz (2) Beschäftigtendatenschutz in der Praxis: Zuständigkeit für niedersächsische Firmen zahlreiche Kasuistik, kaum Rechtsprechung zentrale Regelung: 32 BDSG
16 4. Beschäftigtendatenschutz (3) Gesetzeslage gestern heute - morgen: 32 Bundesdatenschutzgesetz Bundesregelung 2009 eingefügt bislang nicht durch ein BeschäftigtendatenschutzG konkretisiert Vollzug: zahlreiche Abstimmungsprozesse zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes Ziel: einheitliche Auslegung bundesweit in Standard-Konstellationen z.b. durch AK Beschäftigtendatenschutz
17 4. Beschäftigtendatenschutz (4) Weitere Entwicklung: ab ca Inkrafttreten der EU-Datenschutz- Grundverordnung ggf. mit nationaler Öffnungsklausel im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes (Art. 82 Entwurfstext der Datenschutzgrund-VO)
18 4. Beschäftigtendatenschutz (5) Grundlage für Datenerhebung im Beschäftigtenverhältnis: Einwilligung mangels Freiwilligkeit grds. irrelevant, 4 a Abs. 1 S. 1 BDSG daher gesetzliche Grundlage nötig, z.b. 32 Abs. 1 S. 1 BDSG: Datenverarbeitung muss erforderlich sein zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses
19 4. Beschäftigtendatenschutz (6) Beispiel: - und Internetnutzung am Arbeitsplatz aus Sicht der Beschäftigten: private und Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt? aus Sicht des Arbeitgebers: Zugriff auf das postfach von Beschäftigten zulässig, z.b. bei ungeplanter Abwesenheit?
20 4. Beschäftigtendatenschutz (7) Verhältnis zwischen Betriebsrat und Betrieblichem Datenschutzbeauftragten: jeweils: wichtige Ansprechpartner vor Ort unterschiedliche Implementierung im Betrieb z.t. unterschiedliche Rollen aber insofern identisches Ziel: Beschäftigtendatenschutz
21 3. Beschäftigtendatenschutz (8) Ausblick: Digitalisierung der Arbeitswelt Manchester II : Automatisierung und digitale Nomaden Datenschutz wird zum Arbeitsschutz
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