Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion. (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: )
|
|
- Gudrun Beckenbauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie und Religionspädagogik Lehramt an berufsbildenden Schulen (LBS) Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an berufsbildenden Schulen (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: ) 0. Gesetzliche Grundlagen des Studiums Evangelische Religion kann gemäß 47 der Prüfungsverordnung vom als Unterrichtsfach gewählt werden. Darüber hinaus besteht gemäß 16 bzw. 53 die Möglichkeit, nach bestandener Lehramtsprüfung die Lehrbefähigung um das Fach Evangelische Religion zu erweitern (Erweiterungsprüfung). Eine Zwischenprüfung wird im Fall der Erweiterungsprüfung nicht gefordert. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion sind Theorie und Praxis der christlichen Überlieferung in ihren biblischen, geschichtlichen und gegenwärtigen Gestalten. Das Studium umfaßt die Bereiche Biblische Theologie, Kirchengeschichte, Systematische Theologie sowie die Religionspädagogik einschließlich der Religionsdidaktik und leitet dazu an, diese im Kontext gegenwärtiger weltanschaulich, theologisch und pädagogisch bedeutsamer Fragestellungen zu reflektieren. 2. Ziel des Studiums Das Studium der Evangelischen Theologie und Religionspädagogik soll den Studierenden eine religionspädagogische Kompetenz vermitteln, die ihnen dazu verhilft, ihren späteren Beruf als Religionslehrer / Religionslehrerin didaktisch reflektiert und pädagogisch verantwortlich auszuüben. Im Laufe des Studiums sollen die Studierenden * eine theologische und religionspädagogische Sprach-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit mit dem Ziel einer didaktisch-hermeneutischen Kompetenz erwerben * sich mit anderen konfessionellen, religiösen und philosophisch-weltanschaulichen Lebens- und Denkformen auseinandersetzen, um gesprächs- und kooperationsfähig zu werden * ihre eigene Religiosität und spätere Berufsrolle reflektieren lernen, um eine personale Glaubwürdigkeit entwickeln zu können * den sicheren Umgang mit wissenschaftlichen Arbeitsweisen mit dem Ziel einer Methodenfähigkeit erlernen (Gemischte Kommission, 1997).
2 2 3. Allgemeiner Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1.-4. Semester) und ein Hauptstudium (5.-9. Semester). Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung (in der Regel am Ende des 4. Semesters) abgeschlossen. Das Grundstudium soll die fundamentalen Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Evangelischen Theologie und Religionspädagogik vermitteln. Zum Grundstudium gehören deshalb insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische, in die Systematische Theologie und Kirchengeschichte sowie in die Religionspädagogik. Das Hauptstudium dient dem Erwerb der allgemeinen theologischen und der speziellen religionspädagogischen Kompetenz. Dazu gehört die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten in der Theologie. Es wird deshalb empfohlen, in der Form von Wahlveranstaltungen den persönlichen Interessen und Neigungen entsprechend einen Studienschwerpunkt zu setzen. 4. Gesamtzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) Unterrichtsfach Evangelische Religion 50 SWS Zusätzlich ist ein Fachpraktikum im Rahmen des zweiten Schulpraktikum abzuleisten. 5. Veranstaltungsformen Das Lehrangebot enthält Vorlesungen, Grundkurse, Einführungen bzw. Proseminare, Seminare, Übungen, Kolloquien, Praktika, Exkursionen und Projekte. Vorlesungen bieten eine zusammenhängende Darlegung einer Thematik, geben Überblicke und orientieren über Grundfragen der Teilgebiete. Grundkurse, Einführungen bzw. Proseminare vermitteln einen problematisierenden Einblick in Fragestellungen und Probleme einer Disziplin. Sie werden speziell für Studienanfänger/innen angeboten. Sie führen in grundlegende inhaltliche und methodische Probleme der Teilgebiete der Theologie/Religionspädagogik ein, leiten zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an oder thematisieren die Ausgangssituation bzw. die Berufsperspektive der Studierenden. Seminare dienen der komplexen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Erarbeitung eines Themas und sollen Studierende in die Lage versetzen, in der kritischen Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen einen Standpunkt zu finden und argumentativ zu vertreten. Kolloquien dienen der kontroversen Diskussion und Bearbeitung von theologischen und religionspädagogischen Theorieentwürfen zu bestimmten Fragen sowie der Vorbereitung auf die Abschlußprüfungen. Sie setzen Kenntnisse über den Stand der Forschung zu einem Themenzusammenhang voraus und sind daher Studierenden höherer Semester vorbehalten. In den Praktika wird die Unterrichtspraxis im Fach Evangelische Religionslehre vorbereitet, durchgeführt und reflektiert. Praktika sollen auch dazu anleiten, die Studieninhalte im Hinblick auf die Herausforderungen der Berufspraxis kritisch zu reflektieren und Fragestellungen und Schwerpunkte für das Studium zu präzisieren. Exkursionen werden im Zusammenhang einer Lehrveranstaltung oder als eigenständige Lehrveranstaltung angeboten, um eine Thematik sachlich oder didaktisch durch eigene Anschauung zu erschließen oder zu vertiefen und die Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Projekte können insbesondere das interdisziplinäre und fächerübergreifende Lernen fördern oder Themen der wissenschaftlichen Ausbildung mit der Berufspraxis verschränken. Sie entwickeln die Fähigkeiten zur selbständigen und kooperativen Bearbeitung von Themen.
3 3 Lehrveranstaltungen werden in der Regel semesterbegleitend, aber auch in Form von Blockveranstaltungen durchgeführt. 6. Studienbereiche/Teilbereiche A) Biblische Theologie: Einleitungsfragen Exegese und Theologie des Altes Testaments 1 Exegese und Theologie des Neuen Testaments B) Historische Theologie: Kirchengeschichte und Theologiegeschichte C) Systematische Theologie: Dogmatik Ethik Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen D) Religionspädagogik: Religionspädagogische Theoriebildung Religionsdidaktik E) Interdisziplinäre Fragen/Grenzgebiete 7. Fachpraktikum Das Fachpraktikum ist ein integrativer Bestandteil des Hauptstudiums. Es wird durch eine fachdidaktische Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen vorbereitet. Der Besuch dieser Veranstaltung wird für die Teilnahme am Fachpraktikum vorausgesetzt. 8. Struktur des Studiums - Aufteilung der Semesterwochenstunden (SWS) Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 25 SWS. Zum Grundstudium gehören insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische Theologie, in die Systematische Theologie und Kirchengeschichte sowie in die Religionspädagogik. Von den 50 SWS (Grundstudium und Hauptstudium) sind wenigstens 10 SWS in Religions-pädagogik/Fachdidaktik (einschließlich der fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen und einschließlich des Grundkurses Religionspädagogik) zu studieren. Im Umfang von weiteren 10 SWS soll die/der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Evangelischen Theologie setzen. Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Pflicht- oder Wahlpflichtbereichs. Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: I. Grundlegende Veranstaltungen (Pflichtveranstaltungen) Biblische Theologie / Altes und Neues Testament Kirchengeschichte oder Systematische Theologie 2 SWS 2 SWS 1 Veranstaltungen zum Alten Testament werden im Vorlesungsverzeichnis als Lehrangebot zur Hebräischen Bibel bezeichnet.
4 4 Eine Einführung in wissenschaftliches Arbeiten findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Verpflichtende Studiengebiete (Wahlpflichtbereich) Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik 10 SWS * Religionspädagogischer Grundkurs (Rp I) 2 SWS * Religionspädagogische Konzeptionen und didaktische Erschließung exemplarischer Themen (Rp II) 2 SWS * Schulformbezogene Didaktik (Rp III) 2 SWS * Seminar mit schulpraktischen Anteilen / Fachpraktikum (Rp IV) 4 SWS Biblische Theologie 8 SWS - davon Altes Testament 2 SWS - davon Neues Testament 2 SWS Kirchengeschichte 6 SWS Systematische Theologie 12 SWS - Dogmatik 2 SWS - Ethik 4 SWS - Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen 4 SWS III. Schwerpunktstudium (Wahlbereich) In den verbleibenden 10 SWS können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus den o.g. verpflichtenden Studiengebieten (II.) oder zu interdisziplinären Fragen / Grenzgebieten gewählt werden 10 SWS 50 SWS 9. Studienberatung Zu Beginn des Studiums erfolgt eine einführende Studienberatung für alle Fachstudierenden. Ergänzend stehen für die Studienberatung alle Lehrenden in ihren Sprechstunden oder nach persönlicher Vereinbarung zur Verfügung. 10. Leistungsnachweise Im Grundstudium sind drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu dreien der Bereiche - Biblische Theologie, - Historische Theologie,
5 - Systematische Theologie, - Religionspädagogik/Fachdidaktik. 5 Die drei Leistungsnachweise des Grundstudiums werden für die Zulassung zur Zwischenprüfung vorausgesetzt (s.u. 12). Im Hauptstudium sind weitere drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung - zu dem in der Zwischenprüfung nicht gewählten Teilbereich der Biblischen Theologie (Altes oder Neues Testament) - zu dem in der Zwischenprüfung nicht gewählten Teilbereich Kirchengeschichte oder Systematische Theologie - zur Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik. Einer der Leistungsnachweise des Grundstudiums oder des Hauptstudiums soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können grundsätzlich auch im Unterrichtsfach Evangelische Religion erbracht werden. Im übrigen wird auf die speziellen Angebote im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs verwiesen. 11. Exkursionen Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Pflicht- oder Wahlpflichtbereichs. 12. Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzungen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu den Bereichen - Biblische Theologie / Altes und Neues Testament - Systematische Theologie oder Kirchengeschichte - Religionspädagogik Art und Umfang der Fachprüfung Die Fachprüfung findet als mündliche Prüfung (Dauer etwa 30 Minuten) statt - in dem Teilbereich der Biblischen Theologie, in dem im Grundstudium kein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erbracht worden ist (Altes oder Neues Testament), und - in Kirchengeschichte oder Systematischer Theologie, und zwar in dem dieser Bereiche, in dem im Grundstudium kein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erbracht worden ist, sowie - in Fachdidaktik 13. Erste Staatsprüfung Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulasssung zur Prüfung sind erforderlich: Der Nachweis - eines ordnungsgemäßen Studiums - der bestandenen Zwischenprüfung - der Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen - der Teilnahme an einer fächerübergreifenden Lehrveranstaltung
6 6 - der der erfolgreichen Teilnahme an 6 Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise) - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Fachpraktikum im Rahmen des zweiten Schulpraktikums. Art und Umfang Die Erste Staatsprüfung findet als Arbeit unter Aufsicht und als mündliche Prüfung statt: In der Arbeit unter Aufsicht (Bearbeitungszeit 4 Stunden) wählt die oder der Studierende einen der Bereiche Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Kirchengeschichte, Systematische Theologie oder Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie oder er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. In der mündlichen Prüfung werden Grundkenntnisse in allen vier Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche erwartet, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Die Kandidatin/der Kandidat kann einen Schwerpunkt und die Teilbereiche, in denen sie/er vertiefte Kenntnisse erworben hat, für die mündliche Prüfung angeben. Im Rahmen der Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist es möglich, die Hausarbeit im Unterrichtsfach Evangelische Religion anzufertigen.
Studienordnung. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion
UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie und Religionspädagogik GHR (Schwerpunkt: GRUNDSCHULE) Studienordnung
MehrStudienordnung. Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998, Stand ).
UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie GYM Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt
MehrStudienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998).
UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GY Studienplan Unterrichtsfach
MehrStudienplan. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion
UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GHR (Schwerpunkt: G/Langfach)
MehrStudienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
MehrStudienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'
Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"
Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.
MehrRegelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK)
Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK) Allgemeines Nach bestandener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs
MehrDer fachdidaktische Leistungsnachweis besteht in der Regel in einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Seminar: Einführung in die Bibelwissenschaften.
Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und die entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) Allgemeines
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt
MehrUF RK 13 Pflichtmodul Religionskritik und Gotteslehre. UF RK 15 Fachbezogenes Schulpraktikum UF RK 16 Bachelormodul
UF RK 01 -Modul UF UF RK 02 Pflichtmodul Bibelwissenschaftliche und systematische Grundlagen des Unterrichtsfaches Katholische Religion UF RK 03 Pflichtmodul Religions- und Kirchengeschichte UF RK 04 Pflichtmodul
MehrIm Dialog über Glauben und Leben
Im Dialog über Glauben und Leben Zur Reform des Lehramtsstudiums Empfehlungen der Gemischten Kommission Gütersloher Verlagshaus Inhalt 1 Ausgangspunkte und Abgrenzungen 17 1.1 Zur Aufgabe der Kommission
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht
MehrEvangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Sonderpädagogik
Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog
MehrKatholische Religionslehre für das Lehramt. Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04
Katholische Religionslehre für das Lehramt Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 als Erweiterungsfach Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 Sprachvoraussetzungen LA an Gymnasien und Gesamtschulen Latinum
MehrAnhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium)
Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele: Das Studium des Faches Philosophie/Praktische Philosophie soll den Studierenden Fähigkeiten
MehrLeitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06)
Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Im Folgenden sind grundlegende Informationen zum Studium der Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre 1 im Rahmen des Lehramtes
MehrHinweise für das Studium im Fach Katholische Theologie für die Lehrämter an Schulen (Primarstufe, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I)
Generelle Vorbemerkung: Hinweise für das Studium im Fach Katholische Theologie für die Lehrämter an Schulen (Primarstufe, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I) Studienordnungen sind etwas anderes als Staatliche
MehrMitteilungsblatt der Universität Kassel
Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/068 L Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Gesamthochschule
MehrAnlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde
Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende
MehrFachbezogener Besonderer Teil
Fachbezogener Besonderer Teil Katholische Religion im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik Der Fachbereichsrat des Fachbereichs
Mehrder Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 8. Mai 2006 Seite 269 Nr. 43
Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 8. Mai 006 Seite 69 Nr. 4 Studienordnung für das Fach Katholische Theologie im Studiengang Lehramt
MehrEntwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien
Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien (Beschluss der Lenkungskommission vom 11. September 2002) 1. Grundlagen und Ziele Das
MehrEvangelische Theologie
Fachspezifische Anlage: und Religionspädagogik Minor-Fach im fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang (50 + [10 + 6 ] = 66 ) Die Zuordnung von regelt der Modulkatalog. Zur Vergabe der Leistungspunkte
MehrVom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion in den Lehramtsstudiengängen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom: Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.
MehrEvangelische Religion als Zweites Unterrichtsfach für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Zertifikatsprogramm)
Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion als Zweites Unterrichtsfach für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog
MehrNr. 39 / 09 vom 04. August 2009
Nr. 39 / 09 vom 04. August 2009 Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden
MehrEvangelische Religion im Studiengang Master of Education in Technical Education (M.Ed.)
Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion im Studiengang Master of Education in Technical Education (M.Ed.) Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog
MehrAnlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK
Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK 1. Ziele 1.1 Durch das Studium der Sozialwissenschaften sollen Studierende zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden,
MehrCarl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach
MehrStudienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen:
Studienordnung für den Teilstudiengang Chemie als vertieft studiertes Fach im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien (70 SWS) 1 Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt das fachwissenschaftliche Studium
Mehr1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Fach Evangelische Religionslehre folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt werden
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrfür den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen
STUDIENORDNUNG für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen Vom 12. Juni 2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs.
MehrModulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master
Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master Modul Bibelexegese (MEd-Exeg) Inhalte Das Modul vertieft das im Bachelorstudium erworbene exegetische Überblickswissen anhand exemplarischer Themenstellungen.
MehrAnhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs
Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs Kerncurriculum Gegenstand des Faches Katholische Theologie ist der christliche
MehrEvangelische Religion (Erst- und Zweitfach) im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien (M.Ed.)
Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion (Erst- und Zweitfach) im Masterstudiengang für das Lehramt an Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog geltende
MehrStaatsexamen Lehramt an Grundschulen Ethik/Philosophie
06-003-401-GS Grundlagen der Ethik Introduction to Ethics 1. Semester jedes Wintersemester Vorlesung "Einführung in die Theoretische Philosophie" (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit und 70 h Seminar "Grundlagen
MehrGesamt: 47 SWS 85 LP Schulische Praxisphase
1283 Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Evangelische Religionslehre zur Rahmenordnung für die Masterprüfung im Masterstudiengang mit Ausrichtung auf das Lehramt an Berufskollegs mit dem Abschluss
Mehr- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.
- 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an
MehrModulhandbuch DIDAKTIKFACH IM LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN im Fach Katholische Religionslehre
Dieses Modulhandbuch gilt für Studierende, die das Lehramtsstudium zum WS 2012/13 erstmalig aufgenommen haben. Modulhandbuch DIDAKTIKFACH IM LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN im Fach Katholische Religionslehre [LPO
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004
Mehr- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31.
UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie - /1 - Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 1. Juli 00 1 Geltungsbereich
MehrBachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft. Wahlpflichtbereich Katholische Theologie. Modul-Handbuch
Bachelor-Studiengang Erziehungswissenschaft Wahlpflichtbereich Katholische Theologie Modul-Handbuch Stand 01.02.2014 Modul 1: Studieneinführung (BAM 1) Jährlich, WS 1 Semester 1. Studienjahr 6 180 Stunden
Mehr1. Einführung und bibelwissenschaftliche Grundlagen (30 LP)
Letzte Änderung 16.05.2014 (FR-Beschluss vom 07.05.2014) Modulhandbuch Ev. Theologie Lehramt Abkürzungen: AT = Altes Testament; Bei = Beifachumfang; FD = Fachdidaktik; KG = Kirchengeschichte; LA = Lehramt;
MehrI. Allgemeines. Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre. im Studiengang Lehramt an Realschulen
Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Realschulen Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Realschulen (Katholische Religionslehre als 3. Fach)
MehrStudienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre
Stand: 7.03.00 STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 09. Juni 999 Hinweis: Diese Studienordnung ist
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO)
Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO) Vom 16. August 2000 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 7. Februar / 11. April 2002 die vom Fachbereichsrat
Mehr- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen
- / - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen Vom 1. Juli
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre
Stand: 14.03.00 STO KathRe LGr Az. A0E17/01 Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 7. Januar 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister
Mehr28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)
1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und
MehrMusterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Deutsch (Gymnasium)
Musterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Deutsch (Gymnasium) Evangelische Religion 2 Deutsch 3 Bildungswissenschaften 1. Sem. 1. Basismodul: Religionspädagogik 2. Basismodul: Biblische Wissenschaften
MehrStudienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als weiteres Fach
Studienordnung für den Studiengang Evangelische Religionslehre mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe als weiteres Fach an der Bergischen Universität-Gesamthochschule
MehrMusterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Geschichte (Regionale Schule)
Musterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Geschichte (Regionale Schule) Evangelische Religion Geschichte 2 Bildungswissenschaften 1. Sem. 1. Basismodul: Religionspädagogik 2. Basismodul: Bibelwissenschaften
MehrFachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen
Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Studienordnung für das Fach Katholische Theologie an der Universität Duisburg-Essen im Studiengang für das Lehramt an Berufskollegs
MehrFachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen
Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Studienordnung für das Fach Katholische Theologie an der Universität Duisburg-Essen im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien
MehrPolyvalenter Bachelor Lehramt Ethik/ Philosophie
06-03-101-1 Pflicht Einführung in die Theoretische Philosophie 1. Semester jedes Wintersemester Vorlesung "Einführung in die Theoretische Philosophie" (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit und 70 h Seminar "Philosophische
MehrStudienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion
Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Mehr1 Geltungsbereich 2 Prüfungsfächer
Studienordnung der Theologischen Fakultät Trier für Studierende des Faches Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Realschulen Vom 15. November 1984 Die Fakultätskonferenz der Theologischen
MehrAnlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse
Anlage 7 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien
MehrStaatsexamen Lehramt an Mittelschulen Evangelische Religion
Staatsexamen 01-SQM20 Pflicht Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums 1. Semester Institut für Altes Testament, Institut für Neues Testament, Institut für Kirchengeschichte
MehrRechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte.
Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Katholische Religion im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost Stand: Juli 2017
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrMODULBESCHREIBUNG DES STUDIENGANGS EVANGELISCHE THEOLOGIE IM BACHELOR OF EDUCATION SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG. Stand: 5.
Inhaltsverzeichnis SP_ TEV1 Altes und Neues Testament................................................................... 2 SP_ TEV2 Kirchen-,Theologie- und Religionsgeschichte und Systematische Theologie.........................................
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA)
Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA) Vom 16. August 2000 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 7. Februar / 11. April 2002
MehrSTUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE
STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als WEITERES UNTERRICHTSFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom 16. September 1997 Aufgrund
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 26. Februar 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz
MehrStudienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als Schwerpunktfach
Studienordnung für den Studiengang Evangelische Religionslehre mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe als Schwerpunktfach an der Bergischen Universität-Gesamthochschule
MehrNr. 40 / 09 vom 04. August 2009
Nr. 40 / 09 vom 04. August 2009 Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität
Mehr31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I)
1 31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) e Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Katholische Religionslehre für die Studiengänge
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013
Mehr"Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN - GEMEINSAME KOMMISSION FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM LEHRAMT - "Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen Teil I Allgemeine Bestimmungen
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Mathematik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 9.08.00
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 15. August 2007 Nr. 55/2007 I n h a l t : Studienordnung Fachspezifische Bestimmungen für das Fach E v a n g e l i s c h e R e l i g i o n s l e h r e in dem Lehramtsstudiengang
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches
Mehrgeändert durch Satzungen vom 1. Dezember Juni September 2011
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrMusterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Deutsch (Regionale Schule)
Musterstudienplan 1 Lehramt Evangelische Religion und Deutsch (Regionale Schule) Evangelische Religion Deutsch 2 Bildungswissenschaften 1. Sem. 1. Basismodul: Religionspädagogik 2. Basismodul: Bibelwissenschaften
MehrFachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2.
Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes -
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 7. Januar 2008 Nr. 3/2008 I n h a l t : Studienordnung Fachspezifische Bestimmungen für das Fach K a t h o l i s c h e R e l i g i o n s l e h r e für das Lehramt an Grund-,
MehrLehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung
Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung Studienordnung für das Lehramt im Fach Katholische Religionslehre an Gymnasien mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung vom 14.01.1997 Inhaltsübersicht
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes
MehrMITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 24.06.2015 26. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 167. 1. Änderung des Teilcurriculums für
MehrStudienordnung. für den Studiengang KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE. mit dem Abschluss. Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
1 Studienordnung für den Studiengang KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität Siegen Vom 26. Juni 2002 Aufgrund des 2
MehrStaatsexamen Höheres Lehramt an Gymnasien Ethik/Philosophie
06-003-401 (englisch) Grundlagen der Ethik/Philosophie Introduction to Ethics/Philosophy 1. 2. Semester 2 Semester Vorlesung "Einführung in die Theoretische Philosophie" (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit und
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Mathematik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 19.08.2003 Auf Grund von 21 des
MehrStudienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien
1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt
MehrTHEOLOGIE KIRCHENGESCHICHTE RUB-BA-STUDIENORDNUNG
Allgemein BA-Studium Evangelische Theologie 1. Inkrafttreten der neuen Studienordnung: SoSe 2011 Studierende auf Basis der alten BA-Studienordnung vom 15.5.2006 können in die neue BA-Studienordnung wechseln,
MehrBekanntmachung von 14 der Studienordnung und 19 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz
Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz Nr.
MehrDie Studienordnung gilt für das Magisterstudium im Fach Kunstpädagogik und Kunstdidaktik.
22 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 3. Kunstpädagogik und Kunstdidaktik (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die Studienordnung gilt
MehrKatholische Religionslehre für das Lehramt. Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04
Katholische Religionslehre für das Lehramt Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 an Gymnasien und Gesamtschulen Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 Sprachvoraussetzungen Latinum Nachweis bis zur
Mehraa) Nach den Worten folgende Modulprüfungen wird das Wort zwingend eingefügt.
Fünfte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religionslehre im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) FPO LA Ev.
MehrS t u d i e n o r d n u n g
Universität Rostock Fakultät für Ingenieurwissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik S t u d i e n o r d n u n g für das fachdidaktische Studium des Teilstudienganges Arbeit-Wirtschaft-Technik
MehrVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 97 - Nr. 17 / 2014 ( ) - Seite 88 -
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 97 - Nr. 17 / 2014 (29.09.2014) - Seite 88 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Evangelische Theologie Master-Studiengänge Lehramt an Grundschulen
MehrSTUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH"
Anlage 9 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH" 1. Ziele des Studiums Das Studium des Faches Griechisch soll die Studierenden befähigen, Sprache und Literatur der Griechen
Mehr