Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion. (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: )

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1 UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie und Religionspädagogik Lehramt an berufsbildenden Schulen (LBS) Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an berufsbildenden Schulen (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: ) 0. Gesetzliche Grundlagen des Studiums Evangelische Religion kann gemäß 47 der Prüfungsverordnung vom als Unterrichtsfach gewählt werden. Darüber hinaus besteht gemäß 16 bzw. 53 die Möglichkeit, nach bestandener Lehramtsprüfung die Lehrbefähigung um das Fach Evangelische Religion zu erweitern (Erweiterungsprüfung). Eine Zwischenprüfung wird im Fall der Erweiterungsprüfung nicht gefordert. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion sind Theorie und Praxis der christlichen Überlieferung in ihren biblischen, geschichtlichen und gegenwärtigen Gestalten. Das Studium umfaßt die Bereiche Biblische Theologie, Kirchengeschichte, Systematische Theologie sowie die Religionspädagogik einschließlich der Religionsdidaktik und leitet dazu an, diese im Kontext gegenwärtiger weltanschaulich, theologisch und pädagogisch bedeutsamer Fragestellungen zu reflektieren. 2. Ziel des Studiums Das Studium der Evangelischen Theologie und Religionspädagogik soll den Studierenden eine religionspädagogische Kompetenz vermitteln, die ihnen dazu verhilft, ihren späteren Beruf als Religionslehrer / Religionslehrerin didaktisch reflektiert und pädagogisch verantwortlich auszuüben. Im Laufe des Studiums sollen die Studierenden * eine theologische und religionspädagogische Sprach-, Reflexions- und Urteilsfähigkeit mit dem Ziel einer didaktisch-hermeneutischen Kompetenz erwerben * sich mit anderen konfessionellen, religiösen und philosophisch-weltanschaulichen Lebens- und Denkformen auseinandersetzen, um gesprächs- und kooperationsfähig zu werden * ihre eigene Religiosität und spätere Berufsrolle reflektieren lernen, um eine personale Glaubwürdigkeit entwickeln zu können * den sicheren Umgang mit wissenschaftlichen Arbeitsweisen mit dem Ziel einer Methodenfähigkeit erlernen (Gemischte Kommission, 1997).

2 2 3. Allgemeiner Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1.-4. Semester) und ein Hauptstudium (5.-9. Semester). Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung (in der Regel am Ende des 4. Semesters) abgeschlossen. Das Grundstudium soll die fundamentalen Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Evangelischen Theologie und Religionspädagogik vermitteln. Zum Grundstudium gehören deshalb insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische, in die Systematische Theologie und Kirchengeschichte sowie in die Religionspädagogik. Das Hauptstudium dient dem Erwerb der allgemeinen theologischen und der speziellen religionspädagogischen Kompetenz. Dazu gehört die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten in der Theologie. Es wird deshalb empfohlen, in der Form von Wahlveranstaltungen den persönlichen Interessen und Neigungen entsprechend einen Studienschwerpunkt zu setzen. 4. Gesamtzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) Unterrichtsfach Evangelische Religion 50 SWS Zusätzlich ist ein Fachpraktikum im Rahmen des zweiten Schulpraktikum abzuleisten. 5. Veranstaltungsformen Das Lehrangebot enthält Vorlesungen, Grundkurse, Einführungen bzw. Proseminare, Seminare, Übungen, Kolloquien, Praktika, Exkursionen und Projekte. Vorlesungen bieten eine zusammenhängende Darlegung einer Thematik, geben Überblicke und orientieren über Grundfragen der Teilgebiete. Grundkurse, Einführungen bzw. Proseminare vermitteln einen problematisierenden Einblick in Fragestellungen und Probleme einer Disziplin. Sie werden speziell für Studienanfänger/innen angeboten. Sie führen in grundlegende inhaltliche und methodische Probleme der Teilgebiete der Theologie/Religionspädagogik ein, leiten zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an oder thematisieren die Ausgangssituation bzw. die Berufsperspektive der Studierenden. Seminare dienen der komplexen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Erarbeitung eines Themas und sollen Studierende in die Lage versetzen, in der kritischen Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen einen Standpunkt zu finden und argumentativ zu vertreten. Kolloquien dienen der kontroversen Diskussion und Bearbeitung von theologischen und religionspädagogischen Theorieentwürfen zu bestimmten Fragen sowie der Vorbereitung auf die Abschlußprüfungen. Sie setzen Kenntnisse über den Stand der Forschung zu einem Themenzusammenhang voraus und sind daher Studierenden höherer Semester vorbehalten. In den Praktika wird die Unterrichtspraxis im Fach Evangelische Religionslehre vorbereitet, durchgeführt und reflektiert. Praktika sollen auch dazu anleiten, die Studieninhalte im Hinblick auf die Herausforderungen der Berufspraxis kritisch zu reflektieren und Fragestellungen und Schwerpunkte für das Studium zu präzisieren. Exkursionen werden im Zusammenhang einer Lehrveranstaltung oder als eigenständige Lehrveranstaltung angeboten, um eine Thematik sachlich oder didaktisch durch eigene Anschauung zu erschließen oder zu vertiefen und die Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Projekte können insbesondere das interdisziplinäre und fächerübergreifende Lernen fördern oder Themen der wissenschaftlichen Ausbildung mit der Berufspraxis verschränken. Sie entwickeln die Fähigkeiten zur selbständigen und kooperativen Bearbeitung von Themen.

3 3 Lehrveranstaltungen werden in der Regel semesterbegleitend, aber auch in Form von Blockveranstaltungen durchgeführt. 6. Studienbereiche/Teilbereiche A) Biblische Theologie: Einleitungsfragen Exegese und Theologie des Altes Testaments 1 Exegese und Theologie des Neuen Testaments B) Historische Theologie: Kirchengeschichte und Theologiegeschichte C) Systematische Theologie: Dogmatik Ethik Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen D) Religionspädagogik: Religionspädagogische Theoriebildung Religionsdidaktik E) Interdisziplinäre Fragen/Grenzgebiete 7. Fachpraktikum Das Fachpraktikum ist ein integrativer Bestandteil des Hauptstudiums. Es wird durch eine fachdidaktische Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen vorbereitet. Der Besuch dieser Veranstaltung wird für die Teilnahme am Fachpraktikum vorausgesetzt. 8. Struktur des Studiums - Aufteilung der Semesterwochenstunden (SWS) Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 25 SWS. Zum Grundstudium gehören insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische Theologie, in die Systematische Theologie und Kirchengeschichte sowie in die Religionspädagogik. Von den 50 SWS (Grundstudium und Hauptstudium) sind wenigstens 10 SWS in Religions-pädagogik/Fachdidaktik (einschließlich der fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen und einschließlich des Grundkurses Religionspädagogik) zu studieren. Im Umfang von weiteren 10 SWS soll die/der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Evangelischen Theologie setzen. Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Pflicht- oder Wahlpflichtbereichs. Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: I. Grundlegende Veranstaltungen (Pflichtveranstaltungen) Biblische Theologie / Altes und Neues Testament Kirchengeschichte oder Systematische Theologie 2 SWS 2 SWS 1 Veranstaltungen zum Alten Testament werden im Vorlesungsverzeichnis als Lehrangebot zur Hebräischen Bibel bezeichnet.

4 4 Eine Einführung in wissenschaftliches Arbeiten findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Verpflichtende Studiengebiete (Wahlpflichtbereich) Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik 10 SWS * Religionspädagogischer Grundkurs (Rp I) 2 SWS * Religionspädagogische Konzeptionen und didaktische Erschließung exemplarischer Themen (Rp II) 2 SWS * Schulformbezogene Didaktik (Rp III) 2 SWS * Seminar mit schulpraktischen Anteilen / Fachpraktikum (Rp IV) 4 SWS Biblische Theologie 8 SWS - davon Altes Testament 2 SWS - davon Neues Testament 2 SWS Kirchengeschichte 6 SWS Systematische Theologie 12 SWS - Dogmatik 2 SWS - Ethik 4 SWS - Ökumene, Dialog und Theologie der Religionen 4 SWS III. Schwerpunktstudium (Wahlbereich) In den verbleibenden 10 SWS können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus den o.g. verpflichtenden Studiengebieten (II.) oder zu interdisziplinären Fragen / Grenzgebieten gewählt werden 10 SWS 50 SWS 9. Studienberatung Zu Beginn des Studiums erfolgt eine einführende Studienberatung für alle Fachstudierenden. Ergänzend stehen für die Studienberatung alle Lehrenden in ihren Sprechstunden oder nach persönlicher Vereinbarung zur Verfügung. 10. Leistungsnachweise Im Grundstudium sind drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu dreien der Bereiche - Biblische Theologie, - Historische Theologie,

5 - Systematische Theologie, - Religionspädagogik/Fachdidaktik. 5 Die drei Leistungsnachweise des Grundstudiums werden für die Zulassung zur Zwischenprüfung vorausgesetzt (s.u. 12). Im Hauptstudium sind weitere drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung - zu dem in der Zwischenprüfung nicht gewählten Teilbereich der Biblischen Theologie (Altes oder Neues Testament) - zu dem in der Zwischenprüfung nicht gewählten Teilbereich Kirchengeschichte oder Systematische Theologie - zur Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik. Einer der Leistungsnachweise des Grundstudiums oder des Hauptstudiums soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können grundsätzlich auch im Unterrichtsfach Evangelische Religion erbracht werden. Im übrigen wird auf die speziellen Angebote im Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs verwiesen. 11. Exkursionen Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Pflicht- oder Wahlpflichtbereichs. 12. Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzungen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu den Bereichen - Biblische Theologie / Altes und Neues Testament - Systematische Theologie oder Kirchengeschichte - Religionspädagogik Art und Umfang der Fachprüfung Die Fachprüfung findet als mündliche Prüfung (Dauer etwa 30 Minuten) statt - in dem Teilbereich der Biblischen Theologie, in dem im Grundstudium kein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erbracht worden ist (Altes oder Neues Testament), und - in Kirchengeschichte oder Systematischer Theologie, und zwar in dem dieser Bereiche, in dem im Grundstudium kein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erbracht worden ist, sowie - in Fachdidaktik 13. Erste Staatsprüfung Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulasssung zur Prüfung sind erforderlich: Der Nachweis - eines ordnungsgemäßen Studiums - der bestandenen Zwischenprüfung - der Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen - der Teilnahme an einer fächerübergreifenden Lehrveranstaltung

6 6 - der der erfolgreichen Teilnahme an 6 Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise) - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Fachpraktikum im Rahmen des zweiten Schulpraktikums. Art und Umfang Die Erste Staatsprüfung findet als Arbeit unter Aufsicht und als mündliche Prüfung statt: In der Arbeit unter Aufsicht (Bearbeitungszeit 4 Stunden) wählt die oder der Studierende einen der Bereiche Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Kirchengeschichte, Systematische Theologie oder Religionspädagogik einschließlich Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie oder er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. In der mündlichen Prüfung werden Grundkenntnisse in allen vier Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche erwartet, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Die Kandidatin/der Kandidat kann einen Schwerpunkt und die Teilbereiche, in denen sie/er vertiefte Kenntnisse erworben hat, für die mündliche Prüfung angeben. Im Rahmen der Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist es möglich, die Hausarbeit im Unterrichtsfach Evangelische Religion anzufertigen.

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