Energiepreise rechtlich hinterfragen

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1 Energiepreise rechtlich hinterfragen Energiepreise rechtlich hinterfragen 1

2 Inhalt I. Rechtswidrige Preisanpassung II. Billigkeitseinrede gemäß 315 BGB III. Preismissbrauch der Versorger Energiepreise rechtlich hinterfragen 2

3 I. Rechtswidrige Preisanpassung Energiepreise rechtlich hinterfragen 3

4 Rechtswidrige Preisanpassung Aktuelle Rechtsprechung zu Ermessensklauseln Flüssiggasentscheidung BGH vom 21. September 2005; OLG Bremen vom 16. November 2007; LG Bremen, vom 24. Mai 2006; LG Dresden, vom 30. Juni 2006 Beispielklausel (LG Dresden, Az.: 10 O 3613/05, ): Die GASO ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten erfolgt. Überprüfbar? Ja! Es handelt sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Inhaltskontrolle gemäß der 305 ff. BGB unterliegen. Energiepreise rechtlich hinterfragen 4

5 Rechtswidrige Preisanpassung Rechtsprechung: AGB-Preisanpassungsklauseln gegenüber Verbrauchern sind 307 BGB unwirksam, wenn sie die andere Vertragspartei unangemessen benachteiligen, z.b. - weil sie zu unbestimmt sind und - die Preisentwicklung damit nicht vorhersehbar ist und - die Preisanpassung zu einer Veränderung des Äquivalenzverhältnisses führen kann. Achtung: Rechtsprechung nur zu Verbraucherpreisen ergangen. Die AGBrechtlichen Grundsätze des 307 BGB gelten jedoch (abgeschwächt) auch für Verträge zwischen Kaufleuten. Energiepreise rechtlich hinterfragen 5

6 Rechtswidrige Preisanpassung Überprüfung der Beispielsklausel Die GASO ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten erfolgt. Laut LG Dresden ist diese Klausel unwirksam, weil sie -nicht nur die Weitergabe höherer Kosten, sondern eine Gewinnsteigerung des Versorgers zulässt, -die Weiterwälzung schlecht ausgehandelter Bezugspreise an den Endkunden zulässt, -eine Erhöhung des Preises sogar bei Reduzierung der Kosten ermöglicht und -keine zeitliche Begrenzung enthält und damit den Kunden ein unkalkulierbares Preiserhöhungsrisiko trifft. Energiepreise rechtlich hinterfragen 6

7 Rechtswidrige Preisanpassung Folge: Sämtliche Preiserhöhungen auf der Grundlage unwirksamer Preisanpassungsklauseln sind unwirksam! Tipp: Bei Preiserhöhungen stets die vertragliche Grundlage prüfen! Energiepreise rechtlich hinterfragen 7

8 II. Billigkeitseinrede gemäß 315 BGB Energiepreise rechtlich hinterfragen 8

9 Billigkeitseinrede gemäß 315 BGB BGH Rechtsprechung BGH 8. ZS RdE 2007, 258 (Gas); BGH 8. ZS RdE 2007, 158 (Strom); BGH KartS RdE 2006, 158 (Netzentgelte). Gesetzliche Regelung 315 BGB (1) Soll die Leistung durch einen der Vertragsschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist. (2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. (3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird. Energiepreise rechtlich hinterfragen 9

10 Billigkeitseinrede gemäß 315 BGB Voraussetzung: => vertraglich vereinbartes einseitiges Preisbestimmungsrecht eines Versorgers = z.b. bei Allgemeinen Tarifen oder in Preisanpassungsklauseln mit Ermessensspielraum (nicht bei starren Indexklauseln) BGH: 4 AVBGasV/ 5 GasGVV => (faktisch) einseitige Preisbestimmung durch einen Versorger (sog. analoge Anwendung des 315 BGB) bei = Monopolstellung oder Anschluss- und Benutzungszwang, d.h. kein tatsächlicher Wettbewerb im Einzelfall BGH: Uneinheitlich bei Substitutionswettbewerb bei Gas- Haushalten (8. Zivil-Senat pro, Kart-Senat contra). Energiepreise rechtlich hinterfragen 10

11 Billigkeitseinrede gemäß 315 BGB Umfang der Billigkeitskontrolle: => streitig für Gas und Strom! (1) Maximalposition: Versorger muss Billigkeit des Gesamtpreises durch Offenlegung der Preiskalkulation nachweisen. (2) Mittelposition: Versorger muss Billigkeit des Preiserhöhungsanteils durch Offenlegung der Preiskalkulation nachweisen. (3) Minimalposition: Versorger muss Billigkeit des Preiserhöhungsanteils durch Nachweis von Kostensteigerungen nachweisen. BGH: Kart-Senat pro (1), 8. Zivilsenat pro (2) o. (3) Energiepreise rechtlich hinterfragen 11

12 Billigkeitseinrede gemäß 315 BGB Folge: Sämtliche Preisbestimmungen sind ohne Billigkeitsnachweis unverbindlich. Tipp: Bei Preiserhöhungen stets Einrede des 315 BGB erheben und Zahlungen unter den Vorbehalt der Rückforderung stellen. Energiepreise rechtlich hinterfragen 12

13 III. Preismissbrauch der Versorger Energiepreise rechtlich hinterfragen 13

14 Preismissbrauch der Versorger Aktuell: Missbrauchsverfahren wegen industrieller Gaspreise Rechtlicher Rahmen 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verbietet es marktbeherrschenden Unternehmen, Entgelte zu verlangen, die von denjenigen abweichen, die sich im wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden (Als-Ob-Wettbewerb). Energiepreise rechtlich hinterfragen 14

15 Preismissbrauch der Versorger Voraussetzungen: (1) Marktbeherrschung sachlicher Markt = Gasmarkt für Industriekunden (streitig, s. 315 BGB) räumlicher Markt = Netzgebiet des lokalen Anbieters, wenn dieser noch den ganz wesentlichen Teil der dort ansässigen Industriekunden mit Gas versorgt (vgl. BGH RdE 2004, 109). => BKartA: Bei den meisten lokalen Gasanbietern (+) Energiepreise rechtlich hinterfragen 15

16 Preismissbrauch der Versorger Voraussetzungen: (2) missbräuchliches Entgelt BKartA: Ja, wenn vergleichbare Unternehmen von anderen Gasanbietern mit günstigerer HSL-Preisanbindung versorgt werden, der lokale Gasanbieter dem Gaskunden eine solche Versorgung verweigert. Energiepreise rechtlich hinterfragen 16

17 Preismissbrauch der Versorger Folge: Vertragliche Bestimmung zur Zahlung des missbräuchlichen Preisanteils ist nichtig. Tipp: Preisvergleiche einholen. Energiepreise rechtlich hinterfragen 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis bald! RITTER GENT COLLEGEN RA Dr. Kai Gent, M.L.E Lüerstraße 3, Hannover Fon 0511/ , Fax 0511/ Energiepreise rechtlich hinterfragen 18