Produktinformationsblatt für aufgeschobene Rentenversicherungen der Basisversorgung

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1 Produktinformationsblatt für aufgeschobene Rentenversicherungen der Basisversorgung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit diesem Produktinformationsblatt möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Merkmale Ihrer gewünschten Versicherung geben. Diese sind hier jedoch nicht abschließend aufgeführt. Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind die im Persönlichen Vorschlag und in der beigefügten Verbraucherinformation enthaltenen Aussagen. Wir empfehlen Ihnen daher, diese vor Vertragsabschluss sorgfältig zu lesen. Welche Art der Versicherung wird gewünscht? Sie wünschen eine Rentenversicherung in Form einer aufgeschobenen Rentenversicherung als Basisversorgung (Schicht 1). Bei der Basisversorgung gibt es aufgrund gesetzlicher Regelungen einige Besonderheiten wie beispielsweise bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge (Abzugsmöglichkeit im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen). Bitte entnehmen Sie diese Ihrem "Persönlichen Vorschlag", den Steuerhinweisen oder Ihrer "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)". Auf welche Versicherungsleistungen haben Sie Anspruch? Im Erlebensfall erhalten Sie die vereinbarte lebenslange monatliche Rente. Die garantierten Leistungen können sich durch die Überschussbeteiligung noch erhöhen. Deren Höhe hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalerträge ab. Daher kann diese nicht garantiert werden. Im Todesfall der versicherten Person vor und nach Rentenzahlungsbeginn erbringen wir die vereinbarte Todesfallleistung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ihrer "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)" unter "Was ist versichert?". Weitere Informationen zu diesem Thema enthalten die beigefügten Beispiel- oder Modellrechnungen in Ihrem "Persönlichen Vorschlag". Bezüglich Ausschlüsse bzw. Einschränkungen unserer Leistungspflicht verweisen wir auf die jeweiligen Aussagen auf den folgenden Seiten. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und welche Kosten entstehen im Rahmen eines Vertragsabschlusses? Beitragszahlungsdaten Beitragszahlungsweise... einmalig Ihr Beitrag ,00 EUR Der einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Vertragsabschluss zu zahlen, jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn am Wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Außerdem müssen wir dann im Versicherungsfall nicht leisten. Weitere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie in Ihrer "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)" unter "Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?" oder "Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?". Produktinformationsblatt für aufgeschobene Rentenversicherungen der Basisversorgung vom Seite 1 von 3

2 Die im Zuge der Beratung und des Vertragsabschlusses anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 6.159,94 EUR (4,0 % der Beitragssumme, Prozentangabe ggf. gerundet) werden Ihnen dabei nicht noch gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten sowie ggf. erforderliche ärztliche Untersuchungen oder Risikoprüfungen sind in den zu zahlenden Beiträgen bereits berücksichtigt. Lassen Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen und informieren Sie sich auch anhand unserer kostenlosen Verkaufsprospekte, der im Zuge der Beratung ausgehändigten Verbraucherinformationen oder der bei Vertragsabschluss zugestellten transparenten Vertragsunterlagen. Alle mit unseren Serviceleistungen und dem Vertrag einhergehenden Verwaltungskosten zu Ihrer Rentenversicherung während der Ansparphase von 17 Jahren in Höhe von durchschnittlich 146,68 EUR jährlich sind in den Beitrag einkalkuliert und werden nicht gesondert erhoben. Und das unabhängig davon, wie häufig Sie unsere Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen! Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt beispielsweise bei Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins. Weitere Informationen zu diesen und sonstigen Kosten finden Sie in Ihrem "Persönlichen Vorschlag" unter "Sonstige Leistungen und dafür erhobene Kosten" bzw. Ihrer "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)" unter "Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen?". Welche Ausschlüsse bzw. Einschränkungen unserer Leistungspflicht gibt es? Es gibt nur wenige Einschränkungen. Beispielsweise kann sich unsere Leistungspflicht im Fall einer vorsätzlichen Selbsttötung der versicherten Person vor Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsabschluss auf die Leistung, die sich aus dem zum Zeitpunkt des Todes berechneten Deckungskapital ergibt, beschränken, soweit eine solche vorhanden ist. Einzelheiten hierzu bzw. weitere Ausschlüsse und Einschränkungen entnehmen Sie bitte Ihrer "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)" unter "Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?" und "Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?". Was sollten Sie bei Vertragsabschluss beachten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden? Bitte überprüfen Sie vor Unterzeichnung des Antrages Ihre Antworten zu den dort gestellten Fragen, insbesondere den Gesundheitsfragen. Werden diese von Ihnen nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig beantwortet, kann dies dazu führen, dass im äußersten Fall kein Versicherungsschutz besteht. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ihrer "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)" unter "Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?". Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten? Sollte sich Ihre Postanschrift, Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändern, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Fehlende Informationen können den reibungslosen Vertragsablauf beeinträchtigen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ihrer "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)" unter "Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen?". Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? Bei Eintritt eines Versicherungsfalles wie beispielsweise Tod der versicherten Person benötigen wir sachdienliche Informationen. Insbesondere müssen wir ggf. gesundheitsbezogene Daten der versicherten Person erheben (z. B. ein ausführliches amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache). Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Leistung beansprucht. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ihrer "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)" unter "Was ist bei Fälligkeit der Versicherungsleistung zu beachten?". Produktinformationsblatt für aufgeschobene Rentenversicherungen der Basisversorgung vom Seite 2 von 3

3 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung Ihrer Mitwirkungspflichten? Die Nichtbeachtung der vorstehend genannten Mitwirkungspflichten kann dazu führen, dass wir in Einzelfällen im Versicherungsfall nicht oder nicht in vollem Umfang zu leisten verpflichtet sind. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt am , wenn der Antrag angenommen und die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt ist. Vertragsdaten Versicherungsbeginn Aufschubzeit bis Alter 67 ( ) 17 Jahre Rentenzahlungsbeginn Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem "Persönlichen Vorschlag" unter "Vertragsdaten" oder Ihrer "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)" unter "Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?". Welche Flexibilität bietet Ihre Versicherung? Sie können Ihren Vertrag flexibel an sich ändernde Lebensverhältnisse anpassen. So haben Sie beispielsweise folgende Möglichkeiten: Flexible Altersgrenze (frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr) Flexible Kapitalzuführung Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderung bestimmter persönlicher Lebensumstände wie beispielsweise bei Heirat oder Geburt eines Kindes Produktinformationsblatt für aufgeschobene Rentenversicherungen der Basisversorgung vom Seite 3 von 3

4 Persönlicher Vorschlag Depot Basis Renteclassic für Herrn Hubert Müller aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1) mit Hinterbliebenenleistung in der Aufschubzeit mit Hinterbliebenenleistung in der Rentenzahlungszeit Zertifiziertes Basisrentenprodukt - steuerlich förderungsfähig Zertifizierungsnummer , Zertifizierungsdatum Produktnummer P1245E Persönliche Daten Versicherungsnehmer Herr Hubert Müller geb. am Zu versichernde Person Herr Hubert Müller geb. am Ihre Depot Basis Renteclassic Die Depot Basis Renteclassic ist eine konventionell angelegte Rentenversicherung mit einer Todesfallabsicherung in der Aufschubzeit (Hinterbliebenenleistung) und einer Hinterbliebenenleistung, die bei Tod nach Rentenbeginn gewährleistet wird. Mit der Depot Basis Renteclassic werden die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt. Maßgebliche Vertragsinformationen Die für Sie maßgeblichen Vertragsinformationen entnehmen Sie bitte der "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)" mit Stand 04/2010. Vertragsdaten Versicherungsbeginn Aufschubzeit bis Alter 67 ( ) 17 Jahre Rentenzahlungsbeginn Rentenzahlungsweise... monatlich Rentenzahlungszeit... lebenslang Hinterbliebenenleistung in der Rentenzahlungszeit aus einer Dauer von max. 15 Jahren Überschussverwendung - während der Aufschubzeit... Bonusrente - während der Rentenzahlungszeit... Garantie-PLUS-Rente Versicherte Leistungen Erlebensfall zum vertraglich vereinbarten Abruftermin ( ) garantiert inkl. Überschuss 1) lebenslange monatliche Rente 896,17 EUR 1.525,75 EUR Todesfall Hinterbliebenenleistung... in der Aufschubzeit Im Todesfall der versicherten Person vor Rentenzahlungsbeginn zahlen wir das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vertragsguthaben in Form einer Rente an den Hinterbliebenen. Beitragsübersicht Beitragszahlungsdaten Beitragszahlungsweise... einmalig Ihr Beitrag ,00 EUR 1) Siehe Wichtige Hinweise und Erläuterungen direkt im Anschluss an die Beitragsübersicht Seite 1 von 10

5 Wichtige Hinweise und Erläuterungen Erläuterungen zu Fußnoten 1) Leistungen inkl. Überschuss Die Leistungen inkl. Überschuss wurden anhand der heutigen Überschussbeteiligung 2011 unverbindlich ermittelt. Auf die angegebenen Leistungen inkl. Überschuss kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechneten Werte geringer ausfallen. Für alle hier genannten Werte gilt das in diesem Persönlichen Vorschlag enthaltene Hinweisblatt "Informationen zur Überschussbeteiligung". Information zur Erfüllung der besonderen gesetzlichen Bestimmungen Dieser Vertrag der Basisversorgung (Schicht 1) kann nicht vererbt, übertragen, veräußert, kapitalisiert oder beliehen werden; aus dem Vertrag werden ausschließlich Rentenleistungen erbracht, keine Kapitalleistungen. Vorvertragliche Information gemäß 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Das Ihrem Vertrag entsprechende Produkt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn zertifiziert. Bitte beachten Sie: Der Basisrentenvertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Basisrentenvertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind. Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit des Einmalbeitrags Von Beiträgen zu Rentenversicherungen im Sinne des 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG können zusammen mit Beiträgen zu gesetzlichen Rentenversicherungen, zu landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen 72 % für das Jahr 2011 als geleistete Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Dazu ist es erforderlich, dass Sie in die nach EStG erforderliche Datenübermittlung einwilligen. Der Höchstbetrag, der im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen unter Sonderausgaben nach 10 Abs. 3 EStG abzugsfähig ist, beträgt EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR) im Jahr Steuerliche Hinweise Die steuerlichen Aussagen basieren auf der Steuergesetzgebung mit Stand 01/2010. Die altersbezogenen Leistungsangaben beziehen sich auf das rechnungsmäßige Alter (Differenz aus dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr). Dieses kann vom tatsächlichen Alter abweichen. Das tatsächliche Alter des Steuerpflichtigen ist bei der steuerlichen Bewertung maßgebend. Darüber hinaus ist das Rentenbeginnalter für die Höhe des steuerfreien Anteils der Rente maßgeblich. Die Rentenleistungen aus der Depot Basis Renteclassic unterliegen der Einkommensbesteuerung nach 22 Nr. 1 Satz 3 a) und aa) EStG. Der Gesamtbeitrag des Steuerpflichtigen zur Depot Basis Renteclassic ist steuerlich als Sonderausgabe im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen nach 10 Abs. 3 EStG abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug ist nur dann auch für jährliche Gesamteinzahlungen von mehr als EUR bis maximal EUR pro Vertrag möglich, wenn der Versicherungsnehmer verheiratet ist und nach 10 Abs. 3 Satz 2 EStG zusammenveranlagt wird. Bei Alleinstehenden bzw. Verheirateten, welche getrennt veranlagt werden, ist eine Erhöhung der Gesamteinzahlungen auf einen jährlichen Gesamtbeitrag von mehr als EUR steuerschädlich. Männliche/weibliche Sprachform Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen innerhalb unserer vorvertraglichen Informations- und Vertragsunterlagen gelten gleichwohl für Personen beiderlei Geschlechts. Gültigkeitsdauer dieser Informationen Die in diesem Vorschlag enthaltenen Informationen sind gültig bis zum Ab diesem Zeitpunkt gilt ein neues Eintrittsalter für die zu versichernde Person. Infolgedessen verändern sich die berechneten Werte. Weiterhin gelten die ausgewiesenen Werte nur solange diese Tarifgeneration nicht geschlossen ist. Seite 2 von 10

6 Maßgebliche Versicherungsbedingungen und Steuerhinweise Die für diesen Vorschlag maßgeblichen Versicherungsbedingungen und Steuerhinweise sind in den Verbraucherinformationen enthalten. Im Einzelnen sind dies: - Allgemeine Versicherungsbedingungen für die aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1) - Allgemeine Steuerhinweise für die Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1) - Bedingungen für das Lebensphasenkonzept Für ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen gelten die jeweils der Hauptversicherung zugeordneten Besonderen Bedingungen und ergänzenden Steuerhinweise. Seite 3 von 10

7 Modellrechnung über unverbindliche Leistungen 1) aus der Depot Basis Renteclassic Wir sind verpflichtet, Ihnen zusätzlich zu den ausgewiesenen Leistungen inkl. Überschuss, die wir auf Grundlage unserer heutigen Überschussbeteiligung 2011 berechnet haben, eine normierte Modellrechnung mit gesetzlich einheitlich für alle Unternehmen vorgegebenen Zinssätzen zur Verfügung zu stellen. Je nach unterstelltem Zinssatz könnten sich die nachfolgenden Leistungen zum vertraglich vereinbarten Abruftermin mit Alter 67 Jahren ergeben (Angaben in EUR). Sie sind nur als Beispiele anzusehen, es handelt sich weder um Mindest- noch um Höchstwerte. Die garantierten Leistungen werden jedoch nicht unterschritten. angenommener Zinssatz von % p. a. 2,7575 % 3,7575 % 4,7575 % monatliche unverbindliche Rente im 1. Rentenzahlungsjahr 1.278, , ,20 im 2. Rentenzahlungsjahr 1.278, , ,20 im 3. Rentenzahlungsjahr 1.278, , ,20 Aus der Modellrechnung können keine vertraglichen Ansprüche gegen uns abgeleitet werden. Bei der Modellrechnung handelt es sich nur um ein Rechenmodell, dem folgende Annahmen zugrunde liegen: Die in der Modellrechnung genannten Werte ergeben sich nun wie folgt: Die Verzinsung, auf deren Grundlage die unverbindliche für die Verrentung zur Verfügung stehende Erlebensfallsumme ermittelt wird, wurde in der Modellrechnung durch die gesetzlich vorgegebenen Zinssätze ersetzt. Des Weiteren sind aktuell deklarierte Kosten- und Schlussüberschüsse sowie Bewertungsreserven in der Modellrechnung enthalten. Die ausgewiesene unverbindliche Rente beinhaltet zudem Überschüsse für die Rentenzahlungszeit auf Basis der heutigen Überschussbeteiligung Auf die angegebenen unverbindlichen Leistungen bzw. Leistungen inkl. Überschuss kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechneten Werte geringer ausfallen. Wichtige Hinweise und Erläuterungen Erläuterungen zu Fußnoten 1) Für alle hier genannten Werte gilt das in diesem Vorschlag enthaltene Hinweisblatt "Informationen zur Überschussbeteiligung". Seite 4 von 10

8 Informationen zu garantierten Leistungen aus der Depot Basis Renteclassic (Vertragsdaten siehe erste Seiten des "Persönlichen Vorschlags") Das vorliegende Produkt ist aus steuerlichen Gründen nicht rückkaufsfähig, ein Rückkaufswert ist daher nicht vorgesehen und beträgt somit 0,00 EUR. Seite 5 von 10

9 Sonstige Leistungen und dafür erhobene Kosten Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie interessieren sich für einen Versicherungsvertrag bei der Zurich Deutscher Herold Lebensvers. AG. Mit den von Ihnen angelegten Beiträgen erhalten Sie einen hervorragenden Versicherungsschutz von einem der führenden Versicherer der deutschen Versicherungsbranche. Unabhängige Rating- und Rankingunternehmen (z. B. Morgen & Morgen, Franke und Bornberg, Moody s) bestätigen uns dies immer wieder. Im Übrigen ist der Lebensversicherungsbereich der Zurich Gruppe nach internationalem Standard DIN EN ISO 9001: 2008 zertifiziert. Dem Lebensversicherungsbereich werden damit hohe Qualitätsstandards in seinen Dienstleistungen und Prozessen bescheinigt. Ein kundennahes Vertriebsnetz mit außergewöhnlicher, qualifizierter Beratung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um auf Ihre Bedürfnisse hin maßgeschneiderte Versorgungslösungen anbieten zu können. Ihr ganz persönlicher Vorsorgebedarf steht dabei im Mittelpunkt. Die im Zuge der Beratung und des Vertragsabschlusses anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 6.159,94 EUR (4,0 % der Beitragssumme, Prozentangabe ggf. gerundet) werden Ihnen dabei nicht noch gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten sowie ggf. erforderliche ärztliche Untersuchungen oder Risikoprüfungen sind in den zu zahlenden Beiträgen bereits berücksichtigt. Lassen Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen und informieren Sie sich auch anhand unserer kostenlosen Verkaufsprospekte, der im Zuge der Beratung ausgehändigten Verbraucherinformationen oder der bei Vertragsabschluss zugestellten transparenten Vertragsunterlagen. Auch während der Vertragslaufzeit stehen wir Ihnen zur Seite. Ist es erforderlich, dass Sie Ihren Vertrag an Ihre derzeitigen Lebensumstände anpassen oder erweitern müssen? Oder ist Ihnen eine wichtige Vertragsunterlage abhanden gekommen und Sie benötigen eine Neue? Hierfür steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung, der Ihnen unverzüglich hilft, die richtige Lösung zu finden. Und wie entwickelt sich Ihr Vertrag während der Laufzeit? Hierüber informieren wir Sie selbstverständlich jährlich mit der Wertbestätigung. Alle mit diesen Serviceleistungen und dem Vertrag einhergehenden Verwaltungskosten zu Ihrer Rentenversicherung während der Ansparphase von 17 Jahren in Höhe von durchschnittlich 146,68 EUR jährlich sind in den Beitrag einkalkuliert und werden nicht gesondert erhoben. Und das unabhängig davon, wie häufig Sie unsere Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen! Darunter fallen auch die Verwaltungskosten in der Aufschubzeit, deren absolute Höhe bei Vertragsbeginn noch nicht feststeht, da sie sich nach der Bonusrente (nur bei Überschussverwendung Bonusrente) bemessen (sie betragen 2,00 % p. a. der Bonusrente, d. h. des Teils der Rente, der sich aus den verbindlich zugeteilten Überschüssen ergibt, gemäß der "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)"). Da wir stets bemüht sind, unsere Arbeitsabläufe für Sie kostengünstig darzustellen, entstehen bei einem günstigen Verlauf der Kostenentwicklung Überschüsse, an denen Sie beteiligt sind. Diese wirken sich also sozusagen kostenreduzierend auf Ihren Vertrag aus! Auch die Kosten für Serviceleistungen und Verwaltung, die in der Rentenphase anfallen, und sich der Höhe nach an der jährlichen Gesamtrente inkl. Überschuss (siehe "Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen - Aufgeschobene Rentenversicherung - Basisversorgung (Schicht 1)") bemessen und 1,00 % der Jahresrente betragen, sind von Ihnen nicht noch zusätzlich zu entrichten. Zukünftige Anpassungen können zu einer Erhöhung der Kosten führen. Seite 6 von 10

10 Verlaufsdarstellung der unverbindlichen Leistungen 1) aus der Depot Basis Renteclassic für eine mögliche Entwicklung der Depot Basis Renteclassic unter Berücksichtigung einer unverbindlichen Ermittlung des Verlaufs der künftigen Überschussbeteiligung. (Vertragsdaten siehe erste Seiten des "Persönlichen Vorschlags") Vers.- Anwartschaft auf Einmalbeitrag Jahr monatliche Rente im Versicherungsjahr inkl. Überschuss in EUR in EUR 1 896, , ,24 0, ,48 0, ,89 0, ,48 0, ,24 0, ,18 0, ,30 0, ,60 0, ,08 0, ,74 0, ,59 0, ,63 0, ,85 0, ,26 0, ,86 0, ,65 0, Beginn der Rentenzahlung ,75 0, ,75 0, ,75 0, ,75 0, ,75 0, ,75 0, ,75 0, ,75 0,00 1) Siehe Wichtige Hinweise und Erläuterungen direkt im Anschluss an die Verlaufsdarstellung der unverbindlichen Leistungen Seite 7 von 10

11 Verlaufsdarstellung der unverbindlichen Leistungen 1) aus der Depot Basis Renteclassic für eine mögliche Entwicklung der Depot Basis Renteclassic unter Berücksichtigung einer unverbindlichen Ermittlung des Verlaufs der künftigen Überschussbeteiligung. (Vertragsdaten siehe erste Seiten des "Persönlichen Vorschlags") Vers.- Anwartschaft auf Einmalbeitrag Jahr monatliche Rente im Versicherungsjahr inkl. Überschuss in EUR in EUR ,75 0, ,75 0, ,75 0, ,75 0, ,75 0, ,75 0, ,75 0,00 Wichtige Hinweise und Erläuterungen Erläuterungen zu Fußnoten 1) Für alle hier genannten Werte gilt das in diesem Vorschlag enthaltene Hinweisblatt "Informationen zur Überschussbeteiligung". Seite 8 von 10

12 Informationen zur Überschussbeteiligung Die Leistungen inkl. Überschuss wurden anhand der heutigen Überschussbeteiligung 2011 unverbindlich dargestellt. Hinweise zur laufenden Überschussbeteiligung, Schlussüberschussbeteiligung und Beteiligung an den Bewertungsreserven Sie werden an den Überschüssen unserer Gesellschaft in Form einer laufenden Überschussbeteiligung, eines Schlussüberschussanteils sowie an den Bewertungsreserven beteiligt. Mit der laufenden Überschussbeteiligung werden den Verträgen regelmäßig Überschüsse zugeteilt, die die Versorgungsleistung erhöhen. Diese erfolgten Zuteilungen sind unwiderruflich. Eine Änderung der Überschussbeteiligung während der Vertragslaufzeit wirkt sich nicht auf die bereits zugeteilten Überschüsse aus. Die Schlussüberschussbeteiligung wird dagegen jeweils nur für ein Jahr festgesetzt. Sie kann somit in späteren Jahren teilweise oder auch ganz entfallen. Die endgültige Höhe der Schlussüberschussbeteiligung steht daher erst im Jahr der Vertragsbeendigung fest. Gleiches gilt auch für die Bewertungsreserven. Insbesondere in einem volatilen Kapitalmarktumfeld sind stärkere Schwankungen bei der Schlussüberschussbeteiligung zu erwarten. Die Höhe der künftigen laufenden Überschussbeteiligung hängt vor allem von den Kapitalerträgen, aber auch von der zukünftigen Lebenserwartung und von der Entwicklung der Kosten ab. Der Berechnung der "Unverbindlichen Versorgungsleistungen inkl. Überschuss" in diesem "Persönlichen Vorschlag" liegt die Annahme zugrunde, dass die aktuelle Überschussbeteiligung auch in Zukunft erfolgen kann. Die Höhe der Überschussbeteiligung unterliegt erfahrungsgemäß Schwankungen. Sichere und damit verbindliche Aussagen über die weitere Entwicklung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können nicht zusagen, dass Überschüsse in dieser Höhe tatsächlich anfallen. Die angegebenen "Unverbindlichen Versorgungsleistungen" sind - trotz der centgenauen Darstellung - nur als Beispiele anzusehen, auf die kein Anspruch erhoben werden kann, wenn und soweit die tatsächlichen Leistungen geringer ausfallen. Woher kommt die Überschussbeteiligung? Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind, erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens den in der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind 90 % vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die garantierten Versicherungsleistungen finanziert. Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn Sterblichkeit und Kosten niedriger sind als bei der Beitragskalkulation angenommen. Auch an diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer angemessen beteiligt. Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt? Für Gruppen gleichartiger Versicherungen - und damit auch für Ihre Versicherung - wird jährlich die Überschussbeteiligung festgesetzt (Überschussdeklaration). Zum Ablauf der Aufschubzeit kann - sofern die zu versichernde Person den Termin erlebt - wie bereits erwähnt noch ein Schlussüberschuss hinzukommen. Maßgeblich für die Höhe des Schlussüberschusses ist die jeweils im Jahr der Vertragsbeendigung festgelegte Überschussbeteiligung. Wie werden die Überschüsse der Depot Basis Renteclassic verwendet? - Während der Aufschubzeit Bis zum Ablauf der Aufschubzeit werden die anfallenden Überschüsse für eine Erhöhung der garantierten Rente verwendet. Hierbei wird die zum Zeitpunkt der Überschusszuteilung jeweils hierfür vorgesehene Sterbetafel und der jeweils hierfür vorgesehene Rechnungszins verwendet. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, so hat dies Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung der Rente; unter Umständen kann diese auch ganz ausbleiben. Seite 9 von 10

13 - Während der Rentenzahlungszeit Die Verwendung der Überschüsse erfolgt in Form der Garantie-PLUS-Rente. Hier werden die zugeteilten Überschüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente eine möglichst gleich bleibende Zusatzrente aus Überschuss zu bilden. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, so ändert sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Überschuss. Seite 10 von 10

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